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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in meinen Ausführungen ausschließlich auf den Antrag eingehen. – Der vorliegende Antrag der AfD erweckt den Eindruck, als ob in Bayern nichts gegen straffällig gewordene ausreisepflichtige Ausländer unternommen würde. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Die Staatsregierung widmet sich diesem Thema bereits seit Jahren mit höchster Priorität. Abschiebungen straffällig gewordener Personen werden in Bayern konsequent durchgeführt, selbstverständlich aber immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung. Bereits jetzt wird jeder rechtliche Spielraum genutzt, um Abschiebungen unmittelbar nach der Haftentlassung zu ermöglichen. Dafür wurde sogar eine Taskforce eingerichtet, die sich gezielt mit solchen Fällen beschäftigt. Die AfD unterstellt ein Versäumnis, das schlichtweg nicht existiert. Es ist mir wichtig zu betonen, dass Bayern auf Bundesebene aktiv darauf hinwirkt, bestehende Abschiebehindernisse abzubauen. Die Staatsregierung hat entsprechende Anträge gestellt, wie zum Beispiel mit dem Inhalt, den Sofortarrest einzuführen, um ein Untertauchen zu verhindern. Außerdem werden Leistungen auf das Existenzminimum reduziert. Auch wurden Verschärfungen bei den Ausweisungsgründen vorgeschlagen, etwa dann, wenn es um antisemitische oder gewalttätige Straftaten geht. All dies zeigt: Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und die konsequente Anwendung der Regeln des Rechtsstaates stehen für uns an erster Stelle. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Kritik der AfD, dass angeblich keine statistischen Daten über straffällig gewordene Ausreisepflichtige vorliegen, ist ebenfalls nicht zutreffend. Der betroffene Personenkreis wird sehr wohl erfasst und gezielt überwacht. Die Staatsregierung hat zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Statistik angestoßen, um den Überblick noch weiter zu verbessern. Hier wird auf Grundlage von Fakten gearbeitet und nicht mit populistischen Behauptungen. Ein weiteres Problem, das die AfD in ihrem Antrag benennt, aber nicht löst, ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft vieler Herkunftsländer. Dies ist eine Aufgabe des Bundes. Die Bayerische Staatsregierung mahnt regelmäßig ein entschlossenes Handeln an. Mit der Schaffung zusätzlicher Stellen im Justizbereich hat Bayern bereits die Voraussetzungen geschaffen, um Abschiebungen zu beschleunigen, und zwar dort, wo es rechtlich möglich ist. Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderungen der AfD in diesem Antrag sind weder neu noch hilfreich. Bayern handelt längst, und zwar effektiver, als es die AfD vorgibt. Es geht nicht um laute Worte, sondern um konsequente Taten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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