Keller
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gottweiss neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Für die heutige Sitzung hat sich entschuldigt: Herr Minister Adams. Ich darf ganz herzlich heute einem Geburtstagskind gute Wünsche aussprechen. Frau Abgeordnete Katja Maurer, herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag. Bleiben Sie gesund!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hat zum heutigen Tag ihre Vizepräsidentschaft niedergelegt. Sie wissen, sie wurde durch Veränderungen in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionsvorsitzenden gewählt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, mich ganz herzlich für Ihre Arbeit hier als Vizepräsidentin zu bedanken – diese Arbeit, die Sie schon in der vorherigen Legislatur und in der jetzigen Legislatur geleistet haben. Sie haben das Amt der Vizepräsidentin, soweit ich das also auch nachempfinden kann, doch mit viel Herzblut ausgeübt. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön für Sie, weiterhin alles Gute! Neben der Fraktionsvorsitzenden üben Sie ja auch zahlreiche Tätigkeiten in den Vereinen und Verbänden, Institutionen in Erfurt aus – auch dafür alles Gute! Herzlichen Dank für Ihr Engagement als Vizepräsidentin!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich an meine Ausführungen am Beginn der vergangenen Plenarsitzung am 8. Mai erinnern. Die dort erläuterten Regeln für unsere Abläufe gelten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiter. Ich bitte Sie außerdem darum, die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin mit größter Disziplin und Sorgfalt einzuhalten. Achten Sie bitte ebenso auf eigene Krankheitszeichen, um sich und andere zu schützen. Sollten Sie in den kommenden beiden Tagen gemäß § 108 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchgesehene und berichtigte Niederschriften der eigenen Rede an die Landtagsverwaltung zurückgeben wollen, bitte ich Sie, hierfür die Poststelle des Landtags zu nutzen. Nutzen Sie hier im Sitzungssaal dafür den Tisch von mir aus gesehen links neben der Fraktion Die Linke bzw. den Tisch von mir aus gesehen rechts neben der Fraktion der AfD, damit die Niederschriften von dort von der Landtagsverwaltung abgeholt werden können. Zu den morgen und übermorgen vorgesehenen Wahlen bitte ich Sie aus Gründen des Infektionsschutzes, einen eigenen Stift zu nutzen. Im Notfall hat die Verwaltung natürlich auch einen für Sie zur Verfügung. Aber besser ist es, Sie nehmen einen eigenen Stift, den Sie auf den Stimmzetteln benutzen können; möglichst in blau oder in schwarz. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Ältestenrat hat gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung beschlossen, dass diejenigen Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in einfacher Redezeit vorsieht, in gekürzter Redezeit, und diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit behandelt werden. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der CDU hat den Tagesordnungspunkt 18 benannt. Die anderen Fraktionen haben darauf verzichtet. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 7/766. Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/645 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 11 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/586 verteilt. Zu den Tagesordnungspunkten 16 und 23 wurde je ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/786 und 7/787 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerinnen bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die FDP-Fraktion: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/786 zu Ihrem Antrag?
