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Plenarprotokoll 19/35

03.12.2024 · 108 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CSU (16)AfD (16)GRÜNE (10)FREIE WÄHLER (10)SPD (9)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 35. Vollsitzung. Leider müssen wir uns auch dieses Mal zum Gedenken erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 1. Dezember ist im Alter von 82 Jahren Christa Meier verstorben. Sie gehörte dem Bayerischen Landtag von 1978 bis 1990 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Oberpfalz. Nach ihrem Lehramtsstudium in Regensburg unterrichtete sie zunächst in Aachen und kehrte dann als Ausbildungslehrerin in ihre Heimatstadt Regensburg zurück. 1972 wurde sie in den Stadtrat von Regensburg gewählt. Im Bayerischen Landtag war sie insbesondere langjähriges Mitglied im Ausschuss für kulturpolitische Fragen und wurde schließlich dessen Vorsitzende – als erste Frau. Im Jahr 1990 schied sie aus dem Hohen Hause aus, nachdem sie zur Oberbürgermeisterin von Regensburg gewählt wurde. Sechs Jahre war sie im Amt – als erste Frau im Amt einer Oberbürgermeisterin in einer bayerischen Großstadt. Bis 2020, fast 40 Jahre, war die Sozialpolitikerin Stadträtin mit den Herzensthemen Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Für ihr herausragendes politisches und auch gesellschaftliches Engagement wurde sie insbesondere ausgezeichnet mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold und dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Der Bayerische Landtag trauert mit ihren Angehörigen und wird ihr ein ehrendes Andenken bewahren. – Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich von den Plätzen erhoben haben. Heute darf ich einem Geburtstagskind gratulieren: Der Kollege Harry Scheuenstuhl hat heute Geburtstag. Im Namen des Hohen Hauses einen herzlichen Glückwunsch dazu! (Allgemeiner Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, muss ich leider noch auf die letzte Plenarsitzung vom Donnerstag letzter Woche zurückkommen. Die Debatte verlief insbesondere zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 durchaus sehr hitzig. Wenn wir uns auch grundsätzlich lebendige Debatten hier im Hause wünschen und auch wollen, ging die Debatte aus Sicht des Präsidiums hier deutlich zu weit. Der Abgeordnete Halemba ist bereits unmittelbar in der Sitzung zur Ordnung gerufen worden wegen einer Verunglimpfung des Parlaments, die ich hier nicht wiederholen werde. Der sitzungsleitende Vizepräsident, Erster Vizepräsident Tobias Reiß, hat sich die Verhängung weiterer Ordnungsrufe vorbehalten. Nach Prüfung des Protokolls und Beratung im Präsidium rufe ich hiermit nachträglich auch die Abgeordnete Gabi Schmidt zur Ordnung. Diese hat in Richtung des Abgeordneten Halemba geäußert: "Er sucht nach was in der Kinder- und Jugendpsychiatrie!". Diese Äußerung ist eine persönliche Verletzung des Abgeordneten und in der Folge auch eine Verletzung der Ordnung und Würde des Landtags. Die Äußerung weist keinen inhaltlichen Bezug zur Debatte oder der politischen Auseinandersetzung im Allgemeinen auf und ist daher durch die Redefreiheit der Abgeordneten nicht mehr gedeckt. Außerdem gebietet es der Respekt vor Kindern und Jugendlichen in einer psychischen Ausnahmesituation, dass sie nicht als Mittel zur Abwertung eines politischen Mitbewerbers herhalten müssen. Einen zweiten Ordnungsruf erteile ich nachträglich dem Abgeordneten Halemba. Dieser hat wenige Minuten, nachdem er in der Aussprache zum ersten Mal zur Ordnung gerufen wurde, in Richtung der Fraktion der FREIEN WÄHLER geäußert, sie stünde – Zitat – "unter Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer Locke, unter Streibl und inkompetenten Laiendarstellern von RTL Zwei wie Ihrem Fernsehrichter Hold." Auch hierin liegt eine Verletzung der Ordnung und Würde des Landtags vor; denn es handelt sich um eine persönlich verletzende Äußerung gegenüber einem anderen Mitglied des Landtags, noch dazu einem Vizepräsidenten des Hohen Hauses. Die Formulierung in Richtung des Zweiten Vizepräsidenten Alexander Hold weist keinen Bezug zur parlamentarischen Debatte auf. Die berufliche Vergangenheit des Herrn Vizepräsidenten als Richter in einer Gerichtssendung liegt viele Jahre zurück und steht in keinerlei Zusammenhang zu politischen Inhalten. Ein besonderer Anlass für die Erwähnung lag ebenfalls nicht vor. Die beleidigende Formulierung "inkompetenter Laiendarsteller" in Richtung des Zweiten Vizepräsidenten kann daher nur als persönlich verletzender verbaler Tiefschlag gegen den politischen Gegner verstanden werden. Solche Tiefschläge sind mit der Würde des Hohen Hauses nicht vereinbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten am Sonntag 1. Advent; wir sind also in der Adventszeit. Deshalb die eindringliche Bitte: Lassen Sie uns diese friedliche Zeit auch im Parlament widerspiegeln. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger würden uns das danken. Ich möchte nun darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig zu holen. Darüber hinaus erinnere ich daran, dass wir in unserer letzten Plenarsitzung am 28. November 2024 über vier Dringlichkeitsanträge aus Zeitgründen nicht mehr abstimmen konnten, und gebe bekannt, dass zu drei dieser Dringlichkeitsanträge namentliche Abstimmungen beantragt wurden. Konkret handelt es sich dabei um den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4115, den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4146 sowie den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/4147. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Fakten statt Fake: Wie Lügen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik zerstören" Sie kennen das Prozedere: fünf Minuten bzw. zehn Minuten. Diese zehn Minuten nimmt als erste Rednerin Katharina Schulze für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Anspruch.

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Katharina Schulze GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wann haben wir eigentlich damit aufgehört, eine Lüge als eine Lüge zu bezeichnen? Ich finde, wir sollten wieder damit anfangen – damit nämlich allen klar ist, wo Grenzen sind: die Grenzen des Sagbaren, die Grenzen der Wahrheitsdehnung, die Grenzen politischer Auseinandersetzung. Zitat: "Umso peinlicher ist es, wenn wir jetzt lesen, dass Herr Habeck damals Briefe mit der Frage nach Frankreich geschrieben hat, ob er sich darauf verlassen könne, dass die Franzosen genügend Atomstrom produzieren und nach Deutschland liefern würden." Das hat der Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger am letzten Donnerstag hier im Plenum gesagt, und das ist falsch. Robert Habeck hat keinen Bettelbrief um Atomstrom nach Frankreich geschrieben – genau das Gegenteil ist wahr. Er hat bei den Franzosen nachgefragt, wie viel Strom sie gegebenenfalls importieren möchten, weil die AKWs dort verschiedene Probleme hatten. Genau das passierte dann auch: Deutschland lieferte viel Strom nach Frankreich und half seinem Nachbarn aus. (Richard Graupner (AfD): Falsch!) Ich nenne noch ein anderes Beispiel vom Generalsekretär der CSU Martin Huber. Er hat ein Video von einem Hund aufgenommen. Er streichelte diesen Hund und schwärmte davon, wie wichtig Haustiere sind, was ich persönlich sehr bestätigen kann. Er behauptete dann völlig faktenfrei – Zitat –, die grüne Jugend möchte das verbieten und euch einen treuen Freund wegnehmen. Was für ein herzloser Irrsinn! – Zitatende. Das ist eine Lüge. Niemand hat ein Verbot von Haustieren gefordert. Trotzdem wurde das CSU-Video tausendfach geteilt, und obwohl es danach unzählige Faktenchecks in verschiedenen Zeitungen gab, ist das Video immer noch im Netz. (Richard Graupner (AfD): Unglaublich!) Ich weiß selbst, dass man in unserer schnelllebigen und digitalen Welt auch einmal eine falsche Information weitergeben kann. Niemand ist unfehlbar. Jedem kann das mal passieren. Aber ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich mich an keine einzige Bitte um Entschuldigung nach einer Falschbehauptung erinnern. Fehlerkultur, das wäre eine echte Stärke und echte Souveränität. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Wahrscheinlich fragen sich jetzt einige Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN, warum ich meine Rede mit zwei Beispielen aus den Reihen der CSU und FREIEN WÄHLER beginne und nicht etwa mit den vielen, vielen Aussagen der AfD. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Der GRÜNEN!) Die Antwort ist eine ganz einfache: Von der AfD als antidemokratischer Partei erwarte ich nichts anderes. Von Ihnen erwarte ich schon etwas. Als demokratische Kolleginnen und Kollegen, als Regierungsfraktionen, haben Sie eine Verantwortung, die größer ist als Sie selbst, eine Verantwortung, die wichtiger ist als Ihr nächstes Wahlergebnis. (Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann) Sie alle sind Vorbilder für viele Menschen in diesem Land. Sie gestalten die Wirklichkeit mit und sind auch mitverantwortlich dafür, welches Bild die Politik gerade abgibt. (Widerspruch bei Abgeordneten der CSU) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde: Die Politik gibt im Moment kein gutes Bild ab. (Zurufe von der CSU: Genau!) Anstatt hart in der Sache inhaltlich zu diskutieren und die Probleme der Menschen zu lösen, dreht sich die Empörungsspirale immer schneller. Die Wahrheit wird hier und dort ein bisschen gedehnt, dann eine Falschinformation rausgeblasen, ohne sie zurückzunehmen, und so steigert sich das immer weiter. Da frage ich mich schon: Wenn wir uns nicht mehr auf eine gemeinsame Realität einigen können, wie sollen wir denn dann gemeinsam politische Vorschläge erarbeiten, ein gemeinsames Zukunftsbild entwickeln? Wie soll es denn dann den Bürgerinnen und Bürgern gelingen, zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, da lohnt sich doch mal ein Blick über den großen Teich. Was mit Gesellschaften passiert, in denen ständiges Lügen Teil der Politik ist, kann man doch gerade sehr gut in den USA sehen: Trump lügt jeden Tag, dass sich die Balken biegen, und er ist trotzdem erneut Präsident geworden. Das hat nicht nur massive Auswirkungen auf Millionen von Amerikanerinnen und Amerikanern, sondern auch auf uns – auf unsere Freiheit, auf unseren Wohlstand, auf unsere Sicherheit. Vielleicht wird nachher ein Kollege oder eine Kollegin sagen: Na ja, Moment mal, aber politische Lügen sind doch so alt wie die Politik selbst: Watergate, die Barschel-Affäre, Bill Clinton und Monica Lewinsky. Legendäre Beispiele gibt es ja genug. Ja, aber es gibt auch Kipppunkte, die unsere Demokratie zum Wanken bringen. Ich persönlich habe im Moment das Gefühl, dass wir kurz vor einem stehen; denn wir leben ja jetzt in einer anderen Realität. Wir haben das Jahr 2024. Mit dem Internet und den sozialen Netzwerken ist es so einfach wie noch nie, billig, schnell und leicht Desinformationen und Lügen in den Äther hinauszublasen. Das Bittere – das wissen Sie genauso gut wie ich – ist ja Folgendes: Die Desinformation erreicht immer mehr Menschen als die Korrektur. Das war übrigens schon früher so, als der reißerische Artikel in der Zeitung zwei, drei Tage später in einem kleinen Kästchen klargestellt wurde. Das haben weniger gelesen. Das ist natürlich in Zeiten des Internets noch mal potenziert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei gilt doch: Lügen sind schnell dahingesagt, und sie kommen oft laut um die Ecke. (Martin Wagle (CSU): Dass man Atomkraftwerke nicht weiterbetreiben kann, das ist eine Lüge!) Die Demokratie stirbt aber langsam, und sie stirbt vor allem leise. Permanentes Lügen und ständige Diffamierungen des politischen Mitbewerbers untergraben das Vertrauen in die Politik, in die staatlichen Institutionen. Dabei ist Vertrauen elementar in einer Gesellschaft: Vertrauen in die Parlamente, Vertrauen in die Presse, Vertrauen in den Rechtsstaat, Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. All das macht uns als Gesellschaft stark. Gesellschaften, die über viel Vertrauen verfügen, sind darüber hinaus auch noch ökonomisch und sozial erfolgreicher. Das hat der Politologe Francis Fukuyama schon vor Jahren nachgewiesen. (Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann) Man kann es auch so zusammenfassen: Misstrauen lähmt, Misstrauen verunsichert, und Misstrauen schwächt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollten wir nicht zulassen; denn es gibt ja ausländische Staaten, die sich bei all diesen Debatten ins Fäustchen lachen. Die wollen unsere Demokratie schwächen, die haben eine Lust an der Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die haben eine hybride Kriegsführung, um ihre eigenen Ziele durchzusetzen. Vielleicht haben Sie vor ein paar Tagen die Aussagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gelesen. Der Verfassungsschutz hat erneut vor möglichen Versuchen der Einflussnahme anderer Staaten auf die anstehende Bundestagswahl gewarnt: Desinformation, Propaganda, Cyberangriffe, Spionage, Sabotage. – All das soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität und Integrität der Institutionen schwächen. Besonders im Fokus der Verfassungsschützer ist Russland – Russland, das schon seit 2023 die Verbreitung prorussischer und antiwestlicher Narrative ausgebaut hat. Sie sprechen selbst von einem Informationskrieg. Deswegen bin ich dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz sehr dankbar für seine Arbeit und dafür, dass es unter anderem die groß angelegte russische Desinformationskampagne "Doppelgänger" öffentlich gemacht hat. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist nur die Spitze des Eisbergs und zeigt auf, dass wir nicht naiv sein dürfen, sondern uns noch besser wappnen müssen. (Beifall bei den GRÜNEN) So schwierig im Moment die Zeit auch ist: Wir können etwas tun gegen Desinformation und Propaganda. Wir könnten eine bayerische Strategie gegen Informationsmanipulation gründen. Wir könnten mehr Medienkompetenz für alle Altersgruppen bereitstellen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das machen wir!) Wir könnten unsere Sicherheitsbehörden noch weiter stärken (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das machen wir!) und eine Taskforce zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation einrichten. Wir könnten endlich ein Transparenzgesetz für mehr Open Government beschließen und natürlich den Journalismus stärken; denn der Journalismus ist eine wichtige Säule für das Checken von Fakten und dafür, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Institutionen nicht verlieren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der beste politische Plan wird nichts nützen, wenn die Politiker und die Politikerinnen es selber nicht besser machen als Putins Trolle oder Trumps Getreue. Ich bitte Sie daher, das in Zukunft anders zu machen. Ich persönlich möchte nämlich, dass wir anders miteinander umgehen, auch im politischen Wettstreit, dass wir gerne hart in der Sache kämpfen, aber immer mit Anstand und Respekt, dass wir anhand von Fakten diskutieren und nicht die Leute verunsichern, indem wir Mythen und Propaganda weitertragen, dass wir gemeinsam an den Lösungen für ein gutes Morgen für alle Menschen arbeiten. Natürlich haben wir als demokratische Parteien sowie als Politikerinnen und Politiker da manchmal andere Ansätze. Aber was uns doch einen sollte, ist das Bestreben, eine Debatte ernsthaft zu führen, die Fakten und die Wahrheit nach vorne zu stellen und eben nicht in die Fake News und in die Desinformationskampagne einzusteigen. Ich finde, das hat unser schönes Bayern nicht verdient, und das haben auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht verdient. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ilse Aigner

Für die CSU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Benjamin Miskowitsch das Wort.

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Benjamin Miskowitsch CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der digitale Raum ist längst ein zentraler Bestandteil unseres Lebens geworden. Doch mit all seinen Möglichkeiten birgt er auch Herausforderungen, die wir als Gesellschaft entschlossen angehen müssen. Hass, Hetze und Desinformation im Netz sind nicht nur individuelle Angriffe, sondern auch ein systematisches Risiko für unsere demokratische Gesellschaft. Bayern stellt sich dieser Herausforderung entschlossen, koordiniert und mit einer klaren Strategie. Dabei ist die "Bayern-Allianz gegen Desinformation" eines unserer wirkungsvollsten Instrumente. Heute möchte ich besonders auf die Rolle der Medien und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien eingehen, die unverzichtbare Partner in diesem Kampf sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, freie und unabhängige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie. Doch gerade sie sind zunehmend Zielscheibe von Hass, Hetze und Desinformationskampagnen. Journalistinnen und Journalisten werden angegriffen, beleidigt und bedroht, allein deshalb, weil sie ihrer Arbeit nachgehen: dem Aufdecken von Missständen, dem Vermitteln von Fakten und der Meinungsbildung. Es ist unsere Aufgabe, diesen demokratischen Eckpfeiler zu schützen und seine Resilienz im digitalen Raum zu stärken. Genau hier setzt Bayern mit gezielten Maßnahmen an. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat sich als zentrale Instanz für Medienkompetenz etabliert. Sie vermittelt Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeit, Fake News zu erkennen, Quellen zu hinterfragen und Algorithmen kritisch zu hinterleuchten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Medienbildung in Schulen; denn digitale Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation des 21. Jahrhunderts. Bayern fördert aktiv den journalistischen Nachwuchs und setzt auf den Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft. In Kooperation mit der BLM werden Programme entwickelt, die kleinere Medienhäuser dabei unterstützen, Desinformationen und Hass in den Kommentarspalten zu begegnen – mit besseren Moderationstools, Schulungen und technischer Infrastruktur. Die "Bayern-Allianz gegen Desinformation" – ein Zusammenschluss aus staatlichen Stellen, Wissenschaft, Medien und Plattformbetreibern – setzt auf ein einzigartiges Netzwerk. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien spielt hier eine tragende Rolle. In Zusammenarbeit mit der BLM betreibt die Bayern-Allianz ein systematisches Monitoring von Desinformationskampagnen. Ziel ist es, gefährliche Narrative frühzeitig zu erkennen und faktenbasierte Gegenstrategien zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung von Medienschaffenden, die durch digitale Gewalt unter Druck geraten. Mit Fortbildungen, psychologischer Beratung und rechtlichem Beistand setzt Bayern ein Zeichen: Wer für Wahrheit und Demokratie einsteht, steht bei uns nicht alleine. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern zeigt, wie wichtig eine starke und vielfältige Medienlandschaft im Kampf gegen Hass und Hetze ist – mit der "Bayern-Allianz gegen Desinformation" und der engen Zusammenarbeit mit der BLM für einen neuen, respektvollen und faktenbasierten Diskurs – online wie offline! Doch lassen Sie uns auch ehrlich sein: Der Kampf gegen Hass und Hetze ist eine Daueraufgabe. Er erfordert Ausdauer, Mut und vor allem eines: Zusammenarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Freistaat Bayern ein sicherer Ort bleibt, auch im digitalen Raum. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt nicht meine beste Rede, wahrscheinlich auch nicht meine schlechteste. Aber es war meine erste Rede, die ChatGPT geschrieben hat, genau zu diesem Thema. Warum verrate ich Ihnen dieses Geheimnis? – Künftig die Unterscheidung zu treffen, was ist Realität, was ist Fake, was kommt von der Maschine, was kommt vom Menschen, wird für uns in Zukunft immer noch schwieriger sein und schwieriger werden. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Wir dürfen uns dem nicht verstellen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir müssen hier gemeinsam in die Zukunft gehen. – Vielen Dank.

