Benjamin Miskowitsch
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Dieses Mal ohne ChatGPT, versprochen. Wir beraten heute über die geplante Änderung des Bayerischen Mediengesetzes. Die Beratung dieses Gesetzes ist für mich kein gewöhnlicher Tagesordnungspunkt. Es ist ein Fundament für die Zukunft der Medienlandschaft in Bayern, für die Stärkung der Meinungsvielfalt und für die demokratische Willensbildung in unserem Freistaat. Die Anpassungen, die wir heute beschließen sollen, sind daher nicht nur technische Anpassungen. Sie sind ein klares Signal: Bayern setzt auf Vielfalt, Innovation und Stabilität in der Medienpolitik. Lassen Sie uns einen Moment innehalten und uns die Bedeutung unserer Medienlandschaft vor Augen führen: Ob Printmedien, Fernsehen, Hörfunk oder digitale Plattformen, Bayern ist stolz auf seine reichhaltige und unabhängige Medienlandschaft. Sie ist ein Spiegel unserer Kultur und unserer Werte. Sie verbindet Menschen, informiert zuverlässig und ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Doch diese Medienlandschaft steht unter Druck. Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir Medien konsumieren. Streamingdienste, soziale Netzwerke und neue audiovisuelle Formate haben das Medienverhalten revolutioniert. Hinzu kommen wirtschaftliche Herausforderungen, verschärft durch Krisen wie die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg. Insbesondere private Anbieter kämpfen mit sinkenden Werbeeinnahmen und steigenden Kosten. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt, um die Medienlandschaft in Bayern zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen. Lassen Sie mich die zentralen Punkte herausarbeiten: Erstens: die regionalen Fensterprogramme. Diese Programme sind das Herzstück regionaler Berichterstattung. Sie zeigen uns, was in unserer unmittelbaren Umgebung geschieht, ob politische Entwicklungen, kulturelle Highlights oder wirtschaftliche Themen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Programme auch weiterhin von den beiden reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen ausgestrahlt werden. Gleichzeitig wird die Verpflichtung präzisiert, dass die beiden Sender unterschiedlichen Unternehmen angehören müssen, um eine breite Vielfalt zu garantieren. In einer Zeit, in der viele Menschen Medien eher national oder international konsumieren, sind solche regionalen Inhalte unverzichtbar. Sie verbinden uns mit unserer Heimat, stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen zur Identität Bayerns bei. Zweitens: die Zukunft des Hörfunks. Hier wird oft unterschätzt, welche Bedeutung Radio nach wie vor hat: Es ist eines der zugänglichsten Medien überhaupt, spontan verfügbar, leicht zu bedienen und für viele Menschen ein täglicher Begleiter. Doch der Hörfunk steht vor einem Umbruch. Die UKW-Frequenzen laufen aus, und der Umstieg auf digitale Übertragungswege wie DAB+ ist unvermeidlich. Der Gesetzentwurf bringt da aber Klarheit. Das Ende der UKW-Verbreitung soll nicht überstürzt erfolgen, sondern bleibt eine Entscheidung des Gesetzgebers. Das schafft Planungssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter, die weiterhin auf Werbeeinnahmen aus ihren UKW-Angeboten angewiesen sind. Dieser ausgewogene Ansatz erlaubt es, die Digitalisierung im Hörfunkbereich voranzutreiben, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Anbieter zu gefährden; denn wir dürfen nicht einen Verlust der Vielfalt im Radiobereich riskieren, die gerade in Bayern mit seinen zahlreichen regionalen Sendern eine unvergleichliche Stärke hat. Drittens: die Förderung des Lokalfernsehens. Hier ist Bayern ein Vorbild für ganz Deutschland. Kein anderes Bundesland verfügt über eine so vielfältige Landschaft an lokalen und regionalen Fernsehanbietern. Diese Programme liefern täglich Nachrichten und Geschichten aus allen Teilen Bayerns. Sie berichten über das Geschehen vor Ort, das sonst oft unbemerkt bliebe. Doch Lokalfernsehen ist teuer. Die begrenzten regionalen Werbemärkte decken oft nicht die Kosten. Deshalb ist es richtig, die bestehende Förderung fortzusetzen. Der Gesetzentwurf verlängert die Rechtsgrundlage, damit diese wichtigen Angebote auch in Zukunft bestehen bleiben können. (Beifall bei der CSU) Diese Unterstützung ist keine Subvention, sondern eine Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die mediale Vielfalt. Lassen Sie uns schließlich einen Blick auf die rechtlichen Anpassungen werfen. Der Digital Services Act der EU und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes setzen neue Maßstäbe für die Regulierung digitaler Plattformen. Bayern übernimmt hier Verantwortung, indem wir die Zuständigkeiten klar regeln und unsere Landesmedienanstalt stärken. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien wird als wichtige Akteurin im Bereich des Jugendmedienschutzes und der digitalen Dienste bestätigt. Sie wird sicherstellen, dass die neuen Regeln effektiv umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Medienaufsicht auch im digitalen Raum zu gewährleisten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, Medien sind nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Sie sind auch ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie schaffen Transparenz, decken Missstände auf und bieten eine Plattform für den öffentlichen Diskurs. Gerade in Bayern, wo Tradition und Fortschritt Hand in Hand gehen, haben Medien eine besondere Bedeutung. Sie erzählen unsere Geschichten, bewahren unsere Identität und helfen uns, in einer immer komplexeren Welt den Überblick zu behalten. Das vorliegende Gesetz trägt dieser Bedeutung Rechnung. Es verbindet Tradition mit Innovation, sichert die Vielfalt und stärkt die Unabhängigkeit der Medien. Ich lade Sie alle ein, dieses Gesetz mit breiter Mehrheit zu unterstützen. Gemeinsam senden wir damit ein starkes Signal: Bayern bleibt ein Land der Medienvielfalt, der Innovation und der Meinungsfreiheit. (Beifall bei der CSU)
