Jörg Kellner
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es gerade von Herrn Blechschmidt gehört, der den Bericht aus dem Ausschuss gebracht hat, wir beraten heute zum zweiten Mal den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es gibt auch aus unserer Sicht zwei wesentliche Punkte aus diesem Gesetz, die im Ausschuss noch mal beraten wurden. In erster Linie ist das die Regelung zur Nebenwohnung, wo jetzt eine Beitragsbefreiung stattfindet, aber auch letztendlich bei beitragsberechtigten Personen, bei Ehepartnern oder bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das ist doch eine deutliche Entlastung für die Beitragszahler. An dieser Stelle gab es auch großen Konsens, nicht nur in der Fraktion bei uns, sondern letztendlich auch im Ausschuss. Es ist immer gut, wenn eine Beitragssenkung stattfindet, gerade in dem Bereich, was nicht ganz unumstritten ist, das werden wir sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten noch zu diskutieren haben. Der zweite Punkt, der angesprochen wurde, war auch wirklich bei uns ein Punkt, der noch mal betrachtet werden musste, nämlich der Datenabgleich mit den Meldeämtern. Es war bisher jetzt schon immer der Fall, dass der Abgleich erfolgte, aber nur einmalig. Jetzt soll das zum wiederholten Male passieren bzw. erfolgen. Aus unserer Sicht stehen dem keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Verbot beinhaltet, dass der Ankauf von Adressen von privaten Personen durch die Anstalt verboten ist. Ich denke, das ist ein wesentlicher Punkt, der da mit eingeflossen ist. Der Datenabgleich wurde vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Instrument anerkannt. Das wurde im Vorfeld in den anderen Ländern auch abgeklärt, also Thüringen ist da nicht das einzige Bundesland, was sich letztendlich damit beschäftigt hat. Auch da gab es keine widersprüchlichen Aussagen. Aus diesem Grund sehen wir an der Stelle nicht, dass der Datenschutz in irgendeiner Art und Weise gefährdet ist. Wie man mit den Daten dann umgeht, was Löschung anbelangt etc., das ist letztendlich auch klar geregelt. Wir sollten dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er zum einen Entlastung bringt und zum anderen – und das ist auch wichtig – eine Beitragsgerechtigkeit durch den Abgleich der Daten über die Meldeämter. Auch das sollte man nicht vernachlässigen. Aus diesem Grund – ich will mich kurzfassen – wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf in voller Gänze zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