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Ilse Aigner

Für die AfD-Fraktion spricht nun der Kollege Richard Graupner. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von den GRÜNEN! Frau Schulze, ich weiß nicht, wer Ihre Rede hier geschrieben hat, aber das Thema Ihrer eigenen Aktuellen Stunde haben Sie offensichtlich gar nicht richtig gekannt; denn dort ist von Lügen und Fake News die Rede, denen Sie angeblich den Kampf ansagen wollen. Dazu hätten Sie in Ihrer Rede eigentlich genug Zeit gehabt, aber wir haben nichts davon gehört. Was wir gehört haben, war eine eher schwache Wahlkampfrede. Wenn Sie von einem Kipppunkt reden, dann gebe ich Ihnen recht. Wir stehen aber vor einem anderen Kipppunkt, nämlich vor dem Kipppunkt von der Meinungsfreiheit hin zu einem Gesinnungsstaat. (Beifall bei der AfD) Dabei gäbe es so viel, so unendlich mehr dazu zu sagen. Sie hätten zum Beispiel klarstellen können, dass die CORRECTIV-Räuberpistole von den angeblichen Deportationsplänen, mit der Sie immer noch dreist hausieren gehen, nur um der AfD größtmöglich zu schaden, erstunken und erlogen war. (Toni Schuberl (GRÜNE): Die Recherche ist korrekt!) Das ist inzwischen gerichtsfest dokumentiert. (Beifall bei der AfD) Das sind unglaublich dreiste Fake News. (Toni Schuberl (GRÜNE): War korrekt!) Sie hätten klarstellen können, dass das Eintreten für den ethnischen und kulturellen Erhalt des deutschen Volkes, wie es die AfD tut, mitnichten – so wie Sie uns das im Konzert mit Haldenwang und Konsorten permanent andichten wollen – verfassungsfeindlich ist. Glasklare Fake News! Sie hätten zugeben können, dass es ein reines Hirngespinst ist, durch Zerstörung der deutschen Energieversorgung oder massive Eingriffe in die Mobilität unserer Bürger das Weltklima retten zu können. Größenwahnsinnige Fake News! Sie hätten einräumen können, dass die blumigen Versprechen von Fachkräfteeinwanderung schon immer bewusste Irreführung waren und sind. – Was wir stattdessen erleben, ist doch vornehmlich eine illegale Einwanderung in die Sozialsysteme und in die Kriminalität. Das sind kreuzgefährliche und selbstzerstörerische Fake News! (Beifall bei der AfD) Und Sie hätten die seinerzeit im Wochentakt verbreiteten Horrormeldungen über Ausmaß und Gefährlichkeit von Corona aufarbeiten können, oder die tatsächlichen Risiken einer experimentellen mRNA-Impfung und deren Nebenwirkungen. Auch da wurden von Ihnen Fake News übelster Sorte in die Welt gesetzt, (Toni Schuberl (GRÜNE): Von Ihnen!) mit denen ein maßlos überzogenes Regime der Freiheitsberaubung und der Grundrechtseinschränkung legitimiert werden sollte. All das und noch viel mehr hätten Sie hier zurechtrücken können. Aber das haben Sie natürlich tunlichst vermieden; denn Ihre Rede von angeblichen Fake News ist doch lediglich eine Chiffre, um die eigenen Dogmen gegen Kritik zu immunisieren. Ihr theatralisch zur Schau gestellter Kampf gegen die Lüge ist doch selbst eine handfeste Lüge. (Beifall bei der AfD) Statt hier einmal in sich zu gehen, Einsicht zu zeigen, schwadronieren Sie weiter davon, dass die Menschen durch das Informationsangebot der alternativen Medien verunsichert würden. Verunsichert werden die Menschen aber nicht, weil sie sich aus verschiedenen, auch kontroversen Quellen frei informieren können. Das ist ja die wesentliche Voraussetzung eines freien demokratischen Diskurses. Verunsichert werden die Menschen, wenn sie sehen, wie sich die staatstragende Propaganda und ihre Multiplikatoren in Politik, Medien, Schule und Universitäten immer weiter von ihren eigenen Alltagserfahrungen entfernen und wie jene, die diese Abgehobenheit und diese Ignoranz der tonangebenden Eliten kritisieren, mit immer drastischeren und völlig überzogenen juristischen Maßnahmen schikaniert und verfolgt werden. (Beifall bei der AfD) Die GRÜNEN-Ministerdarsteller Habeck und Baerbock zeichnen für sage und schreibe 93 % aller Strafanzeigen von Bundesministern gegen kritische Bürgerstimmen verantwortlich. Und da stellt sich die GRÜNEN-Fraktion heute hierher und faselt von der Rückgewinnung des Vertrauens der Bürger, während Sie gleichzeitig fieberhaft überlegen, wie Sie den freien Informationsfluss auf der Plattform X oder über andere alternative Medien behindern, zensieren oder gar verbieten können. Was für ein Schmierentheater! Mehr als Dreiviertel der Bundesbürger sind der Meinung, dass man sich in Deutschland nicht mehr traut, frei seine Meinung zu äußern. Wir brauchen darum mehr Twitter bzw. X, mehr alternative Medien, mehr kritische Bürger. Wir brauchen mehr Elon Musks, mehr David Bendels‘ und mehr Stefan Niehoffs. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen weniger Habeck, weniger Baerbock, weniger Faeser. Und erst recht brauchen wir kein grün-betreutes Denken und keine linke Gesinnungstyrannei unter dem Deckmantel angeblicher Fake-News-Bekämpfung. – Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die Fraktion FREIE WÄHLER der Kollege Felix Locke, in dem Fall zehn Minuten.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was man gerade gehört hat, war die russische Version von ChatGPT: alternative Fakten fünf Minuten lang. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD: Oje!) Aber das Thema ist wichtig, und das Thema ist richtig. Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar, dass wir heute die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen; denn Vertrauen ist das Fundament unserer Demokratie. Es ist die Basis, auf der die Gesellschaft zusammenhält. Doch das Vertrauen ist unter Beschuss. Bewusste Falschinformationen, Skandalisierungen und manipulative Inhalte gefährden unsere politische Debatte. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere politischen Institute kommt dadurch in Gefahr. Wir müssen aber klar unterscheiden – ich bitte das auch in dieser Debatte noch einmal ausdrücklich zu betonen, weil hier bei einer sonst sehr sachlichen Rede der Kollegin Schulze wieder die ersten Argumente in Richtung FREIE WÄHLER und CSU kamen –, dass eine kontroverse politische Debatte für unseren demokratischen Prozess essenziell ist. Manipulationen und Desinformationen sind es aber nicht. Diesen Phänomenen müssen wir uns entgegenstellen und hier trotzdem ein fruchtendes Parlament und eine kontroverse Diskussion weiter befördern. Falschinformationen finden wir immer wieder im politischen Raum. Zur AfD habe ich mich gerade schon geäußert, und ich finde es spannend, dass, egal welchen Tagesordnungspunkt wir beraten, die Migration das Grundübel von allem ist. Ich glaube, Sie würden es auch schaffen, sollten wir hier irgendwann einmal über Weihnachtsrezepte oder Ähnliches diskutieren, das Thema Migration in den Vordergrund zu rücken. Wenn Sie in Ihrer Rede auch noch Elon Musk und dergleichen zitieren, dann denke ich, dass Sie auch solche Wahrheiten wie die von Trump glauben würden, dass Menschen mit Migrationshintergrund Haustiere essen, oder dass Sie wahrscheinlich als Nächstes Putin den Friedensnobelpreis zukommen lassen wollen; denn das ist Ihre Meinung. Das ist schlimm und hat nichts mit einer kontroversen politischen Diskussion zu tun. Das sind Fake News, und diese verbreiten Sie jedes Mal, wenn Sie hier ans Rednerpult treten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Aber – jetzt ist Frau Schulze leider nicht mehr hier – auch mit den GRÜNEN muss ich an der einen oder anderen Stelle – – (Zuruf von den GRÜNEN) – Sie hört noch zu? – Das ist gut. Ich muss der anderen Seite jetzt auch einmal die Leviten lesen; denn das Thema der Skandalisierung spielen Sie ja par excellence. Ich erinnere daran, dass wir auch von Ihrer Seite immer wieder bei der Klimapolitik an den Pranger gestellt werden, wir würden den Klimaschutz nicht ernst nehmen und die Klimaschutzmaßnahmen in Bayern vernachlässigen und dergleichen. (Johannes Becher (GRÜNE): Das Ziel wird doch gerade aufgegeben!) Dies führt durch eine Skandalisierung und Verdrehung der Tatsachen auch dazu, dass wir in dieser Situation sind. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Sehen wir uns einmal die Fakten an. Sie wollten heute Fakten; ich liefere Ihnen die Fakten. Wir sind in Bayern Spitzenreiter bei der Solarenergie. Wow! (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Was tut der Bund? – Von dem kommt nichts. Wir haben den Turbo bei den Windrädern aufgesetzt. Seit Januar 2024 haben wir 70 Genehmigungen auf den Weg gebracht. Im Bereich der Speicherkapazität haben wir Meilensteine gesetzt. Wir haben das Pumpspeicherkraftwerk in Happurg. Der Beschluss der Erneuerung und der Planfeststellungsbeschluss für das Pumpspeicherkraftwerk in Riedl kommen voraussichtlich auch in Kürze. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das sind bodenständige und pragmatische Punkte, die wir hier mit Fakten untermauern. Sie können es nicht ertragen, dass die FREIEN WÄHLER genauso gut Umwelt- und Klimapolitik betreiben können, wie Sie es in Berlin versucht haben. Mein großer Dank geht deswegen an den Wirtschaftsminister und den Umweltminister von den FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Auch in der Landwirtschaft haben Sie uns einen Bärendienst für die Demokratie erwiesen. Ich erinnere an das Volksbegehren "Rettet die Bienen!". Sie sind für billige populistische Inhalte und Wahlkampfpropaganda auf dieses Thema aufgestiegen und haben einen ganzen Berufsstand, nämlich unsere Landwirte, unter Generalverdacht gestellt. Das muss man auch einmal benennen. Das ist eine Schande! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Hier müssen Sie sich an die eigene Nase fassen, bevor Sie hier beginnen, über andere Themen zu sprechen. (Johannes Becher (GRÜNE): Das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns!) – Das erfolgreichste Volksbegehren, das auf Fake News basiert. Das gehört leider auch zur Wahrheit. Ihr, liebe Kollegen von der SPD, seid zwar noch nicht dran gewesen, aber an der einen oder anderen Stelle auch einen Kritikpunkt an euch. Ich betreibe jetzt kein Ampel-Bashing, sondern möchte mich auf die Tatsachen konzentrieren, die wir hier im Plenum immer wieder von Ihnen hören. Ich beginne mit dem Wohnungsbau, den wir vermeintlich ach so vernachlässigen. Seit Jahren fließen Milliarden in den Wohnungsbau, auch in den geförderten Wohnungsbau. In der Bildungspolitik sprechen Sie gerne von der Bildungskatastrophe, obwohl wir deutschlandweit als Vorbild qualitativ hochwertige Bildungspolitik betreiben. Wir haben die höchsten Ausgaben in unserem Bildungsetat überhaupt, und wir haben die wenigsten Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Das ist ein Verdienst unserer Kultusministerin Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen, anstatt immer nur zu skandalisieren und sich mit alternativen Fakten hier ans Rednerpult zu stellen. Fakt ist auch, dass wir nach der Pisa-Studie ein Defizit bei den Lese- und Mathematikkenntnissen hatten. Was hat unsere Ministerin getan? – Sie hat mit der Pisa-Offensive in der Grundschule sofort gehandelt. – Vielen lieben Dank, Anna, dafür. Was kam von Ihnen? – Nur Kritik. Das ist nicht demokratiefreundlich. Das schädigt auch unsere Demokratie, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE) – Johannes Becher (GRÜNE): Wir haben eigene Vorschläge einge- bracht!) Jetzt haben wir einen Nachtragshaushalt für das kommende Jahr. Was kommt von Ihnen? – Wieder nur Kritik. Während andere Fraktionen, auch im Deutschen Bundestag, an der Haushaltspolitik scheitern und mit Tricksereien versuchen, sich über Wasser zu halten, haben wir einen soliden Haushalt ohne zusätzliche Neuverschuldung und irgendwelche Streichungen geplant. Mit einer gezielten Umschichtung im System haben wir ohne Schulden trotz Mehrausgaben und Mindereinnahmen jetzt einen Haushalt aufgestellt, den wir bald beraten müssen, und was kommt von Ihrer Seite? – Nur Kritik, Falschbehauptungen und der Vorwurf, wir würden am Sozialsystem oder dergleichen sparen. Fakt ist aber, wir sparen nicht, sondern nutzen die Rahmenbedingungen, die wir haben. Anstelle mit der Sense irgendwelche E-Mobilitätsthemen zu streichen, wie Sie es in Berlin getan haben, haben wir das Geld, das uns zur Verfügung steht, umverteilt, nämlich dorthin, wo wir es brauchen: in die Kommunen und in die Struktur. Das gehört auch zur Wahrheit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Aber ich möchte mich hier jetzt gar nicht weiter an den Fraktionen aufreiben; denn das Thema ist viel tiefgreifender. Es geht um Manipulation und gezielte Desinformation, die das Ziel haben, unsere Demokratie zu schädigen. Auch bei viel Kritik aus Ihren Reihen freue ich mich, dass wir hier in einem freien Land sind und darüber diskutieren und streiten dürfen und uns danach vielleicht einen Abend zusammensetzen müssen und ein bisschen schwermütig sind. Es gibt aber Kräfte, die das nicht wollen, unter anderem der Freund der AfD und Despot Putin, der versucht, mit Deep Fakes das Vertrauen in unsere Institutionen zu schädigen. Die Folge ist, dass wir bei den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend eine gewisse Unzufriedenheit bzw. einen Unmut über die staatlichen Instanzen feststellen. Deswegen lautet mein Appell, Prüfungen von Fake-Narrativen und Fakten wieder in den Vordergrund zu stellen. Vielen Dank und ein großes Lob an unseren Digitalminister Dr. Fabian Mehring, der dieses Thema erkannt hat, der mit der "Bayern-Allianz gegen Desinformation" ein starkes Signal gegen Desinformation und Fake News auf den Weg gebracht hat, ein breites Bündnis, das im Mai 2024 zur Europawahl begonnen hat mit dem Ziel, die Sensibilisierung, den Schutz und die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen. Viele namhafte Tech-Unternehmen haben sich dieser Allianz angeschlossen. Das ist dein Verdienst, lieber Fabian. Vielen lieben Dank dafür! Das ist eine Bärenleistung für unsere Demokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben ja auch schon gemerkt – – Ich habe eigentlich gehofft, dass die GRÜNEN hier ein bisschen mehr auf ihren Fünf-Punkte-Plan eingehen, aber, Benjamin, du wirst dazu wahrscheinlich auch noch sprechen. Ihr habt ja meist nur "Copy and Paste" bei diesem guten Papier gedrückt, aber das ist mir recht; denn ich glaube, wir haben alle das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, vor alternativen Fakten zu schützen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Dafür stehen wir jeden Tag auf, dafür machen wir Politik. Wir streiten vielleicht manchmal an der einen oder anderen Stelle, und die eine oder andere Spitze kann man sich verkneifen, aber im Grunde geht es uns Demokraten doch um eines, nämlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unser Land und unsere Bürger vor Ort zu gestalten. Hier habt Ihr unser Wort, dass wir FREIE WÄHLER immer hart und an der Sache orientiert diskutieren, dass wir Fakten in den Vordergrund stellen und dass wir uns Falschwahrheiten, besonders von der Perspektive rechts außen, weiterhin konsequent entgegenstellen. – Vielen lieben Dank fürs Zuhören, und dir, Fabian, noch einmal vielen Dank für die Bayern-Allianz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht – das können Sie gleich am Rednerpult tun – Frau Rasehorn für die SPD. Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Wir leben in unruhigen Zeiten. In Europa herrscht Krieg. Trump ist mit seinen wahnwitzigen Plänen der nächste US-Präsident. Eine Krise jagt die nächste. Die Gesellschaft lässt sich immer weiter auseinanderdividieren. Dies ist eine Zeit, in der es notwendig wäre, dass Politik vor allem verlässlich ist. In den letzten Jahren ist es jedoch zum Trend geworden, lieber Hass und Hetze zu betreiben, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen, wahnwitzige Pläne für Deutschland zu schmieden und Fake News zu verbreiten. Hier hat das Original auch einen Namen: Sie sitzen rechts von uns. Warum rennen wir diesem Wahn hinterher? – Wir wissen alle, dass die Übernahme rechter Begriffe, Narrative und Fake News im wahrsten Sinne des Wortes nur Ihrer Legitimation dienen und nicht zur Rückgewinnung irgendwelcher Wähler:innengruppen taugen. Warum die Kopie wählen, wenn man auch das Original haben kann? Liebe CSU, jetzt aufgepasst, eine Studie aus Mannheim: Je stärker Menschen, die eigentlich der Union zugeneigt sind, an Fake News glauben, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Menschen ihre ursprüngliche Absicht leider verwerfen und zur AfD gehen. Warum lässt sich dann unser Ministerpräsident Markus Söder leider immer wieder dazu hinreißen, selbst Fake News zu verbreiten? – Laut der "Abendzeitung" in München gibt es ein weltweites Ranking der Accounts, die am häufigsten wegen Falschmeldungen auf Twitter gemeldet werden müssen. Nur ein einziger Deutscher kommt in dieser Liste unter den Top 200 vor: unser Ministerpräsident aus Bayern. Auch in Talkshows wie zuletzt bei Caren Miosga erzählt er immer wieder Märchen, dort zum Beispiel, dass sich Arbeit mit dem Bürger:innengeld nicht mehr lohnen würde. Das ist nachweislich falsch, Stichwort Mindestlohn. Liebe Union, das könnt ihr wirklich besser. Dieses Verbreiten von Fake News hat einen hohen Preis. Das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Institutionen sinkt. Laut Forsa-Studien halten nur noch 43 % der Bevölkerung die Landesregierung für eine vertrauenswürdige Institution und nur 32 % – Selbstkritik, auch die muss kommen – die Bundesregierung. Uns sollte allerdings sehr alarmieren, dass nur noch 41 % Vertrauen in unsere Presse haben. Dieser Trend ist brandgefährlich für unsere Demokratie. Deswegen vielen lieben Dank an euch GRÜNE für dieses wichtige Thema. Das Thema ist wichtig, zumal wir Brandstifter haben, die als Betreiber von sogenannten sozialen Plattformen durch die Steuerung von Algorithmen die Spaltung unserer Gesellschaft vorantreiben und davon profitieren. Elon Musk duldet nicht nur Rechtsextremismus, Wissenschaftsleugnung, Hass und Verschwörungserzählungen, sondern er fördert sie aktiv und propagiert sie. Dass ein Privatunternehmen eine solche Macht über unseren gesellschaftlichen Diskurs hat, ist Wahnsinn; denn der Algorithmus bestimmt, welche Inhalte wir ausgespielt bekommen, was und wie wir konsumieren. Was können wir tun? – Sechs Punkte im Schnelldurchlauf. Hier kommen das Gutheißen und das Loben, das ich sowohl Kerstin als auch Florian bei unserem Gespräch zum Thema – ich habe ehrlicherweise den Namen vergessen – versprochen habe. (Kerstin Schreyer (CSU): Fuck up-Night!) – Fuck up-Night, danke. – Erstens. Digitalpolitik muss wie das Netz vernetzt gestaltet werden. Deswegen ist es gut, lieber Fabian, dass du im Frühjahr im Digitalministerium eine Digitalminister:innenkonferenz aller Bundesländer initiiert hast. Statt digitaler Kleinstaaterei braucht es eine gemeinsame Strategie zur Kennzeichnung von Fake News und zur Regulierung von Algorithmen. Hier setzen wir auf dich, lieber Fabian. Zweitens. Neben Aufklärungskampagnen brauchen wir vor allem Medienkompetenz. Wir brauchen sie nicht nur an Schulen. Studien belegen, dass nachweislich vor allem Menschen mittleren Alters besonders anfällig für Fake News sind. Deswegen auch hier jetzt ein Lob an die CSU: Hier machen die Menschen beim JFF einen hervorragenden Job, und das nicht nur, weil sie aus Augsburg kommen – das muss ich als Augsburgerin natürlich sagen. Sie machen einen verdammt guten Job bei der Gestaltung von Medienkompetenz. Sie brauchen allerdings Unterstützung, um noch mehr Menschen zu erreichen. Lieber Bernhard, ich komme bei den Haushaltsberatungen auf euch zu. Drittens. Wir brauchen die Förderung unabhängiger und seriöser Medien – wir beschäftigen uns ja heute noch mal damit –, die Desinformationen benennen und aufklären. Die vierte Säule unserer Demokratie ist wichtiger denn je. Viertens. Wir demokratischen Fraktionen und Parteien müssen uns auch an der eigenen Nase fassen und dürfen nicht denen da drüben die sozialen Medien überlassen. Wir müssen selber zu unseren Handys greifen und Sachinformationen bieten. Fünftens. Der beste Schutz unserer Demokratie und unserer vielfältigen Gesellschaft sind Demokrat:innen, die für die Werte unserer Verfassung einstehen. Deswegen braucht es ein gut ausgestattetes Landesprogramm zur Förderung der Demokratie. In politischer Bildung sind wir in Bayern leider nach wie vor Schlusslicht. Sechstens. Unsere Präsidentin hat gesagt, wir sollten selber Vorbilder sein. – Das ist gerade in der Weihnachtszeit wichtiger denn je. Lasst uns hart in der Sache, aber immer fair mit dem Menschen gegenüber diskutieren. Lassen wir uns von Fakten und wissenschaftlich belegten Studien leiten und nicht von Hass und Hetze. – In diesem Sinne: eine schöne Vorweihnachtszeit und danke! (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Für die CSU-Fraktion spricht nun der Kollege Martin Stock.

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Martin Stock CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Eingangs möchte ich sagen, dass es für mich nicht einer gewissen Ironie entbehrt hat, als ich die Worte der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Frau Schulze, gehört habe. Sie ist in das Thema "Fake statt Fakten" ausschließlich mit zwei Belegen bzw. Zitaten von Politikern von CSU und FREIEN WÄHLERN eingestiegen und hat äußerst selektiv vorgehend zahlreiche Beispiele unterschlagen, bei denen auch grüne Spitzenpolitiker in der gleichen Weise zu zitieren gewesen wären. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte nur sagen, um der Wahrheit hier ebenfalls die Ehre zu geben: Meine Vorrednerin hat gerade die Talkshow von Caren Miosga angesprochen, in der unlängst auch unser Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu Gast war. Er hat dort einen, wie ich finde, bemerkenswerten Satz gesagt: Die Antworten, die wir geben, reichen heran an die Dimension der Wahrheit. – Ich denke, es wäre sehr wichtig – auch für unser Land –, wenn künftig auch ein Spitzenpolitiker wie Robert Habeck innerhalb der Dimension der Wahrheit bleibt und nicht nur nahe daran. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, ohne Zweifel haben Desinformation und Hetze im Netz bei uns stark zugenommen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Gerade Hatespeech ist eine große Gefahr für die Demokratie. Hass, Hetze und Falschinformationen sind immer weiter auf dem Vormarsch. Wir haben in Bayern in den letzten drei Jahren eine Verdoppelung der Hatespeech-Verfahren erlebt. Dabei ist auch hier immer zu differenzieren; denn nicht jede Meinungsäußerung, die uns nicht passt, und nicht alle Fake News fallen automatisch unter den Begriff der Hatespeech. Hier ist stets im Lichte der Meinungsfreiheit in jedem konkreten Einzelfall eine Abwägung durchzuführen. Das ist Primat und ureigenste Aufgabe der Justiz, auch der hervorragenden Arbeit unserer Justiz in Bayern. Auch wenn die Diagnose einer zunehmenden Anzahl an Hatespeech-Verfahren klar ist, so gehen Sie, liebe GRÜNE, bei der Frage der Behandlung der Symptome völlig irr. Sie legen ein Fünf-Punkte-Papier gegen die Verbreitung von Fake News vor und wollen das Vertrauen in unseren demokratischen Staat stärken, indem er transparenter agiert und kommuniziert. – Was von transparenter Kommunikation bei Ihnen zu halten ist, haben wir in den letzten drei Jahren in Berlin gesehen. Schier endloses öffentliches Gezerre um Kindergrundsicherung, Schuldenbremse oder Heizgesetz, die Abschaffung von Kfz-Steuerbefreiungen und Agrardieselrückerstattung sowie Kaufprämien für E-Autos quasi über Nacht. Wenn wir von Vertrauensverlust reden, sollten Sie sich auch einmal kritisch fragen, warum heutzutage manche Desinformation auf so fruchtbaren Boden fällt. Wenn dieser Mix aus öffentlich zur Schau getragenen Streitigkeiten und Hauruckentscheidungen völlig an den wahren Problemen unseres Landes vorbei Ihr Ansatz für eine transparente Kommunikation war, dann lassen Sie sich gesagt sein: Sie brauchen sich nicht zu wundern, dass das Vertrauen der Bürger in die Politik ernsthaft Schaden genommen hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Schon gar nicht gewinnen wir die Bürger und ihr Vertrauen zurück, indem ihnen als Allheilmittel ein neues Transparenzgesetz verordnet wird. Ein solches Gesetz wäre so transparent wie ein leeres Glas und im Übrigen genauso gehaltvoll; denn alle wesentlichen Ausführungen und alle Inhalte sind bereits seit Langem bei uns in Bayern fest an anderer Stelle verankert. All diesen Anliegen, welche der Idee eines Informationsfreiheitsgesetzes zugrunde liegen, ist durch die Kodifikation des allgemeinen Auskunftsanspruchs im Bayerischen Datenschutzgesetz Rechnung getragen worden. Dieses wurde bereits vor annähernd zehn Jahren verabschiedet. Es wurde ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Informationszugang verankert, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Auskunft über den Inhalt von Daten und Akten sowohl gegenüber dem Freistaat als auch den Kommunen. Statt also symbolpolitische Forderungen nach bereits praxiswirksam umgesetzten Regelungen zu stellen, wäre es vielmehr wichtig, dass in Deutschland flächendeckend, wie bereits in Bayern geschehen, mit Konsequenz und Nachdruck gegen Hass, Hetze und Hatespeech vorgegangen wird. Beispielhaft zu nennen wäre hier das Maßnahmenpaket der bayerischen Justiz "Konsequent gegen Hass". Bayern hat 22 Sonderdezernate bei den bayerischen Staatsanwaltschaften und einen Generalbeauftragten installiert. Um entscheidend bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Hatespeech voranzukommen, müssen wir auch die Betreiber der sozialen Netzwerke in die Pflicht nehmen. Dort tritt Hatespeech in Erscheinung. Dort sind auch die Daten zu finden, die unseren Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung der Täter ermöglichen. Da sollten Sie sich mal im Sinne unserer Sicherheit herantrauen. Soziale Medien heißt auch verantwortungsvolle Medien. Diese dürfen und werden in Bayern niemals ein sicherer Unterschlupf für Hetzer sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! "Fakten statt Fake: Wie Lügen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik zerstören" – als ich das Thema der GRÜNEN für die heutige Aktuelle Stunde gelesen habe, dachte ich einen kurzen Moment an ein vorgezogenes Weihnachtswunder, nämlich die Katharsis der GRÜNEN und der ihnen unterworfenen Kartellparteien; aber da war wieder einmal der Wunsch der Vater des Gedankens, wie die bisherigen Redebeiträge eindrücklich bewiesen haben – danke schön dafür. Jetzt weiß auch der Letzte, dass Sie endgültig in Ihrer postfaktischen Welt angekommen sind. Als guter Kollege und Vertreter der einzigen Volkspartei werde ich Ihnen gerne behilflich sein, sich in die sich verändernde Medienwelt und die Stimmung im Volk einzufinden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Einbildung ist auch eine Bildung!) Kommen wir zuerst zur Hofberichterstattung und der Angst vor der nun fünften Gewalt, nämlich den sozialen Medien. Die vierte Gewalt, die etablierten Medien, haben Sie sich schon längst gefügig gemacht. Sie haben sie zur Erfüllung Ihrer Agenda degradiert, die Ihre Narrative kritiklos verbreiten und jede abweichende Meinung diffamieren. Ohne diese Hofberichterstattung wäre ideologische Politik längst am Ende. Doch dann kam die fünfte Gewalt: die sozialen Netzwerke. Hier sprechen die Bürger frei, hier werden Ihre Widersprüche und Lügen aufgedeckt. Weil Sie das nicht kontrollieren können, greifen Sie zu Ihrem liebsten Mittel, der Zensur. In Brüssel treiben Sie unter dem Deckmantel eines Zensurverbots die Repressionsmaschine voran. Gleichzeitig setzen Sie hierzulande auf massenhafte Abmahnungen und juristische Einschüchterungen gegen einfache Bürger, die es wagen, Ihre Politik zu kritisieren; aber lassen Sie mich eines klarstellen: Die Wahrheit lässt sich nicht unterdrücken. Die Menschen haben genug von Ihrer Meinungsdiktatur. Ihr Kartenhaus aus Lügen wird schneller einstürzen, als Sie es sich vorstellen können. (Beifall bei der AfD) Ich möchte hier ausdrücklich Elon Musk danken, dass er uns die Möglichkeit gibt, Ihrem Unwesen einen Riegel vorzuschieben. Kommen wir nun zu einem kleinen Faktencheck. In der gebotenen Kürze, weil meine Redezeit leider begrenzt ist, möchte ich einmal mit einigen der wesentlichen Lügen der Kartellparteien aufräumen. – Liebe GRÜNE, das Märchen vom menschengemachten Klimawandel ist die größte Täuschung unserer Zeit. Die GRÜNEN haben mit apokalyptischen Szenarien und manipulierten Fakten eine Hysterie erzeugt, die einzig Ihrer Machtagenda dient. Ihre Politik, basierend auf diesem Schwindel, zerstört Arbeitsplätze, treibt Energiekosten in die Höhe und gefährdet die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Ziel dieser Lüge ist es, Millionen Menschen in Armut und Abhängigkeit zu treiben. Während Sie behaupten, die Welt zu retten, opfern Sie unseren Wohlstand und den sozialen Frieden. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Müssen wir das ertragen? – Johannes Becher (GRÜNE): Das sind Fake News par excellence!) Die Bürger durchschauen diesen Schwindel zunehmend, und das Ende Ihrer Klimadiktatur ist absehbar, auch wenn es Ihnen nicht passt. Kommen wir zur SPD, der altehrwürdigen Arbeiterpartei. Die Arbeiter, die Sie noch wählen, arbeiten weder mit der Hand – beim Bleistiftanspitzen scheitert es schon an der Motorik – noch mit dem Kopf. Da wird es nicht besser, wenn man dabei auf 72 Geschlechter kommt. Statt die Interessen der Arbeiter und der sozial Schwachen zu vertreten, kümmern Sie sich lieber um die Luxusprobleme lautstarker Minderheiten. Die Arbeiterpartei sind wir, die AfD. Liebe CSU, es ist mal wieder Wahlkampf, und da können Sie wieder das Gegenteil von dem erzählen, was Sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten gemacht haben. Ist der Wahlkampf dann vorbei, werden Sie wieder die illegale Masseneinwanderung und die rot-grüne Agenda vorantreiben und gleichzeitig überlegen, wie Sie bei der nächsten Wahl wieder Ihre Wähler belügen, damit all der rot-grüne woke Wahnsinn wie Atomausstieg, Flüchtlingswelle, Gender-Politik usw., Ihnen nicht auf die Füße fällt, obwohl Sie die schlimmsten Heuchler sind und wie keine zweite Partei das Volk hinters Licht führen. (Volker Bauer (CSU): Oho!) Die FREIEN WÄHLER präsentieren sich in Bayern als Alternative, sind aber nichts anderes als das Anhängsel der Union. Sie kritisieren auch gerne einmal die Landespolitik, tragen jedoch in der Koalition dieselben Entscheidungen mit. Ob Energie, Bürokratie oder Migration – Sie sind nur ein Feigenblatt, das die CSU erträglicher machen soll. Wer echte Veränderungen will, wer die Wahrheit will, dem bleibt nur die AfD. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht als Nächster der Kollege Benjamin Adjei.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir gerade wieder eine breite Palette aus dem AfD-Märchenbuch gehört. Ich habe noch ein paar weitere Geschichten, die Sie jetzt nicht aufgezählt haben: Die Wahl in den USA ist gestohlen, die Hurrikan-Maschine von Kamala Harris (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Welche?) produziert Wirbelstürme in den USA, und die "Endlich Dahoam"-Kampagne der CSU lockt massenhaft Geflüchtete nach Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Donald Trump hat den Begriff der alternativen Fakten geprägt. Der Begriff ist neu, nicht aber das Problem, das Phänomen der politischen Desinformation, der absichtlichen Verbreitung von Lügen und des Infragestellens von Tatsachen. Bereits in den Sechzigerjahren hat Hannah Arendt die Gefahren von politischer Desinformation beschrieben und erkannt, dass am Ende die faktische Wirklichkeit selbst auf dem Spiel steht. Doch ein Punkt hat sich seit Arendt massiv verändert, und das ist die rasante Verbreitung von Desinformationen im Netz und in den sozialen Medien. Allein Twitter erreicht eine halbe Milliarde Menschen und nimmt dabei eine zentrale Gatekeeper-Funktion im Informationszeitalter ein. Was die großen Digitalplattformen nicht verbreiten, droht in der breiten Informationsflut unterzugehen. Qualitätsjournalismus und gut recherchierte Fakten stehen im Konkurrenzkampf mit Algorithmen und Bots, die Falschinformationen in Windeseile quer über den Globus jagen. Übrig bleibt am Ende eine gefühlte Wahrheit, die die Gesellschaft immer weiter zerrüttet und jeder Gruppe eine eigene Parallelwelt mit scheinbar einfachen Lösungen auf komplexe Fragestellungen bietet. Hier gibt es jetzt zwei Wege, wie wir als Politiker:innen auf diese Entwicklung reagieren können. Weg A wäre: Wir blasen opportunistisch in dasselbe Horn, treiben die Spaltung der Gesellschaft voran und begraben damit am Ende die faktische Wirklichkeit. – Weg B wäre: Wir stärken unsere Demokratie, geben den Menschen Orientierung und stellen uns den politischen Desinformationen entschieden entgegen. Meine Vorrednerinnen Katharina Schulze und Anna Rasehorn haben hier exemplarisch schon gezeigt, für welchen Weg sich die CSU und die FREIEN WÄHLER – ich sage explizit, nicht alle von Ihnen, aber doch einige – entschieden haben. Es muss nicht immer die offensichtliche Lüge sein, häufig sind es die Halbwahrheiten, die reale Sachverhalte übertreiben oder etwas geschickt umformulieren und damit den Weg oder die Tür zum Postfaktischen öffnen. Das ist höchst gefährlich für unsere Demokratie. – Lieber Kollege Locke, du hast es vorhin in deiner Rede schon wieder mit der Wahrheit nicht ganz genau genommen, als es um die Kultusministerin ging. (Heiterkeit des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Du hast gesagt, wir hätten kritisiert, was die Ministerin gesagt hat. Das war doch nicht so, sondern es war doch der Koalitionspartner, die CSU, die Kritik an der Ministerin geäußert hat. Wir haben euch und eure Ministerin verteidigt. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber das Thema Bildungspolitik ist ein ganz relevantes, wenn es um den Kampf gegen Desinformation geht. Politische Bildung und Medienkompetenzen sind hier unverzichtbar; aber Bayern hinkt da im Vergleich mit vielen anderen Ländern noch massiv hinterher. Moderne Bildung regt kritisches Hinterfragen, Fact-checking und Kontextualisierung an und gibt damit Sicherheit und Orientierung. Werfen wir zum Beispiel einen Blick nach Finnland: Hier zieht sich die Medienbildung von der Kita über die komplette Schullaufbahn hinweg. Sie endet dort aber nicht. Die Woche für Medienkompetenz, die Finnland jedes Jahr ausruft, verfolgt genau das Ziel, Menschen jeglichen Alters zu erreichen, und zwar mit Erfolg. Die finnische Bevölkerung ist so resilient gegen Desinformationen wie niemand sonst. Laut dem Media Literacy Index 2022 hat Finnland das höchste Potenzial, den negativen Auswirkungen von Fake News und Fehlinformationen zu widerstehen. Das sind nicht nur irgendwelche nackten Zahlen, ganz im Gegenteil. Wir haben als Europaausschuss vor wenigen Wochen Finnland besucht und haben uns vor Ort von der nordischen Resilienz überzeugen können. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen aus dem Ausschuss waren wirklich beeindruckt davon. Aber belassen wir es nicht dabei, beeindruckt zu sein, sondern machen wir es den Finnen doch einfach nach: Verankern wir die Abwehr von Desinformation fest im Lehrplan und in der Lehrer:innenausbildung, und führen wir einen zweistündigen Politik- und Gesellschaftsunterricht ein. (Beifall bei den GRÜNEN) Organisieren wir eine Woche gegen Fake News und schaffen wir damit gesamtgesellschaftliche Kooperationen und Bündnisse. Setzen wir einen Fonds für Medienkompetenz und Medienbildung ein, um verschiedenste Bildungsprojekte generationenübergreifend von Jung bis Alt zu fördern. Liebe Kolleg:innen, packen wir es an! Machen wir unsere Gesellschaft resilient gegen Angriffe von innen wie von außen und schützen wir damit unsere Demokratie! (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Kristan Freiherr von Waldenfels für die CSU-Fraktion.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Nach dieser Aktuellen Stunde mit dem Thema "Fakten statt Falschnachrichten" möchte ich angesichts der bis jetzt gehörten Falschnachrichten – zum Beispiel wird eine Gemeinschaftsaussage unseres Ministerpräsidenten, die überhaupt nicht repräsentativ ist, auf dem sozialen Netzwerk "X" als Fakt dargestellt – mit Fakten reagieren und Aufklärung betreiben. Wir haben gehört, dass der Freistaat Bayern in dem Bereich nicht suffizient tätig werden würde. Lassen Sie mich hierzu eine repräsentative Forschung des Instituts für Schulentwicklungsforschung an der TU Dortmund zur Nutzungshäufigkeit digitaler Medien aus dem Jahr 2021 erwähnen. Diese beschäftigt sich mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Medien. Ein Ranking der Bundesländer zeigt, dass der Freistaat Bayern auf Platz eins ist und nicht etwa Berlin oder Baden-Württemberg, die grün regiert sind. An den Schulen in Bayern findet am meisten ein verantwortungsvoller Umgang und ein verantwortungsvolles Arbeiten mit digitalen Medien statt. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das Thema ist im LehrplanPLUS verankert. Dort ist die digitale Medienbildung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel ein verpflichtender Bestandteil des Unterrichts. Die Schwerpunkte werden in den Fächern Deutsch, Heimat- und Sachkunde und beispielsweise in Kunst gelegt. Wir verfolgen einen fachintegrativen Ansatz, der übergreifend ist. Dieser geht über in die historisch-politische Bildung an den weiterführenden Schulen und stärkt diese. Die Unterlagen finden sich auf Mebis in teachSHARE-Kursen. Außerdem sind die Berater für digitale Bildung bereits installiert. Im Jahr 2021, also jüngst, wurden die Schulen in einem Kultusministeriellen Schreiben aufgefordert, ein schuleigenes Mediencurriculum auf den Weg zu bringen. Derzeit wird an den Gymnasien geprüft, ob diejenigen Fächer, die für die Erziehungsbildung in den Bereichen Demokratie, Politik und Gesellschaft entscheidend sind, auszuweiten. Bei der Lehrerausbildung wird schon in der ersten Phase, also während des Studiums, die staatsbürgerliche Bildung im Rahmen der Demokratieerziehung im erziehungswissenschaftlichen Studium und in der Fachdidaktik dargestellt. Auch in der zweiten Phase der Lehrerausbildung, im Referendariat, wird im Rahmen des Seminars im Fach "Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung" staatsbürgerliche Bildung in Verbindung mit dem Bildungsauftrag einer jeden Lehrkraft – unabhängig von der Fächerwahl – dargestellt. Der Bildungsauftrag der Lehrkräfte wird ergänzt durch die Verfassungsviertelstunde, die in diesem Schuljahr an allen Schulen eingeführt worden ist. In der Verfassungsviertelstunde werden Grundsätze der Meinungsfreiheit an konkreten Beispielen erörtert. Zudem wird die Frage bearbeitet, wo Meinungsfreiheit endet und möglicherweise Falschnachrichten und Falschaussagen beginnen. Ein weiteres Instrument unseres Freistaates Bayern, mit dem wir seit 2009 ein bundesweites Vorbild sind, ist die Initiative Medienführerschein. Hier werden pädagogische Materialien und Anregungen zur altersgerechten Förderung der Medienkompetenz in Kindergarten, Schule und außerschulischer Jugendarbeit an die Hand gereicht. Seit 2012 wird das "Medienpädagogische Referentennetzwerk Bayern" für Eltern und Erziehende ausgeweitet. Es baut auf der Stiftung Medienpädagogik Bayern auf und wird von der Bayerischen Staatsregierung gefördert. – Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Jüngst konnte der 1.500.000 Medienführerschein übergeben werden. Meine Damen und Herren, meine eigene Schulzeit ist schon ein Stückerl her. (Allgemeine Heiterkeit) Aber ich kann mich an diesen Medienführerschein erinnern. Auch ich bin stolzer Besitzer eines solchen Medienführerscheins. Ich kann gerade mit Blick auf Ihre Reden durchaus unterscheiden, was repräsentative Umfragen sind und was eben nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich in Ihre Richtung noch einen weiteren Fakt senden: Die Stiftung Digitale Chancen und die Stiftung Ravensburger Verlag haben in einer umfassenden Studie zur Medienbildung die Intensität der medienerzieherischen Inhalte in Bildungs- und Erziehungsplänen der Bundesländer Deutschlands verglichen und Bayern als "sehr umfassend" eingeordnet. Was können wir darüber hinaus noch tun? – Wir haben es heute schon gehört, aber ich will es noch einmal betonen: Wir haben seit 2023 das Cyber-Allianz-Zentrum Bayern. Am Landeskriminalamt gibt es zentrale Ansprechstellen zu Cybercrime und allein im Jahr 2023 wurden 106 Präventionsveranstaltungen durchgeführt. An jeder Polizeiinspektion im Freistaat Bayern gibt es einen eigenen Schwerpunktsachbearbeiter für Cybercrime. (Holger Dremel (CSU): So ist es!) Lassen Sie uns kurz darüber hinaus überlegen, wo der Raum, in dem Falschnachrichten verbreitet werden können, überhaupt entsteht. Er entsteht dort, wo politisches Vertrauen erodiert und wo sich die Menschen nicht mehr ernst genommen fühlen. Deswegen: Das ist auch unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker. Falschinformationen haben dann keinen Nährboden, wenn die Menschen von vornherein in ihrem Tun ernst genommen werden und in ihrer Vertretung. Deswegen – in Ihre Richtung gesprochen – braucht es vor allem einen Politikwechsel in Berlin! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Nun spricht der Kollege Holger Dremel, ebenfalls für die CSU.

