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Stephan Oetzinger

CSU 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den vorliegenden Antrag bereits am 10.10. dieses Jahres eingehend diskutiert, und deshalb in der gebotenen Kürze die wesentlichen Dinge, um die es heute geht: Am 16. September dieses Jahres wurde der Oberfeldwebel der Bundeswehr, für den jetzt Begnadigung gefordert wird, in Ingolstadt inhaftiert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 Absatz 1 des Wehrstrafgesetzes zu einer Verurteilung kam. Eine Verurteilung erfolgte deshalb, weil er seinerzeit eine COVID-19-Impfung, die gemäß Impfpflicht, die für Angehörige der Bundeswehr galt, notwendig gewesen wäre, verweigert hatte. Dabei handelte es sich um eine Straftat, nicht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Funktionieren einer Armee – dies gilt insbesondere auch für die deutsche Bundeswehr – ist im Wesentlichen davon abhängig, dass Soldatinnen und Soldaten Befehle befolgen, und zwar auch dann, wenn sie diese nicht uneingeschränkt gutheißen. Gerade deshalb hat der Bund als Gesetzgeber im Wehrstrafgesetz Gehorsamsverweigerung als Straftatbestand eingestuft. Der Verurteilte wurde in der Folge der Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hat er keine Rechtsmittel eingelegt und hat das Urteil somit auch akzeptiert. In der Folge verweigerte er aber die Zahlung einer Geldauflage, was zum Widerruf der Bewährung führte. Er hätte also jederzeit die aktuelle Inhaftierung vermeiden können. Damit wurde die Haft bewusst in Kauf genommen. (Widerspruch bei der AfD) In der Justizvollzugsanstalt gibt es keinen Hungerstreik des Betroffenen, gegenüber der Anstaltsleitung hat er sich dahin gehend geäußert, dass es ihm bestens gehe. Zur Entscheidung für eine Impfpflicht bei der Bundeswehr ist zu sagen, dass diese auch im Nachgang nach wissenschaftlicher Evaluation als richtig eingestuft wurde. Der entsprechende ministerielle Erlass des Bundesverteidigungsministeriums wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht überprüft. Mit dem Urteil vom 07.07.2022 hielt er dieser Überprüfung stand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erfolgte Neubewertung hat damit zu tun, dass aufgrund des hohen Immunitätsschutzes der Bevölkerung COVID-19 mittlerweile zu einer normalen Krankheit geworden ist. Insgesamt ist zu sagen, dass es keinen Bezug zu der Ankündigung des Ministerpräsidenten gibt, Corona-Bußgeldverfahren beenden zu wollen. Hier vergleicht der Antrag der AfD Äpfel mit Birnen, nämlich Straftaten mit Ordnungswidrigkeiten. Wir bleiben bei der Ablehnung. (Beifall bei der CSU)

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