Beteiligte Fraktionen:
FDP (12)Die Linke (9)AfD (8)CDU (6)GRÜNE (6)SPD (6)
Keller
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gottweiss neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Für die heutige Sitzung hat sich entschuldigt: Herr Minister Adams. Ich darf ganz herzlich heute einem Geburtstagskind gute Wünsche aussprechen. Frau Abgeordnete Katja Maurer, herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag. Bleiben Sie gesund!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hat zum heutigen Tag ihre Vizepräsidentschaft niedergelegt. Sie wissen, sie wurde durch Veränderungen in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionsvorsitzenden gewählt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, mich ganz herzlich für Ihre Arbeit hier als Vizepräsidentin zu bedanken – diese Arbeit, die Sie schon in der vorherigen Legislatur und in der jetzigen Legislatur geleistet haben. Sie haben das Amt der Vizepräsidentin, soweit ich das also auch nachempfinden kann, doch mit viel Herzblut ausgeübt. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön für Sie, weiterhin alles Gute! Neben der Fraktionsvorsitzenden üben Sie ja auch zahlreiche Tätigkeiten in den Vereinen und Verbänden, Institutionen in Erfurt aus – auch dafür alles Gute! Herzlichen Dank für Ihr Engagement als Vizepräsidentin!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich an meine Ausführungen am Beginn der vergangenen Plenarsitzung am 8. Mai erinnern. Die dort erläuterten Regeln für unsere Abläufe gelten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiter. Ich bitte Sie außerdem darum, die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin mit größter Disziplin und Sorgfalt einzuhalten. Achten Sie bitte ebenso auf eigene Krankheitszeichen, um sich und andere zu schützen. Sollten Sie in den kommenden beiden Tagen gemäß § 108 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchgesehene und berichtigte Niederschriften der eigenen Rede an die Landtagsverwaltung zurückgeben wollen, bitte ich Sie, hierfür die Poststelle des Landtags zu nutzen. Nutzen Sie hier im Sitzungssaal dafür den Tisch von mir aus gesehen links neben der Fraktion Die Linke bzw. den Tisch von mir aus gesehen rechts neben der Fraktion der AfD, damit die Niederschriften von dort von der Landtagsverwaltung abgeholt werden können. Zu den morgen und übermorgen vorgesehenen Wahlen bitte ich Sie aus Gründen des Infektionsschutzes, einen eigenen Stift zu nutzen. Im Notfall hat die Verwaltung natürlich auch einen für Sie zur Verfügung. Aber besser ist es, Sie nehmen einen eigenen Stift, den Sie auf den Stimmzetteln benutzen können; möglichst in blau oder in schwarz. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Ältestenrat hat gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung beschlossen, dass diejenigen Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in einfacher Redezeit vorsieht, in gekürzter Redezeit, und diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit behandelt werden. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der CDU hat den Tagesordnungspunkt 18 benannt. Die anderen Fraktionen haben darauf verzichtet. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 7/766. Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/645 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 11 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/586 verteilt. Zu den Tagesordnungspunkten 16 und 23 wurde je ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/786 und 7/787 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerinnen bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die FDP-Fraktion: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/786 zu Ihrem Antrag?
Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/786 zulässig. Ich frage noch einmal die Fraktion der FDP, erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/787 zu Ihrem Antrag?
Damit ist der Änderungsantrag in Drucksache 7/787 ebenfalls zulässig. Die Beratung des Tagesordnungspunkts 17 hat sich mit der außerplanmäßigen Sitzung des Landtags am 8. Mai 2020 erledigt. Zu Tagesordnungspunkt 26 wird eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/718 verteilt. Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 27: Dem Verlangen der Fraktion der AfD auf Beratung eines Vorschlags einer Verordnung der Europäischen Union liegt eine Unterrichtung der Landesregierung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen zugrunde. Diese Unterrichtungen sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung grundsätzlich nach Gesetzentwürfen und vor Anträgen vorzusehen. Daher schlage ich Ihnen vor, das Beratungsverlangen der Fraktion der AfD nach Tagesordnungspunkt 9 aufzurufen. Die Fraktionen sind im Ältestenrat außerdem übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 30 und 32 bis 37 am Donnerstag sowie die Wahl zu Tagesordnungspunkt 31 am Freitag jeweils nach der Mittagspause aufzurufen. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 28 hat die Drucksachennummer 7/769. Die Unterrichtung durch die Präsidentin, aus der die Niederlegung des Amts einer Vizepräsidentin durch Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich mit Ablauf des 13. Mai 2020 hervorgeht, hat die Drucksachennummer 7/768. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 29 hat die Drucksachennummer 7/770. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 30 hat die Drucksachennummer 7/771. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/788. Vorausgesetzt, der Wahlvorschlag erhält die erforderliche Stimmenmehrheit, sind die Ernennung und Vereidigung unmittelbar im Anschluss an die Wahl vorgesehen. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 32 hat die Drucksachennummer 7/772. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 33 hat die Drucksachennummer 7/773. Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 34 haben die Drucksachennummern 7/747 und 7/774. In Tagesordnungspunkt 35 ist die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an Verwaltungsgerichten vorgesehen. Die Landesregierung hatte bereits mit Schreiben vom 16. September 2019 mit Blick auf das auch zeitlich sehr aufwändige Wahlverfahren um die Durchführung der Wahl durch den Landtag gebeten. Erstmals stand die Wahl daher auf der Tagesordnung der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtags am 4., 5. und 6. März 2020. Allerdings lagen bzw. liegen zu dieser als Verhältniswahl ausgestalteten Wahl damals wie heute nicht alle Wahlvorschläge vor. Daher gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht stattfindet. Erhebt sich gegen diese Feststellung Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Zu Tagesordnungspunkt 36 liegt kein Wahlvorschlag vor, weshalb auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 37 hat die Drucksachennummer 7/749. Während die Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags in Tagesordnungspunkt 28 und die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Tagesordnungspunkt 31 aufgrund rechtlicher Bestimmungen geheim durchgeführt werden müssen, können die übrigen Wahlen gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Maßnahmen zum Infektionsschutz würde ich Sie bereits heute bitten, mir anzuzeigen, wenn einer offenen Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. Dazu werde ich einzeln die entsprechend durchzuführenden Wahlen im Anschluss hier aufrufen. Die eigentlichen Wahlhandlungen finden dann wie geplant morgen und übermorgen statt, wie ich das bereits erwähnt habe. Der Vorteil für uns alle ist, dass wir morgen nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen, weil Sie morgen bzw. übermorgen zu allen Wahlen, wenn sie dann geheim durchgeführt werden, die Stimmzettel nach Ihrem Namensaufruf auf einmal erhalten. Die Auszählung der Stimmzettel kann dann während der im Anschluss an die Wahlen stattfindenden Fragestunde durchgeführt werden, weil während der Fragestunde nicht abgestimmt wird. Sobald die Stimmzettel ausgezählt sind, gebe ich die Wahlergebnisse bekannt. Zu Tagesordnungspunkt 29, Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Gibt es Widerspruch bzw. gibt es Widerspruch zu den Wahlhandlungen in offener Abstimmung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Vielen Dank. Damit nehme ich zur Kenntnis, dass die Wahlen insgesamt geheim durchgeführt werden und wir entsprechend die Wahlkabinen benutzen. Zu Tagesordnungspunkt 38, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/677, 7/689, 7/699, 7/727, 7/738, 7/742, 7/744, 7/745, 7/746, 7/750, 7/757, 7/760 bis 7/765. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir vorgetragenen Änderungen widersprochen? Gibt es Zusätze? Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Wir möchten unseren Entschließungsantrag TOP 22 zurückziehen, mit dem Dank an die Landesregierung, da diese teilweise in der Neufassung des Mantelgesetzes unsere Forderungen übernommen hat. Das ist konstruktive Oppositionsarbeit, vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Danke, Frau Präsidentin. Ich bitte um die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten, erstens: die Drucksache 7/720, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Der Gesetzentwurf ist fristgerecht eingereicht worden und daher bitte ich um die Aufnahme in die Tagesordnung. Und zweitens: der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/714, Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen. Auch dieser Antrag wurde fristgerecht eingereicht und ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung.
Wünscht jemand das Wort zur Begründung für die Aufnahme in die Tagesordnung? Spricht jemand gegen die Dringlichkeit? Das kann ich nicht erkennen. Damit werden wir darüber abstimmen. Wer dafür ist, den beantragten Tagesordnungspunkt in der Drucksache 7/720, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Außerdem ist die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen“ in die Tagesordnung beantragt. Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Spricht jemand gegen die Dringlichkeit? Dann auch das zur Abstimmung: Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung aus der AfD-Fraktion. Den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/720 werden wir in der Reihenfolge der Gesetze in die Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 9 aufnehmen. Gibt es einen Platzierungswunsch zum zweiten Antrag, Herr Abgeordneter Blechschmidt? Wenn nicht, dann wird das entsprechend in die Tagesordnung aufgenommen. Gibt es weitere Ergänzungen, Änderungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Braga, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte für meine Fraktion beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 26 – Antrag meiner Fraktion – morgen auf jeden Fall aufgerufen wird.
Tagesordnungspunkt 26: Wer dafür ist, Tagesordnungspunkt 26 wie beantragt auf jeden Fall am morgigen Donnerstag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist gegen diesen Aufruf? Das sind die Stimmen der übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich die Tagesordnung fest. Wer mit den abgestimmten Änderungen zur Tagesordnung und dem Verlauf der Tagesordnung so einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung ist die Tagesordnung so beschlossen und ich darf aufrufen den TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/287 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/766 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Danke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Thüringer Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind im Inhalt und Umfang durchaus überschaubar, dennoch in ihrer Wirkung grundsätzlich. In seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Thüringer Landtag die Gesetzentwürfe an den dafür zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. In dessen Sitzung am 8. Mai 2020 wurde sich mit den parlamentarischen Dokumenten auseinandergesetzt. Es wurden zwei Schwerpunkte in der Diskussion besonders hervorgehoben. Erstens: Die Abschaffung der Beitragspflicht von Nebenwohnungen ist durch die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich begrüßt worden. Zweitens: Die im Zusammenhang stehende neue Einführung einer regelmäßigen, einer periodischen Datenabfrage ist im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Thüringens und der Stellungnahme der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer umfangreich und intensiv gewürdigt worden. Im Ergebnis der Diskussion empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzes. Ich verweise gleichzeitig auch auf die Drucksache 7/766. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es gerade von Herrn Blechschmidt gehört, der den Bericht aus dem Ausschuss gebracht hat, wir beraten heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es gibt auch aus unserer Sicht zwei wesentliche Punkte aus diesem Gesetz, die im Ausschuss noch mal beraten wurden. In erster Linie ist das die Regelung zur Nebenwohnung, wo jetzt eine Beitragsbefreiung stattfindet, aber auch letztendlich bei beitragsberechtigten Personen, bei Ehepartnern oder bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das ist doch eine deutliche Entlastung für die Beitragszahler. An dieser Stelle gab es auch großen Konsens, nicht nur in der Fraktion bei uns, sondern letztendlich auch im Ausschuss. Es ist immer gut, wenn eine Beitragssenkung stattfindet, gerade in dem Bereich, was nicht ganz unumstritten ist, das werden wir sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten noch zu diskutieren haben. Der zweite Punkt, der angesprochen wurde, war auch wirklich bei uns ein Punkt, der noch mal betrachtet werden musste, nämlich der Datenabgleich mit den Meldeämtern. Es war bisher jetzt schon immer der Fall, dass der Abgleich erfolgte, aber nur einmalig. Jetzt soll das zum wiederholten Male passieren bzw. erfolgen. Aus unserer Sicht stehen dem keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Verbot beinhaltet, dass der Ankauf von Adressen von privaten Personen durch die Anstalt verboten ist. Ich denke, das ist ein wesentlicher Punkt, der da mit eingeflossen ist. Der Datenabgleich wurde vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Instrument anerkannt. Das wurde im Vorfeld in den anderen Ländern auch abgeklärt, also Thüringen ist da nicht das einzige Bundesland, was sich letztendlich damit beschäftigt hat. Auch da gab es keine widersprüchlichen Aussagen. Aus diesem Grund sehen wir an der Stelle nicht, dass der Datenschutz in irgendeiner Art und Weise gefährdet ist. Wie man mit den Daten dann umgeht, was Löschung anbelangt etc., das ist letztendlich auch klar geregelt. Wir sollten dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er zum einen Entlastung bringt und zum anderen – und das ist auch wichtig – eine Beitragsgerechtigkeit durch den Abgleich der Daten über die Meldeämter. Auch das sollte man nicht vernachlässigen. Aus diesem Grund – ich will mich kurzfassen – wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf in voller Gänze zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beraten – das ist schon erwähnt worden – heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Und für uns als Fraktion ist das kein einfacher Staatsvertrag, weil wir mit einer Regelung in diesem Staatsvertrag – das ist angesprochen worden – in Bezug auf den Datenabgleich durchaus Probleme haben. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass natürlich Staatsverträge für uns als Parlamente immer schwierig sind, weil wir faktisch keine Verhandlungsoption haben. Wir haben auch mehrfach angeregt, dass man da vielleicht mal zu anderen Instrumenten kommt, aber das werden wir in Thüringen an der Stelle nicht lösen können. Wir haben also hier eine Paketlösung – richtigerweise ist das auch schon gesagt worden –: einmal die Zweitwohnsitzregelung, die, glaube ich, alle hier im Haus begrüßen und für richtig erachten, die einem Gerichtsurteil folgt und damit unumgänglich, aber auch aus unserer Perspektive richtig ist. Das andere ist eben der Datenabgleich der Anstalten, um sozusagen den Rundfunkbeitrag ermitteln zu können. Da sehen wir durchaus ein Problem. Der Meldedatenabgleich erfolgt über die KEF. Das ist ein Verdienst unserer Landesregierung, die es geschafft hat, zumindest eine Kontrollinstanz in diesen Staatsvertrag hineinzuverhandeln, nämlich dass die KEF den Antrag der Rundfunkanstalten entsprechend prüft und dann entscheidet, ob ein Datenabgleich stattfinden darf. Wir haben aber noch ein anderes Problem, nämlich – das hat Jörg Kellner gerade ganz kurz gestreift – wenn wir keine Entscheidung treffen, diesem Staatsvertrag und dem Datenabgleich zuzustimmen, fallen wir zurück in die Situation, dass die Rundfunkanstalten wieder in die Situation versetzt werden, dass sie unter anderem Daten ankaufen können. Das wiederum ist eigentlich auch keine Lösung des Problems. Nichtsdestotrotz bleiben wir sehr skeptisch, was diesen Datenabgleich angeht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht und schließe mich da auch der grundsätzlichen Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder und auch unseres Datenschutzbeauftragten hier in Thüringen an. Um das auch hier klarzumachen, zitiere ich ihn noch mal: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden im großen Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und zahler ‑ bei der Anmeldung mitteilen müssen.“ Und wenn wir in die Datenschutz-Grundverordnung reinschauen, dann gilt dort einmal das Gebot der Datensparsamkeit und auch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, die Daten zu erheben, um das Ziel zu erreichen. Jetzt können wir natürlich hier nicht mehr verhandeln, das ist gesagt worden. Dementsprechend müssen wir uns an dieser Stelle da ein Stück weit beugen – nicht, weil wir überzeugt davon sind, dass der Datenabgleich, so, wie er darin steht, die beste Lösung ist, sondern weil wir an dieser Stelle natürlich die wichtige Sache mit dem Zweitwohnsitz nicht über den Jordan gehen lassen wollen und an der Stelle natürlich dann diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen werden, weil es für uns der Worst Case wäre, jetzt die guten Sachen darin zu verhindern. Von daher wird meine Fraktion zustimmen, allerdings mit großen Bauchschmerzen. Und die Frage ist tatsächlich in den nächsten Verhandlungen zu Staatsverträgen, inwieweit wir dort auch das noch mal aufrufen und da Anpassungen schaffen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Bürger vor überhöhten Rundfunkgebühren und vor Verletzung des Datenschutzes ist und bleibt für uns Freie Demokraten ein hohes Gut, weswegen und weshalb wir uns auch zunächst recht kritisch mit einzelnen Teilen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags auseinandergesetzt haben.
(Beifall FDP)
Natürlich – das können wir auch aus voller Überzeugung mittragen – ist die Befreiung der Nebenwohnung von der Rundfunkbeitragspflicht richtig. Das war es auch schon, bevor das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 das Urteil dazu gesprochen hat. Zugleich sieht der Rundfunkänderungsstaatsvertrag –das ist auch schon angesprochen worden – einen unbefristeten Meldedatenabgleich vor, der nunmehr alle vier Jahre durchgeführt werden soll. Grundsätzlich: Ein Meldedatenabgleich kann ein sinnvolles Instrument sein, um eben Beitragsgerechtigkeit herstellen zu können. Insofern ist es auch angezeigt, die Daten durchaus von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Aber ein hehres Ziel und ein grundsätzlich richtiges Instrument rechtfertigen nicht jedwede Anwendung und auch nicht das Erheben jedweder Daten. Vor diesem Hintergrund lassen Sie mich kurz drei Anmerkungen machen: Erstens ist es nicht erforderlich – und da stütze ich mich auf die Stellungnahme der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder –, einen regelmäßigen vollumfänglichen Meldedatenabgleich durchzuführen, nämlich alle vier Jahre. Durchaus hätte man einen einmaligen Meldedatenabgleich, eine Aktualisierung mit diesem Rundfunkstaatsvertrag vereinbaren können, danach auf diese Regelmäßigkeit aber verzichten können. Zweitens sind Zahl und Umfang der zu übermittelnden Daten nicht notwendig, sind die Meldebehörden im Rahmen des Abgleichs verpflichtet, die personenbezogenen Daten aller volljährigen Personen mitzuteilen. Hier werden dann doch personenbezogene Daten von Betroffenen in großem Umfang abgefragt, und zwar auch Dinge, die gar nicht notwendig sind, um letzten Endes einen Rundfunkbeitrag gerecht erheben zu können, beispielsweise Doktorgrad, Familienstand. Aber es werden auch grundsätzlich Daten erhoben von denen, die von einem Rundfunkbeitrag vielleicht a) befreit sind oder b) eine Wohnung zwar bewohnen, aber nicht zahlungspflichtig sind. Hier bleiben wir bei dem Grundsatz und dem Gebot der Datensparsamkeit, was wir mit diesem Rundfunkstaatsvertrag dann doch verletzt sehen. Drittens bleiben Zweifel, ob die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung – Frau Henfling hat das ebenfalls bezweifelt – eingehalten werden und ihnen vollumfänglich entsprochen wird. Letzten Endes werden hier vielmehr die offensichtlichen Interessen und richtigen Interessen der Datenschützer tatsächlich den Interessen der Rundfunkanstalten untergeordnet. Deswegen gilt für uns in diesem Fall: Die Richtung stimmt, aber mit erheblichen Fehlern, deswegen kommt für uns in diesem Fall nur eine Enthaltung zustande. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist verschiedentlich schon gesagt worden: Die beiden wesentlichen Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind zum einen die Beitragsbefreiung der Nebenwohnung. Das ist ein wichtiges Signal, ein gerechtes Signal. Es ist traurig, dass uns das Bundesverfassungsgericht das erst ins Stammbuch schreiben musste, aber es hat das getan und deswegen werden wir in § 4 a die entsprechende Regelung einfügen. Zweitens – und jetzt wird es ein bisschen komplexer, das haben die Vorredner ja auch schon festgestellt – geht es um den regelmäßigen Meldedatenabgleich. Dabei müssen wir zwei Anliegen miteinander in Verbindung bringen. Das eine ist die informationelle Selbstbestimmung, die für jeden Bürger natürlich ein Grundrecht ist. Das Zweite ist eine Beitragsgerechtigkeit, die auch nicht ganz unwichtig ist. Beides in Einklang zubringen, das ist so wie die Quadratur des Kreises und wird nicht gelingen, wenn wir uns der Illusion hingeben, eine der beiden Maximalpositionen könnte sich durchsetzen. Das heißt, es ist immer ein Kompromiss zu finden. Es hat mal jemand gesagt: Ein Kompromiss ist dann gut, wenn alle Seiten unzufrieden sind. Ein Stück weit kam das hier in den Vorreden ja durchaus deutlich zum Ausdruck. Insofern ist dieser Kompromiss meines Erachtens aber tragbar. Hier geht es nicht darum, dass die Länder, der Bund, die Politik oder gar der öffentliche Rundfunk festlegen können, wann dieser Meldedatenabgleich erfolgen soll, sondern beginnend ab 2022 darf er alle vier Jahre vorgenommen werden, aber das Gremium, das das festlegt, ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die sogenannte KEF, und diese KEF muss das begründen. Das heißt, sollte sie unter verschiedenen Maßgaben – zum Beispiel bei einer deutlichen Abweichung der Wohnungen in Bezug auf die Beitragsaufkommen – zu dem Schluss kommen, ein Meldedatenabgleich ist notwendig, muss sie das dann begründet vornehmen. Dazu kommt – und da möchte ich dem Kollegen von der FDP widersprechen –, dass sie tatsächlich darauf nicht nur verzichten kann, sondern muss. Wenn sie nicht nachweisen kann, dass es Gründe dafür gibt, hier tatsächlich diesen Meldedatenabgleich vornehmen zu müssen, weil es eben diese Diskrepanz gibt, dann muss sie darauf verzichten. Und ich finde, das ist ein guter Kompromiss, und ich bitte deswegen um allgemeine Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, weil ich glaube, dieser Kompromiss ist tragbar, auch wenn tatsächlich alle ein bisschen unzufrieden sind, weil die Maximalpositionen eben doch deutlich auseinanderliegen. Alles Weitere kann man eventuell bei der 24. Änderung dann mitregeln. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die verfassungswidrige Erhebung des Rundfunkbeitrags für Nebenwohnungen nun auch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestrichen werden. Das ist grundsätzlich erfreulich. Wenig erfreulich ist allerdings, dass mit dem aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine verfassungswidrige Regelung beseitigt und gleichzeitig eine andere verfassungswidrige Regelung eingeführt wird. Denn neben der Streichung der Beitragspflicht für Nebenwohnungen führt der Vertrag nun einen regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich ein. Das heißt, dass die Rundfunkanstalten die Möglichkeit erhalten, turnusmäßig Einwohnerdaten von den etwa 5.100 deutschen Meldeämtern abzufordern. Es werden dabei Daten aller volljährigen Personen erhoben. Die Beitragspflicht orientiert sich allerdings gar nicht am Status volljähriger Einwohnerschaft, sondern an der Inhaberschaft einer Wohnung. Das bedeutet, dass die Erhebung eines sehr großen Teils der Meldedaten von vornherein überflüssig ist. Von Datenminimierung kann insoweit also keine Rede sein. Datenminimierung ist allerdings ein Erfordernis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ja geltendes Recht in Deutschland ist. Die einschlägigen Regelungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürften also nicht mit dem von der DS-GVO gesetzten datenschutzrechtlichen Rahmen vereinbar sein. Ich muss an dieser Stelle die Bemerkung einflechten, dass das charakteristisch für den heutigen Umgang mit dem Recht ist. Abertausende Unternehmen müssen sich unter Strafandrohung an die Regeln der DS-GVO halten, aufwendige Verfahren zum Datenschutz installieren oder Datenschutzbeauftragte einsetzen. Aber wenn es um den Regierungsfunk geht, dann kommt es nicht darauf an. Da werden die Brüsseler Regeln von unseren Regierungen beiseitegeschoben. In dieses Muster der Verachtung des Rechts fällt auch das Lamentieren der Grünen. Mit der Miene der Betroffenheit wird da bedauert, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag leider datenschutzrechtlich problematische Regelungen enthalte, aber da man über diesen Vertrag nur im Ganzen abstimmen könne, müsste man dem leider, leider doch zustimmen. Und so werden Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, nachher den Vertrag auch brav durchwinken. Das ist Grünen-Heuchelei und alle im Land sehen das.
