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Madeleine Henfling

GRÜNE 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beraten – das ist schon erwähnt worden – heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Und für uns als Fraktion ist das kein einfacher Staatsvertrag, weil wir mit einer Regelung in diesem Staatsvertrag – das ist angesprochen worden – in Bezug auf den Datenabgleich durchaus Probleme haben. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass natürlich Staatsverträge für uns als Parlamente immer schwierig sind, weil wir faktisch keine Verhandlungsoption haben. Wir haben auch mehrfach angeregt, dass man da vielleicht mal zu anderen Instrumenten kommt, aber das werden wir in Thüringen an der Stelle nicht lösen können. Wir haben also hier eine Paketlösung – richtigerweise ist das auch schon gesagt worden –: einmal die Zweitwohnsitzregelung, die, glaube ich, alle hier im Haus begrüßen und für richtig erachten, die einem Gerichtsurteil folgt und damit unumgänglich, aber auch aus unserer Perspektive richtig ist. Das andere ist eben der Datenabgleich der Anstalten, um sozusagen den Rundfunkbeitrag ermitteln zu können. Da sehen wir durchaus ein Problem. Der Meldedatenabgleich erfolgt über die KEF. Das ist ein Verdienst unserer Landesregierung, die es geschafft hat, zumindest eine Kontrollinstanz in diesen Staatsvertrag hineinzuverhandeln, nämlich dass die KEF den Antrag der Rundfunkanstalten entsprechend prüft und dann entscheidet, ob ein Datenabgleich stattfinden darf. Wir haben aber noch ein anderes Problem, nämlich – das hat Jörg Kellner gerade ganz kurz gestreift – wenn wir keine Entscheidung treffen, diesem Staatsvertrag und dem Datenabgleich zuzustimmen, fallen wir zurück in die Situation, dass die Rundfunkanstalten wieder in die Situation versetzt werden, dass sie unter anderem Daten ankaufen können. Das wiederum ist eigentlich auch keine Lösung des Problems. Nichtsdestotrotz bleiben wir sehr skeptisch, was diesen Datenabgleich angeht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht und schließe mich da auch der grundsätzlichen Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder und auch unseres Datenschutzbeauftragten hier in Thüringen an. Um das auch hier klarzumachen, zitiere ich ihn noch mal: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden im großen Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und zahler ‑ bei der Anmeldung mitteilen müssen.“ Und wenn wir in die Datenschutz-Grundverordnung reinschauen, dann gilt dort einmal das Gebot der Datensparsamkeit und auch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, die Daten zu erheben, um das Ziel zu erreichen. Jetzt können wir natürlich hier nicht mehr verhandeln, das ist gesagt worden. Dementsprechend müssen wir uns an dieser Stelle da ein Stück weit beugen – nicht, weil wir überzeugt davon sind, dass der Datenabgleich, so, wie er darin steht, die beste Lösung ist, sondern weil wir an dieser Stelle natürlich die wichtige Sache mit dem Zweitwohnsitz nicht über den Jordan gehen lassen wollen und an der Stelle natürlich dann diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen werden, weil es für uns der Worst Case wäre, jetzt die guten Sachen darin zu verhindern. Von daher wird meine Fraktion zustimmen, allerdings mit großen Bauchschmerzen. Und die Frage ist tatsächlich in den nächsten Verhandlungen zu Staatsverträgen, inwieweit wir dort auch das noch mal aufrufen und da Anpassungen schaffen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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