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Horst Arnold

SPD 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gerade dieser Antrag ist eigentlich ein Super-GAU. Für jemanden, der normalerweise auf Befehl und Gehorsam Wert legt, wird jetzt, weil er diesem Befehl und Gehorsam nicht Folge leistet, eine Gnadenentscheidung gefordert. Das halte ich für widersinnig an sich. Zur Sache selbst: Bei dieser Impfpflicht handelt es sich um eine Dienstpflicht gemäß § 17a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Soldatengesetzes, wonach Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, entsprechende Impfungen zu erdulden bzw. bei sich durchführen zu lassen. Das wurde 2021 vom Bundesverteidigungsministerium auf COVID erweitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung in einer Grundsatzentscheidung vom 07.07.2022 als rechtmäßig und verfassungsgemäß charakterisiert. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Es wurde ausdrücklich gesagt, keine rechtlichen Bedenken mit der Begründung – ganz entscheidend –, überragend wichtige Allgemeinwohlbelange werden damit berücksichtigt. Darüber hinaus geht es um die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und um den Schutz der Grundrechte Dritter. Das war damals im Jahr 2021 bzw. 2022. Damals war es richtig. Die Zahlen waren klar. Wenn jetzt nachgekartelt wird, was möglicherweise 2024 oder 2025 kommt: Gerade bei Soldatinnen und Soldaten, die in der Lage leben, geht es nicht darum, was jetzt ist, sondern darum, was damals Befehlslage war. Ich habe selber als Soldat einen Eid abgelegt, und zwar nach dem Motto, Recht und Verfassung in dem Zusammenhang zu beachten und zu verteidigen. Wer sich zur damaligen Zeit so gegen seinen Eid versündigt hat, ist in der Tat ein Straftäter und in der Tat nicht würdig, in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit Gnade gebracht zu werden. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber nichtsdestoweniger hat das Gericht ihm tatsächlich eine Bewährungschance gegeben. Eine Bewährung spricht man normalerweise dann aus, wenn dem Straftäter die Verurteilung zur Warnung dienen wird und er sich in Zukunft straffrei verhalten wird. Diese Bewährungsauflage war locker zu erfüllen. Wenn Sie jetzt mit dreifacher Familienvater daherkommen: Dann habe ich natürlich auch menschliche Pflichten. Entweder gehe ich in den Knast als dreifacher Familienvater, oder ich gehe nicht in den Knast und bin weiterhin Vater meiner Kinder. Jetzt hat er sich dafür entschieden, die Geldauflage nicht zu zahlen. Er ist auch noch ein Bewährungsversager! Da ist doch ganz klar, dass hier die Justiz sagt: Bei dem, der Bewährungen nicht einhält, wird widerrufen. – Deswegen sitzt er zu Recht. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn wir in diesem Zusammenhang unser Zusammenleben so gestalten wollen, dass immer hinterher in dem jeweiligen Zusammenhang möglicherweise andere Weisheiten gelten, dann ist das nicht die Realität der Bundeswehr. Aber auch die Bundeswehr hat erkannt, dass die Realitäten anders sind; denn unter Verteidigungsminister Boris Pistorius wurde 2024 diese gravierende Änderung der Dienstpflicht nach § 17a des Soldatengesetzes wieder geändert und angepasst an die modernen Bedingungen, sodass jetzt keinerlei Sorge besteht, dass irgendeine Soldatin oder ein Soldat in diesem Zusammenhang wegen Corona zwangsgeimpft werden muss. Insoweit: keine Gnade. Der Rechtsstaat liegt hier vollkommen richtig. In diesem Bereich hat Gnade nichts verloren. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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