Florian Köhler
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf sieht wieder einmal einige Anpassungen an EU-Vorgaben vor. Landesrecht wird an den Zensurakt, also an den Digital Services Act und an das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz angepasst. Die EU-Zensurvorgaben lehnen wir selbstverständlich ab. Das vorab. Es ist aber unbestreitbar, dass die Medienlandschaft in Bayern unter Wettbewerbsdruck steht, vor allem durch veränderte Nutzergewohnheiten. Natürlich hat auch die Medienlandschaft in Bayern noch an den Folgen der Corona-Krise zu knabbern und auch an den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Aber heiße Eisen werden in dem Gesetzentwurf wesentlich nicht angepackt. Der Gesetzentwurf versucht, die Unsicherheiten für private Hörfunkanbieter bei den UKW-Frequenzen mit einem Gesetzesvorbehalt auszuräumen; denn der Privatfunk in Bayern muss auch weiterhin zwei Netze finanzieren, UKW und DAB+. Das wird aber noch eine ganze Weile so bleiben. Es ist halt einfach so: Es gibt mehr UKW-Hörer als DAB+-Hörer. Der alte, analoge Hörfunk ist nicht nur gut in Katastrophenfällen; denn der Stromverbrauch beim UKW-Betrieb ist in der Regel niedriger, was bei einem Stromausfall ein wichtiges Kriterium sein könnte. Der alte, analoge Hörfunk ist auch noch die Haupteinnahmequelle und der Reichweitengarant, mit dem sämtliche digitale Investitionen, sei es über das Internet oder über Podcasts, refinanziert werden. Die Staatsregierung kündigt im Entwurf auch das Ende der Veranstaltung bzw. von UKW an, sollte die Landeszentrale irgendwann zu diesem Ergebnis kommen. Das wäre bedauerlich. Die BLM erteilt nicht nur die Sendelizenzen für die Sender; wegen des bayerischen Privatfunkverbots fungiert die BLM auch als Träger der Programme. Abgesehen davon: Die Förderung des Regionalfernsehens war ja in aller Munde bei denjenigen, die sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Lokal-TV ist richtig und wichtig, insbesondere für die verschiedenen Bezirke und aufgrund der regionalen Unterschiede in Bayern. Wir haben uns erst kürzlich auf einer Tagung der medienpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen darauf geeinigt, dass die Medienvielfalt für die Meinungsbildung wichtig ist. Das gilt nicht nur für die öffentlich-rechtlichen, sondern und vor allem auch für freie alternative und eben auch lokale Medien. Uns stimmt schon bedenklich, dass selbst der Rechnungshof Zweifel an der Vergabe der Zuschüsse hat. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat festgestellt, dass es teilweise keine sauberen Dokumentationen gibt. Die BLM finanziert die Zuschüsse nicht nur aus dem eigenen Gebührenaufkommen, sondern auch aus Steuergeld, das der Freistaat dafür zuschießt. Das sind jährlich knapp 12 Millionen Euro. Was macht die Staatsregierung, nachdem der Rechnungshof die Kritik vorgetragen hat? – Nichts! Die Staatsregierung verweist die Sache an die BLM zurück. Die BLM hat nach dem Bericht des Rechnungshofs nicht einmal eine eigene interne Revision; sie überlässt alles externen Beratern. Grundsätzlich gilt auch hier: Eigentlich müsste die BLM zukünftig genauso der parlamentarischen Kontrolle unterliegen und rechenschaftspflichtig sein. Auch deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht in allen Teilen folgen; (Beifall bei der AfD) denn die Zustände, die der Rechnungshof bemängelt, bestehen ja nicht erst seit gestern. Zu den jüngsten Verfehlungen der BLM, den aufgeblähten Strukturen, den überhöhten BLM-Gehältern – nur am Rande: der BLM-Präsident hatte 2019 ein Einstiegsgehalt von 162.000 Euro gehabt, also mehr als beispielsweise ein Landtagsabgeordneter, um das einmal ins Verhältnis zu setzen – und einem wachsenden Verwaltungsapparat, ist von der Staatsregierung betreffend Kontrolle oder dergleichen bisher leider nichts gekommen. Vor allem hier bräuchte es eine klare Reform. Mit der Tatsache, dass die BLM nach dem DSA die Aufsicht hat, macht man den Bock zum Gärtner; denn die BLM wollte doch einen verstärkten Einsatz gegen Extremismus. Was ist denn mit Linksradikalen, die geltende Gesetze unterlaufen? Das linke Radio Lora strahlte am 22. Oktober dieses Jahres eine Sendung aus, wie man Geflüchteten helfen kann, die Bezahlkarte zu umgehen. Darin wurde der Tatplan beschrieben, dass man die angeblichen Flüchtlinge in verschiedenen Läden und Discountern Gutscheine kaufen lässt und diese dann zum Beispiel in München an fünf Tauschstellen gegen Bargeld eintauschen kann. Die Konsequenzen: auch hier keine. Die heißen Eisen werden in diesem Gesetzentwurf leider nicht angefasst. Deswegen müssen wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf, auch wenn er einige positive Aspekte hat, leider enthalten. (Beifall bei der AfD)
