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Dirk Bergner

FDP 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau ist leider oft Gegenstand vieler Sonntagsreden. Bestandteil von Bürokratieabbau muss ganz klar und deutlich die Vereinfachung und manchmal sogar der Abbau von Standards sein, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Dabei erweist sich aber oft der Bürokratieabbau von oben als schwierig. Er weckt zuweilen den Eindruck, als würde das Gegenteil angestrebt und oft kommt auch das Gegenteil von Bürokratieabbau heraus. Was der vorgelegte Gesetzentwurf erreichen will, meine Damen und Herren, ist Bürokratieabbau, Standardabbau von unten, meine Damen und Herren, und darauf kommt es an. Wir wollen die Erfahrungen und die Ideen von Praktikern vor Ort erschließen. Und wir wollen die Erprobung von Abweichungen von landesrechtlichen Standards durch die Kommunen, durch die kommunalen Zweckverbände, durch die Landkreise ermöglichen. Wir wollen eruieren, ob die erprobte Abweichung für eine landesweite Umsetzung geeignet sein kann, um so neue Potenziale zu erschließen. Die Kommunen können eigenverantwortlich Ideen und Vorschläge einbringen und in Kooperation mit dem Land erproben und umsetzen. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf Impulse zu einer Stärkung der Subsidiarität freisetzen, damit unten entschieden werden darf, was auch unten entschieden werden kann, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Dabei haben wir uns an erfolgreichen Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientiert, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Deswegen, meine Damen und Herren, finden wir es auch überparteilich interessant. Denken wir an den Bericht der Brandenburger Regierung vom 20.12.2018, worin man lesen kann, dass seit 2006 62 Kommunen ein vergleichbares Brandenburger Gesetz genutzt haben. Es wurden 126 Anträge gestellt und 52 davon landesweit umgesetzt. Das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren, den wir uns genau anschauen sollten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Kahlschlag sozialer Standards, es geht darum, die Erfahrungen der Praktiker zu nutzen, um zu einfacheren und praktischeren Regeln zu kommen. Deswegen, meine Damen und Herren, freue ich mich jetzt auf eine hoffentlich fachliche und sachliche Debatte hier und auch in den Ausschüssen. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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