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Holger Dremel CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir alle wissen, dass Fake News seit Jahren in allen Medien, vor allem im Internet und in den Sozialen Medien vorkommen und sich rasend schnell verbreiten. Die Bekämpfung von Fake News ist für die Polizei wichtig. Lieber Kristan von Waldenfels, du hast bereits viele Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und präventive Maßnahmen bei den Polizeiinspektionen aufgezeigt. Aber auch das Landesamt für Verfassungsschutz, das hervorragende Arbeit leistet, hat erst kürzlich einen Fall aufgedeckt, zu dem ich später noch mehr sagen werde. Unser Innenminister hat in seinem Halbjahresbericht zum Verfassungsschutz 2024 Folgendes festgestellt: Es sind immer mehr Fake News. Sie werden hauptsächlich von Diktaturen bewusst als Mittel der Desinformation eingesetzt, um die öffentliche Meinung auf die eigene Seite zu ziehen. Leider geschieht das mit einigem Erfolg und leider auch im Landtag. Laut einer Studie des Instituts für Strategischen Dialog – ISD – hat Russland seit dem Beginn des Ukrainekriegs seine Propaganda weltweit massiv ausgebaut. Dabei könne – so das ISD – die russische Propaganda im Westen auf Strukturen zurückgreifen, die bereits in den Jahren vor der Invasion gebildet worden seien. Sie bestünden aus Menschen, die den politischen Institutionen und den etablierten Medien ohnehin misstrauten und daher besonders anfällig für Einflüsse aus dem Kreml seien. Inzwischen seien konspirative Netzwerke aufgebaut worden, die Falschinformationen verbreiteten. – Ich habe es bereits angedeutet: Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ist es gelungen, die prorussische Desinformationskampagne "Doppelgänger" aufzudecken und zu entlarven. – Die vier zentralen Strategien – so das ISD – seien das Unbehagen über die Kosten für die Unterstützung der Ukraine, der Isolationismus in der amerikanischen Außenpolitik, die Unterstützung der kremlfreundlichen Rechtsaußenparteien bei Wahlen und die Delegitimation westlicher Werte wegen angeblicher Doppelstandards in Bezug auf Konflikte. Seit über fünf Jahren müssen wir uns im Landtag dieselben Fake News von der AfD anhören. (Widerspruch bei der AfD) Die Abgeordneten zeigen immer wieder, dass sie Russland und China als politische Vorbilder haben. (Widerspruch bei der AfD) Im März haben wir gesehen, dass drei AfD-Abgeordnete nach Russland gereist sind, um Wahlbeobachter zu spielen, aber nicht neutral – das macht die OSZE –, sondern sie sind nach Russland gereist, um Putin zu unterstützen. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Zu huldigen!) Ich will Ihnen eine Sendung auf "arte" empfehlen, nämlich "Fake News – Russische Propaganda für Anfänger". Aber wenn ich Sie hier sehe und auch Frau Wagenknecht, dann muss ich feststellen, dass Sie bereits Fortgeschrittene sind. (Widerspruch bei der AfD) Neben der Verharmlosung des russischen Angriffskriegs und der Diskreditierung der Ukraine werden von der AfD und dem BSW permanent soziale Ängste geschürt, falls Deutschland die Ukraine weiter unterstützt. Unser Fraktionsvorsitzender hat erst letzte Woche Sie und das BSW als fünfte Kolonne Moskaus bezeichnet, und das sind Sie, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen über diese Machenschaften, über Fake News aufklären. Wir haben eine Bayern-Allianz gegen Desinformation, die von der Bitkom ausdrücklich gelobt wird. Auch die App wurde bereits mehrfach angesprochen. "Wo ist Goldi? – Sicher Surfen im Netz" ist sicherlich sehr hilfreich. Dass ausgerechnet die GRÜNEN heute dieses Thema zur Aktuellen Stunde aufrufen, ist für mich schon verwunderlich, weil sie in den letzten drei Jahren auf Bundesebene wenig für Vertrauen sorgen und deswegen auch das meiste Vertrauen eingebüßt haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Gibt es Fake News von den GRÜNEN?) Meine Damen und Herren, man hat nämlich den Leuten gesagt, ein Heizungsgesetz solle ein Test dafür sein, wie weit die Gesellschaft bereit sei, Klimaschutz zu betreiben. – Das hat Robert Habeck gesagt; Martin Stock hat Robert Habeck bereits zitiert.

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Alexander Hold

Herr Kollege Dremel, bitte kommen Sie zum Ende.

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Holger Dremel CSU

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht an der Zeit, die Bürger zu Versuchskaninchen zu machen. Das ist keine ehrliche Politik.

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Alexander Hold

Herr Kollege Dremel, Ihre Redezeit ist beendet.

