62. Sitzung (WP20)
21.06.2024 · 93 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (14)SPD (12)CDU (9)SSW (6)GRÜNE (6)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich am Freitagmorgen. Ich habe zunächst mitzuteilen, wer abwesend ist: Erkrankt sind die Abgeordneten Anna Langsch und Catharina Nies von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordnete Sandra Redmann von der SPD-Fraktion. Wir wünschen allen dreien gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind Eka von Kalben von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Ministerinnen Dr. Sütterlin-Waack und Heinold von der Landesregierung abwesend. Außerdem haben folgende Abgeordnete nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung unseres Landtages mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg ganztags, der Abgeordnete Peter Lehnert ganztags und der Abgeordnete Christopher Vogt ab 12 Uhr. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüßen Sie bitte mit mir eine Besuchsgruppe vom Sozialverband Husum auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5, 15 und 23 auf. Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2195 b) Echte Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben – Legalplanung nach dänischem Vorbild Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/2207 c) Alle Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung nutzen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2225 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile zunächst dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Redet euch mal was zu! – Vereinzelte Heiterkeit – Unruhe)
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! (Unruhe – Glocke) Vorletzte Woche habe ich gemeinsam mit Bundesstaatssekretärin Henckel, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und Abgeordneten aus diesem Haus den Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn freigegeben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Hier wurden auf einer Länge von 15 Kilometern wechselseitige Überholstreifen gebaut – (Zurufe FDP – Zuruf CDU: Jawohl!) ein Projekt im Sinne der Verkehrssicherheit, dessen Nutzen vermutlich niemand groß bezweifeln würde. Und wissen Sie, wie lange das gedauert hat? – 16 Jahre. Wir haben, wenn Sie so wollen, nicht einmal einen Kilometer pro Jahr gebaut. Ich betone noch mal: Es ging um Überholspuren, nicht um einen kompletten Neubau, auf den wir bei der A 20 nunmehr schon 30 Jahre warten. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Und bei der B 404 wurde sogar schon beschleunigt gebaut. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ich könnte neben der B 404 und der A 20 noch viele solcher Beispiele aufzählen, aber ich glaube, die Notwendigkeit für unseren Gesetzentwurf ist klar. Das Fundament für die Beschleunigungsmaßnahmen haben Mitarbeiter_innen meines Hauses im letzten Jahr erarbeitet. Dieses sogenannte Normenscreening hatte ich Ihnen ja bereits in der Novembersitzung vorgestellt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir die nächsten wichtigen Meilensteine. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer nun allerdings glaubt, man könne demnächst gewissermaßen über Nacht planen und am nächsten Tag losbauen, den muss ich leider enttäuschen. Mit diesem Gesetz können Verfahren vereinfacht und verkürzt werden, aber natürlich nicht ohne Rücksicht auf Verluste und auch nicht ohne Mitwirkungsmöglichkeiten betroffener Menschen oder von Naturschutzverbänden. Das wird auch in Zukunft Zeit kosten – gut angelegte Zeit. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf FDP) Trotzdem straffen wir das Planungsrecht erheblich und werden mit dieser Anpassung bei Straßen- und Radwegen zumindest etwas schneller als bisher. Im Wesentlichen geht es um fünf Kernpunkte: Erstens. Beim Bau größerer Gemeinde‑, Kreis- oder Landesstraßen soll statt eines Planfeststellungsverfahrens ein einfacheres Plangenehmigungsverfahren genutzt werden. Dadurch entfällt der sogenannte Erörterungstermin, und das Verfahren kann sich um mehrere Wochen verkürzen. Zweitens. Beim Neubau und Ausbau kürzerer straßenbegleitender Radwege soll künftig ein weiterer Teil einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung entfallen. Die Vorhabenträger wie etwa Gemeinden oder Kreise können damit auf zeitaufwendige und umfangreiche Gutachten verzichten und dabei neben Zeit auch Geld sparen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Bisher haben Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse aufschiebende Wirkung und können so einen Baustart um Monate oder gar Jahre verzögern. Das ändern wir: Künftig sollen Arbeiten beim Bau von Landesstraßen auch während laufender Gerichtsverfahren starten können, es sei denn, die Kläger beantragen Anordnung der aufschiebenden Wirkung. In diesem Fall entscheiden Gerichte, ob vor einer Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Viertens. Wir führen die sogenannte materielle Präklusion im Landesnaturschutzgesetz wieder ein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet, dass Einwände, die nicht bereits vor einer bestimmten Zeit, beispielsweise im Widerspruchsverfahren, geltend gemacht wurden, im zukünftigen Verfahren, also auch im Klageverfahren, ausgeschlossen sind. Im äußersten Fall kann dann eine Gesamtklage abgewiesen werden. Das führt dazu, dass Schutzgebietsverordnungen wie etwa bei Mooren oder Seen nach einem Jahr als rechtskräftig angesehen werden. Bisher konnten Planungsverfahren erheblich verzögert werden, weil alte Schutzgebietsverordnungen im Rahmen anderer Rechtsstreitigkeiten überprüft wurden und dann neu erlassen werden mussten. Diese Rechtsunsicherheit wird nun beseitigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fünftens. Künftig sollen Vorhabenträger bereits vor einem Planfeststellungsbeschluss zusätzliche Vorarbeiten machen dürfen, etwa nach Kampfmitteln oder archäologischen Artefakten suchen dürfen. Auch die Bauarbeiten können schon vorher beginnen. Voraussetzung für eine solche vorzeitige Besitzeinweisung ist, dass das Amt für Planfeststellung Verkehr einen Planfeststellungsbeschluss für wahrscheinlich hält. Das sind erhebliche Verbesserungen, die Zeit, Geld und Nerven sparen und trotzdem keine Mitwirkungsrechte beschneiden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im nächsten Schritt, was die Landesgesetze angeht, werden wir unter anderem die Planung von Hafenund Küstenschutzprojekten beschleunigen. Sie sehen, das Land schafft Instrumente zur Planungsbeschleunigung, das Land ist in der Umsetzung. Damit unterscheiden wir uns, und damit komme ich zum Antrag der FDP, ganz wesentlich vom Bund. Die Ampel in Berlin hat sich zum Thema Planungsbeschleunigung einen sehr ambitionierten Maßnahmenplan in den Koalitionsvertrag geschrieben, (Zuruf FDP: Sehr gut!) und die Ampel hat sich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: Die Halbierung der Planungsverfahren. Beides begrüße ich ausdrücklich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das Problem ist nur: Die Bundesregierung kommt nicht so richtig in die Umsetzung. Der Bund hat erste kleine Schritte unternommen. Er hat versucht, Verwaltungsgerichtsverfahren ein wenig zu beschleunigen, und er hat versucht, die Verwaltungsverfahren ein wenig zu straffen – etwa für Engpassbeseitigung und Ersatzneubauten von Brücken. Ich finde, man muss fair sein und auch solche eher kleinen Maßnahmen loben. Es muss nicht 4666 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) immer gleich ein großer Sturm sein. Zur Wahrheit gehört aber eben auch: An die wirklich großen Beschleunigungsinstrumente hat sich die Bundesregierung noch nicht herangewagt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau wie das Land!) Hat der Bund einen Gesetzentwurf für eine Stichtagsregelung vorgelegt? – Nein. Hat der Bund einen Gesetzentwurf für die Wiedereinführung der materiellen Präklusion vorgelegt? – Nein. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und das Land?) Ich habe dafür ein gewisses Verständnis, weil es rechtlich einfach schwierig umzusetzen ist. Wofür ich aber kein Verständnis habe: Hat der Bund für die A 20, die A 23, die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung und den Nord-Ostsee-Kanal das überragende öffentliche Interesse festgestellt? – Nein, hat er nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann stellt doch mal einen Antrag im Bundesrat! – Weitere Zurufe) Wobei – für die A 23 wollte er es erst machen, (Weitere Zurufe) dann doch nicht. Für die A 23 wollte er es – – (Glocke) Für die A 23 wollte er es machen, dann doch nicht, dann doch, dann ging es nicht, weil Herr Wissing die Maßnahme in einer ersten Liste vergessen hatte. Lieber Herr Dr. Buchholz, ich glaube, Sie nennen so etwas „Springprozession“. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber das war nicht Volker Wissing, das war Robert Habeck! – Weitere Zurufe – Glocke) Leider ist das eine ziemlich schlechte Springprozession, weil am Ende dabei rausgekommen ist, dass der Ausbau der A 23 zwischen Tornesch und Eidelstedt als einziges Vorhaben im vordringlichem Bedarf mit Engpassbeseitigung nicht in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt werden durfte. Das wurde durch eine Lex A 23 sogar extra gesetzlich geregelt, und zwar ohne sachliche Begründung. Natürlich haben wir versucht, dies im Bundesratsverfahren zu verhindern, genauso wie wir versucht haben, die A 20 und den NOK ins überragende öffentliche Interesse zu stellen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber Ihren Bundesratsantrag habe ich nicht gesehen!) Und wir haben auch gründlich geprüft, ob es Landesstraßenprojekte gibt, für die man das überragende öffentliche Interesse festlegen könnte. (Zurufe FDP: Und haben keine gefunden!) Aber wir haben zurzeit keines, das von dieser Maßnahme profitieren könnte. Dafür sind unsere Projekte in der Planung schon zu weit fortgeschritten. Die Landesregierung hat dieses Instrument im Werkzeugkasten und ist gewillt, es zu nutzen, sobald es ein geeignetes Vorhaben gibt. Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Antrag des SSW, eine Legalplanung, also eine Planung per Gesetz wie etwa beim Fehmarnbelt-Tunnel auf dänischer Seite, einzuführen. Sie wissen, ich bin grundsätzlich immer dafür, Dinge auf dänische Art zu vereinfachen und zu lösen. (Beifall SSW und vereinzelt CDU – Zurufe) Aber zum Beispiel Fehmarnbelt-Querung: Dänemark hatte im April 2015 Planrecht, Deutschland fünfeinhalb Jahre später im November 2020. Der dänische UVP-Bericht hat 1.655 Seiten, der deutsche UVP-Bericht hat 5.066 Seiten. Das dänische Maßnahmengesetz hat zwölf Seiten, der deutsche Planfeststellungsbeschluss hat 1.353 Seiten. In Deutschland gab es etwa 16.000 Einwendungen, in Dänemark 42. Davon haben 40 das Vorhaben begrüßt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Heiterkeit) In Dänemark gab es keine Klagen. Man sieht: Irgendetwas wurde in Dänemark besser gemacht als bei uns. Die Planung per Gesetz könnte Verfahren also grundsätzlich beschleunigen. Wir haben das bisher unterstützt und unsere Vorhaben in das entsprechende Bundesgesetz eingebracht. Das allerdings wurde wieder aufgehoben, weil es nach Ansicht der EU-Kommission gegen Europarecht und Völkerrecht verstößt, und zwar deshalb, lieber SSW, weil man als Rechtsschutzmöglichkeit nur die Verfassungsbeschwerde ermöglicht hat. Es sollte nur klagen können, wer selbst unmittelbar betroffen ist; Naturschutzverbände eben nicht. Hier gibt es übrigens einen entscheidenden Unterschied zu Dänemark. In Dänemark gibt es nämlich mehr Rechtsschutz. In Dänemark bestehen im Fall der Legalplanung sogar zwei Rechtsschutzmöglichkeiten. Zum einen kann Einspruch gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Beschwerdekammer für Naturschutz erhoben werden. Dagegen ist dann eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich. Zum anderen kann gegen das (Minister Claus Ruhe Madsen) Planungsgesetz selbst eine Klage vor dem obersten Verwaltungsgericht Østre beziehungsweise Vestre Landsret erhoben werden, wobei die Klagebefugnis großzügig gehandhabt wird. Das heißt, jedermann kann klagen, unabhängig davon, ob er direkt betroffen ist. Woran liegt es, dass die Dänen schneller sind? Ein Baustein ist: Mehr Rechtsschutz und mehr Beteiligung. Schon lange steckt Dänemark hohe Budgets in die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. Im Planungsverfahren zur Fehmarnbelt-Querung erprobte Femern A/S mit Erfolg außerdem innovative Beteiligungsformen wie Arbeitsgruppen mit Grundstücksbetroffenen oder Nachbarschaftstreffen. Hinzu kommt: Mehr Rechtsschutzmöglichkeiten können die Behörden veranlassen, Bürger und Vereinigungen aktiv zur Beteiligung zu motivieren und die eingebrachten Belange noch stärker als Chance zur Verbesserung der Planung zu begreifen. Außerdem gibt es einen nicht unerheblichen Unterschied beim Verwaltungsverfahren: In Dänemark wird kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, sodass es nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, und die ist vom Vorhabenträger vorzunehmen. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung ging in Dänemark auch deutlich weniger ins Detail als in Deutschland. Wie gesagt: 1.655 statt 5.066 Seiten. Die Planung wurde begleitet durch eine frühe informelle sowie eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus versuchen wir jetzt zu lernen. Für den Bereich der Straße haben wir Richtlinien für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Die soll bei großen und komplexen Straßenbauvorhaben künftig grundsätzlich durchgeführt werden. Das ist – neben unserem Gesetzentwurf – ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kann man sagen: Mehr wäre schön gewesen. Aber bei der Planungsbeschleunigung muss man eben dicke Bretter bohren, das sieht man ja auch auf Bundesebene. Es ist vielleicht noch kein Sturm, der hier entfacht wurde, aber im Gegensatz zu anderen pusten wir immer noch ordentlich. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und 40 Sekunden erweitert. Diese Redezeit steht jetzt allen anderen Fraktionen ebenfalls zu. Wir werden darauf achten, dass diese nicht noch weiter ausgedehnt wird. Wir fahren fort in der Reihenfolge der Beiträge. Für die SSW-Fraktion erteile ich jetzt dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragslage nach zu urteilen könnte man eigentlich sagen, dass eine breite Mehrheit dieses Parlaments für Planungsbeschleunigung ist. Das ist ja erst einmal etwas Schönes. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Wir haben Vorschläge von der Regierung, von der FDP und von uns als SSW vorliegen. Sie unterscheiden sich natürlich voneinander. Mir ist es selbstverständlich ein Anliegen, gesondert darzustellen, wofür wir als SSW in dieser Frage stehen: Wir wünschen uns eine Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben, und zwar nach dänischem Vorbild. Es freut mich ungemein, dass gerade eben der Minister eigentlich – so gut er das denn sagen durfte in der Koalition – gesagt hat: Der Antrag vom SSW ist schon was ganz Vernünftiges. – Damit hat er natürlich recht, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Für uns bedeutet das ganz konkret, dass wir uns an jahrzehntelanger dänischer Praxis orientieren möchten und dass wir das Verfahren ganz grundlegend umstellen wollen, weil wir in den letzten Jahrzehnten festgestellt haben, dass es so, wie wir in Deutschland arbeiten, einfach nicht funktioniert. Wir fordern deshalb das Land auf, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, eine sogenannte Legalplanung, also eine Planung per Gesetzesbeschluss für Bundesinfrastrukturprojekte, zu ermöglichen und gleichzeitig eine Öffnung für eine Legalplanung auf Landesebene zu schaffen. Das würde zum Beispiel auch das gerade eben beschriebene Problem des Ministers bei den Landesstraßen lösen. Es wäre gut, wenn man das selber in der Hand hätte und nicht darauf warten müsste, dass der Bund mal irgendwas beschließt. Auch das umfasst unser Antrag. 