Stefan Schard
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, worum es geht bzw. den Sachverhalt hat Kollegin Marx gerade dargestellt. Es geht um die nun wahrscheinlich angebotenen Bewährungsstrafen von etwa einem Jahr, sollten die mutmaßlichen Täter ihre Beteiligung an den Überfall gestehen. Auf dieses – das ist meine Interpretation von dem Antrag bzw. von der Aktuellen Stunde – In-Aussicht-Stellen der kürzeren Haft- und Bewährungsstrafen im Fall eines Geständnisses bezieht sich die Kritik der SPD-Fraktion. Konkret schreibt die SPD dazu im Begründungsteil: „Für den Kampf gegen Rechtsextremismus und den Widerstand gegen jede Form extremistischer Gewalt sowie für die zahlreichen Opfer des Ballstädt-Überfalls würde dies als ein herber Schlag empfunden. Die Anschlagsopfer brauchen das uneingeschränkte Solidaritätsbekenntnis der Thüringer Landespolitik im Kampf gegen Rechtsextremismus.“ Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Beschäftigung mit den Opfern oder mit dem Prozess, sondern ich lese daraus durchaus eine Intention. Festzuhalten ist, dass der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, sich selbst und alle Individuen vor Gewaltanwendungen zu schützen und gewaltbereiten Bestrebungen entgegenzutreten. Gewaltanwendung ist mit dem Freiheitsprinzip unvereinbar. Das steht für mich und meine gesamte Fraktion außer Frage.
(Beifall CDU)
An staatliche Sanktionen werden letztlich aber zu Recht hohe Anforderungen gestellt. Der Staat darf Strafe insbesondere zur Wiederherstellung der Rechtsordnung sowie zur General- und Strafprävention verhängen. Der Staat darf aus guten Gründen aber nicht strafen, um ein politisches Statement abzugeben. Aus diesem Grund ist der zitierte Begründungsteil und die Beschäftigung im Landtag – bei aller auch von mir und meiner Fraktion empfundenen Abscheu gegen rechtsextremistische und auch alle anderen Arten politisch und religiös motivierter Gewalt – problematisch. Sie stellen bei allem Verständnis für die persönliche Meinung zu höheren Strafen mit dieser Aktuellen Stunde im Parlament eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Prinzip des Staates infrage, nämlich das Gewaltenteilungsprinzip. Genauso bedenkenswert ist es meiner Meinung nach, wenn Sie, geschätzter Herr Fraktionsvorsitzender Hey, laut Medienberichten das Vertrauen in den Rechtsstaat als erschüttert ansehen, wenn – Zitat – „einzelne Täter um ihre verdiente Strafe kommen sollen und lediglich auf Bewährung verurteilt werden“. Noch mal: Auch wir verurteilen jede Form von Gewalt und stehen zu einem durchsetzungsstarken Rechtsstaat. Jedoch wird durch solche Aussagen gleichzeitig auch ein Stück weit das Vertrauen in die Justiz erschüttert, wenn damit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine fehlerhafte Rechtsprechung handele. Auch wir haben – das will ich noch mal betonen – überhaupt keinen Grund, die Täter in irgendeiner Form in Schutz zu nehmen. Sicher hat jeder auch eine eigene persönliche Meinung, welche Strafe gerecht ist und welche ungerecht. Es geht auch nicht darum, die gegenständlichen Taten in irgendeiner Form zu relativieren. Nein, darum geht es nicht. Unverrückbarer und elementarer Maßstab für das Vorgehen eines jeden Gerichts muss das geltende Recht sein. Die als „Deal“ bezeichnete Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ist seit dem Jahr 2009 bereits in der Strafprozessordnung geregelt. Auch Beschäftigungen mit diesem Paragrafen gaben eigentlich keinen Anlass – zumindest rechtsstaatlich –, kritisch darüber nachzudenken. Das Recht setzt einer Verständigung scharfe Grenzen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens handelt es sich dann, wenn alle Maßgaben beachtet wurden, eben nicht um einen – in Anführungszeichen – schmutzigen Deal. Sollte das Gericht die Grenzen überschritten haben und ihm tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein – so wie wir das hier auch schon im Maskenfall festgestellt haben –, geht es aber allein um die Selbstkorrektur des Rechtsstaats, nämlich um den Vorzug des Rechtsstaats, weil in den meisten Fällen immer auch der Instanzenzug eröffnet ist. Ich halte in dieser ganzen Debatte eine in gewisser Weise daraus hervortretende Gesinnung für etwas problematisch. Medienberichten zufolge schrieb etwa der Landesvorsitzende der Jusos – ich zitiere –: „Von welcher Weltoffenheit, von welchem entschiedenen Kampf gegen Rassismus kann Thüringen sprechen, wenn Gerichte Neonazis Deals anbieten?“ Ich meine, die gegenständlichen Taten sind zu verurteilen, ohne Wenn und Aber, da gibt es keine Frage. Aber ganz offensichtlich spielen doch einige immer wieder mit dem Gedanken, Justitia ihre Augenbinde abzunehmen. Und das ist der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaats und auch der Anfang vom Ende unseres Gewaltenteilungsprinzips.
(Beifall CDU)
Es lässt sich viel darüber sagen, meine Zeit ist leider schon zu Ende. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
