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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Sportfreunde! Heute beraten wir erneut über das Thüringer Sportfördergesetz, durch dessen Novellierung zum 01.01.2019 die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sport- und Spielanlagen durch anerkannte Sportorganisationen, aber auch durch Schulen und Hochschulen geregelt wurde. Ich betone bewusst das Wort „erneut“, was auch meine Vorredner aufgegriffen hatten, denn bereits im vergangenen Jahr – knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes – waren Korrekturen des § 15 nötig. Damals ging es vorrangig um die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit bereits die zweite Korrektur des § 15 seit der Neufassung des Gesetzes im Dezember 2018. Für uns als CDU-Fraktion bestätigt der erneute Korrekturbedarf die Auffassung, dass die aktuellen Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen. Ich sage an dieser Stelle bereits heute voraus: Es wird nicht die letzte Korrektur sein, denn mit dieser Novelle bleiben einige Probleme ungelöst, aber dazu später mehr. Ich möchte außerdem daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bei der Novellierung des Sportfördergesetzes die damalige rot-rot-grüne Landesregierung vor der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten eindringlich gewarnt hatte. Hier lag sogar die Hauptkonfliktlinie in der inhaltlichen Diskussion, wobei man sich bei anderen Sachen einig war. Aber hier war der Konflikt. Wir – in Person unseres damaligen sportpolitischen Sprechers Manfred Grob – waren für die Entgeltfreiheit, hatten aber darauf hingewiesen, dass mit der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ nur neue rechtliche Probleme geschaffen werden, gerade im Zusammenwirken mit Kommunen und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Genau vor diesen neuen Problemen stehen wir heute. Grob hatte damals übrigens auch gesagt: Wir dürfen nicht zu viel hobeln, zu viel Späne produzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich aus einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände – also des Thüringischen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes – an unsere Fraktion zitieren: Wir haben im Gesetzgebungsverfahren immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung das gute Miteinander von Gemeinden und Landkreisen bei der Sportstättennutzung massiv beeinträchtigt. Ohne Not wurde dennoch durch die Neufassung des § 15 Thüringer Sportgesetz viel Porzellan zerschlagen. Landkreise und Gemeinden haben bisher bei der Sportstättenfinanzierung gut zusammengearbeitet. Nur durch eine sehr zügige rechtliche Klarstellung und Neuregelung kann erreicht werden, dass insbesondere der Schulsport wieder in geordnete Bahnen gebracht werden kann. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, darüber sind wir uns hier im Hohen Hause alle einig, um rechtliche Klarheit für Landkreise und Gemeinden herzustellen. Denn die Regelungen des Sportfördergesetzes widersprechen – das haben auch schon meine Vorredner gesagt – dem Schulfinanzierungsgesetz, das die Landkreise als Schulträger dazu verpflichtet, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen. Auch wenn die Landkreise weiterhin für den Schulsport an die Gemeinden zahlen wollen, dürfen sie es aktuell nicht. Und das ist die Problematik, die wir alle in den Landkreisen haben. In meinem Heimatlandkreis – im Landkreis Eichsfeld – war die Nutzung der Sportstätten immer entgeltfrei. Jetzt bekommen wir aber die Situation, dass die Gemeinden mit gemeindeeigenen Turnhallen nichts finanziert bekommen. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass die Regelung kommt. Es ist somit aus unserer Sicht höchste Zeit, die aufgezeigten Änderungen des § 15 schnellstmöglich anzugehen, denn ohne finanzielle Beteiligung der Landkreise für die Nutzung der Sportanlagen für den Schulsport werden viele Gemeinden den Betrieb ihrer Sportstätten nicht mehr finanzieren können. Das wäre nicht nur schlecht für den Schulsport, sondern auch für den Vereinssport, der uns sicher allen am Herzen liegt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Sinne der finanziellen Ausstattung unserer Gemeinden und Städte, des Schulsports und des Sports insgesamt begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und stimmen der Überweisung an die Ausschüsse zu, gern von unserer Seite auch an den Innenausschuss. Nichtsdestotrotz wird dies, wie ich es bereits am Anfang gesagt habe, nicht die letzte Korrektur des § 15 des Sportfördergesetzes bleiben. Schon bald werden wir zum Beispiel über Nebenkosten für das Duschen in einzelnen Sportstätten oder die Klarheit auch für die Kosten bei Wettkämpfen reden müssen. Außerdem werden wir über die in § 15 Abs. 3 genannte Summe von insgesamt 5 Millionen Euro für die jährliche Erstattung der Einnahmeausfälle für die Kommunen sprechen müssen, die aus unserer Sicht – das haben wir auch schon bei der Erstellung der Novellierung angemahnt – nicht ausreichen. Darüber werden wir auch in Zukunft sprechen müssen. Aber jetzt spricht für uns nichts dagegen, der Überweisung zuzustimmen, und wir begrüßen die Initiative. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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