Marcus Malsch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Antrag der AfD nicht weiter ausholen, weil sich seit der ersten Beratung im Februar an der Sache nichts verändert hat. Der Kollege Schütze hat das, glaube ich, auch eindrücklich hier vorgebracht. Ich möchte allerdings wiederholt daran erinnern, dass sich die CDU-Fraktion in der abgelaufenen Legislatur klar gegen die Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen hatte. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Unsere Änderungsanträge wurden seinerzeit abgelehnt und dafür trägt Rot-Rot-Grün letztlich auch die Verantwortung.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, hat der Gesetzentwurf der AfD zwar aufgegriffen. Das betrifft das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen – auch da wiederhole ich mich – kommt der jetzige Gesetzentwurf absolut zur Unzeit. Mit dem am Ende der sechsten Legislatur abgeschlossenen rotrot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war – ungeachtet unserer Ablehnung – gleichwohl Ruhe eingekehrt. Der Landesjagdverband hat das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können, so wörtlich. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist und bleibt schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz jetzt und heute erneut zu eröffnen. Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben. Wir wollen erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet. Letzte Wiederholung aus der ersten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden. Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, müssen wir uns die Praxis nun erst mal anschauen und dann die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Es hilft nicht, sich als Jägerversteher aufzuführen, einen unausgereiften Gesetzentwurf hinzuknallen und billig politischen Erfolg zu suchen.
(Beifall CDU)
Gerade wegen letzterem Gesagten lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
