Beate Meißner
c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, auf meinem Weg nach vorn habe ich zu meinem Kollegen Zippel gesagt, dass es bestimmt nicht wenige gibt, die jetzt enttäuscht sind, dass nicht er hier vorn das Wort ergreift. Ich möchte mit meiner Rede hier in der Aktuellen Stunde dazu beitragen, das Thema ein bisschen emotional ruhiger anzugehen, ohne es damit geringer wertzuschätzen. Ich glaube, das ist ein sehr sensibles Thema, eine emotionale Entscheidung jeder Frau, bei der es wie bei kaum einem anderen Thema wirklich unterschiedliche Meinungen geben kann. Das ist völlig legitim. Gerade deswegen war es auch in den vergangenen Jahren so, dass es hierzu im Deutschen Bundestag unheimlich tiefgehende Diskussionen gab und – Sie sagten es schon, Frau Stange – diese Gesetzesgrundlagen in den vergangenen Jahrhunderten auch viele unterschiedliche Formen und letztendlich auch Befassungen beim Bundesverfassungsgericht zur Folge hatten. Ich kann Ihnen aus meiner Sicht als Frau, als Mutter, aber auch als Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion sagen, dass ich zu 100 Prozent zu der gesetzlichen Regelung stehe, wie sie derzeit im StGB zu finden ist. Denn es ist ein gut ausformulierter, ausgeglichener Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen, die es nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch in unserer Gesellschaft dazu gibt. Deswegen werbe ich dafür, dass wir an dieser Stelle die Emotionen nicht zu hoch kochen lassen, sondern individuell jeder Frau die Möglichkeit geben, vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ihre Entscheidung frei zu treffen – frei, aber auch vor dem Hintergrund, dass eine Schwangerschaft eine Entscheidung nicht nur für sich selbst ist – wenn es eine Entscheidung ist –, sondern auch für ein ungeborenes Kind. Vor diesem Hintergrund hat sich auch in den vergangenen Jahrhunderten die Medizin weiterentwickelt. Wir wissen jetzt, dass eben der Fötus im Mutterleib ab einem bestimmten Zeitpunkt überlebensfähig ist. Dieser Zeitpunkt verändert sich immer mehr. Und wir wissen, dass eine Handvoll Leben eben auch Leben ist. Genau deswegen trifft eine Frau, die schwanger ist, eine Entscheidung nicht nur für sich, sondern auch für das Leben, das sie in sich trägt. Vor diesem Hintergrund ist auch diese Regelung, wie wir sie im Strafgesetzbuch finden, zustande gekommen, dass es nämlich nicht nur den § 218 gibt, der die Strafbarkeit vorsieht, sondern auch die folgenden §§ 218a und 219, die man im Gesamtkontext sehen muss. Durch diesen Gesamtkontext gibt es die Möglichkeit der straflosen Abtreibung unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind eine entsprechende Fristenregelung und eine Beratungspflicht. Ich bin froh, dass wir im Freistaat Thüringen ein flächendeckendes Netzwerk von Beratungsangeboten haben, das nicht nur gut funktioniert, sondern das auch in guter Zusammenarbeit mit der medizinischen Versorgung und den ausführenden Ärzten den Schwangeren ein Angebot macht. Für uns als Landespolitik ist es die Aufgabe, gerade an diesem flächendeckenden Angebot zu arbeiten, zu schauen, dass diese Versorgung gesichert ist und dass dieses Angebot letztendlich auch niedrigschwellig für alle Schwangeren erreichbar ist. Deswegen möchte ich an dieser Stelle sagen, dass sich das System dieser zugrundeliegenden Paragrafen aus meiner Sicht bewährt hat: Abtreibungen sind rückläufig. Letztendlich haben sich in ganz Deutschland Netzwerke entwickelt, die die Möglichkeit geben, auf die Probleme von Frauen in dieser Situation weitergehend einzugehen. Eins ist mir an dieser Stelle wichtig: Ich verurteile niemanden, der sich zu einer Abtreibung entscheidet, eine Abtreibung durchführt oder sich dazu beraten lassen will. Aber ich sage: Das ungeborene Kind hat auch Rechte. Deswegen finde ich es zu kurz gegriffen, das hier in einer Aktuellen Stunde zu thematisieren. Wir müssen ehrlich miteinander sein, dass wir das Ganze hier im Freistaat Thüringen und im Thüringer Landtag letztendlich nicht entscheiden können. Mir bleiben jetzt noch 20 Sekunden und in diesen 20 Sekunden möchte ich noch eins sagen: Es gibt für Frauen Möglichkeiten nach einer Schwangerschaft und einer Austragung in Thüringen durch die anonyme Geburt, durch die Babyklappe oder auch durch die Freigabe zur Adoption. So können wir auch diesen Kindern von Müttern, die es vielleicht nicht so einfach haben, eine Zukunft in Thüringen geben. Danke.
(Beifall CDU)
