Rene Dierkes
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Bayern sind mit unserem Land geografisch sehr gesegnet. Wir haben die schönste Landschaft und die besten Städte. Allerdings haben wir auch einen großen Nachteil, nämlich gleich zwei Außengrenzen, die während der allgegenwärtigen Flüchtlingsinvasion strategische Einfallstore bieten. Da Sie unwillig sind, dieses Problem der offenen Migration endlich zu lösen, werden wir auch heute darüber diskutieren, und zwar über eine grundlegende Frage des Rechtsstaates, nämlich: Darf die Bundesregierung dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen? Zunächst zur Lage im Freistaat Bayern. Schon 2015 wurde auch Bayern mit Asylbewerbern geflutet. Kamen zuvor noch Bürger des ehemaligen Jugoslawien zu uns, waren es später bereits zahlreiche Syrer, Tunesier, Marokkaner, Algerier, Ägypter, Kurden, Libanesen oder sonstige Araber, (Zuruf von den GRÜNEN) die nach Passieren der Mittelmeerroute und dem Durchmarsch durch Österreich an unseren bayerischen Grenzen standen. Seehofer und Söder ließen diese Leute passieren – zunächst durch Untätigkeit und später auch durch Fahrlässigkeit. In Artikel 16a des Grundgesetzes steht jedoch unzweideutig, dass Menschen, die aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen, an der Grenze zurückgewiesen werden müssen. Sicher sind diese Drittstaaten auf jeden Fall. In Syrien etwa ist der Krieg schon lange beendet. (Lachen bei den GRÜNEN) In der Türkei herrscht überhaupt kein Krieg, ebenso im Libanon und in Algerien. In Tunesien ist nach kurzen Unruhen im Jahr 2011 ebenso wie in Ägypten Ruhe eingekehrt, und diese Länder erfreuen sich größter Beliebtheit, wie die Tourismusströme zeigen. (Beifall bei der AfD) Die seit zehn Jahren andauernde Migrationskrise erlebt seit 2022 einen neuen Höhepunkt, der selbst die Spitzenjahre 2015 und 2016 in den Schatten stellt. Im Jahr 2023 sind deutschlandweit 329.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, zusätzlich zu den seit März 2022 eingereisten 1,1 Millionen sogenannten Flüchtlingen aus der Ukraine. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sogenannte Flüchtlinge? Fahren Sie doch einmal hin und schauen nach, ob das sogenannte Flüchtlinge sind!) Zahlreiche Asylbewerber sind unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist. Die Nettozuwanderung im Jahr 2022 betrug circa 1,5 Millionen. Sehr geehrter Herr Kollege Straub, darauf bezieht sich die Million, auf die sich wiederum unsere Remigrationsforderung bezieht. Da haben Sie die Antwort. (Beifall bei der AfD) Die Dublin-III-Verordnung ist bereits beim ersten Anlauf der Masseneinwanderung 2015 gescheitert. Die Länder mit EU-Außengrenzen wie zum Beispiel Italien und Griechenland sind nicht mehr in der Lage oder nicht willens, Migranten vertragsgemäß zu registrieren oder zu verteilen. Viele EU-Staaten weigern sich, Migranten aufzunehmen. – Zu Recht! Die Prüfung Zehntausender, in manchen Jahren sogar Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Aufnahmeanträge hätte vermieden werden können, wenn das deutsche Asylgesetz korrekt angewandt worden wäre, aber das will man ja nicht. Dadurch besteht ein Anreiz zu illegaler Einwanderung nach Deutschland, die nachträglich de facto weitgehend legalisiert wird. Ursächlich hierfür ist eine teilweise vertretene Rechtsauffassung zur Auslegung des EU-Asylsystems. Die Mitgliedstaaten müssen Asylsuchende grundsätzlich immer einreisen lassen, um dann im sogenannten Dublin-Verfahren zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Danach dürfen sie zwar theoretisch immer noch in den zuständigen Staat zurückgebracht werden. Dies aber nur in der Theorie; in der Praxis geschieht das eben nicht. Selbst wenn ein Migrant bereits in einem sicheren Nachbarland Asyl beantragt hat, hier registriert wurde, sein Asylverfahren durchlaufen hat usw. und sodann bei der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Grenze aufgegriffen wird, muss er an der Grenze nicht zurückgewiesen werden. Genau das muss aber passieren. Diese Einschätzung wird auch durch ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Udo Di Fabio gestützt. Das Gutachten wurde 2016 von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegeben. Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Klage gegen den Bund wegen der Migrationspraxis untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte, weil sich aus dem in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Bundesstaatsprinzips die Pflicht des Bundes ergibt, die Grenzen vor ungeregelter und unkontrollierter Einreise zu schützen. Gegen diese Pflicht verstößt der Bund seit 2015. Es geht hier nicht nur um rechtliche Feinheiten – nein. Wenn wir zulassen, dass Gesetze willkürlich ausgelegt werden, gefährden wir das Vertrauen der Bürger in den Staat und in die Justiz. Wir müssen daher endlich handeln und dürfen nicht tatenlos zusehen. Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern beim Bundesverfassungsgericht Klage einreicht, so wie es auch die Bayerische Staatsregierung seit Jahren schon ankündigt, aber nicht umsetzt. Genug ist genug! Schicken wir gemeinsam als Parlament ein Zeichen, dass wir uns als Freistaat diese Herrschaft des Unrechts, wie Seehofer zu sagen pflegte, nicht gefallen lassen. Sie, werte Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, haben es in der Hand zu zeigen, dass Sie Dinge nicht nur am Stammtisch verkünden, dass Sie nicht nur nach rechts blinken, wenn Wahlkampfzeit ist, sondern dass Sie auch endlich in der Lage sind, Nägel mit Köpfen zu machen. Begeben Sie sich endlich aus der linken Schmuddelecke, und unterstützen Sie unseren Antrag. (Martin Wagle (CSU): Das machen wir sicher nicht!) Halten Sie Ihre Wahlversprechen ein. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion.
