Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon von Kollegin Henfling gesagt worden, den Antrag gab es eins zu eins schon einmal in der 5. Wahlperiode, vielleicht von wenigen Worten abgesehen. Damals gab es eine große Koalition, alle anderen Parteien haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, Enthaltung bei den Grünen. Dass der jetzt einfach noch mal so unaufgehübscht oder unverbessert hier reinkommt: Was haben Sie sich denn daraus erhofft? Möglicherweise eine neue Koalition mit einer damals noch nicht vertretenen Partei, die ja auch eben schon Sympathien signalisiert hat? Aber was mich noch viel mehr an diesem pauschalen Antrag stört, ist dieser Denkfehler. Ich finde es relativ sinnfrei, wenn Sie die Begriffe „Bürokratie“ und „Standard“ sozusagen eins zu eins setzen. Dass Standards Bürokratie bedeuten, das ist so nicht richtig. Standards bieten auch ein Geländer, nämlich eine Norm, an die sich alle zu halten haben und auf die sich alle verlassen und auf die sich alle stützen können. Deswegen wäre es wichtig gewesen, dass Sie uns mal erzählen: Was meinen Sie eigentlich mit Standards, die Bürokratie erzeugen statt Schutz?
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn wir kennen ja die Standards, die wir haben. Wir haben welche im Bereich des Kindergartengesetzes, des Schulgesetzes, des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes. Das sind alles Geländer, sage ich Ihnen, und keine Bürokratie. Und wenn Sie da eingreifen wollen, dann schwächen Sie auch Anliegen, die der Gesetzgeber mit der einen oder anderen Norm verfolgt hat. Das Standarderprobungsgesetz, was Sie haben wollen, hätte zur Folge, dass der Landtag Gesetze beschließen könnte, aber die Entscheidung, ob dieses Gesetz von den Kommunen umgesetzt wird, der obersten Landesbehörde obliegt, sofern die Kommune eine Abweichung beantragt. Es fände also eine massive Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Exekutive statt. Das ist auch deswegen so bemerkenswert, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, weil Sie es doch gerade sind, die im Zuge der Corona-Krise eine solche Verschiebung vehement kritisieren. Damals wie heute ist Ihr Gesetzentwurf verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich. Dieser Generalvorbehalt wird gar nicht genauer ausgeführt. Damals wie heute drücken Sie sich davor, klar zu benennen, welche sogenannten Standards denn überflüssig sind – also wo die Gleichung „Standard gleich Bürokratie“ zutreffen soll –, die die Kommunen an einer effizienten Aufgabenerfüllung hindern. Der Gesetzentwurf verschafft in der allgemeinen Form, wie Sie ihn uns hier – ich sage jetzt mal – wirklich zumuten, sogar mehr Bürokratie, als er einspart. Das Genehmigungsverfahren ist extrem aufwendig. Es ist mit vielen Anträgen, mit Schriftverkehr, Benehmensregelungen, mit viel Begleitung durch die Landesverwaltung verbunden. Das finde ich auch noch witzig. Also die Landesbehörden sollen immer dann auch sagen: Seid ihr jetzt auch richtig von dem Standard abgewichen, von dem ihr die Ausnahmen – nicht, dass die dann aus Versehen doch was so gemacht haben, wie es allgemeingültig ist. Sie wollten doch im Landtagswahlkampf Landesbedienstete einsparen. Mit solchen Gesetzentwürfen wird das nichts. Der Gesetzentwurf ist bürgerunfreundlich. Die aktuelle Corona-Krise zeigt uns, dass die Gemeinden und Landkreise, aber auch die Bürgerinnen und Bürger selbst ein großes Bedürfnis nach landesweit einheitlichen Regelungen haben. Wenn selbst Landesgesetze künftig ihre Gültigkeit verlieren, sobald man die Gemeinde- oder Landkreisgrenze überquert, sorgt dies nicht für Effizienz, sondern für einen höheren Informationsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch für Frustration. Und das hat mit Sicherheit auch dazu geführt, dass in anderen Ländern, die etwas Ähnliches ausprobiert haben, die Experimentierneigung gar nicht so groß gewesen ist. Deswegen hat sich anscheinend in den anderen Bundesländern auch schon erwiesen, dass der Gesetzentwurf für die Kommunen gar nicht so attraktiv ist, wie Sie glauben. Erstens bergen kleingliedrige Lösungen auch immer die Gefahr von Ausweicheffekten. Es besteht also die Gefahr, dass die Aussetzung von Standards in der einen Kommune zur Belastung einer anderen Kommune führt. Warum soll ich jetzt den meinetwegen schlechteren Kindergarten besuchen, wenn es woanders hübscher ist?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das geht
doch jetzt schon!) Ähnliche Effekte lassen sich schon bei unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen beobachten. Sie mögen das als freien Wettbewerb gutheißen, letztlich schneiden sich die Gemeinden damit aber ins eigene Fleisch. Und last, but not least ist auch zweifelhaft, ob die Aussicht auf eine lediglich vierjährige Ausnahme für die Kommunen attraktiv ist. Warum sollen sie viel Mühe und Arbeit in eine vermeintlich effizientere Aufgabenwahrnehmung investieren, wenn nach vier Jahren dann doch wieder das Geländer von allen ergriffen werden muss? Wie gesagt, wir sehen auch hier gar keinen Grund, das im Ausschuss zu beraten, denn da ist man schon mal zu dem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen am Anfang genannt habe.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
