Dirk Adams
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, für die Landesregierung nehme ich zur Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: Ich gestehe als Erstes, dass ich relativ lange überlegt habe, wo man hier beginnen muss – so viele lose Enden in der Begründung der SPD-Fraktion, so viele lose Enden in dieser halbstündigen Debatte. In dem Augenblick ist es wichtig, auf das Wichtigste am Anfang zu sprechen zu kommen. Das will ich tun. Jedes Opfer von Gewalt, jeder und jede Verletzte einer Straftat, insbesondere wenn hier rechtsextreme, rassistische oder andere, ähnliche Tatmotivationen in Rede stehen, empören unsere Gesellschaft zu Recht. Wir wollen und wir werden nicht hinnehmen, dass Gruppen durch Feindlichkeit getrieben Menschen angreifen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Frauen in besonderer Weise Opfer von Straftaten werden. Wir werden nicht hinnehmen, dass Kindern Unsagbares angetan und sie verletzt werden, dass ältere Menschen betrogen werden und vieles mehr. Wir werden das niemals hinnehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darum wird ohne Ansehen der möglichen beschuldigten Person verfolgt, wenn gewaltbereit ein Fest gestürmt wird, wenn ein Regierungspräsident, der sich für Geflüchtete einsetzt, heimtückisch ermordet wird, wenn Einbrüche begangen werden, wenn Unterliegende drangsaliert werden und vieles mehr. All das wird von unserer unabhängigen Justiz verfolgt. Unsere dem Gesetz verpflichtete Justiz kann dies aber nur, wenn sie tatsächlich unabhängig ist. Die Justiz ist unabhängig ganz oder gar nicht. Etwas Unabhängigkeit oder etwas Abhängigkeit in bestimmten Verfahren, das gibt es nicht und das ist dem Rechtsstaat fremd, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Es geht nicht – und damit möchte ich auf Frau Abgeordnete König-Preuss direkt eingehen – um die Frage, wo wir stehen. Ich meine, das ist doch wohl klar. Oder wollen Sie das irgendjemandem absprechen? Es geht darum, dass Gerichte keine Seite haben, auf die sie sich stellen können oder dürfen.
(Beifall CDU, FDP)
Gerichte haben keine Seite, auf die sie sich stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum geht es in einer Debatte zu einem laufenden Verfahren, das die SPD in dieser Form beantragt hat. Gerichte haben keine Seite, auf die sie sich stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Genau das verbietet sich in einem Rechtsstaat.
(Beifall CDU, FDP)
Es ist für mich deshalb außerordentlich bedauerlich, dass mit dieser Aktuellen Stunde die gute Regel, eine Gewalt – hier die Legislative – sagt der anderen Gewalt – nämlich hier der Judikativen – niemals, was sie tun und lassen soll – niemals, meine sehr verehrten Damen und Herren –, dass mit dieser guten Regel gebrochen wurde.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Wir nicht!)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Von wem
denn?) Ich sehe es in verfassungsrechtlicher Hinsicht als höchst problematisch an, dass hier ein laufendes gerichtliches Verfahren zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte gemacht wird, weil dies den Kernbereich der rechtsprechenden Gewalt trifft. Bereits der Versuch, meine sehr verehrten Damen und Herren, oder der Anschein des Versuchs einer solchen Einflussnahme ist mit dem Gewaltenteilungsprinzip als Element des Rechtsstaatsprinzips unvereinbar. Die rechtsprechende Gewalt muss ihre Aufgabe in vollständiger Unabhängigkeit wahrnehmen können. Dies schließt aus, dass sich ein Parlament mit laufenden Strafverfahren befasst und das inhaltlich bewertet. Die Begründung der SPDFraktion ist eine solche inhaltliche Bewertung. Wer da unsicher ist, dem empfehle ich einen Blick in das Thüringer Petitionsgesetz, in dem es für unmöglich erklärt wird, dass eine Petition auch nur geprüft wird, wenn es um ein laufendes Verfahren geht. Wer da unsicher ist, dem empfehle ich einen Blick in die Debatten des Bundestags und dort auch in die Dokumente zu der Frage des Untersuchungsausschusses, weil nämlich sehr klar in der Literatur ist, dass ein Untersuchungsausschuss zwar ein laufendes Verfahren gleichzeitig begleiten darf – mit unterschiedlichen Zielrichtungen –, aber niemals eingreifen darf, niemals sagen darf, welche Verurteilung in Ordnung wäre und welche nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gibt es nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es vieles braucht, um den Rechtsruck in unserem Land abzuwenden, dem etwas entgegenzusetzen. Es braucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich die Zivilgesellschaft, es braucht Bildung – Bildung ist sehr wichtig, Herr Möller.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es braucht Vereine und Verbände, wie die Feuerwehr, wie den Sport, es braucht Kirchen und Glaubensgemeinschaften, aber eben auch den Staat, meine sehr verehrten Damen und Herren, und seine Institutionen. Damit braucht es auch eine unabhängige Justiz. Egal, welchen Wert man der einzelnen Gruppe – Zivilgesellschaft, Vereine, Verbände, Kirchen – oder dem Staat zuordnen möchte, eins ist doch wohl klar: Niemals wird der Kampf gegen den Rechtsruck in unserer Gesellschaft gelingen können gegen oder ohne den Rechtsstaat. Das Engagement gegen die Rechten, meine sehr verehrten Damen und Herren, und den Rechtsruck, den es tatsächlich zu befürchten gibt in unserer Gesellschaft, dieses Engagement kann es doch nur im Rechtsstaat und mit dem Rechtsstaat geben. Alles andere ist doch unvernünftig. Es kann doch nicht gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man den Rechtsstaat vor die Tür schiebt und sagt: Ich suche mir aus, welche seiner Prinzipien heute für mich gelten.
(Unruhe DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE)
Man kann es sich nicht aussuchen und es ist nicht disponibel, Frau Kollegin König-Preuss,
(Beifall FDP)
wann man den Rechtsstaat mit welchen seinen Elementen wünscht und eben nicht wünscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, um allen Missverständnissen vorzubeugen: Auch die Justiz muss mit Kritik umgehen können und sie kann das auch. Jede Richterin und jeder Richter kennt das, dass ihre Urteile, insbesondere wenn es besondere Verfahren sind, diskutiert werden, dass über ihre Verfahrensführung diskutiert wird. Aber sicher! Es gibt eine eigene Gruppe in unseren Medien, die sich insbesondere darauf spezialisiert hat, aus Gerichten zu berichten. Jede Richterin und jeder Richter kann das, meine sehr verehrten Damen und Herren, und sie müssen es auch. Justiz muss kritikfähig sein, da gibt es doch gar keine Frage. Es ist nur die Frage, greift man mit einer solchen Begründung ein, wie sie die SPD-Fraktion hier aufgestellt hat, indem man sagt, ein Ergebnis darf es auf keinen Fall geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Um das noch mal zu unterstreichen: Es gibt eine ganz wunderbare Passage in der aktuellen Kommentierung unserer Thüringer Verfassung, und zwar Randnummer 25 zu Artikel 86. Der Verfasser dieses Kommentarteils ist der uns allen bekannte Dr. Dette. Zitat: „Richterliche Tätigkeit ist ein Teil der Gesellschaft und spielt sich nicht losgelöst gleichsam hinter Mauern ab. Aufgrund dieses sozialen Kontextes sind Richter erst recht nicht von der Ausübung kommunikativer Grundrechte durch Dritte frei. Verbände, Presse, Funk und Fernsehen haben daher die richterliche Unabhängigkeit keineswegs so zu achten wie die anderen Gewalten.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
