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Jens Cotta

AfD 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die verfassungswidrige Erhebung des Rundfunkbeitrags für Nebenwohnungen nun auch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gestrichen werden. Das ist grundsätzlich erfreulich. Wenig erfreulich ist allerdings, dass mit dem aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine verfassungswidrige Regelung beseitigt und gleichzeitig eine andere verfassungswidrige Regelung eingeführt wird. Denn neben der Streichung der Beitragspflicht für Nebenwohnungen führt der Vertrag nun einen regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich ein. Das heißt, dass die Rundfunkanstalten die Möglichkeit erhalten, turnusmäßig Einwohnerdaten von den etwa 5.100 deutschen Meldeämtern abzufordern. Es werden dabei Daten aller volljährigen Personen erhoben. Die Beitragspflicht orientiert sich allerdings gar nicht am Status volljähriger Einwohnerschaft, sondern an der Inhaberschaft einer Wohnung. Das bedeutet, dass die Erhebung eines sehr großen Teils der Meldedaten von vornherein überflüssig ist. Von Datenminimierung kann insoweit also keine Rede sein. Datenminimierung ist allerdings ein Erfordernis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ja geltendes Recht in Deutschland ist. Die einschlägigen Regelungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürften also nicht mit dem von der DS-GVO gesetzten datenschutzrechtlichen Rahmen vereinbar sein. Ich muss an dieser Stelle die Bemerkung einflechten, dass das charakteristisch für den heutigen Umgang mit dem Recht ist. Abertausende Unternehmen müssen sich unter Strafandrohung an die Regeln der DS-GVO halten, aufwendige Verfahren zum Datenschutz installieren oder Datenschutzbeauftragte einsetzen. Aber wenn es um den Regierungsfunk geht, dann kommt es nicht darauf an. Da werden die Brüsseler Regeln von unseren Regierungen beiseitegeschoben. In dieses Muster der Verachtung des Rechts fällt auch das Lamentieren der Grünen. Mit der Miene der Betroffenheit wird da bedauert, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag leider datenschutzrechtlich problematische Regelungen enthalte, aber da man über diesen Vertrag nur im Ganzen abstimmen könne, müsste man dem leider, leider doch zustimmen. Und so werden Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, nachher den Vertrag auch brav durchwinken. Das ist Grünen-Heuchelei und alle im Land sehen das. (Beifall AfD) Neben der eben erwähnten Verletzung der DSGVO gibt es weitere verfassungs- und datenschutzrechtlich problematische Regelungen im Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die ich schon in der ersten Beratung angesprochen habe und auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Zusammenfassend bleibt dazu jedenfalls festzuhalten, wenn man die datenschutzrechtlichen Bedenken ernst nimmt, muss man auch den Vertrag ablehnen. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion wollte, dass sich der Medien-Ausschuss noch einmal mit der datenschutzrechtlichen Problematik des Vertrags beschäftigt. Wir hatten die Durchführung einer Anhörung beantragt – das wurde abgelehnt. Es habe ja schon eine Stellungnahme der deutschen Datenschützer gegeben. Eine Anhörung sei deshalb nicht nötig, so hieß es. Meine Damen und Herren, es ist der Thüringer Landtag, der den Vertrag für Thüringen ratifizieren muss. Da ist es angemessen, dass man sich angesichts problematischer Regelungen noch einmal darüber klar wird, was auf dem Spiel steht, und dass man sich noch einmal mit den Argumenten der Sachverständigen auseinandersetzt. Aber die Mehrheit in diesem Hause will das in diesem Fall offenkundig nicht tun. (Beifall AfD) Umso mehr danke ich unserem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Hasse, dass er vor wenigen Tagen von sich aus und auch ohne Anhörung noch einmal schriftlich zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung genommen hat. Dr. Hasse hat in Übereinstimmung mit den anderen amtlichen Datenschützern in Bund und Ländern ausdrücklich erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Meldedatenabgleichs erhoben. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion teilt diese Bedenken und hält sie auch für gravierend. Deshalb werden wir dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. (Beifall AfD) Lassen Sie mich noch ein Wort zur Streichung der Beitragspflicht für die Nebenwohnung anfügen. Es ist zwar nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber selbstredend begrüßt die AfD diese Streichung. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 sind allerdings bereits heute die Zwangsbeiträge für Nebenwohnungen nicht mehr zu leisten. Insoweit besteht überhaupt kein zeitlicher Druck, jetzt den Dreiundzwanzigsten Rundkänderungsstaatsvertrag ratifizieren zu müssen. fun Ein Letztes: Wir freuen uns mit den Betroffenen, dass sie die Zwangsbeiträge von Nebenwohnungen nicht mehr zu zahlen haben. Wir wissen aber auch, dass der Beitragsentlastung für diese Gruppen eine geplante Beitragserhöhung für alle entgegensteht. Die Landesregierung hat der nächsten Beitragserhöhung auf 18,36 Euro monatlich bereits zugestimmt und in ein paar Wochen wird dieser Landtag darüber zu befinden haben. Ich erinnere daran, dass Thüringen die Chance hat, die neuerliche Beitragserhöhung zu stoppen, und ich erinnere daran, dass diese Landesregierung keine Mehrheit im Haus hat. (Beifall AfD) Ich sage es ganz deutlich: In Zeiten von CoronaRezession, steigender Arbeitslosigkeit und tausendfacher Kurzarbeit ist es eine Unverschämtheit, die milliardenschweren Rundfunkanstalten weiter mit üppigen Mitteln zu mästen. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion – das kündige ich heute schon an – wird dieser Beitragserhöhung nicht zustimmen und weiterhin dafür eintreten, dass dieses Zwangsbeitragssystem abgeschafft wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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