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Holter

13.05.2020 Sitzungen 7/12

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Herr Bergner, wir müssen uns alle an die neue Situation gewöhnen. Ich verstehe ja, dass der Blick in Richtung Ministerpräsident geht, das ist auch gut so. Aber in diesem Teil des Saals sitzt auch noch ein Teil der Regierung. Ich sitze links außen – von mir aus gesehen – und da sitze ich auch richtig. (Beifall DIE LINKE) Die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen haben auf das Problem aufmerksam gemacht. Wir haben mit der Novelle des Sportfördergesetzes seit dem 1. Januar 2020 eine Regelung, die die unentgeltliche Nutzung von Anlagen öffentlicher Träger festschreibt. Hier geht es klar um Sport, aber da sind wir ja genau im Tagesordnungspunkt. Die gesetzlich verankerte Entgeltbefreiung betrifft den organisierten Sport, die Schulen und die Hochschulen. Und darin liegt das Problem, so wie das auch von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits beschrieben wurde. Die Koalition hatte mit der ersten Änderung das im besonderen Interesse liegende Thema unserer Spezialgymnasien und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport angepasst, das war auch richtig so. Jetzt haben wir eben erkannt – und das ist jetzt mehrfach beschrieben worden –, dass es weiteren Anpassungsbedarf gibt. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar für diese Initiative. Wichtig ist – und da habe ich jetzt auch in den Reden der Abgeordneten keinen Unterschied festgestellt –, dass es natürlich darum geht, den Schulsport weiter durchzuführen, jetzt nicht unter Corona-Bedingungen – das ist noch wieder ein Extrathema, was ich jetzt ausklammern will –, sondern es geht darum, dass der Schulsport nicht ausschließlich auf Anlagen der Schulträger stattfindet, sondern auch auf Anlagen eines anderen Trägers. Und um diese konkrete Frage geht es, wenn der Schulsport also auf Anlagen stattfindet, die nicht dem Schulträger gehören. Da geht es eben um die Finanzierung. Mit diesem vorliegenden Gesetz ist es so, dass diese Finanzierung momentan ausgeschlossen ist. Das hat zu den Fragen und Problemen geführt, die von Ihnen, meine Damen und Herren, angesprochen wurden. Das will ich jetzt im Einzelnen nicht wiederholen, sondern hier liegt das Problem. Wenn dann alle erkannt haben und auch die Koalition erkannt hat, wir müssen dieses Problem heilen, dann ist das auch gut so. Und wenn ich hier eine große Übereinstimmung in der Sache feststelle, dann kann ich das nur unterstützen. Wir müssen also hier korrigieren. Ja, das ist eben so, Herr König, „in der Regel“, die drei Worte waren flüchtig und die müssen jetzt wieder rein in das Gesetz, um das mal ganz einfach zu sagen. Darum geht es, dass dann auch – so wie Sie das eben gerade ausgeführt haben – die Finanzierungsgrundlagen für die Nutzung der Sportanlagen, die eben nicht dem Schulträger gehören, dann auch wieder ermöglicht werden. Ob das ein Nutzungsentgelt ist oder eine Betriebskostenbeteiligung, ist dann im Einzelnen auszuhandeln, so wie das auch bereits gesagt wurde. Hier, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass Abhilfe geschaffen wird und dass wir zu der ursprünglichen Formulierung zurückkehren. Das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative, denn es geht darum, den Schulsport in Thüringen auf sichere Beine zu stellen. Aber dabei können wir nicht stehen bleiben. Wir müssen auch die Frage des Hochschulsports klären – auch das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative –, weil hier in § 15 auch gesagt wird, dass dann neben den Schulen auch der Hochschulsport unentgeltlich bereitzustellen ist. Auch das wollen wir heilen, das hat die Koalition entsprechend eingebracht. Die Situation beim Hochschulsport ist vergleichbar mit der Situation beim Schulsport, so, wie ich das gerade noch mal beschrieben habe. All die Dinge, die in der vorangegangenen Novellierung schon geheilt und geändert wurden, bleiben natürlich. Da geht es um den Nachwuchsleistungssport, dass die Kostentragung durch das Land für das Training der Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler übernommen wird. Das ist selbstverständlich und es gilt natürlich auch für die Nutzung der Anlagen öffentlicher Träger durch die Spezialgymnasien, sprich durch die Thüringer Sportgymnasien. Es ist also ganz klar und wichtig, dass wir ein deutliches Signal – ich hoffe gemeinsam – für den organisierten Sport auf der einen Seite, aber auch für den Schulsport und den Hochschulsport auf der anderen Seite setzen. Ich freue mich, dass es eine Verabredung für eine schnelle Beratung im zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport gibt, um dann die Anhörung durchzuführen. Das wünsche ich mir einfach, dass diese Novelle des Gesetzes dann vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschiedet wird. Ich bedanke mich für Ihre Kompetenz und bedanke mich für Ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