4668 Schleswig-Holsteinischer (Lars Harms) Das dänische Planungsrecht zeichnet sich vor allem durch eines aus: Beteiligung vorab. Das ist der Kern der dänischen Lösung. Deswegen soll auch hierzulande den Projekten eine umfangreiche Bürger- und Verbändebeteiligung vorgeschaltet werden, damit alle Bedenken, die da sind, im Vorwege bearbeitet werden können und nach Möglichkeit vor Projektumsetzung ausgeräumt sind. Einwendungen zu den Projekten sollen im Rahmen der Umsetzung der Projekte grundsätzlich weiter berücksichtigt werden können. Dabei ist uns wichtig, dass der Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen grundsätzlich im möglichst nahen räumlichen Umfeld der Maßnahme und nur wirklich im Ausnahmefall finanziell erfolgt. Eine Planung auf Gesetzesgrundlage wie in Dänemark schafft schon ganz am Anfang Planungssicherheit und – das ist der zweite Kern – minimiert im Vorwege Konflikte. Die sind dann nämlich ausgeräumt, bevor die Bagger rollen. Die dänische Planung per Planungs- und Baugesetz zur Fehmarnbeltquerung bleibt an dieser Stelle einfach das beste Beispiel – der Minister hat es ja gerade schon dargestellt –: In Dänemark gab es nach einer umfangreichen Vorabbeteiligung nach Gesetzesbeschluss noch 42 Stellungnahmen, von denen 40 das Projekt befürworteten. Diese Menschen sagten also: Wir müssen der Regierung unbedingt noch mal sagen, dass das wirklich gut ist, was sie macht. – Das kennen wir hier in Deutschland gar nicht. Es gab nur zwei Einwendungen. Zwei Personen haben Einwendungen gehabt. Auf der deutschen Seite gab es 16.000 negative Einwendungen und eine Genehmigung erst mehr als fünf Jahre nach dem dänischen Beschluss. Während es bei uns vor, während und nach der Planungsphase Unfrieden en masse gab, hat man das Projekt in Dänemark reibungslos und fast ohne Einwendungen durchgeführt. Ich glaube, viele haben schon vergessen, wie viele Konflikte wir bei der Fehmarnbeltquerung gehabt haben, obwohl wir uns alle einig waren, dass das Projekt sinnvoll ist. Alle waren sich im Klaren darüber, dass diese Fehmarnbeltquerung durchaus einen Sinn haben kann. Aber wir haben gemerkt, dass die ganzen sektoralen Interessen – die müssen ja auch berücksichtigt werden – immer wieder zu Klageverfahren geführt haben. Das ist der Kern; deshalb sagen wir: Das macht keinen Sinn. Das hat nur eine aufschiebende Wirkung, und wir kommen mit den Projekten nicht weiter. Meine Damen und Herren, zur Ehrlichkeit gehört auch: Irgendwo muss man die Verfahren verkürzen, wenn man die Planung beschleunigen will. Es erklärt sich von selbst: Gaspedal und Bremse gleichzeitig zu nutzen, führt zu nichts. Ich höre immer wieder, die Legalplanung sei ein alter Hut, das Hauptproblem liege im Fachkräftemangel, den wir ja wirklich haben. Aber es muss doch mittlerweile allen klar sein, dass es so nicht weitergeht. Von daher wünsche ich mir, dass uns entweder ein bisher geheim gehaltenes Recruitingverfahren offenbart wird, mit dem wir schnell weitere Fachkräfte finden, oder Vorschläge auf den Tisch kommen, wie wir auf anderem Wege im Infrastrukturbereich endlich schneller vorankommen; es sei denn, man will lieber mit den Schultern zucken und beim alten Verfahren bleiben. „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ funktioniert nicht. Wir müssen dann auch ehrlich sein, und wir müssen den Rücken gerade machen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Es wird Interessenvertreter geben, die das nicht schön finden. Aber man muss den Rücken gerade machen, damit in diesem Land endlich etwas vorangeht. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir als SSW stellen uns vor – da wird es wieder traditionell legalplanerisch –, dass der Bundestag oder in gewissen Fällen der Landtag die jeweiligen Projekte unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens beschließt. Damit wären dann tatsächlich Klagemöglichkeiten unterhalb der Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossenen Projekte an sich – und nur darum geht es – ausgeschlossen; das ist auch Ziel der Regelung. Es gäbe aber weiterhin die Möglichkeit rechtlicher Einwendungen und entsprechender individueller Klagen von Verbänden und Betroffenen. Die könnten weiterhin gegen einzelne Teile vorgehen; das ist gar keine Frage. Das kann natürlich dazu führen, dass an den Projekten weiter gefeilt wird. Das wird ganz klar weiterhin möglich sein, meine Damen und Herren. Allerdings ginge es bei diesen Klagen dann nur noch um die Art und Weise der Umsetzung des Projekts mit entsprechenden Ausgleichsmöglichkeiten und nicht mehr um das Projekt an sich. Genau da müssen wir hin, weil sonst werden wir nicht schneller. Ich habe es schon einmal gesagt, aber es bleibt eine Tatsache: Die ersten Planungen zum Ausbau der Bundesstraße 5 bei mir zu Hause stammen aus dem Jahr 1965. Die sind fast so alt wie ich. Das ist inzwischen 59 Jahre her, und wir sind immer (Lars Harms) noch nicht am Ende angekommen. In Hattstedt wird immer noch fleißig geklagt, und es werden immer noch fleißig Einwendungen eingereicht – nach 59 Jahren! Die Dänen bauen eine Autobahn in zwölf Jahren, dann sind sie damit durch, und wir schaffen es noch nicht einmal, eine Bundesstraßenumgehung irgendwie auf die Beine zu stellen, weil die Planungen eben so sind, wie sie sind. Übrigens, die Planungen zur Verlängerung der A 20 als Projekt zur Deutschen Einheit gehen auf das Jahr 1992 zurück. Das ist auch schon wieder 32 Jahre her. In Ostdeutschland wurde für diese Projekte die Legalplanung zugelassen. Dementsprechend ist die Infrastruktur dort schon Jahrzehnte Realität. Niemand würde behaupten, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine Natur mehr gibt, weil es da eine Autobahn gibt. Das ist nicht so. Natürlich ist dort ausgeglichen worden. Aber man hat die A 20 aufgrund der Legalplanung, die dort im Rahmen des Projekts zur Deutschen Einheit zulässig war, gebaut. Hier bei uns galt aber weiterhin das klassische Planungsrecht, und die A 20 ist hier nach drei Jahrzehnten immer noch ein Traum. Verzögerungen gehen nicht nur allen auf die Nerven – das sagte ja auch der Minister gerade schon –, sondern Verzögerungen verteuern auch den Prozess massiv. Am Ende zahlen das die Bürgerinnen und Bürger, kein anderer. Wir als Staat müssen dafür geradestehen, und die Bürgerinnen und Bürger, die Steuern entrichten, müssen für diese Verzögerungen geradestehen. Das ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht in Ordnung. (Beifall SSW und CDU) Ich habe gerade nur über Autobahnprojekte gesprochen, weil diese Beispiele so frappierend sind, dass man sie immer wieder anführen kann. Aber das gilt im Prinzip nicht nur für Straßen, das gilt auch für Häfen, das gilt für Schienenanbindungen, das gilt für Stromleitungen, das gilt von Wärmenetzen bis hin zu überregionalen Radwegenetzen. All das könnte man natürlich zentral planen und mit einem Beschluss unterlegen, sodass man schneller vorankommt. Das ist also nicht nur eine Frage von Autoinfrastruktur oder Fahrzeuginfrastruktur, sondern es geht auch um viele andere Sachen. Ich würde mich daher, ehrlich gesagt, wirklich über eine lebhafte Debatte aller drei vorliegenden Vorschläge im Ausschuss freuen. Es wäre mir natürlich ein besonderes Anliegen, die Umweltverbände zu hören, zu hören, was die Wirtschaftsverbände sich denken, und zu hören, was Juristinnen und Juristen sowie Planerinnen und Planer sagen; ganz klar. Es macht ja auch Sinn, dass wir das tun. Ich glaube aber, wir müssen davon wegkommen, immer von der Unmöglichkeit zu sprechen. Der Minister sprach gerade auch davon: Wenn wir das tun würden, hätten wir wieder Hemmnisse, das würde bei uns dann trotzdem nicht gehen, und in Dänemark sei alles besser, da würde das gehen. – Ja, stimmt, das ist so. In diesem Fall ist in Dänemark alles besser; das muss man ehrlicherweise sagen. Aber wir können natürlich Gesetze ändern. (Lukas Kilian [CDU]: Ja, aber das machen wir nicht!) Wir können natürlich die Gesetze so anpassen, dass es für uns passend ist. Das ist unser Ansinnen. Wir wollen weiterhin zulassen, dass Menschen, die von irgendwelchen Infrastrukturmaßnahmen beeinträchtigt sind, ihre Rechte geltend machen können; das ist doch gar keine Frage. Das muss natürlich entsprechend umgesetzt werden. Deswegen haben wir den Forderungskatalog in unserem Antrag aufgeführt. Aber sich hinzustellen und zu sagen: „Nach derzeitigem deutschen Recht wird das alles schwierig“, das reicht nicht. Wir sind als Parlament auch dafür da, das Recht zu ändern, wenn wir der Auffassung sind, dass ein anderes Recht für die Menschen da draußen besser ist. Das ist unser Job, und dafür sind wir gewählt worden. Deswegen glaube ich schon, dass wir hier viele Möglichkeiten haben. Meine Damen und Herren, die drei Vorschläge bilden eigentlich das Spektrum der Diskussion ab, nämlich an bestehenden Systemen ein bisschen zu pulen, an bestehenden Systemen etwas mehr zu pulen oder das ganze bestehende System komplett zu verändern. Ich fände es nicht schlecht, mit den Anzuhörenden darüber zu diskutieren. Ich fände es nicht schlecht, wenn wir uns darüber Gedanken machen würden, welchen Weg wir in Zukunft gehen wollen. Wir haben für uns entschieden: Wir wollen das System verändern, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Den Gesetzentwurf der Regierung befürworte ich durchaus; er macht es etwas leichter. Aber wir werden bei diesen Verfahren, die manchmal über 20 Jahre gehen, vier bis fünf Wochen sparen. Das ist nicht der große Wurf. Das haut uns nicht so richtig von der Platte. Deswegen müssen wir ernsthaft darüber diskutieren, ob wir wirklich so weitermachen wollen, uns selbst planungstechnisch im Weg zu stehen, oder ob wir bereit sind, jetzt wirklich am großen Rad zu drehen, meine Damen und Herren. 4670 Schleswig-Holsteinischer (Lars Harms) Deswegen glaube ich schon, dass wir die Planungsverfahren generell ganz anders angehen müssen. Wir müssen natürlich eine Bürgerbeteiligung vorschalten. Das hat übrigens auch sehr gut geklappt, als wir hier in Schleswig-Holstein seinerzeit die Stromleitung geplant haben. Das hat man aber in der deutschen Planung extra neu vorgeschaltet. Man hat extra einen Mehraufwand gemacht, um die Bürgerbeteiligung so zu gestalten, dass hinterher nicht so viele Klagen kommen. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern das war ein Gimmick, wenn man so will. Und es war klug, dass man das gemacht hat. Das immer zu machen und damit dann eine Planungssicherheit auszulösen, ist, glaube ich, der richtige Weg. Wie gesagt – noch einmal –: Es geht nicht darum, den Umweltschutz einzuschränken. Im Gegenteil: In Dänemark sind die Ausgleichsanforderungen wesentlich höher als bei uns. Dort wird gesagt: „Wir bauen eine Autobahn, und das führt zu mehr Umweltschutz.“ Das muss man sich mal reinziehen. Wir führen immer eine ganz andere Debatte, und diese Debatte ist definitiv Quatsch. (Vereinzelter Beifall SSW und CDU) Es ist eine Gestaltungsfrage, wie man es macht. Wenn man es richtig macht, dann kann man Infrastruktur umsetzen, und man kann gleichzeitig mehr Naturschutz generieren. Genau darum geht es: um eine vernünftige Planung, die wir neu aufsetzen, um mehr und frühzeitigere Bürgerbeteiligung, um besseren Umweltschutz und darum, dass wir gleichzeitig trotzdem in der Lage sind, Infrastrukturprojekte umzusetzen. Ich würde mich freuen, wenn wir aus den Ausschussberatungen herausgehen und alle in die gleiche Richtung marschieren. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat mich mit seinen Ausführungen an meine Rede vom letzten Herbst erinnert. (Martin Balasus [CDU]: So gut war der!) Ich hätte auch gerne so angesetzt; aber er hat das aufgegriffen, und das finde ich gut. Er sagte, das Gesetz sei kein Sturm, aber wir würden immer noch pusten. Ich hatte letztes Jahr im Herbst eine Rede zu diesem Planungsbeschleunigungsthema gehalten, die ich auch selbst ganz gut fand, weil sie so poetische Ansätze hatte. (Heiterkeit FDP und CDU – vereinzelter Beifall FDP und CDU) Diese Rede ging ungefähr so: Aus dem Sturm einer Ankündigung des Ministerpräsidenten, der bei einer Ministerpräsidentenkonferenz sagte: „Jetzt werden wir im Lande alles machen, was planungsbeschleunigungsmäßig möglich ist“, kommt man nach Hause, geht in sein Kabinett, und bei den ersten Gesprächen mit seinem Koalitionspartner ist da noch ein Wind. Dann geht man in die ersten Verhandlungen in seinem Arbeitskreis, und dann wird daraus ein Lüftchen. (Heiterkeit FDP und CDU) Dann macht man daraus etwas Konkretes: Man schreibt es in ein Gesetz. Und dann wird es ein Hauch. Und wenn dann mehr als ein Nichts dabei herauskommt, dann muss man schon zufrieden sein. – So verhält es sich mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier vorgelegt haben. Genauso verhält es sich damit. (Beifall FDP und SSW) Im Sturm der Ankündigungen gab es viele Dinge, die wir realisieren wollten: die gezielte gesetzliche Fixierung des überragenden öffentlichen Interesses auch im Landesstraßenrecht, die Einführung von Stichtagsregelungen, die Genehmigungsfiktion bei Zeitablauf, die Festlegung von Artenschutzstandards, materielle Präklusionsmöglichkeiten, Möglichkeiten von Legalplanung, die Ermöglichung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren bei kleineren Vorgaben. All das, meine Damen und Herren, hatten Sie sich vorgenommen. Und im Gesetzentwurf machen Sie jetzt was? (Lukas Kilian [CDU]: Wesentliche Teile davon!) Sie passen die landesrechtlichen Regelungen an die bundesrechtlichen Regelungen an. Das ist alles. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf FDP: Donnerwetter!) Und wenn der Minister darauf hinweist, in Berlin sei ja nicht viel gewonnen, dann muss ich dazu sagen: Lesen Sie mal die Einzelbegründung Ihres eigenen Gesetzentwurfes! Dort heißt es nämlich unter Nummer 2 a: „Harmonisierung mit der überwiegend gleichlautenden bundesrechtlichen Vorschrift des § 16a FStrG“, unter Buchstabe b: „analog zur … Anpassung des § 16a FStrG“, unter Num- (Dr. Bernd Buchholz) mer 3: „ähnelt dem Satz 3 der bundesrechtlichen Vorschrift des § 17 Absatz 1 FStrG“, unter Nummer 4: „Zwecks Harmonisierung mit der bundesrechtlichen Regelung des § 17 a Absatz 5 Satz 2 Fernstraßengesetz“, unter Nummer 7: „Die neue landesrechtliche Vorschrift des § 43 Absatz 1a StrWG entspricht der bundesrechtlichen Vorschrift des § 18f Absatz FStrG“. – Soll ich weitermachen? (Zurufe FDP, SPD und SSW: Ja!) Das ganze Gesetz ist die Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben des Bundesrechts. Das ist Ihre Leistung. (Zuruf CDU: Papperlapapp!) Darüber hinaus schaffen Sie keine einzige planungsbeschleunigende Regelung in diesem Land, keine einzige. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wissen Sie, Herr Kollege Madsen, ich mache Ihnen als Minister und auch Ihrer Koalition dies nicht zum Vorwurf. (Christopher Vogt [FDP]: Ich schon!) Denn – das sage ich jetzt einmal ganz offen –: Es geht uns ja in Berlin in der Tat nicht viel anders. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Vom Sturm des Koalitionsvertrages ist bis jetzt auch nur ein Hauch umgesetzt worden. Und der Grund dafür sitzt da drüben: Es ist Ihr Koalitionspartner, liebe CDU. (Beifall FDP und SSW – Unruhe – Glocke Präsidentin) Deshalb sage ich an der Stelle: All diese Dinge, die hier stehen, hätten wir gemeinsam längst realisiert.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, einen Moment, bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Freitagvormittag. Alle sind in munterer, fröhlicher Debattierlaune und freuen sich auf das Wochenende. Trotzdem bitte ich darum: Das Wort hat der Abgeordnete Buchholz. Hier vorne spielt die Musik, und die anderen hören bitte einigermaßen aufmerksam zu.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin, ich danke herzlich. Ich habe trotzdem das Gefühl, dass ich noch durchdringe. (Heiterkeit)
Beate Raudies
Ich wollte Sie unterstützen, Herr Abgeordneter.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich weiß das. Ich bedanke mich auch dafür. Aber ich sage mal: Ich habe nichts gegen eine muntere Debatte, bei der auch viel zurückkommt; denn in Wahrheit, meine Damen und Herren – das meine ich jetzt ganz ernst –, können wir es uns nicht mehr leisten, dass eine politische Kraft in Deutschland die Planungsbeschleunigung auf allen Ebenen massiv verhindert, und das sind die Grünen. (Beifall FDP und SSW) Das sind sie im Bund, und das sind sie im Land. Und wer das nicht ausspricht, meine Damen und Herren, der macht sich fahrlässig schuldig. Er macht sich schuldig, weil wir keine neuen Regelungen zustande bekommen. Das ist die ganze Realität, das ist die ganze Wahrheit. Und da geht es nicht um Umweltverbände und anderes, sondern da geht es um politische Haltungen zur Planungsbeschleunigung. Es geht darum, dass die berühmten 50, 60 Jahre, von denen der Minister sprach – auch Lars Harms erwähnte das –, nicht akzeptabel sind. Da muss man mal über bestimmte Schatten springen. Das haben die Grünen bis heute nicht geschafft. Im Gegenteil: Wo haben Sie denn bei den Themen, die Sie zu Recht ansprechen – A 23, A 20 im Land –, Ihren Koalitionspartner an Ihrer Seite für die gemeinsamen Bundesratsinitiativen? Wo ist denn die Gemeinsamkeit, mit der Sie diese Projekte vorantreiben wollen? Die gibt es in Wahrheit nicht. (Zuruf CDU) – Nein, die gibt es nicht. Der Bundeswirtschaftsminister hintertreibt im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung die Einstufung der A 23. (Tobias Koch [CDU]: Wir haben unser Einvernehmen erklärt als Koalition!)