(Beifall AfD)
Neben der eben erwähnten Verletzung der DSGVO gibt es weitere verfassungs- und datenschutzrechtlich problematische Regelungen im Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die ich schon in der ersten Beratung angesprochen habe und auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Zusammenfassend bleibt dazu jedenfalls festzuhalten, wenn man die datenschutzrechtlichen Bedenken ernst nimmt, muss man auch den Vertrag ablehnen.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion wollte, dass sich der Medien-Ausschuss noch einmal mit der datenschutzrechtlichen Problematik des Vertrags beschäftigt. Wir hatten die Durchführung einer Anhörung beantragt – das wurde abgelehnt. Es habe ja schon eine Stellungnahme der deutschen Datenschützer gegeben. Eine Anhörung sei deshalb nicht nötig, so hieß es. Meine Damen und Herren, es ist der Thüringer Landtag, der den Vertrag für Thüringen ratifizieren muss. Da ist es angemessen, dass man sich angesichts problematischer Regelungen noch einmal darüber klar wird, was auf dem Spiel steht, und dass man sich noch einmal mit den Argumenten der Sachverständigen auseinandersetzt. Aber die Mehrheit in diesem Hause will das in diesem Fall offenkundig nicht tun.
(Beifall AfD)
Umso mehr danke ich unserem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Hasse, dass er vor wenigen Tagen von sich aus und auch ohne Anhörung noch einmal schriftlich zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung genommen hat. Dr. Hasse hat in Übereinstimmung mit den anderen amtlichen Datenschützern in Bund und Ländern ausdrücklich erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Meldedatenabgleichs erhoben. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion teilt diese Bedenken und hält sie auch für gravierend. Deshalb werden wir dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Streichung der Beitragspflicht für die Nebenwohnung anfügen. Es ist zwar nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber selbstredend begrüßt die AfD diese Streichung. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 sind allerdings bereits heute die Zwangsbeiträge für Nebenwohnungen nicht mehr zu leisten. Insoweit besteht überhaupt kein zeitlicher Druck, jetzt den Dreiundzwanzigsten Rundkänderungsstaatsvertrag ratifizieren zu müssen. fun Ein Letztes: Wir freuen uns mit den Betroffenen, dass sie die Zwangsbeiträge von Nebenwohnungen nicht mehr zu zahlen haben. Wir wissen aber auch, dass der Beitragsentlastung für diese Gruppen eine geplante Beitragserhöhung für alle entgegensteht. Die Landesregierung hat der nächsten Beitragserhöhung auf 18,36 Euro monatlich bereits zugestimmt und in ein paar Wochen wird dieser Landtag darüber zu befinden haben. Ich erinnere daran, dass Thüringen die Chance hat, die neuerliche Beitragserhöhung zu stoppen, und ich erinnere daran, dass diese Landesregierung keine Mehrheit im Haus hat.
(Beifall AfD)
Ich sage es ganz deutlich: In Zeiten von CoronaRezession, steigender Arbeitslosigkeit und tausendfacher Kurzarbeit ist es eine Unverschämtheit, die milliardenschweren Rundfunkanstalten weiter mit üppigen Mitteln zu mästen.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion – das kündige ich heute schon an – wird dieser Beitragserhöhung nicht zustimmen und weiterhin dafür eintreten, dass dieses Zwangsbeitragssystem abgeschafft wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Mich hat es noch mal vorgetrieben, weil ich glaube, dass das, was die AfD hier gerade noch mal vorgetragen hat, ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen Populismus und dem tatsächlichen Aushandeln von Kompromissen ist. An dieser Stelle kann man natürlich den Grünen – das ist Ihnen unbenommen – vorwerfen, dass wir da in irgendeiner Art und Weise unsere Grundsätze über den Haufen werfen. Der Punkt ist aber auch, dass es hier juristisch unterschiedliche Auffassungen gibt. Deswegen habe ich in meiner Rede auch betont, dass ich der Meinung bin – das teile ich nun mit dem Datenschutzbeauftragten –, dass wir eventuell hier nicht datenschutzkonform arbeiten. Allerdings gibt es eben andere Juristinnen und Juristen, die anderer Auffassung sind, insbesondere die Juristinnen und Juristen der jeweiligen Staatskanzleien. Ich würde denen nun nicht absprechen wollen, weniger juristisches Know-how zu haben, als es vielleicht andere haben. An dieser Stelle hat die AfD aber auch geflissentlich vergessen das zu erwähnen, was ich vorhin gesagt habe: Wenn wir dem heute hier nicht zustimmen, fallen wir in die Situation zurück, dass wir tatsächlich den Rundfunkanstalten den Ankauf von Daten ermöglichen. Also will die AfD, dass die Rundfunkanstalten wieder Daten ankaufen und dass sie wieder vor den Haustüren der Leute stehen und klingeln und sagen, hier, ihr müsst doch aber noch mal eure Rundfunkbeiträge zahlen. Das ist das Schwierige an Kompromissen. Deswegen sind Sie eben einfach nicht regierungs- und politikfähig, weil Sie nicht anerkennen können,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass man an dieser Stelle manchmal eine Kröte schlucken muss, um das große Ganze im Blick zu behalten. Ob es tatsächlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gibt, werden wir nicht hier in diesem Landtag entscheiden. Wenn das jemand feststellen lassen will, muss er das auf anderem Wege tun. Ich glaube auch, dass wir als Thüringen da sehr konstruktiv rangegangen sind. Ich bin der Staatskanzlei sehr dankbar dafür, dass sie eben zumindest eine Kontrollinstanz in diesen Staatsvertrag reinverhandelt hat. Kein anderes Bundesland hat das an dieser Stelle interessiert.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dementsprechend werde ich meiner Landesregierung, die das sehr gut gemacht hat, an dieser Stelle nicht in den Rücken fallen und sagen, das habt ihr aber doof gemacht, denn sie haben im Prinzip dort versucht, unsere Ansprüche umzusetzen.
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion hat ja deutlich gezeigt – unabhängig von medienpolitischer Substanz –, dass die Kollegen der AfD jetzt schon warmlaufen, um die Beitragsdebatte, die in naher Zukunft hier anstehen wird, sozusagen zu eröffnen.
(Beifall AfD)
Der Beifall wird Ihnen nicht helfen, das Argument wird dadurch nicht besser und Ihre Argumentation auch nicht, weil es deutlich macht, dass Sie im Grunde genommen öffentlich-rechtliche Anstalten, öffentliche Presse immer verleugnen wollen,
(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Lügenpresse!)
dass Sie immer im Grunde genommen attackieren, um Ihre Meinungsmonopolversuche durchzusetzen. Ich glaube, Sie kommen nicht weiter und Sie sehen es ja auch: Die Argumente fruchten nicht. Einen Gedanken möchte ich in besonderer Weise noch mal aufgreifen – den Begriff der Beitragsgerechtigkeit. Dieser Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag macht an zwei Stellen in besonderer Weise die Beitragsgerechtigkeit deutlich und hebt sie auch hervor. Das ist die Abschaffung der Beitragszahlung auf die Zweitwohnung. Das haben wir – und das habe ich in meinem ersten Beitrag hier vom Pult auch schon mal deutlich gesagt – seit 2013 in der Debatte aller Rundfunkstaatsverträge, wenn es um Beitragszahlung geht, angemahnt: die Befreiung von Nebenwohnungen von dieser Bezahlung. Das ist 2018 durch das Verfassungsgericht bestätigt worden. Jetzt ist es so weit, das ist Gerechtigkeit. Man kann im Grunde genommen – so simpel habe ich versucht, es beim letzten Mal deutlich zu machen – nicht an zwei Orten gleichzeitig Fernsehen sehen, das wäre relativ kompliziert, demzufolge ist das ein Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit. Und der zweite Punkt: Es ist natürlich mit Blick auf die, die zahlen und nicht zahlen, durchaus auch ein Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit. Nun ist die Sinnhaftigkeit der Erhebung der Daten, die jetzt besonders durch den Datenschutzbeauftragten, aber auch durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in ihrem Umfang und in ihrer Art und Weise kritisiert worden ist, in der entsprechenden periodischen Weise auch nachzufragen, ob es zu Ergebnissen geführt hat. Eines der Hauptargumente der Anstalten ist immer gewesen: Wir wollen erreichen, dass alle zahlen und demzufolge brauchen wir die Daten, um sie zu erfassen. Ich glaube weniger daran, dass man da die Beiträge zwingend erhöhen wird, aber das sollte man vielleicht in vier Jahren noch mal überprüfen. Dennoch: Auch in dem Abwägungsprozess, dass wir hier komplizierte Datenerfassungen haben, die im Einzelfall – so wie die Fachleute sagen – der Datenschutz-Grundverordnung widersprechen könnten, wird meine Fraktion diesem Staatsvertrag und dem Thüringer Gesetz zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein. Damit rufe ich die Abstimmung über den Gesetzentwurf auf. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/287 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und von Teilen der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Ich rufe auf zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf: Wer dafür ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Bei den Stimmenthaltungen aus der Fraktion der FDP ist der Gesetzentwurf angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 1 und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/349 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schütze für die Fraktion der AfD.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, wieder beraten wir hier einen Gesetzentwurf, dem sehr viele Thüringer Jäger positiv gegenüberstehen, aber dem in der ersten Lesung vor allem wegen ideologischer Sturheit und machtpolitischer Überlegungen die Überweisung an den Ausschuss versagt wurde. Daher lassen Sie mich kurz auf die erste Beratung zurückblicken: Das, was hier in dem Plenum als angebliche Argumente zur Ablehnung vorgebracht wurde, war teilweise grotesk. Besonders grotesk wurde es, als den unteren Jagdbehörden einfach mal so die Fachkompetenz in ihrem Aufgabengebiet abgesprochen wurde und einzelne Schalenwildarten als Schädlinge diffamiert wurden. Auch die im Bundesjagdgesetz verankerte Hege des Muffelwilds mit der Ansiedlung des Tigers überhaupt in Verbindung zu bringen, ist schlicht absurd und kann nur mit dem bewussten Versuch der Verzerrung erklärt werden,
(Beifall AfD)
von dem übrigen Unsachlichen aus den Reihen der Linksfraktion gegenüber den Thüringer Jägern mal ganz zu schweigen. Denn Fakt ist: Die ehrenamtlichen Jäger als staatlich geprüfte Naturschützer leisten einen unschätzbaren Dienst zum Erhalt unserer Umwelt und damit für uns alle.
(Beifall AfD)
Sie sind und bleiben für uns die ersten Ansprechpartner, wenn es um Umwelt und Naturschutz geht. Auch der Vorwurf, dass der Gesetzentwurf zur Unzeit kommen würde, entbehrt jeglicher objektiver Grundlage, denn eine sogenannte Unzeit für Gesetzentwürfe gibt es schlichtweg nicht.
(Beifall AfD)
Es macht vielmehr deutlich, dass eine sachliche Debatte im Ausschuss von so manchen hier überhaupt nicht erwünscht war, was sehr schade ist, denn insbesondere mit Herrn Minister Hoff hätte ich gern im Ausschuss über das Für und Wider so mancher Passage unseres Gesetzentwurfs gesprochen. Dabei ist es umso erstaunlicher, was ein Stabilitätspakt alles im Thüringen des 21. Jahrhunderts so möglich macht. Dies kannte ich bisher nur aus meiner DDR-Jugend.
(Beifall AfD)
Das alles hat aber der Kollege Möller in der ersten Beratung sehr treffend festgestellt. Umso deutlicher möchte ich im Namen meiner Fraktion festhalten, dass wir artenreiche, gesunde und überlebensfähige Wälder brauchen sowie den Waldumbau in Teilund Mischwäldern ausdrücklich befürworten und unterstützen. Anders als so mancher hier im Plenum machen wir das übrigens nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten, indem wir unter forstlicher Begleitung zur richtigen Zeit und über mehrere Tage selbst standortgerechte Bäume gepflanzt haben.
(Beifall AfD)
Ich möchte weiterhin unterstreichen, dass unser Gesetzentwurf einem fachgerechten Waldumbau nicht im Weg steht und auch das wiederkäuende Schalenwild in diesen zukünftigen Mischwäldern seinen gebührenden Platz haben muss, und zwar nicht als unbeliebter Schädling, der gerade einmal geduldet wird, um als Wolfsfutter zu dienen,
(Beifall AfD)
sondern als positiver, natürlicher und auch gestaltender Bestandteil unserer Wälder sowie als Landschaftspfleger für das Offenland. Denn ebenso wie die Deutsche Wildtier Stiftung sehen wir den positiven Einfluss aller Schalenwildarten auf den Wald und auf die Natur insgesamt und bewerten deren Existenzrecht nicht nur anhand von ökonomisch geprägten Verbissgutachten und Schälschäden, deren Ursachen oft genug auf einen fehlerhaften forstlichen Ansatz zurückzuführen sind, zumal auch ein verbuschter Baum CO bindet und gerade durch 2 sein strukturiertes Wachstum Platz für Tiere aller Art bietet. Darum, verehrte Kollegen, möchte ich Sie bitten, noch einmal in sich zu gehen, um dem Gesetzentwurf zuzustimmen für zukünftige vitale und artenreiche Wälder mit Wild. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, die Jagd ist ein sehr sensibles Thema. Leider gibt es um diese wunderbare Tradition viel aufgeladenes Gehabe. Das wird der Jagd an sich und das wird den Jägerinnen und Jägern nicht gerecht,
(Beifall SPD)
denn auf die Jagd und auf gut ausgebildete und motivierte Jägerinnen und Jäger, die fachgerecht und verantwortungsvoll agieren, können wir weder aus forstlichen, wildbiologischen noch aus Gründen des Naturschutzes verzichten. Jäger sind Naturschützer. Wir brauchen, die Gesellschaft braucht die Hilfe und die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger, sei es, um die Wilddichte zu regulieren und so Verbissschäden zu vermeiden, sei es, um verwundete, verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlösen, sei es, um Kosten zu sparen etwa bei der Aufforstung, oder sei es, um sich auf die Afrikanische Schweinepest vorzubereiten. Sie sehen, das Spektrum der Jagd ist ein sehr breites. Deshalb finde ich, verbietet es sich, hier ideologische Kämpfe auszutragen, zumal dann, wenn der Novelle, die die AfD-Fraktion mit diesem Gesetz rückabwickeln will, ein unglaublich langer und breit angelegter Diskussionsprozess vorausgegangen ist – ein Prozess, von dem die meisten Beteiligten sagen, dass er einen Kompromiss hervorgebracht hat, der allen etwas gerecht wird und niemanden vollends zufriedenstellt. So ist das nun mal mit Kompromissen. Und ein solches Ergebnis ist nicht schwarz oder weiß, es ist grau und es rechtfertigt eben gerade nicht die Schwarzmalerei, mit der die AfD diesen Kompromiss verteufelt und ihn aus der Welt schaffen will. Abschließend möchte ich noch kurz zum Vorwurf Stellung nehmen, den Sie zur ersten Beratung Ihres Gesetzentwurfs vorgebracht haben, wir würden das Wild nur als Ungeziefer betrachten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das tun wir nicht. Wir wägen allerdings ab, so wie man das machen sollte. Und im Ergebnis dieser Abwägung sehen wir sehr wohl die Notwendigkeit, den Wildbestand zu regulieren und ihn an vielen Stellen des Freistaats auch wirksam zu reduzieren. Denn sonst wird es nichts mit dem Waldumbau und auch nichts mit der Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen, sei es durch Naturverjüngung oder das Pflanzen von Bäumen. In diesem Sinne darf ich für die regierungstragenden Fraktionen von Linke, Grünen und SPD die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs erneuern. Er ist ein Schnellschuss, er gibt allen anderen Fraktionen dieses Hauses berechtigten Anlass zur Kritik. Er ist nicht mehrheitsfähig. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits in meiner Rede in der 9. Sitzung des Thüringer Landtags Anfang März deutlich gemacht habe, halten wir von der FDP-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf nach wie vor für ein unausgereiftes Stückwerk.
(Beifall Abg. Baum, FDP)
Anstatt einen schlüssigen Entwurf für eine Überarbeitung des Jagdgesetzes vorzulegen, beglücken Sie uns, meine Damen und Herren, mit einer Reihe von redaktionellen Änderungen und widersprüchlichen Forderungen. Anstatt Ihre Änderungsvorschläge klar und übersichtlich zu benennen, werden ganze Normen via copy and paste wiedergegeben und die Änderungen mehr oder weniger in diesen versteckt. So ist es, dass insbesondere nur einzelne Worte geändert werden. Auf Quellen oder Hintergründe für Ihre pauschalen Behauptungen haben Sie gänzlich verzichtet. Bei der Diskussion des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in der 6. Legislatur haben Sie es versäumt, sicherlich notwendige und angebrachte Änderungsanträge einzubringen. Daher – um sprachlich im Bild zu bleiben, meine Damen und Herren – treiben Sie jetzt die Sau erneut durchs Dorf. Die Kosten, die durch Ihre Änderungsvorschläge hervorgerufen werden, finden sich nicht, ebenso wenig eine Regelung zum finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand, der den Kommunen entsteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle beispielhaft auf einige Punkte eingehen, die die Widersprüchlichkeit des Entwurfs aufzeigen. In Punkt 3 zu § 21 Abs. 3 fordern Sie die Zurückdrängung invasiver Vogelarten in Thüringen durch die Beseitigung von Gelegen dieser Arten. In Thüringen wurde bisher allerdings keine einzige Vogelart als invasiv und nur eine als potenziell invasiv eingestuft und in der gesamten EU bisher nur fünf Arten. Entsprechend bleibt eine Verhinderung von Gelegen daher natürlich sehr diskussionswürdig. Dagegen sprechen Sie sich in Punkt 8 zu § 34 Abs. 2 dafür aus, die Einschränkungen bei der Aussetzung von Muffelwild abzuschaffen. Das europäische Mufflon ist jedoch ein Neozon. Ursprünglich beheimatet auf Korsika und Sardinien wurde es erst vor 200 Jahren in Mitteleuropa eingeführt, um als zusätzliche jagdbare Tierart zu fungieren. Durch das Wiederauftreten der großen Beutegreifer Wolf und Luchs zeigt sich aber, dass das Muffelwild in keinem funktionierenden mitteleuropäischen Ökosystem eine Chance hat, dass es ohne menschliche Hege nicht überleben könnte. Exemplarisch, meine Damen und Herren, ist dabei das Verschwinden der Populationen in der Lausitz oder auch in der Göhrde oder der massive Rückgang im Harz zu nennen. Zuletzt möchte ich an dieser Stelle auch noch auf Ihre Forderung in Punkt 4 zur Aufhebung des Verbots von Schlagfallen eingehen. Fanggeräte oder Fangvorrichtungen, die zum Totschlagen des Wildes bestimmt sind, also Tellereisen oder Abzugseisen, stellen nach unserer Auffassung eine grausame, das Tierwohl missachtende Jagdtechnik dar. Sie argumentieren, dass dabei derzeit das generelle Verbot von Schlagfallen impraktikabel sei und den Artenschutz behindere. Der Einsatz von zertifizierten Schlagfallen sei wesentlich tierschutz- und waidgerechter als ein laienhafter Lebendfang mit diversen Erlegungsversuchen. Fallen dieser Art, die aber unbeaufsichtigt und unkontrolliert zur Jagd ausgelegt werden, tragen indes immer das Risiko mit sich, meine Damen und Herren, unbeabsichtigt Tiere zu töten. Auch ist die gewünschte stressfreie Tötung der Tiere nicht mit Sicherheit gewährleistet, da es immer wieder zu dokumentierten Fällen kommt, in denen nach Auslösung das Wild überlebt und einem stunden- oder tagelangen Überlebenskampf und Qualen ausgesetzt ist. Nicht nur aus diesen Gründen verbietet das Deutsche Jagdgesetz bereits seit Jahrzehnten den Einsatz von nicht sofort tötenden Fallen, meine Damen und Herren. Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der Gesetzentwurf mit schneller Feder geschrieben wurde und wenig Erfolg verspricht. Das gegenwärtige Thüringer Jagdgesetz ist – das kam hier auch schon zum Ausdruck – ein in vielen Beratungen erarbeiteter Kompromiss, der die Interessen der Jägerschaft, des Tierwohls als auch des Umweltschutzes einigermaßen zufriedenstellend zusammenbringt. Es ist nicht perfekt und kann sicherlich an der einen oder anderen Stelle einer Überarbeitung unterzogen werden. Das, meine Damen und Herren, sollte dann allerdings in einem besser erarbeiteten Entwurf zusammenfassend geschehen. Deswegen werden auch wir vonseiten der FDPFraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall Abg. Baum, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Antrag der AfD nicht weiter ausholen, weil sich seit der ersten Beratung im Februar an der Sache nichts verändert hat. Der Kollege Schütze hat das, glaube ich, auch eindrücklich hier vorgebracht. Ich möchte allerdings wiederholt daran erinnern, dass sich die CDU-Fraktion in der abgelaufenen Legislatur klar gegen die Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen hatte. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Unsere Änderungsanträge wurden seinerzeit abgelehnt und dafür trägt Rot-Rot-Grün letztlich auch die Verantwortung.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, hat der Gesetzentwurf der AfD zwar aufgegriffen. Das betrifft das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen – auch da wiederhole ich mich – kommt der jetzige Gesetzentwurf absolut zur Unzeit. Mit dem am Ende der sechsten Legislatur abgeschlossenen rotrot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war – ungeachtet unserer Ablehnung – gleichwohl Ruhe eingekehrt. Der Landesjagdverband hat das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können, so wörtlich. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist und bleibt schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz jetzt und heute erneut zu eröffnen. Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben. Wir wollen erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet. Letzte Wiederholung aus der ersten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden. Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, müssen wir uns die Praxis nun erst mal anschauen und dann die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Es hilft nicht, sich als Jägerversteher aufzuführen, einen unausgereiften Gesetzentwurf hinzuknallen und billig politischen Erfolg zu suchen.
