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Ringo Mühlmann

AfD 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung und schießt dann aber leider über das Ziel hinaus. Es wäre wahrscheinlich hilfreich gewesen, wenn die FDP in dem Falle einfach auch einmal auf uns zugegangen wäre. Wir hätten gemeinsam mit Sicherheit auch einen besseren, sachlich fundierteren Gesetzentwurf erstellen können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erzähl mal was Neues!) Beispielsweise hätte Herr Kemmerich schon nach dem 12. März direkt auf uns zukommen können, denn als Fraktionsvorsitzender im Landtag und auch im Stadtrat hat er in der Sitzung des Stadtrats Erfurt unmittelbar vorher sehr plakativ vor Augen geführt bekommen, woran es bei der Thüringer Kommunalordnung hakt und dass sie nicht für Krisenzeiten gemacht ist. Denn da wurde die FDP von künftigen Entscheidungen des Stadtrats durch die Übertragung dieser auf den Hauptausschuss ausgeschlossen. Damals haben unter anderem auch wir dagegen gesprochen. Dass die Richtung des Antrags stimmt, ist daher in Bezug auf den § 26 auch völlig klar erkennbar. Allerdings – ich hatte es angedeutet – inhaltlich schlecht gemacht, denn die Verordnung hat mehr als nur die §§ 26 oder 54, die in dem Gesetzentwurf genannt werden. Was wir nämlich nicht brauchen, ist eine Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Vielmehr brauchen die Kommunen eine nachhaltige und ausgewogene Änderung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert, in den Krisenzeiten beispielsweise. Die übrigen Regelungen Ihres Gesetzentwurfs, so ein Eilentscheidungsrecht in Sonderfällen, das Abhalten von Sitzungen in elektronischen Konferenzen oder gar die Beschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes als hohes Gut unserer Kommunalverfassung, halten wir in der vorgestellten Form trotz Krisenzeit nicht für zielführend, denn wir wollen nicht, dass Thüringen zur Bürgermeister- und Landräterepublik verkommt. Dies trägt aus unserer Sicht dem Wählerwillen nicht Rechnung. Wir brauchen vielmehr eine Stärkung der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage. Unsere Fraktion kann Ihrem Gesetzentwurf daher zumindest in der Schlussabstimmung momentan nicht zustimmen und bringt einen eigenen Antrag, und zwar für ein Thüringer Gesetz zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ein. Danke. (Beifall AfD)

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