Tobias Reiß
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/2590 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/4067 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat Zustimmung zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses empfohlen mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 4 Satz 1 der "30. Dezember 2024" und in § 4 Satz 2 der "17. Dezember 2024" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4067. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge". Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Daniel Halemba entfielen 22 Ja-Stimmen und 139 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Jörg Baumann entfielen 26 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Jörg Baumann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Erleichterung des Ehrenamts (Drs. 19/3022) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Kerstin Schreyer, Holger Dremel, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/3496) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Eva Lettenbauer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewaltenteilung bei Spitzenehrenämtern erhalten (Drs. 19/3564) Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3022, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf Drucksache 19/3496, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/4022 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung. Wer entgegen diesem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3022. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 7 der "17. Dezember 2024" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/4022. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Jeweils keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3496 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden (Drs. 19/3346) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