(Beifall CDU)
Gerade wegen letzterem Gesagten lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Die Landesregierung habe ich auch nicht gesehen. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und die Stimmen der CDU. Wer enthält sich? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/645 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau ist leider oft Gegenstand vieler Sonntagsreden. Bestandteil von Bürokratieabbau muss ganz klar und deutlich die Vereinfachung und manchmal sogar der Abbau von Standards sein, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Dabei erweist sich aber oft der Bürokratieabbau von oben als schwierig. Er weckt zuweilen den Eindruck, als würde das Gegenteil angestrebt und oft kommt auch das Gegenteil von Bürokratieabbau heraus. Was der vorgelegte Gesetzentwurf erreichen will, meine Damen und Herren, ist Bürokratieabbau, Standardabbau von unten, meine Damen und Herren, und darauf kommt es an. Wir wollen die Erfahrungen und die Ideen von Praktikern vor Ort erschließen. Und wir wollen die Erprobung von Abweichungen von landesrechtlichen Standards durch die Kommunen, durch die kommunalen Zweckverbände, durch die Landkreise ermöglichen. Wir wollen eruieren, ob die erprobte Abweichung für eine landesweite Umsetzung geeignet sein kann, um so neue Potenziale zu erschließen. Die Kommunen können eigenverantwortlich Ideen und Vorschläge einbringen und in Kooperation mit dem Land erproben und umsetzen. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf Impulse zu einer Stärkung der Subsidiarität freisetzen, damit unten entschieden werden darf, was auch unten entschieden werden kann, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Dabei haben wir uns an erfolgreichen Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientiert, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Deswegen, meine Damen und Herren, finden wir es auch überparteilich interessant. Denken wir an den Bericht der Brandenburger Regierung vom 20.12.2018, worin man lesen kann, dass seit 2006 62 Kommunen ein vergleichbares Brandenburger Gesetz genutzt haben. Es wurden 126 Anträge gestellt und 52 davon landesweit umgesetzt. Das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren, den wir uns genau anschauen sollten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Kahlschlag sozialer Standards, es geht darum, die Erfahrungen der Praktiker zu nutzen, um zu einfacheren und praktischeren Regeln zu kommen. Deswegen, meine Damen und Herren, freue ich mich jetzt auf eine hoffentlich fachliche und sachliche Debatte hier und auch in den Ausschüssen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das Gesetz der FDP zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards ist kein neues Gesetz, das hat die FDP 2012 schon in den Thüringer Landtag eingebracht. Wir haben das mal im Änderungsmodus verglichen und das ist eigentlich das, was schade daran ist: Bis auf ein paar minimale Änderungen sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP leider nicht auf die damalige Debatte eingegangen und haben sozusagen das, was viele andere Fraktionen bei dem Gesetz angemahnt haben, nicht noch einmal in ein erneutes Gesetz reingeschrieben. Das ist schade, weil das eigentlich ganz gute Anmerkungen waren und man leider sagen muss, dass das Gesetz auch jetzt an ganz bestimmten Sachen krankt. Das ist vor allen Dingen die globale Haltung dieses Gesetzes. Da fällt es einem wirklich schwer, sich dazu zu verhalten. Also ich glaube, Sie werden im Thüringer Landtag sicherlich keine Fraktion finden, die sagt, sinnlose Bürokratie ist eine Supersache. Das Problem ist aber auch, dass Bürokratie auch einen grundsätzlichen Zweck hat, nämlich durchaus den Schutz von einzelnen Interessen und vor allen Dingen auch, um Standards umzusetzen. Jetzt hat Herr Bergner zwar die sozialen Standards schon vorweg rausgenommen, dass es ihm nicht darum geht. Das erschließt sich aus Ihrem Gesetzentwurf aber schlicht und ergreifend nicht. Das ist eines der Probleme. Auf die Frage von Umweltstandards beispielsweise sind Sie auch gar nicht eingegangen. Von daher finde ich es tatsächlich etwas schwierig heute, in der Tiefe über dieses Gesetz zu diskutieren, weil genau das schon alles einmal gemacht wurde und es leider Gottes keinen Niederschlag in dieser neuerlichen Form gefunden hat. Ganz grundsätzlich stimme ich Ihnen natürlich in dem Ansinnen zu, was Sie haben. Aber ich finde es tatsächlich schwierig, von Bürokratieabbau zu sprechen, wenn man gleichzeitig quasi eine Instanz einführt, die dann Anträge von Kommunen und Gemeinden prüft, ob sie sozusagen abweichen können von einem Standard in einem wahrscheinlich rechtlich etwas schwierigen Verfahren. Vielleicht verschieben wir an dieser Stelle auch nur für eine gewisse Zeit bestimmte bürokratische Hürden und das, glaube ich, dient jetzt nicht unbedingt der Sache. Deswegen finde ich grundsätzlich das Ziel, was Sie formulieren, richtig; das Instrument, das Sie dafür anlegen, finde ich aber falsch. Von daher kann ich diesem Gesetzentwurf nicht wahnsinnig viel abgewinnen. Ich würde mir durchaus wünschen, dass man einmal grundsätzlich über so etwas diskutiert, wie man auch zu dem Ziel kommt, nämlich einen Bürokratieabbau zu machen, dafür zu sorgen, dass Verwaltung in die Lage versetzt wird, andere Verfahren einzuführen, bestimmte Dinge anders zu handhaben, Probleme anders zu lösen. Da bin ich komplett bei Ihnen, aber ich glaube, dass das das falsche Instrument ist. Von daher sind wir nicht so ganz von diesem Gesetzentwurf begeistert, würden die Debatte aber grundsätzlich gern führen, aber vielleicht an einem anderen Vorschlag in dieser Form. Dieser Gesetzentwurf taugt aus meiner Sicht für die tiefer gehende Debatte an dieser Stelle nicht. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Henfling, es ist ganz interessant, Ihnen zuzuhören, allerdings vermisse ich einen Gegenvorschlag. Die FDP hat hier einen Vorschlag eingebracht in Form eines Gesetzes und Sie kritisieren das nur und das ist, glaube ich, nicht das, was uns weiterführt. Denn, meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, unsere Kommunen von belastenden landesrechtlichen Regelungen zu befreien.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist witzig, dass Sie als AfD das sagen!) Wenn Sie ernst genommen werden wollen, Frau Henfling, können Sie mich gern danach fragen. Dann stehe ich zur Verfügung.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich muss nicht fragen, ich nehme mein Recht auf Zwischenrufe wahr!) Gerade bei einer externen Einschränkung der Verwaltungstätigkeit wie in den vergangenen 2,5 Monaten muss es möglich sein, dass unsere Kommunen auch mit alternativen Ideen vor Ort
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nehmen Sie
mal die Hände aus der Tasche!) landesrechtliche Vorgaben umsetzen können. Effizienz der Verwaltung bei Bürokratieabbau ist ein großer Wunsch von Bürgern und auch Unternehmen. Verehrte Kollegen der FDP – Frau Henfling hat es erwähnt –, auch wenn Sie heute hier den aufgewärmten Gesetzentwurf vom 23. Februar 2020 wiederum in das Plenum einbringen, ist dessen Notwendigkeit aktueller denn je. Allerdings vermissen wir die Anpassung seiner Regelungen an die Erfahrungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, denn diese Bundesländer verfügen bereits seit Jahren über ähnliche Gesetze mit leider nur mäßigem Erfolg, wie die „Süddeutsche Zeitung“ bereits am 30. August 2018 zu berichten wusste. Wir haben vielmehr die Attraktivität eines solchen Gesetzes für unsere Kommunen zu erhöhen. Beispielsweise sollten hier Ausnahmen, auch von starren kommunalverfassungsrechtlichen Regelungsvorgaben, in den örtlichen kommunalen Gremien möglich sein. Beispiel: der kleine Laternenumzug zum Martinstag in der Gemeinde. Hier ist bislang auch eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen. Dies sollte vom Ordnungsamt der Gemeinde selbst übernommen werden können. Man sollte auch als Ausnahme von den kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben die neuen Medien zur Herstellung der Öffentlichkeit bei Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen nutzen können. Aus den Erfahrungen daraus kann dann eine Änderung des Landesrechts erfolgen. Wir sollten uns im Gesetzgebungsverfahren von solchen Erfahrungen leiten lassen. Galoppänderungen an der Thüringer Kommunalordnung wie von CDU und FDP bereits vorgeschlagen sind hier fehl am Platz. Denn wie sagte es schon Konrad Adenauer: „Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst.“ Wir müssen uns im Gesetzgebungsverfahren kommunale Erfahrungen zu eigen machen. Da, Frau Henfling, sind wir eben anderer Ansicht als die Grünen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Gott sei Dank, sagen Sie. Aber wir setzen darauf, dass die Erfahrungen aus den Kommunen hier verwertet und auch beachtet werden sollen. Das ist wichtig.
(Beifall AfD)
Warum ist das so? Weil vor Ort Entscheidungen nun mal oftmals schneller fallen und sich stärker an den Interessen der Menschen orientieren. Daher werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs der FDP an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und ihn dort mit Änderungsvorschlägen im Interesse der Kommunen begleiten. Wenn es uns dann gelingt, den Gesetzentwurf für unsere Bürger attraktiv zu gestalten, sind Bürokratieabbau und bürgernahe Verwaltung keine hehren Ziele mehr. Wir können auch anfangen – Frau Henfling, Sie haben es angesprochen – und endlich mal Butter bei die Fische geben. Das geht doch schon bei der Digitalisierung der Zulassungsstellen los. Wir haben 60 Prozent Zulassungsdefizit im Monat April. Das heißt, wir könnten hier mal Nägel mit Köpfen machen. Das heißt, wir könnten dafür sorgen, dass durch Online-Zulassungen letzten Endes die Unternehmen, wie Kollege Kemmerich es letztens auch zutreffend gesagt hatte,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch schon längst auf dem Weg!) – reden Sie mir doch nicht dazwischen – nicht auf Almosen durch Zuschüsse und sonstige Sachen in dieser Pandemiekrise angewiesen sind, sondern die Unternehmen Umsätze machen können. Wenn wir mit Autohäusern reden, mit Autohäusern in Kontakt treten, dann stellen wir nämlich fest, dass die Zulassungszahlen erheblich zurückgegangen sind und hier erhebliche Hemmnisse vorliegen. Es wäre gut, wenn Sie auch mitmachen und uns dabei helfen würden, die Effizienz und den Bürokratieabbau zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrten Damen und Herren, ich muss noch mal darauf aufmerksam machen: Das Servicepersonal gibt sich hier wirklich die größte Mühe, uns zu schützen. Ich bitte die Rednerinnen und Redner, das zu akzeptieren und zu respektieren und das Podest erst zu betreten, wenn die beiden Damen mit ihrer Arbeit fertig sind, damit wir den Abstand wahren. Vielen Dank.
(Beifall im Hause)
Ich rufe jetzt auf Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon von Kollegin Henfling gesagt worden, den Antrag gab es eins zu eins schon einmal in der 5. Wahlperiode, vielleicht von wenigen Worten abgesehen. Damals gab es eine große Koalition, alle anderen Parteien haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, Enthaltung bei den Grünen. Dass der jetzt einfach noch mal so unaufgehübscht oder unverbessert hier reinkommt: Was haben Sie sich denn daraus erhofft? Möglicherweise eine neue Koalition mit einer damals noch nicht vertretenen Partei, die ja auch eben schon Sympathien signalisiert hat? Aber was mich noch viel mehr an diesem pauschalen Antrag stört, ist dieser Denkfehler. Ich finde es relativ sinnfrei, wenn Sie die Begriffe „Bürokratie“ und „Standard“ sozusagen eins zu eins setzen. Dass Standards Bürokratie bedeuten, das ist so nicht richtig. Standards bieten auch ein Geländer, nämlich eine Norm, an die sich alle zu halten haben und auf die sich alle verlassen und auf die sich alle stützen können. Deswegen wäre es wichtig gewesen, dass Sie uns mal erzählen: Was meinen Sie eigentlich mit Standards, die Bürokratie erzeugen statt Schutz?
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn wir kennen ja die Standards, die wir haben. Wir haben welche im Bereich des Kindergartengesetzes, des Schulgesetzes, des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes. Das sind alles Geländer, sage ich Ihnen, und keine Bürokratie. Und wenn Sie da eingreifen wollen, dann schwächen Sie auch Anliegen, die der Gesetzgeber mit der einen oder anderen Norm verfolgt hat. Das Standarderprobungsgesetz, was Sie haben wollen, hätte zur Folge, dass der Landtag Gesetze beschließen könnte, aber die Entscheidung, ob dieses Gesetz von den Kommunen umgesetzt wird, der obersten Landesbehörde obliegt, sofern die Kommune eine Abweichung beantragt. Es fände also eine massive Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Exekutive statt. Das ist auch deswegen so bemerkenswert, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, weil Sie es doch gerade sind, die im Zuge der Corona-Krise eine solche Verschiebung vehement kritisieren. Damals wie heute ist Ihr Gesetzentwurf verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich. Dieser Generalvorbehalt wird gar nicht genauer ausgeführt. Damals wie heute drücken Sie sich davor, klar zu benennen, welche sogenannten Standards denn überflüssig sind – also wo die Gleichung „Standard gleich Bürokratie“ zutreffen soll –, die die Kommunen an einer effizienten Aufgabenerfüllung hindern. Der Gesetzentwurf verschafft in der allgemeinen Form, wie Sie ihn uns hier – ich sage jetzt mal – wirklich zumuten, sogar mehr Bürokratie, als er einspart. Das Genehmigungsverfahren ist extrem aufwendig. Es ist mit vielen Anträgen, mit Schriftverkehr, Benehmensregelungen, mit viel Begleitung durch die Landesverwaltung verbunden. Das finde ich auch noch witzig. Also die Landesbehörden sollen immer dann auch sagen: Seid ihr jetzt auch richtig von dem Standard abgewichen, von dem ihr die Ausnahmen – nicht, dass die dann aus Versehen doch was so gemacht haben, wie es allgemeingültig ist. Sie wollten doch im Landtagswahlkampf Landesbedienstete einsparen. Mit solchen Gesetzentwürfen wird das nichts. Der Gesetzentwurf ist bürgerunfreundlich. Die aktuelle Corona-Krise zeigt uns, dass die Gemeinden und Landkreise, aber auch die Bürgerinnen und Bürger selbst ein großes Bedürfnis nach landesweit einheitlichen Regelungen haben. Wenn selbst Landesgesetze künftig ihre Gültigkeit verlieren, sobald man die Gemeinde- oder Landkreisgrenze überquert, sorgt dies nicht für Effizienz, sondern für einen höheren Informationsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch für Frustration. Und das hat mit Sicherheit auch dazu geführt, dass in anderen Ländern, die etwas Ähnliches ausprobiert haben, die Experimentierneigung gar nicht so groß gewesen ist. Deswegen hat sich anscheinend in den anderen Bundesländern auch schon erwiesen, dass der Gesetzentwurf für die Kommunen gar nicht so attraktiv ist, wie Sie glauben. Erstens bergen kleingliedrige Lösungen auch immer die Gefahr von Ausweicheffekten. Es besteht also die Gefahr, dass die Aussetzung von Standards in der einen Kommune zur Belastung einer anderen Kommune führt. Warum soll ich jetzt den meinetwegen schlechteren Kindergarten besuchen, wenn es woanders hübscher ist?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das geht
doch jetzt schon!) Ähnliche Effekte lassen sich schon bei unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen beobachten. Sie mögen das als freien Wettbewerb gutheißen, letztlich schneiden sich die Gemeinden damit aber ins eigene Fleisch. Und last, but not least ist auch zweifelhaft, ob die Aussicht auf eine lediglich vierjährige Ausnahme für die Kommunen attraktiv ist. Warum sollen sie viel Mühe und Arbeit in eine vermeintlich effizientere Aufgabenwahrnehmung investieren, wenn nach vier Jahren dann doch wieder das Geländer von allen ergriffen werden muss? Wie gesagt, wir sehen auch hier gar keinen Grund, das im Ausschuss zu beraten, denn da ist man schon mal zu dem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen am Anfang genannt habe.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU begrüßen den heute vorliegenden Vorschlag der FDP-Fraktion und das damit verbundene Bekenntnis zum notwendigen Abbau überflüssiger Bürokratie. Die Aufgaben der Thüringer Gemeinden und Landkreise sind vielfältig und umfangreich. Für die Erledigung dieser Aufgaben gibt es dementsprechend natürlich eine Fülle von vielen Regelungen, die es zu beachten und einzuhalten gilt. Uns ist bewusst, dass Veränderungen der Rahmenbedingungen dazu führen, dass wir für unsere Kommunen im Jahr 2020 auch neue Möglichkeiten schaffen sollten, angemessen auf neue Herausforderungen zu reagieren.
(Beifall CDU)
Wir unterstützen deshalb den Ansatz, mit einem kommunalen Standarderprobungsgesetz dafür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Idee, geltende Regeln auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu überprüfen und zu hinterfragen, ob es nicht bessere und praktikablere Lösungen gibt, gewinnt nicht erst in den Tagen der Pandemie einen Reiz.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist ja nun
gerade nicht reizvoll!) Na ja, wenn man die Verordnungen sieht, gibt es immer wieder Ideen, wie man das besser machen könnte. Auch von kommunaler Seite aus – das kann ich Ihnen sagen – gibt es jede Menge Vorschläge.
(Beifall CDU)
Dieser nun vorliegende Vorschlag soll unseren Kommunen die Möglichkeit geben auszuprobieren, ob Aufgaben auch unbürokratischer, effektiver und – auch ganz spannend – vor allem kosteneffektiver erledigt werden könnten. Zu diesem Zweck ist es eben tatsächlich sehr sinnvoll, den Kommunen diese Möglichkeit zu geben, für eine bestimmte Zeit Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu ändern und testweise eben neue Wege bei der Aufgabenerledigung zu gehen. In der Praxis gefundene erfolgreiche Verbesserungen sollten dann auch landesweit umgesetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf mehr Service und Bürgernähe in den Kommunen vor Ort. Wir möchten daher gern den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss für Inneres und Kommunales beraten, denn wir sehen den Entwurf als eine erste Grundlage dieser Diskussion. Es gibt einige Punkte, die in diesem Zusammenhang natürlich besprochen werden sollten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist beispielsweise die Rede von neuen Maßnahmen zum Demokratieabbau. Hier stellt sich natürlich auch für uns die Frage, welche Maßnahmen dort von der FDP beispielsweise gemeint sind und wie die Kommunen zu diesen stehen. Das sind nur zwei der Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft und über die wir gern reden möchten. Daher möchten wir gern auch anregen – dann als nächsten Schritt, der logisch daraus folgt –, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss für Inneres und Kommunales anzuhören und auch einzubeziehen. Insofern sind die fachliche Diskussion im Ausschuss und im Ergebnis auch eine Weiterentwicklung des vorliegenden Gesetzentwurfs notwendig. Daran wollen wir gern mitwirken und werben für die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass die FDP ihren eigenen Gesetzentwurf von vor acht Jahren noch mal zu recyceln versucht hat, ohne aber daran wirklich etwas verändern zu wollen. Schon damals 2012 hat Die Linke deutlich gemacht und festgestellt, dass der Gesetzentwurf sehr abstrakt formuliert ist. Sie haben das ganz bewusst gemacht und benutzen dann solche Schlagworte – Frau Marx hat das gesagt –, wie „Standardsenkung“ und „Bürokratieabbau“, weil sich das in der Öffentlichkeit immer gut anhört. Das ist eine reine populistische Effekthascherei.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Bergner, was Sie gesagt haben, die positiven Erfahrungen in Brandenburg: Gerade mal 15 Prozent der dortigen Kommunen nutzen die Möglichkeiten, die das Gesetz dort eröffnet. Das ist offensichtlich ein Beleg dafür, dass das Gesetz selbst viel zu bürokratisch formuliert worden ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das richten
Sie mal Rot-Rot in Brandenburg aus!) Herr Bergner, wenn Sie über Standardsenkungen nachdenken und hier Vorschläge unterbreiten, die Sie ja wirklich gar nicht substanziiert und konkret gemacht haben, dann haben wir die Angst davor, dass Sie Standards senken wollen, wo wir in den letzten fünf Jahren unter Rot-Rot-Grün erfolgreich die Standards erhöht haben, zum Beispiel für mehr Demokratie in den Kommunen.