Dr. Bernd Buchholz FDP
Kollege Koch, machen Sie doch! Legen Sie doch vor! Legen Sie doch die gemeinsame Bundesratsinitiative vor, mit der Sie hier zeigen, dass Sie das überragende öffentliche Interesse für den Ausbau der A 23 wollen. Legen Sie das vor! 4672 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP und SSW) Dass Ihr Minister alleine mal eben eine Protokollerklärung abgeben kann, das ist unbenommen. Dass Sie als Koalition tatsächlich dafür einstehen, das wollen wir hier erleben. Und das erleben wir nicht, weil es diese Übereinstimmung nicht gibt. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Sie hätten die Mehrheit in diesem Hause; Sie nutzen sie nicht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt es dabei: In dem Antrag der FDP stehen all die Dinge noch einmal, die auch im Koalitionsvertrag in Berlin stehen. Das sind die Dinge, die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 aufgelistet sind und die wir endlich umsetzen müssen. Ich will gerne im Ausschuss beraten, wie wir in die Landesgesetze die entsprechenden Regelungen hineinbekommen. Aber ich sage Ihnen: Ich habe wenig Hoffnung, wenn ich den vorgestern verteilten neuesten Bericht zum Normenscreening dieser Landesregierung lese. Dort lese ich zum Beispiel: „Im Rahmen einer vom MWVATT geleiteten, ressortübergreifenden Unterarbeitsgruppe wurde ein entsprechender Regelungsentwurf, der in der Gesetzesbegründung zum einen den Ausnahmecharakter der Regelung hervorhebt und zum anderen Kriterien für die Ermittlung der besonders hohen Bedeutung des Vorhabens transparent macht, geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass zum jetzigen Stand noch kein konkretes Landesstraßenneu- oder -ausbauvorhaben vorliegt, das für eine Einstufung als im überragenden öffentlichen Interesse liegend geeignet wäre.“ (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Meinen Sie das ernst, meine Damen und Herren? Ich gehe mit Ihnen allen in Ihre Wahlkreise, und ich erkläre in allen Ihren Wahlkreisen, dass für das konkrete Landesstraßenprojekt (Heiterkeit Uta Wentzel [CDU]) diese Landesregierung kein überragendes öffentliches Interesse sieht. Das machen wir gemeinsam. Wir gehen gerne gemeinsam hin. Dass Sie vor Ort ausgebuht werden, überlasse ich dann Ihnen. Das ist doch nicht Ihr Ernst! Natürlich gibt es Landesstraßenprojekte, von denen man sagen kann: Hier besteht ein überragendes öffentliches Interesse, weil es um Zuwegungen von Bundesstraßenprojekten geht oder weil es darum geht, dass rund um Northvolt bestimmte Landesstraßen ausgebaut werden sollen. Das ist kein überragendes öffentliches Interesse? Natürlich haben Sie Möglichkeiten, auch mit Stichtagsregelungen im Landesrecht zu arbeiten. Wir haben beim LNG-Importterminal ja gezeigt, wie es geht. Im Landesrecht haben wir das LNG-Importterminal realisiert: durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn, durch Stichtagsregelungen. All das kommt bei Ihnen nicht vor. Ich sage Ihnen: Wenn Sie sich an dieser Stelle im Lande nicht bewegen, dann können Sie so viel nach Berlin zeigen, wie Sie wollen: Sie sitzen selber in demselben Dilemma. Sie bringen es nicht voran, weil Sie nicht genügend Gemeinsamkeiten in Ihrer Koalition zustande bringen. (Beifall FDP und SSW) Das Thema Legalplanung, Kollege Harms, treibt mich um. Ich bin ein Verfechter dieses Instruments. Und ich habe es als Minister auch selbst versucht. Das sogenannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – schon der Name ist scheußlich –, in das wir in der letzten Legislaturperiode mit viel Mühe den zweispurigen Ausbau von Niebüll–Klanxbüll als Schienenweg reingebracht haben, hat uns ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission eingebracht – mit dem Ergebnis, dass das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgehoben werden musste, obwohl wir darin vorgesehen hatten, dass nicht nur eine Verfassungsklage, sondern eine davorliegende verwaltungsgerichtliche Klage möglich gewesen wäre. Das Vertragsverletzungsverfahren sagt: Nein, das sei trotzdem eine unzulässige Verkürzung des Rechtsweges, die gegen europäisches Recht verstößt. Ich befürchte – ich wünsche es mir nicht –, Kollege Harms, dass auf dieser Basis auch in Dänemark demnächst die entsprechenden Verfahren einmal von der EU-Kommission angeguckt werden. Das europäische Recht ist an dieser Stelle wahnsinnig strikt, wenn es um die Rechtsschutzgarantien geht. Deshalb ist das Instrument der Legalplanung tatsächlich nur nutzbar, wenn man auf diesen Kanon der Rechtsklagemöglichkeiten tatsächlich abstellt. Ich glaube, dass es möglich ist. Ich glaube, dass wir es machen sollten. Ich glaube, dass wir an vielen Stellen dadurch aber auch dieses Haus zum Beispiel in eine viel größere Verantwortung bringen als vorher; denn wir müssen dann hier im Einzelnen prüfen, was eine Planfeststellungsbehörde prüfen (Dr. Bernd Buchholz) müsste, und das ist richtig viel Arbeit. Dass ein Parlament in seinen Unterausschüssen das kann, ist nicht unbedingt gesagt. Das ist im Folketing in Dänemark ja durchaus auch eine schwierige Aufgabe. Aber sie ist lösbar. Hinzu kommt das, was der Kollege Harms angesprochen hat. Er hat gesagt: Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist viel gewonnen. – Ich bin sehr dafür, dass wir die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich einführen. Aber ich habe große Zweifel, dass die Unterschiede zwischen Dänemark und Deutschland auf diese frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen sind. Es gibt in Dänemark, was zum Beispiel den Fehmarnbelt angeht, keine Fundamentalopposition; die gab es auch nicht. Als der damalige Minister in Rødby vorgestellt hat, wie sie dort die Fabrikhallen planen, sagte er zu mir: Guck dir das an! Das ist ein FFH-Gebiet. Dort bauen wir die Fabrik hin, und zwar in Abstimmung mit unseren Naturschutzverbänden, weil wir ihnen versprochen haben, dass das FFH-Gebiet, wenn die Fabrik nicht mehr gebraucht wird, dort wieder hinkommt. – Das ist mit dänischen Naturschutzverbänden möglich. Ich würde das gerne einmal mit dem BUND und dem NABU in Schleswig-Holstein besprechen, die, was Autobahnprojekte angeht, in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode in einer absoluten Fundamentalopposition gewesen sind. Sie wollen diesen Autobahnbau nicht. Das ist ihr gutes Recht. Aber daran ändert eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nichts. Meine Damen und Herren, die Anstrengungen zur Planungsbeschleunigung müssen auf allen Ebenen verstärkt werden. Das gilt auch für Berlin. Ich sage das ausdrücklich. Ich sage auch, dass sich die Koalition dort in Berlin und gerade die Grünen bewegen müssen, damit wir hierbei tatsächlich Bewegung bekommen. Aber es gilt auch für Kiel. Vollmundige Ankündigungen nach Ministerpräsidentenkonferenzen, die hinterher nicht umgesetzt werden, sorgen auch dafür, dass die Leute nicht mehr glauben, dass wir zu Problemlösungen in der Lage sind. Das ist schlecht für die Demokratie, meine Damen und Herren. Deshalb ist Umsetzung der vollmundigen Ankündigungen so dringend erforderlich. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Lukas Kilian.
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Gutes Regieren geht wie folgt: Man prüft Möglichkeiten. Man macht Vorschläge. Man sucht Mehrheiten. Und dann setzt man um. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, dann fangt doch mal an damit!) Das ist ein schöner Unterschied zwischen Kiel und Berlin, zwischen Schwarz-Grün und der Ampel. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Planungsverfahren beschleunigen wollen. Die Landesregierung hat daher ein Normenscreening durchgeführt und sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht Beschleunigungspotenziale gefunden. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das Ergebnis wurde im „Zwischenbericht der Landesregierung Schleswig-Holstein über den Umsetzungsstand der im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotenziale“ vorgestellt. Das ist ein knackiger Name. Als der Bericht im Landtag vorgestellt wurde, kritisierte der Kollege Dr. Buchholz – er sprach eben schon von seiner Luftikusrede –, dass die Maßnahmen schon alle im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten worden seien. Der Bund sei schon längst auf dem Weg. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Kollege Dr. Buchholz damals auch die Ampel kritisierte. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Habe ich vorhin auch gemacht, übrigens!) Er sagte – ich zitiere –: „… ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass ich auch total unzufrieden darüber bin, dass in der Ampel in Berlin … diese Regelungen, die alle im Koalitionsvertrag drinstehen, bisher nicht realisiert wurden.“ (Beifall FDP und vereinzelt SSW – Zuruf SPD) Dieses Zitat vom 24. November 2023, meine Damen und Herren, ist heute noch aktuell, und Sie haben es in Ihrer Rede auch erwähnt. Ich freue mich, dass die SPD mir auch zuruft: Ja, das ist doch heute auch noch aktuell. – Ja, das ist ein Problem. Das ist kein guter Zustand. 4674 Schleswig-Holsteinischer (Lukas Kilian) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber das ist so aktuell für Euch wie für uns!) Ich erlaube mir noch einmal auf die damalige Debatte zu verweisen; denn gleich zu Beginn meiner Rede hielt es den Kollegen Dr. Bernd Buchholz nicht am Platz, und er stellte mir eine Zwischenfrage. Er sagte: Herr Kollege Kilian, stimmen Sie mir zu, dass wir für all die Maßnahmen in diesem Haus eine Mehrheit hätten, die Sie in der Koalition nicht haben, und es deshalb nicht zu einer Umsetzung kommen wird? (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Ich habe nicht mich zitiert, sondern den Kollegen Bernd Buchholz. Aber meine Antwort zitiere ich, weil sie so kurz war. (Zurufe: Ah!) Ich antwortete: Nein, denn wir haben eine Mehrheit für diese Maßnahmen. – Und mit dieser Mehrheit werden wir heute Planungsbeschleunigung im Land umsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gesetzentwurf liegt heute vor: Schwarz-Grün beschleunigt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir werden Kampfmittelräumungen, archäologische Untersuchungen und Bergungen früher starten. Gerade die Kampfmittelräumungen – alle, die sich im Land mit Baugeschehen beschäftigen, wissen das; das ist bei privaten Häusern so, aber natürlich auch bei Straßen- und Wegeprojekten – führen oft zu langen Wartezeiten. Wir haben schon die Personalstrukturen aufgestockt, und jetzt dürfen die Kampfmittelräumungen auch frühzeitig beginnen. Das spart Zeit, das ist gut so. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir Regelungen gehabt, man kann sich gar nicht vorstellen, wie verrückt die waren: Für eine Straße, die durch eine Naturkatastrophe zerstört wurde, mussten wir im Wiederaufbau im Zweifel ein Planfeststellungsverfahren durchführen, also für die Errichtung von etwas, was eigentlich schon da war. – Weg damit! Kein Planfeststellungsbeschluss mehr im Zuge eines Wiederaufbaus einer Straße nach einer Naturkatastrophe. Wer eine zerstörte Straße wieder aufbaut, der braucht alle Möglichkeiten der Beschleunigung. Wir geben sie frei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir den Wegfall des Erörterungstermins – Herr Dr. Buchholz, Sie fragten gerade danach, was mit den Erörterungsterminen sei – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nö!) beim Bau von Gemeinde‑, Kreis‑ oder Landesstraßen durch den Einsatz von Plangenehmigungsverfahren statt eines Planfeststellungsverfahrens. Ein Plangenehmigungsverfahren geht viel schneller, ist viel besser, und deswegen machen wir das. Mein Fazit: kürzer, straffer und schöner. (Beifall CDU) Neu und richtig gut – Sie wissen, ich bin Jurist – ist der § 40 g Straßen- und Wegegesetz mit der Überschrift Rechtsbehelfe. Er lautet: „Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Landesstraßen hat keine aufschiebende Wirkung.“ Für Nichtjuristen kurz auf Deutsch: Der neue § 40 g heißt Vorfahrt für Landesstraßen. Hier sparen wir Jahre. (Beifall CDU) Der nächste Meilenstein – auch das wurde gerade in der Rede angesprochen –: die vorzeitige Besitzeinweisung in das Grundstück eines Dritten. Auf Nichtjuristendeutsch: Bauarbeiten können schon sehr viel früher beginnen. Auch das ist sehr gut. Viele hätten es Schwarz-Grün nicht zugetraut, aber auch das machen wir: Im Landesnaturschutzgesetz wird die materielle Präklusion wieder eingeführt. § 19 Absatz 9 Landesnaturschutzgesetz zeigt, dass Schwarz-Grün wirkt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen aktiven Umwelt‑ und Naturschutz, aber wir wollen ihn eben nicht als Instrument, das noch Jahre später Bauvorhaben blockieren kann. Deswegen freue ich mich auf diese Änderung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie dürfen das aber nicht verwechseln. Die Bundesregierung entlassen wir deshalb nicht aus ihrer Pflicht. Es gilt immer noch § 39 Bundesnaturschutzgesetz und so weiter und so weiter. Ein einmal gefundener leerer Adlerhorst – das wäre etwas, (Lukas Kilian) was die Koalition auf Bundesebene ändern müsste. Wir ändern das, was wir auf Landesebene tun können. Deshalb schließe ich mich eindeutig an die Kritik an, dass im Bund auch etwas passieren muss. (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Denn Einwände, die nicht bereits vor einer bestimmten Frist im Widerspruchsverfahren erhoben wurden, sollten im Klageverfahren auch nicht mehr geltend gemacht werden können – egal ob Bundes‑ oder Landesrecht. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dann schauen wir in die Anlage 1 des LandesUVP-Gesetzes. Die wird erweitert. Zukünftig soll bei Neubau und Änderung sowie Ausbau von straßenbegleitenden Rad‑ und Gehwegen bis zu fünf Kilometern in weiten Teilen eine standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Wissen Sie was, wissen Sie, wen das entlastet? – Gemeinden und Kreise, die für solche Kleinstmaßnahmen wahnsinnige Maßnahmen und Gutachten machen mussten. Nein, auch hier machen wir es schlank. Wir brauchen keine langwierigen Gutachten, wir brauchen diese Umweltverträglichkeitsprüfungen im Vorfeld nicht. Deswegen beschleunigen wir auch dort, wo wir es können. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich sage es Ihnen klar – der Minister hat es schon gesagt –: Es ist nicht so, dass deswegen mit einem Mal alles ganz schnell gehen wird, weil wir in Schleswig-Holstein nicht allein sind, sondern es gibt noch Bundesrecht, und es gibt noch Unionsrecht. Da, wo Bundesrecht oder Unionsrecht im Weg stehen, müssen andere ihre Hausaufgaben machen. Das Gute ist, man hat sich diese Hausaufgaben bereits selbst ins Stammbuch geschrieben, man weiß ja, was zu erledigen ist. Herr Kollege Dr. Buchholz, ich kann mir vorstellen, wie es in Ihnen kocht. Sie haben es in den Ampelkoalitionsvertrag selbst mit reingeschrieben. Wenn Sie jetzt hier sitzen und sich anhören müssen, dass diejenigen, denen Sie das ins Stammbuch geschrieben haben, ihre Arbeit nicht machen, würde mich das auch nerven. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber diese Hausaufgaben müssen gemacht werden. Ich hoffe sehr, dass die Ampel die Kraft findet, den besten Teil ihres Koalitionsvertrages umzusetzen. Gerade in Zeiten klammer Kassen kann man so Dinge voranbringen, ohne Geld auszugeben. Langfristig bringt uns dies wieder mehr Power für das Wesentliche. Apropos Power für das Wesentliche: Zum Antrag des SSW muss ich feststellen, dass auch ich ein großer Fan von Legalplanungen bin. Dort, wo wir mit Legalplanungen Dinge verbessern können, sollten wir es tun. Die Lösung des Problems ist aber nicht so einfach, wie in Ihrem Antrag beschrieben, weil es woanders andere Rechtsschutzmöglichkeiten gibt. Wenn wir nur die Verfassungsbeschwerde hätten, dann würde es scheitern. Beim Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist es gescheitert. Das darf uns nicht noch einmal passieren. Denn wenn wir mit einem Gesetz zur Beschleunigung eine neue Angriffsmöglichkeit bieten, die das Ganze dann noch mehr verlängert, dann haben wir alle mit Zitronen gehandelt. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb müssen wir uns Ihren Vorschlag ganz genau angucken und uns gemeinsam die Köpfe darüber zerbrechen, wie wir dort zu einer guten, der besten Lösung kommen. Eins zu eins übernehmen werden wir das wahrscheinlich nicht. Zum Antrag der FDP. Ihr Antrag sagt es sehr deutlich – er ist mir irgendwie ein bisschen sympathisch –: Der Bund muss bei diesem Thema zum Jagen getragen werden. Aber wer schon auf dem Weg zur Beschleunigung ausbremst, der scheint ein größeres Problem zu haben. Dem scheint nichts daran zu liegen, das Thema Beschleunigungsprojekt richtig mit Vollgas anzugehen. Ich glaube – wir können gern im Ausschuss auch darüber reden –: Schwarz-Grün wirkt. SchwarzGrün ist sehr wirkmächtig. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Ampel in Berlin einzig und allein darauf wartet, dass wir im Wirtschaftsausschuss dieses Hohen Hauses sagen: „Bitte, liebe Ampel, die FDP hat das hier beantragt, jetzt macht das doch wirklich mal!“, und dass sie dann endlich anfangen. Aber wenn Sie meinen, dass das hilft, nehmen wir auch Ihren Antrag gern mit in den Wirtschaftsausschuss, um über ihn dort zu beraten. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der andere Vorschlag, den Sie gemacht haben, dass wir unabgestimmte Regelungen machen: weil Berlin pennt, sollen wir vorangehen, und dann führen wir in Deutschland unterschiedliche Stichtagsregelungen und Ähnliches ein. Dazu muss ich sagen: Da wäre ich kritisch. Denn dann wird das dazu 4676 Schleswig-Holsteinischer (Lukas Kilian) führen, dass wir den Bund überholen, er aber vielleicht auch irgendwann anfängt, seine Hausaufgaben zu erledigen. Es sei denn, Sie haben ein anderes Wissen und können sagen, da kommt sowieso nichts mehr, dann sollten wir uns wirklich darum kümmern. Aber ansonsten macht es keinen Sinn, auf zwei staatlichen Ebenen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten das gleiche Problem zu bearbeiten, was eigentlich einer für alle lösen könnte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Abgeordneten Buchholz eine Zwischenfrage?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Kollege Kilian, sind Sie bereit einzuräumen, dass das Vorpreschen des Landes Schleswig-Holstein bei Regelungen für das LNG-Importterminal ein wichtiges prototypisches Vorgehen war, das den Bund später dazu veranlasst hat, seine Gesetzgebung entsprechend zu ändern, und dass es deshalb hochsinnvoll ist, wenn einzelne Bundesländer auch einmal mutig vorangehen? – Mich freut es sehr, dass Sie den vorbildlichen Charakter von Schleswig-Holsteins Politik und die positiven Auswirkungen auf die Bundespolitik darstellen. Ich bezweifle allerdings, dass der Zustand, in dem sich die Ampelkoalition befindet, einen derartigen Impuls überhaupt noch verträgt. Ich habe das Gefühl – mir wurde ja gesagt, ich dürfte jetzt nichts über irgendwelche Krankheitsbilder sagen –, dass man eine Ohnmacht nicht dadurch auflösen kann, dass man von außen schubst und rüttelt. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Planungsbeschleunigung machen wir das, was wir im Land tun können und geben Gas. Ich freue mich auf die kommenden Jahre. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Planungsbeschleunigung ist aktuell in aller Munde. Gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse, weil der Klimawandel unsere Lebensgrundlagen bedroht. Im Bereich kritischer Infrastruktur, also für einige wenige ausgewählte Bereiche, sehen wir eine außergewöhnliche Dringlichkeit und ein überragendes öffentliches Interesse. