Keller
Damit ist der Änderungsantrag in Drucksache 7/787 ebenfalls zulässig. Die Beratung des Tagesordnungspunkts 17 hat sich mit der außerplanmäßigen Sitzung des Landtags am 8. Mai 2020 erledigt. Zu Tagesordnungspunkt 26 wird eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/718 verteilt. Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 27: Dem Verlangen der Fraktion der AfD auf Beratung eines Vorschlags einer Verordnung der Europäischen Union liegt eine Unterrichtung der Landesregierung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen zugrunde. Diese Unterrichtungen sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung grundsätzlich nach Gesetzentwürfen und vor Anträgen vorzusehen. Daher schlage ich Ihnen vor, das Beratungsverlangen der Fraktion der AfD nach Tagesordnungspunkt 9 aufzurufen. Die Fraktionen sind im Ältestenrat außerdem übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 30 und 32 bis 37 am Donnerstag sowie die Wahl zu Tagesordnungspunkt 31 am Freitag jeweils nach der Mittagspause aufzurufen. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 28 hat die Drucksachennummer 7/769. Die Unterrichtung durch die Präsidentin, aus der die Niederlegung des Amts einer Vizepräsidentin durch Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich mit Ablauf des 13. Mai 2020 hervorgeht, hat die Drucksachennummer 7/768. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 29 hat die Drucksachennummer 7/770. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 30 hat die Drucksachennummer 7/771. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/788. Vorausgesetzt, der Wahlvorschlag erhält die erforderliche Stimmenmehrheit, sind die Ernennung und Vereidigung unmittelbar im Anschluss an die Wahl vorgesehen. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 32 hat die Drucksachennummer 7/772. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 33 hat die Drucksachennummer 7/773. Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 34 haben die Drucksachennummern 7/747 und 7/774. In Tagesordnungspunkt 35 ist die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an Verwaltungsgerichten vorgesehen. Die Landesregierung hatte bereits mit Schreiben vom 16. September 2019 mit Blick auf das auch zeitlich sehr aufwändige Wahlverfahren um die Durchführung der Wahl durch den Landtag gebeten. Erstmals stand die Wahl daher auf der Tagesordnung der 8., 9. und 10. Sitzung des Landtags am 4., 5. und 6. März 2020. Allerdings lagen bzw. liegen zu dieser als Verhältniswahl ausgestalteten Wahl damals wie heute nicht alle Wahlvorschläge vor. Daher gehe ich davon aus, dass diese Wahl in diesen Plenarsitzungen nicht stattfindet. Erhebt sich gegen diese Feststellung Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Zu Tagesordnungspunkt 36 liegt kein Wahlvorschlag vor, weshalb auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 37 hat die Drucksachennummer 7/749. Während die Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags in Tagesordnungspunkt 28 und die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Tagesordnungspunkt 31 aufgrund rechtlicher Bestimmungen geheim durchgeführt werden müssen, können die übrigen Wahlen gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Maßnahmen zum Infektionsschutz würde ich Sie bereits heute bitten, mir anzuzeigen, wenn einer offenen Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. Dazu werde ich einzeln die entsprechend durchzuführenden Wahlen im Anschluss hier aufrufen. Die eigentlichen Wahlhandlungen finden dann wie geplant morgen und übermorgen statt, wie ich das bereits erwähnt habe. Der Vorteil für uns alle ist, dass wir morgen nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen, weil Sie morgen bzw. übermorgen zu allen Wahlen, wenn sie dann geheim durchgeführt werden, die Stimmzettel nach Ihrem Namensaufruf auf einmal erhalten. Die Auszählung der Stimmzettel kann dann während der im Anschluss an die Wahlen stattfindenden Fragestunde durchgeführt werden, weil während der Fragestunde nicht abgestimmt wird. Sobald die Stimmzettel ausgezählt sind, gebe ich die Wahlergebnisse bekannt. Zu Tagesordnungspunkt 29, Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Gibt es Widerspruch bzw. gibt es Widerspruch zu den Wahlhandlungen in offener Abstimmung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