(Beifall DIE LINKE)
Da sind wir Spitzenreiter bundesweit geworden, und da lassen wir Standardsenkungen nicht mal in der Debatte zu. Frau Marx hat es deutlich gemacht: Wenn es um Kinderbetreuung oder soziale Standards geht, da werden wir mit Ihnen nicht in die Debatte einsteigen, Standards zu senken. Da werden wir streiten und dafür kämpfen, die Standards auch weiter zu erhöhen.
(Beifall DIE LINKE; Abg. Wahl, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Wir müssen auch in anderen Bereichen darüber nachdenken, vielleicht Standards zu erhöhen, wenn wir beispielsweise mal das Wort von Gemeinwohlbilanzen auf kommunaler Ebene in den Mund nehmen wollen, dann wollen wir auch darüber diskutieren dürfen, wer welchen Beitrag an welcher Stelle zu welcher Zeit vielleicht geleistet hat, um Pandemien oder andere Krisensituationen globaler Art zu vermeiden oder zu befördern. Auch das muss dann einfach mal entsprechend thematisiert werden. Was auch gar nicht vergessen werden soll: Es gibt natürlich auch Bürokratieabbau. Allein die Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis wird in der Region deutlich Bürokratie abbauen, das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Nach meiner Überzeugung sollten wir an dieser ganzen Latte, die in den letzten zehn Jahren diskutiert worden ist – von der Enquetekommission in der 4. Legislatur, dann gab es in der 5. Legislatur den entsprechenden Expertenbericht und in der letzten Legislatur vielzählige freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen –, anknüpfen. Daran sollten wir anknüpfen, weil das ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kostenminimierung auf kommunaler Ebene wäre. Und, Herr Bergner, wenn Sie von Standardsenkungen reden: Es gab ja mal 2011 eine Änderung der Bauordnung, da haben Sie das auch zu thematisieren versucht. Da waren Sie immer sehr vorsichtig, was Standardsenkung und Bürokratieabbau anging. Aber da haben Sie wahrscheinlich nur das eigene Klientel in den Blick genommen. Das Einzige, wo Sie damals in der Bauordnung für Standardsenkungen gekämpft haben, das waren Standardsenkungen im Bereich „Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung“.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Quatsch!)
Da sage ich Ihnen, wir machen bei Standardsenkungen nicht mit. Das ist ein Beispiel dafür, wo wir mehr statt weniger Standards brauchen.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen sehen wir Ihren Gesetzentwurf äußerst skeptisch. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Vielen Dank, Frau Präsidentin und auch danke noch mal für den Hinweis. Man muss sich erst mal daran gewöhnen. Die Bremsspur habe ich gerade noch rechtzeitig hingelegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, eins gleich vorweg: Ja, wir haben einen alten Entwurf neu aufgearbeitet. Und es hätte mich schwer enttäuscht, wenn Sie es nicht bemerkt hätten, denn dann hätte das bedeutet, Sie hätten sich nicht damit beschäftigt. Es macht aber trotzdem die alte Idee auch nicht schlechter, denn damals, als der Entwurf abgelehnt wurde, gab es einen Entschließungsantrag von CDU und SPD, der Gleiches wollte, nur eben mit Modellregionen. Unserer bezieht sich auf das gesamte Land und ist ein Gesetzentwurf. Zwei Wochen nach der damaligen Ablehnung sagte der damalige Bauminister in der Presse: Wir brauchen ein Standarderprobungsgesetz. Nur gibt es eben bis heute keins. Noch mal: Worum geht es dabei? Wir wollen von den Erfahrungen der Praktiker vor Ort profitieren. Wo ist da das Schlechte dabei? Wir wollen Subsidiarität ermöglichen, da weiß ich, dass Teile des Hauses das nicht mögen, aber wir wollen es.
(Beifall FDP)
Wir wollen mehr Freiheit vor Ort, meine Damen und Herren. Wir wollen Kosteneinsparungen ermöglichen und angesichts der Corona-Krise ist das mehr als bitter nötig. Denn wir werden in Zukunft Kosten einsparen müssen, und zwar gründlich, weil die Haushalte aus der Corona-Krise heraus natürlich belastet sind.
(Beifall FDP)
Ein paar Anmerkungen zu Frau Kollegin Henfling: Es geht natürlich nicht um Umweltstandards. Wenn Sie in den Gesetzentwurf reinschauen: Die Behörde dürfte es gar nicht zulassen. Insofern werbe ich dafür, den Entwurf doch noch etwas gründlicher zu lesen. Auch wenn Kollege Sesselmann von mäßigem Erfolg spricht: Ja, natürlich haben sich damals auch in den anderen Ländern die Mütter und Väter dieses Gesetzentwurfs mehr Beteiligung gewünscht und es ist auch in Brandenburg mehr gewesen als in Mecklenburg Vorpommern, aber es gab Erfolg und der drückt sich auch darin aus, dass in beiden Ländern – ich wiederhole: in beiden Ländern – die kommunalen Spitzenverbände für eine Fortsetzung dieses Gesetzes werben und dass auch die Landesregierungen sich dafür ausgesprochen haben und, nebenbei gesagt, auch damals rot-rote Landesregierungen sehr dafür gewesen sind.
(Beifall FDP)
Und wenn Frau Kollegin Marx kritisiert, dass es sich um ein sehr aufwendiges Antragsverfahren handelt – ich gebe zu, wir haben uns an dem orientiert, was es in anderen Ländern gibt und es ist damals unter einem SPD-Ministerpräsidenten in Brandenburg so beschlossen worden. Wenn wir ein einfacheres Miteinander hinkriegen, gern, dann sind wir sofort dabei, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Und der Hinweis, dass es doch dann so viel Wettbewerb geben könnte: Was für ein furchtbares Schreckgespenst Wettbewerb! Dass es dann mehr Wettbewerb geben könnte und die Leute dann auf einmal in einen anderen Kindergarten gehen, meine Damen und Herren, das ist heute schon gang und gäbe und manchmal auch für Kommunen, die etwas ungünstiger liegen oder wo vielleicht der Kindergarten nicht so gut ist, auch ein Problem, weil man nämlich für das Wunsch- und Wahlrecht richtig zahlen muss, aber es motiviert doch, besser zu werden.
(Beifall Abg. Tasch, CDU)
Und vor dem Motiv, besser zu werden, sollten wir, Frau Kollegin Marx, wirklich keine Angst haben.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, lernen wir von den Erfahrungen anderer Länder. Denn Fakt ist doch, wie ich bereits sagte, die kommunalen Spitzenverbände haben sich ausdrücklich für die Fortsetzung ausgesprochen und ich bin sicher, dass die auch hier nichts dagegen hätten, wenn wir mehr Freiheit für Kommunen vor Ort, wenn wir mehr Freiheit für die Praktiker vor Ort bewegen würden. Und dass die Anträge weniger geworden sind, ist auch logisch. Es hat ja erst einmal einen gewissen Stau an Bedarf gegeben, der natürlich mit dem Abarbeiten auch weniger geworden ist und das ist in meinen Augen auch nicht dramatisch. Und wenn Sie uns vorwerfen, dass wir selber jetzt hier nicht alle Beispiele aufgeführt haben, also in den Brandenburger Unterlagen lässt sich das nachlesen – ich kann es bloß mit Blick auf die Redezeit hier nicht im Einzelnen vortragen –, was dort erfolgreiche Beispiele gewesen sind. Aber ich möchte mal ein Beispiel rausgreifen, nämlich § 38 Abs. 4 des dortigen Straßengesetzes, den Verzicht auf Planfeststellung bei geringen Abweichungen. Was passiert denn bei uns? Weil wir selbst für eine geringe Abweichung – ich gehe mal auf den Straßenbau ein, weil ich selber Straßenbauer bin – ein Planfeststellungsverfahren brauchen, wird es vermieden. Das Rezept, mit dem die Behörden arbeiten, ist Bauen im Bestand. Und wer den Verstand nutzt, wird sehen, dass das dazu führt, dass eben keine Krümmen begradigt werden an kleinen Stellen, dass unübersichtliche Kuppen nicht verschwinden, sondern dass die alten Defizite nach wie vor wieder neu mit eingebaut werden. Das kann man jetzt in Brandenburg nach dieser Rechtsänderung anders machen, besser machen. Warum wollen wir da nicht auf die Praktiker hören, meine Damen und Herren?
(Beifall FDP)
Der eigentliche Sinn dieser Sache ist, dass wir eben nicht selber vorgeben wollen, wo die Standards vielleicht überflüssig sind, wo sie vielleicht zu kompliziert sind, sondern wir wollen die Erfahrungen der Leute vor Ort hören und darum geht es, das wollen wir ermöglichen und deswegen ausdrücklich nicht hier vom Pult herab predigen, was die Kommunen zu tun haben.
(Beifall FDP; Abg. Tasch, CDU)
Deswegen, meine Damen und Herren, würde ich es schon für sehr wichtig halten, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutieren können. Ich behaupte nicht, dass wir den Stein der Weisen für uns allein haben, aber ich würde mich freuen, wenn wir vielleicht über bessere Lösungen diskutieren könnten, wenn wir vielleicht auch gescheite Änderungen einbringen können. Dafür sind wir völlig offen und deswegen beantrage ich Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
– jawohl, Frau Präsidentin – namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und die Überweisung an den HuFA. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Herr Kollege Bergner, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das hier einbringen, weil Sie hier als ausgewiesener Spezialist, Kommunalspezialist agieren und als Bürgermeister tätig sind und genau wissen, was die Probleme sind. Ich glaube, wir sollten hier auch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag fragen, was die dazu sagen. Da ist es, denke ich, nicht damit getan, dass wir die Lösung der rot-rot-grünen Koalition sozusagen präferieren, nämlich die Alles-bleibt-beim-Alten-Lösung. Die kann es ja nicht sein.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie ha-
ben nicht zugehört!) Ja, ja. – Das Problem ist: Sie sind ja noch nicht mal bereit, es in die Ausschüsse zu geben und entsprechende konstruktive Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist ja Ihr Hauptproblem.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Und dann frage ich Sie: Ist denn Rückständigkeit eine Standardsenkung? Ich verstehe das jetzt nicht. Wenn ich mir das anschaue …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das müssen Sie die AfD fragen, ob Rückständigkeit eine Standardsenkung ist!) Frau Henfling, ich bin gern bereit, Ihnen das kurz zu erklären. Wenn wir daran arbeiten wollen, dass es in diesem Freistaat vorwärtsgeht, dann ist es auch sinnvoll, über Sachen wie zum Beispiel eine entsprechende Digitalisierung nachzudenken. Und jetzt sind wir wieder beim Thema von vorhin: Ist es denn rückständig, hier entsprechende Standards zu verändern oder sehen Sie es als Standardsenkung an, wenn wir mehr oder – sagen wir mal – fortschrittlicher agieren, als Sie das hier befürworten? Ich finde zum Beispiel, dass eine Zulassung von Fahrzeugen online möglich sein muss.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die gibt es aber in Thüringen noch nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass es im Landkreis Sonneberg eben nicht der Fall ist. Diese Erfahrung habe ich jetzt gemacht und ich muss Ihnen sagen, dann müssen wir das umsetzen. Ich glaube, hier ist die Standardsenkung gar nicht mal schlecht, wenn wir dazu kommen können, dass dann die Online-Zulassung auch in allen Landkreisen des Freistaats möglich ist.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
liegt doch an dem Landrat selber, Mensch!)
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Fakt ist: Sie unterbreiten leider keine konstruktiven Gegenvorschläge.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie auch nicht!) Wenn Sie diese Vorschläge haben, sind wir gern bereit, Ihnen zuzuhören, aber das ist bei Ihnen ja nicht der Fall.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Deswegen sagen wir ganz klar: Wir sind dafür, wir unterstützen diesen Antrag und werden in den Ausschüssen konstruktiv mitarbeiten.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Die Landesregierung wünscht das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Minister Maier.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte kurz etwas dazu ausführen und auch wirklich sehr kurz, weil ich glaube, es ergibt nicht so viel Sinn, dass wir uns jetzt vertieft mit einem Gesetz beschäftigen, was in seiner Entstehung schon sehr alt ist. Das sind jetzt acht Jahre. In den letzten acht Jahren ist ja so einiges passiert.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Bis heute
haben Sie keins!) Da ist eine Digitalisierung jetzt auch ins Land gegangen und ich erlebe natürlich als Kommunalminister, wie intensiv wir gerade über neue Standards im Rahmen der Digitalisierung diskutieren. Also das OZG ist ja so ein Telefonbuch, in dem steht, welche Prozesse wir digitalisieren müssen. Da reden wir über Zeiträume, die sind gar nicht mehr so lang.
(Heiterkeit FDP)
2022 muss das so weit abgeschlossen sein. Ich habe Zweifel, dass wir das mit einem Gesetz machen können – Bürokratieabbau, Digitalisierung, effiziente Verwaltungsprozesse –, was schon acht Jahre alt ist. Sorry, liebe FDP, ich glaube, da müssen wir uns gegebenenfalls mit einem neuen Gesetz beschäftigen. Das können wir gern auch vonseiten der Landesregierung tun. Ich würde hier noch nicht mal behaupten, dass wir in Thüringen jetzt – wie soll ich sagen –, was die Verwaltungsprozesse anbelangt, dort sind, wo ich hinmöchte. Das ist doch vollkommen klar. Es ist immer ein stetes Ringen um Bürokratieabbau, weil die Bürokratie inhärent auch immer ein Stück weit ein Beharrungsvermögen hat, was bürokratische Prozesse anbelangt, und vonseiten der Ministerien müssen wir daran arbeiten, aber natürlich ist das auch gerade hier im Parlament ein großes Thema. Und sorry, das Gesetz, so wie es jetzt daherkommt, bringt einfach mehr Bürokratie, weil die Abläufe, die da vorgesehen sind, vor allen Dingen auch die Ministerialbürokratie beschäftigen würden. Das wäre ein Pingpongspiel, was für lange Zeiträume sorgen würde und was viele Menschen beschäftigen würde. Ich glaube, dazu haben wir einfach nicht die Zeit. Außerdem haben mir meine Juristen aufgeschrieben, dass es rechtliche Risiken birgt, dass uns das vielleicht vom Verfassungsgericht wieder kassiert wird usw. Also, mein Wunsch an Sie, gerade von der FDP, die Sie das Gesetz noch mal hier zur Abstimmung stellen oder an die Ausschüsse überweisen möchten: Ich glaube, auf dieser Basis bringt es wirklich nicht viel. Lassen Sie uns gemeinsam etwas Neues überlegen, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, dann werden Sie mich auch immer an Ihrer Seite haben, hier konstruktiv mitzuwirken. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Dann frage ich noch mal in die Reihen der Abgeordneten: Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt, zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich auf die Abstimmung über die Überweisung des Thüringer Gesetzes zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Das ist eine gute Frage, ob wir das jetzt auszählen. Ja, ich denke wir müssen das auszählen, das heißt also, ich bitte um Nachzählen. Wer ist für die Ausschussüberweisung? Bitte noch einmal die Hände. Entschuldigen Sie, aber das ist wirklich schwierig von hier vorn zu sehen, deshalb ist es etwas kompliziert, bis wir alle gezählt haben.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Digi-
tale Abstimmung!) Ja, genau, das wäre besser. Das Thema machen wir bei der Haushaltsberatung noch mal auf. 43 gezählt. Wer ist gegen Ausschussüberweisung? 41 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben.
(Beifall CDU, AfD)
Ich rufe auf zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Jetzt bin ich mal ganz kühn und sage: 43. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? 41. Wer enthält sich? Damit ist die Ausschussüberweisung bestimmt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir stimmen ab über die Federführung.
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, FDP: Für den
Innenausschuss!) Federführung ist beantragt für den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, die Federführung an den Innen- und Kommunalausschuss zu übergeben, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind 43. Wer ist gegen die Federführung des Innenund Kommunalausschusses? Das sind einige Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich der Stimme? Das sind einige Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Federführung an den Innenund Kommunalausschuss übertragen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 3 abschließen. Wir gehen jetzt in die Pause von 15 Minuten zur Durchlüftung und wir sehen uns hier um 16.20 Uhr wieder. Danke.
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 16.20 Uhr und wir würden die Sitzung gern vereinbarungsgemäß fortsetzen. Es wäre schön, wenn Sie sich alle wieder ihre Plätze suchen und wir entsprechend fortfahren können. Dann setzen wir jetzt fort mit dem Aufruf des TaGesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/651 ERSTE BERATUNG Ich habe schon gehört, dass mein Kollege Bergner das Wort zur Begründung wünscht. Herr Bergner, Sie haben das Wort.
(Beifall DIE LINKE)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige Pandemie hat uns alle, glaube ich, vor Erfahrungen gestellt, die wohl keiner in seinem Leben so bis jetzt sammeln konnte oder musste. Es wird Sie nicht wundern, wenn ich hier auch mit dem Erfahrungshintergrund eines ehrenamtlichen Bürgermeisters stehe und berichte, dass wir dann ganz schnell an Punkte gekommen sind, wo wir gar nicht so recht wussten, wie wir mit der ganzen Situation umgehen sollen. Wie wir das machen sollen, wenn jetzt Gremiensitzungen nicht so ohne Weiteres möglich sind. Wie wir das lösen sollen, wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter den Bedingungen – zumindest, wie es bis jetzt war –, nicht möglich ist. Das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir uns hingesetzt haben und die Auffassung vertreten, dass wir miteinander ins Gespräch einsteigen müssen, wie wir auch dauerhaft Lösungen schaffen können, die, wenn ein ähnliches Problem – sei es durch eine Pandemie, sei es durch eine Katastrophe – wieder auftritt, schnelle Lösungen, schnelle Entscheidungen ermöglichen, ohne dazu jedes Mal erst wieder eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen und ohne erst einmal zum Anfang auch eine gewissen Unsicherheit dabei zu verspüren. Deswegen, meine Damen und Herren, wohlweislich in dem Bewusstsein, dass es da auch weitere Ideen geben kann, andere Ideen geben kann, würden wir sehr gern dazu mit Ihnen in eine sachliche Fachdebatte einsteigen und ich freue mich auf die Diskussion. Danke schön.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Wir kommen jetzt zur Aussprache, es liegen auch Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor und als Erster kann sich Abgeordneter Mühlmann für die AfD-Fraktion vorbereiten.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung und schießt dann aber leider über das Ziel hinaus. Es wäre wahrscheinlich hilfreich gewesen, wenn die FDP in dem Falle einfach auch einmal auf uns zugegangen wäre. Wir hätten gemeinsam mit Sicherheit auch einen besseren, sachlich fundierteren Gesetzentwurf erstellen können.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Erzähl mal was Neues!) Beispielsweise hätte Herr Kemmerich schon nach dem 12. März direkt auf uns zukommen können, denn als Fraktionsvorsitzender im Landtag und auch im Stadtrat hat er in der Sitzung des Stadtrats Erfurt unmittelbar vorher sehr plakativ vor Augen geführt bekommen, woran es bei der Thüringer Kommunalordnung hakt und dass sie nicht für Krisenzeiten gemacht ist. Denn da wurde die FDP von künftigen Entscheidungen des Stadtrats durch die Übertragung dieser auf den Hauptausschuss ausgeschlossen. Damals haben unter anderem auch wir dagegen gesprochen. Dass die Richtung des Antrags stimmt, ist daher in Bezug auf den § 26 auch völlig klar erkennbar. Allerdings – ich hatte es angedeutet – inhaltlich schlecht gemacht, denn die Verordnung hat mehr als nur die §§ 26 oder 54, die in dem Gesetzentwurf genannt werden. Was wir nämlich nicht brauchen, ist eine Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Vielmehr brauchen die Kommunen eine nachhaltige und ausgewogene Änderung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert, in den Krisenzeiten beispielsweise. Die übrigen Regelungen Ihres Gesetzentwurfs, so ein Eilentscheidungsrecht in Sonderfällen, das Abhalten von Sitzungen in elektronischen Konferenzen oder gar die Beschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes als hohes Gut unserer Kommunalverfassung, halten wir in der vorgestellten Form trotz Krisenzeit nicht für zielführend, denn wir wollen nicht, dass Thüringen zur Bürgermeister- und Landräterepublik verkommt. Dies trägt aus unserer Sicht dem Wählerwillen nicht Rechnung. Wir brauchen vielmehr eine Stärkung der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage. Unsere Fraktion kann Ihrem Gesetzentwurf daher zumindest in der Schlussabstimmung momentan nicht zustimmen und bringt einen eigenen Antrag, und zwar für ein Thüringer Gesetz zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ein. Danke.