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Holger Dremel CSU

Deswegen müssen wir mehr Vertrauen für unsere Politik bekommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Dr. Fabian Mehring. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Dr. Fabian Mehring (Digitales): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, den seichteren Teil der Debatte für mich so ein bisschen intellektuell auszuklammern, den Teil also, als es beispielsweise um den CSU-Generalsekretär und seinen Hund gegangen ist. Mein Eindruck ist, dass beide – sowohl der Generalsekretär als auch sein Hund – nicht gerade die größte Bedrohung für die Demokratie im Jahr 2024 in Bayern sind. Wenn ich das ausklammern darf, versetzt mich das in die Lage, mich tatsächlich sehr ernst gemeint und herzlich bei der antragstellenden Fraktion der GRÜNEN und bei allen demokratischen Vertreterinnen und Vertretern der Debattenredner dafür zu bedanken, dass wir heute die Gelegenheit haben, im Bayerischen Landtag ein Thema ganz oben auf die Agenda zu setzen, das nicht alleine nach meiner festen Überzeugung, sondern auch nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und nach Einschätzung des Weltwirtschaftsforums zwischenzeitlich zur größten Bedrohung unserer Demokratie geworden ist, nämlich gezielte Desinformation insbesondere im digitalen Raum. Ich bedanke mich dafür deshalb sehr aufrichtig, weil mir sehr klar ist, dass diese Vorgehensweise seitens der GRÜNEN eigentlich ein bisschen dem typischen Modus der Aktuellen Stunde widerspricht; ich war lange genug parlamentarischer Geschäftsführer im Hohen Haus. Üblicherweise sucht man in der Aktuellen Stunde ein Thema, von dem man glaubt, da hätte die Staatsregierung etwas verschlafen, damit kann man sie so ein bisschen piksen und antreiben. Sie benennen dieses Thema heute, obwohl Sie wissen, dass wir letztes Jahr die Bayern-Allianz gegen Desinformation im digitalen Raum initiiert haben und dass ich zwischenzeitlich in Paris, Wien, Brüssel, München und überall in Europa eingeladen war, um genau dieses von mir initiierte bayerische Projekt vorzustellen, weil wir in der Tat bei diesem Thema zu den Frontrunnern in Europa geworden sind, und darauf können wir im Bayerischen Landtag alle stolz sein. Ich interpretiere die Themensetzung deshalb auch als ein Bekenntnis, dass der Schutz von Demokratie im digitalen Raum eben nicht linksherum oder rechtsherum geht, sondern am Ende des Tages nur gemeinsam klappt. Deshalb dafür im Namen des ganzen Hohen Hauses zunächst ein herzliches Vergelts Gott! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, die Aktuellen Stunden sind ein bisschen die Regierungserklärung des kleinen Mannes. Gestatten Sie mir deshalb, die Redezeit ein wenig zu strapazieren und schon in der gebotenen Tiefe einzusteigen, weil es ein Herzensthema von mir geworden ist. Wenn wir Lösungen anbieten wollen, ist es zunächst einmal nötig, dass wir ein gemeinsames Verständnis des dahinterliegenden Problems haben. Was ist das Problem? Warum gibt es immer mehr Fake News? Warum fällt uns das insbesondere im digitalen Kommunikationsraum so auf die Füße? – Meines Erachtens insbesondere aufgrund einer mindestens dreistufigen Situationsdiagnose: Zum ersten Teil dieser Diagnose: Ja, Digitalisierung erfasst zwischenzeitlich alle Lebensbereiche, und es wäre nachgerade verwunderlich, wenn dieser Effekt ausgerechnet vor der Kommunikation und Information haltmachen würde. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Menschen sitzen auch in Bayern nicht mehr abends um 20 Uhr auf der Couch, warten bis die Kirchturmuhr läutet und knipsen dann mit dem Fernsehschalter die "Tagesschau" an. Nein, sie informieren sich mehr und mehr. Das ist dieser viel zitierte Digital Swift über die Kommunikation im digitalen Raum. Das alleine wäre wenig bedrohlich und ist offen gesprochen auch wenig verwunderlich. Problematisch ist der zweite Teil dieser Diagnose, der darin besteht, dass es uns in diesem neuen digitalen Kommunikationsraum leider nicht in der gleichen Geschwindigkeit wie dieser Verlagerung von Kommunikation aus den analogen linearen Medien hinein in den digitalen Raum gelungen ist, die – wenn Sie so wollen – Spielregeln unserer Demokratie, die Gütekriterien von Qualitätsjournalismus zu etablieren. Genau in diese Lücke stoßen jetzt drittens die politischen Geschäftemacher. Sie nutzen genau diese Diskrepanz zwischen schnellem technischen Fortschritt und Verlagerung von Kommunikation ins Digitale und noch nicht ausreichender Regulierung, um dort ihr Gift von Fake News und Desinformation auszusäen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gibt es diese Bayern-Allianz in der festen Überzeugung, dass wir in Bayern den digitalen Kommunikationsraum nicht den Feinden unserer Demokratie überlassen. Wir in Bayern lassen nicht zu, dass politische Geschäftemacher soziale Medien zu Fake News-Maschinen umfunktionieren und darüber unsere Demokratie zu einer Deepfake-Demokratie verkommen lassen. Für Bayern ist das Signal klar: Wir bieten den Feinden unserer Demokratie auch im digitalen Raum die Stirn. Das ist die bayerische Linie und die bayerische Strategie, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Machen wir das im Sinne eines bevormundenden Verbotsstaates? (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Ich bin diesem Einwurf insbesondere von rechtsaußen immer wieder ausgesetzt. Machen wir das in Bayern im Sinne einer Zensur des Internets? – Nein, das machen wir in Bayern so nicht. Sie alle haben die Debatte verfolgt. Australien hat zwischenzeitlich gesetzgeberisch die Nutzung von Social Media für Jugendliche verboten. Ich habe die Umfragen gelesen und weiß, dass sich dafür auch die eine oder andere Bayerin oder der eine oder andere Bayer erwärmen könnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meiner festen Überzeugung ist das der falsche Weg; ich sage das ganz deutlich. Das kommt meiner Überzeugung nach geradezu einer Kapitulation vor digitaler Transformation gleich. Wer in der Tat glaubt, wir könnten heute – so wie wir früher den Buchdruck oder das Farbfernsehen hätten verbieten können – einfach die Entwicklung unserer Zeit aussperren, die nun einmal irreversibel ist, einen schützenden Kokon darüberwerfen, uns die Augen zuhalten und sagen, wenn wir es nicht sehen, dann sieht es uns auch nicht und dann passiert auch nichts, dem sage ich ganz deutlich: Das ist der falsche Weg. Wir setzen in Bayern nicht auf Medienverbote, wir setzen in Bayern auf Medienkompetenz. Wir wollen nicht vor digitaler Transformation kapitulieren, wir wollen in Bayern digitale Transformation gestalten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wie gestalten wir das jetzt in Bayern? Was ist diese ominöse Bayern-Allianz gegen Desinformation im digitalen Raum? Was macht sie so besonders? – Sie macht offen gesprochen insbesondere ihre erste Säule so besonders: das Bündnis mit den großen Plattformbetreibern und Techkonzernen. Es ist getragen von der Überzeugung, dass uns Regulierung nur ein Stück weit hilft, weil der Sitz der großen Plattformen, der Tiktoks und Metas dieser Welt, eben weder in Bayern noch in Deutschland noch in Europa ist, sodass uns nationalstaatliche Regulierung in einem globalen Umfeld wenig hilft. Deshalb ist der bayerische Ansatz, uns mit den Plattformbetreibern zu verbünden, und zwischenzeitlich sehr erfolgreich zu verbünden; denn Teil dieses Bündnisses sind die Metas, die Tiktoks, die Adobes, die Fujitsus, die Googles, die IBMs, die Microsofts, dieO Telefónicas und die Siemenses dieser Welt. Das ist das einzige Bündnis auf diesem Planeten, das einzige in Europa, bei dem diese großen Player, die Champions des KI-Zeitalters, alle mit dabei sind. Das ist ein bayerisches Bündnis. Deshalb bin ich international eingeladen. Deshalb spreche ich heute lange. Deshalb bin ich darauf so stolz. In Bayern gilt: Wir reden nicht nur über die Gefahren von Desinformation im digitalen Raum; in Bayern machen wir. In Bayern gibt es Prebunking mit Google; in Bayern gibt es Content Credentials mit Adobe. All das findet auf der ganzen Welt statt, und es wurde in Bayern aus diesem Bayernbündnis heraus entwickelt. Andere problematisieren dieses Thema; in Bayern lösen wir dieses Thema, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Damit ist es aber noch nicht getan. Das gilt auch für die Regulierung. Ich möchte noch zwei Felder aufzeigen, bei denen wir aus meiner Sicht noch nachlegen müssen. Das erste Feld, über das in der Digitalpolitik oft diskutiert wird, ist die Pflicht zur Nennung von Klarnamen und Identitäten für diejenigen, die auf den Plattformen etwas veröffentlichen. Am Ende des Tages müssen wir nämlich nicht mehr die Plattformbetreiber in den Blick nehmen, sondern insbesondere diejenigen, die auf diesen Plattformen Content veröffentlichen. Die klare Überzeugung des bayerischen Digitalministers hierzu lautet: Meinungsfreiheit heißt, seine Meinung frei sagen zu können. Meinungsfreiheit ist aber kein Recht auf Anonymität im digitalen Raum. Wir haben schon das Recht zu wissen, wer eine Meinung äußert, wie auch immer diese Meinung geartet ist. Deshalb müssen wir an diejenigen, die auf den Plattformen posten, herankommen. Das ist den Plattformen abzuverlangen. Was am Stammtisch kriminell ist, muss in Bayern auch im Internet illegal sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD) Nun zu den Finanzströmen, die im Hintergrund stehen. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, ob hier regulativ eingegriffen werden muss. Im Umfeld von Wahlen wird mit einem millionenschweren Sponsoring auf den Social-Media-Plattformen annonciert. Die Demokratie hat hier ein legitimes Interesse, transparent beurteilen zu können, ob die Aussagen, die dort publiziert werden, aus der Mitte unserer Gesellschaft kommen oder ob die nächste Kolonne Moskaus versucht, die Wahlen und die politische Meinungsbildung in unserem Land mit Rubeln von dort zu finanzieren. Deshalb die klare Ansage: In diesem Punkt bin ich für Law and Order im digitalen Raum. Wir müssen wissen, woher die Gelder kommen, die von eigenartigen Gruppierungen investiert werden. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns in unserer bayerischen Demokratie weder aus Moskau noch aus China oder sonstwo in die Suppe spucken lassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Mit Blick auf die vor mir rennende Uhr möchte ich die zweite Säule nur kurz skizzieren. Ich könnte Ihnen viel erzählen und bin sehr stolz darauf, welche Maßnahmen die Bayerische Staatsregierung mit der Bayern-Allianz in einem Jahr auf den Weg gebracht hat. Das reicht von der Goldi-App meiner Amtsvorgängerin Judith Gerlach für die Kleinsten, mit der wir ihnen Medienkompetenz vermitteln, bis zu den Beratungstheken für die Senioren. Sie umfassen also von der Wiege bis zur Bahre die gesamte bayerische Gesellschaft. Neben diesen soften Maßnahmen gibt es aber auch harte Maßnahmen: Ich nenne die Hatespeech-Beauftragten bei den bayerischen Staatsanwaltschaften und den bayerischen Verfassungsschutz. Diese Maßnahmen sind der Grund, warum andere Länder in dieser Frage auf Bayern schauen. Seit ich dieses Bündnis vor einem Jahr initiiert habe, haben wir es geschafft, ein komplettes Maßnahmenpaket unter Beteiligung aller Häuser der Bayerischen Staatsregierung auf den Weg zu bringen. – Lieber Sandro, ich bedanke mich insbesondere beim Innenministerium, mit dem wir gemeinsam an den Start gegangen sind. Lieber Dr. Florian Herrmann, ich bedanke mich auch bei der Staatskanzlei sowie beim Medienminister, beim Justizminister und ganz besonders bei der Kultusministerin. Lieber Benni Adjei, was du vorgeschlagen hast, machen wir schon. Wir integrieren dieses Thema in die Lehrerausbildung. Im Namen des gesamten Hohen Hauses eine tiefe Verneigung und ein herzlicher Dank an die Staatsregierung, die bereit ist, dieses Thema anzupacken, es nicht nur zu problematisieren, sondern es umzusetzen. Das ist die DNA der Bayernkoalition. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Das ist schon fast eine Regierungserklärung!) Die dritte und letzte Säule betrifft die Medien in Bayern. Auch in diesem Bereich bin ich stolz, dass wir Partner für dieses Bündnis gefunden haben; vom öffentlichrechtlichen BR angefangen über den Verband Bayerischer Zeitungsverleger bis zur Vereinigung bayerischer Rundfunkanbieter. Bayerns Qualitätsmedien sind mit am Start, um über diese Allianz Bericht zu erstatten und um die Relevanz von Medien aus der linearen Welt in die analoge Welt mitzunehmen. Wir müssen uns auch über klare Reformen in diesem Bereich unterhalten. Ich nenne die Stichworte Plattformökonomie und Finanzierung der klassischen Qualitätsmedien in Bayern vor dem Hintergrund des Wechsels ins Digitale. Was meine ich damit? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden über KI-Spracherkennung in kürzester Zeit so weit sein, dass Sie alle zu Hause auf Ihrer Couch liegen und von dort aus sagen können: Liebe Siri, spiele mir ein Radioprogramm, das so ähnlich wie "Bayern 1" oder so ähnlich wie "Antenne Bayern" ist, aber bitte ohne Werbung und ohne Nachrichten. Dann wird Ihnen Siri dies ausspucken. Dieses Programm wurde von Qualitätsmedien konzipiert. Diese verdienen damit aber keinen Euro, sondern der große Hyperscaler aus Asien oder den USA verdient damit die Euros. Deshalb werden wir uns über einen Beitrag der großen Plattformen zur Finanzierung unserer regionalen vielfältigen Medienlandschaft unterhalten müssen. Ich weiß nicht, ob wir eine Digitalsteuer wie in Frankreich oder Österreich brauchen. Es kann nicht die Linie Bayerns sein, zuzuschauen, wie die großen Konzerne wie Meta oder TikTok die Milliarden verdienen, und deshalb die regionalen Zeitungen und Radiosender vor die Hunde gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird in Bayern so nicht geschehen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN) Damit komme ich zum Ende: Was tun wir als Nächstes in dieser Bayern-Allianz? – Zum einen werden wir sie wissenschaftlich begleiten lassen, sodass sie nicht alleine der Digitalminister am Leben erhält, sondern dass sie auch fachlich fundiert ist; denn Europa schaut darauf, was wir tun. Wir haben die Bayerische Akademie der Wissenschaften, unser Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation – bidt –, die Bundeswehruniversität in München, die Politische Akademie in Tutzing und für die Lehrerbildung in Erlangen die FAU an Bord. Am Schluss möchte ich noch in Ihrer Mitte für etwas werben: Wir öffnen die Bayern-Allianz für die Zivilgesellschaft. Mich freut es sehr, dass ich inzwischen viele Zusagen erhalten habe: von der Katholischen Kirche und Kardinal Marx bis zum Bayerischen Jugendring, von der Akademie der Wissenschaften bis zur Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, vom Landesfrauenrat bis zum GovTec Campus in Berlin. Das wird gerade eine richtig große Nummer. Ich werde auch die demokratischen Fraktionen des Bayerischen Landtages einladen, ganz offiziell Teil dieser Kampagne zu werden. Meine Bitte zum Schluss: Lassen Sie uns unserer Verantwortung sowie der bayerischen Vorreiterrolle bewusst sein. Lassen Sie uns dieses Bayern-Bündnis zu einem Deutschland-Bündnis und zu einem Europa-Bündnis machen. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung, um Spielregeln der Demokratie und Gütekriterien des Qualitätsjournalismus im digitalen Raum zu etablieren. Das ist dringend nötig, wenn die Zukunft gut werden und wenn Demokratie in einem modernen Staat funktionieren soll. Dies geschieht nicht allein durch die Regierung und auch nicht allein durch die Opposition, das klappt nur gemeinsam. Das war für mich der Geist dieser Aktuellen Stunde. Ich bedanke mich ganz herzlich für diese Gelegenheit, Ihr geduldiges Zuhören, vor allem aber fürs Anpacken in den nächsten Monaten. Europa schaut auf Bayern, und wir werden diese Vorbildrolle ausfüllen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmungsliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Abstimmung über Dringlichkeitsanträge aus der Plenarsitzung vom 28. November Es handelt sich dabei um die Abstimmungen zu den vier Dringlichkeitsanträgen, über die wir in der letzten Sitzung aus Zeitgründen nicht mehr abstimmen konnten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Wie bereits zu Beginn der Sitzung bekannt gegeben, wurde zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4115, zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4146 sowie zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/4147 jeweils namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse zuerst in einfacher Form über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Atompolitische Geisterfahrt beenden!" auf Drucksache 19/4114 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zu den drei namentlichen Abstimmungen. Diese finden in elektronischer Form statt. Ich beginne mit der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Kein Rückschritt in der Energiepolitik: Bremsen für Erneuerbare lösen und Industrie entlasten statt realitätsfremder Atom-Nostalgie!" auf Drucksache 19/4115. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:29 bis 15:32 Uhr) Kolleginnen und Kollegen, hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, abzustimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich hiermit diese Abstimmung. Wir fahren mit der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Energiepolitische Geisterfahrt beenden – Ja zur sicheren, günstigen und umweltfreundlichen Kernkraft!" auf Drucksache 19/4146 fort. Die Abstimmungszeit beträgt jetzt zwei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:33 bis 15:35 Uhr) Werte Kolleginnen und Kollegen, hatten alle die Möglichkeit, abzustimmen? – Ich höre nichts Gegenteiliges. Dann scheint das der Fall zu sein. Damit schließe ich die namentliche Abstimmung. Schließlich kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER betreffend "Vernunft statt Ideologie – für eine Energiepolitik für Unternehmen und Verbraucher" auf Drucksache 19/4147. Die Abstimmungszeit beträgt wiederum zwei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:35 bis 15:37 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls ich nichts anderes vernehme, gehe ich davon aus, dass wiederum alle Abgeordneten die Gelegenheit hatten, abzustimmen. – Damit schließe ich diese namentliche Abstimmung. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze hier bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Bestätigung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Landesgesundheitsrat (s. a. Anlage 5) Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat mit Schreiben vom 19. November 2024 die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns – KVB – und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – KZVB – gemäß Artikel 2 Absatz 3 Satz 1 des Landesgesundheitsratsgesetzes benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat mitgeteilt und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung herbeizuführen. Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. (Siehe Anlage 5) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, über die Vorschläge gemeinsam abzustimmen. Wer mit der Bestätigung der von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir nun zur gemeinsamen Aussprache über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 kommen, teile ich Ihnen mit: Gemäß der neuen Regelung des § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung finden Begründung und Aussprache zu einem Wahlvorschlag nur noch dann statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt. Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher nun über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten beantragt. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten blauen Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Platz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, vornehmen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Vorgeschlagen ist von der AfD-Fraktion der Abgeordnete Daniel Halemba. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:41 bis 15:46 Uhr) Werte Kolleginnen und Kollegen, befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Das ist nicht der Fall. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich bitte für den Moment, auch wenn Sie schon an den Wahlurnen mit den Hufen scharren, um etwas Ruhe im Haus. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Schriftführers beantragt. Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist Herr Abgeordneter Jörg Baumann. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. Sie finden an Ihrem Platz wiederum den gelben Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen drei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:47 bis 15:50 Uhr) Kolleginnen und Kollegen, ich frage wiederum: Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete in der Wahlkabine? – Das ist anscheinend nicht der Fall. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge (Drs. 19/2590) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. – Erster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Benjamin Miskowitsch. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Benjamin Miskowitsch CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Dieses Mal ohne ChatGPT, versprochen. Wir beraten heute über die geplante Änderung des Bayerischen Mediengesetzes. Die Beratung dieses Gesetzes ist für mich kein gewöhnlicher Tagesordnungspunkt. Es ist ein Fundament für die Zukunft der Medienlandschaft in Bayern, für die Stärkung der Meinungsvielfalt und für die demokratische Willensbildung in unserem Freistaat. Die Anpassungen, die wir heute beschließen sollen, sind daher nicht nur technische Anpassungen. Sie sind ein klares Signal: Bayern setzt auf Vielfalt, Innovation und Stabilität in der Medienpolitik. Lassen Sie uns einen Moment innehalten und uns die Bedeutung unserer Medienlandschaft vor Augen führen: Ob Printmedien, Fernsehen, Hörfunk oder digitale Plattformen, Bayern ist stolz auf seine reichhaltige und unabhängige Medienlandschaft. Sie ist ein Spiegel unserer Kultur und unserer Werte. Sie verbindet Menschen, informiert zuverlässig und ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Doch diese Medienlandschaft steht unter Druck. Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir Medien konsumieren. Streamingdienste, soziale Netzwerke und neue audiovisuelle Formate haben das Medienverhalten revolutioniert. Hinzu kommen wirtschaftliche Herausforderungen, verschärft durch Krisen wie die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg. Insbesondere private Anbieter kämpfen mit sinkenden Werbeeinnahmen und steigenden Kosten. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt, um die Medienlandschaft in Bayern zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen. Lassen Sie mich die zentralen Punkte herausarbeiten: Erstens: die regionalen Fensterprogramme. Diese Programme sind das Herzstück regionaler Berichterstattung. Sie zeigen uns, was in unserer unmittelbaren Umgebung geschieht, ob politische Entwicklungen, kulturelle Highlights oder wirtschaftliche Themen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Programme auch weiterhin von den beiden reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen ausgestrahlt werden. Gleichzeitig wird die Verpflichtung präzisiert, dass die beiden Sender unterschiedlichen Unternehmen angehören müssen, um eine breite Vielfalt zu garantieren. In einer Zeit, in der viele Menschen Medien eher national oder international konsumieren, sind solche regionalen Inhalte unverzichtbar. Sie verbinden uns mit unserer Heimat, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen zur Identität Bayerns bei. Zweitens: die Zukunft des Hörfunks. Hier wird oft unterschätzt, welche Bedeutung Radio nach wie vor hat: Es ist eines der zugänglichsten Medien überhaupt, spontan verfügbar, leicht zu bedienen und für viele Menschen ein täglicher Begleiter. Doch der Hörfunk steht vor einem Umbruch. Die UKW-Frequenzen laufen aus, und der Umstieg auf digitale Übertragungswege wie DAB+ ist unvermeidlich. Der Gesetzentwurf bringt da aber Klarheit. Das Ende der UKW-Verbreitung soll nicht überstürzt erfolgen, sondern bleibt eine Entscheidung des Gesetzgebers. Das schafft Planungssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter, die weiterhin auf Werbeeinnahmen aus ihren UKW-Angeboten angewiesen sind. Dieser ausgewogene Ansatz erlaubt es, die Digitalisierung im Hörfunkbereich voranzutreiben, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Anbieter zu gefährden; denn wir dürfen nicht einen Verlust der Vielfalt im Radiobereich riskieren, die gerade in Bayern mit seinen zahlreichen regionalen Sendern eine unvergleichliche Stärke hat. Drittens: die Förderung des Lokalfernsehens. Hier ist Bayern ein Vorbild für ganz Deutschland. Kein anderes Bundesland verfügt über eine so vielfältige Landschaft an lokalen und regionalen Fernsehanbietern. Diese Programme liefern täglich Nachrichten und Geschichten aus allen Teilen Bayerns. Sie berichten über das Geschehen vor Ort, das sonst oft unbemerkt bliebe. Doch Lokalfernsehen ist teuer. Die begrenzten regionalen Werbemärkte decken oft nicht die Kosten. Deshalb ist es richtig, die bestehende Förderung fortzusetzen. Der Gesetzentwurf verlängert die Rechtsgrundlage, damit diese wichtigen Angebote auch in Zukunft bestehen bleiben können. (Beifall bei der CSU) Diese Unterstützung ist keine Subvention, sondern eine Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die mediale Vielfalt. Lassen Sie uns schließlich einen Blick auf die rechtlichen Anpassungen werfen. Der Digital Services Act der EU und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes setzen neue Maßstäbe für die Regulierung digitaler Plattformen. Bayern übernimmt hier Verantwortung, indem wir die Zuständigkeiten klar regeln und unsere Landesmedienanstalt stärken. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien wird als wichtige Akteurin im Bereich des Jugendmedienschutzes und der digitalen Dienste bestätigt. Sie wird sicherstellen, dass die neuen Regeln effektiv umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Medienaufsicht auch im digitalen Raum zu gewährleisten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, Medien sind nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Sie sind auch ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie schaffen Transparenz, decken Missstände auf und bieten eine Plattform für den öffentlichen Diskurs. Gerade in Bayern, wo Tradition und Fortschritt Hand in Hand gehen, haben Medien eine besondere Bedeutung. Sie erzählen unsere Geschichten, bewahren unsere Identität und helfen uns, in einer immer komplexeren Welt den Überblick zu behalten. Das vorliegende Gesetz trägt dieser Bedeutung Rechnung. Es verbindet Tradition mit Innovation, sichert die Vielfalt und stärkt die Unabhängigkeit der Medien. Ich lade Sie alle ein, dieses Gesetz mit breiter Mehrheit zu unterstützen. Gemeinsam senden wir damit ein starkes Signal: Bayern bleibt ein Land der Medienvielfalt, der Innovation und der Meinungsfreiheit. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen, gebe ich die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt, zunächst zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Kein Rückschritt in der Energiepolitik: Bremsen für Erneuerbare lösen und Industrie entlasten statt realitätsfremder Atom-Nostalgie!", Drucksache 19/4115. Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 120 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) (Anna Rasehorn (SPD): Das ist schade!) Das Ergebnis des nachgezogenen Dringlichkeitsantrags der AfD-Fraktion betreffend "Energiepolitische Geisterfahrt beenden – Ja zur sicheren, günstigen und umweltfreundlichen Kernkraft!", Drucksache 19/4146: Mit Ja haben 25 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 133 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Das Ergebnis des nachgezogenen Dringlichkeitsantrags der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER betreffend "Vernunft statt Ideologie – für eine Energiepolitik für Unternehmen und Verbraucher" auf Drucksache 19/4147: Mit Ja haben 96 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 39 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen: 25 Abgeordnete. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. (Abstimmungsliste siehe Anlage 4) Nächster Redner ist nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Florian Köhler. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf sieht wieder einmal einige Anpassungen an EU-Vorgaben vor. Landesrecht wird an den Zensurakt, also an den Digital Services Act und an das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz angepasst. Die EU-Zensurvorgaben lehnen wir selbstverständlich ab. Das vorab. Es ist aber unbestreitbar, dass die Medienlandschaft in Bayern unter Wettbewerbsdruck steht, vor allem durch veränderte Nutzergewohnheiten. Natürlich hat auch die Medienlandschaft in Bayern noch an den Folgen der Corona-Krise zu knabbern und auch an den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Aber heiße Eisen werden in dem Gesetzentwurf wesentlich nicht angepackt. Der Gesetzentwurf versucht, die Unsicherheiten für private Hörfunkanbieter bei den UKW-Frequenzen mit einem Gesetzesvorbehalt auszuräumen; denn der Privatfunk in Bayern muss auch weiterhin zwei Netze finanzieren, UKW und DAB+. Das wird aber noch eine ganze Weile so bleiben. Es ist halt einfach so: Es gibt mehr UKW-Hörer als DAB+-Hörer. Der alte, analoge Hörfunk ist nicht nur gut in Katastrophenfällen; denn der Stromverbrauch beim UKW-Betrieb ist in der Regel niedriger, was bei einem Stromausfall ein wichtiges Kriterium sein könnte. Der alte, analoge Hörfunk ist auch noch die Haupteinnahmequelle und der Reichweitengarant, mit dem sämtliche digitale Investitionen, sei es über das Internet oder über Podcasts, refinanziert werden. Die Staatsregierung kündigt im Entwurf auch das Ende der Veranstaltung bzw. von UKW an, sollte die Landeszentrale irgendwann zu diesem Ergebnis kommen. Das wäre bedauerlich. Die BLM erteilt nicht nur die Sendelizenzen für die Sender; wegen des bayerischen Privatfunkverbots fungiert die BLM auch als Träger der Programme. Abgesehen davon: Die Förderung des Regionalfernsehens war ja in aller Munde bei denjenigen, die sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Lokal-TV ist richtig und wichtig, insbesondere für die verschiedenen Bezirke und aufgrund der regionalen Unterschiede in Bayern. Wir haben uns erst kürzlich auf einer Tagung der medienpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen darauf geeinigt, dass die Medienvielfalt für die Meinungsbildung wichtig ist. Das gilt nicht nur für die öffentlich-rechtlichen, sondern und vor allem auch für freie alternative und eben auch lokale Medien. Uns stimmt schon bedenklich, dass selbst der Rechnungshof Zweifel an der Vergabe der Zuschüsse hat. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat festgestellt, dass es teilweise keine sauberen Dokumentationen gibt. Die BLM finanziert die Zuschüsse nicht nur aus dem eigenen Gebührenaufkommen, sondern auch aus Steuergeld, das der Freistaat dafür zuschießt. Das sind jährlich knapp 12 Millionen Euro. Was macht die Staatsregierung, nachdem der Rechnungshof die Kritik vorgetragen hat? – Nichts! Die Staatsregierung verweist die Sache an die BLM zurück. Die BLM hat nach dem Bericht des Rechnungshofs nicht einmal eine eigene interne Revision; sie überlässt alles externen Beratern. Grundsätzlich gilt auch hier: Eigentlich müsste die BLM zukünftig genauso der parlamentarischen Kontrolle unterliegen und rechenschaftspflichtig sein. Auch deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht in allen Teilen folgen; (Beifall bei der AfD) denn die Zustände, die der Rechnungshof bemängelt, bestehen ja nicht erst seit gestern. Zu den jüngsten Verfehlungen der BLM, den aufgeblähten Strukturen, den überhöhten BLM-Gehältern – nur am Rande: der BLM-Präsident hatte 2019 ein Einstiegsgehalt von 162.000 Euro gehabt, also mehr als beispielsweise ein Landtagsabgeordneter, um das einmal ins Verhältnis zu setzen – und einem wachsenden Verwaltungsapparat, ist von der Staatsregierung betreffend Kontrolle oder dergleichen bisher leider nichts gekommen. Vor allem hier bräuchte es eine klare Reform. Mit der Tatsache, dass die BLM nach dem DSA die Aufsicht hat, macht man den Bock zum Gärtner; denn die BLM wollte doch einen verstärkten Einsatz gegen Extremismus. Was ist denn mit Linksradikalen, die geltende Gesetze unterlaufen? Das linke Radio Lora strahlte am 22. Oktober dieses Jahres eine Sendung aus, wie man Geflüchteten helfen kann, die Bezahlkarte zu umgehen. Darin wurde der Tatplan beschrieben, dass man die angeblichen Flüchtlinge in verschiedenen Läden und Discountern Gutscheine kaufen lässt und diese dann zum Beispiel in München an fünf Tauschstellen gegen Bargeld eintauschen kann. Die Konsequenzen: auch hier keine. Die heißen Eisen werden in diesem Gesetzentwurf leider nicht angefasst. Deswegen müssen wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf, auch wenn er einige positive Aspekte hat, leider enthalten. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Ich gebe nun noch bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 9, Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden" auf Drucksache 19/3346, namentliche Abstimmung beantragt hat. Dann kommen wir zum nächsten Redner: Herr Kollege Rainer Ludwig für die FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort.

