Martina Fehlner
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge mit den erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht. Heute steht die Zweite Lesung auf der Tagesordnung. Am 10. Oktober wurde der Gesetzentwurf bereits im Wirtschaftsausschuss beraten. Hier sind aus unserer Sicht keine wesentlichen neuen Erkenntnisse hinzugekommen. Kurz eingehen möchte ich allerdings auf den aktuellen kritischen Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs vom 12. November hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der BLM. Zu den Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs hat die BLM am 15. November umfassend Stellung genommen, und die von ihr dargelegten Sachverhalte und Argumente gilt es jetzt entsprechend abzuwägen. Der Prüfungszeitraum war von 2015 bis 2020. Empfohlen wird, das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken. Wichtig ist aber auch, dass die BLM weiterhin die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich wahrnehmen und erfüllen kann. Auf einige wichtige Punkte im Mediengesetz möchte ich nochmals kurz eingehen. Die Regionalfensterverpflichtung wird im Bayerischen Mediengesetz jetzt landesrechtlich konkretisiert und festgeschrieben. Das ist gut; denn damit wird sichergestellt, dass die beiden stärksten Medienkonzerne, ProSiebenSat.1 und RTL, verpflichtend in ihren Regionalfenstern aktuelle politische, wirtschaftliche und kulturelle Themen senden. Das ist ein wichtiger Baustein für die Medienvielfalt im Freistaat. Das begrüßen wir auch ausdrücklich. Lokaljournalismus ist nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen, und das direkt vor Ort. Das stärkt unsere Demokratie. (Beifall bei der SPD) Der zweite wesentliche Punkt im Gesetzentwurf ist die Förderung der regionalen und lokalen Fernsehangebote nach Artikel 23. Kritisiert hatten wir bereits in der Ersten Lesung, dass der festgelegte Förderzeitraum von 18 Monaten viel zu kurz ist. Das hätte für die Anbieter bedeutet, keine Planungs- und Innovationssicherheit zu haben, wodurch ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährdet gewesen wäre. Gut und richtig ist es daher, dass das Enddatum auf 31. Dezember 2028 geändert wurde. Die Audiostrategie 2025 für den privaten Hörfunk hat der Medienrat der BLM im vergangenen Jahr nach intensiven und teilweise sehr kontroversen Beratungen mit der gebotenen Staatsferne und einem tragfähigen Kompromiss gemeinsam mit den Anbietern mit breiter Mehrheit beschlossen. Wir wissen, das Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren rasant verändert, immer stärker hin zu digitalen Angeboten. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht daher eine wichtige Ergänzung; und zwar die Förderung von Online-Videos, explizit produziert für soziale Medien wie TikTok. Mit dem Audiokonzept zeigt die Bayerische Landeszentrale sehr gut den gangbaren Weg für die weitere UKW-Verbreitung bis 2035 auf. Daher sehen wir es auch nicht als notwendig an, dass es hier einer staatlichen Regelung bedarf; zumal die Gesetzesänderung nicht den Bayerischen Rundfunk betrifft und damit einseitig der private Rundfunk in öffentlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale beschränkt wird. Deshalb werden wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