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ehrlicherweise – das möchte ich einmal sagen – ist in den letzten Jahren bezüglich Planungsbeschleunigung und Transformation seitens des Bundes und seitens des Bundeswirtschaftsministeriums aus unserer Sicht natürlich sehr, sehr viel passiert und auch deutlich mehr als in allen Koalitionen vorher. Gucken wir uns nur einmal den Ausbau der Windkraft an. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Marc Timmer [SPD]) Wir haben uns hier in Schleswig-Holstein darauf verständigt, im Laufe dieser Legislaturperiode ein Normenscreening durchzuführen. Das haben wir mehrmals gehört. Dadurch sollen bestehende Regelungen überprüft und mögliche Beschleunigungspotenziale auch bei uns hier im Land identifiziert werden. Der Bericht des Normenscreenings ist von der Landesregierung im letzten Jahr vorgelegt worden. Auch darüber haben wir schon gesprochen. Der jetzige Gesetzentwurf zur Beschleunigung ist logischerweise die Konsequenz aus diesem Bericht, denn die Potenziale auch in unserem Land lassen sich eben nur heben, wenn man sie nicht nur erkennt, sondern auch umsetzt. Ein erster Teil der Ansätze zur Beschleunigung wird mit diesem Gesetzentwurf daher erledigt. Wir stehen vor einer gewaltigen Transformation, wahrscheinlich der größten, vor der die Menschheit jemals stand. Wir müssen die Emissionen von CO 2 in allen Sektoren – in allen Sektoren! – schnellstmöglich reduzieren. Auch dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag in diesem Land verständigt: Wir wollen bis 2040 klimaneutrales Industrieland werden. Das ist die Zielmarke, um die es geht. Damit diese Transformation gelingt, benötigen wir eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. Damit Verfahren zügiger geplant und umgesetzt werden können, müssen wir Bürokratiehürden abbauen (Silke Backsen) und auch Planungsbeschleunigung in den Fokus nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die konkreten Ziele des Entwurfs sind – wir haben es gerade auch vom Minister und vom Kollegen Kilian gehört, ich sage es aber gern noch einmal – eine effizientere Gestaltung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Straßenbereich. Kollege Kilian hat gerade schon einmal erwähnt, was es für die Gemeinden und Kreise an Entlastung bedeutet. Ich finde das einen sehr wichtigen Punkt. (Lukas Kilian [CDU]: Ich auch!) – Danke. – Die Beschleunigung beim Neu- und Ausbau von kürzeren straßenbegleitenden Radwegen bedeutet auch: In weiten Teilen soll dort eine standortbezogene Umweltverträglichkeitsvorprüfung entfallen. Das hört sich so klein an, ist aber in der Auswirkung letztendlich groß und bringt einen Beschleunigungsschub. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch das hat mein Kollege schon gesagt: Vorhabenträger können vor einem Planfeststellungsbeschluss zusätzliche Vorarbeiten machen. Es geht besonders um die Kampfmittel und die archäologischen Artefakte. Auch hier können in bestimmten Fällen die Bauarbeiten schon vorzeitig beginnen. Auch das ist ein Punkt, den wir schon öfter gehört haben, der zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Wir haben bisher in Schleswig-Holstein als Energiewendeland Nummer eins aus unserer Sicht bewiesen, dass wir zum Beispiel bei Windkraft mit hohen Naturschutzstandards und unter aktiver Beteiligung und Akzeptanz der Bevölkerung bauen können. Wir sind doch eigentlich Vorreiter in diesem Bereich und haben bewiesen, dass es geht. Dies gilt auch für den Ausbau der Stromnetze und der Leitungen. Auch hier sind wir Vorreiter, was die frühe Bürger_innenbeteiligung angeht. Ich lasse es nicht stehen, dass wir das nicht tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lukas Kilian [CDU]) Wir brauchen genau deshalb, weil es schwierig ist, feste Verfahren und Regeln. Wir brauchen auch immer eine Abwägung aller Interessen. Es ist aber auch richtig, dass man Regelwerke von Zeit zu Zeit überprüfen muss und an veränderte Bedürfnisse und veränderte Rahmenbedingungen einer Gesellschaft anpasst. Auch dies tun wir. Hier ist der vorliegende Entwurf ein richtiger erster Schritt. Ich begrüße das schnelle Engagement der Landesregierung in diesem Punkt ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben einen Anfang gemacht. Weitere Punkte werden folgen, auch das hat der Minister schon angekündigt. Wir unterstützen dies ausdrücklich. Es bleibt aus meiner Sicht jedoch auch richtig, eine Formulierung wie etwa die des überragenden öffentlichen Interesses nicht leichtfertig zu verwenden und auf jedes Projekt anzuwenden, weil sie dann eben ihre Bedeutung verliert. Planungsbeschleunigung – ich sagte es gerade – ist aktuell wirklich in aller Munde. Wir müssen aber auch erkennen, dass eine Abwägung bestimmter Interessen wichtig ist und dass wir eben so, wie wir jeden Euro nur einmal ausgeben können, auch jeden Quadratmeter Fläche nur einmal nutzen und nur einmal versiegeln können. Fläche ist ein kostbares Gut, und wir alle haben Ansprüche, manchmal sehr individuelle. Da muss man sich auch einmal an die eigene Nase fassen und überlegen: Was benötigen wir eigentlich an Fläche und wo denken wir, dass da auch ein großes Interesse ist? – Das gilt es abzuwägen. Wenn wir alle immer von den Menschen vor Ort reden und diese mitnehmen wollen, können wir doch nicht gerade deren Bedürfnisse immer als das größte Problem darstellen, sondern wir müssen Lösungen finden und Bürger_innen rechtzeitig beteiligen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun kommt natürlich noch ein kleiner grüner Aspekt. Wenn wir die verschiedenen Dinge gegeneinander abwägen und abwägen müssen, müssen wir auch für die Natur, für unsere Lebensgrundlagen und die biologische Vielfalt sprechen. Großprojekte stehen auch immer für einen Eingriff in die Natur. Bestehende Gesetzgebungen zum Naturschutz dürfen aus unserer Sicht nicht ausgehöhlt werden. Das ist unsere Verantwortung. Nicht ohne Grund haben wir dies im Grundgesetz verankert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lukas Kilian [CDU]) Wenn wir also gemeinsam diskutieren wollen, was von überragendem öffentlichen Interesse ist, sprechen wir doch aus meiner Sicht gerne einmal über den beschleunigten Ausbau von Naturschutzgebieten oder von Ausgleichsflächen. Schnelligkeit darf aus unserer Sicht nicht zum Selbstzweck werden. Am Ende muss es uns um den Klimaschutz und um 4678 Schleswig-Holsteinischer (Silke Backsen) den Erhalt der biologischen Vielfalt gehen – Hand in Hand. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Kianusch Stender das Wort.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine letzte Chefin bevor ich hier in den Landtag kam – übrigens CDU-Mittglied – hat mich sehr geprägt, was das Thema staatliche Prozesse angeht. Sie hat früher in der freien Wirtschaft gearbeitet (Christopher Vogt [FDP]: Angela Merkel?) und ist dann in die Kieler Stadtverwaltung gewechselt. Als ich sie gefragt habe, warum sie gerade diesen Schritt gegangen ist, war ich von der Antwort sehr beeindruckt, denn sie sagte mir, dass sie das aus Überzeugung und für unsere Demokratie tue. Das ist der springende Punkt auch in dieser Debatte: Der Staat muss funktionieren. Die Menschen müssen Vertrauen haben, dass sich der Staat um ihre Probleme kümmert, vor allem aber, dass er die absoluten Basics der staatlichen Verantwortung gebacken kriegt. (Beifall SPD, Lukas Kilian [CDU], Anette Röttger [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dazu gehört, dass man nicht erst in zwei Monaten einen Termin für die Erneuerung vom Personalausweis bekommt und dass die Onlinebeantragung funktioniert. Dazu gehört, dass Züge so verlässlich fahren, dass man sie als adäquates Fortbewegungsmittel in Betracht ziehen kann. Dazu gehört, dass eine Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage nicht sechs Jahre, sondern sechs Monate dauert. Dazu gehört, dass der Bau einer Straße nicht zehn Jahre und länger dauern darf. Wenn wir wollen, dass Menschen wieder ein größeres Vertrauen in Politik haben – wir haben erst am Mittwoch darüber gesprochen –, dann müssen solche elementaren Verwaltungsabläufe funktionieren und ein Gestaltungswille von uns muss umsetzbar sein. Wenn wir das nicht schaffen, trägt das ein Stück weit dazu bei, dass sich Menschen vom Staat abwenden, dass sie das Vertrauen in Institutionen verlieren, dass sie sich von der Demokratie abwenden und dass sie sich Staatsformen zuwenden, wo so ein Abwägungsprozess, der trotz allem bei Infrastrukturvorhaben erhalten bleiben muss, nicht mehr möglich ist. Ich will das nicht, und ich merke auch in den bisherigen Reden hier im Haus: Darüber herrscht Einigkeit. Im Bund haben wir mittlerweile vier Bürokratieentlastungsgesetze auf den Weg gebracht. Das klingt viel, und da steht auch eine Menge Sachen drin, aber natürlich – da gebe ich Ihnen völlig recht – gibt es noch eine lange Liste mit Dingen, die man verbessern kann. Ich habe diese Woche mitbekommen, dass Ulf Kämpfer als Kieler Oberbürgermeister seine Mitarbeitenden gebeten hat, ihm Vorschläge zu senden, was man an bürokratischen Hürden in der Kieler Stadtverwaltung abbauen könnte. (Zurufe CDU) Denn die Leute aus den Fachbereichen sind die Praktiker, die im Arbeitsalltag mit genau diesen Hürden konfrontiert sind. Ulf Kämpfer hat 240 Rückmeldungen aus seiner Verwaltung bekommen, die nun von einem Team abgearbeitet werden. Auf dem Sommerempfang des UV Kiel am Mittwoch hat er angekündigt, dass er noch in diesem Sommer genau dasselbe mit Unternehmen vorhat. Sie werden auch angeschrieben und sollen Vorschläge machen, was man vereinfachen könnte. (Beifall SPD – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Jeder von uns, der mit Vereinen, Verbänden und Unternehmen in den Austausch geht, kennt das doch: Da ist die Rede von zu hohen Hürden, zu langen Planungs- und Genehmigungsverfahren, von zu viel zeitfressender Bürokratie – alle sagen das. Deshalb ist der Deutschland-Pakt, der Bund-Länder-Pakt für Planungs‑, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, so ein wichtiger Meilenstein. Der neue Gebäudetyp E ermöglicht schnelleres und einfacheres Bauen. Einmal erteilte Typgenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen bekommen nun bundesweit Gültigkeit. Landesbehörden sollen Zugang zu KI-basierten Programmen bekommen, die prüfen können, ob Unterlagen vollständig vorliegen und ob ein Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Ein Punkt, den ich sehr wichtig finde, der aber leider noch eine Schleife im Verfahren dreht, sind die schnellere Genehmigung von Schwerlasttransporten und der Einsatz von zivilen Begleitfahrzeugen, um (Kianusch Stender) die Kapazitäten der Polizei zu schonen. Da hätte ich gern einmal die Dithmarschen-Geschwindigkeit umgesetzt. (Beifall SPD) Das Thema Stichtagsregelung ist wichtig, also der Tag, an dem eine Behörde keine Nachforderungen mehr stellen oder weitere Gutachten verlangen kann, sondern auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen entscheiden soll. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es eine solche Stichtagsregelung schon, zum Beispiel für Windräder. Minister Madsen, Bund und Länder schreiten beide zügig voran. Die aktuelle Gesamtbilanz der Umsetzung mit Stand vom 5. Juni 2024 – ich habe es eben noch einmal nachgeschaut – besagt, dass rund 80 Prozent der Aufträge aus dem Pakt begonnen wurden, ein Drittel wurde bereits umgesetzt. Wenn man einmal schaut, wie viel zwischen Bund und Ländern in einem halben Jahr geschafft wurde, ist das ganz ordentlich. Herr Minister, wie viele von diesen Fortschritten bisher im Land und wie viele im Bund umgesetzt wurden, da kommt es ein bisschen darauf an, wen man fragt. Ihre Ministerkollegen in den anderen Ländern haben sich deutlich positiver gegenüber der Arbeit in Berlin geäußert und gesagt, dass man nun eine deutlich beschleunigungsfreundlichere Bundesregierung als Partner habe als in den 16 Jahren CDU davor. (Christopher Vogt [FDP]: Das stimmt! – Lukas Kilian [CDU]: Gesetzesänderungen!) Uns ist wichtig: Die ganzen Planungsbeschleunigungsmaßnahmen sind keine Brechstange zulasten berechtigter Prüfverfahren, die wir in den letzten Jahrzehnten etabliert haben. Denn diese haben an ganz vielen Stellen eine wichtige Funktion und schützen unsere Interessen. Es geht nicht darum, mit einer Legalplanung zum Beispiel das Verbandsklagerecht auszuhebeln. (Beifall SSW) Wenn ich zum Beispiel an die wichtige Arbeit der Naturschutzverbände denke, dann bin ich froh, dass wir Institutionen haben, die bei der Biodiversitätskrise ein extra Auge auf staatliches Handeln haben. (Beifall SPD und SSW) Vor allem: Planungsbeschleunigung liegt auch im Interesse der Biodiversität. Der Klimawandel ist die größte Bedrohung für Tier- und Pflanzenarten. Erneuerbare Energien, energetisches und rohstoffärmeres Bauen und viele der Punkte, über die ich vorhin gesprochen habe, tragen zum Aufhalten des Klimawandels bei. Der Geist des Bund-LänderPakts greift auch hier den Arten- und Umweltschutz in richtiger Weise auf. Es soll ein Onlineportal aufgebaut werden, das sicherstellen kann, dass nicht jedes Unternehmen, das ein Windrad errichten will, Daten neu einreichen muss, wenn sie schon aus einem anderen Projekt vorliegen. Von solchen Initiativen können wir noch viele weitere umsetzen. Damit helfen wir dem Klima, der Biodiversität und der Planungsbeschleunigung, ohne sie gegeneinander auszuspielen. Das würde ich mir in dieser Debatte ein bisschen mehr wünschen. (Beifall SPD) Ich würde mir auch wünschen, dass wir in Deutschland eine ehrliche gesellschaftliche Debatte darüber führen, wo wir regulieren und wo wir es auch einmal lassen, dass wir jede mögliche individuelle Fehlleistung durch Gesetze absichern und versuchen, das zu regulieren. (Rasmus Vöge [CDU]: Das sind ja ganz neue Töne!) Es ist gut, dass sich auch Schleswig-Holstein mit dem Gesetzentwurf einbringt, aber ich hoffe, das war es noch lange nicht. Wir haben viele Praktiker in diesem Land, die uns noch eine ganze Menge mehr vorschlagen, zusätzlich zu den Dingen, die wir schon festgehalten haben. Diese mehr einzubeziehen und ihnen ein Stück mehr entgegenzukommen, hilft nicht nur bei Infrastrukturvorhaben, das stärkt auch die Demokratie. – Danke. (Beifall SPD)
Beate Raudies
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe jetzt die Restredezeiten bekannt. Alle Fraktionen haben die vorgegebene Redezeit nicht ausgenutzt. Der SSW hat noch 55 Sekunden übrig, die FDP noch 30 Sekunden, die CDU eine Minute und 55 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieben Minuten und die SPD fünf Minuten. Wenn von der Restredezeit Gebrauch gemacht werden soll, bitte ich das anzumerken. – Jetzt hat sich der Kollege Lars Harms zu einem Beitrag gemeldet. Herr Kollege, wollen Sie die Restredezeit nutzen oder einen Kurzbeitrag leisten? (Lars Harms [SSW]: Das wird ein Dreier! – Zurufe) 4680 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) – Sie meinen: ein Dreiminutenbeitrag. (Lars Harms [SSW]: Selbstverständlich!)
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich glaube, dass es Sinn macht, in der Debatte ein konkretes, aktuelles Beispiel anzusprechen. Sie können sich vielleicht noch an die erste Debatte nach der Ostseeflut erinnern. Da habe ich mich hier hingestellt und gesagt: Die Deiche sind gebrochen, die Küstenschutzanlagen sind kaputt, bitte baut sie schnell wieder auf, lasst Fünfe gerade sein, versucht, es so einfach wie möglich zu machen, und wenn ihr baut, baut sie bitte so auf, dass sie besser schützen als vorher. (Birte Pauls [SPD]: Hat nicht geklappt!) Für diese Äußerung kriegte ich Beifall aus dem ganzen Haus. Was ist jetzt passiert? – Natürlich stehen das Planungsrecht und das Umweltrecht dem entgegen. Das führt dazu, dass wir derzeit die Deiche, die gebrochen sind, die Küstenschutzanlagen, die durch die Ostseeflut kaputtgegangen sind, wieder genauso aufbauen müssen, wie sie vorher waren; mehr dürfen wir nicht tun. Das heißt, die Leute, die da wohnen, haben schon jetzt Angst, obwohl noch gar nichts geschehen ist. Die Deiche werden wieder so aufgebaut, und die Menschen sagen: Der Deich ist nicht hoch genug, er ist nicht stark genug, wir kriegen hier richtig Probleme. Wenn wir etwas Neues, Besseres machen und die Menschen wirklich schützen wollen, dann müssen wir die ganz normalen Planungsverfahren wieder in Gang setzen, mit den ganzen zeitlichen Abfolgen, mit den ganzen Einwendungsmöglichkeiten, weiß der Geier, was alles. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg. Die Leute kriegen einen Standarddeich hingestellt, der schon vorher nicht gehalten hat, und müssen Jahre darauf warten, bis sie etwas Besseres bekommen, damit sie wirklich geschützt werden. Hätten wir eine andere Planungsgrundlage, dass man das beschließen könnte, auch unter Einbezug sämtlicher Umwelteinwendungen, die dann auch berücksichtigt werden müssen, wüssten sie: Man baut in einem Gang einmal einen richtigen Deich, damit es richtig funktioniert und der Deich hält. Dann wären die Leute sicher, das wäre toll. Meine Damen und Herren, wenn wir es so machen, wie es jetzt passiert, dass wir erst einmal einen Standarddeich bauen, der Bagger hinfährt und alles aufbaut, er danach wieder wegfährt, in zwei Jahren wiederkommt, noch einmal etwas obendrauf baut und dann wieder wegfährt, dann haben wir zweimal eine Baustelle gehabt, dann haben wir zweimal Kosten gehabt, und zwar die doppelten Kosten. Und das alles dürfen wir bezahlen, nur weil wir kein vernünftiges Planungsrecht haben. Das darf doch nicht sein! (Beifall SSW) Ich habe genau zugehört; der Kollege Kilian hat sich durchaus offen gezeigt und gesagt, er sei ein Fan der Legalplanung und wolle sich im Ausschuss gern intensiv darüber unterhalten. Sie haben auch gesagt, der Antrag komme bestimmt nicht wieder so aus dem Ausschuss, wie er reingegangen sei. Das ist logisch, das ist ja das strucksche Gesetz. Diese Offenheit erwarte ich auch von allen anderen, dass wir uns hinsetzen und wirklich darüber nachdenken, wie wir in dieser Republik mit Planungen in Zukunft umgehen. Wenn wir da gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung kommen, würde ich mich sehr freuen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
Beate Raudies
Ich möchte auf der Tribüne die nächste Besuchsgruppe begrüßen. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule aus Kiel und der Landeskirchliche Beauftragte, Dr. Wilko Teifke, Platz genommen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt hat zu einem weiteren Kurzbeitrag der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kilian hat natürlich dafür gesorgt, dass ich noch einmal hier hergehen muss. (Lukas Kilian [CDU]: Wir sitzen doch nebeneinander!) Die Äußerung, dass ich mit dem, was in Berlin passiert, nicht zufrieden bin, was das Thema Planungsbeschleunigung angeht, ist gar nicht falsch. (Vereinzelter Beifall CDU – Lukas Kilian [CDU]: Wir auch nicht!) (Dr. Bernd Buchholz) Aber dass Sie hier so tun, als könnten Sie selbst zufrieden auf das, was Sie hier tun, gucken, (Lukas Kilian [CDU]: Ja!) finde ich völlig überzogen. (Beifall FDP und SPD) Denn noch einmal: Alles, was Sie da machen, ist Anpassung an das Bundesrecht. (Lukas Kilian [CDU]: Das stimmt nicht!) – Alles, was Sie da machen, ist Anpassung ans Bundesrecht! (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Ein weiteres Thema, Herr Kollege Kilian, liegt mir auf dem Herzen. Wenn wir in Berlin schon Planungsbeschleunigungen beschließen, wäre es schön, wenn sie im Land auch angewandt würden.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, erlauben Sie dem Herrn Abgeordneten Kilian eine Zwischenfrage?
