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Thomas Hartung

SPD 13.05.2020 Sitzungen 7/12

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist verschiedentlich schon gesagt worden: Die beiden wesentlichen Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind zum einen die Beitragsbefreiung der Nebenwohnung. Das ist ein wichtiges Signal, ein gerechtes Signal. Es ist traurig, dass uns das Bundesverfassungsgericht das erst ins Stammbuch schreiben musste, aber es hat das getan und deswegen werden wir in § 4 a die entsprechende Regelung einfügen. Zweitens – und jetzt wird es ein bisschen komplexer, das haben die Vorredner ja auch schon festgestellt – geht es um den regelmäßigen Meldedatenabgleich. Dabei müssen wir zwei Anliegen miteinander in Verbindung bringen. Das eine ist die informationelle Selbstbestimmung, die für jeden Bürger natürlich ein Grundrecht ist. Das Zweite ist eine Beitragsgerechtigkeit, die auch nicht ganz unwichtig ist. Beides in Einklang zubringen, das ist so wie die Quadratur des Kreises und wird nicht gelingen, wenn wir uns der Illusion hingeben, eine der beiden Maximalpositionen könnte sich durchsetzen. Das heißt, es ist immer ein Kompromiss zu finden. Es hat mal jemand gesagt: Ein Kompromiss ist dann gut, wenn alle Seiten unzufrieden sind. Ein Stück weit kam das hier in den Vorreden ja durchaus deutlich zum Ausdruck. Insofern ist dieser Kompromiss meines Erachtens aber tragbar. Hier geht es nicht darum, dass die Länder, der Bund, die Politik oder gar der öffentliche Rundfunk festlegen können, wann dieser Meldedatenabgleich erfolgen soll, sondern beginnend ab 2022 darf er alle vier Jahre vorgenommen werden, aber das Gremium, das das festlegt, ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die sogenannte KEF, und diese KEF muss das begründen. Das heißt, sollte sie unter verschiedenen Maßgaben – zum Beispiel bei einer deutlichen Abweichung der Wohnungen in Bezug auf die Beitragsaufkommen – zu dem Schluss kommen, ein Meldedatenabgleich ist notwendig, muss sie das dann begründet vornehmen. Dazu kommt – und da möchte ich dem Kollegen von der FDP widersprechen –, dass sie tatsächlich darauf nicht nur verzichten kann, sondern muss. Wenn sie nicht nachweisen kann, dass es Gründe dafür gibt, hier tatsächlich diesen Meldedatenabgleich vornehmen zu müssen, weil es eben diese Diskrepanz gibt, dann muss sie darauf verzichten. Und ich finde, das ist ein guter Kompromiss, und ich bitte deswegen um allgemeine Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, weil ich glaube, dieser Kompromiss ist tragbar, auch wenn tatsächlich alle ein bisschen unzufrieden sind, weil die Maximalpositionen eben doch deutlich auseinanderliegen. Alles Weitere kann man eventuell bei der 24. Änderung dann mitregeln. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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