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Madeleine Henfling

GRÜNE 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das Gesetz der FDP zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards ist kein neues Gesetz, das hat die FDP 2012 schon in den Thüringer Landtag eingebracht. Wir haben das mal im Änderungsmodus verglichen und das ist eigentlich das, was schade daran ist: Bis auf ein paar minimale Änderungen sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP leider nicht auf die damalige Debatte eingegangen und haben sozusagen das, was viele andere Fraktionen bei dem Gesetz angemahnt haben, nicht noch einmal in ein erneutes Gesetz reingeschrieben. Das ist schade, weil das eigentlich ganz gute Anmerkungen waren und man leider sagen muss, dass das Gesetz auch jetzt an ganz bestimmten Sachen krankt. Das ist vor allen Dingen die globale Haltung dieses Gesetzes. Da fällt es einem wirklich schwer, sich dazu zu verhalten. Also ich glaube, Sie werden im Thüringer Landtag sicherlich keine Fraktion finden, die sagt, sinnlose Bürokratie ist eine Supersache. Das Problem ist aber auch, dass Bürokratie auch einen grundsätzlichen Zweck hat, nämlich durchaus den Schutz von einzelnen Interessen und vor allen Dingen auch, um Standards umzusetzen. Jetzt hat Herr Bergner zwar die sozialen Standards schon vorweg rausgenommen, dass es ihm nicht darum geht. Das erschließt sich aus Ihrem Gesetzentwurf aber schlicht und ergreifend nicht. Das ist eines der Probleme. Auf die Frage von Umweltstandards beispielsweise sind Sie auch gar nicht eingegangen. Von daher finde ich es tatsächlich etwas schwierig heute, in der Tiefe über dieses Gesetz zu diskutieren, weil genau das schon alles einmal gemacht wurde und es leider Gottes keinen Niederschlag in dieser neuerlichen Form gefunden hat. Ganz grundsätzlich stimme ich Ihnen natürlich in dem Ansinnen zu, was Sie haben. Aber ich finde es tatsächlich schwierig, von Bürokratieabbau zu sprechen, wenn man gleichzeitig quasi eine Instanz einführt, die dann Anträge von Kommunen und Gemeinden prüft, ob sie sozusagen abweichen können von einem Standard in einem wahrscheinlich rechtlich etwas schwierigen Verfahren. Vielleicht verschieben wir an dieser Stelle auch nur für eine gewisse Zeit bestimmte bürokratische Hürden und das, glaube ich, dient jetzt nicht unbedingt der Sache. Deswegen finde ich grundsätzlich das Ziel, was Sie formulieren, richtig; das Instrument, das Sie dafür anlegen, finde ich aber falsch. Von daher kann ich diesem Gesetzentwurf nicht wahnsinnig viel abgewinnen. Ich würde mir durchaus wünschen, dass man einmal grundsätzlich über so etwas diskutiert, wie man auch zu dem Ziel kommt, nämlich einen Bürokratieabbau zu machen, dafür zu sorgen, dass Verwaltung in die Lage versetzt wird, andere Verfahren einzuführen, bestimmte Dinge anders zu handhaben, Probleme anders zu lösen. Da bin ich komplett bei Ihnen, aber ich glaube, dass das das falsche Instrument ist. Von daher sind wir nicht so ganz von diesem Gesetzentwurf begeistert, würden die Debatte aber grundsätzlich gern führen, aber vielleicht an einem anderen Vorschlag in dieser Form. Dieser Gesetzentwurf taugt aus meiner Sicht für die tiefer gehende Debatte an dieser Stelle nicht. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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