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Rainer Ludwig FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags wurden zahlreichen Veränderungen für die deutsche Medienlandschaft vorangebracht. Infolgedessen werden natürlich auch im bayerischen Medienrecht entsprechende Anpassungen notwendig. Allen voran sieht der Staatsvertrag die Modifikation der sogenannten Regionalfensterverpflichtung vor. Ich kenne das aus eigener Erfahrung heraus aus Oberfranken. Die Stationen greifen hier lokale Themen auf. Sie begegnen den Menschen direkt vor Ort verlässlich, authentisch und bürgernah und setzen wirtschaftlich, politisch, sozial und kulturell Akzente. Deshalb verpflichtet der Medienstaatsvertrag die beiden reichweitenstärksten Sender dazu, sogenannte Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat wird diese Verpflichtung nun im Bayerischen Mediengesetz in Artikel 3 Absatz 3 präzisieren, und das ist auch gut so. Um die Unterstützung von Lokal-TV darüber hinaus auch weiter kontinuierlich zu gewährleisten, wird die Rechtsgrundlage für diese Förderung nach Artikel 23 des Mediengesetzes fortgesetzt, und zwar unverändert für voraussichtlich vier Jahre bis Dezember 2028. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, nachdem ja ursprünglich der Förderzeitraum wegen eines ORH-Berichtes nur bis 30. Juni 2026 geplant war. Meine Damen und Herren, des Weiteren werden wichtige fachliche Anpassungen unseres Medienrechtes auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. Sie umfassen die Vorgaben für digitale Dienste der EU, den Digital Services Act, sowie das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Das EU-Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen verbreiteten Inhalten, um künftig Fake News effektiver zu überwachen und damit auch irreführende Informationen oder Hassreden im Netz zu minimieren. Gestärkt durch diesen bedeutenden Schritt ist hierfür unsere Landeszentrale für neue Medien in Bayern zuständig. Ich darf an sie ausdrücklich ein großes Dankeschön richten. Ich komme zu einem letzten, aber sehr wesentlichen Punkt, meine Damen und Herren. Unsere privaten Sender sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens, stehen aber auch unter einem erheblichen Druck. Ein dynamisch zunehmender Wettbewerb, neue Audio-Angebote, ein verändertes Nutzungsverhalten und steigende Kosten sorgen für schwierige, für stets herausfordernde Rahmenbedingungen. In den vergangenen Monaten gab es daher insbesondere über die 2025 auslaufende UKW-Zuweisung teils heftige, teils kontroverse Diskussionen. Viele Sender sind verunsichert und besorgt über die Zukunft ihrer Verbreitungswege. Gerade davon aber hängen Reichweiten und auch potenzielle Werbeeinnahmen ab. In meiner Funktion als Medienrat der BLM ist es für mich deshalb essenziell, den Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten, um den Transformationsprozess auch wirtschaftlich tragfähig zu gewährleisten. Mit ihrer Audiostrategie hat die BLM einen flexiblen Weg mit gebotener Staatsferne für die weitere Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW oder DAB+ bis 2035 vorgezeichnet. Ich meine, das ist ein fundiertes, ein marktorientiertes Anreizkonzept zur Digitalisierung des Hörfunks. Darum haben wir auch intensiv gerungen. Der langfristige Zeithorizont des Umstiegs stellt meines Erachtens eine vernünftige Balance dar. Er wird jetzt mit dem neuen Artikel 27 Absatz 1 auch gesetzlich flankiert. Mit dem Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 Absatz 2 wird auch die Streichung bislang genutzter technischer Verbreitungswege gesetzlich verankert. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Die neuen Regelungen ermöglichen summa summarum den gezielten Wandel hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Medienlandschaft. Damit soll auch künftig die Akzeptanz in der Bevölkerung garantiert werden. Unsere systemrelevanten Medien mit ihrer Vielfalt behalten so ihre zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und sind eine wichtige, eine stabilisierende Grundlage und ein Garant für Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Lokaler und bürgernaher Journalismus bleibt somit – das möchte ich an dieser Stelle hier im Hohen Hause mit Nachdruck unterstreichen – ein essenzieller Anker für unsere Demokratie. In diesem Sinne stimmen wir, wie auch schon in der Ersten Lesung, dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Sanne Kurz GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben schon mehrfach, im Ausschuss und im Plenum, über diesen Gesetzentwurf diskutiert. Er regelt viele wichtige Dinge, hinter denen auch die GRÜNEN stehen, aber es gibt ein paar Punkte, die weiterhin kritisch zu bewerten sind. Wir finden es gut, dass zum Beispiel die Planungssicherheit mit einer Erweiterung von 18 Monaten auf jetzt wieder vier Jahre doch noch einen Sprung gemacht hat, doch noch hier im Gesetz gelandet ist. Ich glaube, das ist unserer gemeinsamen Arbeit als Parlament zu verdanken, dass wir hier die Kurve gekriegt haben. Lassen Sie mich aber auch ein paar Punkte nennen, die wir GRÜNE weiterhin kritisch beurteilen: Die Staatsferne sollte man ernst nehmen. Der Medienrat hat mit der Audiostrategie und dem Lokal-TV-Konzept ganz wichtige, zukunftsweisende Papiere erarbeitet, und es ist gut, dass der Medienrat das gemacht hat, denn in dem Medienrat sitzt nur ein Drittel staatsnaher Vertreterinnen und Vertreter. Zwei Drittel sind Menschen aus Sportvereinen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kirchen, Leute aus der Zivilgesellschaft, fern vom Staat, fern von der Politik, die hier mitverhandelt haben. Warum nenne ich das? – Weil in dieser Audiostrategie – deshalb wundert mich Ihre Einlassung ein bisschen, Kollege Ludwig – eigentlich schon explizit festgelegt war, wie man mit Verbreitungswegen umgehen kann, wie es eine gute Lösung für alle geben kann. Wir sind der Meinung, dass mit dem Gesetzesvorbehalt hier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Kompetenzen entzogen werden. Es geht ja beim Verbreitungsweg nicht nur um den privaten, sondern auch um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem vielfältigen Angebot. Wenn man da nicht mehr auf Augenhöhe verhandeln kann, weil es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dann haben wir ein Problem. Außerdem war im Lokal-TV-Konzept ganz klar festgelegt, dass man Online-Angebote auch fördern solle. Ja, es gibt seit vier Jahren – wie die Staatskanzlei auch im Ausschuss erklärt hat – von der BLM Angebote auf Plattformen, die gefördert werden. Aber die Angebote der Medienunternehmen, der Anbieterinnen und Anbieter von vielfältigen Medien hier in Bayern, sind eben noch nicht förderfähig, wenn sie online sind. Das ist etwas, was wirklich nicht mehr zukunftsweisend ist. Einfach darauf hinzuweisen, dass wir das ja mit der nächsten Novelle regeln könnten, ist zu kurz gesprungen, liebe Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Die BLM fördert viel: Programmqualität, Medienkompetenz, technische Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, Initiativen gegen Hass im Netz – auch auf unsere grüne Initiative hin –, Standort und Innovation. Zum Vergleich will ich aber mal in andere europäische Länder schauen: In Schweden zum Beispiel ist die Staatsferne sehr gut in einem Fonds aufgehängt. Ohne Eingriffe der schwedischen Regierung oder des schwedischen Parlaments gibt es 13,2 Millionen Euro pro Jahr für die Programmqualität-Förderung von 140 Medien. 14,5 Millionen Euro pro Jahr gibt es für die Infrastruktur und 42,3 Millionen Euro für die Transformation der Medien, eben um junges Publikum auch online, auch über Apps, auch auf Drittplattformen zu erreichen. Bayern gibt dafür 12 Millionen Euro aus. Aber es gibt viel zu tun, woran wir arbeiten müssen. Der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist in den Programmgrundsätzen, zum Beispiel in Artikel 5, aktuell noch nicht enthalten. Stattdessen sind Dinge enthalten wie die Achtung von Ehe und Familie. (Florian Köhler (AfD): Das ist ja ein Skandal!) Wir finden, der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung könnte dort auch Platz finden. Wir müssen außerdem weiter intensiv daran arbeiten, wie die Staatsferne und die Unabhängigkeit von einem Staatshaushalt gesichert werden können. Ich weiß, in Bayern geht man davon aus, dass sich hier sehr selten die Regierungsmehrheiten ändern. Aber was machen wir denn, wenn hier auf einmal autoritäre Parteien das Ruder übernehmen sollten, Einfluss gewinnen sollten, Sperrminoritäten haben und auf einmal (Zuruf von der AfD) – da kommen hier von rechts natürlich Zwischenrufe – diese Förderung aus dem Staatshaushalt nehmen, wie sie es schon für die Kultur fordern, wie sie es für die Kreativwirtschaft fordern, wie sie es für die Filmbranche fordern, dort überall die Mittel auf null zu kürzen? Wie sieht es denn dann mit unserem Lokal-Rundfunk aus? Planbar, langfristig und solide aufstellen, insbesondere Staatsferne stärken – so stellen wir uns eine Förderung vor. Aber viel Gutes ist dabei. Deshalb werden wir uns diesmal enthalten. Vielleicht können wir beim nächsten Mal mit Ja stimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner von der SPD-Fraktion.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge mit den erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht. Heute steht die Zweite Lesung auf der Tagesordnung. Am 10. Oktober wurde der Gesetzentwurf bereits im Wirtschaftsausschuss beraten. Hier sind aus unserer Sicht keine wesentlichen neuen Erkenntnisse hinzugekommen. Kurz eingehen möchte ich allerdings auf den aktuellen kritischen Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs vom 12. November hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der BLM. Zu den Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs hat die BLM am 15. November umfassend Stellung genommen, und die von ihr dargelegten Sachverhalte und Argumente gilt es jetzt entsprechend abzuwägen. Der Prüfungszeitraum war von 2015 bis 2020. Empfohlen wird, das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken. Wichtig ist aber auch, dass die BLM weiterhin die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich wahrnehmen und erfüllen kann. Auf einige wichtige Punkte im Mediengesetz möchte ich nochmals kurz eingehen. Die Regionalfensterverpflichtung wird im Bayerischen Mediengesetz jetzt landesrechtlich konkretisiert und festgeschrieben. Das ist gut; denn damit wird sichergestellt, dass die beiden stärksten Medienkonzerne, ProSiebenSat.1 und RTL, verpflichtend in ihren Regionalfenstern aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Themen senden. Das ist ein wichtiger Baustein für die Medienvielfalt im Freistaat. Das begrüßen wir auch ausdrücklich. Lokaljournalismus ist nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen, und das direkt vor Ort. Das stärkt unsere Demokratie. (Beifall bei der SPD) Der zweite wesentliche Punkt im Gesetzentwurf ist die Förderung der regionalen und lokalen Fernsehangebote nach Artikel 23. Kritisiert hatten wir bereits in der Ersten Lesung, dass der festgelegte Förderzeitraum von 18 Monaten viel zu kurz ist. Das hätte für die Anbieter bedeutet, keine Planungs- und Innovationssicherheit zu haben, wodurch ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährdet gewesen wäre. Gut und richtig ist es daher, dass das Enddatum auf 31. Dezember 2028 geändert wurde. Die Audiostrategie 2025 für den privaten Hörfunk hat der Medienrat der BLM im vergangenen Jahr nach intensiven und teilweise sehr kontroversen Beratungen mit der gebotenen Staatsferne und einem tragfähigen Kompromiss gemeinsam mit den Anbietern mit breiter Mehrheit beschlossen. Wir wissen, das Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren rasant verändert, immer stärker hin zu digitalen Angeboten. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht daher eine wichtige Ergänzung; und zwar die Förderung von Online-Videos, explizit produziert für soziale Medien wie TikTok. Mit dem Audiokonzept zeigt die Bayerische Landeszentrale sehr gut den gangbaren Weg für die weitere UKW-Verbreitung bis 2035 auf. Daher sehen wir es auch nicht als notwendig an, dass es hier einer staatlichen Regelung bedarf; zumal die Gesetzesänderung nicht den Bayerischen Rundfunk betrifft und damit einseitig der private Rundfunk in öffentlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale beschränkt wird. Deshalb werden wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir in der guten, ausführlichen Debatte soeben gehört haben, werden heute hier im Hohen Haus die Änderungen des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge verabschiedet. Vorausgegangen waren gute Ausschussberatungen, aber auch Beratungen der Medienrätinnen und Medienräte im Rahmen des Medienrates der BLM. Der Inhalt ist bekannt und wurde gerade auch schon vorgetragen. Wir setzen im Landesrecht den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz um. Das hat übrigens, um das einmal ganz klarzumachen, nichts mit Zensur, sondern mit der Verantwortung unserer Zeit für die modernen Medien und die Regulierung, die in diesem Zusammenhang notwendig ist, zu tun. Wenn man das Ziel verfolgt, den Diskurs der Freien und Gleichen in der liberalen Gesellschaft zu befördern, ist das natürlich wichtig. Insofern sind diese Anpassungen auch richtig und notwendig. Im Übrigen passen wir die Regionalfensterverpflichtung im Bayerischen Mediengesetz an, wodurch wir die Änderungen im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag umsetzen. Wir legen durch einen Gesetzesvorbehalt fest, dass das Ende der Verbreitung von Hörfunk über einen bislang genutzten technischen Verbreitungsweg – vor allem natürlich: UKW – künftig durch Gesetz bestimmt wird. Wir regeln außerdem, dass die Lokal-TV-Förderung befristet verlängert wird. Das hört sich, wie in der Medienpolitik immer, alles äußerst technisch an. Es ist eine komplizierte Regelungsmaterie. Immer, wenn es mit Medienstaatsverträgen zu tun hat, sind gleich viele abgeschreckt. Trotzdem schließt dieser Tagesordnungspunkt an den ersten heutigen Tagesordnungspunkt – die Aktuelle Stunde zu "Fakten statt Fake: Wie Lügen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik zerstören" – an. Ich will jetzt nicht auf die teilweise selbstgerechten Äußerungen der Kollegin Schulze eingehen. Ich mache das extra nicht, weil es mir um die Verbindung zwischen dem ersten Tagesordnungspunkt und diesem Tagesordnungspunkt geht. Damit der kritische Umgang mit Wahrheit und Lüge möglich ist, brauchen wir Medien, die uns die Vielfalt und unendliche Fülle von Informationen kuratieren und uns im Informationszeitalter den Weg durch das Dickicht von Informationen bahnen. Das sind natürlich nicht nur die ganz großen, die landes- und bundesweiten Medien. Das ist nicht nur das, was über das Internet verbreitet wird, sondern das sind natürlich auch die lokalen und regionalen Angebote bei uns in Bayern. Diese sind zentral wichtig. Deshalb setzen wir heute mit diesem Gesetz, auch wenn es technisch klingt, drei ganz wichtige politische Botschaften. Erstens. Wir geben ein klares Bekenntnis zu regionalen Inhalten in den Medien ab. Dazu brauchen wir Investitionssicherheit für die Unternehmen, deren Geschäft regionale Inhalte sind. Am Ende des Tages müssen auch Medienunternehmer von dem leben, was sie erarbeiten, und das funktioniert nur, wenn das Geschäft auskömmlich ist. Deshalb müssen die gesetzlichen und die faktischen Rahmenbedingungen so sein, dass es sich auch in Zukunft noch lohnt, regionale Angebote in TV und Hörfunk zu ermöglichen. Das ist also eine ganz zentrale, wichtige Funktion, weil wir gerade in Bayern eine sehr, sehr vielfältige regionale Medienlandschaft haben. Jeder möge sich einfach einmal die Sender, die wir haben, wegdenken und sich überlegen, wir hätten nur noch Verbreitungswege über das Internet. Dann kann man sich die Frage stellen, ob man dann noch die regionalen Informationen bekommt: den Bericht aus der Stadtratssitzung, von lokalen Ereignissen, die Hinweise auf lokale Aktivitäten, auf lokale Kulturereignisse, auf lokale politische Geschehnisse. – Die Antwort ist natürlich Nein, weil sich die Großen diese Mühe logischerweise nicht machen. Deshalb geben wir ein ganz zentrales Bekenntnis zu regionalen Inhalten ab. Zweitens. Wir bekennen uns damit zur Vielfalt der bayerischen Medienlandschaft insgesamt. Wir als Staatsregierung wollen sie schützen und stärken, wo immer es geht. Drittens. Wir stärken damit natürlich die Demokratie; denn die Medien sind die vierte Säule der Demokratie. Die Kontroll- und Informationsfunktion ist für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat von größter Bedeutung und muss von uns geschützt werden. Dazu gehört eben nicht nur das hehre Ziel, sondern auch jeder kleine Schritt davor, um es zu erreichen. Dazu gehören natürlich auch die technischen Verbreitungswege, weil der beste Inhalt nichts nützt, wenn er nicht zur Hörerin und zum Hörer oder zur Fernsehzuschauerin und zum Fernsehzuschauer kommt. Wir halten es deshalb auch für richtig, die Grundsatzentscheidung darüber, ob ein bestimmter Verbreitungsweg – UKW – beendet wird oder nicht, in die Hand des Parlaments zu legen. Ich halte das für ganz zentral wichtig. Das ist auch keine Einschränkung der Rechte anderer Gremien, die in dem Kontext auch ihre Berechtigung haben, sondern das bedeutet nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts nur, dass in einem demokratischen Rechtsstaat wesentliche Entscheidungen durch das Parlament zu treffen sind. Das ermöglichen wir und erhalten dadurch insgesamt die Vielfalt. Wir weiten die Diskursräume aus und machen sie nicht enger. Das Grundproblem unserer Zeit, was den Diskurs in der liberalen und offenen Gesellschaft betrifft, ist: Der Staat ist im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen der Staat das Problem und die Bedrohung von bürgerlichen Freiheiten war, in denen der Staat zensiert hat und Ähnliches, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) heute nicht mehr das Problem, jedenfalls nicht mehr in unserer Gesellschaft und in unserer Verfassung. Das Problem ist, dass die Diskursräume von links und rechts verengt werden. Wir haben das in den Ausführungen zu dem Medienbild, das die Vertreter der AfD haben, gerade gehört. Das ist ein völlig anderes Medienbild als unseres. Man muss aber immer auch dazu sagen: Diese Einschränkung der Diskursräume gibt es natürlich auch von der linken Seite des Spektrums, wo im Grunde Denkverbote postuliert werden; wo Cancel-Culture betrieben wird; wo man sagt, bestimmte Dinge darf man nicht denken und nicht formulieren. – Ich halte das für grundfalsch, weil das die Diskursräume in unserer Gesellschaft extrem verengt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man muss vielleicht auch noch einen Satz zur Debatte über den ersten Tagesordnungspunkt, die Aktuelle Stunde, nachholen: Es ist ein Irrglaube, der leider auf der linken Seite des Spektrums verbreitet ist, dass Demokratie Wahrheit herstellen könne. – Demokratie kann nur Mehrheiten, keine Wahrheiten herstellen. Wahrheiten sind philosophische Fragen. Natürlich gibt es ein paar Punkte – gerade bei naturwissenschaftlich beweisbaren Dingen –, wo man zwischen falsch und richtig unterscheiden kann. Aber gerade im politischen Diskurs gibt es oft nicht Wahrheiten an sich, sondern es gibt einen Kompromiss oder einen Vergleich oder am Ende eine politische Entscheidung durch Mehrheiten. (Johannes Becher (GRÜNE): Aber Unwahrheiten gibt es schon auch!) Nur müssen diese Mehrheiten in der politischen Diskussion durch Menschen – nicht nur Abgeordnete, sondern auch durch die Bevölkerung insgesamt – auf der Basis eines informierten Diskurses zwischen Freien und Gleichen hergestellt werden. Da kommt die Medienfreiheit zum Zuge. Diese muss – natürlich im Rahmen dessen, was verfassungsrechtlich möglich ist – möglichst breit sein; radikale Dinge nicht, aber ansonsten die Diskursräume so weit wie möglich offen halten. Genau um diese Dinge geht es. Ich bin mir sicher, dass all die Debatten, die in der letzten Zeit in dieser Sache geführt wurden, von gutem Willen getragen wurden; vom guten Willen der Medienrätinnen und Medienräte, der Vertreter der BLM, der Staatskanzlei, der Staatsregierung und aller hier im Hohen Haus, die sich an dieser Debatte beteiligt haben. Das war eine harte und heiße Diskussion zwischen den Lokalrundfunkbetreibern, den Verbänden, der BLM und dem Medienrat. Teilweise wurden die ganz großen Keulen herausgeholt: Die Staatsferne würde auf einmal verschwinden und Ähnliches. – Ich glaube, da ist das eine oder andere übertrieben worden. Im Kern ging es den meisten aber schon immer um die Sache, nämlich: die Vielfalt der Medien in Bayern so groß wie möglich zu halten. Ich bin deshalb froh, dass wir am Ende – ich bedauere, dass Sie sich nur enthalten, weil ich finde, dass man dem Ganzen auch zustimmen könnte – das Ergebnis erzielt haben, dass die Regionalfenster gesichert sind. Sat.1 Bayern spielt eine ganz wichtige Rolle für die regionale Berichterstattung in Bayern. Ohne Sat.1 Bayern gäbe es diese nicht. Also muss die Regionalberichterstattung gewährleistet werden. Wir haben bei der UKW diesen Gesetzesvorbehalt, den ich richtig finde, weil die Verbreitungswege ein ganz wichtiger Punkt sind. Die Verlängerung der Lokal-TV-Förderung ist zunächst einmal natürlich befristet; sie ist ganz wichtig, damit es weitergeht. Dadurch können aber innerhalb der BLM gleichzeitig die Überlegungen, die der ORH in dem Kontext angestellt hat, berücksichtigt werden. Es ist natürlich schon wichtig, dass die Dinge ordentlich und transparent ablaufen. Ich sage bei dem Ganzen mit Blick auf den Obersten Rechnungshof immer auch: Die Debatte muss immer davon geleitet werden, dass wir die Vielfalt der Medienlandschaft erhalten. Es hilft nichts, wenn irgendwelche Förderrichtlinien bis zum Exzess angewendet werden und am Ende keine Hörfunk- oder Fernsehanbieter mehr da sind. Stattdessen muss es immer das Ziel sein, diese Anbieter zu unterstützen. Dieser Geist sollte die Leitschnur für die künftigen Förderrichtlinien und das Inhaltliche sein. In diesem Sinne danke ich noch einmal allen, die sich an dieser harten Debatte beteiligt haben. Wir sind heute zu einem sehr, sehr guten Ergebnis gelangt. Ich freue mich sehr, wenn diese Gesetze jetzt vom Hohen Haus verabschiedet werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/2590 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/4067 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat Zustimmung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses empfohlen mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 4 Satz 1 der "30. Dezember 2024" und in § 4 Satz 2 der "17. Dezember 2024" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4067. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge". Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Daniel Halemba entfielen 22 Ja-Stimmen und 139 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Jörg Baumann entfielen 26 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Jörg Baumann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erleichterung des Ehrenamts (Drs. 19/3022) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Kerstin Schreyer, Holger Dremel, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/3496) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Eva Lettenbauer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewaltenteilung bei Spitzenehrenämtern erhalten (Drs. 19/3564) Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3022, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf Drucksache 19/3496, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/4022 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung. Wer entgegen diesem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3022. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 7 der "17. Dezember 2024" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/4022. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Jeweils keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3496 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden (Drs. 19/3346) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Öffentlich Klimaschutzziele anzweifeln in einem Jahr, in dem Bayern massive Klimaschäden erlitten hat, und gleichzeitig nach Erdgas bohren – so sieht die Klimapolitik des Ministerpräsidenten Markus Söder im Jahr 2024 aus. Zu dieser Politik sagen wir ganz klar Nein. Wie viele Häuser müssen noch absaufen, wie viele Existenzen zerstört werden, wie viele Milliardenschäden noch auflaufen – von der Gefahr für Leib und Leben will ich hier gar nicht sprechen –, bis Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN begreifen, dass Klimaschutz wichtig ist? Die Erdgasbohrungen, ob es das konkrete Projekt in Reichling ist oder andere, die noch geplant sind, sind vollkommen aus der Zeit gefallen. Die Menschen vor Ort sind dagegen. Sie wenden sich klar gegen diese Erdgasbohrungen. Sie fürchten zu Recht um ihre natürlichen Lebensgrundlagen. Der Landrat des Landkreises Starnberg, Herr Eichinger, ist dagegen; der Kreistag des Landkreises Starnberg ist dagegen. Was brauchen Sie noch? – Hier geht es darum, dass die Bohrungen des kanadischen Unternehmens auch für die Versorgungssicherheit überhaupt nicht relevant sind. Sie könnten gerade einmal den Bedarf in Bayern für vielleicht einen oder zwei Tage decken. Wir haben auch gar keine Gasmangellage. Daher ist unser klarer Appell: Stoppen Sie diese Bohrung! (Beifall bei den GRÜNEN) Wir hörten dazu in den letzten Monaten immer wieder Ausreden: Das können wir nicht machen. Die Bayerische Staatsregierung ist gar nicht zuständig. Das ist alles Bundesrecht, das ist alles Bergrecht. – Das ist falsch. Sie haben viele Möglichkeiten, ob über das Landesplanungsrecht oder – darum geht es uns heute in unserem Antrag – konkret über die Erhebung einer Förderabgabe. In unserem Antrag fordern wir nämlich, dass die Erdgasförderung nicht länger durch die Befreiung indirekt subventioniert wird, sondern dass sie wie die Förderung aller anderen Rohstoffe, ob das Öl, Graphit, Lehm oder Braunkohle ist – so steht es in der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben aus dem Jahr 1998 geschrieben –, mit einer Förderabgabe belegt wird. Für all das gibt es nämlich eine Förderabgabe. Der einzige Punkt, bei dem seit dem Jahr 1998 eine Ausnahme besteht – damals nur für ein Jahr –, ist für Erdgas. Da fragen wir ganz klar: Warum und weshalb? Warum fördern Sie hier fossile Energien? Warum fördern und subventionieren Sie in einem Jahr, in dem man eigentlich Klimaschutz machen sollte, weiter fossile Energien? Das geht gar nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Seit dem Jahr 1998 steht ein kleiner Absatz in dieser Verordnung: Wenn es nicht anders beschlossen wird, verlängert sich die Regelung immer wieder um ein Jahr. – Sie wurde seitdem 25-mal verlängert, ohne dass Sie irgendetwas tun. Dann stellt sich Wirtschaftsminister Aiwanger hin, ob bei "Jetzt red i" oder anderen Gelegenheiten, und sagt: Wir können nichts tun. – Natürlich können Sie etwas tun. Sie bräuchten nur einmal auf die anderen Bundesländer zu schauen. Da gibt es Bundesländer, die 10 % Förderabgabe verlangen; da gibt es Bundesländer, die 12 % verlangen, Schleswig-Holstein zum Beispiel. Kein einziges Bundesland hat eine Förderabgabe von null Euro; es gibt kein einziges. Das ist nur in Bayern so. Dann stellen Sie sich hin und sagen: Sie können nichts tun. – Das ist eine glatte Unwahrheit. Deswegen sagen wir ganz klar: Wir brauchen hier eine Förderabgabe. In unserem Antrag haben wir 15 % genannt. Über die Höhe kann man natürlich immer diskutieren, aber das ist in einem üblichen Rahmen. Damit würden Sie ganz klar diese Erdgasbohrungen deutlich unattraktiver machen. Sie würden sie deutlich erschweren. Dann wären die Überlegungen ganz andere. Ich muss noch daran erinnern, dass man jetzt im neuen Papier von CSU und CDU lesen kann: Mit Marktwirtschaft zum Ziel beim Klimaschutz. – Wie passt dazu eine Subventionierung? – Eine Subventionierung von fossilen Energien passt überhaupt nicht dazu. Deswegen fordern wir ganz klar die Änderung dieser Verordnung. Sie haben die Möglichkeiten. Sie haben alle gesetzlichen Möglichkeiten. Es kostet Sie nichts. Im Gegenteil, Sie hätten sogar noch Einnahmen. Sie haben ein Klimaziel beschlossen, von dem Sie meilenweit entfernt sind. Es wird allerhöchste Zeit, diese indirekten Subventionen von fossilen Energien zu beenden und unsere Lebensgrundlagen in Bayern endlich konsequent zu schützen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Jenny Schack von der CSU-Fraktion.

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Jenny Schack CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund ein Vierteljahrhundert haben die GRÜNEN sich nicht daran gestört, dass es in Bayern keine Förderabgabe für Erdgas gibt. Doch jetzt möchte man die Befreiung möglichst schnell beenden und fordert obendrein noch eine Förderabgabe von mindestens 15 % des marktüblichen Werts. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als Doppelmoral. Warum? – Während die GRÜNEN die bestehende Gasförderung in Bayern quasi zum Erliegen bringen wollen, schließen sie gleichzeitig Verträge über Erdgaslieferungen aus Ländern, die – wie soll ich sagen? – sicherlich nicht die gleichen Umweltstandards haben wie wir. (Toni Schuberl (GRÜNE): Befristet!) Die GRÜNEN importieren lieber Fracking-Gas aus den USA oder Flüssiggas aus Katar, statt zu sagen, dass wir es übergangsweise – da Sie gerade von Befristung reden – vor der eigenen Haustür fördern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Zu spät!) Der Witz ist: Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen bzw. warum Sie diesen Antrag stellen. Schauen wir mal auf die Zahlen. In Bayern fördern wir lediglich 0,1 % der gesamten Förderung in Deutschland. 95 % der Erdgasförderung in Deutschland findet in Niedersachsen statt, übrigens unter einer rot-grünen Regierung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Schauen wir mal ganz genau hin, dann zeigt sich, dass die Förderabgabe laut Bundesberggesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden darf. Das können – das ist richtig – die Länder tun. Aber eine dieser Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, ist der Schutz volkswirtschaftlicher Belange. Sie, die GRÜNEN, sagen aber, dass Sie die Entwicklung neuer fossiler Projekte bremsen wollen; Herr Stümpfig, Sie haben es auch eben deutlich gesagt. Das ist meines Erachtens kein hinreichender Grund zum Schutz volkswirtschaftlicher Belange. (Toni Schuberl (GRÜNE): Echt jetzt?) Selbst fiskalische Gründe reichen nicht aus – die werden dann immer hinterhergeschoben, ich habe es eben gehört –, wie das ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2018 in Mecklenburg-Vorpommern klargemacht hat. Also ganz ehrlich: Wozu dieser Antrag? – Wir als CSU sagen doch, dass Erdgasförderung nur eine Brückentechnologie ist in Bayern, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Hör halt mal zu und babbel nicht rein!) die im Rahmen der Energiewende bis zum Erreichen der Klimaneutralität gebraucht wird, so beispielsweise in Redundanzkraftwerken für die Sicherstellung der Wärmeversorgung aus der Tiefengeothermie. Da wären Sie ja wieder mit dabei. Man darf die Erdgasförderung auch in Bezug auf Geothermie und zukünftige Wasserstoffspeicher betrachten. Die Wissensgewinnung durch die Erkundungsbohrungen hilft auch bei der Entwicklung neuer und nachhaltiger Energiequellen. Das müsste Ihnen ja gerade recht sein. Weil wir das gerade gehört haben, möchte ich es auch noch ansprechen: In Reichling im Landkreis Landsberg am Lech handelt es sich übrigens lediglich um eine Erlaubnis zur Probebohrung aus dem Jahr 2022, einer Zeit – wir erinnern uns gut –, als die Energiekrise uns alle vor sehr große Herausforderungen gestellt hat. Diese Probebohrungen sind nicht neu. Sie nutzen ein bereits bestehendes Rohr aus den 1980er-Jahren. Schauen wir mal auf die Fakten. Wir sprechen hier von einer Erdgasförderung auf einem extrem niedrigen Niveau. Ich hatte vorhin schon gesagt, dass es im Schnitt unter 10 Millionen Kubikmeter pro Jahr sind, also im bundesweiten Vergleich 0,1 % der gesamten Erdgasförderung in Deutschland. Unsere einzige aktive Gewinnungsstelle in Bayern ist in der Nähe von Rosenheim und dient ausschließlich dem dortigen Eigenverbrauch. Wir als CSU verstehen es als unsere Verantwortung, die heimische Erdgasförderung so lange aufrechtzuerhalten, bis wir gute Alternativen haben. Das steht nicht im Widerspruch zu unseren Klimazielen, im Gegenteil. Unsere Strategie setzt auf einen langsamen und planmäßigen Übergang. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Der Weg zur Klimaneutralität darf nicht zulasten unserer wirtschaftlichen Stärke gehen. Der Antrag der GRÜNEN ist angesichts der geringen Erdgasförderung in Bayern, der Rolle von Erdgas als Übergangstechnologie und der rechtlichen Rahmenbedingungen abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte kurz am Rednerpult, Frau Kollegin. – Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Gabriele Triebel vor.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Verehrte Kollegin Schack, als Stimmkreisabgeordnete des Landkreises Landsberg frage ich Sie, ob Sie wissen, (Zuruf: Sie sind keine Stimmkreisabgeordnete! – Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sie sind keine Stimmkreisab- geordnete! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) dass die Probebohrung – Sie haben recht – in einem ein Kilometer langen Rohr schon stattfindet, aber dass die Probebohrung über 3.000 Meter in die Tiefe geht? Das heißt, dass also weitere 2.000 Meter plus in die Erde gebohrt wird. (Michael Hofmann (CSU): Unglaublich!) Das Zweite ist. Wissen Sie auch, dass in diesem Claim Landsberg-Nord, Ammersee-Nord zehn weitere Probebohrungen von dieser Firma geplant sind? Was sagen Sie dazu? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Jenny Schack CSU

Vielen Dank für die Frage. Ich muss das noch einmal sagen: Als Abgeordnete in diesem Bereich haben Sie sich damit natürlich auch beschäftigt. Sie wissen sicherlich genau, dass dieses Rohr – wie ich es eben schon gesagt habe – aus den 1980er-Jahren stammt, und man hat dann innen (Zuruf der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE)) – lassen Sie mich ausreden – die Verkleidung anders aufgeschichtet, sagen wir mal. Aber grundsätzlich hat sich daran nichts geändert. Andersherum: Wenn wir tiefer bohren würden, hätten wir Geothermie, und Sie wären wieder dabei. Das machen Sie andernorts auch. Dann würden Sie sich freuen und würden sagen: Alles wunderbar. Aber in dem Fall sind Sie einfach grundsätzlich dagegen. Wenn man sich Ihre Papiere anschaut – – (Widerspruch der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE)) – Doch! Ich habe mir Ihre Papiere angeschaut. Da steht drin, dass Sie das grundsätzlich "beenden" wollen. Wenn Sie es grundsätzlich "beenden" wollen, werden Sie versuchen, Möglichkeiten zu finden, das zu tun. Das heißt, dass man hier 15 % draufschlagen will – das ist eine Möglichkeit –, und Sie sagen: Sie versuchen alles, das zu verhindern. – Das ist einfach – – (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Widerspruch der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE)) – Nein, 15 % haben Sie geschrieben. Lesen Sie einmal Ihren eigenen Antrag. Deswegen – sorry – sollten Sie erst einmal Ihre eigenen Sachen lesen und sich informieren, bevor Sie anfangen.

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Tobias Reiß

Achten Sie auf Ihre Redezeit, bitte. (Zurufe von den GRÜNEN)

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Jenny Schack CSU

Entschuldigung, wir sind bei 0,1 % der deutschen Förderung. – Ist die Zeit ist um?

