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Martin Böhm

AfD 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Sehr geehrter Herr Arnold, ich will an dieser Stelle aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 29.08.2024 auf Drucksache 19/3186 in Auszügen zitieren. Hier heißt es: "Die bayerische Strafverfolgungsstatistik trifft keine Aussage darüber, wie viele Personen, die nicht deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige von EU-Staaten sind, mit Wohnsitz in Bayern in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurden." Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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