Lukas Kilian CDU
Vielen Dank. – Sie behaupten, dass alle unsere Änderungen auf bundesgesetzlichen Änderungen beruhten. Ich habe mir vorhin das Beispiel mit § 19 Absatz 9 (neu) Landesnaturschutzgesetz vorgenommen. Wie wollen Sie mir jetzt erklären, dass das Einführen der materiellen Präklusion mit Bundesrecht zu tun habe? – Herr Kollege Kilian, es mag diese eine Vorschrift sein, (Unruhe – Zurufe CDU: Ah!) bei der Sie tatsächlich einmal etwas zurückdrehen, was 2016 in das Gesetz gekommen ist, mit Verlaub. Aber ansonsten ist der große Wurf, den Sie hier machen, nichts anderes als Anpassungen an Bundesrecht. Das ist alles, was Sie hier feiern. Jetzt möchte ich einmal den Gedanken zu Ende führen, Herr Kollege, weil es aktuelle Diskussion ist.
Beate Raudies
Ja, der Abgeordnete Kilian hat trotzdem noch eine Frage.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ja, aber die möchte ich jetzt nicht beantworten, weil ich einmal einen Gedanken zu Ende führen will (Zurufe CDU: Oh!) – nee! –, einen Gedanken zu einem Thema, das in diesem Lande eine Rolle spielt, meine Damen und Herren, und das zeigt, wo es hinführt, wenn man Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten hat und sie nicht nutzt. Da geht es um die Elektrifizierung von Niebüll nach Dagebüll. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja! Gutes Thema!) Da gibt es den § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, den wir in der letzten Legislaturperiode in Berlin verändert haben, wo eine Planungsbeschleunigungsmöglichkeit vorgesehen ist, nämlich solche Elektrifizierungsmaßnahmen im Wege der Plangenehmigung durchzuführen. Das war so angelegt. Sie haben mit Ihrer Landesregierung davon Abstand genommen, weil es ein bisschen Gegenwehr vor Ort gab. Da wollten ein paar Leute die Elektrifizierung nicht – Leute, die nicht verstanden haben, dass man da keine Wasserstoffzüge fahren lassen kann, weil es darum geht, auch die Fernverkehrszüge bis nach Dagebüll durchzubinden und die Oberleitung deshalb zwingend notwendig war. Deshalb sind Sie eingeschwenkt und haben wieder das alte Recht angewandt, die Planungsbeschleunigung nicht genutzt, sondern ein Planfeststellungsverfahren begonnen. Wissen Sie, wie lange das jetzt dauern wird? – Ungefähr zehn Jahre. Diese Maßnahme wird dafür sorgen, dass im Fernverkehr Dagebüll und die Inseln von den Fernverkehren der DB AG abgeschnitten sein werden. Das passiert, wenn man Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten nicht nutzt. Das ist die Bilanz Ihrer Landesregierung. (Beifall FDP und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Danke! Das ist so!) Selbstzufriedenheit sollten Sie sich sparen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag von CDU und Grünen haben wir vor fast einem Jahr über den Fachkräftemangel im öffentlichen Verkehr diskutiert. Wir fanden damals, dass Sie in einem etwas zu kleinen Karo unterwegs sind, aber in der Sache sprach nichts dagegen. Der Landtag hat dies dann am 16. Juni 2023 einstimmig beschlossen. Der Kollege Kilian, Sie wollten damals, so wörtlich, mit dem Beschluss „Vollgas geben“. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Jedoch hat Ihr Wirtschaftsminister den Motor abgewürgt. Wie bitter muss das bitte sein, wenn man von seinem eigenen Minister und der eigenen Landesregierung wirklich so krass die Steine in den Weg gelegt bekommt? (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich habe eine leise Ahnung, wie gleich die Redebeiträge der Kollegen von CDU und Grünen ausfallen könnten. Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Beschlüsse des Landtags, die mit einer großen Mehrheit beschlossen werden, sind nicht trivial. Wir sollten – nein, wir müssen! – uns doch selbst ernst nehmen, wenn wir ernst genommen werden wollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Auch unsere Verfassung regelt das ganz klar, was die Aufgaben der Legislative und was die Aufgaben der Exekutive sind. Es geht hier auch um das Selbstverständnis dieses Parlaments. (Beifall Thomas Hölck [SPD] und Christopher Vogt [FDP]) Die Einlassungen des Ministers im Interview mit den Kieler Nachrichten heute machen es nicht besser. Respekt vor dem Parlament wäre es gewesen, Herr Minister, sich zuerst hier im Parlament zu erklären und danach draußen Interviews zu geben. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: So ist es!) Was soll das denn heißen, Sie hätten nur zu kurz geantwortet? Es wäre nicht das erste Mal, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Daran ändern auch die Gespräche, die Sie führen, nichts. Der Beschluss, den wir hier gefasst haben, ist eindeutig und klar. Es geht hier nicht um Gespräche, es geht um ein Konzept für den ÖPNV. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Das zeigt auch, welchen Stellenwert die parlamentarischen Anfragen für diese Landesregierung haben. Es zeigt die ganze Ignoranz. Herr Minister Madsen, Sie haben sich hier großartig hingestellt und angekündigt, das Problem erkannt zu haben und handeln zu wollen. Ihre Antwort auf unsere Anfrage ist nicht Vollgas, sondern Vollbremsung. Vor allem im ÖPNV ist die Lage ernst. Aber nach einem Jahr nach einem einstimmigen Landtagsbeschluss hat die Landesregierung mit der Erarbeitung eines Konzepts zum Fachkräftemangel im ÖPNV noch nicht einmal angefangen. Im Gegenteil, die Landesregierung findet ein solches Konzept – das ist die Antwort auf unsere Anfrage – weder erfolgversprechend noch zielführend. „Ist das die Haltung dieser Landesregierung?“, fragt man sich da. Damit nicht genug, die Landesregierung sollte Vorschläge erarbeiten, um die Tätigkeit des Bus- und Bahnpersonals familienfreundlicher zu gestalten und die Kinderbetreuung zu verbes- (Serpil Midyatli) sern. Das hat zum Beispiel Kollegin Waldeck vorgeschlagen. Auch hier wurde nichts erarbeitet. Man kann die Personalprobleme natürlich bei der Bahn auch damit lösen, indem man schon jetzt Bahnverbindungen einfach streicht. Aber das ist nicht unser Weg, und das haben wir Ihnen auch schon am Mittwoch hier klar und deutlich gemacht. Herr Ministerpräsident, der Landtag hat den Beschluss nicht im Rahmen einer Beschäftigungstherapie für ideenlose Landesminister gefasst. Wir haben ihn gefasst in Sorge um die Zukunft der Beschäftigten im ÖPNV, um Bus und Bahn im Land und aufgrund des Fachkräftemangels. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Ich habe in 15 Jahren Landtag wirklich schon einiges hier erlebt, aber eine solche Mischung aus Dreistigkeit, Faulheit und Arroganz ist mir noch nicht begegnet. (Widerspruch CDU – Rasmus Vöge [CDU]: Geht es noch etwas größer? Was für eine Wortwahl!) Das nenne ich Arbeitsverweigerung. (Beifall SPD) So wird dieses Stück zum Musterbeispiel der Regierung Günther: flotte Sprüche, schöne Bilder, keine Lösungen im Land. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch die Landesregierung ist weder erfolgversprechend noch zielführend. Überall im Land merken die Menschen, dass der ÖPNV weiter an die Wand gefahren wird und die Personaldecke immer dünner wird. Deswegen erwarte ich heute eine Entschuldigung der Landesregierung. Eine Missbilligung der Landesregierung ist hier mehr als angebracht. (Beifall SPD – Tobias Koch [CDU]: Wir sollen uns entschuldigen?)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Lukas Kilian das Wort.
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da muss man erst einmal schlucken! (Serpil Midyatli [SPD]: Zu Recht!) Sie kennen mich und wissen, dass ich nichts dagegen habe, hier vorne in der Sache hart auszuteilen. Wenn man in der Sache hart austeilt, muss man in der Sache auch hart einstecken können. Ich finde sogar, dass es unsere Pflicht als Demokraten ist, in der Sache hart um die besten Inhalte und Lösungen miteinander zu streiten. Es ist die verfassungsgemäße Aufgabe der Opposition, der Regierung auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls auf die Finger zu hauen. Wir leben aber auch in einer Zeit, in der die Demokratie unter Druck geraten ist. (Zurufe SPD: Oh!) Wir leben in einer Zeit, in der Verfassungsfeinde davon leben, die Demokratie verächtlich zu machen. (Zuruf SPD: Jetzt dürfen wir nicht mehr kritisieren!) Immer häufiger wird das Bild von denen da oben gegen die da unten gezeichnet. Immer häufiger werden Politiker als faul und staatsverachtend dargestellt. Gerade in diesen Zeiten kommt uns eine andere Verantwortung zu. Den Druck auf die Demokratie müssen wir ernst nehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Kianusch Stender [SPD] – weitere Zurufe SPD) Das heißt keineswegs, dass wir inhaltlich einer Meinung sein müssen. Ganz im Gegenteil! Wir müssen noch härter und noch klarer um die Sache streiten. (Zuruf SPD: Hör auf! – Unruhe – Annabell
Dr. Kai Dolgner SPD
Und mir geistige Verwirrtheit zu unterstellen, passt dazu?) Den Druck auf die Demokratie müssen wir ernst nehmen – beim Regierungshandeln, aber auch beim Beantworten Kleiner Anfragen und bei der parlamentarischen Kontrolle, meine Damen und Herren. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Kilian, gestatten Sie – (Unruhe) Herr Abgeordneter Kilian, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Herdejürgen?
Lukas Kilian CDU
Ja. 4684 Schleswig-Holsteinischer (Lukas Kilian)
Birgit Herdejürgen SPD
Herr Kollege Kilian, sind Sie der Auffassung, dass eine Regierung Aufträge aus dem Parlament erfüllen muss? – Selbstverständlich. (Zuruf SPD: Das ist ja gut! – Zuruf FDP: Oh! – Christopher Vogt [FDP]: Dann sind wir ja durch für heute!) – Das ist schön. Dieses Ministerium – –
Kristina Herbst
Wollen Sie eine weitere Zwischenfrage stellen, Frau Abgeordnete? (Birgit Herdejürgen [SPD]: Entschuldigung!) Herr Abgeordneter, lassen Sie das zu?
Birgit Herdejürgen SPD
In diesem Fall hat das Ministerium erklärt, einen Auftrag des Parlaments nicht erfüllen zu wollen. Es hat nicht die Kleine Anfrage korrigiert, sondern die Regierung hat schlichtweg erklärt, einen Auftrag des Parlaments nicht erfüllen zu wollen. Das ist unser Anlass für die Kritik. Da geht es nicht um oben und unten. Da geht es um das Verhältnis zwischen diesem Parlament und der Regierung. – Frau Kollegin Herdejürgen, die Oppositionsführerin, Ihre Fraktionsvorsitzende, hat sich gerade hier hingestellt, hat sich in den letzten Tagen hingestellt und von Arbeitsverweigerung gesprochen und davon, dass jemand faul sei. Ich finde, das ist schon ein erheblicher Unterschied. Ich finde, man muss sich ganz genau anschauen, was der Vorgang beinhaltet. Es ist ein Antrag zur Erarbeitung eines Konzepts mit diversen Schritten gestellt worden. Ich glaube, der Minister wird gleich intensiv dazu antworten. Schon der Antrag stellt den einen oder anderen vielleicht vor unlösbare Aufgaben. Das ist dann trotzdem das Problem des Ministers. Darum muss er sich kümmern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das muss man missbilligen! Der neue Antrag ist so blöde! – Vereinzelte Heiterkeit) Aber es ist ja nicht so, dass die Beteiligten, die sich um die Themen kümmern, nicht wissen, dass auf der Sachebene etwas passiert ist. Die Antwort auf die Kleine Anfrage war der Fehler, weil sie den Eindruck erzeugt hat, der jetzt von der SPD genutzt wird. Deswegen muss man sich schon sehr genau überlegen, ob man auf der Sachebene angreift, auf der Sachebene attackiert, auf der Sachebene hart miteinander ins Gericht geht oder ob man im Regal komplett danebengreift und meint, hier mit Vorwürfen von Faulheit und Arbeitsverweigerung Politik verächtlich machen zu müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Jawohl!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?
Lukas Kilian CDU
Nein. – Um das sehr deutlich zu machen: Keiner in diesem Raum ist faul. Das stand in meiner Rede, bevor Sie es gesagt haben. Ich ging, ehrlich gesagt, nicht davon aus, dass es eine so infame Unterstellung gibt. Wir alle wissen, dass Regierungsmitglieder – aber auch wir alle –, einen vollen Terminkalender haben und dass dieser Job, insbesondere derjenige als Regierungsvertreter, das Privatleben massiv einschränkt – ganz egal, wo die Familien leben und wie groß oder wie klein sie sind. Alle Regierungsmitglieder haben tagtäglich eine enorme Verantwortung zu tragen. Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben das. Um es mineralwasserklar zu sagen: (Vereinzelte Heiterkeit CDU) Keiner in diesem Haus bereichert sich faul auf Steuerzahlerkosten. Diesen Ton und diesen Umgang sollten wir miteinander auch nicht pflegen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Übertrieben sind da insbesondere die Einlassungen von Ihnen, Frau Midyatli. (Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Sie werden in den Kieler Nachrichten wie folgt zitiert: „Das ist Arbeitsverweigerung. Einen solchen Umgang mit einem … Parlamentsbeschluss habe ich in meiner politischen Laufbahn noch nicht erlebt.“ (Zuruf Kianusch Stender [SPD] – Weitere Zurufe SPD – Birte Pauls [SPD]: Mann, Mann, Mann!) (Lukas Kilian) Die Kieler Nachrichten schreiben nun, dass die Opposition ihr schärfstes Schwert zückt. (Christopher Vogt [FDP]: Es gibt noch schärfere!) Wortwörtlich heißt es heute sehr martialisch: „In der Opposition wetzt man die Messer und spricht von Arbeitsverweigerung.“ (Martin Habersaat (SPD): Kritik am Journalismus!) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wollen wir so miteinander umgehen? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben Sie das jetzt die Journalisten gefragt? – Martin Habersaat [SPD]: Presseschelte!) Der Minister wird in der Rede klarstellen können, dass das Wirtschaftsministerium den Antrag der Koalitionsfraktionen ernst nimmt und abarbeitet. In der Sache ist viel passiert. Doch um die Sache geht es hier gerade gar nicht. Ich stelle fest, dass sich die SPD in keinem der 16 Berichtsanträge, die sie in 34 Wirtschaftsausschusssitzungen gestellt hat, einmal mit dem Thema Fachkräfte im ÖPNV beschäftigt hat. Interessierten Beobachtern konnte es gar nicht entgehen, dass das Wirtschaftsministerium auch an diesem Antrag arbeitet. Aber es geht offenkundig nicht um die Sache, sondern um die Attacke. Ich finde, dass wir uns, wenn wir Sachpolitik aus den Augen verlieren, um uns durch persönliche Attacken zu profilieren, (Zurufe SPD) daran beteiligen, die Demokratie zu demontieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dagmar Hildebrand [CDU]: So ist es! – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Das sollte uns nicht passieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort. (Birte Pauls [SPD]: Unfassbar, echt!)