(Beifall AfD)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, was Sie uns jetzt hier vorgelegt haben – da wiederhole ich mich –, ist auch nicht wirklich etwas Neues, weil das, was Sie aufgeschrieben haben, landauf, landab überall diskutiert wird. Ich will gestehen, auch innerhalb der Koalitionsfraktionen haben wir darüber diskutiert, die eine oder andere Fragestellung im Gesetz neu zu regeln. Aber dass wir heute hier im Landtag darüber reden, der ja nach einer kurzen Unterbrechung wieder tagt, und auch die kommunalen Gremien seit einiger Zeit wieder tagen, zeigt, dass es akut gar keinen Regelungsbedarf in dieser Tiefe gibt, wie Sie das hier vorgeschlagen haben. Insofern ist Ihr Vorschlag einfach für die akute Problemlösung untauglich.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist nicht so, dass man mit einem Federstrich das eine oder andere mit dem Grund regelt, dass gerade Krisenzeiten sind, Infektionsschutz usw. Was Sie hier vorschlagen, greift massiv in das ein, was wir in den Grundfesten der Kommunalverfassung seit über 30 Jahren entwickelt haben. Sie wollen nämlich demokratische Transparenz und Kontrolle de facto einfach abschaffen. Sie wollen das Eilentscheidungsrecht der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte ausbauen. Sie wollen Zuständigkeiten von Gremien auf andere …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich erkläre
Ihnen das!) Das müssen Sie nicht erklären. Ich habe das ausführlich gelesen und für untauglich befunden.
(Beifall DIE LINKE)
Sie wollen das einfach einschränken
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Gelesen,
aber nicht verstanden!) und das auch noch zu einer Zeit – wie eben gerade gesagt –, wo das überhaupt nicht mehr ansteht. Solche demokratischen Einschränkungen werden wir nicht mit Ihnen gemeinsam aus der Hüfte schießen und mal irgendwie beschließen. Sie haben selbst gesagt, dass Sie dauerhafte Lösungen haben wollen. Wir sind der Überzeugung, dass diese dauerhaften Lösungen auch gut abgewogen und diskutiert werden müssen. Im Übrigen springen Sie da auch viel zu kurz, weil die Kommunalordnung und die Kommunalverfassung aus unserer Sicht in wesentlichen weiteren Punkten deutlich einen Modernisierungsbedarf aufweisen. Auch das wäre dann zu gegebener Zeit zu diskutieren. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, es wäre hilfreich, diesen Gesetzentwurf heute zurückzuziehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach 98 Tagen hat gestern erstmals wieder der Stadtrat in Eisenach getagt.
(Beifall DIE LINKE)
Die letzte Sitzung war am 4. Februar und die Tagesordnung war sehr sportlich. Insgesamt 27 Tagesordnungspunkte standen auf der Tagesordnung. Keine Frage, die Corona-Pandemie zeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie diese an hinreichenden und klaren Regelungen fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage außerhalb des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO – das wollen wir auch unangetastet lassen – sichergestellt werden kann. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion Änderungen vorgeschlagen, um diese Regelungslücke, und zwar auf Dauer, mit einer Pandemie-Klausel zu schließen. Das Ganze haben wir in den Entwurf zur Änderung des Mantelgesetzes eingebracht. Ich freue mich heute schon auf die Beratung in diesem Zusammenhang. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP setzt aus unserer Sicht deshalb, Kollege Bergner, an der richtigen Stelle an, führt aber zum Teil nicht in die richtige Richtung und bleibt auch deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Ich will in aller gebotenen Kürze auf die drei wesentlichen Punkte eingehen. Erstens: Das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters und der Landräte soll durch die Aufnahme eines künftigen § 30a ergänzt werden – ergänzt, de facto aber eingeengt werden, so sehen wir es. Im Konkreten soll das Entscheidungsrecht in Eilfällen für die Ausnahmefälle durch die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss allerdings beschnitten werden. Ich will es deutlich sagen: Das lehnen wir ab. Wir wollen das Eilentscheidungsrecht der kommunalen Spitzen eben gerade nicht antasten. Und die Stärkung der Hauptausschüsse – ich glaube, das haben Sie im Sinn – wollen wir auch regeln, aber an anderer Stelle. Dazu komme ich später. Zweiter Punkt Ihres Vorschlags, die Änderung des § 35 Abs. 7 Satz 1, da geht es um die Einberufung der Tagesordnung: Diese Regelung ist aus unserer Sicht entbehrlich, weil auch jetzt schon Gemeinderäte in elektronischer Form eingeladen werden können, nämlich dann, wenn die Mitglieder des Gemeinderats einverstanden sind. Punkt 3: Die FDP-Fraktion beabsichtigt, in § 36 – es geht um die Beschlussfähigkeit – einen zusätzlichen Absatz 4 einzuführen, um die Beschlussfassung per Telefon- oder Videokonferenz bzw. – zweite Alternative – per Umlaufverfahren zu ermöglichen. Da will ich zunächst etwas zum Regelungsstandort sagen. Aus unserer Sicht, wenn man diese Tatbestände anfassen möchte, ist der Regelungstatbestand im Bereich § 39, nämlich bei der Beschlussfassung, besser aufgehoben. Hinsichtlich des Umlaufverfahrens will ich aber schon sagen, dass hier erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Das kennen Sie auch. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich hier eindeutig positioniert und teilen unsere Auffassung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist uns wichtig, deswegen haben wir in den letzten Wochen intensiv mit unseren Mandatsträgern auch darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es denn generell gibt, diese Dinge aufzulösen. Die Varianten, die wir geprüft haben, sind die Telefon- oder Videokonferenzen, das Pairing-Verfahren, was hier im Landtag ja nicht geklappt hat, wie wir wissen, die Übertragung auf Hauptausschuss- und Kreisausschusssitzungen mit Beschlussermächtigung oder – wie heute hier – die Durchführung von Sitzungen unter Wahrung der vorgegebenen Abstandsregeln, Vereinzelung – also das, was wir heute hier machen – oder die Frage, wie man mit Umlaufbeschlüssen im sogenannten vereinfachten schriftlichen Verfahren umgeht. Klar ist uns allen – das sind die Prämissen, die ich noch mal erwähnen möchte, bevor ich zur Lösung komme –, in jedem Fall muss natürlich sichergestellt werden, dass auch unter der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen die Durchführung von Sitzungen auf kommunaler Ebene möglich ist und auch die gewählten Räte und Gremien rechtssicher – das ist entscheidend – in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Prämisse zwei: Die Kommunalvertretungen verwalten die kommunale Gebietskörperschaft mit dem Bürgermeister und dem Landrat. Gemeinderäte und Kreistage haben daher das Recht, vom Bürgermeister bzw. vom Landrat in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Auskunft zu fordern. Und dieses Recht – das ist der Kern – muss auch während der Dauer von strengen Infektionsschutzmaßnahmen wie derzeit, wenn ordentliche Organsitzungen eben nicht stattfinden können, gewährleistet werden. Nach eingehender Prüfung – jetzt komme ich zum Fazit – haben wir uns entschlossen, die Thüringer Kommunalordnung an mehreren Stellen anzupassen. Zum einen wollen wir wie Sie, aber mit anderem Regelungsstandort, die Hauptausschüsse stärken, zum anderen wollen wir digitale Ratssitzungen zulassen, aber nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen. Auf das Mantelgesetz habe ich bereits hingewiesen. In Punkt 1 wollen wir den § 26 der ThürKO ändern und wollen dem Gemeinderat vorbehalten, nämlich Beschlüsse, die ich eben erwähnt habe und die im Wesentlichen das Budgetrecht betreffen, in Ausnahmesituationen wie Katastrophenfällen und Pandemien auf den Hauptausschuss zu übertragen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, deren Ende ja noch gar nicht absehbar ist, greift die Erweiterung dieser Beschlusskompetenz auf den Hauptausschuss gegenüber der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters dann wesentlich weniger in die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Gemeinderats ein. Punkt 2: Mit einer weiteren Gesetzesänderung haben wir in Thüringen absolutes Neuland betreten. Den Gemeinden und Landkreisen soll künftig die Möglichkeit eröffnet werden, in absoluten Ausnahmesituationen – das habe ich bereits beschrieben – notwendige Sitzungen des Gemeinderats und des Kreistags, die anderenfalls aus schwerwiegenden Gründen eben nicht stattfinden könnten, in Form von digitalen Sitzungen durchzuführen. Aber wir wissen auch, diese Form der Durchführung von Sitzungen kann immer nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Des Weiteren soll der Gemeinderat die Möglichkeit haben, durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung selbst darüber zu entscheiden, Beschlüsse in digitaler Sitzung zu fassen. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir das nicht vorschreiben, dass das die Gemeinderäte machen müssen, sondern es bleibt eben nicht verpflichtend. Wir räumen die Gelegenheit und die Möglichkeit ein, das zu tun, wenn das der Gemeinderat möchte. Insofern eröffnen wir hier lediglich die dazu erforderliche Option. Na klar, die Rahmenbedingungen müssen getroffen werden, dass es für die Öffentlichkeit zugänglich ist, das würden wir dann in einer Annexvorschrift auch gleich mitregeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die notwendigen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung haben wir letzte Woche auf den Weg gebracht. Ich habe gesagt, dass ich mich auf die Ausschussbefassung freue. Zum FDP-Entwurf: Der greift zum einen Regeltatbestände auf, die aus unserer Sicht nicht regelungsbedürftig sind, zum anderen bleibt er – und das ist der wesentliche Punkt – hinter unseren Vorschlägen, insbesondere zur digitalen Sitzungsdurchführung, deutlich zurück. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der FDP, das sind so ein paar Klötzchen, aber es reicht noch nicht, um daraus eine richtige Brücke zu errichten für das, was wir eigentlich im Moment alles brauchen könnten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht Kle-
ckern, sondern Klötzchen?) Ich habe nicht gesagt „gekleckert“, ich habe immerhin gesagt „Klötzchen“. Ich habe erst überlegt, ob ich sage, Sie kleckern nur und es sind keine Klötzchen. Ich habe immerhin jetzt gesagt, das sind Klötzchen. Ich erkläre es Ihnen auch bzw. es wurde auch schon bei den Redebeiträgen der Vorgänger das eine oder andere gesagt. Auch wir hatten uns zunächst überlegt, dass wir ins Mantelgesetz einen Vorschlag für die Ermöglichung von elektronischen und schriftlichen Beschlussverfahren einbringen, aber das ist immer leichter gesagt als getan. Da gibt es doch ganz umfangreiche Dinge, die da zu beachten sind. Das haben wir ja auch bei unseren eigenen Konferenzen hier, denke ich, in den einzelnen Fraktionen und Parteien in den letzten Wochen kennengelernt. Es geht auch um Authentizität, es geht auch um – ja – Datensicherheit, es geht um Datenschutz. Wir haben dann gesagt, wir machen das jetzt erst mal nicht in diesen Grundlagenentwurf hinein, weil mittlerweile wieder Gemeinderatssitzungen erlaubt sind. Also die größte Not ist vorüber, wir dürfen ja wieder in den Gemeinde- und Stadträten tagen – wir brauchen allerdings natürlich Räume, die groß genug sind und müssen Abstands- und Hygienevorschriften einhalten. Aber dieser ganz große Druck, dass wir jetzt diese Gemeinde- und Stadträte gar nicht mehr tagen lassen können, der ist von uns genommen. Dadurch ist vieles, was jetzt angesprochen wird, auch in Ihrem Antrag von der FDP, nicht mehr eilbedürftig und muss nicht auf die Schnelle hier eingebracht werden. Ihr Vorschlag zur Ausweitung der Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkrediten – andere Ebene, anderer Klotz – findet sich bereits im Mantelgesetz der Koalition wieder. Dann haben Sie den Vorschlag, den Hauptausschüssen im Ausnahmefall Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Da gab es auch Bitten des Landeskreistags – aber auch das alles, als die Kreistage noch nicht wieder tagen durften. Sie schaffen in Ihrem Entwurf jetzt eine solche Regelung für die Gemeindeebene. Das ist insofern problematisch, weil erst Gemeinden ab 1.000 Einwohnern überhaupt einen Hauptausschuss bilden müssen – viele kleinere Gemeinden haben den nicht. Zudem ist der Hauptausschuss auf sechs Mitglieder begrenzt. Insbesondere in größeren Gemeinderäten würden somit die Mehrheitsverhältnisse im Hauptausschuss nicht die des Gemeinderats widerspiegeln und es wären unter Umständen auch gar nicht alle Fraktionen in diesem Hauptausschuss vertreten. Die Thüringer Kommunalordnung trägt diesem Umstand – kleines Gremium – dadurch Rechnung, dass sie wesentliche Entscheidungskompetenzen dem Gemeinderat zuordnet und eine Übertragung der Beschlussfassung an einen Ausschuss, einschließlich des Hauptausschusses ausdrücklich verbietet. Das finden Sie in § 26 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung, also praktisch die unmittelbare Mitwirkung aller Mitglieder der kommunalen Parlamente muss in diesen Fällen gewährleistet sein. Aus unserer Sicht kann das jetzt auch erst mal bleiben, denn – wie gesagt – die Gemeinde- und Stadträte und Kreistage können jetzt wieder tagen. Sie haben komischerweise eine entsprechende Regelung für die Landkreisebene in § 105 – Ausschüsse, insbesondere Kreisausschuss – und § 108 ein Entscheidungsrecht des Landrats komplett weggelassen. Vielleicht haben Sie es vergessen, könnte ja sein. Dem Gesetzentwurf fehlt es zudem an anderer Stelle bei der Frage der Herstellung der Öffentlichkeit an einer Differenzierung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen mittels Aushang oder Internetveröffentlichung. Weiterhin – das ist auch eine Baustelle, die haben wir immer noch gemeinsam abzuräumen – müsste erst mal eine Rechtsgrundlage zur Herstellung von Video- und Tonaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen in der Kommunalordnung geschaffen werden. Die fehlt ja auch noch. Das heißt: Wir haben hier die Klötzchen, wir haben das Mantelgesetz, wir haben Dinge, die jetzt nicht gleich hier geregelt werden müssen, wir haben andere Dinge, die – Kollege Walk hat auch schon darauf hingewiesen – auch von der CDU-Fraktion schon eingebracht worden sind. Deswegen: Nette Ideen, aber, wie gesagt, sie brauchen jetzt im Moment in dieser Klötzchenform nicht das Licht der Welt zu erblicken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, dass wir in den letzten Wochen relativ intensiv, auch in der Koalition, aber durchaus auch darüber hinaus, zum Thema „Thüringer Kommunalordnung“ beraten haben, weil man natürlich in so einer Krisensituation, in der wir uns befinden, nicht nur gesellschaftlich sieht, welche Probleme wir haben, die sich verstärken, sondern wir auch sehen, wo vielleicht die Thüringer Kommunalordnung an vielen Stellen ihre Probleme hat, die schon vorher da waren, die sich aber dann eventuell noch mal verstärken. Deswegen ist es auch erst mal grundsätzlich völlig legitim, sich damit auseinanderzusetzen und hier auch Vorschläge einzubringen. Wir haben ja bereits im Mantelgesetz Änderungen zur Thüringer Kommunalordnung vorgenommen und auch in unseren Diskussionen sind die Punkte, die hier aufgezählt worden sind, debattiert worden. Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, genau diese Punkte nicht in das Mantelgesetz – in die Änderung der Thüringer Kommunalordnung – aufzunehmen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass das, was Sie jetzt sozusagen so ein bisschen hier in den Raum stellen, eben nicht so einfach zu lösen ist, wie Sie denken und es eben durchaus Abwägungsaspekte sind, die wir breit diskutieren müssen. Hinzu kommt, dass wir, glaube ich, momentan in einer Situation sind, wo ich nicht sehe, dass wir grundlegende Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung vornehmen können und das auch adäquat mit den kommunalen Spitzenverbänden anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind. Deswegen würde ich sehr darum bitten, dass wir diese Debatte tatsächlich ernsthaft führen, aber eben nicht zum jetzigen Zeitpunkt, wo wir tatsächlich erst mal dafür sorgen müssen, dass die Kommunen handlungsfähig sind, sondern dann, wenn die Zeit dafür wieder da ist und wir das auch tatsächlich fundiert machen können. Wir plädieren genau wie auch die Kolleginnen und Kollegen von Linke und SPD dafür, sich mit der Thüringer Kommunalordnung noch mal differenziert auseinanderzusetzen. Wir haben dort tatsächlich auch wirklich breiten Änderungsbedarf, zum Beispiel was die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen angeht, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder die bessere Ausstattung der Fraktionen. Das haben Sie ja in Teilen sozusagen hier auch aufgegriffen. Das, was Sie aber in Ihrem Antrag ändern wollen, ist eben nicht so einfach zu regeln, zum Beispiel das Thema „Umlaufverfahren“: Wie stellen Sie denn sicher, dass in einem Umlaufverfahren – wie auch immer das in elektronischer Art und Weise passiert – derjenige, der abstimmt, tatsächlich derjenige ist, der abstimmen darf? Nehmen wir mal ein Umlaufverfahren per E-Mail: Ich kann Ihnen in meiner Kreistagsfraktion mindestens eine Person nennen, ich kann auch noch mehr nennen, aber eine Person, wo ich weiß, dass auf den Mail-Account nicht nur er, sondern auch seine Frau Zugriff hat. Und dann habe ich Mitglieder im Stadtrat, bei denen beispielsweise die Tochter manchmal die Mails ausdruckt und auf den Tisch legt. Ich will damit sagen, das klingt so einfach, so nach dem Motto, wir machen einfach mal ein Umlaufverfahren. Das ist aber nicht so einfach, weil wir doch mit einer durchaus differenzierten Klientel in den Gemeinderäten, in den Kreistagen konfrontiert sind, für die es eben vielleicht im Ernstfall nicht so einfach ist, elektronische Verfahren umzusetzen. Das geht damit los, dass sie beispielsweise zu Hause einen Internetanschluss brauchen. Was wir nicht machen sollten, ist neue Ungerechtigkeiten oder schwierigere Zugänge zu den Kommunalparlamenten schaffen, indem wir einfach sagen, wir machen das jetzt mal so. Das ist kein Gegenreden gegen die Digitalisierung der Gemeinderäte – nein, ist es nicht –, sondern es ist der Versuch, darauf hinzuweisen, dass wir möglichst alle Perspektiven genau auf diese Punkte einbeziehen müssen. Dann haben Sie zum Beispiel solche Formulierungen drin: „Ausnahmefälle, wie Katastrophen“. Das würde zum Beispiel auf die jetzige Corona-Krise nicht zutreffen, das ist nämlich keine Katastrophe. Aber dann verstehe ich nicht, warum Sie das jetzt ausgerechnet mit Corona-Bezug einbringen und dann aber von „Ausnahmefällen, wie Katastrophen“ reden. Selbst wenn man „Katastrophenfall“ sagen würde: Muss dann der Katastrophenfall ausgerufen sein? Wie definieren Sie denn „Katastrophe“ an dieser Stelle? Auch das ist beispielsweise nicht klar. Dann sind wir ja in einer repräsentativen Demokratie auch immer bemüht, eine Debatte von Angesicht zu Angesicht zu führen. Das ist in Telefonkonferenzen – und ich glaube, alle haben in den letzten Wochen dort vielfältige Erfahrungen gemacht – durchaus schwierig, insbesondere weil man zum Beispiel in Telefonkonferenzen auch nicht zwangsläufig feststellen kann, ob die Person, die an dieser Telefonkonferenz teilnimmt, wirklich die Person ist, die an der Telefonkonferenz teilnehmen darf. Man kann das mit Pins schützen, aber da wären schon mal zum Beispiel Abstimmungen schwierig. Wie identifiziere ich die Person, insbesondere wenn es zum Beispiel um Nichtöffentlichkeit geht? Den Personenkreis kann man beschränken, aber auch das ist nicht ganz so trivial, wie wir uns das vielleicht vorstellen. Nur anhand der Telefonnummer beispielsweise kann ich keine Person identifizieren, weil nicht klar ist, wer Zugriff auf die Telefonnummer und damit auch eventuell auf diese Sachen hat. Das sind einfach Sachen, da müssen wir ein bisschen differenzierter herangehen. Wenn wir das jetzt einfach so in den Raum werfen, haben wir das Problem, dass wir die Kommunen vielleicht am Ende damit allein lassen, das tatsächlich umzusetzen. Also: Wir wollen auf jeden Fall über die Thüringer Kommunalordnung reden und wir wollen das auch differenziert tun. Ich glaube, hier sind ein paar Sachen deutlich zu kurz gesprungen und die taugen schlicht und ergreifend nicht. Die Kollegin Marx hat das hier auch an vielen Stellen schon gesagt. Ich würde sehr dafür plädieren, dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt gern aufrufen können, aber ich glaube, jetzt ist nicht die Zeit, diese fundierte Debatte zu führen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, für die engagierte und überwiegend auch sachliche Diskussion. Lassen Sie mich gleich auf die Hinweise und teilweise auch Vorwürfe eingehen, die hier zur Sprache gekommen sind. Mit Blick auf die verkürzte Redezeit weiß ich sonst nicht, ob es dafür reichen würde. Ich möchte den Vorwurf, wir würden damit eine Bürgermeister- oder Landräterepublik schaffen, aufgreifen. Genau das Gegenteil ist der Fall – genau darum geht es eben nicht, weil wir eine Lösung schaffen wollen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, in denen eben der Bürgermeister nicht auf sich allein gestellt ist. Und ich kann Ihnen das aus der Erfahrung sagen, es war in den ersten Tagen schon ein bisschen komisch, sich die Frage vorzulegen: Ist das jetzt ein Fall von Eilentscheidung oder nicht? Wo man sonst immer ganz sicher die Gremien dabei gehabt hätte. Und wenn wir dort eben Lösungen schaffen, wo man auch im kleinen Kreis – nämlich zum Beispiel Hauptausschuss –, entscheiden kann, dann ist das eben genau das, wo wir es nicht auf den Bürgermeister oder den Landrat allein projiziert lassen. Ich würde das im Gegenteil dann für die bessere Lösung halten. Herr Bilay hat etwas abwertend gesagt, es sei nichts Neues. Das stimmt, wir sitzen schon ein paar Wochen an der Diskussion und wir haben uns auch mit allen möglichen Vertretern der kommunalen Familie unterhalten, mit Kollegen aus dem kommunalen Kreis auch im eigenen Kreis. Und natürlich bringe ich auch die eigene Erfahrung hier mit hinein. Deswegen würde ich auch nicht sagen, dass wir den Gesetzentwurf jetzt zurückziehen, sondern wir sollten ihn gemeinsam diskutieren, wir sollten ihn gemeinsam beraten, auch wenn Sie in der einen oder anderen Diskussion heute gesagt haben, es ist zu zeitig. Es gibt, glaube ich, auch andere Gesetzentwürfe, die in diesem Plenum zwischengeparkt worden sind – aus dem einen oder anderen Grund, ich will jetzt gar nicht die Motivationen dazu erläutern –, aber wo es sozusagen auf Vorrat für eine gemeinsame Beratung mit anderen Beiträgen eben daliegt. Um jetzt keine provokativen Themen aufzugreifen, rede ich mal vom Thema „Bauordnung“. Da ist ja auch einiges noch zwischengeparkt, bis wir die anderen Diskussionen gemeinsam führen können. Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, das nicht an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen, was ich hiermit, Frau Präsidentin, auch gleich beantrage, und auch an den Justizausschuss. Meine Damen und Herren, es geht hier eindeutig um Ausnahmen und eben nicht um die Einschränkung von Demokratie und nicht um die Ausgrenzung von Öffentlichkeit, sondern es geht darum, um in solchen Situationen, wie wir sie jetzt gerade ganz hautnah erlebt haben, Lösungen zu finden, wie man schnell reagieren kann und wie man schnell möglichst viel Demokratie trotzdem noch ermöglichen kann, wie man schnell möglichst viel Öffentlichkeit noch beteiligen kann. Und genau deswegen sind ja diese Ideen hier entstanden, über die wir uns gern mit Ihnen im Ausschuss unterhalten wollen. Frau Kollegin Marx, wenn Sie über Klötzchen und Brückenbau reden, da sage ich Ihnen jetzt mal als Bauingenieur, der auch in dem Fachbereich Verkehrsbau seine Ausbildung hat,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ihr Thema!)
