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Martin Stock

CSU 03.12.2024 Sitzungen 19/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Eingangs möchte ich sagen, dass es für mich nicht einer gewissen Ironie entbehrt hat, als ich die Worte der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Frau Schulze, gehört habe. Sie ist in das Thema "Fake statt Fakten" ausschließlich mit zwei Belegen bzw. Zitaten von Politikern von CSU und FREIEN WÄHLERN eingestiegen und hat äußerst selektiv vorgehend zahlreiche Beispiele unterschlagen, bei denen auch grüne Spitzenpolitiker in der gleichen Weise zu zitieren gewesen wären. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte nur sagen, um der Wahrheit hier ebenfalls die Ehre zu geben: Meine Vorrednerin hat gerade die Talkshow von Caren Miosga angesprochen, in der unlängst auch unser Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu Gast war. Er hat dort einen, wie ich finde, bemerkenswerten Satz gesagt: Die Antworten, die wir geben, reichen heran an die Dimension der Wahrheit. – Ich denke, es wäre sehr wichtig – auch für unser Land –, wenn künftig auch ein Spitzenpolitiker wie Robert Habeck innerhalb der Dimension der Wahrheit bleibt und nicht nur nahe daran. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, ohne Zweifel haben Desinformation und Hetze im Netz bei uns stark zugenommen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Gerade Hatespeech ist eine große Gefahr für die Demokratie. Hass, Hetze und Falschinformationen sind immer weiter auf dem Vormarsch. Wir haben in Bayern in den letzten drei Jahren eine Verdoppelung der Hatespeech-Verfahren erlebt. Dabei ist auch hier immer zu differenzieren; denn nicht jede Meinungsäußerung, die uns nicht passt, und nicht alle Fake News fallen automatisch unter den Begriff der Hatespeech. Hier ist stets im Lichte der Meinungsfreiheit in jedem konkreten Einzelfall eine Abwägung durchzuführen. Das ist Primat und ureigenste Aufgabe der Justiz, auch der hervorragenden Arbeit unserer Justiz in Bayern. Auch wenn die Diagnose einer zunehmenden Anzahl an Hatespeech-Verfahren klar ist, so gehen Sie, liebe GRÜNE, bei der Frage der Behandlung der Symptome völlig irr. Sie legen ein Fünf-Punkte-Papier gegen die Verbreitung von Fake News vor und wollen das Vertrauen in unseren demokratischen Staat stärken, indem er transparenter agiert und kommuniziert. – Was von transparenter Kommunikation bei Ihnen zu halten ist, haben wir in den letzten drei Jahren in Berlin gesehen. Schier endloses öffentliches Gezerre um Kindergrundsicherung, Schuldenbremse oder Heizgesetz, die Abschaffung von Kfz-Steuerbefreiungen und Agrardieselrückerstattung sowie Kaufprämien für E-Autos quasi über Nacht. Wenn wir von Vertrauensverlust reden, sollten Sie sich auch einmal kritisch fragen, warum heutzutage manche Desinformation auf so fruchtbaren Boden fällt. Wenn dieser Mix aus öffentlich zur Schau getragenen Streitigkeiten und Hauruckentscheidungen völlig an den wahren Problemen unseres Landes vorbei Ihr Ansatz für eine transparente Kommunikation war, dann lassen Sie sich gesagt sein: Sie brauchen sich nicht zu wundern, dass das Vertrauen der Bürger in die Politik ernsthaft Schaden genommen hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Schon gar nicht gewinnen wir die Bürger und ihr Vertrauen zurück, indem ihnen als Allheilmittel ein neues Transparenzgesetz verordnet wird. Ein solches Gesetz wäre so transparent wie ein leeres Glas und im Übrigen genauso gehaltvoll; denn alle wesentlichen Ausführungen und alle Inhalte sind bereits seit Langem bei uns in Bayern fest an anderer Stelle verankert. All diesen Anliegen, welche der Idee eines Informationsfreiheitsgesetzes zugrunde liegen, ist durch die Kodifikation des allgemeinen Auskunftsanspruchs im Bayerischen Datenschutzgesetz Rechnung getragen worden. Dieses wurde bereits vor annähernd zehn Jahren verabschiedet. Es wurde ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Informationszugang verankert, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Auskunft über den Inhalt von Daten und Akten sowohl gegenüber dem Freistaat als auch den Kommunen. Statt also symbolpolitische Forderungen nach bereits praxiswirksam umgesetzten Regelungen zu stellen, wäre es vielmehr wichtig, dass in Deutschland flächendeckend, wie bereits in Bayern geschehen, mit Konsequenz und Nachdruck gegen Hass, Hetze und Hatespeech vorgegangen wird. Beispielhaft zu nennen wäre hier das Maßnahmenpaket der bayerischen Justiz "Konsequent gegen Hass". Bayern hat 22 Sonderdezernate bei den bayerischen Staatsanwaltschaften und einen Generalbeauftragten installiert. Um entscheidend bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Hatespeech voranzukommen, müssen wir auch die Betreiber der sozialen Netzwerke in die Pflicht nehmen. Dort tritt Hatespeech in Erscheinung. Dort sind auch die Daten zu finden, die unseren Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung der Täter ermöglichen. Da sollten Sie sich mal im Sinne unserer Sicherheit herantrauen. Soziale Medien heißt auch verantwortungsvolle Medien. Diese dürfen und werden in Bayern niemals ein sicherer Unterschlupf für Hetzer sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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