Robert Sesselmann
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Henfling, es ist ganz interessant, Ihnen zuzuhören, allerdings vermisse ich einen Gegenvorschlag. Die FDP hat hier einen Vorschlag eingebracht in Form eines Gesetzes und Sie kritisieren das nur und das ist, glaube ich, nicht das, was uns weiterführt. Denn, meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, unsere Kommunen von belastenden landesrechtlichen Regelungen zu befreien.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist witzig, dass Sie als AfD das sagen!) Wenn Sie ernst genommen werden wollen, Frau Henfling, können Sie mich gern danach fragen. Dann stehe ich zur Verfügung.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich muss nicht fragen, ich nehme mein Recht auf Zwischenrufe wahr!) Gerade bei einer externen Einschränkung der Verwaltungstätigkeit wie in den vergangenen 2,5 Monaten muss es möglich sein, dass unsere Kommunen auch mit alternativen Ideen vor Ort
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nehmen Sie
mal die Hände aus der Tasche!) landesrechtliche Vorgaben umsetzen können. Effizienz der Verwaltung bei Bürokratieabbau ist ein großer Wunsch von Bürgern und auch Unternehmen. Verehrte Kollegen der FDP – Frau Henfling hat es erwähnt –, auch wenn Sie heute hier den aufgewärmten Gesetzentwurf vom 23. Februar 2020 wiederum in das Plenum einbringen, ist dessen Notwendigkeit aktueller denn je. Allerdings vermissen wir die Anpassung seiner Regelungen an die Erfahrungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, denn diese Bundesländer verfügen bereits seit Jahren über ähnliche Gesetze mit leider nur mäßigem Erfolg, wie die „Süddeutsche Zeitung“ bereits am 30. August 2018 zu berichten wusste. Wir haben vielmehr die Attraktivität eines solchen Gesetzes für unsere Kommunen zu erhöhen. Beispielsweise sollten hier Ausnahmen, auch von starren kommunalverfassungsrechtlichen Regelungsvorgaben, in den örtlichen kommunalen Gremien möglich sein. Beispiel: der kleine Laternenumzug zum Martinstag in der Gemeinde. Hier ist bislang auch eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen. Dies sollte vom Ordnungsamt der Gemeinde selbst übernommen werden können. Man sollte auch als Ausnahme von den kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben die neuen Medien zur Herstellung der Öffentlichkeit bei Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen nutzen können. Aus den Erfahrungen daraus kann dann eine Änderung des Landesrechts erfolgen. Wir sollten uns im Gesetzgebungsverfahren von solchen Erfahrungen leiten lassen. Galoppänderungen an der Thüringer Kommunalordnung wie von CDU und FDP bereits vorgeschlagen sind hier fehl am Platz. Denn wie sagte es schon Konrad Adenauer: „Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst.“ Wir müssen uns im Gesetzgebungsverfahren kommunale Erfahrungen zu eigen machen. Da, Frau Henfling, sind wir eben anderer Ansicht als die Grünen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Gott sei Dank, sagen Sie. Aber wir setzen darauf, dass die Erfahrungen aus den Kommunen hier verwertet und auch beachtet werden sollen. Das ist wichtig.
(Beifall AfD)
Warum ist das so? Weil vor Ort Entscheidungen nun mal oftmals schneller fallen und sich stärker an den Interessen der Menschen orientieren. Daher werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs der FDP an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und ihn dort mit Änderungsvorschlägen im Interesse der Kommunen begleiten. Wenn es uns dann gelingt, den Gesetzentwurf für unsere Bürger attraktiv zu gestalten, sind Bürokratieabbau und bürgernahe Verwaltung keine hehren Ziele mehr. Wir können auch anfangen – Frau Henfling, Sie haben es angesprochen – und endlich mal Butter bei die Fische geben. Das geht doch schon bei der Digitalisierung der Zulassungsstellen los. Wir haben 60 Prozent Zulassungsdefizit im Monat April. Das heißt, wir könnten hier mal Nägel mit Köpfen machen. Das heißt, wir könnten dafür sorgen, dass durch Online-Zulassungen letzten Endes die Unternehmen, wie Kollege Kemmerich es letztens auch zutreffend gesagt hatte,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch schon längst auf dem Weg!) – reden Sie mir doch nicht dazwischen – nicht auf Almosen durch Zuschüsse und sonstige Sachen in dieser Pandemiekrise angewiesen sind, sondern die Unternehmen Umsätze machen können. Wenn wir mit Autohäusern reden, mit Autohäusern in Kontakt treten, dann stellen wir nämlich fest, dass die Zulassungszahlen erheblich zurückgegangen sind und hier erhebliche Hemmnisse vorliegen. Es wäre gut, wenn Sie auch mitmachen und uns dabei helfen würden, die Effizienz und den Bürokratieabbau zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
