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Heike Werner

02.06.2021 Sitzungen 7/47

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt, vor 150 Jahren wurde der § 218 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reichs aufgenommen und damit die zuvor schon kriminalisierte Abtreibung strafrechtlich bewehrt. Es ist schon mehrfach darauf eingegangen worden: In diesen 150 Jahren sind zahllose Frauen an unsachgemäß durchgeführten Abbrüchen gestorben oder für immer unfruchtbar geworden. In diesen 150 Jahren sind unzählige Frauen an den gesellschaftlichen und sozialen Lebensverhältnissen verzweifelt. Natürlich können wir nicht die Situation im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und schon gar nicht im Nationalsozialismus mit heute vergleichen: damals Todesstrafe für jene, die die sogenannte Lebenskraft des Volkes schwächten, indem sie Abtreibungen an sogenannten arischen Frauen vornahmen, und andererseits Abtreibungen – hier nehme ich den AfDSprech – und Euthanasie an sogenanntem unwerten Leben, was zur guten Ordnung gehörte. Das sind Zustände aus dem Gruselkabinett der Deutschen Geschichte, mit denen die Rechtslage in der heutigen Bundesrepublik nichts zu tun hat. Heute werden Schwangerschaftsabbrüche medizinisch und damit relativ sicher durchgeführt. Es droht in der Regel weder Frauen noch Ärztinnen und Ärzten eine Bestrafung. Heute gibt es ein ungleich dichteres Netz für Kinder, die nicht mehr in den Straßen verhungern wie Anfang des 20. Jahrhunderts. Es gibt ein tragfähiges Netz für Frauen. Sie haben Zugang zu Beratung und Unterstützung. Hier sind vor allem die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu nennen, die auf der Grundlage der Bundes- und Landesgesetze zu allen Fragen einer Schwangerschaft, nicht nur in Konfliktsituationen, umfänglich beraten. In Konfliktsituationen sind sie wertvolle Partner. Sie informieren und vermitteln Unterstützungsangebote, zum Beispiel zu Leistungen in Thüringen aus den Sozialgesetzbüchern, zu der Stiftung HandinHand, zu der Möglichkeit der vertraulichen Geburt, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw. Sie informieren und vermitteln gleichermaßen Unterstützung nach einem Abbruch, insbesondere im Umgang mit den psychischen Folgen, die nicht selten zeitversetzt, Jahre später auftreten. Es gibt legale Verhütungsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, soziale Absicherung und den straffreien Abbruch. Man könnte also meinen, es gibt bereits jetzt Recht statt Verurteilungen. Doch müssen wir uns diese Punkte im Einzelnen ansehen. Noch immer steht der Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch, sind Frauen, Ärztinnen und Ärzte von Geld- und Gefängnisstrafe bedroht. Noch immer gibt es Unsicherheiten bezüglich öffentlich zulässiger Informationen über Möglichkeiten und Methoden des Abbruchs und unzulässiger Werbung, das Entscheidungsrecht der Frauen, ob und wie sie sich ihr Leben mit einem Kind vorstellen können, und zwar respektiert, nicht aber grenzenlos gewährt. Eine Konfliktberatung ist verpflichtend vor einem Abbruch vorgeschrieben. Sicher, heute gibt es Kindergärten, in die ein Großteil der Kinder geht, Schulen, in denen häufig ein Essen angeboten wird, Kindergeld und Krankenversicherung. Vor 100 oder 150 Jahren hätten viele Frauen davon gar nicht zu träumen gewagt. Dennoch müssen wir auch heute noch Situationen bewältigen, in denen eine Schwangerschaft nicht gewollt ist, in denen Frauen sich ein Leben mit gegebenenfalls mehreren Kindern nicht vorstellen können, in denen das Armutsrisiko auch heute noch eng mit Kindern verbunden sein kann. Vor allem Alleinerziehende sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Familien mit zwei Elternteilen. Immer noch sind Frauen und Kinder in der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, weil sie sich Kultur und Freizeitangebote schlicht nicht leisten können. Noch immer ist die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine entscheidende Karrierebremse, die nur die Frauen trifft, weshalb nach wie vor viele Akademikerinnen keine oder erst relativ spät Kinder bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird gerade an der Stelle eingeschränkt, wenn es um Geburt und Familiengründung geht. Eine Frau, die sich gegen ein Kind entscheidet, muss entweder teure Verhütungsmittel bezahlen, findet kaum einen Arzt oder eine Ärztin, die vor ihrem 30., nicht selten sogar erst vor ihrem 35. Geburtstag eine Sterilisation durchführen würde oder unterliegt bei einer Abtreibung dem Risiko der Strafbarkeit. Sicher, diese Strafe wird nach der vorgeschriebenen Beratung nicht verhängt. Aber nach wie vor steht der § 218 im Strafgesetzbuch und manifestiert damit das grundsätzliche Verbot dieser Handlungen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Androhung von Strafen hilft niemandem, wenn es um existenzielle Entscheidungen geht. Wenn wir uns die Situation der Frauen ansehen, die ihr Kind nicht bekommen wollen, müssen wir feststellen, dass es in über 90 Prozent aller Fälle soziale und nur in seltenen Fällen medizinische Gründe sind, die den Ausschlag für diese Entscheidung geben. 99.948 Schwangerschaften wurden im Jahr 2020 beendet. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts 59 Abbrüche je 10.000 Frauen. 99.948 Schwangerschaftsabbrüche: Das ist eine Zahl, mit der Abtreibungsgegner gern auf die aus ihrer Sicht praktizierte Unmenschlichkeit hinweisen. Für mich aber ist diese Zahl ein gesellschaftliches Versagen. Für mich zeigt diese Zahl vor allem, wie viele Frauen sich in einer persönlichen Notlage sehen und für sich mit einem Kind keine gemeinsame Zukunft erkennen. Wer diese Zahlen nachhaltig reduzieren will, muss Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Frauen durch eine Schwangerschaft in eine persönliche Notlage geraten. Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie grundsätzlich ein Leben ohne Kinder führen wollen. Dafür brauchen wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Zudem darf es nicht die Entscheidung von Ärztinnen und der Krankenversicherung sein, ob und wann ihnen eine Sterilisation zugestanden und bezahlt wird. Sicher, eine solche Entscheidung beeinflusst das zukünftige Leben der Frau grundsätzlich, aber auch die Entscheidung für oder gegen ein Kind beeinflusst das zukünftige Leben jeder Frau grundsätzlich. Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen. Das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsnetz kann sie bei dieser Entscheidung immer noch unterstützen, Frau Meißner, auch wenn der § 218 abgeschafft wäre. Sehr geehrte Damen und Herren, wer Abbrüche verhindern will, muss unsere Gesellschaft noch kinderfreundlicher machen, muss Armut bekämpfen, alle nur denkbaren Rahmenbedingungen verbessern, aber eben auch Frauen in ihrer Entscheidung, mit oder ohne Kind leben zu wollen, akzeptieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns also weiterhin den § 218 in all seinen Facetten infrage stellen. Die Forderung nach seiner Abschaffung hat nichts mit einer grundsätzlich gesellschaftlichen Ablehnung von Kindern zu tun. Es wäre fatal, das miteinander zu vermischen. Nein, bei der Neuregelung des § 218 geht es um die Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensführung von Frauen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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