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Erst heute Morgen hat der Verband deutscher Verkehrsunternehmen erneut gemahnt: Bereits jetzt muss fast jedes zweite Verkehrsunternehmen den Betrieb wegen Fachkräftemangels einschränken. Als Antragstellerin finde ich es deshalb natürlich schön, dass sich die SPD genauso wie ich darum kümmert, dass der beschlossene Antrag umgesetzt wird. Deswegen habe ich mich auch gewundert, als ich die Antwort auf die Kleine Anfrage über das Ausund Fortbildungskonzept gesehen habe, die es als nicht zielführend beschreibt. Natürlich muss die Ausweitung von Ausbildungsangeboten und die gezielte Akquise von Fachkräften Teil einer Fachkräftestrategie sein. Unser Antrag wird den gesamten Fachkräftemangel nicht lösen. Die Maßnahmen sind sehr kleinteilig, das gebe ich gerne zu. Wir brauchen weitaus größere Maßnahmen, um dem gesamten Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen. Aber es hilft eben auch, jeden Fachbereich, der besonders betroffen ist, spezifisch zu betrachten und zu gucken, mit welchen Möglichkeiten wir Ausbildungen vereinfachen, mehr Ausbildungsplätze schaffen und so mehr Personal für Bus und Bahn finden können. Das haben wir mit diesem Antrag auch getan. Umso ärgerlicher – das sage ich heute auch deutlich –, wenn eine Antwort auf eine Kleine Anfrage den Eindruck vermittelt, der Antrag würde nicht umgesetzt werden. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gehen wir den Antrag doch einmal durch: Wir haben heute mehrfach über das Aus- und Fortbildungskonzept gesprochen, das ein Satz dieses längeren Antrags war. Das Konzept wird in der Fachkräftestrategie FI.SH veröffentlicht und ein Teil davon sein. Das werden wir nächstes Jahr im Ausschuss sicherlich länger diskutieren können. Der Antrag bestand aber aus wesentlich mehr als diesem Aus- und Fortbildungskonzept. Wir haben uns darauf verständigt, Verkehrsverträge bei der NAH.SH künftig so zu gestalten, dass bis Ende der Vertragslaufzeit und über den Bedarf der Verkehrsbetriebe hinaus ausgebildet wird. Das soll zum Standard werden, und das tun wir bereits jetzt. Das Netz Mitte ist das beste Beispiel, das wir gerade auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben in den Antrag geschrieben, dass wir mehr Ausbildungskapazitäten bei den Busunternehmen vorhalten wollen. Dazu fanden einige Gesprä-4686 Schleswig-Holsteinischer (Nelly Waldeck) che mit den kommunalen Busunternehmen statt. Einen Erfolg gab es dabei auch. Es wird nämlich eine Stelle geben, die bei der NAH.SH angesiedelt wird und sich explizit um die Anwerbung von Fachkräften kümmert. Außerdem wollen wir auch im Lokführer_innenbereich weiterkommen und gucken, wie wir die Ausbildungsbedingungen für Lokführer_innen in Schleswig-Holstein, die aktuell immer nach Hamburg pendeln müssen, um zur Schule zu gehen, noch weiter verbessern können. Auch das hat stattgefunden. Dann gab es den Auftrag, zu prüfen, welche Ausbildungsinhalte für die Fahrkräfteausbildung und für den Führerschein D gebündelt werden können, um so die Gesamtausbildungszeit verkürzen zu können. Nach dem Antrag im Landtag gab es einen VMK-Beschluss, der genau auf dieses Thema gezielt hat und gesagt hat: Die Ausbildungsinhalte müssen insgesamt reduziert werden, um den gleichen Standard beizubehalten. Es gibt aber aktuell einige Doppelungen. Auch hier sind wir weitergekommen, weil es jetzt diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe gibt, die genau das Ziel verfolgt. Wir hoffen, Schleswig-Holstein bringt sich da aktiv ein, wir gehen aber erst einmal davon aus. Dann haben wir über das Thema Sprachen bei Führerscheinprüfungen gesprochen. Auch da ist einiges passiert. Wir haben die theoretische Seite der Führerscheinprüfung, bei der weitere Sprachen hinzugekommen sind. Auch dafür hat sich Schleswig-Holstein eingesetzt. Wir haben aber auch die praktische Seite der Führerscheinprüfung. Da ist es tatsächlich Bundesrecht, dass diese immer noch nur auf Deutsch stattfinden kann. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich halte das für falsch, wenn wir schon jetzt sehen, dass fast die Hälfte der Verkehrsunternehmen ihre Busleistungen einschränken. Ich weiß nicht, warum man mit einem EU-Führerschein überall in der EU fahren darf, egal welche Sprache man spricht, als Busfahrer aber in der praktischen Prüfung Deutsch sprechen muss. Das erklärt sich mir nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann hatten wir im Antrag noch den Auftrag, den Beruf Busfahrer_in auf die Liste bundesweiter Mangelberufe zu setzen. Darüber haben wir schon im Plenum diskutiert. Der Auftrag war abgearbeitet. Zur Herabsetzung des Mindestalters: Im Rahmen der Novellierung der Führerscheinrichtlinie wird genau das Thema diskutiert, und Schleswig-Holstein unterstützt auch hier, dass die Führerscheinrichtlinie so novelliert wird, dass Busfahren bereits ab 18 Jahren möglich ist. Das zeigt doch insgesamt: Große Teile dieses Antrags werden oder sind sogar schon abgearbeitet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir achten also darauf, dass das Aus- und Fortbildungskonzept noch kommt. An der Stelle sind wir nicht glücklich mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Wir werden aber darauf achten, dass das in der ZuFiSH-Strategie auftaucht. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass diese Anfrage für Erstaunen gesorgt hat, finde ich doch, dass eine Missbilligung ein ziemlich scharfes Schwert für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ist. Lassen Sie uns doch lieber gemeinsam dafür sorgen, dass wir den Fachkräftemangel im ÖPNV bewältigt bekommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat ja recht: Minister Madsen hat hier einen Beschluss des Landtags offenkundig nicht korrekt umgesetzt, und er hat dies auch noch ganz offen mitgeteilt. Insofern kann man das nicht bestreiten. Der Minister hat es ja mitgeteilt. Nun sind Landtagsbeschlüsse für die Landesregierung zwar rechtlich nicht bindend, wenn es sich um Anträge und nicht um Gesetze handelt, aber politisch sind sie es natürlich sehr wohl, und deshalb geht das so nicht. Aus diesem Grund werden wir heute dem SPD-Antrag zustimmen, denn es soll ja nicht Minister Madsen missbilligt werden, sondern die von ihm unterlassene Umsetzung eines Landtagsbeschlusses. Ob dieser nun einstimmig getroffen wurde oder einfach nur mehrheitlich, spielt dabei übrigens gar keine Rolle. Dennoch möchte ich auch so fair sein heute und mit Blick auf den Herrn Wirtschaftsminister drei Punkte anmerken. Erstens. Der betreffende Antrag der Koalitionsfraktionen zur Erstellung eines solchen Konzepts war inhaltlich sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Dies hatte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz in der Debatte am 16. Juni 2023 in der ihm eigenen fast schon schüchternen Art übrigens auch schon sehr deutlich gesagt und mehr als nur angedeutet. Ich zitiere aus dem wirklich lesenswerten Plenarprotokoll. Da sagte der Kollege Buchholz unter anderem: „Es liest sich ein bisschen so – das allerdings verwundert mich, Kollege Kilian –, dass das, was bisher eigentlich die normale Aufgabe der Verkehrsunternehmen gewesen ist, plötzlich in den Verantwortungsbereich der Landesregierung rutscht. (Lukas Kilian [CDU]: Wir kümmern uns!)“ Nein, lieber Lukas Kilian. Sie haben sich nicht gekümmert. Sie haben mit Ihrem völlig undurchdachten Antrag, den Frau Waldeck auch unterschrieben hat, dem Minister ein Problem eingebrockt, und das wissen Sie auch. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deswegen haben Sie heute diese Nebelkerze geworfen und vor Gefahren für die Demokratie gewarnt. Diese Entwicklung war in Wahrheit damals schon absehbar. Es war in Wahrheit Ihr Fehler, den Sie gemacht haben. Deswegen hätten Sie das heute auch einräumen können, wenn Sie schon selbst dazu sprechen. (Beifall FDP und SPD) Zweitens. Noch viel mehr als die Arbeitsweise in diesem Fall stört uns als FDP-Fraktion, dass vom Wirtschaftsminister seit zwei Jahren kaum neue Impulse für die Wirtschaftspolitik in diesem Land ausgehen. Über das Thema Planungsbeschleunigung, die eben groß angekündigt und verbreitet wird, aber in Wahrheit gar nicht passiert, haben wir eben schon gesprochen. Und die aktuelle Entwicklung bei Northvolt sehen wir mit großer Sorge. Wenn die Landesregierung so weitermacht, wird Schleswig-Holstein eben nicht das erste klimaneutrale Industrieland werden, sondern maximal das erste industrieneutrale Klimaland, wobei Sie beim Klimaschutz ja auch nichts Sinnvolles voranbringen. Ich fand auch Ihren Auftritt am Mittwoch besorgniserregend, Herr Minister. (Beifall FDP, SPD und SSW) Drittens. Diese Missachtung eines Parlamentsbeschlusses durch in diesem Fall Minister Madsen ist bei dieser Landesregierung leider kein Einzelfall, sondern reiht sich in eine ganze Reihe von Vorgängen ein, bei denen in den letzten zwei Jahren sehr deutlich geworden ist, dass es dieser Landesregierung in Teilen an dem notwendigen Respekt gegenüber dem Parlament und damit auch der Verfassung in nicht unerheblichem Maße mangelt. (Beifall FDP und SPD) Dem Kollegen Kilian muss ich die Artikel 16 und 18 der Landesverfassung, wo die Kontrolle der Regierung durch den Landtag und vor allem die besondere Rolle der Opposition geregelt ist, nicht vorhalten. Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, wir haben ein grundsätzliches Problem. Es wurde nämlich nicht nur dieser, sondern es wurden gleich mehrere Beschlüsse des Parlaments nicht umgesetzt, so zum Beispiel der Beschluss des Landtags zur A 20, der im November 2022 kurioserweise auf Antrag der FDP-Fraktion zustande gekommen ist. Auch wenn die Koalitionsfraktionen vermutlich einfach nur nicht wussten, dass ihre Enthaltung in diesem Falle nicht besonders schlau ist, wurden die darin geforderten Gespräche mit den Umweltverbänden laut Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage im August 2023 gar nicht geführt. Und mehrere vom Landtag geforderte Konzepte und Gesetzentwürfe wurden von der Staatskanzlei, von der Sozialministerin und vor allem von der Bildungsministerin in den letzten Monaten nicht rechtzeitig geliefert, zum Beispiel zum Thema Musikschulfördergesetz. Das kann ausnahmsweise einmal vorkommen, aber in den letzten Monaten mussten wir uns in mehreren Ältestenratssitzungen mit entsprechenden Schreiben der Regierung beschäftigen, wie man der Tagesordnung entnehmen kann. Bei der unzureichenden Beantwortung von Kleinen Anfragen – da lässt die Verfassung der Regierung nun wirklich keinen Spielraum – haben wir mittlerweile eine ganze Liste an Beispielen erstellt. So musste zum Beispiel eine Kleine Anfrage von mir zu Aussagen des Ministerpräsidenten zur A 20, die dann übrigens vom Wirtschaftsministerium beantwortet werden musste, zweimal von der Landtagspräsidentin an die Landesregierung zurückgegeben werden, bis es dann irgendwann halbwegs konkrete Antworten gab. Oder ganz aktuell meine Kleine Anfrage zur Haltung der Landesregierung beziehungsweise des Ministerpräsidenten zur Schuldenbremse: Die Landtagspräsidentin hat mir dazu in dieser Woche mitgeteilt, dass sie meine Einschätzung teilt, dass meine sechs Fragen mit einer Ausnahme nicht voll-4688 Schleswig-Holsteinischer (Christopher Vogt) ständig beantwortet wurden, und sie bittet mich, meine verfassungsrechtlichen Rechte als Abgeordneter unmittelbar gegenüber der Regierung wahrzunehmen. (Thomas Hölck [SPD]: Hört, hört!) Wer wäre ich, einer Bitte der Präsidentin nicht zu entsprechen? Herr Ministerpräsident, das werde ich vermutlich in Schleswig tun müssen. Wie wäre es, wenn Sie vielleicht einmal Ihre Arbeitsweise überdenken? (Beifall FDP, SPD und SSW) Abschließend will ich noch kurz sagen: Der Landtag ist keine untergeordnete Behörde der Landesregierung. Es geht auch um Anwesenheit im Plenum, teilweise in den Ausschüssen, wenn die Ministerin bei ihrem eigenen Tagesordnungspunkt draußen auf der Demo redet, statt hier im Parlament zu sein, und wenn dann die Landtagssitzung abgebrochen wird. Herr Ministerpräsident, das alles sind Dinge, die nicht gehen. Sorgen Sie für Ordnung in Ihrem Laden, dann kommen wir auch wieder zueinander. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Auch wir als SSW-Oppositionsfraktion sind es durchaus gewohnt, dass die regierungstragenden Fraktionen unseren Anträgen die Zustimmung verweigert. Da sind wir leider leiderprobt – nicht weil die Anträge schlecht oder verkehrt sind, sondern einfach nur, weil sie von der Opposition kommen. Das muss ich nicht gut oder richtig finden, so ist aber das politische und parlamentarische Geschäft. Das haben wir in den letzten zwei Jahren gut erfahren können. Damit können wir aber auch sehr gut arbeiten. Wir werden nicht lockerlassen, und wir werden weiterhin gute Anträge und Initiativen in das Parlament einreichen. Liebe Koalition, wenn Sie unsere Anträge ablehnen, dann fällt das auf Sie zurück. Der vorliegende Antrag der SPD greift nun einen Sachverhalt auf, der sich in Bezug auf Parlamentsanträge anders darstellt, als eingangs beschrieben. Dort ist die Rede von einem Antrag der Koalition, den wir alle begrüßt haben und dem wir alle zugestimmt haben, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Verkehr effektiv entgegenzuwirken. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die politische Zielrichtung war klar – auch im Wirtschaftsausschuss. Alle Fraktionen im Landtag haben sich dahin gehend geeinigt, dass wir mehr Personal in ÖPNV und SPNV brauchen; gerade die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben uns das in den Gesprächen im Vorfeld mitgegeben. Die Landesregierung wurde im Rahmen des Antrages gebeten, ein Konzept für Aus- und Weiterbildung vorzulegen. Dieses Konzept wurde bisher aber einfach nicht vorgelegt. Nach all dem, was die Kollegin Waldeck hier gerade vorgetragen hat, frage ich mich: Warum wurde das nicht schon längst im Wirtschaftsausschuss berichtet? Damit hätte man Transparenz schaffen können. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Berichtsanfrage!) – Die Regierung könnte das auch mal von allein berichten. Wir reden hier von einem politischen Auftrag, der vor einem Jahr einstimmig verabschiedet wurde. Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels ist es vielleicht nicht einfach, ein solches Konzept zu erstellen, aber Raketenphysik ist es auch nicht. Weil wir hier in der Sache ja nicht über den Fachkräftemangel reden, sondern darüber, dass die Landesregierung Beschlüsse nicht umsetzt oder sogar dagegenarbeitet, bringe ich noch ein anderes Beispiel. Es geht um den interfraktionellen Antrag „Kein CCS in Schleswig-Holstein“, Drucksache 20/24. Alle Fraktionen – alle! – haben zu Beginn dieser Legislaturperiode dem Antrag zugestimmt (Beifall SSW) und damit ihre ablehnende Haltung gegenüber der Nutzung der CCS-Technologie in Schleswig-Holstein sowie in den deutschen Küstengewässern der AWZ deutlich zum Ausdruck gebracht. Das war im Juni 2022, vor zwei Jahren. Einen Monat später hat der Vertreter von Minister Madsen in der Wirtschaftsministerkonferenz für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid gestimmt. Ministerin Prien hat sich dann gegen „Denkverbote“ in Bezug auf CCS ausgesprochen. Und zu guter Letzt kam die Aussage des Ministerpräsidenten, die Reduzierung des Eintrages von Treibhausgasen „unideologisch“ zu prüfen; das gelte übrigens auch für Kernenergie. Daher wolle der Ministerpräsident an das Thema CCS pragmatisch und offen herangehen. Als SSW haben wir unsere Kritik an den Aussagen und an der Vorgehensweise der Landesregierung (Sybilla Nitsch) klar zum Ausdruck gebracht. Der Ursprungsantrag „Kein CCS in Schleswig-Holstein“ war aus unserer Sicht unmissverständlich formuliert. Und auch das Abstimmungsergebnis hier im Parlament hätte nicht deutlicher sein können; auch die Koalition hat dem Antrag zugestimmt. Damit geht für uns ganz klar eine politische Bindung einher, und die gilt in unseren Augen auch für die Landesregierung. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine solche Unterminierung vonseiten der Landesregierung ist aus Sicht des SSW ein Zeichen mangelnden Respekts vor dem Parlament. Einen gemeinsamen politischen Beschluss so zu unterlaufen, kommt der Missbilligung eines Parlamentsbeschlusses gleich. Das haben wir in der Dringlichkeitsdebatte damals deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich frage mich, wie die regierungstragenden Fraktionen mit dieser Art von Missbilligung umgehen; schließlich haben sie den politischen Beschluss mitgetragen. Da haben sich CDU und Grüne wohl ein bisschen hinter die Fichte führen lassen. Es mag so gewesen sein, dass die Fraktionen gemeinsam mit der Landesregierung einiges hinter verschlossenen Türen bereinigt haben; aber für die Außenwirkung ist das ein fatales Zeichen. Das Bild, das die Wählerinnen und Wähler bekommen, ist demokratieschädigend. Die Landesregierung hält sich nicht an politische Beschlüsse des Parlaments, und dadurch werden Machtverhältnisse der Gewaltenteilung verschoben. Gerade in dieser Zeit, in der es umso wichtiger ist, die Werte unserer Demokratie zu stärken, müssen wir darauf achten, dass wir uns nicht angreifbar machen. (Beifall SSW und FDP) Mein letzter Satz: Für uns ist dieses Verhalten der Landesregierung, für das es viele Beispiele mehr gibt, an denen man sich abarbeiten könnte, nicht tolerierbar, und wir müssen uns vielleicht fragen, ob wir nicht an der einen oder anderen Stelle darüber sprechen müssen, die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten noch mal zu überdenken. – Danke schön. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zunächst, die Öffentlichkeit und vielleicht auch die Opposition ein wenig zu beruhigen: Sowohl ich als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses sind keine Arbeitsverweigerer. