Dirk Bergner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits in meiner Rede in der 9. Sitzung des Thüringer Landtags Anfang März deutlich gemacht habe, halten wir von der FDP-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf nach wie vor für ein unausgereiftes Stückwerk.
(Beifall Abg. Baum, FDP)
Anstatt einen schlüssigen Entwurf für eine Überarbeitung des Jagdgesetzes vorzulegen, beglücken Sie uns, meine Damen und Herren, mit einer Reihe von redaktionellen Änderungen und widersprüchlichen Forderungen. Anstatt Ihre Änderungsvorschläge klar und übersichtlich zu benennen, werden ganze Normen via copy and paste wiedergegeben und die Änderungen mehr oder weniger in diesen versteckt. So ist es, dass insbesondere nur einzelne Worte geändert werden. Auf Quellen oder Hintergründe für Ihre pauschalen Behauptungen haben Sie gänzlich verzichtet. Bei der Diskussion des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in der 6. Legislatur haben Sie es versäumt, sicherlich notwendige und angebrachte Änderungsanträge einzubringen. Daher – um sprachlich im Bild zu bleiben, meine Damen und Herren – treiben Sie jetzt die Sau erneut durchs Dorf. Die Kosten, die durch Ihre Änderungsvorschläge hervorgerufen werden, finden sich nicht, ebenso wenig eine Regelung zum finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand, der den Kommunen entsteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle beispielhaft auf einige Punkte eingehen, die die Widersprüchlichkeit des Entwurfs aufzeigen. In Punkt 3 zu § 21 Abs. 3 fordern Sie die Zurückdrängung invasiver Vogelarten in Thüringen durch die Beseitigung von Gelegen dieser Arten. In Thüringen wurde bisher allerdings keine einzige Vogelart als invasiv und nur eine als potenziell invasiv eingestuft und in der gesamten EU bisher nur fünf Arten. Entsprechend bleibt eine Verhinderung von Gelegen daher natürlich sehr diskussionswürdig. Dagegen sprechen Sie sich in Punkt 8 zu § 34 Abs. 2 dafür aus, die Einschränkungen bei der Aussetzung von Muffelwild abzuschaffen. Das europäische Mufflon ist jedoch ein Neozon. Ursprünglich beheimatet auf Korsika und Sardinien wurde es erst vor 200 Jahren in Mitteleuropa eingeführt, um als zusätzliche jagdbare Tierart zu fungieren. Durch das Wiederauftreten der großen Beutegreifer Wolf und Luchs zeigt sich aber, dass das Muffelwild in keinem funktionierenden mitteleuropäischen Ökosystem eine Chance hat, dass es ohne menschliche Hege nicht überleben könnte. Exemplarisch, meine Damen und Herren, ist dabei das Verschwinden der Populationen in der Lausitz oder auch in der Göhrde oder der massive Rückgang im Harz zu nennen. Zuletzt möchte ich an dieser Stelle auch noch auf Ihre Forderung in Punkt 4 zur Aufhebung des Verbots von Schlagfallen eingehen. Fanggeräte oder Fangvorrichtungen, die zum Totschlagen des Wildes bestimmt sind, also Tellereisen oder Abzugseisen, stellen nach unserer Auffassung eine grausame, das Tierwohl missachtende Jagdtechnik dar. Sie argumentieren, dass dabei derzeit das generelle Verbot von Schlagfallen impraktikabel sei und den Artenschutz behindere. Der Einsatz von zertifizierten Schlagfallen sei wesentlich tierschutz- und waidgerechter als ein laienhafter Lebendfang mit diversen Erlegungsversuchen. Fallen dieser Art, die aber unbeaufsichtigt und unkontrolliert zur Jagd ausgelegt werden, tragen indes immer das Risiko mit sich, meine Damen und Herren, unbeabsichtigt Tiere zu töten. Auch ist die gewünschte stressfreie Tötung der Tiere nicht mit Sicherheit gewährleistet, da es immer wieder zu dokumentierten Fällen kommt, in denen nach Auslösung das Wild überlebt und einem stunden- oder tagelangen Überlebenskampf und Qualen ausgesetzt ist. Nicht nur aus diesen Gründen verbietet das Deutsche Jagdgesetz bereits seit Jahrzehnten den Einsatz von nicht sofort tötenden Fallen, meine Damen und Herren. Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der Gesetzentwurf mit schneller Feder geschrieben wurde und wenig Erfolg verspricht. Das gegenwärtige Thüringer Jagdgesetz ist – das kam hier auch schon zum Ausdruck – ein in vielen Beratungen erarbeiteter Kompromiss, der die Interessen der Jägerschaft, des Tierwohls als auch des Umweltschutzes einigermaßen zufriedenstellend zusammenbringt. Es ist nicht perfekt und kann sicherlich an der einen oder anderen Stelle einer Überarbeitung unterzogen werden. Das, meine Damen und Herren, sollte dann allerdings in einem besser erarbeiteten Entwurf zusammenfassend geschehen. Deswegen werden auch wir vonseiten der FDPFraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall Abg. Baum, FDP)
