Franziska Baum
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich grüße vor allem am Livestream die Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen. Die Regierungskoalition nimmt mit dem Gesetzentwurf eine Korrektur vor, die längst überfällig ist, und löst ein Problem, das sie selbst geschaffen hat, indem sie die Bedürfnisse der Kommunen im Gesetzgebungsprozess vorher nicht so richtig berücksichtigt hat. Ich nehme hier zur Kenntnis, dass es selbstkritisch festgestellt wurde und fühle mich an der Stelle ein bisschen an das Gedicht von Wilhelm Busch erinnert. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern über das Thema „Schulsport und Sportstätten“ gesprochen haben, dann werden Sie wahrscheinlich die gleiche berechtigte Wut und Ratlosigkeit gespürt haben wie ich. Durch die Verpflichtung, Sportstätten auch für Schul- und Hochschulsport entgeltfrei zur Verfügung zu stellen, mussten besonders die kleinen Kommunen erhebliche Einbußen hinnehmen. Das hat für ebenso erheblichen Frust gesorgt. Und das – das soll an der Stelle schon auch gesagt werden –, obwohl dieses Problem bereits im vorangegangenen Gesetzgebungsprozess bekannt war. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Thema jetzt auch in der Sonderausschusssitzung morgen möglichst schnell auf den Weg bringen, dass wir in einer Anhörung alle noch mal genauer hinhören können und somit ermöglichen, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Kommunen wieder Verträge abschließen können mit den Schulträgern, den Landkreisen zum Beispiel, und die Landkreise somit auch ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, die Kosten für die Sportstätten im Schulsport zu tragen. Der Gesetzentwurf löst damit also für die Kommunen ein Problem und schafft Klarheit. Damit erhält er grundsätzlich auf jeden Fall unsere Zustimmung. Einen Punkt aber – das sei mir gestattet – verstehe ich nicht. Sie schlagen vor, dass die Kommunen für diese Verträge die Einwilligung des Ministeriums einzuholen haben. Ich frage Sie jetzt: Warum? Gerade in der aktuellen Situation gibt die Landesregierung sehr bereitwillig den Kommunen relativ viel Entscheidungsverantwortung. Warum nicht auch an dieser Stelle? Die Nutzungsverträge, von denen wir hier reden, gab es schon vorher und die werden zwischen Partnern geschlossen, die sich eigentlich ziemlich gut kennen. Insofern halte ich da ein Kontrollgremium für einen unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Ressourcen im Ministerium können wir sicher an anderen Stellen sinnvoller verwenden. Aber das können wir gern im Bildungsausschuss besprechen und aus meiner Sicht vielleicht auch im Innenausschuss und dann zu einer Einigung kommen, die für die Kommunen von Vorteil ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