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich glaube, Sie alle wissen das. Trotzdem will ich nicht verhehlen, dass unsere Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, liebe SPD, zu knapp und zu schroff war. Dafür entschuldige ich mich, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Birgit Herdejürgen [SPD]: Die war sehr eindeutig!) zumal wir mit dieser Antwort unser Licht unter den Scheffel gestellt haben. Der Landtag hat uns einen Arbeitsauftrag gestellt, den wir selbstverständlich abarbeiten. Das Ganze ist aber kein Sprint, sondern ein Marathonlauf. Ein Beispiel: Wir wurden gebeten zu prüfen, ob die Ausbildungsinhalte der Fahrausbildung und der Berufskraftfahrerausbildung so gebündelt werden können, dass die Ausbildungszeit bei gleichbleibenden Standards der Prüfung reduziert wird. Es geht dabei um die Ausbildung im Rahmen der sogenannten beschleunigten Grundqualifikation. Dazu, ebenso wie zum Führerschein, hat die EU Richtlinien erlassen, die wir als Land nicht direkt beeinflussen können. Wir können lediglich in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung sowie des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts vornehmen. Hier prüft der Bund, ob die Ausbildungsinhalte gebündelt werden können. Wir und auch andere Länder sind der Ansicht, dass noch Optimierungsbedarf bei der Führerscheinausbildung Klasse D besteht. Darum evaluieren wir zusammen mit dem Bund die Vorgaben für die Fahrausbildung von Busfahrern. Wir schauen uns hier insbesondere die Anzahl der Mindestfahrstunden in der Fahrschülerausbildung an. Damit hoffen wir, dem Ziel näherzukommen, die Ausbildungszeit zu reduzieren. Ein anderes Beispiel: Wir sollten prüfen, ob Führerscheinprüfungen in mehr Sprachen als bislang angeboten werden können. Ich kann Ihnen mitteilen, dass Fahrschulen bereits die Möglichkeit haben, Führerscheinkurse in Fremdsprachen anzubie-4690 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) ten. Um auch fremdsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, stehen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Übersetzungen und elektronische Prüfbögen in zwölf Fremdsprachen zur Verfügung. Im Dezember kommen zwei weitere hinzu. Es wird dann auch möglich sein, die Prüfung in Ukrainisch und Kurmandschi abzulegen. Wir haben entsprechend dem Landtagsauftrag außerdem abgeklärt, ob die Kapazitäten für Prüfungen im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin ausgeweitet werden sollen. Das Ergebnis: Uns wurde zurückgemeldet, dass es weder Kapazitätsprobleme bei den Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation noch Engpässe bei den Industrie- und Handelskammern im Bereich der Prüfungen gibt. Wo stehen wir also aktuell? – Wir führen mit Kammern und Berufsverbänden Gespräche, wie die Attraktivität einer dualen Ausbildung im Personenund Güterverkehr gestärkt werden kann. Als Themenfelder kommen in erster Linie die Ausbildungsvergütung, die späteren Verdienstmöglichkeiten und die Arbeitsbedingungen in Betracht. Wir führen Gespräche mit Busunternehmen wie Autokraft, KVG, den Stadtwerken in Neumünster und Lübeck und dem VHH; denn alle bilden zwar Fachkräfte im Fahrbetrieb aus, finden aber kaum Azubis. Dasselbe gilt für die Gewinnung von Busfahrerinnen und Busfahrern bei Aktiv Bus in Flensburg. Hier gibt es sogar eine kleine Erfolgsmeldung: Es gibt dort demnächst sechs Busfahrer aus Kenia, vier Männer und zwei Frauen, die eingestellt werden; das Ausland nimmt bei auch bei dem Thema eine immer wichtigere Rolle ein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir evaluieren mit dem Bund die Vorgaben für die Führerscheinausbildung für Busfahrer und arbeiten mit dem Bund an der Novellierung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Zusammen mit dem NAH.SH werden wir eine Koordinierungsstelle für das Thema Fachkräftesicherung im Busverkehr einrichten. Sie wird von den Kreisen und kreisfreien Städten finanziert. Die entsprechenden Dienstleistungsverträge zwischen NAH.SH und den kommunalen Aufgabenträgern müssen noch die Gremien durchlaufen. Es laufen Gespräche zwischen unserem landeseigenen Institut für Berufsbildung und der NAH.SH zur Einrichtung einer Landesberufsschule zur Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst. Bisher läuft die Ausbildung zentral in Hamburg. Für das Netz West, also unter anderem die Marschbahn, habe ich im Mai den Startschuss für unsere Ausbildungsoffensive gegeben. Gemeinsam mit der NAH.SH, der DB Regio als Betreiberin der Strecke sowie der EC Eisenbahn Campus GmbH wollen wir so für mehr Personal sorgen. Der Campus sorgt für die theoretische Ausbildung, die DB Regio übernimmt die praktische Qualifizierung. Wir führen Gespräche mit den Hochschulen im Land und mit dem Wissenschaftsministerium zum Aufbau neuer Lehrstühle für Schieneninfrastruktur und Fahrzeugtechnik. Einer davon ist bereits ausgeschrieben. Denn der Fachkräftemangel betrifft nicht nur das Fachpersonal, sondern die gesamte Branche. Mit entsprechenden Lehrstühlen im Land erhoffen wir uns, dass Fachkräfte bei uns ausgebildet werden können und uns als Absolventen treu bleiben. Zudem laufen Recruiting-Maßnahmen in Drittstaaten bei den Verkehrsunternehmen. Die Busfahrer aus Kenia habe ich bereits erwähnt, und unsere AKN wirbt gerade zusammen mit einem Personaldienstleister Triebfahrzeugführer in Malaysia an. Ich möchte aber auch noch einmal deutlich sagen und an alle Verkehrsunternehmen appellieren: Die Gewinnung, Bindung und Weiterqualifizierung von Fachkräften liegt nun einmal in der Verantwortung der Unternehmen. Und Bindung heißt vor allem, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als Land können unterstützen, fördern und rechtliche Rahmenbedingungen zusammen mit dem Bund, der EU und Unternehmen verbessern. Lassen Sie mich abschließend noch einmal daran erinnern, dass wir vergangenes Jahr das Welcome Center Schleswig-Holstein an den Start gebracht haben, und es ist sehr erfolgreich gelaufen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch das ist ein kleiner Meilenstein auf dem Weg, das Thema Fachkräftemangel im ÖPNV wirkungsvoll anzupacken. Aber wie gesagt: Es ist ein langer und kein leichter Weg. Und natürlich, liebe Abgeordnete, werden wir Ihnen all das auch noch einmal in Form eines Gesamtkonzepts aufbereiten. – Vielen Dank. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Der Minister hat die Redezeit um eine Minute und 58 Sekunden ausgedehnt. Ich frage den Abgeordneten Dürbrook: Er möchte nicht die Restredezeit, sondern einen Kurzbeitrag. – Sie haben das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich kann Sie vielleicht beruhigen: Ich habe Ihre Antwort auf unsere Kleine Anfrage gar nicht als knapp und schroff empfunden; das haben Sie ja gegenüber den Kieler Nachrichten und auch heute uns gegenüber so formuliert. So furchtbar knapp und schroff war die Antwort gar nicht. Sie war sogar ziemlich eindeutig, und ich fand sie sogar einigermaßen ausführlich. Wir haben Sie nämlich gefragt, wie es mit dem Konzept aussieht, das dieser Landtag einstimmig gefordert hat. Sie haben uns sehr sachlich dazu geantwortet: Sie machen das nicht, weil Sie es weder für erfolgsversprechend noch für zielführend halten. Das ist weder knapp noch schroff, sondern das ist einfach ehrlich. Ich habe mich eigentlich über diese ehrliche Antwort sehr gefreut, muss ich sagen. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Jetzt ist es ja in der Sache so, dass keiner hier im Parlament den Stein der Weisen gefunden hat. Es kann ja durchaus mal sein, dass dieses Parlament Beschlüsse fasst, die in der Sache einfach Quatsch sind oder die man zumindest nicht richtig gut umsetzen kann; das ist sogar uns passiert, als wir hier noch eine Mehrheit hatten. Wir haben dem Antrag ja sogar zugestimmt, als die Koalition ihn auf den Weg gebracht hat. Insofern ist es ja vollkommen in Ordnung, dass hier ein Beschluss gefasst wird, dass man sich diesen im Ministerium dann anguckt und zu dem Ergebnis kommt: Das, was das Parlament von uns gefordert hat, ist schwer umzusetzen, oder es ist nicht richtig gut umzusetzen, oder es ist einfach nicht sinnvoll, es so zu machen. Dann gibt es ja eine Möglichkeit: Man kommt auf das Parlament zu, spricht miteinander und sagt: Lasst uns doch bitte noch einmal darüber reden, ob wir das vielleicht noch einmal anpassen. – Das hätten Sie tun können. Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben einfach – zumindest steht es so in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage – in Ihrem Ministerium beschlossen: Wir haben zwar einen Arbeitsauftrag, aber wir werden diesen Arbeitsauftrag einfach nicht umsetzen. Und das – insbesondere ohne Rücksprache – ist respektlos gegenüber dem Parlament. So geht man nicht miteinander um. (Beifall SPD, FDP und SSW) Jetzt ist es ja so: Dieser Missbilligungsantrag liegt seit zwei Wochen vor; meine Fraktion hat ihn vor zwei Wochen eingebracht. In der Praxis ist es ja so, dass man Antworten auf Kleine Anfragen korrigieren kann, wenn man feststellt, dass man vielleicht einen Fehler eingebaut hat. Das macht das Innenministerium mit Kleinen Anfragen von mir relativ regelmäßig. Wenn man feststellt, dass sich etwas geändert hat, dass etwas nicht ganz richtig beantwortet ist, schickt man eine Korrektur an das Parlament, und es gibt eine neue Fassung der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Dafür hätten Sie zwei Wochen Zeit gehabt. Das haben Sie aber nicht getan. Stattdessen gaben Sie gestern den Kieler Nachrichten ein Interview und räumten ein: „Wir haben einen kleinen Fehler bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage gemacht. In der Sache machen wir aber alles super.“ Die Art, wie Sie das gemacht haben, lässt nur einen Schluss zu. Das war rein strategisch: Gib den kleinen Fehler zu, damit du den großen nicht einräumen musst. – Das ist dann, ehrlich gesagt, die zweite Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich erwarte – das wäre ja das Mindeste –, dass das Parlament so schnell wie möglich eine korrigierte Version der Antwort auf die Kleine Anfrage bekommt. Denn dass diese definitiv verkehrt war, haben heute ja alle eingeräumt; der Kollege Kilian hat das eingeräumt, der Minister hat das eingeräumt. Auf diese Version warten wir jetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2019 gelten das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung. (Anhaltende Unruhe)
Kristina Herbst
Dürfte ich noch einmal um Konzentration bitten?
Hauke Hansen CDU
Diese regeln, dass nach dem psychotherapeutischen Masterstudium und vor der praktischen Weiterbildung eine Staatsprüfung erfolgt. Die ersten Studentinnen und Studenten werden in diesem Jahr in Schleswig-Holstein diese Staatsprüfung ablegen und damit eine Approbation erhalten. Im Anschluss folgt eine fünfjährige Fachweiterbildung. Sie ist die Voraussetzung dafür, sich nach § 95 c Sozialgesetzbuch V als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut niederlassen zu dürfen. Am 4. Juni 2024 gab die Bundespsychotherapeutenkammer eine Pressemitteilung heraus, die vor der Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung durch Probleme bei der Weiterbildung warnt. Viele Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, die in den letzten Jahren versucht haben, zeitnah einen Termin oder eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten, fragen sich jetzt vermutlich: Ich habe doch schon ewig gewartet. Geht es noch schlimmer? – Ja, das ist leider zu befürchten. Warum ist das so? – Nach dem alten Modell der Ausbildung gab es die Approbation erst nach der Weiterbildung. Das bedeutet in der Folge, dass bislang – also nach dem alten Modell – Kliniken, Praxen und Institutionen ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Zeit der vorgeschriebenen Ausbildung zu sehr geringen Bezügen, quasi als Praktikanten, anstellen konnten, da diese bisher keine Approbation hatten. Das wird in Zukunft nicht mehr funktionieren. Es erscheint mehr als nur fair, dass für den Einsatz von approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Weiterbildung auch eine vernünftige Bezahlung erfolgen muss. Vergleichbar ist die Lage mit den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Bislang gibt es für die seit 2019 geltende Rechtslage aber keine Ausgestaltung der finanziellen Anforderungen, die diese Regelung mit sich bringt. Also im Klartext: Wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen, ist bisher unklar. Hier setzt nun unser Antrag an. Wir müssen uns auf Bundesebene für eine möglichst schnelle gesetzliche Anpassung einsetzen, um die Ausfinanzierung der Weiterbildungsstrukturen im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich sicherzustellen. Gleichzeitig dürfen wir die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung nicht aus dem Blick verlieren, die nach dem alten Modell ihre Weiterbildung absolvieren. Sie mussten und müssen häufig sehr viel privates Geld in die Ausbildung stecken. Sie brauchen eine Sicherheit, dass sie diese Ausbildung tatsächlich beenden können. Die Übergangsphase, in der die Ausbildung nach altem Recht möglich ist, wird vermutlich 2032 auslaufen. Diese Übergangsphase beträgt heute immer noch siebeneinhalb Jahren; das hört sich zunächst sehr großzügig an, ist es bei näherer Betrachtung aber nicht. Noch einmal: Wir brauchen jede Frau und jeden Mann in diesem Bereich, also müssen wir auch den bislang nicht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Sicherheit geben, dass sie ihren Abschluss machen können. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Wir müssen darauf achten, dass Ausbildungsplätze nicht nur den billigen Kräften nach dem alten Modell zugutekommen oder nur noch den approbierten Kräften. Beide brauchen gleichermaßen Zugang, damit wir alle in die Versorgung der Patientinnen und Patienten bekommen. Wir sind nicht die Ersten, die dieses Problem grundsätzlich erkennen. Im Oktober letzten Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundes- (Hauke Hansen) tagsantrag Drucksache 20/8860 „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ in den Bundestag eingebracht und darin auch die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung gefordert. Alle demokratischen Fraktionen haben in der Debatte anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Konkrete Folgerungen aus diesem Antrag gibt es heute leider nicht. Lassen Sie uns heute unseren Teil dazu beitragen, den Studierenden in beiden Bereichen Sicherheit zu geben, wie sie unter fairen Bedingungen ihr Berufsziel erreichen können, damit wir auch in Zukunft eine gute psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein haben. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Psychologiestudierende in Schleswig-Holstein über ihre aktuelle Situation sagen: „Es fühlt sich so an, als würden wir auf ein riesengroßes Nichts zulaufen“, dann ist das leider zum einen eine sehr akkurate Tatsachenbeschreibung, zum anderen aber auch Ausdruck der Ohnmacht, in der sich die Studierenden momentan befinden. Eigentlich hätten in diesem Jahr knapp 60 Psychologiestudierende in Schleswig-Holstein ihre Approbation nach neuem System abschließen können, um dann im Herbst bereits in die neue Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut_in einzusteigen. Tatsächlich haben sich von diesen knapp 60 Studierenden allerdings nur drei Personen für die Abschlussprüfung angemeldet. Alle anderen haben sich dagegen entschieden, weil ihnen das Vertrauen in die Politik und das Gesundheitssystem fehlt, dass bis Herbst 2024 die notwendigen Voraussetzungen für ihre Weiterbildung geschaffen werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine politische Bankrotterklärung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Lars Harms [SSW]) Man muss auch sagen, dass seit Monaten, eigentlich seit Jahren allen beteiligten Akteuren bekannt ist, was auf sie zukommt. Im Ländervergleich sind wir in Schleswig-Holstein zwar schon ziemlich weit. Das ist auch unserer sehr engagierten Psychotherapeutenkammer zu verdanken, die schon vor einigen Monaten die Weiterbildungsordnung für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht hat. Außerdem findet die Vernetzung zwischen möglichen Weiterbildungseinrichtungen, den Universitäten und der Kammer über den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe statt. Doch ohne eine adäquate Refinanzierung über die Kassen und gesetzliche Regelungen stockt der Prozess. Weder wissen die Studierenden momentan, wie viel sie während der Weiterbildung am Ende tatsächlich verdienen, noch wissen sie, ob und wie die Zielbereiche „Theorie“, „Supervision“ und „Weiterbildung“ finanziert werden. Dabei ist die Halbherzigkeit im politischen Prozess überhaupt nicht nachvollziehbar. Bereits im kommenden Jahr sprechen wir über knapp 2.500 Absolvent_innen in Deutschland jährlich, deren Weiterbildung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geregelt ist. Dabei können wir uns es bei dem steigenden Bedarf in der Psychotherapie überhaupt nicht leisten, die Studierenden so lange im Ungewissen zu lassen, ihre Ausbildungszeit sogar noch dadurch zu verlängern und im schlimmsten Fall die psychotherapeutische Versorgung vielleicht sogar ganz zu verlieren. Es ist deshalb auch gut, dass wir den Interessen der Studierenden heute im Landtag eine weitere Öffentlichkeit verschaffen und klarmachen, dass wir an ihrer Seite stehen und dass sich das Land Schleswig-Holstein weiter dafür starkmachen wird, all die Vorschläge, die seit Monaten, gar seit Jahren auf dem Tisch liegen, auch umzusetzen. Sonst gefährden wir die ohnehin schon bröckelnde psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein und in ganz Deutschland, und das können wir uns einfach nicht erlauben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss aber auch an dieser Stelle dazugehören, im politischen Diskurs zu sagen und offen einzugestehen, dass Fehler gemacht wurden. Da möchte ich auch gar nicht um den heißen Brei herumreden. Als Gesundheitsminister Jens Spahn die Novelle des Psychotherapeutengesetzes 2019 auf den Weg gebracht hat, hat er es versäumt, damals in der Großen Koalition, den Prozess zu Ende zu bringen und 4694 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) die notwendigen gesetzlichen Regelungen auf den Weg zu bringen. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Als dann 2021 die Ampel ihre Arbeit aufgenommen hat, hat sie diese Aufgabe geerbt. Sie hat seit Beginn der Legislatur leider ebenfalls versäumt, die Rahmenbedingung zur Weiterbildung sicherzustellen. Und auch ich muss gestehen, dass ich die Relevanz des Themas leider zu spät verstanden habe. Richtige Ideen nur auf den Weg zu bringen, aber deren Umsetzung nicht abzuschließen, ist so, wie eine gute Therapie ein paar Sitzungen laufen zu lassen, nur um sie dann abrupt abzubrechen und nicht zu Ende zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wie schädlich das ist, dazu können die angehenden Fachpsychotherapeut_innen und Studierenden am allermeisten sagen. Wir wären gut beraten, auch hier auf sie zu hören. Deshalb bitte ich die Landesregierung inständig darum, sich auf Bundesebene weiter dafür einzusetzen, dass die Refinanzierung für alle Bereiche – nicht nur für den ambulanten Bereich, sondern auch für den stationären und den institutionellen Bereich – im Rahmen des GVSG so schnell wie möglich umgesetzt wird. Wir tun hier auf Landesebene alles, um nach gesicherter Finanzierung so schnell wie möglich gute Weiterbildungsstrukturen für die Studierenden zu haben, und tragen gemeinsam dafür Sorge, dass das große Nichts, vor dem die Studierenden stehen, sobald wie möglich kleiner wird und am Ende ganz verschwindet. Wir brauchen sie – jede und jeden Einzelnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch das ist wieder ein Thema, bei dem wir uns tatsächlich einig sind, dass ganz dringend etwas passieren muss. Trotzdem gibt es verschiedene Sichtweisen auf die Dinge, auch in der Entwicklung. Es ist gesagt worden: Der damalige Gesundheitsminister Spahn hat 2019 diese ganz notwendige Reform der Psychotherapeutenausbildung auf den Weg gebracht. Leider hat er es versäumt, die entsprechende Finanzierung mit zu regeln. Auch anderthalb Jahre vor Ende der Legislatur wurde das nicht angegangen. Das ist sehr bedauerlich. Das Problem ist also nicht neu. Deshalb habe ich die Landesregierung bereits im Januar dieses Jahres zur Weiterbildungssituation im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt. Schließlich wird die erste Kohorte der Absolventen der neu geordneten Ausbildung, die im Wintersemester 2020 angefangen haben – das hat der Kollege Balke gesagt –, demnächst mit dem Studium fertig. Laut Aussage der Landesregierung wird die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten auf Grundlage des Heilberufekammergesetzes von der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein in Selbstverwaltung organsiert. Diese hat im November 2023 eine entsprechende Weiterbildungsordnung verabschiedet. Kliniken, Praxen und Einrichtungen können seit Januar 2024 entsprechende Anträge auf Anerkennung als Weiterbildungsstätten stellen. Die Befürchtungen einiger Absolventen, dass nicht ausreichend Weiterbildungskapazitäten zur Verfügung stehen könnten, teilte die Landesregierung im Januar 2024 jedenfalls noch nicht. Sie schrieb in der Antwort auf meine Kleine Anfrage: „Es kann aber davon ausgegangen werden, dass für die erste Kohorte Studierender in Schleswig-Holstein … ausreichend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen werden.