Lutz Liebscher
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, die Jagd ist ein sehr sensibles Thema. Leider gibt es um diese wunderbare Tradition viel aufgeladenes Gehabe. Das wird der Jagd an sich und das wird den Jägerinnen und Jägern nicht gerecht,
(Beifall SPD)
denn auf die Jagd und auf gut ausgebildete und motivierte Jägerinnen und Jäger, die fachgerecht und verantwortungsvoll agieren, können wir weder aus forstlichen, wildbiologischen noch aus Gründen des Naturschutzes verzichten. Jäger sind Naturschützer. Wir brauchen, die Gesellschaft braucht die Hilfe und die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger, sei es, um die Wilddichte zu regulieren und so Verbissschäden zu vermeiden, sei es, um verwundete, verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlösen, sei es, um Kosten zu sparen etwa bei der Aufforstung, oder sei es, um sich auf die Afrikanische Schweinepest vorzubereiten. Sie sehen, das Spektrum der Jagd ist ein sehr breites. Deshalb finde ich, verbietet es sich, hier ideologische Kämpfe auszutragen, zumal dann, wenn der Novelle, die die AfD-Fraktion mit diesem Gesetz rückabwickeln will, ein unglaublich langer und breit angelegter Diskussionsprozess vorausgegangen ist – ein Prozess, von dem die meisten Beteiligten sagen, dass er einen Kompromiss hervorgebracht hat, der allen etwas gerecht wird und niemanden vollends zufriedenstellt. So ist das nun mal mit Kompromissen. Und ein solches Ergebnis ist nicht schwarz oder weiß, es ist grau und es rechtfertigt eben gerade nicht die Schwarzmalerei, mit der die AfD diesen Kompromiss verteufelt und ihn aus der Welt schaffen will. Abschließend möchte ich noch kurz zum Vorwurf Stellung nehmen, den Sie zur ersten Beratung Ihres Gesetzentwurfs vorgebracht haben, wir würden das Wild nur als Ungeziefer betrachten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das tun wir nicht. Wir wägen allerdings ab, so wie man das machen sollte. Und im Ergebnis dieser Abwägung sehen wir sehr wohl die Notwendigkeit, den Wildbestand zu regulieren und ihn an vielen Stellen des Freistaats auch wirksam zu reduzieren. Denn sonst wird es nichts mit dem Waldumbau und auch nichts mit der Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen, sei es durch Naturverjüngung oder das Pflanzen von Bäumen. In diesem Sinne darf ich für die regierungstragenden Fraktionen von Linke, Grünen und SPD die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs erneuern. Er ist ein Schnellschuss, er gibt allen anderen Fraktionen dieses Hauses berechtigten Anlass zur Kritik. Er ist nicht mehrheitsfähig. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