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Jenny Schack CSU

Okay, die Redezeit ist zu Ende; aber ich komme gern vorbei und erkläre es noch einmal. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Die Technologiefeinde von den GRÜNEN zeigen wieder ihr wahres Gesicht. Alles, was mit fossilen Brennstoffen zu tun hat und zum Wohlstand unseres Landes beigetragen hat, ist schlecht, muss bekämpft und verunmöglicht werden. Der Ungeist hat einen Namen: Es ist der grüne Zeitgeist gegen den Fortschritt, gegen den Wohlstand in unserem Land. (Beifall bei der AfD) Die GRÜNEN fordern jetzt, die Verordnung über Feldes- und Förderabgaben zu ändern, damit die Befreiung von der Förderabgabe für Erdgas und Erdölgas beendet wird. Wenn es nach den GRÜNEN geht, soll die Förderabgabe mindestens 15 % des Marktwerts betragen. Auf gut Deutsch: Die GRÜNEN geben erst Ruhe, wenn das Land komplett heruntergewirtschaftet ist. Sie wollen höhere Energiepreise. So sieht es aus. (Beifall bei der AfD) Sie geben es in Ihrer Begründung sogar zu: Das sei einer der Bausteine, um die Entstehung neuer fossiler Infrastrukturen zu erschweren. Gleichzeitig ist es das Mittel der GRÜNEN, die Taschen der Bürger zu erleichtern. Sie haben doch heute eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Fakten statt Fake: Wie Lügen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik zerstören" beantragt, oder? – Das wird jetzt ein Eigentor. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Das wird ein voller Bumerang. Schauen wir uns einmal die Fakten an: Konkret ist das Thema der Erdgasförderung in Bayern irrelevant. Das theoretische Erdgaspotenzial in Bayern liegt bei maximal 29 Terawattstunden. Das entspricht circa nur einem Viertel des jährlichen Erdgasverbrauchs in Bayern. Dieser liegt laut Wirtschaftsministerium bei 103 Terawattstunden. Zweitens. In Bayern ist die Erdgasförderung kein Problem. Seit Anfang der 1950er-Jahre wird in Bayern Erdgas gefördert. In bis dato nahezu 60 entdeckten Lagerstätten hat das bisher nicht einmal zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder auf die menschliche Gesundheit geführt. Drittens. Die ganze Welt lacht über den kleinkarierten Einsparungseifer der GRÜNEN. Zum Vergleich: China will offiziell den Erdgasanteil bis 2050 im Energiemix auf 300 Gigawatt verdreifachen. Die installierte Erdgasleistung in Deutschland beträgt – zum Vergleich – 23,5 Gigawatt. In Anbetracht der Fakten ist also genau das Gegenteil der Fall: Deutschland sollte, wie die USA, in die heimische Erdgasförderung einsteigen. – Liebe GRÜNE, Ihre Fraktionschefin hat in der letzten Woche hier am Pult noch herumgeheult, dass man von anderen Staaten abhängig wäre. Das kann man mit eigenem Erdgas ändern. 99,4 % der deutschen Erdgasreserven befinden sich in Niedersachsen. Das ist also kein originär bayerisches Thema. Auch entwickelte Industriestaaten können sich selbst mit Rohstoffen und Energieträgern versorgen. Bester Beweis sind die Vereinigten Staaten von Amerika: Seit der ersten Präsidentschaft von Donald Trump sind die USA vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur von Erdgas geworden. Stand 2023 deckt die USA 116 % der nationalen Erdgasnachfrage durch heimische Förderung. Günstige heimische Energie ist die Grundlage für den Industrieboom in den USA. Deutschland könnte das auch, wenn es wollte. Wir sollten Erdgasförderung in Deutschland, in Bayern und insbesondere in Niedersachsen unterstützen und nicht erschweren. Das Resultat in den USA kann sich sehen lassen. Vergleichen wir die Bruttoinlandsprodukte: Die USA sind 2024 um 2,5 % gewachsen. Deutschland verzeichnet, mit grüner Beihilfe des Bundeswirtschaftsministers, minus 0,3 %. Deutschland förderte im Jahr 2000 21 Terawattstunden Erdgas. Das ist 5 % des Erdgasverbrauchs im Inland. Aktuell erschlossene Gasreserven in Deutschland werden auf circa 313 Terawattstunden geschätzt. Unerschlossene, unkonventionelle Erdgasreserven betragen circa 26.866 Terawattstunden. Diese Reserven könnten den heimischen Gasverbrauch über 26 Jahre decken. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung schätzt die Erschließung dieser Reserven als wirtschaftlich sinnvoll ein, wenn der Großhandelspreis für Gas über 50 Euro pro Megawattstunde bleibt. Das heißt: Erdgasförderung in Deutschland könnte bald rentabel sein. Die Weltbank geht auch davon aus. Laut Weltbank haben sich die EU-Großhandelspreise zwar erholt; sie sind aber immer noch knapp dreimal so hoch wie vor der Krise – da lagen die Preise bei circa 14 Euro pro Megawattstunde – und fast an der Rentabilitätsgrenze von 50 Euro. Sie liegen nämlich derzeit bei 48 Euro je Megawattstunde für die heimische Erdgasversorgung. Genau deshalb will eine kanadische Firma in Reichling im Landkreis Landsberg am Lech wieder Gas fördern. Sie haben übrigens Erdgas als Brückentechnologie für den Atomausstieg angepriesen. Jetzt wollen Sie auch diese Technologie verunmöglichen. Hören Sie auf, die Menschen anzulügen, und hören Sie auf, das Vertrauen in die Politik zu zerstören. Sie sind der Albtraum für die Wirtschaft und für Deutschland. Wir wollen Technologieoffenheit, Wohlstand und günstige Energie. (Zuruf der Abgeordneten Barbara Fuchs (GRÜNE)) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit mittlerweile zwei Jahren steckt Deutschland in einer Energiekrise. Zwar ist die Versorgung mit Gas inzwischen wieder sichergestellt; doch von zumutbaren Energiekosten für die bayerische Wirtschaft und auch für die Privathaushalte sind wir immer noch weit entfernt. Unser Fokus im Bayerischen Landtag liegt darauf, eine sichere und vor allem bezahlbare Energieversorgung für unsere Bürger und die Wirtschaft bereitzustellen. Der vorliegende Antrag leistet dazu bedauerlicherweise und erstaunlicherweise keinen Beitrag. Die Wiedereinführung einer Förderabgabe für die Erdgasförderung in Bayern ist gleich in mehrerer Hinsicht eine schlechte Idee: Den GRÜNEN geht es bei dem Antrag sichtlich erkennbar darum, die Förderung von Erdgas in Bayern so stark zu verteuern, dass sie kaum mehr wirtschaftlich betrieben werden kann, und geplante Projekte zur Erdgasförderung somit durch die Hintertür zu stoppen. Oder sie wollen die Gaspreise für die Kunden teurer machen, was die Konsequenz der Einführung einer solchen Abgabe wäre. Zur Realität einer modernen Industrienation gehört aber nach wie vor, dass wir, bis wir eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung logistisch und finanziell geschafft haben, nun einmal auf die Nutzung von Erdgas angewiesen sind. Das mag uns nicht gefallen, das ist nicht sexy; die Realität lässt sich aber nicht wegdiskutieren. Durch den Einsatz neuer Fördermöglichkeiten und die massiven Preisanstiege in den vergangenen Jahren ist eine wirtschaftliche Förderung in Bayern wieder denkbar geworden, mehr aber nicht. Da kann man es sich jetzt einfach machen, wie es die Antragsteller tun, und sagen: Wir erheben jetzt so hohe Abgaben wie möglich darauf, dann wird da schon hoffentlich niemand investieren. – Das wäre die einfache Lösung, mit der man sich ohne Probleme aus der Affäre ziehen könnte. So leicht ist die Sache aber nicht. Lassen Sie mich nur drei Punkte aufführen, warum der Antrag der GRÜNEN nicht im Interesse einer bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung ist: Erstens. Auch wenn sich der bayerische Bedarf an Erdgas durch eine mögliche Förderung natürlicherweise nicht decken lässt, hilft eine Ausweitung der heimischen Produktion selbstverständlich dabei, uns von ausländischen Lieferanten ein kleines Stück weit unabhängiger zu machen. Je mehr Standbeine unsere Energieversorgung hat, desto resilienter ist sie gegen Krisen. Das mussten wir in den letzten Jahren schmerzhaft lernen. Zweitens. Der Import von Erdgas aus Katar oder auch aus den USA ist nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vor dem Verbrennen drei- bzw. viermal so klimaschädlich wie regional gefördertes Gas. Durch die Extraktion via Fracking und die Verflüssigung und Regasifizierung für den Transport entsteht eine deutlich höhere Belastung der Atmosphäre mit CO und CH . 2 4 Wer sich also für eine klimafreundliche Energieversorgung einsetzt, darf diese Fakten nicht – nur weil sie einem unangenehm sind – unter den Tisch fallen lassen. Drittens. Der Antrag geht nicht nur inhaltlich in die falsche Richtung, sondern auch rechtlich weist er massive Schwächen auf. Die Förderabgabe von 15 % ist laut Bundesgesetzgebung in nur sehr wenigen Fällen überhaupt möglich. Eine durch andere Bundesländer festgesetzte Förderabgabe von über 10 % wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich gestoppt – wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern. Die zu hohe Abgabe musste daraufhin sogar zurückgezahlt werden. Der Antrag wurde offensichtlich vor dem Hintergrund der geplanten Erdgasförderung im oberbayerischen Reichling gestellt. Freilich ist die Bohrung nach Erdgas für die Menschen in der Umgebung mit dem Gefühl von Unsicherheit und Sorgen verbunden. Wir müssen und werden das ernst nehmen. Gerade deshalb ist es auch so wichtig, dass Bayern eine gut arbeitende Verwaltung hat, die darauf achtet, dass die hohen Standards an Umweltauflagen eingehalten werden und die Lebensqualität der Anwohner nicht darunter leidet. Als Bewohner des Landkreises Rosenheim, unter dem sich einer der größten ausgeförderten Erdgasspeicher Deutschlands befindet, spreche ich aus Erfahrung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Erdgas wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren weiter ein elementarer Bestandteil der deutschen und bayerischen Energieversorgung sein. Wer das bestreitet, fördert und fordert in der Konsequenz die Deindustrialisierung unseres Landes. Es ist scheinheilig, den gesamten Bedarf aus dem Ausland importieren zu wollen, wo das Gas zum Teil unter miserablen Umweltbedingungen gefördert wird, nur um ein vordergründig reines Gewissen zu haben. Eine Ausweitung der heimischen Produktion ist, wo es mit Blick auf Umwelt und Anwohner vertretbar ist, im Interesse Bayerns. Das stärkt die Versorgungssicherheit, hilft die Preise zu senken und ist im Vergleich zu importiertem Gas immer noch klimafreundlicher. Daher ist der nicht zu Ende gedachte Antrag der GRÜNEN abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Der Kollege Martin Stümpfig hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Kollege Lausch, ich hätte zwei Fragen. Anscheinend ist Ihnen der Klimaschutz weniger wichtig. Hinsichtlich des Schutzes der Lebensgrundlagen stellt sich die erste Frage: Warum wurde von dem Unternehmer kein Umweltgutachten verlangt? Das Umweltgutachten ist bisher nicht eingegangen. Wenn der Klimaschutz schon zweitrangig ist, dann müssen doch wenigstens ökonomische Gesichtspunkte betrachtet werden. Zweite Frage: Was macht es für einen Sinn, dass ein kanadisches Unternehmen bei uns in Bayern bohrt und für den Rohstoff, den das Unternehmen rausholt, keinen einzigen Cent bezahlen muss? In allen anderen Bereichen wie beim Erdöl- oder Graphitabbau ist in der Verordnung festgelegt, dass es eine Förderabgabe geben muss. Damals hat man lediglich für ein Jahr von der Abgabe befreit, weil man im Jahr 1998 wollte, dass sich eine Geschäftsbeziehung aufbaut. Aber das braucht nicht für 25 Jahre verlängert zu werden. Warum macht man keine Förderabgabe? Über die Höhe kann man sich ja immer noch streiten. Wir GRÜNE fordern 15 %, aber dann machen Sie halt 10 % oder was auch immer. Aber umsonst soll man das nicht abgeben. Da muss doch zumindest der Ökonom in Ihnen rebellieren und sagen: Bitte, das schmeißen wir denen doch nicht hinterher.

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Tobias Reiß

Achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Das ist ja wie beim Tiefengrundwasser, das man kostenlos gibt.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Erstens bin ich Realist, und zweitens bin ich trotzdem aktiver Klimaschützer seit 2007. Herr Stümpfig, lieber Martin, wie Sie wissen, betreibe ich nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus ideellen Gründen seit 2007 eine Biogasanlage. Ich habe selber seit 2009 30 Kilowatt auf dem Dach. Mir mangelnden Willen zum Klimaschutz zu unterstellen, das ist schon fast "nett". (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wie die Kollegin Schack bereits gesagt hat, handelt es sich nur um eine Probebohrung. Eine Förderung ist überhaupt noch nicht beschlossen oder in Aussicht, und eine Abgabe von 15 % ist rechtlich einfach gar nicht möglich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Martin Stümpfig (GRÜNE): Doch, das geht schon!)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nun spricht Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Ich spreche heute mal zu einem Thema, das ich sonst nicht habe, aber man lernt ja immer dazu. Momentan erhebt Bayern keine Abgabe für das geförderte Erdgas. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Was heißt das genau? – Die Förderabgabe liegt bei 0 %. Das bedeutet, dass nicht bayerische Unternehmen – wie in Reichling – umsonst Erdgas fördern können. In unserem Boden befindet sich unser Allgemeingut, aber sobald Unternehmen die Konzessionen erworben haben, zahlen sie keine Gewerbesteuer und können umsonst fördern. Wie ist es denn hier? – Es ist ein kanadisches Unternehmen mit Sitz in Mühlheim an der Ruhr. Dieses Unternehmen zahlt keine Gewerbesteuer und bekommt umsonst das Erdgas, weil das Unternehmen 2022 die Konzessionen bekommen hat. Zu Recht diskutieren wir beim Wassercent, dass es sich um unser Allgemeingut Wasser handelt und eben nicht irgendwelche Unternehmen das umsonst abpumpen können. Warum denn jetzt nicht hier? Das ist nicht nur wirtschaftlich unvernünftig, sondern widerspricht auch allen Prinzipien einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Ressourcennutzung. Die Belastungen für unsere Kommunen in Reichling sind enorm durch Wassergefährdung, Lärm, Schmutz oder die Verkehrsbelastung; denn das Erdgas müsste erst wieder flüssig gemacht werden und dann mit den Lkws abtransportiert werden. Das ist dieser kleinen Kommune nicht zumutbar. Kommune und Freistaat bekommen währenddessen keinen Cent dafür. Jenny hat es zu Recht angesprochen: 95 % des Erdgases kommen aus Niedersachsen. Dort wird eine Förderabgabe von 10 % erhoben, was im Jahr 2023 stolze 89,3 Millionen Euro an Einnahmen generiert hat. Natürlich reden wir in Reichling von geringeren Mengen. Jenny hat zu Recht gesagt, dass man von etwa 2,5 bis 4,2 % des aktuell jährlichen Erdgasverbrauchs ausgeht. Wie die AfD dazu kommt, dass man damit unseren Erdgasbedarf decken könnte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Nach Studienergebnissen wird von bis zu fünf Tagen ausgegangen, an denen man maximal den bayerischen Bedarf abdecken könnte. Lasst uns bitte über eine Abgabe diskutieren! Man kann zu Recht sagen, dass 15 % zu viel sind. Aber zumindest 10 % abzugreifen, wie andere Bundesländer, erscheint angemessen. Das ist doch wirklich nicht zu viel verlangt. Wir gehen beim Wassercent den richtigen Weg – hier möchte ich wieder mein Lob aussprechen. (Beifall bei der SPD) Dass sich die Erdgasförderung in Bayern bisher in Grenzen hält – das hat Jenny auch gesagt – und eine Förderabgabe daher überflüssig sei, kann wirklich kein Argument sein. Liebe Jenny, jeder Euro in unserer Kasse ist ein Euro, den wir für unsere Schulen oder an anderer Stelle ausgeben können. Deswegen: Bitte, liebe Leute, lasst uns doch darüber diskutieren und den Weg gehen. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur beantragten namentlichen Abstimmung. Diese findet in elektronischer Form statt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 17:08 bis 17:11 Uhr)

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Ludwig Hartmann

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, konnten alle die Stimme abgeben? Die drei Minuten Abstimmungszeit sind vorbei. Die Abstimmung ist damit geschlossen. Das Ergebnis wird nachher bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Straftäter aus Bayern priorisiert abschieben (Drs. 19/3335) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Martin Böhm für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Wir wissen nicht, in wie viele menschliche Abgründe wir blicken, wenn wir über ausreisepflichtige Straftäter sprechen. Das, liebe Kollegen, ist der eigentliche Skandal hinter diesem Antrag. Wir mussten ihn hochziehen, um den Bürgern in Bayern außerhalb vom Ausschuss ganz öffentlich zu zeigen, wie unbedarft diese Staatsregierung mit den wirklich großen Problemen unserer Gesellschaft umgeht. (Beifall bei der AfD) Normalerweise traue ich unserem Innenminister einen wesentlich klareren Blick zu, als ihn seine bunten Länderkollegen haben. Von dem rot-grün getrübten Blick der scheidenden Bundesinnenministerin will ich gar nicht sprechen. Das Kapitel Ampel-Abrisstruppe ist nun Geschichte. Aber auch in dem hier zu besprechenden Themenfeld war und ist das Versagen zuerst in Berlin zu Hause. Von einem erwartbar schwarz-grünen Kabinett mit Merz kann da nur Verschlimmbesserung ausgehen. Nur weil es vom Bund keine Initiative gab und auch keine geben wird, ausreisepflichtige Straftäter systematisch zu erfassen, hat auch die CSU in Bayern ihre Hausaufgaben nicht erledigt und das Heft des Handelns einfach so aus der Hand gegeben. Das ist halt für die Jungs von der CSU und von der Staatsregierung bequemer. (Kerstin Schreyer (CSU): In der CSU gibt es auch Frauen!) Wenn sich die Zahl der Abschiebungen aber selbst hier im CSU-Land auf niedrigstem Niveau bewegt, frage ich: Wie wollen Sie dann ohne hinreichende Datenlage dafür sorgen, zumindest die zuerst abzuschieben, die die größte Gefahr für die Sicherheit bayerischer Bürger darstellen? Im Lichte dieser nahezu vorsätzlichen staatlichen Ahnungslosigkeit ist es umso dreister, die Remigrationspolitik der Alternative zu kritisieren. Wir fordern, schwer straffällig gewordene Ausländer unter Ausräumung hausgemachter und – das ist das Schlimme – anscheinend politisch gewollter Abschiebehindernisse sofort abzuschieben. (Beifall bei der AfD) Haftstrafen müssen im Heimatland verbüßt werden, so wie es kürzlich mit den wenigen nach Afghanistan abgeschobenen Straftätern praktiziert werden sollte. Darüber, dass dort selbst Kinderschänder sofort amnestiert würden, darf man hier überhaupt nicht mehr reden. Die bayerischen Bürger brauchen aber keine Sprachpolizei. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) – Sie brauchen Sicherheitsbehörden, die in der Lage sind, zügig abzuschieben, Kollege Schuberl. Die meisten der ausreisepflichtigen Straftäter zeichnen sich durch die Ablehnung von Staat und Institutionen aus. Sie verachten allzu oft unsere Gesellschaftsordnung und die Werte unseres Grundgesetzes. Das alles geht Hand in Hand mit Respektlosigkeit gegenüber den Institutionen und den Repräsentanten unseres Staates. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Nur die AfD fordert diesen Respekt noch ein. Söder wird im Lichte des Erstarkens unserer Alternative – – (Michael Hofmann (CSU): Das ist der Ministerpräsident und nicht "Söder"!) – Ruhe, bitte. – Söder wird im Lichte des Erstarkens unserer Alternative dieser Tage mit den Worten zitiert, die kommenden Wahlen seien die letzte Patrone für die Demokratie. (Beifall bei der AfD) Lieber Ministerpräsident, liebe Kollegen, diese Patrone wird zünden, und zwar als Rohrkrepierer. Das Pflegen von Abschiebehindernissen ist nur ein Aspekt. Das Plündern der Sozialkassen, die Wohnungsnot, die klammen Gemeinden, die darbende Bildung unserer Kinder, die Angst unserer Frauen auf den Straßen sind weitere Ausflüsse der Migrantenströme seit 2015, liebe Kollegen. Seien Sie alle nur stolz auf Ihre Brandmauer! Wir wollen sie gar nicht mehr einreißen. Warum auch? – Auf unserer Seite sind die, die Straftäter abschieben wollen. Auf unserer Seite stehen die, die hier im Land tüchtig arbeiten. Auf unserer Seite sammelt sich das Staatsvolk. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Sie haben mit der Brandmauer nicht weniger als das Gefängnis Ihrer eigenen Gedanken erschaffen. Wenn Sie Ihren Gedanken die Freiheit zurückgeben, dann erkennen Sie: Es ist Zeit für Remigration. – Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Karl Straub für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um unsere Brandmauer brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen zu machen. Ihre Rede macht diese Brandmauer noch dicker. Ich würde Sie lieber einmal darauf hinweisen, dass Sie jetzt eine eigene Brandmauer zu Ihrer eigenen Jungen Alternative bauen, die Sie aus Ihrer Partei draußen haben wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich weiß es immer nicht; Ihre Rede war rechts außen. Herr Halemba ist Mitglied der Jungen Alternative, glaube ich; seine Rede war letzte Woche noch weiter rechts außen. Wenn die Junge Alternative noch weiter rechts außen ist, dann werden Sie sich einmal einig, wie weit rechts außen Sie sind. Meine Brandmauer erschüttern Sie mit Sicherheit nicht, und auch nicht die Brandmauer der Regierungskoalitionen, weil Sie absolut nicht regierungsfähig sind. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich würde dem Publikum zu Hochziehern einmal etwas erklären und Ihnen empfehlen: Herr Böhm, wenn Sie wissen wollen, was die Staatsregierung in dem Bereich alles tut, dann könnten Sie mit Ihren Kollegen Maier und Dierkes reden. Ihnen haben wir das nämlich im Rechtsausschuss sehr deutlich dargelegt. Ich glaube aber, dass Sie wahrscheinlich untereinander auch nicht sehr gerne reden; allerdings verstehe ich auch wieder, dass Sie das untereinander nicht tun. Sie haben heute wieder das Wort "Remigration" in den Mund genommen. Sie haben letzte Woche von der Remigration von Millionen Menschen gesprochen. Es gibt 226.000 ausreisepflichtige Asylbewerber. Ich werde es immer wieder fragen: Erklären Sie uns bitte, wer dann diese Millionen Menschen sind. Erklären Sie den Bayern draußen, dass das wahrscheinlich auch ihr Nachbar ist, der seit Jahrzehnten neben ihnen wohnt, weil ansonsten Ihre Rechnung nämlich nicht aufgeht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Böhm (AfD): So ein Blödsinn!) Sie wollen mit einem solchen Antrag Flüchtende per se als Straftäter darstellen. Natürlich gibt es unter Flüchtenden Straftäter, aber ich betone hier ausdrücklich, dass die allermeisten Flüchtenden eben keine Straftäter sind. Sie wollen aber den Anschein erwecken, als ob alle Straftäter wären. Wenn jemand hier in diesem Land spaltet, dann ist es die AfD. Deswegen kann ich immer wieder nur dafür werben: Bitte lasst uns gemeinsam kämpfen, dass diese AfD aus den Parlamenten verschwindet! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) Sie reden ja nicht untereinander. Herr Maier und Herr Dierkes hätten Bescheid gewusst. Die haben wahrscheinlich deswegen nicht mehr geredet, weil es ihnen zu peinlich gewesen wäre. Wir haben bereits seit Langem die Priorisierung von Straftätern bei Abschiebungen. Bayern hat als erstes Bundesland ein Landesamt für Asyl und Rückführungen eingeführt. Dort wurde eine spezielle Taskforce für Straftäter geschaffen. Abschiebungen werden statistisch erfasst. Heute Vormittag haben wir über Fake News diskutiert. Wenige Stunden später verbreiten Sie schon wieder Fake News. Natürlich erfassen wir das statistisch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie tun so, als hätten Sie Lösungen. Sie haben bis heute die Frage nicht beantwortet, was Sie mit Flüchtenden in einem Flugzeug machen würden, das in dem betreffenden Land keine Landeerlaubnis erhält. Wir haben tatsächlich massive Probleme. Wir sind bereits seit dem Jahr 2015 dabei, dafür Lösungen zu erarbeiten. Darum hat sich schon der damalige Bundesinnenminister Seehofer bemüht. Ihre ganzen Forderungen sind nicht neu; die CSU hat sie damals schon aufgestellt. Wir brauchen Abkommen mit den Herkunftsländern. Liebe Oppositionsparteien, vor allem liebe GRÜNE, wir müssen die Länder Marokko, Algerien und Tunesien endlich als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Ich bitte Sie dafür um Unterstützung. Sie blockieren das seit Jahren. Ich weiß nicht, wer in dieser Frage bei Ihnen seit Jahren blockiert, aber wir brauchen diese Abkommen. Wir sind seit Ewigkeiten unterwegs, um diese Dinge zu regeln. Das alles wissen Sie genau. Herr Böhm, ich freue mich jetzt auf Ihre Zwischenbemerkung, weil sie mir bestimmt die Vorlage für eine gute Antwort geben wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Martin Böhm von der AfD-Fraktion vor.

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Martin Böhm AfD

Ihre Antworten auf meine Zwischenbemerkungen sind meist überaus mäßig. (Michael Hofmann (CSU): So ein Angeber!) Ich denke, da ist heute noch Luft nach oben, und hoffe, Sie machen es heute besser. Lieber Kollege Straub, ich hätte folgende Frage: Vermutlich haben Sie als Abgeordneter der die Regierung tragenden Parteien bessere Informationen, als sie den Abgeordneten der Opposition, besonders dem Oppositionsführer, von den Ministerien gegeben werden. Sie sagen, es gäbe wohl Studien. Uns ist auf verschiedene Anfragen immer mitgeteilt worden, es würden keine Schnittmengen zwischen Straftätern und Ausreisepflichtigen ermittelt. Interessant ist, dass Sie scheinbar andere Informationen haben. Entweder wissen Sie etwas, was wir nicht wissen, oder uns wird das Wissen vorenthalten. Was sagen Sie dazu? (Beifall bei der AfD)

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Karl Straub CSU

Dass wir bessere Informationen als Sie hätten, stimmt gar nicht. Wir nehmen bloß die Wahrheit sehr genau auf, während Sie sich immer in Ihren Fake News befinden. Herr Böhm, ich geben Ihnen einen Rat: Vor Ihnen sitzt Herr Maier, der damals in der Sitzung des Rechtsausschusses dabei war. Er kann Ihnen detailliert darüber berichten. Herr Maier sieht noch jung aus. Ich weiß nicht, ob er noch zur Jungen Alternative gehört und ob deswegen zwischen Ihnen beiden eine Brandmauer besteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Böhm (AfD): Bleiben Sie bitte beim Thema! Nicht ausweichen!)

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Ludwig Hartmann

Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Toni Schuberl für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser AfD-Antrag ist ein Lehrbeispiel für Verschleierung, Tarnung und Täuschung und daher besonders interessant. Sie haben eine Überschrift gewählt, die jede und jeder unterschreiben kann: "Straftäter aus Bayern priorisiert abschieben". In Wirklichkeit ist das Ziel der AfD die Vertreibung großer Bevölkerungsschichten, die legal hier leben. (Martin Böhm (AfD): So ein Blödsinn!) Dieses geplante Verbrechen wird durch solche Scheinforderungen getarnt. Zum Nachweis kann man in die Begründung Ihres Antrags reinschauen. Es gibt in Bayern etwa 28.000 Ausreisepflichtige, davon sind ungefähr 21.000 geduldet. Geduldet wird man bei schwerer Krankheit, wenn man minderjährig ist oder wenn die Abschiebung unmöglich ist. Diese Leute können wir nicht abschieben. Es bleiben ungefähr 7.000 Ausreisepflichtige, die nicht geduldet sind. Diese sind weit überwiegend rechtschaffen. Es geht also um einen kleinen Bruchteil dieser 7.000 Menschen. Sie wissen nicht einmal, um wie viele es sich genau handelt. Alle Parteien in diesem Landtag wollen, dass diese Menschen prioritär abgeschoben werden. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Was, die GRÜNEN auch?) Wir wollen, dass Straftäter, die abgeschoben werden können und nicht geduldet werden, prioritär abgeschoben werden. Das macht diese Regierung auch, und zwar seit Jahren und Jahrzehnten. Es handelt sich also um einen Antrag ohne jeglichen sachlichen Inhalt, nur mit einer Überschrift. Da fragt man sich schon: Wollen Sie uns verarschen? – Ja, Sie wollen uns verarschen, und zwar ganz bewusst; denn Sie wollen verschleiern, was Sie wirklich wollen. Schauen wir uns doch einmal den Beschluss an, den die AfD auf ihrem Parteitag in Bayern zur sogenannten Remigration gefasst hat. Sie haben dort den "Niedergang autochthoner Völker" in Europa als Grund Ihres Beschlusses angegeben. Ihr Ziel haben Sie auch angegeben: Das ist das "Staatsziel einer umfassenden Remigration im Millionenbereich in den kommenden zehn Jahren". Was ist ein autochthones deutsches Volk? – Ich habe im letzten Plenum mehrere Ihrer Redner gefragt. Alle sind ausgewichen. Kein einziger hat wirklich darauf geantwortet. Auch das ist eine Antwort. Autochthon heißt so viel wie "ursprünglich", "eingeboren", salopp gesagt "reinrassig". (Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das ist eine Frechheit!) Die AfD stellt also nicht mehr auf die deutsche Staatsbürgerschaft ab, sondern auf ein selbst kreiertes Rassenmerkmal. (Beifall bei den GRÜNEN) Deutsche Staatsbürger mit ausländischer Abstammung können dieses Kriterium überhaupt nicht erfüllen. Ich habe außerdem im Plenum gefragt, wer mit der millionenfachen Remigration gemeint sei. Die ganze Fraktion der AfD hat sich demonstrativ mit Klatschen und Jawohl-Rufen hinter dieses Ziel und hinter diese Größenordnung gestellt. Sie wollen wirklich Millionen von Menschen vertreiben. Das ist mehrfach von Ihnen bestätigt worden. Schaut man sich nicht nur die Straftäter an, sondern alle Ausreisepflichtigen, inklusive der Geduldeten, die wir gar nicht abschieben können, dann handelt es sich in ganz Deutschland um ungefähr 200.000 Menschen. Sie wollen aber Millionen abschieben. Bei schweren Verstößen wollen Sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, um auch diese Menschen abschieben zu können, wie es in Ihrem Beschluss heißt. Damit haben Sie nach meiner Meinung sinngemäß Teile des 25-Punkte-Programms der NSDAP von 1920 übernommen. (Zuruf von der AfD: Unglaublich!) Darin heißt es in den Punkten 4, 5, und 8: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist […]" "Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können […]" "Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden." (Zuruf von der AfD) Ich fasse den AfD-Beschluss mit meinen Worten zusammen: Die AfD will Millionen von legal in Deutschland lebenden Ausländern und teilweise auch deutsche Staatsbürger aus Europa vertreiben, um ein scheinbar reinrassiges deutsches Volk zu erschaffen. Das erinnert inhaltlich sehr deutlich an die Programmatik der NSDAP, ist eindeutig rassistisch und verfassungsfeindlich. (Zuruf von der AfD: So ein Schmarrn! – Christoph Maier (AfD): Sie wissen genau, dass das nicht der Fall ist!) Ihren inhaltsleeren Schaufensterantrag, mit dem Sie dieses geplante Verbrechen verstecken wollen, werden wir ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Martin Scharf von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in meinen Ausführungen ausschließlich auf den Antrag eingehen. – Der vorliegende Antrag der AfD erweckt den Eindruck, als ob in Bayern nichts gegen straffällig gewordene ausreisepflichtige Ausländer unternommen würde. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Die Staatsregierung widmet sich diesem Thema bereits seit Jahren mit höchster Priorität. Abschiebungen straffällig gewordener Personen werden in Bayern konsequent durchgeführt, selbstverständlich aber immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung. Bereits jetzt wird jeder rechtliche Spielraum genutzt, um Abschiebungen unmittelbar nach der Haftentlassung zu ermöglichen. Dafür wurde sogar eine Taskforce eingerichtet, die sich gezielt mit solchen Fällen beschäftigt. Die AfD unterstellt ein Versäumnis, das schlichtweg nicht existiert. Es ist mir wichtig zu betonen, dass Bayern auf Bundesebene aktiv darauf hinwirkt, bestehende Abschiebehindernisse abzubauen. Die Staatsregierung hat entsprechende Anträge gestellt, wie zum Beispiel mit dem Inhalt, den Sofortarrest einzuführen, um ein Untertauchen zu verhindern. Außerdem werden Leistungen auf das Existenzminimum reduziert. Auch wurden Verschärfungen bei den Ausweisungsgründen vorgeschlagen, etwa dann, wenn es um antisemitische oder gewalttätige Straftaten geht. All dies zeigt: Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und die konsequente Anwendung der Regeln des Rechtsstaates stehen für uns an erster Stelle. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Kritik der AfD, dass angeblich keine statistischen Daten über straffällig gewordene Ausreisepflichtige vorliegen, ist ebenfalls nicht zutreffend. Der betroffene Personenkreis wird sehr wohl erfasst und gezielt überwacht. Die Staatsregierung hat zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Statistik angestoßen, um den Überblick noch weiter zu verbessern. Hier wird auf Grundlage von Fakten gearbeitet und nicht mit populistischen Behauptungen. Ein weiteres Problem, das die AfD in ihrem Antrag benennt, aber nicht löst, ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft vieler Herkunftsländer. Dies ist eine Aufgabe des Bundes. Die Bayerische Staatsregierung mahnt regelmäßig ein entschlossenes Handeln an. Mit der Schaffung zusätzlicher Stellen im Justizbereich hat Bayern bereits die Voraussetzungen geschaffen, um Abschiebungen zu beschleunigen, und zwar dort, wo es rechtlich möglich ist. Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderungen der AfD in diesem Antrag sind weder neu noch hilfreich. Bayern handelt längst, und zwar effektiver, als es die AfD vorgibt. Es geht nicht um laute Worte, sondern um konsequente Taten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte kurz am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Markus Striedl von der AfD-Fraktion vor.