“ Regelungsbedarf wurde aber im Bereich der Finanzierung gesehen: Gemeinsam mit der Kammer, den Kassen, der KVSH und den Kliniken würde man nach Lösungen suchen, hieß es da in der Antwort. Die Einschätzung der Landesregierung fand ich schon im Januar 2024 erstaunlich, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Weiterbildungsplätze selbstverständlich mit der Frage der Finanzierung zusammenhängt. Wie denn sonst? Da uns jetzt dieser Antrag von CDU und Grünen vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass die Landesregierung bislang noch keine Lösung gefunden hat, die sie angekündigt hatte – was sehr bedauerlich ist –, denn, wie gesagt, die ersten Absolventen kommen demnächst. (Birte Pauls) Zur Problematik gab es im vergangenen Jahr auch eine Petition im Deutschen Bundestag, die mehr als 54.000 Mal mitgezeichnet wurde. In diesem Zusammenhang sagt der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Edgar Franke – mit Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat –: Während der stationären Weiterbildung würden die Psychotherapeuten beim Krankenhaus angestellt und entsprechend vergütet. Die Kosten seien im Budget zu berücksichtigen und von den Kostenträgern zu refinanzieren. Über die Anzahl der vorgehaltenen Weiterbildungsstellen hätten die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Bundesregierung, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, beobachte die aktuelle Situation und prüfe mögliche Maßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gestehen, auch das war für mich keine sehr zufriedenstellende Aussage, denn die Weiterbildung findet natürlich nicht nur in den Kliniken statt. Da genau liegt das Problem. Aber es ist typisch für diese Landesregierung, die Schuld beziehungsweise die Lösung wieder nur in Berlin zu suchen – das finde ich wirklich dünn – und die Lösungssuche in die ehrenamtlichen Hände des Pakts für Gesundheits- und Pflegeberufe zu legen, so wie die Koalition es in ihrem Antrag formuliert hat. Dieser hat meines Wissens nach zur Weiterbildung der Psychotherapeuten noch gar nicht getagt. Abgesehen davon tagt der ohnehin nur sehr selten. Das ist wirklich dünne Suppe, die Sie hier vorschlagen. Alles in allem braucht es jetzt noch einmal eine echte Kraftanstrengung aller Beteiligten. Denn eines ist klar: Wir brauchen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ganz dringend. In vielen Debatten der letzten Wochen haben wir über die psychische Gesundheit und die hohe Zahl derer gesprochen, die dringend Hilfe benötigen. Lange Wartezeiten auf eine Therapie erhöhen die Chancen auf körperliche Symptome. Denn wenn die Seele weint, schreit irgendwann der Körper. – Ich danke fürs Zuhören. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich ohne jede Einschränkung den Ausführungen des Kollegen Balke an. Zu den Ausführungen des Kollegen Hansen kann ich nur sagen: Angesichts der Tatsache, dass der damalige Bundesgesundheitsminister – den ich im Übrigen während des Pandemiemanagements in der Zusammenarbeit ausgesprochen geschätzt habe – noch fast zwei Jahre im Amt war, wäre ein bisschen mehr Demut an der Stelle (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Serpil Midyatli [SPD]) – genau so, wie der Kollege Balke es geschildert hat – angemessen gewesen. Es ist nicht das erste und das einzige Mal, dass so verfahren wurde, sondern auch bei der Finanzierung des Schulgeldes bei den Gesundheitsfachberufen lief genau dieselbe Nummer zwischen Bund und Ländern. Vor dem Hintergrund hat mich Ihr Redebeitrag in Teilen ausgesprochen nicht nur verwundert, sondern auch verärgert, obwohl die zentrale Forderung Ihres Antrags, nämlich endlich für eine Refinanzierung zu sorgen, natürlich richtig ist. Vor dem Hintergrund werden wir dem auch zustimmen. Aber ich rate uns allen, auch im Hinblick auf die künftige Glaubwürdigkeit, dass man vielleicht von solchen pauschalen Anwürfen gegen die jetzige Bundesregierung, wenn man selber nicht ins Tun gekommen ist, absieht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Psychotherapiestudierenden reicht es: 500 von ihnen haben vor einigen Wochen vor dem Deutschen Bundestag demonstriert, unterstützt übrigens von den Universitäten und den Psychotherapeutenkammern. Das heißt in der Summe, dass sich ungefähr jeder fünfte Studierende auf den Weg nach Berlin gemacht hat, weil die Planungssicherheit für die Zeit nach dem Studium immer noch nicht in Sicht ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Die Studierenden fordern die auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gesundheitsversor-4696 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) gungsstärkungsgesetzes sollte das bringen, hat aber an der Stelle noch nicht geliefert. Da muss schleunigst nachgebessert werden – leider ist aber genau das nicht zu erkennen. Auch die hiesige Landesregierung kommt über eine Prüfung der landesrechtlichen Regelungen nicht hinaus. Das ist in der Summe ein Armutszeugnis. Das, was so vielversprechend mit einer Reform der Ausbildung angefangen hat, wird jetzt nicht ordentlich zu Ende gebracht. Das bekommen die Studierenden mit voller Wucht zu spüren. Es gibt keine Weiterbildungsplätze: Praxen und Kliniken werden keine entsprechenden Plätze bereitstellen, wenn sie nicht wissen, ob eine Finanzierung steht. Damit ist keine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten möglich. Das hat Konsequenzen: Ohne Qualifikation keine Abrechnung. Es droht ein Riesenproblem. Die psychotherapeutische Versorgung wird damit quasi durch die Hintertür gefährdet. Das ist doch ein absolutes Unding! Besonders heftig ist allerdings, dass dieses Problem schon seit Jahren bekannt ist. Die Psychotherapieausbildung wurde bereits zum 1. September 2020 völlig neu geregelt, und eine entsprechende Weiterbildungsordnung wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Danach hat man aber die Studierenden regelrecht im Stich gelassen, sie vertröstet und dann doch keine richtige Lösung erarbeitet. Schon im letzten Sommer hatten Studierende und Kammern zu einer Petition aufgerufen, um auf die Finanzierungslücke der notwendigen Weiterbildung hinzuweisen. Doch die Regierung hat sich nicht bewegt und keinen Vorschlag erarbeitet. Die Suppe wird gekocht, aber die Teller fehlen. Wenn der Antrag fordert, Finanzierungskonzepte zu diskutieren, ist das nach meinem Dafürhalten Jahre zu spät. Die Zeit der Diskussionen ist vorbei, denn die ersten Studierenden werden ihr Studium in wenigen Monaten abschließen. Jetzt müssen klare, transparente und belastbare Finanzierungszusagen auf den Tisch – nicht erst nächstes Jahr. Die Zeit der Diskussionen ist vorbei, in diesem Sommer muss die Finanzierung stehen. Das sage ich auch vor dem Hintergrund des Riesenbedarfs an psychotherapeutischer Therapie hier im Land. Die fehlende Finanzierung ist ja nicht nur ein Problem für die Studierenden, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Die Bundes- und die Landesregierung müssen jetzt handeln. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich das Wort unserer Ministerin für Justiz und Gesundheit, Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es gehört: Im Jahr 2019 hat der Bund die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu geregelt. Seit dem Wintersemester 2020 absolvieren angehende Therapeutinnen und Therapeuten entsprechend spezialisierte Bachelor- und Masterstudiengänge – inzwischen auch in Kiel und in Lübeck. Dieses Studium endet mit einer staatlichen Prüfung. Im Anschluss ist beim Landesamt für soziale Dienste eine Approbation zu beantragen. Wird diese erteilt, verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten. Die Ausbildung ist damit modernisiert und an die von Ärztinnen und Ärzten angeglichen worden. Um allerdings als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Leistungen nach den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, müssen die approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden von den Landespsychotherapeutenkammern in Weiterbildungsordnungen vorgegeben. Im Rahmen dieser fünfjährigen Weiterbildung müssen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Stationen im ambulanten und stationären Bereich durchlaufen. Zusätzlich können sie auch in Institutionen wie beispielsweise Jugendämtern tätig werden. Derzeit können die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten die Ausbildung noch nach altem Recht absolvieren, deren Finanzierung an diese alte Ausbildungsstruktur angepasst ist. Eine Finanzierung der Weiterbildung nach dem neuen Recht ist hingegen bislang noch nicht gesetzlich geregelt. Wie richtig festgestellt worden ist, wird das aktuell nun zu einem Problem, da die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen Masterstudiengangs demnächst ihre Weiterbildung anstreben. Was ist in dieser Hinsicht auf Landes- und Bundesebene bislang getan worden? – Auf Landesebene ist im Rahmen des Paktes für Gesundheits- und Pflegeberufe eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe hat das Ziel, die Suche nach (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Weiterbildungsstätten, die Unterstützung von Weiterbildungsstätten und die Information und Vernetzung der Akteure zu gewährleisten. Es sind im Rahmen dieser Arbeitsgruppe mehrere Veranstaltungen durchgeführt worden. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir hatten nicht nur eine Auftaktveranstaltung, sondern wir hatten auch eine Informationsveranstaltung für den stationären Bereich, wir hatten mehrere Informationsveranstaltungen für Reha-Einrichtungen und für den institutionellen Bereich, und es sind weitere Veranstaltungen für den ambulanten Bereich schon durchgeführt worden beziehungsweise stehen an. Wir gehen mit diesen Aktivitäten des Paktes für Gesundheits- und Pflegeberufe nicht groß an die Presse, sondern wir arbeiten, wenn man so will, still vor uns hin und haben diese entsprechenden Maßnahmen, die wir auf Landesebene ergreifen können, getan. Das heißt, wir suchen Weiterbildungsstätten, informieren sie darüber, versuchen sie dazu zu bringen, sich als Weiterbildungsstätte zur Verfügung zu stellen, wir vernetzen sie und sprechen auch mit denen ab, was denn wohl gute Finanzierungskonzepte sein könnten. Die Fragen der Finanzierung können wir nämlich auf Landesebene nicht lösen. Das geht nur auf Bundesebene. Die Länder haben angesichts der Untätigkeit des Bundes schon vor Monaten mit der Arbeit angefangen. Ende August 2023 hat Niedersachsen im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gestellt. Diesen Antrag hat Schleswig-Holstein unterstützt, und er ist auch mit der Mehrheit des Bundesrates gefasst worden. Der Bund ist mittlerweile zumindest in Ansätzen tätig geworden, und zwar im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, des GVSG. Die dort vorgesehenen Änderungen im SGB V gehen allerdings noch nicht weit genug. Warum? – Weil relevante Abschnitte der Ausbildung insbesondere die ambulante Weiterbildung in niedergelassenen Praxen und die Weiterbildung im stationären Bereich keine Berücksichtigung gefunden haben. Daraufhin haben die Länder wieder reagiert: Im Unterausschuss Gesundheit des Bundesrates ist am 11. Juni 2024 ein entsprechender Änderungsantrag für das GVSG unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden, einstimmig angenommen, und der Bund ist noch einmal gebeten worden, das im GVSG aufzugreifen. Ich hoffe, Sie sehen, dass wir als Länder all das getan haben, was wir tun können. Das, was wir auf Länderebene regeln können, haben wir getan. Wir haben den Bund mehrfach, zuletzt am 11. Juni 2024, aufgefordert, hier noch einmal tätig zu werden. Wir setzen alles dafür ein, damit die Studierenden, die demnächst in die Weiterbildung gehen, auch eine entsprechende Finanzierung dieser Weiterbildung bekommen, und wir werden uns dabei dafür starkmachen, dass auf Bundesebene alles, was den ambulanten Bereich betrifft, über das SGB V geregelt wird, und alles, was den stationären Bereich betrifft, über eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung vorgenommen wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW])
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Alle antragstellenden Fraktionen haben ihre Anträge zugunsten einer gemeinsam gefundenen Lösung, die jetzt vorliegt, zurückgezogen. (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wenn das sonst verwirrt, verweise ich auf die Vorlage. (Heiterkeit und Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Christian Dirschauer [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Kristina Herbst
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Das hilft mir weiter. Ich gehe dann davon aus, dass es keine Wortmeldungen zum Bericht des Berichterstatters gibt. – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Praktische Jahr im Medizinstudium ist eine entscheidende Phase in der Ausbildung zukünftiger Ärzte und Ärztinnen. In dieser Zeit vertiefen die Studierenden ihr theoretisches Wissen durch praktische Erfahrungen in verschiedenen medizinischen Disziplinen. Trotz seiner Bedeutung gibt es viele Aspekte des Praktischen Jahres, die dringend verbessert werden müssen, um die Qualität der Ausbildung und das Wohlbefinden der Studierenden zu gewährleisten. Es ist daher ein richtiges Zeichen, dass wir uns zusammengesetzt und einen gemeinsamen Antrag formuliert haben. (Beifall) Einer der Hauptgründe, warum eine Verbesserung der Bedingungen des Praktischen Jahres notwendig ist, betrifft die Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Überlastungen der Studierenden. Studierende im Praktischen Jahr arbeiten oft lange Stunden, die weit über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausgehen, ohne eine angemessene Vergütung oder ausreichende Pausen. Attestierte Krankheitstage werden nicht selten auf die Fehltage angerechnet, und es gibt keine ausreichende Vorbereitungsphase. Diese Überlastung kann zu Erschöpfung und Burnout führen, was nicht nur die Gesundheit der Studierenden gefährdet, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen kann. Eine angemessene Arbeitszeitregelung, ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Praktischen Jahres und faire Vergütung sind daher essenziell, um den Studierenden eine Balance zwischen Ausbildung und Erholung zu ermöglichen. Es besteht ein dringender Bedarf an klarer definierten Ausbildungszielen und einer strukturierten Betreuung während des Praktischen Jahres. Viele Studierende berichten von einer mangelnden Anleitung und Unterstützung durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte, was zu Unsicherheiten und einem Gefühl der Überforderung führt. Laut der Umfrage des Marburger Bundes gaben 77 Prozent der Studierenden an, ärztliche Tätigkeiten sogar im Alleingang gemacht zu haben. Eine strukturierte und qualifizierte Betreuung ist unerlässlich, um den Studierenden das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für ihre zukünftige Tätigkeit als Ärzte und Ärztinnen benötigen. Hierzu gehören regelmäßige Feedback-Gespräche, eine gezielte Anleitung in praktischen Fertigkeiten und die Möglichkeit, unter Supervision eigene Entscheidungen zu treffen und zu reflektieren. Auch die finanzielle Situation der Studierenden im Praktischen Jahr sind mehr als ausbaufähig. Viele von ihnen sind auf externe finanzielle Unterstützung angewiesen, da die Vergütung während des Praktischen Jahres oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Dies führt zu zusätzlichem Stress und kann Konzentration und Leistungsfähigkeit der Studierenden beeinträchtigen. Eine angemessene finanzielle Unterstützung durch eine bessere Bezahlung würde den Studierenden ermöglichen, sich voll und ganz auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne sich um die finanzielle Lage sorgen zu müssen. (Sophia Schiebe) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Darüber hinaus ist es wichtig, die psychische Gesundheit der Studierenden im Praktischen Jahr zu berücksichtigen. Die Kombination aus langen Arbeitszeiten, hoher Arbeitsbelastung und unzureichender Unterstützung kann zu psychischen Belastungen führen. Ein Zugang zu psychologischer Unterstützung und ein offenes Gesprächsklima über mentale Gesundheit können dazu beitragen, das Wohlbefinden der Studierenden zu fördern und ihnen bei der Bewältigung von Stress und Belastung zu helfen. Letztlich trägt eine Verbesserung der Bedingungen im Praktischen Jahr nicht nur zum Wohl der Studierenden bei, sondern auch zur Qualität der medizinischen Ausbildung insgesamt. Gut ausgebildete und zufriedene Medizinstudierende sind besser in der Lage, qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu leisten und später als motivierte und kompetente Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitssystem zu arbeiten. Die Investition in bessere Bedingungen des Praktischen Jahres ist daher auch eine Investition in die Zukunft unserer medizinischen Versorgung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir brauchen bessere Bedingungen für das Praktische Jahr des Medizinstudiums, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Studierenden zu schützen und die langfristige Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den vorliegenden Antrag freue ich mich besonders, da wir uns gemeinsam mit einem interfraktionellen Antrag für ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium einsetzen. (Beifall ganzes Haus) Denn die Zukunft der Medizin in unserem Land wird maßgeblich durch das Praktische Jahr im Medizinstudium beeinflusst. Das Praktische Jahr ist die Brücke zwischen dem akademischen Wissen und der realen Praxis. So, wie die Europameisterschaft im Moment ganz Deutschland vereint, vereint dieser Antrag dieses Hohe Haus. Daher ist meine Rede sicherlich nur ein kleiner Ausschnitt aus dem großen Feld, das auch von den anderen Kolleginnen und Kollegen bespielt werden wird. Daher fasse ich mich kurz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dafür sorgen, dass es den PJlern während ihres Praktischen Jahres gut geht, dass sie sich nicht mit einem Zweitjob stressen müssen, dass sie noch genug Zeit haben, sich auf ihr Drittes Staatsexamen vorzubereiten, und dann motiviert und mit Zuversicht in ihren Arbeitsalltag als Arzt beziehungsweise Ärztin, bestenfalls bei uns in Schleswig-Holstein, starten. Unsere Studentinnen und Studenten investieren viel Zeit, Energie und Engagement in ihr Medizinstudium. Das PJ bildet abschließend den Höhepunkt der vorher durchlaufenen Ausbildung und ist ein entscheidender Abschnitt auf dem Weg zur ärztlichen Approbation. Doch während ihrer Ausbildung stoßen sie auf Herausforderungen, die nicht nur ihre individuelle Entwicklung beeinflussen, sondern auch die Qualität ihrer Ausbildung und letztlich somit auch die Patientenversorgung bei uns im Land und bundesweit. Eine der größten Herausforderungen hierbei ist die erhebliche Arbeitsbelastung. Denn PJ-Studenten arbeiten oft 40 Stunden pro Woche oder mehr, dazu kommen Nacht- und Wochenenddienste. Die Anerkennung von Krankheitstagen ist bislang nicht vorgesehen. Trotz der hohen Anforderungen erhalten viele von ihnen keine oder nur eine geringe Vergütung. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Studierenden im Praktischen Jahr ihre Ersparnisse aufbrauchen oder zusätzlich arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Einige Bundesländer und Krankenhäuser haben bereits angefangen, Studierenden im Praktischen Jahr eine Vergütung zu zahlen. Aber eine flächendeckende Lösung ist weiterhin nicht in Sicht, und das führt zu ungleichen Voraussetzungen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Haken daran ist, dass dadurch auch die individuelle Förderung häufig auf der Strecke bleibt. