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Dirk Bergner

FDP 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Vielen Dank, Frau Präsidentin und auch danke noch mal für den Hinweis. Man muss sich erst mal daran gewöhnen. Die Bremsspur habe ich gerade noch rechtzeitig hingelegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, eins gleich vorweg: Ja, wir haben einen alten Entwurf neu aufgearbeitet. Und es hätte mich schwer enttäuscht, wenn Sie es nicht bemerkt hätten, denn dann hätte das bedeutet, Sie hätten sich nicht damit beschäftigt. Es macht aber trotzdem die alte Idee auch nicht schlechter, denn damals, als der Entwurf abgelehnt wurde, gab es einen Entschließungsantrag von CDU und SPD, der Gleiches wollte, nur eben mit Modellregionen. Unserer bezieht sich auf das gesamte Land und ist ein Gesetzentwurf. Zwei Wochen nach der damaligen Ablehnung sagte der damalige Bauminister in der Presse: Wir brauchen ein Standarderprobungsgesetz. Nur gibt es eben bis heute keins. Noch mal: Worum geht es dabei? Wir wollen von den Erfahrungen der Praktiker vor Ort profitieren. Wo ist da das Schlechte dabei? Wir wollen Subsidiarität ermöglichen, da weiß ich, dass Teile des Hauses das nicht mögen, aber wir wollen es. (Beifall FDP) Wir wollen mehr Freiheit vor Ort, meine Damen und Herren. Wir wollen Kosteneinsparungen ermöglichen und angesichts der Corona-Krise ist das mehr als bitter nötig. Denn wir werden in Zukunft Kosten einsparen müssen, und zwar gründlich, weil die Haushalte aus der Corona-Krise heraus natürlich belastet sind. (Beifall FDP) Ein paar Anmerkungen zu Frau Kollegin Henfling: Es geht natürlich nicht um Umweltstandards. Wenn Sie in den Gesetzentwurf reinschauen: Die Behörde dürfte es gar nicht zulassen. Insofern werbe ich dafür, den Entwurf doch noch etwas gründlicher zu lesen. Auch wenn Kollege Sesselmann von mäßigem Erfolg spricht: Ja, natürlich haben sich damals auch in den anderen Ländern die Mütter und Väter dieses Gesetzentwurfs mehr Beteiligung gewünscht und es ist auch in Brandenburg mehr gewesen als in Mecklenburg Vorpommern, aber es gab Erfolg und der drückt sich auch darin aus, dass in beiden Ländern – ich wiederhole: in beiden Ländern – die kommunalen Spitzenverbände für eine Fortsetzung dieses Gesetzes werben und dass auch die Landesregierungen sich dafür ausgesprochen haben und, nebenbei gesagt, auch damals rot-rote Landesregierungen sehr dafür gewesen sind. (Beifall FDP) Und wenn Frau Kollegin Marx kritisiert, dass es sich um ein sehr aufwendiges Antragsverfahren handelt – ich gebe zu, wir haben uns an dem orientiert, was es in anderen Ländern gibt und es ist damals unter einem SPD-Ministerpräsidenten in Brandenburg so beschlossen worden. Wenn wir ein einfacheres Miteinander hinkriegen, gern, dann sind wir sofort dabei, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Und der Hinweis, dass es doch dann so viel Wettbewerb geben könnte: Was für ein furchtbares Schreckgespenst Wettbewerb! Dass es dann mehr Wettbewerb geben könnte und die Leute dann auf einmal in einen anderen Kindergarten gehen, meine Damen und Herren, das ist heute schon gang und gäbe und manchmal auch für Kommunen, die etwas ungünstiger liegen oder wo vielleicht der Kindergarten nicht so gut ist, auch ein Problem, weil man nämlich für das Wunsch- und Wahlrecht richtig zahlen muss, aber es motiviert doch, besser zu werden. (Beifall Abg. Tasch, CDU) Und vor dem Motiv, besser zu werden, sollten wir, Frau Kollegin Marx, wirklich keine Angst haben. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, lernen wir von den Erfahrungen anderer Länder. Denn Fakt ist doch, wie ich bereits sagte, die kommunalen Spitzenverbände haben sich ausdrücklich für die Fortsetzung ausgesprochen und ich bin sicher, dass die auch hier nichts dagegen hätten, wenn wir mehr Freiheit für Kommunen vor Ort, wenn wir mehr Freiheit für die Praktiker vor Ort bewegen würden. Und dass die Anträge weniger geworden sind, ist auch logisch. Es hat ja erst einmal einen gewissen Stau an Bedarf gegeben, der natürlich mit dem Abarbeiten auch weniger geworden ist und das ist in meinen Augen auch nicht dramatisch. Und wenn Sie uns vorwerfen, dass wir selber jetzt hier nicht alle Beispiele aufgeführt haben, also in den Brandenburger Unterlagen lässt sich das nachlesen – ich kann es bloß mit Blick auf die Redezeit hier nicht im Einzelnen vortragen –, was dort erfolgreiche Beispiele gewesen sind. Aber ich möchte mal ein Beispiel rausgreifen, nämlich § 38 Abs. 4 des dortigen Straßengesetzes, den Verzicht auf Planfeststellung bei geringen Abweichungen. Was passiert denn bei uns? Weil wir selbst für eine geringe Abweichung – ich gehe mal auf den Straßenbau ein, weil ich selber Straßenbauer bin – ein Planfeststellungsverfahren brauchen, wird es vermieden. Das Rezept, mit dem die Behörden arbeiten, ist Bauen im Bestand. Und wer den Verstand nutzt, wird sehen, dass das dazu führt, dass eben keine Krümmen begradigt werden an kleinen Stellen, dass unübersichtliche Kuppen nicht verschwinden, sondern dass die alten Defizite nach wie vor wieder neu mit eingebaut werden. Das kann man jetzt in Brandenburg nach dieser Rechtsänderung anders machen, besser machen. Warum wollen wir da nicht auf die Praktiker hören, meine Damen und Herren? (Beifall FDP) Der eigentliche Sinn dieser Sache ist, dass wir eben nicht selber vorgeben wollen, wo die Standards vielleicht überflüssig sind, wo sie vielleicht zu kompliziert sind, sondern wir wollen die Erfahrungen der Leute vor Ort hören und darum geht es, das wollen wir ermöglichen und deswegen ausdrücklich nicht hier vom Pult herab predigen, was die Kommunen zu tun haben. (Beifall FDP; Abg. Tasch, CDU) Deswegen, meine Damen und Herren, würde ich es schon für sehr wichtig halten, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutieren können. Ich behaupte nicht, dass wir den Stein der Weisen für uns allein haben, aber ich würde mich freuen, wenn wir vielleicht über bessere Lösungen diskutieren könnten, wenn wir vielleicht auch gescheite Änderungen einbringen können. Dafür sind wir völlig offen und deswegen beantrage ich Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!

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