über Brückenbau müssen wir noch einmal miteinander reden und auch darüber, was wir unter Klötzchen verstehen oder nicht. Und wenn die Argumentation jetzt ist, dass der große Druck vorüber ist: Ja, genau darum geht es ja gerade. Es geht genau darum, aus den Erfahrungen, die wir in den letzten zwei, drei Monaten gesammelt haben, zu lernen, und eben nicht zu warten, bis es erst wieder eine Diskussion gibt, in der wieder so ein großer Druck da ist. Deswegen wollen wir jetzt in die Diskussion mit Ihnen einsteigen. Das Ganze natürlich entspannt und ohne Druck, aber eben nicht auf die lange Bank geschoben. Ob für die digitalen Dinge eine Rechtsgrundlage fehlt, darüber würde ich gern mit Ihnen in den Ausschüssen diskutieren. Kollegin Henfling hat ja gesagt, sie haben es bewusst nicht ins Mantelgesetz aufgenommen und der Unterschied ist eben, dass ein Mantelgesetz eine befristete Lösung ist. Wir wollen bewirken, dass wir dauerhaft ein Instrument haben, sodass, wenn ein solches Problem auftritt, wir auch miteinander dort diskutieren und verhandeln können. Ich sehe auf die Uhr und merke, dass ich mich ein bisschen beeilen muss. Das Thema „Umlaufverfahren“ – da haben wir nicht zwingend ein digitales Umlaufverfahren verlangt – gibt es in allen möglichen anderen Gremien außerhalb des Geltungsbereichs der Kommunalordnung schon. Abgesehen davon, wenn elektronisch, ich sage mal, das Thema „digitale Signatur“ ist nun heute kein Hexenwerk mehr, das kann man sicherlich hinkriegen. Wenn Leute ihre Unterlagen auf dem Schreibtisch liegenlassen, die andere nicht zu lesen haben, dann haben die irgendwo im Umgang mit ihrem Mandat etwas nicht verstanden. Die Frage, warum nicht nur Corona: Ja, es geht ausdrücklich um einen Ausnahmezustand und das haben wir auch so formuliert. Es kann auch – man sitzt ja dann da und überlegt sich das eine oder andere – mal eine andere Katastrophe eintreten, die es, auch für eine gewisse Zeit, unterbindet, ohne Gefahr für Leib und Leben an einer solchen Sitzung teilnehmen zu können. Noch ein kurzes Wort – ich sehe die Uhr davonlaufen – zu dem Thema „Telefonkonferenzen“, meine Damen und Herren. Erinnern wir uns: Wir alle, wie wir hier sitzen, haben jetzt – ich glaube, mit Ausnahme des Wirtschaftsausschusses – reihenweise Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags per Telefonkonferenz gemacht. Das ist in Ordnung, aber die Gemeinderatssitzung von Kühdorf, wo sechs Leute drinsitzen und jeder den anderen an der Stimme erkennt, die soll nicht in Ordnung sein? Das ist in meinen Augen unlogisch, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir haben keine offiziellen Ausschusssitzungen gemacht, das stimmt nicht!) Deswegen bitte ich Sie einfach darum: Lassen Sie uns sachlich in den Ausschüssen diskutieren.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Ich komme zum Ende. Ich glaube, da gibt es genügend Stoff, warum man das jetzt nicht einfach beiseite wischen sollte. Deswegen mein Antrag. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Danke auch Ihnen. Ich schaue mal. Gibt es weitere Wortmeldungen? Für die Landesregierung hat sich der Innenminister zu Wort gemeldet. Einen kleinen Moment, Sie sind gleich dran.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Noch mal ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen, die sich hier darum kümmern, dass wir hygienische Bedingungen haben, auch für den Innenminister.
(Beifall im Hause)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Ja, die machen einen hervorragenden Job und hier ist definitiv kein Virus mehr. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die FDP-Fraktion, alternative Beratungs- und Beschlussformen der Gemeinderäte sowie erweiterte Möglichkeiten zur Aufnahme von Kassenkrediten in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Pandemie zu schaffen. Zur Begründung ihres Gesetzentwurfs verweist die FDP-Fraktion auf die Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 7. April 2020. Danach waren Gemeinderatssitzungen nur in Angelegenheiten möglich, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, den Landkreis oder den Verband aufgeschoben werden konnten. Ich möchte daran erinnern, dass diese Einschränkungen ja bereits mit der Dritten Verordnung, die am 20. April 2020 in Kraft getreten ist, entfallen ist. Sitzungen der Gemeinderäte und Landkreise sowie deren Verbände können damit wieder ohne Einschränkung stattfinden, wenn die allgemeinen Hygienevorschriften und die besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes eingehalten werden. Soweit der Gesetzentwurf das Anliegen verfolgt, dass die Gemeinderäte und Kreistage als unmittelbar demokratisch legitimierte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger auch in Krisenzeiten und Ausnahmesituationen, wie der Corona-Pandemie, ihre verfassungs- und kommunalrechtlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse ausüben können, ist das natürlich zu begrüßen. Ich weise an dieser Stelle jedoch auch darauf hin, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Landkreise als wichtige Entscheidungsträger vor Ort auf der Grundlage der bestehenden Regelungen der Thüringer Kommunalordnung stets gewährleistet war. Wenn Angelegenheiten der Gemeinde bzw. des Landkreises nicht ohne Nachteil für die Kommune aufgeschoben werden können, stellt das in § 30 bzw. § 108 der Thüringer Kommunalordnung geregelte Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bzw. der Landrätin/des Landrats sicher, dass diese Angelegenheiten auch entschieden werden können. Das wurde ja auch jetzt in der Pandemie so gehandhabt. Wenn aufgrund einer Ausnahmesituation, wie der derzeitigen Pandemie, längerfristig keine Präsenzsitzungen der kommunalen Vertretungen durchgeführt werden können, ist es vor dem Hintergrund der Verwirklichung des Demokratieprinzips auf kommunaler Ebene sicherlich angebracht, alternative Möglichkeiten der Durchführung von Sitzungen und der Beschlussfassung zu diskutieren. Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist aus Sicht der Landesregierung aber nur bedingt dafür geeignet. Soweit die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen generell sind, das heißt nicht nur auf Ausnahmesituationen wie eine Pandemie begrenzt, sollten diese unabhängig von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprüft und beraten werden. Das betrifft eben so weitreichende Regelungen wie die generelle Streichung der Obergrenze der Anzahl der Hauptausschussmitglieder in § 26 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung und die Abschaffung des Einverständnisses aller Mitglieder des Gemeinderats für die Ladung in elektronischer Form in § 35 Abs. 7 Satz 1 der Kommunalordnung. Grundsätzlich kritikwürdig ist aus Sicht der Landesregierung, dass der Gesetzentwurf nur Regelungen für die Gemeindeebene vorsieht. Diese gelten aufgrund der Verweisungen in den §§ 112 und 114 der Thüringer Kommunalordnung für die Landkreisebene nur zum Teil entsprechend. So würde das in § 30a des Gesetzentwurfs vorgesehene Eilentscheidungsrecht des Hauptausschusses und Bürgermeisters nur für die Gemeindeebene und eben nicht für die Landkreisebene gelten. Offen sind darüber hinaus die Voraussetzungen für die Anwendung der in dem Gesetzentwurf der FDPFraktion vorgesehenen Regelungen. So enthält der Gesetzentwurf mehrfach die Begriffe „Ausnahmefall, wie eine Katastrophe“ und „Gefahr für Gesundheit oder Leben der Teilnehmer“. Diese Begriffe lassen nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erkennen, ob die Regelungen nur im Katastrophenfall im Sinne von § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes oder auch in anderen Krisensituationen und wenn ja, in welchen Krisensituationen anzuwenden sind. Der Begriff „unverhältnismäßiger Aufwand“ als Voraussetzung für die Beschlussfassung in dem von dem Gesetzentwurf vorgesehenen Umlaufverfahren ist konturenlos. Er lässt nicht erkennen, ob sich der unverhältnismäßige Aufwand auf die technischen Voraussetzungen für Telefon- und Videokonferenzen oder die Durchführung von Sitzungen allgemein bezieht. Insgesamt kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine Reihe von Regelungen aufweist, über die wir noch einmal vertieft diskutieren sollten. Hierfür würde sich aus Sicht der Landesregierung eine Ausschussüberweisung anbieten. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD, FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank, Herr Innenminister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Innen- und Kommunalausschuss als auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich nehme an, in letzteren mitberatend. Wir stimmen zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zum Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen, aus der SPD und aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/678 ERSTE BERATUNG Ich frage: Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann kann sich jetzt Abgeordneter Knut Korschewsky für die Einbringung vorbereiten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, die gerade den Platz verlässt! Wie zumindest den Kolleginnen und Kollegen, die schon in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied in diesem Hohen Haus waren, noch im Gedächtnis ist, haben wir über mehrere Jahre die Diskussion zu dem jetzt vorliegenden Sportfördergesetz des Landes Thüringen geführt. Ziel war es und Ziel ist es, auch mit dem jetzt gültigen Sportfördergesetz das Land Thüringen als Sportland weiter im Gefüge der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu positionieren. Ein wichtiges Ziel des Sportfördergesetzes ist es, unter anderem Klarheit über Regelungsbedürfnisse in den Kommunen und Kreisen zu schaffen. Ich sage es ganz deutlich: Dort, wo gehobelt wird, fallen auch einmal Späne. So ist es uns erst in der Durchführung des Sportfördergesetzes durch die Kommunen und Kreise bewusst gemacht worden, dass wir gerade bei der Durchführung des Sportunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen das gleiche Problem haben, wie wir es schon bei der ersten Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes bei den Sportgymnasien in Bezug auf die Landesträgerschaft hatten. Sie werden sich erinnern. Der § 15 des Thüringer Sportfördergesetzes schreibt die weitestgehend unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger durch den organisierten Sport sowie durch Schulen und Hochschulen fest. Diese seit dem 01.01.2020 nun geltende gesetzliche Regelung führt aber auf der kommunalen Ebene zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Organisation des Schulsports. Während das Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen die Landkreise als Schulträger verpflichtet, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen, verpflichtet das Thüringer Sportfördergesetz die Gemeinden seit dem 01.01.2020 gleichzeitig zu unentgeltlicher Nutzungsgewährung ihrer Sportanlagen für den Schulsport. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, existieren nicht nur zwei sich widersprechende gesetzliche Regelungen des gleichen Sachverhalts, sondern nach § 15 des Thüringer Sportfördergesetzes sind nun auch vor dem 01.01.2020 ohne Weiteres mögliche vertragliche Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und den Kommunen zur entgeltlichen Nutzung gemeindeeigener Sportanlagen für den Schulsport ausgeschlossen. Hier gilt es entgegenzuwirken. Diese widersprüchliche landesrechtliche Situation muss durch eine Neuregelung aufgelöst werden, und zwar so, dass es Landkreisen und Gemeinden wieder ermöglicht wird, vertragliche Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung der gemeindeeigenen Sportanlagen für den Schulsport zu schließen. Damit würden wir natürlich auch dafür sorgen, dass die bisher bestehenden Unsicherheiten – wir haben dies in unseren Fraktionen sicherlich alle erlebt – aufseiten der Gemeinden als Eigentümer der Sportanlagen für den Schulsport und der Kreise als Schulträger aufgelöst werden. Ich hoffe deshalb auf eine möglichst zügige Behandlung hier im Plenum. Wir haben diesen vorliegenden Gesetzentwurf auch mit dem Gemeindeund Städtebund sowie mit dem Landkreistag und mit dem Landessportbund diskutiert und ich hoffe auf eine zügige Behandlung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, um diese vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kreisen und Kommunen möglichst zügig und schnell vor der Sommerpause wirksam werden zu lassen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die Thüringer SPD versteht sich traditionell – und da kann ich sagen, wir haben diesbezüglich eine sehr, sehr alte Tradition – als verlässlicher Partner des Sports und natürlich auch der Thüringer Kommunen.
(Beifall SPD)
Deswegen war es uns in der letzten Legislaturperiode zusammen mit unseren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und den Linken natürlich ein Herzensanliegen, dieses neue Sportfördergesetz endlich auf den Weg zu bringen, das jetzt, seit Januar – Knut Korschewsky hat es gerade angesprochen – endlich die unentgeltliche Bereitstellung der kommunalen Spiel- und Sportanlagen für die Zwecke des organisierten Sports ermöglicht. Was man auch erwähnen muss: Es ging nicht darum, einfach alles unentgeltlich zu machen. Die Kommunen erhalten pauschal die Ausfälle – jährlich in Höhe von 5 Millionen Euro – zurückerstattet. Warum die Novelle: Knut Korschewsky von den Linken hat es gerade schon erwähnt. Es ist immer so eine Sache mit den Herzensanliegen, es ist nicht immer alles gleich perfekt. Die Urheber dieses Sportfördergesetzes – ich war in der letzten Legislatur nicht dabei – hatten das Ziel, eine faire Balance zwischen den Interessen der Kommunen und des organisierten Sports zu finden. Dabei sind aber leider bestimmte landesrechtliche Finanzierungsbestimmungen ein bisschen aus dem Blick geraten. Das war ja gerade der Inhalt der Einführung. Die sind wirklich recht komplex. Ich möchte sie jetzt nicht noch mal wiederholen. Es ging darum, dass das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz im Widerspruch zu dem neuen Sportfördergesetz steht und sich da bestimmte Dinge widersprechen, wo es dann wirklich um die entgeltliche Nutzung geht. Ich wiederhole das jetzt nicht noch einmal, damit wir einfach auch ein Stück vorwärtskommen. In jedem Fall ist es so, dass es hier um punktuelle Änderungen, Korrekturen im Sportfördergesetz mittels dieser Novelle geht. Deshalb plädiere auch ich im Namen meiner Fraktion für eine zügige Weiterberatung in den zuständigen Gremien, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie für Justiz. Ich hoffe auch, dass es im Rahmen einer vielleicht schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des Landessportbunds zu einer schnellen Weiterleitung dieses Gesetzentwurfs wieder zurück zu uns ins Plenum kommt, damit wir es schaffen, diesen schnellstmöglich, vielleicht sogar noch vor der Sommerpause – ich weiß gar nicht, ob das gelingt; ich kriege ein Kopfnicken –, abschließend zu beraten und uns damit zu befassen. Vielen Dank. Das war es. Sport frei!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich grüße vor allem am Livestream die Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen. Die Regierungskoalition nimmt mit dem Gesetzentwurf eine Korrektur vor, die längst überfällig ist, und löst ein Problem, das sie selbst geschaffen hat, indem sie die Bedürfnisse der Kommunen im Gesetzgebungsprozess vorher nicht so richtig berücksichtigt hat. Ich nehme hier zur Kenntnis, dass es selbstkritisch festgestellt wurde und fühle mich an der Stelle ein bisschen an das Gedicht von Wilhelm Busch erinnert. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern über das Thema „Schulsport und Sportstätten“ gesprochen haben, dann werden Sie wahrscheinlich die gleiche berechtigte Wut und Ratlosigkeit gespürt haben wie ich. Durch die Verpflichtung, Sportstätten auch für Schul- und Hochschulsport entgeltfrei zur Verfügung zu stellen, mussten besonders die kleinen Kommunen erhebliche Einbußen hinnehmen. Das hat für ebenso erheblichen Frust gesorgt. Und das – das soll an der Stelle schon auch gesagt werden –, obwohl dieses Problem bereits im vorangegangenen Gesetzgebungsprozess bekannt war. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Thema jetzt auch in der Sonderausschusssitzung morgen möglichst schnell auf den Weg bringen, dass wir in einer Anhörung alle noch mal genauer hinhören können und somit ermöglichen, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Kommunen wieder Verträge abschließen können mit den Schulträgern, den Landkreisen zum Beispiel, und die Landkreise somit auch ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, die Kosten für die Sportstätten im Schulsport zu tragen. Der Gesetzentwurf löst damit also für die Kommunen ein Problem und schafft Klarheit. Damit erhält er grundsätzlich auf jeden Fall unsere Zustimmung. Einen Punkt aber – das sei mir gestattet – verstehe ich nicht. Sie schlagen vor, dass die Kommunen für diese Verträge die Einwilligung des Ministeriums einzuholen haben. Ich frage Sie jetzt: Warum? Gerade in der aktuellen Situation gibt die Landesregierung sehr bereitwillig den Kommunen relativ viel Entscheidungsverantwortung. Warum nicht auch an dieser Stelle? Die Nutzungsverträge, von denen wir hier reden, gab es schon vorher und die werden zwischen Partnern geschlossen, die sich eigentlich ziemlich gut kennen. Insofern halte ich da ein Kontrollgremium für einen unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Ressourcen im Ministerium können wir sicher an anderen Stellen sinnvoller verwenden. Aber das können wir gern im Bildungsausschuss besprechen und aus meiner Sicht vielleicht auch im Innenausschuss und dann zu einer Einigung kommen, die für die Kommunen von Vorteil ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Wenn dann der Arbeitsplatz hier vorn wieder vorbereitet ist, hat als Nächster der Kollege Rudy von der AfD-Fraktion das Wort. Ich höre gerade, es wird der Kollege Frosch angemeldet. Dann ist das hier auf der Liste falsch.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Wir beraten heute zum wiederholten Mal über das Thüringer Sportfördergesetz. Immer wieder geht es um den § 15. Warum beraten wir erneut über diesen Paragrafen? Weil Rot-Rot-Grün nicht auf die kommunalen Sachverständigen hören wollte. Über viele Jahre wurde über verschiedene Entwürfe des Sportfördergesetzes diskutiert. Im Dezember 2018 wurde schließlich das rot-rot-grüne Gesetz beschlossen. Wir haben bereits damals auf die grundsätzlichen Probleme und handwerklichen Mängel des Gesetzes hingewiesen. Im letzten Sommer wurde dann bereits die erste Änderung nötig und trat im Oktober in Kraft – gerade mal vor einem halben Jahr. Jetzt also die nächste Flickschusterei. Wie oft wollen Sie das noch machen, alle halbe Jahre die stümperhafte Nachbesserung eines misslungenen Gesetzes? Ich nehme es freudig zur Kenntnis, dass die Verursacher des Problems jetzt auf die Idee kommen, den nächsten Murks auszubessern. Das hätten Sie jedoch schon letztes Jahr tun können. Im August 2019 wies der Thüringische Landkreistag auf dieses Problem hin. Die Zuschrift an den Ausschuss wurde aber von der Regierung nicht weiter beachtet. Eine Änderung des Gesetzes ist dringend nötig. Dem stimmen wir auch zu. Wir fordern aber auch, dass die Bedenken der Kommunen dieses Mal ernst genommen werden und ihre Lösungsvorschläge ins Gesetz einfließen. Warum ist das bisher nicht geschehen? Wenn Rot-RotGrün behauptet, für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen, so ist das nur ein Vorwand. Tatsächlich haben sie bei dem Sportfördergesetz wie Lobbyisten gehandelt.
