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Marcus Malsch

CDU 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eigener Einschätzung durch die Koalitionsfraktionen selbst – so eine Pressemeldung der SPD – sollen Änderungen an der Thüringer Bauordnung vorgenommen werden, um die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz zu erweitern und die Nutzung von Elektromobilität und den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu erleichtern. Klingt gut – ist aber bei genauem Hinsehen nicht so. Liebe Frau Kollegin Lukasch, ich gebe Ihnen bei Ihrer Einbringung recht, das ist ein Angriff auf die Bauordnung. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 auf die Initiative meiner Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag spricht sich dafür aus, die Potenziale von Holz als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz mit konventionellen Baustoffen weitgehend gleichgestellt, die Bautätigkeit mit Holz attraktiver gestaltet und damit der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe konsequent vorangetrieben wird.“ Für diesen Beschluss möchte ich mich noch mal ausdrücklich bedanken. Aber wer glaubt, dass dieser Beschluss – also konkret die Novellierung der Bauordnung zum Vorantreiben des Holzbaus – mit diesen wenigen und mageren Änderungen erfüllt wird, der irrt sich gewaltig. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem gemeinsamen Beschluss haben wir die Landesregierung beauftragt, uns den großen Wurf vorzulegen, um den Einsatz der klimafreundlichen Baustoffe konsequent voranzutreiben. Wenn die Koalitionsfraktionen jetzt hier mit zwei dürren Änderungen glauben, den Holzbau voranzubringen, bin ich echt schockiert und enttäuscht. Das geht wirklich besser. Und schockiert bin ich auch, dass sich Rot-RotGrün offenbar im Mai schon nicht mehr an den Beschluss vom März erinnern kann. Was ich aber noch im Ohr habe, ist das, was Minister Hoff mir zugerufen hat. Er hat gesagt: Wir bereiten da was ganz Großes vor, warten Sie es nur ab, Herr Malsch! Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Landesregierung gebeten, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Holz stärker in den Blick genommen wird. Wir haben das getan, weil wir eine umfassende Novelle wollten, weil wir wollten, dass Akteure in diesem Bereich – ich nenne da mal nur beispielhaft den Landesbeirat Wald und Holz Thüringen – in dieses Vorhaben einbezogen werden. Und wir haben da auch gar keine Eile. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch mal: Wir haben hier gemeinsam beschlossen, den großen Wurf der Landesregierung zu beauftragen, nicht ein Pseudogesetzchen und damit ist die Sache erledigt. Und liebe Frau Kollegin Marx: Wenn man heute von Bauklötzchen sprechen kann, dann genau bei diesem Gesetzentwurf. (Beifall CDU) Ich bin gespannt, was die Landesregierung dann dazu sagt. Ich hoffe nicht, dass Herr Minister Hoff uns erklärt, dass die Regierung auch nicht besser gekonnt hätte. Also sagen wir mal: Netter Versuch, reicht aber nicht. Wir können das gern im Ausschuss diskutieren, wir können auch eine Anhörung machen. Aber ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Zeit nutzt und uns etwas Fundiertes, Vernünftiges, etwas Umfassendes hier vorlegt. Ich erwarte, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss vom 5. März selbst erfüllt, statt die Koalitionsfraktionen hier ein Gesetzchen vorlegen zu lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Lösung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die ja der Gesetzentwurf auch bezwecken soll, will ich nicht viel sagen. Das schauen wir uns dann im Ausschuss an. Verwundert bin ich aber darüber, dass zahlreiche solcher bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme, die im Geschäftsbereich des Umweltministeriums verhaftet sind, offenbar nicht angegangen werden sollen. Soweit ich das überblicke, gibt es Änderungsbedarf in der beschriebenen Art sowohl im Naturschutz- als auch im Wasserrecht. Woran liegt es denn, Frau Siegesmund? Ich hätte sie oder Herrn Möller das ja gern gefragt, aber die sind heute bei der Debatte leider nicht mehr anwesend. Das können wir dann im Ausschuss vielleicht nachholen. Werte Kolleginnen und Kollegen, auf eine beabsichtigte Regelung will ich dennoch kurz eingehen. Sie unterfällt keinem der beschriebenen Gesetzesziele, ist aber gleichwohl mit eingebaut. Es geht um § 10 des Waldgesetzes. Das ist die Vorschrift, in der wir gemeinsam mit der FDP regeln wollen, dass Wald nicht zur Errichtung von Windrädern umgenutzt werden darf. (Beifall CDU, FDP) Der vorliegende Entwurf sieht nun vor, dass die Forstbehörden bereits bei ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Nutzungsartenänderung vorliegen und diese Genehmigung gegebenenfalls in Aussicht stellen. Wird die spätere Genehmigung in Ausschicht gestellt, gilt diese Aussage grundsätzlich unbefristet. Nun wird Sie nicht verwundern, dass Sie sich von einer solchen Regelung schon jetzt verabschieden können. Ich wünsche uns eine gute Ausschussberatung, vor allem vollumfänglich, und mit den Initialzündungen der Landesregierung. Danke. (Beifall CDU)

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