Rainer Ludwig
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags wurden zahlreichen Veränderungen für die deutsche Medienlandschaft vorangebracht. Infolgedessen werden natürlich auch im bayerischen Medienrecht entsprechende Anpassungen notwendig. Allen voran sieht der Staatsvertrag die Modifikation der sogenannten Regionalfensterverpflichtung vor. Ich kenne das aus eigener Erfahrung heraus aus Oberfranken. Die Stationen greifen hier lokale Themen auf. Sie begegnen den Menschen direkt vor Ort verlässlich, authentisch und bürgernah und setzen wirtschaftlich, politisch, sozial und kulturell Akzente. Deshalb verpflichtet der Medienstaatsvertrag die beiden reichweitenstärksten Sender dazu, sogenannte Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat wird diese Verpflichtung nun im Bayerischen Mediengesetz in Artikel 3 Absatz 3 präzisieren, und das ist auch gut so. Um die Unterstützung von Lokal-TV darüber hinaus auch weiter kontinuierlich zu gewährleisten, wird die Rechtsgrundlage für diese Förderung nach Artikel 23 des Mediengesetzes fortgesetzt, und zwar unverändert für voraussichtlich vier Jahre bis Dezember 2028. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, nachdem ja ursprünglich der Förderzeitraum wegen eines ORH-Berichtes nur bis 30. Juni 2026 geplant war. Meine Damen und Herren, des Weiteren werden wichtige fachliche Anpassungen unseres Medienrechtes auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. Sie umfassen die Vorgaben für digitale Dienste der EU, den Digital Services Act, sowie das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Das EU-Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen verbreiteten Inhalten, um künftig Fake News effektiver zu überwachen und damit auch irreführende Informationen oder Hassreden im Netz zu minimieren. Gestärkt durch diesen bedeutenden Schritt ist hierfür unsere Landeszentrale für neue Medien in Bayern zuständig. Ich darf an sie ausdrücklich ein großes Dankeschön richten. Ich komme zu einem letzten, aber sehr wesentlichen Punkt, meine Damen und Herren. Unsere privaten Sender sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens, stehen aber auch unter einem erheblichen Druck. Ein dynamisch zunehmender Wettbewerb, neue Audio-Angebote, ein verändertes Nutzungsverhalten und steigende Kosten sorgen für schwierige, für stets herausfordernde Rahmenbedingungen. In den vergangenen Monaten gab es daher insbesondere über die 2025 auslaufende UKW-Zuweisung teils heftige, teils kontroverse Diskussionen. Viele Sender sind verunsichert und besorgt über die Zukunft ihrer Verbreitungswege. Gerade davon aber hängen Reichweiten und auch potenzielle Werbeeinnahmen ab. In meiner Funktion als Medienrat der BLM ist es für mich deshalb essenziell, den Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten, um den Transformationsprozess auch wirtschaftlich tragfähig zu gewährleisten. Mit ihrer Audiostrategie hat die BLM einen flexiblen Weg mit gebotener Staatsferne für die weitere Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW oder DAB+ bis 2035 vorgezeichnet. Ich meine, das ist ein fundiertes, ein marktorientiertes Anreizkonzept zur Digitalisierung des Hörfunks. Darum haben wir auch intensiv gerungen. Der langfristige Zeithorizont des Umstiegs stellt meines Erachtens eine vernünftige Balance dar. Er wird jetzt mit dem neuen Artikel 27 Absatz 1 auch gesetzlich flankiert. Mit dem Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 Absatz 2 wird auch die Streichung bislang genutzter technischer Verbreitungswege gesetzlich verankert. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Die neuen Regelungen ermöglichen summa summarum den gezielten Wandel hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Medienlandschaft. Damit soll auch künftig die Akzeptanz in der Bevölkerung garantiert werden. Unsere systemrelevanten Medien mit ihrer Vielfalt behalten so ihre zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und sind eine wichtige, eine stabilisierende Grundlage und ein Garant für Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Lokaler und bürgernaher Journalismus bleibt somit – das möchte ich an dieser Stelle hier im Hohen Hause mit Nachdruck unterstreichen – ein essenzieller Anker für unsere Demokratie. In diesem Sinne stimmen wir, wie auch schon in der Ersten Lesung, dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