(Beifall AfD)
Was sagte ein Abgeordneter der Linken im März 2017 im Plenum? Dass sie sehr intensive Gespräche mit Sportfachverbänden, Kreissportbünden und den betroffenen Ministerien geführt haben. Ja, und mit wem haben Sie nicht geredet?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein! Das ist ja der Hammer!) – Ja, Frau Henfling, der Hammer sind Sie, glauben Sie mir das! – Mit den Kommunen natürlich!
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Endlich sehen Sie es ein!) In jeder Hinsicht. Das ist doch klar. Diese durften im Nachhinein als Sachverständige ihre Meinung in der Anhörung äußern. Was haben Sie dann mit der Meinung der Kommunen gemacht? Sie ignoriert. Ja, ja, bestreiten Sie das ruhig. Sowohl der Thüringische Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund haben den Gesetzentwurf mehrfach, mit ausgesprochen deutlichen Worten vehement abgelehnt und ausführlich die Folgeprobleme dargelegt. Wir von der AfD wollen, dass die Sportverbände, Kreissportbünde und der Landessportbund an den Gesprächen teilnehmen und ihre Fachkenntnisse berücksichtigt werden. Bei solchen Entscheidungen müssen alle mit ins Boot. Die Kommunen werden finanziell und rechtlich als Erste betroffen sein und dürfen nicht stiefmütterlich behandelt werden. Was in diesem Änderungsentwurf fehlt, ist das Hauptproblem. Natürlich packen es Rot-Rot-Grün nicht an, es ist das Herzstück Ihres Gesetzes. Es geht um die vermeintlichen Vergünstigungen der unentgeltlichen Nutzung der Sportstätten. Diese unentgeltliche Nutzung wird den Thüringer Sport aber noch teuer zu stehen kommen. Sinnvoller wäre es, die Vereine direkt finanziell zu unterstützen, wie es Baden-Württemberg und Bayern vormachen. Ja, die unentgeltliche Nutzung klingt sehr sozial, doch das ist wieder nur der Schein. Vereine, die finanziell gut dastehen, müssen nichts mehr für die Nutzung der Sportstätten bezahlen. Früher stand im Gesetz, dass die Nutzung in der Regel entgeltfrei ist. Die Kommunen konnten sozialverträglich entscheiden, welche Vereine zahlen. Zudem werden Gebäude und Geräte genutzt, dies führt zu Betriebskosten und Verschleiß. Das soll wieder einmal die Allgemeinheit bezahlen. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt!“ wurde vor wenigen Jahren bei der Maklerprovision eingeführt. Doch für die Nutzung von Sportstätten soll das in Thüringen nicht gelten. Die von der Regierung angesetzten 5 Millionen Euro für die Kommunen, welche den Ausfall der bisherigen Nutzungsentgelte ausgleichen sollen, reichen vorne und hinten nicht aus.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Die Kommunen haben mehrfach gewarnt, dass Geld fehlen wird. Geld für Instandhaltung und Investitionen. Wer soll denn in sanierungsbedürftigen Hallen trainieren? Richtig, die Vereine, denen Sie angeblich etwas Gutes tun wollen. Wenn Sie diese Probleme wieder ausblenden, empfehle ich Ihnen nachzulesen, was los ist, zum Beispiel in Lucka oder in anderen Gemeinden und Kommunen. Was machen denn Kommunen, wenn sie für Instandhaltungen nicht genug Geld haben? Sie versuchen, anderswo mehr Geld einzunehmen, ist doch logisch, zum Beispiel erhöhte Eintrittspreise in Schwimmbädern. Wenn das nicht hilft, dann versucht man, Sportstätten zu verkaufen. Private Träger müssen die Sportstätten dann natürlich nicht entgeltfrei zur Verfügung stellen. Und wenn gar nichts hilft, werden Sportstätten einfach geschlossen. Abschließend gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass Realitäten anerkannt und vor Ideologien gestellt werden. Glauben kann ich das nicht. Sie wären nicht die Linken, wenn Sie nicht das tun würden, was Sie klassisch am liebsten tun: anderer Leute Geld verschenken.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Frosch. Das Wort hat dann als Nächster nach der kurzen Pause zur Reinigung des Pults der Abgeordnete König von der CDU-Fraktion.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Sportfreunde! Heute beraten wir erneut über das Thüringer Sportfördergesetz, durch dessen Novellierung zum 01.01.2019 die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sport- und Spielanlagen durch anerkannte Sportorganisationen, aber auch durch Schulen und Hochschulen geregelt wurde. Ich betone bewusst das Wort „erneut“, was auch meine Vorredner aufgegriffen hatten, denn bereits im vergangenen Jahr – knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes – waren Korrekturen des § 15 nötig. Damals ging es vorrangig um die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit bereits die zweite Korrektur des § 15 seit der Neufassung des Gesetzes im Dezember 2018. Für uns als CDU-Fraktion bestätigt der erneute Korrekturbedarf die Auffassung, dass die aktuellen Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen. Ich sage an dieser Stelle bereits heute voraus: Es wird nicht die letzte Korrektur sein, denn mit dieser Novelle bleiben einige Probleme ungelöst, aber dazu später mehr. Ich möchte außerdem daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bei der Novellierung des Sportfördergesetzes die damalige rot-rot-grüne Landesregierung vor der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten eindringlich gewarnt hatte. Hier lag sogar die Hauptkonfliktlinie in der inhaltlichen Diskussion, wobei man sich bei anderen Sachen einig war. Aber hier war der Konflikt. Wir – in Person unseres damaligen sportpolitischen Sprechers Manfred Grob – waren für die Entgeltfreiheit, hatten aber darauf hingewiesen, dass mit der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ nur neue rechtliche Probleme geschaffen werden, gerade im Zusammenwirken mit Kommunen und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Genau vor diesen neuen Problemen stehen wir heute. Grob hatte damals übrigens auch gesagt: Wir dürfen nicht zu viel hobeln, zu viel Späne produzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich aus einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände – also des Thüringischen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes – an unsere Fraktion zitieren: Wir haben im Gesetzgebungsverfahren immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung das gute Miteinander von Gemeinden und Landkreisen bei der Sportstättennutzung massiv beeinträchtigt. Ohne Not wurde dennoch durch die Neufassung des § 15 Thüringer Sportgesetz viel Porzellan zerschlagen. Landkreise und Gemeinden haben bisher bei der Sportstättenfinanzierung gut zusammengearbeitet. Nur durch eine sehr zügige rechtliche Klarstellung und Neuregelung kann erreicht werden, dass insbesondere der Schulsport wieder in geordnete Bahnen gebracht werden kann. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, darüber sind wir uns hier im Hohen Hause alle einig, um rechtliche Klarheit für Landkreise und Gemeinden herzustellen. Denn die Regelungen des Sportfördergesetzes widersprechen – das haben auch schon meine Vorredner gesagt – dem Schulfinanzierungsgesetz, das die Landkreise als Schulträger dazu verpflichtet, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen. Auch wenn die Landkreise weiterhin für den Schulsport an die Gemeinden zahlen wollen, dürfen sie es aktuell nicht. Und das ist die Problematik, die wir alle in den Landkreisen haben. In meinem Heimatlandkreis – im Landkreis Eichsfeld – war die Nutzung der Sportstätten immer entgeltfrei. Jetzt bekommen wir aber die Situation, dass die Gemeinden mit gemeindeeigenen Turnhallen nichts finanziert bekommen. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass die Regelung kommt. Es ist somit aus unserer Sicht höchste Zeit, die aufgezeigten Änderungen des § 15 schnellstmöglich anzugehen, denn ohne finanzielle Beteiligung der Landkreise für die Nutzung der Sportanlagen für den Schulsport werden viele Gemeinden den Betrieb ihrer Sportstätten nicht mehr finanzieren können. Das wäre nicht nur schlecht für den Schulsport, sondern auch für den Vereinssport, der uns sicher allen am Herzen liegt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Sinne der finanziellen Ausstattung unserer Gemeinden und Städte, des Schulsports und des Sports insgesamt begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und stimmen der Überweisung an die Ausschüsse zu, gern von unserer Seite auch an den Innenausschuss. Nichtsdestotrotz wird dies, wie ich es bereits am Anfang gesagt habe, nicht die letzte Korrektur des § 15 des Sportfördergesetzes bleiben. Schon bald werden wir zum Beispiel über Nebenkosten für das Duschen in einzelnen Sportstätten oder die Klarheit auch für die Kosten bei Wettkämpfen reden müssen. Außerdem werden wir über die in § 15 Abs. 3 genannte Summe von insgesamt 5 Millionen Euro für die jährliche Erstattung der Einnahmeausfälle für die Kommunen sprechen müssen, die aus unserer Sicht – das haben wir auch schon bei der Erstellung der Novellierung angemahnt – nicht ausreichen. Darüber werden wir auch in Zukunft sprechen müssen. Aber jetzt spricht für uns nichts dagegen, der Überweisung zuzustimmen, und wir begrüßen die Initiative. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter König. Als Letzter auf der Liste zu diesem Tagesordnungspunkt hat dann Abgeordneter Korschewsky das Wort.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Der hat schon geredet!) Ach, das war nicht nur einfach ein Einbringen – okay. Dann gibt es aus den Reihen der Abgeordneten im Augenblick keine Wortmeldung. Gibt es aus der Richtung der Regierung Redebedarf? Das scheint nicht der Fall zu sein. Doch, Entschuldigung, Herr Minister, ich habe Sie übersehen. Ich muss mich erst noch an die anderen Blickachsen gewöhnen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Herr Bergner, wir müssen uns alle an die neue Situation gewöhnen. Ich verstehe ja, dass der Blick in Richtung Ministerpräsident geht, das ist auch gut so. Aber in diesem Teil des Saals sitzt auch noch ein Teil der Regierung. Ich sitze links außen – von mir aus gesehen – und da sitze ich auch richtig.
(Beifall DIE LINKE)
Die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen haben auf das Problem aufmerksam gemacht. Wir haben mit der Novelle des Sportfördergesetzes seit dem 1. Januar 2020 eine Regelung, die die unentgeltliche Nutzung von Anlagen öffentlicher Träger festschreibt. Hier geht es klar um Sport, aber da sind wir ja genau im Tagesordnungspunkt. Die gesetzlich verankerte Entgeltbefreiung betrifft den organisierten Sport, die Schulen und die Hochschulen. Und darin liegt das Problem, so wie das auch von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits beschrieben wurde. Die Koalition hatte mit der ersten Änderung das im besonderen Interesse liegende Thema unserer Spezialgymnasien und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport angepasst, das war auch richtig so. Jetzt haben wir eben erkannt – und das ist jetzt mehrfach beschrieben worden –, dass es weiteren Anpassungsbedarf gibt. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar für diese Initiative. Wichtig ist – und da habe ich jetzt auch in den Reden der Abgeordneten keinen Unterschied festgestellt –, dass es natürlich darum geht, den Schulsport weiter durchzuführen, jetzt nicht unter Corona-Bedingungen – das ist noch wieder ein Extrathema, was ich jetzt ausklammern will –, sondern es geht darum, dass der Schulsport nicht ausschließlich auf Anlagen der Schulträger stattfindet, sondern auch auf Anlagen eines anderen Trägers. Und um diese konkrete Frage geht es, wenn der Schulsport also auf Anlagen stattfindet, die nicht dem Schulträger gehören. Da geht es eben um die Finanzierung. Mit diesem vorliegenden Gesetz ist es so, dass diese Finanzierung momentan ausgeschlossen ist. Das hat zu den Fragen und Problemen geführt, die von Ihnen, meine Damen und Herren, angesprochen wurden. Das will ich jetzt im Einzelnen nicht wiederholen, sondern hier liegt das Problem. Wenn dann alle erkannt haben und auch die Koalition erkannt hat, wir müssen dieses Problem heilen, dann ist das auch gut so. Und wenn ich hier eine große Übereinstimmung in der Sache feststelle, dann kann ich das nur unterstützen. Wir müssen also hier korrigieren. Ja, das ist eben so, Herr König, „in der Regel“, die drei Worte waren flüchtig und die müssen jetzt wieder rein in das Gesetz, um das mal ganz einfach zu sagen. Darum geht es, dass dann auch – so wie Sie das eben gerade ausgeführt haben – die Finanzierungsgrundlagen für die Nutzung der Sportanlagen, die eben nicht dem Schulträger gehören, dann auch wieder ermöglicht werden. Ob das ein Nutzungsentgelt ist oder eine Betriebskostenbeteiligung, ist dann im Einzelnen auszuhandeln, so wie das auch bereits gesagt wurde. Hier, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass Abhilfe geschaffen wird und dass wir zu der ursprünglichen Formulierung zurückkehren. Das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative, denn es geht darum, den Schulsport in Thüringen auf sichere Beine zu stellen. Aber dabei können wir nicht stehen bleiben. Wir müssen auch die Frage des Hochschulsports klären – auch das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative –, weil hier in § 15 auch gesagt wird, dass dann neben den Schulen auch der Hochschulsport unentgeltlich bereitzustellen ist. Auch das wollen wir heilen, das hat die Koalition entsprechend eingebracht. Die Situation beim Hochschulsport ist vergleichbar mit der Situation beim Schulsport, so, wie ich das gerade noch mal beschrieben habe. All die Dinge, die in der vorangegangenen Novellierung schon geheilt und geändert wurden, bleiben natürlich. Da geht es um den Nachwuchsleistungssport, dass die Kostentragung durch das Land für das Training der Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler übernommen wird. Das ist selbstverständlich und es gilt natürlich auch für die Nutzung der Anlagen öffentlicher Träger durch die Spezialgymnasien, sprich durch die Thüringer Sportgymnasien. Es ist also ganz klar und wichtig, dass wir ein deutliches Signal – ich hoffe gemeinsam – für den organisierten Sport auf der einen Seite, aber auch für den Schulsport und den Hochschulsport auf der anderen Seite setzen. Ich freue mich, dass es eine Verabredung für eine schnelle Beratung im zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport gibt, um dann die Anhörung durchzuführen. Das wünsche ich mir einfach, dass diese Novelle des Gesetzes dann vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschiedet wird. Ich bedanke mich für Ihre Kompetenz und bedanke mich für Ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank, Herr Minister Holter. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Gehört habe ich an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – danke schön, das habe ich dann tatsächlich nicht gehört. Kommen wir zur Abstimmung über den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Dann kommen wir zur Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss. Wer da zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen. Und dann an den für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wer da zustimmt, bitte das Handzeichen. Wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen. Jetzt habe ich einen kleinen Fehler gemacht, nämlich nicht die Gegenstimmen abgefragt. Das machen wir noch mal für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Gegenstimmen? Nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Das Gleiche für den Innen- und Kommunalausschuss. Gegenstimmen? Nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Und dann frage ich noch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt – ich wollte also etwas zu schnell sein –, den bitte ich um das Handzeichen. Justiz – Zustimmung ist also nur aus den Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP und 1 Stimme aus der SPD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Dann müssen wir jetzt doch zählen. Dann bitte ich noch einmal um die Jastimmen für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir haben 37 Jastimmen für die Überweisung. Wer gegen die Überweisung ist, bitte. Das ist erkennbar die Minderzahl. Damit ist der Antrag auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dann kommen wir jetzt zur Frage der Federführung, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Aus-
zählung!) Es wird noch mal Auszählung verlangt. Dann zählen wir aus. Bitte noch mal die Gegenstimmen. Es waren in der Tat weniger Hände oben als jetzt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
stimmt gar nicht!) Wir zählen gern nach. Es hatten nicht alle die Hände oben. Damit haben wir 32 Gegenstimmen. Enthaltungen frage ich noch kurz ab. Enthaltungen sehe ich keine. Damit haben wir ihn also auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Jetzt kommen wir noch zu der Frage der Federführung. Federführung ist beantragt für?
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Bildung!)
(Zwischenruf Abg. Pfefferlein, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bildung!) Wer der Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen. Ich bedanke mich. Damit sind die drei Ausschussüberweisungen beschlossen und die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/723 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Kollegin.
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren sollen drei Dinge geregelt werden: zum einen die Verwendung von Holz für Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, soweit es die technischen Voraussetzungen hergeben; dann zum Zweiten die Nutzung von Elektromobilität und der Ausbau von Mobilfunknetzen, die keine bauaufsichtlichen Verfahren brauchen – es ist eigentlich eine Vereinfachung für die Nutzer, die Fahrradstellplätze und Fahrradgaragen bauen wollen –; als dritter Punkt weitere Genehmigungsverfahren. Wir haben heute schon sehr viel von Bürokratie gesprochen. Das wäre einer der Punkte, wo es dann zur Vereinfachung käme. Früher hat man da gesagt, die Ein-Stempel-Lösung, sodass diejenigen, die den Bauantrag stellen, nicht auf zehn Behörden rennen müssen, sondern nur einen Ansprechpartner haben. Ich glaube, dass das ganz gut ist. Das betrifft mehrere Regelungen. Zum einen ist es die Bauordnung, die wir aufgreifen wollen. Die Bauordnung liegt schon in mehreren Angelegenheiten im Ausschuss. Ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, die der Koalition gefolgt ist und uns ermöglicht hat, dass wir den Antrag jetzt schon einbringen können. Ich finde, dass wir die Bauordnung nicht dreimal im Jahr anfassen, sondern sie, wenn sie jetzt im Ausschuss liegt, umfassend beraten und mehrere Dinge zur gleichen Zeit erledigen sollten. Von der CDU liegt der Antrag zum Typenbau vor, der ermöglichen soll, Holzbau in Typenbauweise zu erledigen. Das wäre schon eine ganz gute Sache. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich.
