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Horst Arnold

SPD 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten der AfD glauben wirklich, dass man über jedes Stöckchen springt, das man uns in Form eines Antrags vorhält. Das Stöckchen wird in unterschiedlichen Gremien immer wieder hervorgeholt, und jetzt wird diese Sache noch ins Plenum hochgezogen. Der Antrag der AfD lautet: "Straftäter aus Bayern priorisiert abschieben". Es stand noch immer außer Diskussion, dass dies geschieht. Aber schon allein in Ihrem Antrag fehlt jegliche Präzision, wie das geschehen soll. "Straftäter" ist natürlich auch der Leistungserschleicher bzw. die Leistungserschleicherin. Aber es ist in gleichem Maße auch der Volksverhetzer bzw. die Volksverhetzerin. Dazu zählen auch Menschen, die schwere Straftaten oder Verbrechen begangen haben. Vielerlei Aspekte müssen gewichtet werden und werden in den Gesetzen auch gewichtet. Es ist außerdem wichtig zu sehen, dass es verurteilte Straftäterinnen und Straftäter sein sollten; denn es gilt nach wie vor für alle Menschen die Unschuldsvermutung. Diese gilt nicht nur für Deutsche. Sie machen also mit Galeriebegriffen eine Stimmung, die nicht angemessen ist. Sie ist auch nicht angemessen im Hinblick auf den Erfolg, den Sie gerne erreichen wollen, dass nämlich Leute, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dieses Land verlassen. Ich nenne Ihnen Zahlen, die uns die Bayerische Staatsregierung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt hat. Im Jahr 2024 haben bis zum August 1.399 Abschiebungen stattgefunden. In 40 % der Fälle hat es sich um Straftäter gehandelt. Aber im Verhältnis dazu ist viel aufregender und interessanter, weil konstruktiver, dass 7.539 Menschen freiwillig aus Bayern ausgereist sind. Die Verhältnismäßigkeit zeigt sich: Dort, wo etwas freiwillig vonstattengeht, wird das System nicht belastet. Das ist die Arbeit, die wir leisten müssen, ohne dass wir in Gewalt, Druck oder sonstige Maßnahmen verfallen. Natürlich kann man Zwangsmaßnahmen anwenden; aber das ist heute nicht das Thema, das wir in Bayern priorisiert behandeln müssen. Ich war sieben Jahre lang Abschieberichter insbesondere für Zirndorf. Abschiebungen müssen stattfinden. Sie gehören zum Rechtsstaat. Ich stehe dazu. Wenn Abschiebungen jedoch stattfinden, dann müssen sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfinden. Wenn Sie jemanden haben, dem nachgewiesenermaßen bei der Abschiebung in sein Heimatland die Todesstrafe droht, dann darf diese Person nicht abgeschoben werden. Das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe. Wenn man sich zu dieser Norm, zu diesem Grundwert der Humanität bekennt, dann kann in gewissen Fällen nicht abgeschoben werden, auch wenn etwa die 141. Straftat begangen wird. (Beifall bei der SPD) In solchen Fällen muss jemand in Strafhaft genommen werden, solange die Strafhaft möglich ist. Wir sind im Rahmen der Gesetze gut unterwegs. Wir versuchen das zu verbessern. Wir werden in einem weiteren Teil der heutigen Veranstaltung darauf zurückkommen. Abschiebungen: Ja, aber nach Recht und Gesetz. So, wie Sie von der AfD sich das vorstellen, zeigt sich, dass Sie von Recht und Gesetz wenig Ahnung haben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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