thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

SPD 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der FDP, das sind so ein paar Klötzchen, aber es reicht noch nicht, um daraus eine richtige Brücke zu errichten für das, was wir eigentlich im Moment alles brauchen könnten. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht Kle- ckern, sondern Klötzchen?) Ich habe nicht gesagt „gekleckert“, ich habe immerhin gesagt „Klötzchen“. Ich habe erst überlegt, ob ich sage, Sie kleckern nur und es sind keine Klötzchen. Ich habe immerhin jetzt gesagt, das sind Klötzchen. Ich erkläre es Ihnen auch bzw. es wurde auch schon bei den Redebeiträgen der Vorgänger das eine oder andere gesagt. Auch wir hatten uns zunächst überlegt, dass wir ins Mantelgesetz einen Vorschlag für die Ermöglichung von elektronischen und schriftlichen Beschlussverfahren einbringen, aber das ist immer leichter gesagt als getan. Da gibt es doch ganz umfangreiche Dinge, die da zu beachten sind. Das haben wir ja auch bei unseren eigenen Konferenzen hier, denke ich, in den einzelnen Fraktionen und Parteien in den letzten Wochen kennengelernt. Es geht auch um Authentizität, es geht auch um – ja – Datensicherheit, es geht um Datenschutz. Wir haben dann gesagt, wir machen das jetzt erst mal nicht in diesen Grundlagenentwurf hinein, weil mittlerweile wieder Gemeinderatssitzungen erlaubt sind. Also die größte Not ist vorüber, wir dürfen ja wieder in den Gemeinde- und Stadträten tagen – wir brauchen allerdings natürlich Räume, die groß genug sind und müssen Abstands- und Hygienevorschriften einhalten. Aber dieser ganz große Druck, dass wir jetzt diese Gemeinde- und Stadträte gar nicht mehr tagen lassen können, der ist von uns genommen. Dadurch ist vieles, was jetzt angesprochen wird, auch in Ihrem Antrag von der FDP, nicht mehr eilbedürftig und muss nicht auf die Schnelle hier eingebracht werden. Ihr Vorschlag zur Ausweitung der Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkrediten – andere Ebene, anderer Klotz – findet sich bereits im Mantelgesetz der Koalition wieder. Dann haben Sie den Vorschlag, den Hauptausschüssen im Ausnahmefall Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Da gab es auch Bitten des Landeskreistags – aber auch das alles, als die Kreistage noch nicht wieder tagen durften. Sie schaffen in Ihrem Entwurf jetzt eine solche Regelung für die Gemeindeebene. Das ist insofern problematisch, weil erst Gemeinden ab 1.000 Einwohnern überhaupt einen Hauptausschuss bilden müssen – viele kleinere Gemeinden haben den nicht. Zudem ist der Hauptausschuss auf sechs Mitglieder begrenzt. Insbesondere in größeren Gemeinderäten würden somit die Mehrheitsverhältnisse im Hauptausschuss nicht die des Gemeinderats widerspiegeln und es wären unter Umständen auch gar nicht alle Fraktionen in diesem Hauptausschuss vertreten. Die Thüringer Kommunalordnung trägt diesem Umstand – kleines Gremium – dadurch Rechnung, dass sie wesentliche Entscheidungskompetenzen dem Gemeinderat zuordnet und eine Übertragung der Beschlussfassung an einen Ausschuss, einschließlich des Hauptausschusses ausdrücklich verbietet. Das finden Sie in § 26 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung, also praktisch die unmittelbare Mitwirkung aller Mitglieder der kommunalen Parlamente muss in diesen Fällen gewährleistet sein. Aus unserer Sicht kann das jetzt auch erst mal bleiben, denn – wie gesagt – die Gemeinde- und Stadträte und Kreistage können jetzt wieder tagen. Sie haben komischerweise eine entsprechende Regelung für die Landkreisebene in § 105 – Ausschüsse, insbesondere Kreisausschuss – und § 108 ein Entscheidungsrecht des Landrats komplett weggelassen. Vielleicht haben Sie es vergessen, könnte ja sein. Dem Gesetzentwurf fehlt es zudem an anderer Stelle bei der Frage der Herstellung der Öffentlichkeit an einer Differenzierung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen mittels Aushang oder Internetveröffentlichung. Weiterhin – das ist auch eine Baustelle, die haben wir immer noch gemeinsam abzuräumen – müsste erst mal eine Rechtsgrundlage zur Herstellung von Video- und Tonaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen in der Kommunalordnung geschaffen werden. Die fehlt ja auch noch. Das heißt: Wir haben hier die Klötzchen, wir haben das Mantelgesetz, wir haben Dinge, die jetzt nicht gleich hier geregelt werden müssen, wir haben andere Dinge, die – Kollege Walk hat auch schon darauf hingewiesen – auch von der CDU-Fraktion schon eingebracht worden sind. Deswegen: Nette Ideen, aber, wie gesagt, sie brauchen jetzt im Moment in dieser Klötzchenform nicht das Licht der Welt zu erblicken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