Laura Wahl
c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“
„Raus aus meinem Uterus!“ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, vor 150 Jahren wurde der § 218 eingeführt, der Schwangerschaftsabbrüche bestraft. Das sind 150 Jahre des Leids, insbesondere für Frauen, aber eben auch 150 Jahre des Widerstands. Erst vor wenigen Wochen wurde am 15. Mai wieder mit Aktionen bundesweit darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Gesetz zutiefst in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Personen, die schwanger werden können, eingreift.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gerade fand auch die von pro familia initiierte Demo mit der „Weg mit 218“-Menschenkette hier direkt vor dem Landtag statt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Diese vielen feministischen Organisationen und Einzelpersonen machen deutlich: Wir brauchen endlich eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche, und zwar jenseits des Strafrechts.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Der Zugriff des Staates auf die Körper von insbesondere Frauen muss beendet werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das auf vergleichbare Weise in den Körper von Männern eingreift. Man möge mir das Gesetz zeigen, das etwas Vergleichbares zu 9 Monaten Schwangerschaft und 20 Jahren Kinderaufziehen, die Gefahr, in Armut abzurutschen, und vieles Weitere aufbürdet. Es gibt keines. Deshalb ist es auch verständlich, dass das Thema Frauen und Personen, die schwanger werden können, emotional bewegt, weil es für sie eben kein theoretisches Problem ist, sondern weil es sie direkt betrifft und jede betreffen kann. Wir haben eine historische Kontinuität von staatlichen und kirchlichen Versuchen, die Selbstbestimmung der Frau zu unterbinden, selbst darüber zu entscheiden, ob sie das Kind austragen will oder nicht. Wenn übrigens der Vater das Kind nicht wollte, finden sich historisch viele Beispiele, wie das straflos oder zumindest konsequenzlos in Recht und Gesetz integriert werden konnte. Das Alte Testament sah Schadenersatz vor, wenn eine Frau von einem anderen Mann so verprügelt wurde, dass sie das Kind verlor. Den Schadenersatz bekam – man höre – freilich der Mann, weil ihm ja das Kind gestohlen worden wäre. Und im römischen Recht wurde Abtreibung deshalb bestraft, weil die Frau den Mann damit um seine Kinder betrüge. Es ging historisch gesehen also nie um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern immer um Macht, die Macht darüber, wer das Recht hat, über Fortpflanzung zu entscheiden, und wer es nicht hat, obwohl es nur diese Personengruppe betrifft.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In dieser Kontinuität befinden wir uns meiner Meinung nach auch noch heute angesichts männlich dominierter Parlamente, die genau über diese Frage dann entscheiden. Eine bessere Art der Lösung, nämlich eine Fristenregelung, gab es bereits in der DDR. War es auch in der DDR lange Jahrzehnte ein Tabu, so wurde im März 1972 mit dem Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft eine Fristenregelung eingeführt. Die Wiedervereinigung Deutschlands vor mehr als 30 Jahren machte eine Neuregelung der Abtreibungsgesetze notwendig. Ostdeutsche Feministinnen und Feministen gingen damals auf die Barrikaden, weil sie wussten, dass die gesamtdeutsche Gesetzgebung für sie einen Rückschritt bedeuten würde. Und genauso kam es: Am Ende brachte der Bundestag 1992 ein Kompromissgesetz auf den Weg, welches den Strafrechtsparagrafen zwar entschärfte, der § 218 blieb aber im Strafgesetzbuch. Damit war klar, Abtreibung bleibt in Deutschland weiterhin grundsätzlich verboten. Sie wird nur nicht bestraft, weil ein verklausulierter § 218a eingeführt wurde, der Straffreiheit festhält, wenn der Eingriff innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate vorgenommen wird und sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Abbruch einer Zwangsberatung unterzieht. In Thüringen gibt es Beratungsstellen an 32 Standorten, damit sind wir vergleichsweise gut versorgt. Aber ein anderer wichtiger Aspekt ist die ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten bzw. Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und da steuern wir auf ein Problem zu: Einerseits lässt die Entwicklung vor allem im ländlichen Thüringen ein generelles Versorgungsproblem in der ärztlichen Versorgung befürchten. Hier müssen wir aber auch auf die derzeit sehr aktuelle Debatte um den § 219a des Strafgesetzbuchs kommen. Dieses sogenannte Werbeverbot kommt übrigens aus einer ganz finsteren Zeit. Der § 219 wurde durch Hitlers Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 eingeführt. Allein deshalb gehört er auf den Müllhaufen der Geschichte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Dann gab es vor zwei Jahren den Versuch der GroKo, den § 219a zu reformieren, der allerdings nichts verändert hat. Weiterhin ist es so, dass zwar jede Person den allergrößten Blödsinn über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen darf, aber Ärztinnen und Ärzte – also die, die in diesem Bereich wirklich die meiste Kompetenz haben dürften – dürfen auf ihrer Website nach wie vor nicht einmal darüber informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
