Madeleine Henfling
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, dass wir in den letzten Wochen relativ intensiv, auch in der Koalition, aber durchaus auch darüber hinaus, zum Thema „Thüringer Kommunalordnung“ beraten haben, weil man natürlich in so einer Krisensituation, in der wir uns befinden, nicht nur gesellschaftlich sieht, welche Probleme wir haben, die sich verstärken, sondern wir auch sehen, wo vielleicht die Thüringer Kommunalordnung an vielen Stellen ihre Probleme hat, die schon vorher da waren, die sich aber dann eventuell noch mal verstärken. Deswegen ist es auch erst mal grundsätzlich völlig legitim, sich damit auseinanderzusetzen und hier auch Vorschläge einzubringen. Wir haben ja bereits im Mantelgesetz Änderungen zur Thüringer Kommunalordnung vorgenommen und auch in unseren Diskussionen sind die Punkte, die hier aufgezählt worden sind, debattiert worden. Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, genau diese Punkte nicht in das Mantelgesetz – in die Änderung der Thüringer Kommunalordnung – aufzunehmen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass das, was Sie jetzt sozusagen so ein bisschen hier in den Raum stellen, eben nicht so einfach zu lösen ist, wie Sie denken und es eben durchaus Abwägungsaspekte sind, die wir breit diskutieren müssen. Hinzu kommt, dass wir, glaube ich, momentan in einer Situation sind, wo ich nicht sehe, dass wir grundlegende Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung vornehmen können und das auch adäquat mit den kommunalen Spitzenverbänden anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind. Deswegen würde ich sehr darum bitten, dass wir diese Debatte tatsächlich ernsthaft führen, aber eben nicht zum jetzigen Zeitpunkt, wo wir tatsächlich erst mal dafür sorgen müssen, dass die Kommunen handlungsfähig sind, sondern dann, wenn die Zeit dafür wieder da ist und wir das auch tatsächlich fundiert machen können. Wir plädieren genau wie auch die Kolleginnen und Kollegen von Linke und SPD dafür, sich mit der Thüringer Kommunalordnung noch mal differenziert auseinanderzusetzen. Wir haben dort tatsächlich auch wirklich breiten Änderungsbedarf, zum Beispiel was die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen angeht, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder die bessere Ausstattung der Fraktionen. Das haben Sie ja in Teilen sozusagen hier auch aufgegriffen. Das, was Sie aber in Ihrem Antrag ändern wollen, ist eben nicht so einfach zu regeln, zum Beispiel das Thema „Umlaufverfahren“: Wie stellen Sie denn sicher, dass in einem Umlaufverfahren – wie auch immer das in elektronischer Art und Weise passiert – derjenige, der abstimmt, tatsächlich derjenige ist, der abstimmen darf? Nehmen wir mal ein Umlaufverfahren per E-Mail: Ich kann Ihnen in meiner Kreistagsfraktion mindestens eine Person nennen, ich kann auch noch mehr nennen, aber eine Person, wo ich weiß, dass auf den Mail-Account nicht nur er, sondern auch seine Frau Zugriff hat. Und dann habe ich Mitglieder im Stadtrat, bei denen beispielsweise die Tochter manchmal die Mails ausdruckt und auf den Tisch legt. Ich will damit sagen, das klingt so einfach, so nach dem Motto, wir machen einfach mal ein Umlaufverfahren. Das ist aber nicht so einfach, weil wir doch mit einer durchaus differenzierten Klientel in den Gemeinderäten, in den Kreistagen konfrontiert sind, für die es eben vielleicht im Ernstfall nicht so einfach ist, elektronische Verfahren umzusetzen. Das geht damit los, dass sie beispielsweise zu Hause einen Internetanschluss brauchen. Was wir nicht machen sollten, ist neue Ungerechtigkeiten oder schwierigere Zugänge zu den Kommunalparlamenten schaffen, indem wir einfach sagen, wir machen das jetzt mal so. Das ist kein Gegenreden gegen die Digitalisierung der Gemeinderäte – nein, ist es nicht –, sondern es ist der Versuch, darauf hinzuweisen, dass wir möglichst alle Perspektiven genau auf diese Punkte einbeziehen müssen. Dann haben Sie zum Beispiel solche Formulierungen drin: „Ausnahmefälle, wie Katastrophen“. Das würde zum Beispiel auf die jetzige Corona-Krise nicht zutreffen, das ist nämlich keine Katastrophe. Aber dann verstehe ich nicht, warum Sie das jetzt ausgerechnet mit Corona-Bezug einbringen und dann aber von „Ausnahmefällen, wie Katastrophen“ reden. Selbst wenn man „Katastrophenfall“ sagen würde: Muss dann der Katastrophenfall ausgerufen sein? Wie definieren Sie denn „Katastrophe“ an dieser Stelle? Auch das ist beispielsweise nicht klar. Dann sind wir ja in einer repräsentativen Demokratie auch immer bemüht, eine Debatte von Angesicht zu Angesicht zu führen. Das ist in Telefonkonferenzen – und ich glaube, alle haben in den letzten Wochen dort vielfältige Erfahrungen gemacht – durchaus schwierig, insbesondere weil man zum Beispiel in Telefonkonferenzen auch nicht zwangsläufig feststellen kann, ob die Person, die an dieser Telefonkonferenz teilnimmt, wirklich die Person ist, die an der Telefonkonferenz teilnehmen darf. Man kann das mit Pins schützen, aber da wären schon mal zum Beispiel Abstimmungen schwierig. Wie identifiziere ich die Person, insbesondere wenn es zum Beispiel um Nichtöffentlichkeit geht? Den Personenkreis kann man beschränken, aber auch das ist nicht ganz so trivial, wie wir uns das vielleicht vorstellen. Nur anhand der Telefonnummer beispielsweise kann ich keine Person identifizieren, weil nicht klar ist, wer Zugriff auf die Telefonnummer und damit auch eventuell auf diese Sachen hat. Das sind einfach Sachen, da müssen wir ein bisschen differenzierter herangehen. Wenn wir das jetzt einfach so in den Raum werfen, haben wir das Problem, dass wir die Kommunen vielleicht am Ende damit allein lassen, das tatsächlich umzusetzen. Also: Wir wollen auf jeden Fall über die Thüringer Kommunalordnung reden und wir wollen das auch differenziert tun. Ich glaube, hier sind ein paar Sachen deutlich zu kurz gesprungen und die taugen schlicht und ergreifend nicht. Die Kollegin Marx hat das hier auch an vielen Stellen schon gesagt. Ich würde sehr dafür plädieren, dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt gern aufrufen können, aber ich glaube, jetzt ist nicht die Zeit, diese fundierte Debatte zu führen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