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Arnold – –

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Ich bin Herr Scharf. (Heiterkeit bei der CSU – Zuruf von der CSU: Das ist der nächste Fehler!)

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Markus Striedl AfD

Entschuldigen Sie bitte, Herr Scharf. – Ich bin Mitglied des Petitionsausschusses. Wie erklären Sie sich folgende Tatsache? Wir bekommen regelmäßig Petitionen von Menschen, die gerne hier bleiben möchten und noch hier im Lande sind, aber ein Strafregister haben, das fast unbeschreiblich ist. Der Rekordhalter dieses Jahres ist ein junger Mann, der 70 Straftaten begangen hat. Er hat sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt und darum gebeten, weiterhin hier bleiben zu dürfen. Wenn die Staatsregierung angeblich so konsequent handelt, warum sind solche Leute dann noch in unserem Land? (Beifall bei der AfD)

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sie konfrontieren mich mit einem konkreten Fall. Ich weiß über diesen Fall gar nichts. Wie soll ich spontan darauf antworten? (Florian Köhler (AfD): 70 Straftaten!) – Moment einmal. – Ich weiß für den konkreten Fall weder, welche Abschiebehindernisse es gibt, noch, welche Probleme es mit dem Drittstaat gibt. Sie müssen mir schon den konkreten Fall schildern. Erst dann könnte ich eventuell Antworten geben. Aber auf eine solche Frage kann ich nicht antworten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten der AfD glauben wirklich, dass man über jedes Stöckchen springt, das man uns in Form eines Antrags vorhält. Das Stöckchen wird in unterschiedlichen Gremien immer wieder hervorgeholt, und jetzt wird diese Sache noch ins Plenum hochgezogen. Der Antrag der AfD lautet: "Straftäter aus Bayern priorisiert abschieben". Es stand noch immer außer Diskussion, dass dies geschieht. Aber schon allein in Ihrem Antrag fehlt jegliche Präzision, wie das geschehen soll. "Straftäter" ist natürlich auch der Leistungserschleicher bzw. die Leistungserschleicherin. Aber es ist in gleichem Maße auch der Volksverhetzer bzw. die Volksverhetzerin. Dazu zählen auch Menschen, die schwere Straftaten oder Verbrechen begangen haben. Vielerlei Aspekte müssen gewichtet werden und werden in den Gesetzen auch gewichtet. Es ist außerdem wichtig zu sehen, dass es verurteilte Straftäterinnen und Straftäter sein sollten; denn es gilt nach wie vor für alle Menschen die Unschuldsvermutung. Diese gilt nicht nur für Deutsche. Sie machen also mit Galeriebegriffen eine Stimmung, die nicht angemessen ist. Sie ist auch nicht angemessen im Hinblick auf den Erfolg, den Sie gerne erreichen wollen, dass nämlich Leute, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dieses Land verlassen. Ich nenne Ihnen Zahlen, die uns die Bayerische Staatsregierung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt hat. Im Jahr 2024 haben bis zum August 1.399 Abschiebungen stattgefunden. In 40 % der Fälle hat es sich um Straftäter gehandelt. Aber im Verhältnis dazu ist viel aufregender und interessanter, weil konstruktiver, dass 7.539 Menschen freiwillig aus Bayern ausgereist sind. Die Verhältnismäßigkeit zeigt sich: Dort, wo etwas freiwillig vonstattengeht, wird das System nicht belastet. Das ist die Arbeit, die wir leisten müssen, ohne dass wir in Gewalt, Druck oder sonstige Maßnahmen verfallen. Natürlich kann man Zwangsmaßnahmen anwenden; aber das ist heute nicht das Thema, das wir in Bayern priorisiert behandeln müssen. Ich war sieben Jahre lang Abschieberichter insbesondere für Zirndorf. Abschiebungen müssen stattfinden. Sie gehören zum Rechtsstaat. Ich stehe dazu. Wenn Abschiebungen jedoch stattfinden, dann müssen sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfinden. Wenn Sie jemanden haben, dem nachgewiesenermaßen bei der Abschiebung in sein Heimatland die Todesstrafe droht, dann darf diese Person nicht abgeschoben werden. Das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe. Wenn man sich zu dieser Norm, zu diesem Grundwert der Humanität bekennt, dann kann in gewissen Fällen nicht abgeschoben werden, auch wenn etwa die 141. Straftat begangen wird. (Beifall bei der SPD) In solchen Fällen muss jemand in Strafhaft genommen werden, solange die Strafhaft möglich ist. Wir sind im Rahmen der Gesetze gut unterwegs. Wir versuchen das zu verbessern. Wir werden in einem weiteren Teil der heutigen Veranstaltung darauf zurückkommen. Abschiebungen: Ja, aber nach Recht und Gesetz. So, wie Sie von der AfD sich das vorstellen, zeigt sich, dass Sie von Recht und Gesetz wenig Ahnung haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Martin Böhm von der AfD-Fraktion vor.

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrter Herr Arnold, ich will an dieser Stelle aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 29.08.2024 auf Drucksache 19/3186 in Auszügen zitieren. Hier heißt es: "Die bayerische Strafverfolgungsstatistik trifft keine Aussage darüber, wie viele Personen, die nicht deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige von EU-Staaten sind, mit Wohnsitz in Bayern in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden." Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Horst Arnold SPD

Wenn Sie in der Strafverfolgungsstatistik nachschauen, ist das die falsche Adresse; denn Sie müssen nachschauen, wer überhaupt abgeschoben worden ist. Wenn man den Adressaten einer Frage nicht kennt, dann bekommt man eine unzureichende Antwort. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Informieren Sie sich über die staatsrechtliche Architektur unseres Landes und der Regierung. Dann wissen Sie, wenn Sie danach fragen, wer abgeschoben worden ist und wie die statistische Zusammensetzung der abgeschobenen Personengruppe ist. Sie bekommen dann eine Zahl von 40 %. Sie bekommen sie aber nicht unter dem Stichwort "Strafverfolgung", sondern unter dem Stichwort "Abschiebung". Dann bekommen Sie die Zahlen, die wir alle haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER – Michael Hofmann (CSU): Der Antrag der AfD ist peinlich!)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden" auf Drucksache 19/3346 bekannt. Mit Ja haben 37 gestimmt. Mit Nein haben 118 gestimmt. Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 6) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Corona-Unrecht beenden! Freiheit für den inhaftierten Impfverweigerer nach Begnadigung durch den Ministerpräsidenten (Drs. 19/3342) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Christoph Maier für die AfD-Fraktion das Wort.

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Christoph Maier AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertretung des bayerischen Volkes hat der Bayerische Landtag heute die Gelegenheit, eine außergewöhnliche und zugleich großartige Handlung zu vollbringen, indem er dem Antrag der Alternative für Deutschland zustimmt: Wir fordern den Ministerpräsidenten als Inhaber des Begnadigungsrechts im Freistaat Bayern auf, den dreifachen Familienvater und Oberfeldwebel Alexander Bittner aus Ingolstadt zu begnadigen und aus der Justizvollzugsanstalt Aichach sofort zu entlassen. Alexander Bittner wurde von einem bayerischen Gericht zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er sich geweigert hat, sich gegen Corona impfen zu lassen. Er kam der Duldungsanordnung seines Vorgesetzten nicht nach und machte sich nach dem Wehrstrafrecht wegen Befehlsverweigerung strafbar. Hier geht es primär aber nicht um die Frage, ob und wann ein Soldat einen Befehl verweigern darf. Er darf es sicher nicht, wenn Volk und Vaterland ihn zur Pflicht rufen; aber wie verhält es sich bei einem Soldaten, der sich der Corona-Impfung verweigerte? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Er hat die Pflicht zur Gesunderhaltung!) In der Bundeswehr wurde nämlich jene Impfpflicht, die von Söder über Holetschek bis Schulze von allen Parteifraktionen einstimmig gefordert wurde, rigoros durchgesetzt. Doch sie scheiterte schlussendlich am erbitterten Widerstand der Bürgerinnen und Bürger, die jeden Montag gegen diese irrsinnige Politik auf die Straße gingen. (Beifall bei der AfD) Diesen Mutbürgern sagen wir heute ein Dankeschön. Die gesamten Fehler der Corona-Politik können heute in der Kürze der Zeit nicht aufgearbeitet werden. Dafür benötigen wir in Bayern endlich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Doch wie passt es zusammen, dass der Ministerpräsident Mitte September ankündigte, die noch offenen Corona-Bußgeldverfahren in Bayern einzustellen und Rechtsfrieden zu schaffen, während fast zeitgleich Alexander Bittner gerade infolge der Verweigerung der Corona-Impfung in Ingolstadt verhaftet wurde? Hier zeigt sich doch, dass der Ministerpräsident und die Verantwortlichen in erster Linie Amnestie für sich selbst meinen, wenn sie vom Rechtsfrieden sprechen, aber keine Amnestie für die Opfer zulassen wollen, die unter ihren Corona-Maßnahmen gelitten haben. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen keine Sonntagsreden und keine Lippenbekenntnisse. Wir brauchen echte Aufklärung und Aufarbeitung. Die zu Unrecht Bestraften müssen endlich rehabilitiert und die Impfopfer in Bayern entschädigt werden. Die Bürger fordern Antworten und auch Konsequenzen. Dafür machen wir uns als Alternative für Deutschland stark. Die Protokolle des Robert-Koch-Instituts beweisen, dass die Gesundheitsminister direkt politischen Einfluss genommen haben. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden verschwiegen, um die massiven Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Es waren also rein politische Entscheidungen, für die auch die politische Verantwortung übernommen werden muss. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Vollkommener Schmarrn, den Sie da erzählen!) Sie haben hocheskaliert, ohne dass es medizinisch notwendig gewesen wäre. Sie haben Ängste geschürt, um die Menschen besser steuern zu können. Das Ergebnis war eine Spaltung der Gesellschaft und die Verächtlichmachung der Ungeimpften, die gravierende berufliche und gesellschaftliche Nachteile hinnehmen mussten. Ein Opfer dieser Willkürpolitik ist heute noch der Bundeswehrsoldat und dreifache Familienvater Alexander Bittner, der sich aktuell in bayerischer Haft befindet. Bittners Anwalt hat nach unserer Kenntnis ein Gnadengesuch eingereicht, dem bisher nicht entsprochen wurde. Ministerpräsident Söder sagte wörtlich zur Corona-Politik, ich zitiere: "[…] der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss." Ministerpräsident Markus Söder sagte dies am 18. September 2024. Wenn es der Ministerpräsident mit dem viel beschworenen Rechtsfrieden wirklich ernst meint, muss er Alexander Bittner noch heute begnadigen. Sie alle können dies heute hier im Bayerischen Landtag beschließen. Für den Ministerpräsidenten selbst werden wir jedes Gnadengesuch so lange ablehnen, bis er sich beim bayerischen Volk für diese irrsinnige Corona-Politik entschuldigt hat. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion das Wort.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den vorliegenden Antrag bereits am 10.10. dieses Jahres eingehend diskutiert, und deshalb in der gebotenen Kürze die wesentlichen Dinge, um die es heute geht: Am 16. September dieses Jahres wurde der Oberfeldwebel der Bundeswehr, für den jetzt Begnadigung gefordert wird, in Ingolstadt inhaftiert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 Absatz 1 des Wehrstrafgesetzes zu einer Verurteilung kam. Eine Verurteilung erfolgte deshalb, weil er seinerzeit eine COVID-19-Impfung, die gemäß Impfpflicht, die für Angehörige der Bundeswehr galt, notwendig gewesen wäre, verweigert hatte. Dabei handelte es sich um eine Straftat, nicht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Funktionieren einer Armee – dies gilt insbesondere auch für die deutsche Bundeswehr – ist im Wesentlichen davon abhängig, dass Soldatinnen und Soldaten Befehle befolgen, und zwar auch dann, wenn sie diese nicht uneingeschränkt gutheißen. Gerade deshalb hat der Bund als Gesetzgeber im Wehrstrafgesetz Gehorsamsverweigerung als Straftatbestand eingestuft. Der Verurteilte wurde in der Folge der Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hat er keine Rechtsmittel eingelegt und hat das Urteil somit auch akzeptiert. In der Folge verweigerte er aber die Zahlung einer Geldauflage, was zum Widerruf der Bewährung führte. Er hätte also jederzeit die aktuelle Inhaftierung vermeiden können. Damit wurde die Haft bewusst in Kauf genommen. (Widerspruch bei der AfD) In der Justizvollzugsanstalt gibt es keinen Hungerstreik des Betroffenen, gegenüber der Anstaltsleitung hat er sich dahin gehend geäußert, dass es ihm bestens gehe. Zur Entscheidung für eine Impfpflicht bei der Bundeswehr ist zu sagen, dass diese auch im Nachgang nach wissenschaftlicher Evaluation als richtig eingestuft wurde. Der entsprechende ministerielle Erlass des Bundesverteidigungsministeriums wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht überprüft. Mit dem Urteil vom 07.07.2022 hielt er dieser Überprüfung stand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erfolgte Neubewertung hat damit zu tun, dass aufgrund des hohen Immunitätsschutzes der Bevölkerung COVID-19 mittlerweile zu einer normalen Krankheit geworden ist. Insgesamt ist zu sagen, dass es keinen Bezug zu der Ankündigung des Ministerpräsidenten gibt, Corona-Bußgeldverfahren beenden zu wollen. Hier vergleicht der Antrag der AfD Äpfel mit Birnen, nämlich Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten. Wir bleiben bei der Ablehnung. (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mich kennt, der weiß, ich bin nicht unbedingt der Typ, der auf Gehorsam steht, nicht immer unbedingt derjenige, der Hierarchien gut findet, und auch Befehle sind nicht unbedingt meine Sache; aber auch ich weiß, dass eine Armee nicht funktioniert, wenn man jedem die Entscheidung überlässt, ob er den Befehl gut oder nicht gut findet, wenn man einmal ausprobieren kann, den Befehl nicht zu befolgen, weil vielleicht am Ende etwas anderes herauskommt. Das funktioniert nicht, und deswegen gibt es eine hierarchisch organisierte Bundeswehr. Deswegen gibt es auch den Straftatbestand der Gehorsamsverweigerung. Das ist nun einmal eine Straftat, wie es von einem demokratischen Parlament beschlossen worden ist. Der Soldat hat das gewusst. Er hat einen Eid geschworen, hat dann einen Befehl bekommen, er hat den Gehorsam verweigert und dann eine Strafe bekommen. Diese ist sogar noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Er hat das akzeptiert. Dann wollte er eine Show daraus machen. (Zuruf von der AfD: Die Show kommt von Ihnen!) Und diese Show sieht so aus, dass er extra nicht bezahlt hat, damit er eingesperrt wird, damit er dieser dreifache Familienvater wird, der jetzt wegen dieses bösen Ministerpräsidenten eingesperrt ist, obwohl er doch eigentlich nur gesund sein wollte. In Wirklichkeit hat er als Soldat, der den Eid geschworen hat, den Gehorsam verweigert, ist damit nach demokratischen Regeln verurteilt und eingesperrt worden, weil er die Bewährungsauflage nicht gezahlt hat. Es gibt keinen Skandal, und alles ist völlig rechtmäßig. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags zeigt wieder einmal, wie versucht wird, unseren Rechtsstaat zu beschädigen. "Corona-Unrecht beenden!" – Sehr geehrte Damen und Herren, es war kein Unrecht. In den damals sehr schwierigen Zeiten mussten Entscheidungen getroffen werden. (Zuruf von der AfD) Niemand hatte damals Erfahrungswerte. Es wurden meines Erachtens die für damals richtigen Entscheidungen getroffen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Im Nachhinein kann man das eine oder andere unterschiedlich bewerten. Aber nochmals: Es war kein Unrecht. Der Antrag der AfD verlangt, dass ein aktuell inhaftierter Oberfeldwebel der Bundeswehr, der sich der damals geltenden Impfpflicht innerhalb der Bundeswehr widersetzt hat, von unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder begnadigt werden soll. Der Oberfeldwebel hat 2022 einen Befehl verweigert und wurde zu Recht verurteilt. (Zuruf von der AfD: Hier geht es um die Gesundheit! Irgendwo ist eine Grenze!) Das Urteil war rechtens. Der Oberfeldwebel hat nicht einmal Rechtsmittel eingelegt. Er hat das Urteil, wie schon gesagt wurde, akzeptiert. Zu der Ankündigung, dass diese Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden: Für mich als Jurist besteht ein gravierender Unterschied zwischen einer Wertung als Ordnungswidrigkeit und einer Wertung als Straftat. Der Oberfeldwebel hätte die Sache jederzeit mit Zahlung der Bewährungsauflage bereinigen können, war aber aus ideologischen Gründen nicht willens. Anscheinend haben für den Oberfeldwebel die ideologischen Gründe mehr gezählt als seine Rolle als verantwortungsvoller Vater. (Florian Köhler (AfD): Dreifach!) – Ja. – Wir leben in einem Rechtsstaat. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Einen verurteilten Straftäter zu begnadigen, der keinerlei Einsicht oder Reue zeigt, halte ich persönlich für ein falsches Signal. Es wäre für alle rechtstreuen Bürger ein Schlag ins Gesicht. (Zurufe von der AfD) Die FREIEN WÄHLER lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Christoph Maier, AfD-Fraktion, vor.

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Christoph Maier AfD

Herr Kollege Scharf, Sie haben gemeint, das, was damals passiert ist, sei kein Unrecht gewesen. Nun haben sich doch aus den RKI-Protokollen Erkenntnisse ergeben, dass die Politik maßgeblich Einfluss genommen hat auf die Darstellung. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sollten lesen lernen!) So wurde zum Beispiel laut RKI-Protokoll vom 29. Juni 2022 auf Seite 8 festgestellt, dass die Risikobewertung am 29. Juni 2020 auf Ministerweisung hin auf "hoch" belassen wurde, obwohl die klinischen Zahlen auf ein Minimum gesunken waren. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Na und? Zur Sache!) Wörtlich heißt es dort: Immer noch hohes Risiko, Vorgabe BMG. Bis 1. Juli wird daran nichts geändert. Der Satz "Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig" soll angepasst werden. – Ein zweites Beispiel findet sich im RKI-Protokoll vom 29. Februar 2022 auf Seite 6. Dort heißt es, dass eine Herabstufung vorher möglicherweise als Deeskalationssignal interpretiert würde und daher politisch nicht gewünscht sei. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Das hat damit nichts zu tun!) Wie bewerten Sie hier den Einfluss auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des RKI? Warum sprechen Sie dann davon, dass es kein Unrecht war, wenn hier doch offensichtlich –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit!

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Christoph Maier AfD

– die Menschen belogen wurden? (Beifall bei der AfD)

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Hier wird von Wahrscheinlichkeiten gesprochen, aber nicht von klaren Ergebnissen. (Lachen bei der AfD) Wie ich schon gesagt habe: Das war damals eine neue Krankheit. Hier musste, um Schlimmeres zu vermeiden (Lachen bei der AfD) – ja, da lachen Sie –, etwas getan werden. Ich habe es gesagt: Für mich waren es die richtigen Entscheidungen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zurufe von der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gerade dieser Antrag ist eigentlich ein Super-GAU. Für jemanden, der normalerweise auf Befehl und Gehorsam Wert legt, wird jetzt, weil er diesem Befehl und Gehorsam nicht Folge leistet, eine Gnadenentscheidung gefordert. Das halte ich für widersinnig an sich. Zur Sache selbst: Bei dieser Impfpflicht handelt es sich um eine Dienstpflicht gemäß § 17a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Soldatengesetzes, wonach Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, entsprechende Impfungen zu erdulden bzw. bei sich durchführen zu lassen. Das wurde 2021 vom Bundesverteidigungsministerium auf COVID erweitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung in einer Grundsatzentscheidung vom 07.07.2022 als rechtmäßig und verfassungsgemäß charakterisiert. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Es wurde ausdrücklich gesagt, keine rechtlichen Bedenken mit der Begründung – ganz entscheidend –, überragend wichtige Allgemeinwohlbelange werden damit berücksichtigt. Darüber hinaus geht es um die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und um den Schutz der Grundrechte Dritter. Das war damals im Jahr 2021 bzw. 2022. Damals war es richtig. Die Zahlen waren klar. Wenn jetzt nachgekartelt wird, was möglicherweise 2024 oder 2025 kommt: Gerade bei Soldatinnen und Soldaten, die in der Lage leben, geht es nicht darum, was jetzt ist, sondern darum, was damals Befehlslage war. Ich habe selber als Soldat einen Eid abgelegt, und zwar nach dem Motto, Recht und Verfassung in dem Zusammenhang zu beachten und zu verteidigen. Wer sich zur damaligen Zeit so gegen seinen Eid versündigt hat, ist in der Tat ein Straftäter und in der Tat nicht würdig, in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit Gnade gebracht zu werden. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber nichtsdestoweniger hat das Gericht ihm tatsächlich eine Bewährungschance gegeben. Eine Bewährung spricht man normalerweise dann aus, wenn dem Straftäter die Verurteilung zur Warnung dienen wird und er sich in Zukunft straffrei verhalten wird. Diese Bewährungsauflage war locker zu erfüllen. Wenn Sie jetzt mit dreifacher Familienvater daherkommen: Dann habe ich natürlich auch menschliche Pflichten. Entweder gehe ich in den Knast als dreifacher Familienvater, oder ich gehe nicht in den Knast und bin weiterhin Vater meiner Kinder. Jetzt hat er sich dafür entschieden, die Geldauflage nicht zu zahlen. Er ist auch noch ein Bewährungsversager! Da ist doch ganz klar, dass hier die Justiz sagt: Bei dem, der Bewährungen nicht einhält, wird widerrufen. – Deswegen sitzt er zu Recht. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn wir in diesem Zusammenhang unser Zusammenleben so gestalten wollen, dass immer hinterher in dem jeweiligen Zusammenhang möglicherweise andere Weisheiten gelten, dann ist das nicht die Realität der Bundeswehr. Aber auch die Bundeswehr hat erkannt, dass die Realitäten anders sind; denn unter Verteidigungsminister Boris Pistorius wurde 2024 diese gravierende Änderung der Dienstpflicht nach § 17a des Soldatengesetzes wieder geändert und angepasst an die modernen Bedingungen, sodass jetzt keinerlei Sorge besteht, dass irgendeine Soldatin oder ein Soldat in diesem Zusammenhang wegen Corona zwangsgeimpft werden muss. Insoweit: keine Gnade. Der Rechtsstaat liegt hier vollkommen richtig. In diesem Bereich hat Gnade nichts verloren. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Maier vor. Bitte schön.

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Christoph Maier AfD

Herr Kollege Arnold, Sie haben sich ganz zu Beginn Ihrer Ausführungen grundsätzlich gegen Gnadengesuche in jeglicher Form ausgesprochen. So habe ich es jedenfalls verstanden, ganz abstrakt gesagt.

