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Jonas Urbach

CDU 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU begrüßen den heute vorliegenden Vorschlag der FDP-Fraktion und das damit verbundene Bekenntnis zum notwendigen Abbau überflüssiger Bürokratie. Die Aufgaben der Thüringer Gemeinden und Landkreise sind vielfältig und umfangreich. Für die Erledigung dieser Aufgaben gibt es dementsprechend natürlich eine Fülle von vielen Regelungen, die es zu beachten und einzuhalten gilt. Uns ist bewusst, dass Veränderungen der Rahmenbedingungen dazu führen, dass wir für unsere Kommunen im Jahr 2020 auch neue Möglichkeiten schaffen sollten, angemessen auf neue Herausforderungen zu reagieren. (Beifall CDU) Wir unterstützen deshalb den Ansatz, mit einem kommunalen Standarderprobungsgesetz dafür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die Idee, geltende Regeln auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu überprüfen und zu hinterfragen, ob es nicht bessere und praktikablere Lösungen gibt, gewinnt nicht erst in den Tagen der Pandemie einen Reiz. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist ja nun gerade nicht reizvoll!) Na ja, wenn man die Verordnungen sieht, gibt es immer wieder Ideen, wie man das besser machen könnte. Auch von kommunaler Seite aus – das kann ich Ihnen sagen – gibt es jede Menge Vorschläge. (Beifall CDU) Dieser nun vorliegende Vorschlag soll unseren Kommunen die Möglichkeit geben auszuprobieren, ob Aufgaben auch unbürokratischer, effektiver und – auch ganz spannend – vor allem kosteneffektiver erledigt werden könnten. Zu diesem Zweck ist es eben tatsächlich sehr sinnvoll, den Kommunen diese Möglichkeit zu geben, für eine bestimmte Zeit Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu ändern und testweise eben neue Wege bei der Aufgabenerledigung zu gehen. In der Praxis gefundene erfolgreiche Verbesserungen sollten dann auch landesweit umgesetzt werden können, insbesondere im Hinblick auf mehr Service und Bürgernähe in den Kommunen vor Ort. Wir möchten daher gern den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss für Inneres und Kommunales beraten, denn wir sehen den Entwurf als eine erste Grundlage dieser Diskussion. Es gibt einige Punkte, die in diesem Zusammenhang natürlich besprochen werden sollten. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist beispielsweise die Rede von neuen Maßnahmen zum Demokratieabbau. Hier stellt sich natürlich auch für uns die Frage, welche Maßnahmen dort von der FDP beispielsweise gemeint sind und wie die Kommunen zu diesen stehen. Das sind nur zwei der Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft und über die wir gern reden möchten. Daher möchten wir gern auch anregen – dann als nächsten Schritt, der logisch daraus folgt –, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss für Inneres und Kommunales anzuhören und auch einzubeziehen. Insofern sind die fachliche Diskussion im Ausschuss und im Ergebnis auch eine Weiterentwicklung des vorliegenden Gesetzentwurfs notwendig. Daran wollen wir gern mitwirken und werben für die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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