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Erneut befassen wir uns heute in der noch recht jungen Legislatur mit der Änderung der Thüringer Bauordnung. An dieser Stelle sind wir als Landtag sehr aktiv. Heute geht es dabei um die Umsetzung eines Beschlusses des Landtags vom 5. März dieses Jahres. Damals hat sich der Landtag dafür ausgesprochen, die Potenziale des Baustoffs Holz für ein nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen und dafür der Landesregierung eine Novelle der Thüringer Bauordnung ins Pflichtenheft geschrieben. Dem kommen zwar nun die Fraktionen nach, allerdings hat die Landesregierung, insbesondere das für Bauen zuständige Ministerium, hier natürlich maßgeblich unterstützt. Wir haben diesen Weg gewählt, damit wir den Gesetzentwurf zum seriellen Bauen, der ebenfalls eine Änderung der Bauordnung bedingt und der bereits im Ausschuss ist, erreichen können, damit wir diese Dinge gemeinsam auf den Weg bringen können. Sowohl Regierung, als auch Landtag stimmen also mit dem Ziel überein, den Holzbau in Thüringen voranzubringen, zumindest was die gesetzlichen Grundlagen betrifft. Ich darf an dieser Stelle erneut auf den „Aktionsplan Wald 2030“ des Kabinetts vom August letzten Jahres sowie auf den Zukunftsvertrag der regierungstragenden Fraktionen verweisen, die jeweils Absichtserklärungen enthalten, den Holzbau voranzubringen. Die vorliegende Novelle bringt aber auch noch zwei weitere Aspekte mit auf den Weg, die nicht ganz unwichtig sind und die man unter Deregulierung und Entbürokratisierung zusammenfassen kann. So wollen wir bestimmte bauliche Anlagen, die für die Nutzung der Elektromobilität und zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur notwendig sind, von jedem bauaufsichtlichen Verfahren freistellen und wir wollen Bauherren von einigen Doppelgenehmigungserfordernissen befreien. Neben der Baugenehmigung sind häufig weitere Genehmigungen erforderlich, die vor Baubeginn eingeholt werden müssen. Das wollen wir dort, wo es ohne Abstriche möglich ist, einschränken. Alles in allem denke ich, sind wir damit auf einem guten Weg. Das wird die Anhörung sicherlich auch bestätigen. Ich bitte um Überweisung an den Infrastruktur- und an den Justizausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste im Netz! Der vorliegende Entwurf der rot-rot-grünen Fraktion will bürokratische Verfahren beschleunigen. Auch wir wollen Bürokratie abbauen und so dem Bürger Aufwand und Kosten ersparen. Daher begrüßen wir dieses Bestreben. Auch heißt es in dem Entwurf, dass die Thüringer Bauordnung um die Möglichkeit zur Verwendung von Holz zu erweitern ist. Ebenfalls ein Ansatz, den wir befürworten und deshalb erst kürzlich hier im Plenum einem entsprechenden Antrag zugestimmt haben. Sieht man sich den Entwurf aber weiter an, merkt man schnell, was Rot-Rot-Grün unter der Beschleunigung baurechtlicher Verfahren und unter der erweiterten Verwendung von Holz versteht. Da soll Holz feuerfeste Baustoffe ersetzen, wenn es gewissen technischen Rahmenbedingungen standhält. Leider wird im Text nicht ausgeführt, wie das Holz diese Rahmenbedingungen erreichen soll. Denn was bringt uns der im Sinne des Entwurfs vermehrte Einsatz von Holz, wenn es durch die Behandlung später erst einmal aufwendig entsorgt werden muss? Ich weiß, dass die von der BMK beauftragten Studien dazu zwar sehr ausführlich waren, trotzdem bleiben gewisse Bedenken. Aus unserer Sicht kann man Holz vermehrt im Baubereich nutzen, ohne dass man gleich an den Brandschutz Hand anlegt, aber darüber können wir gern diskutieren. Begrüßenswert ist hingegen die Absicht, den Mobilfunk auszubauen und somit die Digitalisierung zu beschleunigen. Nur leider ist dieses Ansinnen im Entwurf gerade einmal ein Nebenschauplatz für die rot-rot-grünen Fraktionen. Viel erschreckender ist es da, wenn man in der Drucksache liest, dass noch mehr und noch leichter Fahrradabstellmöglichkeiten als bisher geschaffen werden und somit noch mehr städtischer Parkraum entfallen soll. Sprich, der normale Autofahrer wird wieder einmal nicht nur ausgepresst, sondern dazu auch weiter gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Die Begründung, dass zunehmend auch teure Fahrräder genutzt werden und damit auch der Bedarf einer umschlossenen Abstellmöglichkeit steigen soll, ist schlicht grotesk. Oder wird jemand gezwungen, teure Drahtesel zu kaufen? Besonders interessant ist es, dass eine derartige Begründung von Parteien kommt, die in schöner Regelmäßigkeit die Besitzer teurer Autos verteufeln. Ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass die rot-rot-grünen Fraktionen einmal mehr das Waldgesetz ändern wollen, ohne dass in dem Entwurf so richtig klargemacht wird, warum dies geschehen soll. Soll dies für den Bau von Mobilfunkmasten sein oder von Windkraftanlagen, hätte man das jedenfalls besser und klarer in den Entwurf schreiben können. Daher sehen Sie uns nach, wenn wir da eine gewisse Skepsis hegen. Insgesamt betrachtet begrüßen wir zwar die Ansätze, den Mobilfunk auszubauen, die Bürokratie im Bauwesen abzubauen und den Baustoff Holz noch vielfältiger zu verwenden. Doch die in dem Gesetzentwurf offen gezeigte Feindlichkeit gegenüber dem Verbrennungsmotor ist einmal mehr erschreckend. Auch die Behauptung, dass die Ladeinfrastruktur für E-Autos keine städtebauliche Relevanz hätte, ist für uns nicht haltbar. Es sind also noch einige Punkte, die Sie noch nacharbeiten sollten. Darum können wir einer Überweisung an die Ausschüsse leider nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eigener Einschätzung durch die Koalitionsfraktionen selbst – so eine Pressemeldung der SPD – sollen Änderungen an der Thüringer Bauordnung vorgenommen werden, um die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz zu erweitern und die Nutzung von Elektromobilität und den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu erleichtern. Klingt gut – ist aber bei genauem Hinsehen nicht so. Liebe Frau Kollegin Lukasch, ich gebe Ihnen bei Ihrer Einbringung recht, das ist ein Angriff auf die Bauordnung. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 auf die Initiative meiner Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag spricht sich dafür aus, die Potenziale von Holz als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz mit konventionellen Baustoffen weitgehend gleichgestellt, die Bautätigkeit mit Holz attraktiver gestaltet und damit der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe konsequent vorangetrieben wird.“ Für diesen Beschluss möchte ich mich noch mal ausdrücklich bedanken. Aber wer glaubt, dass dieser Beschluss – also konkret die Novellierung der Bauordnung zum Vorantreiben des Holzbaus – mit diesen wenigen und mageren Änderungen erfüllt wird, der irrt sich gewaltig. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem gemeinsamen Beschluss haben wir die Landesregierung beauftragt, uns den großen Wurf vorzulegen, um den Einsatz der klimafreundlichen Baustoffe konsequent voranzutreiben. Wenn die Koalitionsfraktionen jetzt hier mit zwei dürren Änderungen glauben, den Holzbau voranzubringen, bin ich echt schockiert und enttäuscht. Das geht wirklich besser. Und schockiert bin ich auch, dass sich Rot-RotGrün offenbar im Mai schon nicht mehr an den Beschluss vom März erinnern kann. Was ich aber noch im Ohr habe, ist das, was Minister Hoff mir zugerufen hat. Er hat gesagt: Wir bereiten da was ganz Großes vor, warten Sie es nur ab, Herr Malsch! Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Landesregierung gebeten, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz stärker in den Blick genommen wird. Wir haben das getan, weil wir eine umfassende Novelle wollten, weil wir wollten, dass Akteure in diesem Bereich – ich nenne da mal nur beispielhaft den Landesbeirat Wald und Holz Thüringen – in dieses Vorhaben einbezogen werden. Und wir haben da auch gar keine Eile. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch mal: Wir haben hier gemeinsam beschlossen, den großen Wurf der Landesregierung zu beauftragen, nicht ein Pseudogesetzchen und damit ist die Sache erledigt. Und liebe Frau Kollegin Marx: Wenn man heute von Bauklötzchen sprechen kann, dann genau bei diesem Gesetzentwurf.
(Beifall CDU)
Ich bin gespannt, was die Landesregierung dann dazu sagt. Ich hoffe nicht, dass Herr Minister Hoff uns erklärt, dass die Regierung auch nicht besser gekonnt hätte. Also sagen wir mal: Netter Versuch, reicht aber nicht. Wir können das gern im Ausschuss diskutieren, wir können auch eine Anhörung machen. Aber ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Zeit nutzt und uns etwas Fundiertes, Vernünftiges, etwas Umfassendes hier vorlegt. Ich erwarte, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss vom 5. März selbst erfüllt, statt die Koalitionsfraktionen hier ein Gesetzchen vorlegen zu lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Lösung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die ja der Gesetzentwurf auch bezwecken soll, will ich nicht viel sagen. Das schauen wir uns dann im Ausschuss an. Verwundert bin ich aber darüber, dass zahlreiche solcher bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die im Geschäftsbereich des Umweltministeriums verhaftet sind, offenbar nicht angegangen werden sollen. Soweit ich das überblicke, gibt es Änderungsbedarf in der beschriebenen Art sowohl im Naturschutz- als auch im Wasserrecht. Woran liegt es denn, Frau Siegesmund? Ich hätte sie oder Herrn Möller das ja gern gefragt, aber die sind heute bei der Debatte leider nicht mehr anwesend. Das können wir dann im Ausschuss vielleicht nachholen. Werte Kolleginnen und Kollegen, auf eine beabsichtigte Regelung will ich dennoch kurz eingehen. Sie unterfällt keinem der beschriebenen Gesetzesziele, ist aber gleichwohl mit eingebaut. Es geht um § 10 des Waldgesetzes. Das ist die Vorschrift, in der wir gemeinsam mit der FDP regeln wollen, dass Wald nicht zur Errichtung von Windrädern umgenutzt werden darf.
(Beifall CDU, FDP)
Der vorliegende Entwurf sieht nun vor, dass die Forstbehörden bereits bei ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Nutzungsartenänderung vorliegen und diese Genehmigung gegebenenfalls in Aussicht stellen. Wird die spätere Genehmigung in Ausschicht gestellt, gilt diese Aussage grundsätzlich unbefristet. Nun wird Sie nicht verwundern, dass Sie sich von einer solchen Regelung schon jetzt verabschieden können. Ich wünsche uns eine gute Ausschussberatung, vor allem vollumfänglich, und mit den Initialzündungen der Landesregierung. Danke.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Palette von baurechtlichen Vorschriften berührt, die alle das Ziel haben, das Bauen zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit und Nachhaltigkeit weiter zu gewähren. So werden der Bau von Fahrradgaragen und die Antragstellung in einigen Bereichen vereinfacht sowie die vereinfachte Nutzung des Werkstoffs Holz geregelt. Holz ist ein Stück Lebenskraft, könnte man in Abwandlung eines bekannten Werbeslogans sagen. Eigentlich ist es sogar mehr als ein Stück, denn es hat vielfältige Funktionen, die unser Leben erleichtern. Der Landesbeirat Wald und Holz, also die Vereinigung der holzbearbeitenden Betriebe in Thüringen, rechnet vor, dass in Deutschland 14 Prozent des CO -Ausstoßes durch den Umstieg auf den 2 Baustoff Holz eingespart werden können, denn die Bauwirtschaft ist mit einem Anteil von 30 Prozent ein sehr großer Emittent von Klimagasen. Beton allein ist Ursache für 5 Prozent des Ausstoßes von Kohlendioxid. Dieser lässt sich nun vermeiden, wenn wir stattdessen auf nachhaltige Alternativen setzen. Vor allem Holz kommt hierfür gut infrage. Denn mit dem konsequenten Einsatz von Holz als Baustoff lassen sich zusätzlich noch einmal 10 Prozent des aktuellen Ausstoßes durch die Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Gebäuden aus der Atmosphäre wieder dauerhaft entziehen. Dieses Zurückholen ist zwingend notwendig. Hans-Josef Fell, einer der Väter des Erneuerbare-EnergienGesetzes hat diese Maßnahme in seinem Buch „Globale Abkühlung“ bereits vor einigen Jahren ausdrücklich dargestellt. Es wird nicht reichen, nur den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, wir werden auch einen Teil des Mülls, also vor allem des überschüssigen Kohlendioxids, den wir in der Atmosphäre geparkt haben, wieder zurückholen müssen. Auch wenn sich Studien, die zu dem Ergebnis kamen, dass dies schon bei heutigen Ausstoßmengen allein mit Aufforstung gehe, inzwischen als deutlich zu optimistisch erwiesen haben, so ist der Beitrag von Wald und Holz doch entscheidend, denn diese 10 Prozent des heutigen Ausstoßes sind bei einer geplanten Reduktion von 90 Prozent genau 100 Prozent. Wir können also mit einem gesunden Wald gerade die Klimagase ausgleichen, die besonders hartnäckig sind. Zudem ist Holz gesund. Es schafft ein gutes Raumklima, atmet, lebt. Es ist relativ leicht und damit einfach zu transportieren, leicht zu verarbeiten, und mit neuen Technologien lässt sich auch aus weniger wertvollem Holz, das wir leider aufgrund der Trockenheit zunehmend zu beklagen haben, noch etwas Gutes gewinnen, nämlich Bauholz. Der Holzbau kann und sollte deshalb wieder verstärkt ein Rückgrat der Thüringer Bauindustrie werden. Genug Holz haben wir, genug verarbeitende Unternehmen auch. Wenn wir die Nachfrage nach Holz vereinfachen, können die Hersteller wachsen und sich neu gründen. Damit können wir einen regionalen Wertschätzungskreislauf schaffen. Aktuell beträgt die Holzbauquote in Thüringen lediglich 20 Prozent. Da geht noch was. Gerade für die Nachverdichtung und Aufstockung in Ortslagen ist der leichte Baustoff optimal. So können wir Verkehrswege optimieren und damit noch mehr Emissionen einsparen. Mit diesem Gesetz sollen neben anderen Verfahrensvereinfachungen vor allem auch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden, die es bislang verhindern, dass Holz stärker eingesetzt werden kann. Insbesondere gilt dies für den Ausschluss von Holz durch Vorschriften, die nicht brennbare Materialien für bestimmte Bauteile vorschlagen. Hier gilt es, den Holzbau zu ermöglichen, ohne damit Gefahren für Leib und Leben heraufzubeschwören. Eine 90-minütige Standsicherheit der Materialien ist hier eine vernünftige Lösung. Deshalb unterstützen wir sehr die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Die FDPFraktion hat angekündigt, auf den Redebeitrag zu verzichten, weil der zuständige Fachpolitiker gerade hier vorn sitzt und wird sich dann im Ausschuss entsprechend beteiligen. Damit ist die letzte Wortmeldung auf der Liste Frau Kollegin Lukasch.
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Danke schön. Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Malsch, ich habe nicht gesagt, dass das der große Wurf der Landesregierung war, sondern dass es ein Gesetz zur Beschleunigung des Verfahrens ist, in dem wir uns ...
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Angriff auf
die Bauordnung!) Das ist kein Angriff. Ich habe gesagt, dass wir uns in der Koalition darüber geeinigt haben, bestimmte Dinge aufzunehmen, weil die Bauordnung eben jetzt im Ausschuss liegt. Der Holzbau, der Ihnen ja sehr am Herzen lag,
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Liegt!)
– liegt – und uns ja genauso – den Antrag haben alle mit verabschiedet. Uns ist es schon auch wichtig, dass man bestimmte Dinge regelt. Was mir bei vielen Besuchen, bei Einweihungen von Bauten gesagt wird, ist immer wieder diese Verfahrensfrage und dass es schneller geht, dass man dann bestimmte Dinge zusammenfassen kann. Ich habe das Wort „Ein-Stempel-Lösung“ unterwegs so oft gehört, dass wir das in der Koalition besprochen und gesagt haben, wir reichen das jetzt, wo die Bauordnung noch im Ausschuss ist, mit ein. Wir können gern darüber im Ausschuss diskutieren, ob dieses oder jenes vielleicht noch zu ändern ist. Es geht kein Gesetz so raus, wie es hineingegangen ist. Das wissen wir alle. Es ist aber eine gute Möglichkeit, das miteinander zu verbinden, weil ich wirklich Anfragen zur Typenbauweise in der Holzbauweise habe. Allein in der holzverarbeitenden Industrie arbeiten 16.000 Menschen. Nur mit diesen kleinen Änderungen, die wir gesetzlich vornehmen, könnten das noch mehr sein. Denn: Wenn wir eins in Thüringen genug haben, dann ist das Holz. Damit sollten wir pfunden und mit innovativen Ideen, die es schon in der Schublade gibt, Thüringen voranbringen. Wir sollten die Möglichkeit nutzen und nicht verspielen. Wir sollten nicht sagen, wir hauen aufeinander ein, sondern gute, kluge Lösungen finden, wie wir Thüringen gerade im Holzbau voranbringen. Denn die Verarbeitung gerade mit feuerfestem und widerstandsfähigem Zeug ist gut. Auch hier in Thüringen gibt es gute Industriebetriebe, die bereits Holzträger für Turnhallen usw. herstellen. Da gibt es noch andere Möglichkeiten und da geht noch viel mehr. Alles andere wurde schon von den Kollegen gesagt. Ich würde mich darauf beschränken und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten in der Januar-Plenarsitzung – man kann sich kaum dran erinnern – dieses Thema schon aufgerufen, es mit den vorliegenden Gesetzesinitiativen der CDU und FDP in einem Zusammenhang erörtert und gesagt, bevor wir jetzt in einer quasi Dauerschleife diese Bauordnung immer wieder anfassen, sollte man versuchen, die unterschiedlichen Initiativen zur Änderung der Bauordnung zusammenzufassen. Ich hatte damals für die zu dem Zeitpunkt amtierende Landesregierung gesagt, dass wir eine entsprechende Initiative einbringen würden. Der Zeitablauf hat dazu geführt, dass, wenn wir tatsächlich hier zusammenberaten wollen, ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar bin, dass sie diese Gesetzesinitiative und damit die übereinstimmende Zielstellung eingebracht haben und wir in der Lage sind, die unterschiedlichen auch über die Parteigrenzen hinweg einigungsfähigen Sachverhalte hier zusammen zu diskutieren. Ein Schwerpunkt – das ist schon angesprochen worden – ist das Bauen mit Holz. Ich will noch einmal daran erinnern: Es gibt in der Bauordnung keine Vorschrift, die das Bauen mit Holz verbietet. Wir wissen aber, dass es insbesondere für den Hochbau bestimmte Regelungen hinsichtlich der Feuerbeständigkeit gibt und dass in Bauordnungen anderer Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen wurden, die für Thüringen zu übernehmen sind. Wir wissen aber auch, dass der wesentliche Punkt zur Beschleunigung des Bauens mit Holz nicht darin besteht, dass wir die Bauordnung anpassen, sondern dass im privaten und im öffentlichen Bau das Bauen mit Holz – und Holz ist auch an dieser Stelle nur ein Synonym für nachwachsende Rohstoffe – unterstützt wird. In diesem Sinne bin ich froh, dass der Bildungsminister und ich uns einig sind, dass wir in dem von uns beiden initiierten Schulbauplanungsausschuss – wo die beiden Ressorts mit den Schulträgern auch erörtern, wie im Hinblick auf bestimmte Zielstellungen, wie Barrierefreiheit etc., und der Schulentwicklungsplanung die Baumaßnahmen stattfinden – schauen wollen, wie insbesondere bei typengleichen oder typenähnlichen Schulen das öffentliche Bauen im Schulbau, aber auch im Sportanlagenbereich, das Bauen mit Holz unterstützt werden kann und wir hier eine Praxis entwickeln, die eben auch Vorbildcharakter für andere Bereiche hat. Wir wissen, dass zumindest vor der Corona-Krise auf der Seite der privaten Bauherrinnen und Bauherren das Interesse an Fragen des Bauens mit Holz extrem gestiegen war. Insofern freue ich mich, dass die IBA Thüringen und Akteure in einer breiten Kette von unterschiedlichsten Akteuren um die Fachhochschule Erfurt herum, insbesondere sei hier Prof. Findeisen genannt, für das Thema „Nutzung von Holz/Bauen mit Holz“ jetzt auch in einem Wettbewerbsverfahren des Bundes in eine nächste Förderstufe gekommen ist. Das heißt also, dass wir hier nicht nur in dem Bereich des seriellen Bauens, sondern auch in Forschung und Entwicklung einen Schritt weiterkommen. Den Bereich Forschung und Entwicklung brauchen wir unter anderem deshalb, weil wir wissen, dass das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen dazu führt, dass wir immer nur einen Teil von Holz nutzen können, ein anderer Teil ungenutzt bleibt. Und hierfür andere Verwendungsmöglichkeiten zu finden, ist sehr wichtig. Ich glaube, dass wir auch unter anderem in den mittelständischen Unternehmen des Freistaats eine Reihe von potenziellen Akteuren haben, die an dieser Stelle von den Erkenntnissen, die wir hoffentlich dann auch um die entsprechenden Tätigkeiten der Fachhochschule Erfurt herum identifizieren können, profitieren. Der zweite Bereich, über den wir zu sprechen haben, ist – und das ist uns, glaube ich, auch durch die Corona-Pandemie noch mal deutlich geworden, das war ja im Januar nicht vorauszusehen –, dass wir die Bauordnung dahin gehend ändern müssen, dass es Erleichterungen beim Ausbau der Mobilfunknetze gibt. Das ist ziemlich klar, glaube ich, durch die Corona-Krise noch mal deutlich geworden, welche Relevanz sowieso schon, aber eben auch in dieser Krise funktionierende Mobilfunkanlagen haben. Insofern ist es wichtig – und das ist auch uns ein Anliegen –, kleinere Mobilfunkanlagen in einem weiteren Umfang als bisher von bauaufsichtlichen Verfahren freizustellen. Das Dritte ist, dass wir die Zahl von Genehmigungen reduzieren wollen, die notwendig sind, um Baumaßnahmen durchzuführen. Wir haben heute an anderer Stelle über die Frage von Genehmigungsverfahren, Standarderprobungen schon zum Teil übereinstimmend, zum Teil kontrovers hier im Landtag diskutiert. Die Baugenehmigung umfasst heute schon die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, die Eingriffsgenehmigung nach dem Naturschutzgesetz und bestimmte straßenrechtliche Entscheidungen. Uns geht es darum, dieses Nebeneinander von Baugenehmigungen und fachrechtlichen Genehmigungen mit der Folge, dass eine vorliegende Baugenehmigung eben noch lange nicht die Möglichkeit gibt, tatsächlich auch das Recht zum Bauen zu haben, soweit wie es geht zusammenzuführen. Das kann man erstens Bauantragsstellerinnen und Bauantragsstellern nicht vermitteln und es ist aus meiner Sicht auch verfahrensmäßig nicht günstig, wenn wir von einem Grundsatz der schnellen Verwaltungsverfahren ausgehen wollen. Insofern freue ich mich, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bewirken, dass zumindest die Genehmigungen für die Ressorts, in denen ich verantwortlich bin, in das Baugenehmigungsverfahren integriert werden. Ich verhehle nicht, dass ich noch weitere Bereiche sehe, die hier möglich sind. Aber ich glaube, dass wir auch für die Bauordnung – Sie wissen, dass die Bauordnung, Musterbauordnung schrittweise immer wieder angepasst wird, das macht sie ein wenig ähnlich wie die Rundfunkänderungsstaatsverträge – hier diesen einen Schritt gehen, dem dann auch hoffentlich weitere Schritte folgen. Ich freue mich auf die Ausschussdiskussionen und über jede gute Idee, die den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen noch weiter qualifiziert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit kommen wir zu den Ausschussüberweisungen. Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Gibt es weitere Anträge? Das ist – soweit ich das erkenne – auch nicht der Fall. Dann kommen wir zum Infrastrukturausschuss: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die FDP Fraktion, die CDU-Fraktion. ‑ Enthaltungen? Gegenstimmen? Dann ist das mit den Gegenstimmen der AfD-Fraktion so beschlossen. Wer diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen aus der CDU-Fraktion, aus der FDP-Fraktion, aus der SPD-Fraktion, aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und aus der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist also auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Jetzt kommen wir noch zur Federführung. Jetzt sehe ich mal in Richtung der Koalitionsfraktionen. Ich nehme an, die – bitte?
(Zwischenruf aus dem Hause: Infrastruktur!)
Infrastruktur ist beantragt. Wer der Federführung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen aus allen Fraktionen. Meine Damen und Herren, dann sind damit also die Überweisungen beschlossen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen – und nehme an, das ist auch in Ihrem Sinne, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen – und möchte ganz herzlich der Landtagsverwaltung für die hervorragende Organisation der Sitzungen hier in diesen Räumlichkeiten danken.
(Beifall im Hause)
Das ist sehr gut gemacht, vielen Dank. Damit kommen wir zum Ende der heutigen Tagung. Ich schließe die Tagung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Kommen Sie gut nach Hause oder in Ihre Unterkunft. Wir sehen uns morgen wieder.