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Horst Arnold SPD

Nein! (Michael Hofmann (CSU): Versteht wieder nichts! – Weitere Zurufe)

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Christoph Maier AfD

Wie bewerten Sie das Gnadengesuch bzw. die Begnadigung des Sohnes des amerikanischen Präsidenten Joe Biden, (Unruhe – Zurufe) der bekanntlich aufgrund seiner Drogensucht ein Verbot hatte, Schusswaffen zu erwerben, (Zuruf von den GRÜNEN: Wir sind im Bayerischen Landtag! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) sich daran allerdings nicht gehalten hat? (Michael Hofmann (CSU): Das wird jetzt peinlich! Unglaublich!) Er soll jetzt vom Präsidenten Joe Biden begnadigt werden. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die Vereinigten Staaten sind ja ein Musterbeispiel an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dort gelten Gesetze. Dort hat die Demokratie ihre Wurzeln, von denen wir heute profitieren können. (Michael Hofmann (CSU): Was hat das mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun?) Meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie diese Begnadigungen im Vergleich zu dem Antrag, den die AfD gestellt hat bezüglich der Begnadigung eines Impfverweigerers, (Toni Schuberl (GRÜNE): Es ist nicht gut, was Biden gemacht hat!) unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen? (Beifall bei der AfD)

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Horst Arnold SPD

Was Joe Biden und andere auf diesem Planeten machen, ist in der Tat eine politische Sache, die ich als Abgeordneter hier im Bayerischen Landtag nicht bewerten will. Ich weiß aber zumindest, dass es in Bayern eine sogenannte Gnadenordnung gibt. Diese gibt es schon lange. Diese habe ich als Staatsanwalt beachtet; diese habe ich als Richter beachtet und habe mich dazu geäußert, ob man in einem Verfahren einem Gnadengesuch möglicherweise stattgibt. Das gibt es unter Umständen auch. In diesem Fall liegen die Dinge aber so klar und deutlich – ein bewusst kalkulierter Rechtsverstoß (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Nachteil unserer grundgesetzlich etablierten Armee, der Bundeswehr –, dass hier für Gnade kein Raum ist. Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, GRÜNE. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Klage des Freistaates Bayern gegen den Bund wegen Verstoß gegen Art. 16a Grundgesetz (Drs. 19/3352) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dierkes das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Bayern sind mit unserem Land geografisch sehr gesegnet. Wir haben die schönste Landschaft und die besten Städte. Allerdings haben wir auch einen großen Nachteil, nämlich gleich zwei Außengrenzen, die während der allgegenwärtigen Flüchtlingsinvasion strategische Einfallstore bieten. Da Sie unwillig sind, dieses Problem der offenen Migration endlich zu lösen, werden wir auch heute darüber diskutieren, und zwar über eine grundlegende Frage des Rechtsstaates, nämlich: Darf die Bundesregierung dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen? Zunächst zur Lage im Freistaat Bayern. Schon 2015 wurde auch Bayern mit Asylbewerbern geflutet. Kamen zuvor noch Bürger des ehemaligen Jugoslawien zu uns, waren es später bereits zahlreiche Syrer, Tunesier, Marokkaner, Algerier, Ägypter, Kurden, Libanesen oder sonstige Araber, (Zuruf von den GRÜNEN) die nach Passieren der Mittelmeerroute und dem Durchmarsch durch Österreich an unseren bayerischen Grenzen standen. Seehofer und Söder ließen diese Leute passieren – zunächst durch Untätigkeit und später auch durch Fahrlässigkeit. In Artikel 16a des Grundgesetzes steht jedoch unzweideutig, dass Menschen, die aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen, an der Grenze zurückgewiesen werden müssen. Sicher sind diese Drittstaaten auf jeden Fall. In Syrien etwa ist der Krieg schon lange beendet. (Lachen bei den GRÜNEN) In der Türkei herrscht überhaupt kein Krieg, ebenso im Libanon und in Algerien. In Tunesien ist nach kurzen Unruhen im Jahr 2011 ebenso wie in Ägypten Ruhe eingekehrt, und diese Länder erfreuen sich größter Beliebtheit, wie die Tourismusströme zeigen. (Beifall bei der AfD) Die seit zehn Jahren andauernde Migrationskrise erlebt seit 2022 einen neuen Höhepunkt, der selbst die Spitzenjahre 2015 und 2016 in den Schatten stellt. Im Jahr 2023 sind deutschlandweit 329.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, zusätzlich zu den seit März 2022 eingereisten 1,1 Millionen sogenannten Flüchtlingen aus der Ukraine. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sogenannte Flüchtlinge? Fahren Sie doch einmal hin und schauen nach, ob das sogenannte Flüchtlinge sind!) Zahlreiche Asylbewerber sind unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist. Die Nettozuwanderung im Jahr 2022 betrug circa 1,5 Millionen. Sehr geehrter Herr Kollege Straub, darauf bezieht sich die Million, auf die sich wiederum unsere Remigrationsforderung bezieht. Da haben Sie die Antwort. (Beifall bei der AfD) Die Dublin-III-Verordnung ist bereits beim ersten Anlauf der Masseneinwanderung 2015 gescheitert. Die Länder mit EU-Außengrenzen wie zum Beispiel Italien und Griechenland sind nicht mehr in der Lage oder nicht willens, Migranten vertragsgemäß zu registrieren oder zu verteilen. Viele EU-Staaten weigern sich, Migranten aufzunehmen. – Zu Recht! Die Prüfung Zehntausender, in manchen Jahren sogar Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Aufnahmeanträge hätte vermieden werden können, wenn das deutsche Asylgesetz korrekt angewandt worden wäre, aber das will man ja nicht. Dadurch besteht ein Anreiz zu illegaler Einwanderung nach Deutschland, die nachträglich de facto weitgehend legalisiert wird. Ursächlich hierfür ist eine teilweise vertretene Rechtsauffassung zur Auslegung des EU-Asylsystems. Die Mitgliedstaaten müssen Asylsuchende grundsätzlich immer einreisen lassen, um dann im sogenannten Dublin-Verfahren zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Danach dürfen sie zwar theoretisch immer noch in den zuständigen Staat zurückgebracht werden. Dies aber nur in der Theorie; in der Praxis geschieht das eben nicht. Selbst wenn ein Migrant bereits in einem sicheren Nachbarland Asyl beantragt hat, hier registriert wurde, sein Asylverfahren durchlaufen hat usw. und sodann bei der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Grenze aufgegriffen wird, muss er an der Grenze nicht zurückgewiesen werden. Genau das muss aber passieren. Diese Einschätzung wird auch durch ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Udo Di Fabio gestützt. Das Gutachten wurde 2016 von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegeben. Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Klage gegen den Bund wegen der Migrationspraxis untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte, weil sich aus dem in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Bundesstaatsprinzips die Pflicht des Bundes ergibt, die Grenzen vor ungeregelter und unkontrollierter Einreise zu schützen. Gegen diese Pflicht verstößt der Bund seit 2015. Es geht hier nicht nur um rechtliche Feinheiten – nein. Wenn wir zulassen, dass Gesetze willkürlich ausgelegt werden, gefährden wir das Vertrauen der Bürger in den Staat und in die Justiz. Wir müssen daher endlich handeln und dürfen nicht tatenlos zusehen. Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern beim Bundesverfassungsgericht Klage einreicht, so wie es auch die Bayerische Staatsregierung seit Jahren schon ankündigt, aber nicht umsetzt. Genug ist genug! Schicken wir gemeinsam als Parlament ein Zeichen, dass wir uns als Freistaat diese Herrschaft des Unrechts, wie Seehofer zu sagen pflegte, nicht gefallen lassen. Sie, werte Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, haben es in der Hand zu zeigen, dass Sie Dinge nicht nur am Stammtisch verkünden, dass Sie nicht nur nach rechts blinken, wenn Wahlkampfzeit ist, sondern dass Sie auch endlich in der Lage sind, Nägel mit Köpfen zu machen. Begeben Sie sich endlich aus der linken Schmuddelecke, und unterstützen Sie unseren Antrag. (Martin Wagle (CSU): Das machen wir sicher nicht!) Halten Sie Ihre Wahlversprechen ein. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion.

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Alexander Dietrich CSU

Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen populistischen Ausführungen will ich doch wieder auf den Kern dessen zurückkommen, worüber wir eigentlich diskutieren. Leider erleben wir heute wieder einmal ein Populismustheater in drei Akten; nun der dritte Akt. Ich möchte mich mit dem Antrag inhaltlich beschäftigen. Wir werden den Antrag ablehnen; denn der Antrag ist erstens inhaltlich überholt, zweitens inhaltlich schlecht gemacht und bringt drittens auch nichts auf den Weg zu einer geänderten und besseren Migrationspolitik. Der Antrag ist zeitlich überholt. Oder, liebe AfD, haben Sie nicht mitbekommen, was am 5. November in Berlin passiert ist? Sie haben den Antrag am 25. September gestellt. Am 10. Oktober haben wir diesen im Rechtsausschuss diskutiert. Wollen Sie jetzt wirklich, dass wir gegen eine Bundesregierung klagen, die es gar nicht mehr gibt, wenn die Klage in der Poststelle in Karlsruhe eingeht? Das ist doch wirklich völlig überflüssig, aber zeigt mir auch – und das ist wiederum das einzig Positive daran, dass Sie den Antrag hochgezogen haben –, dass Sie offensichtlich selbst nicht daran glauben, dass Sie nach der Bundestagswahl in Berlin eine nennenswerte Rolle spielen werden. (Beifall bei der CSU) An sich sollte man erledigte Anträge zurücknehmen und nicht ins Plenum hochziehen; denn sonst sind sie nur Show. Dieser Antrag ist auch inhaltlich schlecht gemacht; denn wenn man eine Klage fordert, sollte man zumindest rudimentär angeben, gegen wen sich die Klage richtet – Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, wen auch immer – und vor allem, mit welchem Klagebegehren Sie antreten. Vermutlich lässt sich hier nur aus dem Inhalt der Begründung des Antrags herauslesen, dass es Ihnen wohl um die Zurückweisung geht. Sie ziehen dazu Artikel 16a des Grundgesetzes heran. Haben Sie ihn eigentlich vorher einmal gelesen? – In Artikel 16a des Grundgesetzes ist das Asylrecht geregelt. Da ist geregelt, wann man ein Recht auf Asyl hat und wann man kein Recht auf Asyl hat. Von Zurückweisungen an den Grenzen steht darin zumindest nichts. Sie sollten sich zumindest die Mühe machen, für Ihr Begehren eine saubere Rechtsgrundlage heranzuziehen. Artikel 16a ist es sicherlich nicht. Letztendlich ist diese Klage auch nicht zielführend. Wir sind uns darin einig: Wir brauchen eine neue, eine bessere Migrationspolitik. Eine Klage bringt hier aber überhaupt nichts; denn eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – das wissen wir alle – dauert Jahre und bindet unnötig Ressourcen. Wir als CSU werden uns dafür einsetzen, dass es ab Februar eine neue Bundesregierung gibt und dass wir mit dieser dann auch eine andere Migrationspolitik auf Bundesebene haben. (Lachen bei der AfD) Das ist unser politisches Anliegen, das wollen wir politisch durchsetzen und nicht gerichtlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Wir wollen und werden auch Zurückweisungen an den Grenzen durchsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht auch. Das ist jetzt mal an SPD und GRÜNE gerichtet, weil es hier immer heißt, Zurückweisungen seien rechtlich nicht möglich. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Udo Di Fabio hat das ausgeführt, das ist richtig. Jüngst hat der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Peter Huber in einem Gastbeitrag in der "FAZ" sehr nachdrücklich ausgeführt, warum es sowohl im deutschen Recht als auch im europäischen Recht für Zurückweisungen ausreichende Rechtsgrundlagen gibt. Betreiben wir an dieser Stelle also auch mal ein bisschen Rechtsfortbildung: § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes – das wäre die richtige Rechtsgrundlage – fordert die Zurückweisungen an den Grenzen. Auch der Schengener Grenzkodex beinhaltet Grenzkontrollen (Toni Schuberl (GRÜNE): Für maximal sechs Monate!) und enthält in Artikel 14 auch die Möglichkeit für Zurückweisungen – das hat der EuGH in seiner jüngsten Rechtsprechung 2023 bestätigt –, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn sichergestellt ist, dass es Rechtsschutzmöglichkeiten gibt – diese können auch vom Ausland aus wahrgenommen werden; sie müssen nicht in Deutschland wahrgenommen werden – und dass Asylsuchende nicht schutzlos gestellt werden. Es muss also insbesondere sichergestellt werden, dass das Refoulement-Verbot eingehalten wird. Aber das ist sowohl in Österreich als auch in all unseren sonstigen Nachbarstaaten der Fall. Die Dublin-III-Verordnung, die immer so schön herangezogen wird, steht Zurückweisungen gerade nicht entgegen. Sie regelt die Zuständigkeit für das Verfahren, aber nicht die Einreise in das Bundesgebiet. Wer nicht nach Deutschland eingereist ist, für den ist Deutschland auch nicht nach Asylverfahren und nach Dublin-III-Verordnung zuständig. Last, but not least: Die Asylverfahrensrichtlinie steht dem auch nicht entgegen, denn sie gilt nur an den Außengrenzen, aber nicht an den Binnengrenzen. Da muss man einfach nur den Schutzzweck berücksichtigen, dass niemand in ein unsicheres Drittland zurückgeschickt werden soll. Daraus folgt: Das Unionsrecht steht Zurückweisungen gerade nicht entgegen. Weitere Folge ist: Damit ist nationales Recht uneingeschränkt anzuwenden. Selbst wenn man einer anderen Rechtsansicht folgen sollte – das kann man ja immer machen –, sollte aber nach unserer politischen Auffassung die Rechtsansicht zur Anwendung kommen, die unseren nationalen Interessen am besten entspricht. (Zuruf von der AfD) Deshalb von unserer Seite ein klares Ja zur Zurückweisung an den Grenzen, aber ein klares Nein zu politischem Theater und Schaufensteranträgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der CSU: Bravo!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Prof. Hahn, AfD-Fraktion.

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Prof. Dr. Ingo Hahn AfD

Geschätzter Herr Dr. Dietrich von der CSU, wir haben hier als AfD-Fraktion einen Antrag gestellt mit der Bitte, dass Sie diese Klage wegen dieses Artikels 16 unterstützen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Ist jetzt wieder TikTok dran oder was?) Sie wollen diese Klage aber nicht unterstützen, und das ist sehr verwunderlich, weil diese Zurückweisung an der Grenze natürlich generell möglich wäre. Sie argumentieren hier, dass der Postweg nach Karlsruhe, bis zu den Gerichten, zu lange dauern würde. Vielleicht muss man den Postweg mal etwas beschleunigen. Auf jeden Fall kann das ja wirklich kein grundlegendes Argument sein, das nicht zu tun, nur weil es der zeitliche Horizont vielleicht nicht verlangt. Meiner Meinung nach hört sich das hier sehr stark nach CSU-Wahlkampfgetöse an, nach Wahlkampfgetöse jetzt vor der Wahl. (Martin Wagle (CSU): Blödsinn!) Wie glaubwürdig – und das ist meine Frage – ist es denn, dass Sie in Zukunft, in 2025, solche illegalen Leute an der Grenze zurückweisen wollen, wo doch Ihre Mutterpartei, die CDU/CSU, das mit Frau Merkel vorgemacht hat und die Grenzen geöffnet hat? (Martin Wagle (CSU): AfD-Geschwurbel!) Insofern können Sie vielleicht mal beantworten, ob das dann tatsächlich umgesetzt wird oder ob das jetzt hier reiner Stimmenfang von Ihnen ist. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Dietrich CSU

Lieber Herr Kollege Hahn von der AfD-Fraktion, ich habe das bereits beantwortet, indem ich ganz klar gesagt habe, dass wir uns in einer neuen Bundesregierung, die hoffentlich von der Union angeführt werden wird, ganz klar für diese Zurückweisungen einsetzen werden. Das ist Kern unserer Politik. Das wird von der Staatsregierung auch schon länger gefordert. Wir können es derzeit leider auf Bundesebene noch nicht durchsetzen. Aber wir werden es hoffentlich ab nächstem Jahr durchsetzen können. Dann braucht es auch keine Klagen mehr. Natürlich ist es so: Den Postweg können wir beeinflussen, die Verfahrensdauer in Karlsruhe nicht. Ich denke, wir sind uns darüber einig: Wenn wir klagen würden, hätten wir vielleicht erst in drei Jahren eine Entscheidung, und das bringt uns überhaupt nicht weiter. Wir brauchen diese Veränderungen jetzt. Wir brauchen jetzt eine andere Asylpolitik und nicht erst in drei Jahren. (Martin Wagle (CSU): Richtig! So ist es!) Deswegen lehnen wir diesen populistischen Antrag ab. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Dietrich. – Nächster Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eigentlich gar keine Flüchtlinge hier haben, und Flüchtlinge wollen eigentlich auch nicht zu uns kommen müssen. Ich möchte, dass niemand auf dieser Welt aus seiner Heimat fliehen muss. Die Menschen wollen in ihren Heimatländern bleiben können. (Lachen bei der AfD) Aber es gibt Flüchtlinge. Es gibt sehr viele Flüchtlinge, hervorgerufen durch Diktaturen, Kriege, Hunger und Naturkatastrophen. Die meisten Flüchtlinge fliehen innerhalb ihres Landes in andere Landesteile. Die zweitgrößte Anzahl an Flüchtlingen flieht in die direkten Nachbarländer. Nur ein kleiner Bruchteil verlässt seine Region und flieht beispielsweise nach Europa. (Widerspruch des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Flucht ist übrigens legal, und sie hat Ursachen. Rechte Flüchtlingspolitik reagiert auf die Tatsache von Flucht mit dem Hochziehen von Mauern und Zäunen und zieht sogar Seenotrettungsaktionen ab, um abzuschrecken. Die aktuelle Situation ist das Ergebnis einer gescheiterten rechten Flüchtlingspolitik. Der Syrienkrieg lief bereits seit vier Jahren, und Europa hat den prekären Verhältnissen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern in der Türkei vier Jahre zugesehen und dann noch die Hilfsgelder dafür gekürzt. Erst dann machten sich die Menschen 2015 auf, nach Europa zu fliehen. Die Ereignisse von 2015 sind das Ergebnis einer gescheiterten konservativen Flüchtlingspolitik. Je größer die Barrieren für die Flucht sind, desto weniger können Kinder, alte Menschen und körperlich beeinträchtigte Menschen zu uns fliehen, und dann wundern sich alle, dass auf einmal überdurchschnittlich viele junge Männer zu uns fliehen. Überraschung! Die Folge davon ist, dass die Rechten den Familiennachzug auch noch einschränken wollen. – So sieht eine gescheiterte rechte Flüchtlingspolitik aus. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Zur Bundespolitik. Es gab noch nie so viele Rückführungsabkommen wie unter dieser Bundesregierung. Es gab noch nie so viele Länder, die als sicher festgestellt sind, wie unter dieser Bundesregierung. Erstmals haben wir es geschafft, ein europaweites solidarisches Verteilungssystem für Flüchtlinge zu verhandeln. Das ist ein Verdienst insbesondere unserer grünen Außenministerin Annalena Baerbock. (Lachen bei der AfD – Zurufe von der CSU: Oje!) Das sehen wir nicht nur unkritisch, das muss man sagen. Da gibt es auch viele Details, die für uns nicht ideal sind. Aber wir haben Kompromisse geschlossen und etwas bewegt, was die Konservativen nicht geschafft haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Die irreguläre Migration ist gewachsen! – Zurufe von Abgeordneten der CSU) Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht hat diese Bundesregierung zahlreiche Personen aus der Perspektivlosigkeit geholt. Wir sorgen durch gute Entwicklungspolitik, durch aktive Außenpolitik, durch wirtschaftliche Partnerschaft und effektiven Klimaschutz dafür, dass die Menschen in ihren Ländern bleiben können. (Widerspruch des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Wir unterstützen die Organisationen, die den Flüchtlingen in deren eigenem Land helfen, damit diese dort gut leben können. Wir helfen den Nachbarländern von Konfliktgebieten, damit die dorthin geflohenen Menschen dort gut leben können. Wir behandeln diejenigen, die zu uns kommen, menschlich und geben ihnen Schutz, integrieren sie in unsere Gesellschaft und lassen sie arbeiten. Wir unterstützen selbstverständlich auch weiterhin die Seenotrettung im Mittelmeer. Humanität und Ordnung prägen unsere grüne Flüchtlingspolitik. Das bedeutet einerseits Effektivität und Effizienz unserer eigenen Regeln im eigenen Land und andererseits Unterstützung in anderen Ländern. Daran arbeiten wir. Eine unsinnige Klage mit dem Ziel noch größerer Abschottung ohne Lösungen für das bestehende Fluchtproblem auf der Welt hilft uns hingegen nicht weiter. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Drei Begriffe aus dem Antrag und aus der Debatte der AfD sind hier bezeichnend. Erstens: "Wahlkampfgetöse"; das hat der Kollege Hahn gerade eben gesagt. Zweitens: "Durchgewunken"; das steht im Antrag. Und vorher habe ich noch "Schmuddelecke" gehört. (Zuruf von der AfD) Erst mal ist das natürlich reines Wahlkampfgetöse, einen Antrag, der schon im Oktober im Verfassungsausschuss abgelehnt wurde und der sich seitdem definitiv für jeden erkennbar überholt hat, jetzt im Dezember noch mal ins Plenum hochzuziehen. Das kann nur Wahlkampfgetöse sein, meine Damen und Herren. (Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Die Hoffnung stirbt zuletzt!) Ja, zweifellos ist auf Bundesebene eine grundlegende und rasche Wende in der Migrationspolitik notwendig. Dazu gehört aus meiner Sicht vor allem eine Reform des Konzepts des subsidiären Schutzes; denn das Thema sind nicht die anerkannten Asylbewerber – das sind 0,7 % der BAMF-Entscheidungen –, sondern wirklich die Menschen, die bei uns nach EU-Recht subsidiären Schutz bekommen. Dann brauchen wir natürlich mehr anerkannte sichere Herkunftsländer. Wir brauchen deutlich beschleunigte Asylverfahren und wirksame und schnelle Grenzverfahren. Wir sagen das seit vielen Jahren, das muss jetzt endlich einmal kommen. (Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Reden, reden!) Natürlich sind auch konsequente Zurückweisungen an den Grenzen ein wichtiger Baustein. Auch Defizite beim Vollzug der Dublin-Überstellungen müssen angegangen werden. Dazu müssen sowohl die Rücknahmebereitschaft der anderen Mitgliedstaaten verbessert, als auch tatsächliche und rechtliche Hindernisse bei den Rückführungen beseitigt werden. Die Bayernkoalition fordert all das schon lange vom Bund. Sie fordert die Bundesregierung schon seit Längerem dazu auf, Deutschlands Grenzen aktiv besser zu schützen und vor allem aktiv zu steuern, wer unser Land betritt. Zurückweisungen an den Binnengrenzen sollen auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn jemand letzten Endes einen Anspruch auf Asyl geltend macht. Ich verspreche Ihnen: Der politische Druck dafür bleibt aufrechterhalten. Aber die Ampel-Regierung ist Geschichte. Auch ihre Migrationspolitik wird die nächsten drei Monate letzten Endes nicht überdauern. Eine Klage allerdings – das ist vorhin schon genannt worden – würde innerhalb der nächsten zweieinhalb bis drei Monate mit Sicherheit überhaupt nichts bewirken. Die bekäme den Eingangsstempel, und das wäre es letzten Endes. Apropos "Schmuddelecke" und "durchgewunken": Sie haben vorhin immer gesagt, alle würden durchgewunken: Durchgewunken wurden in den letzten drei Jahren vor allem Menschen aus Belarus, Menschen, die von Russland mit Sonderflügen nach Minsk gekarrt wurden (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) und von dort am Ende an der Grenze zu Polen ausgesetzt wurden, um ins EU-Gebiet eingeschleust zu werden – und zwar auf Veranlassung des russischen Kriegsverbrechers und Despoten Putin, meine Damen und Herren. Das ist etwas, was heute noch einmal gesagt werden muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN) Sie wurden vom Kriegsverbrecher Putin als Mittel zum Zweck eingesetzt, um unsere freiheitlich-demokratische Ordnung in Europa zu destabilisieren. Das ist übrigens der Putin, dem Ihr Fraktionsmitglied Ulrich Singer und die Rechtsradikalen Krah und Rothfuß erst in den letzten Tagen wieder ihre Aufwartung gemacht haben. Da waren aus meiner Sicht die Richtigen beieinander. Sie haben nämlich dasselbe Ziel wie Putin. Sie haben genau wie Putin das Ziel, unser freiheitliches Zuhause, unser freiheitliches Europa zu destabilisieren, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) weil sie nämlich genau das für ihre Fantasien von einem autoritären und antidemokratischen, nicht freiheitlichen Staat brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund finde ich einen solchen Antrag schon reichlich perfide. Sie beschließen auf der einen Seite am Wochenende, Millionen Menschen zu deportieren, (Zurufe von der AfD: Oje!) und auf der anderen Seite stellen Sie sich am Dienstag hier hin und wollen gegen die Bundesrepublik klagen, etwas gegen Asylmissbrauch zu unternehmen. Dazwischen stehen Sie treu an der Seite desjenigen, der Menschen als Marionetten missbraucht, indem er sie letzten Endes in die EU einschleust. Ganz ehrlich, meine Damen und Herren, das riecht nach Schmuddelecke. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Oftmals liest man in den Anträgen der AfD mehr, als drin steht. Ich bin es gewohnt, entsprechende Anträge möglicherweise auch zu vollziehen; das ist mein Beruf gewesen. Jetzt schreiben Sie: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Bund einzureichen, da der Bund aufgrund der Migrationspraxis seine grundgesetzlichen Pflichten vernachlässigt." – Also, allgemeiner, verwaschener und unbestimmter geht es nicht, weil man gar nicht weiß, welche Pflichten es wären, die sich da ergeben. In der Überschrift nennen Sie den Artikel 16a des Grundgesetzes. Das ist eigentlich Hohn gegenüber jedem Kollegen und jeder Kollegin, die jemals beim Bundesverfassungsgericht gedient haben. Sie beziehen sich in der Begründung auch noch auf den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Di Fabio; würden Sie dem Ihren Antrag vorlegen, würde er fliehen und sich schämen, dass sein Name in diesem Kontext überhaupt genannt wird. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Oftmals erleichtert ein Blick ins Gesetz die Situation. Es ist schon genannt worden: Auf der einen Seite gibt es ein Einreiseverbot nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes schon jetzt; es wird in dem Bereich auch gehandhabt und auch von der Bundesinnenministerin verstärkt propagiert. Tatsächlich stellen wir fest, dass die Zahlen der Zurückweisungen in diesem Jahr im Verhältnis zum letzten Jahr zugenommen haben. Legen Sie mich jetzt nicht auf die einzelne Zahl fest; man spricht von insgesamt 20 %. Wir können das angesichts Ihres nächsten unbestimmten Antrags detailliert besprechen. Auf der anderen Seite ist es tatsächlich so, dass wir in internationale Verträge eingebunden sind, etwa Artikel 3 der EU-Menschenrechtskonvention. Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention spricht im Prinzip vom Verbot einer Refoulement-Politik. Das heißt, ich darf nach diesen Verträgen keine Menschen ohne triftigen Grund zurückweisen. Dann müssen wir uns darüber unterhalten, wie sich unsere internationalen rechtlichen Verpflichtungen in unsere staatliche Ordnung einfügen. Herr Hold, in diesem Zusammenhang würde ich es mir nicht so einfach machen. Man kann aber demokratisch über alles reden. Grundsätzlich geht es aber nicht, in diesem Bereich Pauschalismen anzuführen und zu sagen, hier würden Pflichten verletzt, die möglicherweise gar nicht benannt sind. Dann zu den Details. Natürlich würde diese Klage, auch wenn sie gegen Artikel 16a des Grundgesetzes gerichtet wäre und wie immer auch von Ihnen begründet, nicht erfolgreich sein. Es ist einiges geschehen: Im sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierung tatsächlich erweiterte Durchsuchungsbefugnisse und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams vorgesehen, um all diese Maßnahmen, die jetzt schon greifen, im Einzelnen zu ermöglichen. Die Zahlen gehen zurück. Auch was Drittstaatenabkommen betrifft, haben wir mittlerweile mit Indien, Irak, Georgien und Marokko bindende Verträge geschlossen. Die Dinge laufen also; Sie müssen sich da insoweit gedulden. Dieser Antrag ist natürlich nur dem geschuldet, dass Sie Stimmung machen wollen. Diese Stimmung hat im Prinzip niemand verdient: weder Sie, weil Sie in dem Zusammenhang keine weiteren Argumente vorbringen, was man draußen deutlicher machen müsste, weder sozusagen die Flüchtlinge und die Bundesregierung noch wir in diesem Haus, dass wir uns damit länger als angemessen beschäftigen. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:27 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Anlage 2 zum Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Anlage 3 zum Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Anlage 4 zum Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Anlage 5 zum Protokoll 19/35 Anlage 6 zum Protokoll 19/35 Protokoll 19/35 Protokoll 19/35

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