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Prof. Dr. Hoff

13.05.2020 Sitzungen 7/12

Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten in der Januar-Plenarsitzung – man kann sich kaum dran erinnern – dieses Thema schon aufgerufen, es mit den vorliegenden Gesetzesinitiativen der CDU und FDP in einem Zusammenhang erörtert und gesagt, bevor wir jetzt in einer quasi Dauerschleife diese Bauordnung immer wieder anfassen, sollte man versuchen, die unterschiedlichen Initiativen zur Änderung der Bauordnung zusammenzufassen. Ich hatte damals für die zu dem Zeitpunkt amtierende Landesregierung gesagt, dass wir eine entsprechende Initiative einbringen würden. Der Zeitablauf hat dazu geführt, dass, wenn wir tatsächlich hier zusammenberaten wollen, ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar bin, dass sie diese Gesetzesinitiative und damit die übereinstimmende Zielstellung eingebracht haben und wir in der Lage sind, die unterschiedlichen auch über die Parteigrenzen hinweg einigungsfähigen Sachverhalte hier zusammen zu diskutieren. Ein Schwerpunkt – das ist schon angesprochen worden – ist das Bauen mit Holz. Ich will noch einmal daran erinnern: Es gibt in der Bauordnung keine Vorschrift, die das Bauen mit Holz verbietet. Wir wissen aber, dass es insbesondere für den Hochbau bestimmte Regelungen hinsichtlich der Feuerbeständigkeit gibt und dass in Bauordnungen anderer Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen wurden, die für Thüringen zu übernehmen sind. Wir wissen aber auch, dass der wesentliche Punkt zur Beschleunigung des Bauens mit Holz nicht darin besteht, dass wir die Bauordnung anpassen, sondern dass im privaten und im öffentlichen Bau das Bauen mit Holz – und Holz ist auch an dieser Stelle nur ein Synonym für nachwachsende Rohstoffe – unterstützt wird. In diesem Sinne bin ich froh, dass der Bildungsminister und ich uns einig sind, dass wir in dem von uns beiden initiierten Schulbauplanungsausschuss – wo die beiden Ressorts mit den Schulträgern auch erörtern, wie im Hinblick auf bestimmte Zielstellungen, wie Barrierefreiheit etc., und der Schulentwicklungsplanung die Baumaßnahmen stattfinden – schauen wollen, wie insbesondere bei typengleichen oder typenähnlichen Schulen das öffentliche Bauen im Schulbau, aber auch im Sportanlagenbereich, das Bauen mit Holz unterstützt werden kann und wir hier eine Praxis entwickeln, die eben auch Vorbildcharakter für andere Bereiche hat. Wir wissen, dass zumindest vor der Corona-Krise auf der Seite der privaten Bauherrinnen und Bauherren das Interesse an Fragen des Bauens mit Holz extrem gestiegen war. Insofern freue ich mich, dass die IBA Thüringen und Akteure in einer breiten Kette von unterschiedlichsten Akteuren um die Fachhochschule Erfurt herum, insbesondere sei hier Prof. Findeisen genannt, für das Thema „Nutzung von Holz/Bauen mit Holz“ jetzt auch in einem Wettbewerbsverfahren des Bundes in eine nächste Förderstufe gekommen ist. Das heißt also, dass wir hier nicht nur in dem Bereich des seriellen Bauens, sondern auch in Forschung und Entwicklung einen Schritt weiterkommen. Den Bereich Forschung und Entwicklung brauchen wir unter anderem deshalb, weil wir wissen, dass das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen dazu führt, dass wir immer nur einen Teil von Holz nutzen können, ein anderer Teil ungenutzt bleibt. Und hierfür andere Verwendungsmöglichkeiten zu finden, ist sehr wichtig. Ich glaube, dass wir auch unter anderem in den mittelständischen Unternehmen des Freistaats eine Reihe von potenziellen Akteuren haben, die an dieser Stelle von den Erkenntnissen, die wir hoffentlich dann auch um die entsprechenden Tätigkeiten der Fachhochschule Erfurt herum identifizieren können, profitieren. Der zweite Bereich, über den wir zu sprechen haben, ist – und das ist uns, glaube ich, auch durch die Corona-Pandemie noch mal deutlich geworden, das war ja im Januar nicht vorauszusehen –, dass wir die Bauordnung dahin gehend ändern müssen, dass es Erleichterungen beim Ausbau der Mobilfunknetze gibt. Das ist ziemlich klar, glaube ich, durch die Corona-Krise noch mal deutlich geworden, welche Relevanz sowieso schon, aber eben auch in dieser Krise funktionierende Mobilfunkanlagen haben. Insofern ist es wichtig – und das ist auch uns ein Anliegen –, kleinere Mobilfunkanlagen in einem weiteren Umfang als bisher von bauaufsichtlichen Verfahren freizustellen. Das Dritte ist, dass wir die Zahl von Genehmigungen reduzieren wollen, die notwendig sind, um Baumaßnahmen durchzuführen. Wir haben heute an anderer Stelle über die Frage von Genehmigungsverfahren, Standarderprobungen schon zum Teil übereinstimmend, zum Teil kontrovers hier im Landtag diskutiert. Die Baugenehmigung umfasst heute schon die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, die Eingriffsgenehmigung nach dem Naturschutzgesetz und bestimmte straßenrechtliche Entscheidungen. Uns geht es darum, dieses Nebeneinander von Baugenehmigungen und fachrechtlichen Genehmigungen mit der Folge, dass eine vorliegende Baugenehmigung eben noch lange nicht die Möglichkeit gibt, tatsächlich auch das Recht zum Bauen zu haben, soweit wie es geht zusammenzuführen. Das kann man erstens Bauantragsstellerinnen und Bauantragsstellern nicht vermitteln und es ist aus meiner Sicht auch verfahrensmäßig nicht günstig, wenn wir von einem Grundsatz der schnellen Verwaltungsverfahren ausgehen wollen. Insofern freue ich mich, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bewirken, dass zumindest die Genehmigungen für die Ressorts, in denen ich verantwortlich bin, in das Baugenehmigungsverfahren integriert werden. Ich verhehle nicht, dass ich noch weitere Bereiche sehe, die hier möglich sind. Aber ich glaube, dass wir auch für die Bauordnung – Sie wissen, dass die Bauordnung, Musterbauordnung schrittweise immer wieder angepasst wird, das macht sie ein wenig ähnlich wie die Rundfunkänderungsstaatsverträge – hier diesen einen Schritt gehen, dem dann auch hoffentlich weitere Schritte folgen. Ich freue mich auf die Ausschussdiskussionen und über jede gute Idee, die den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen noch weiter qualifiziert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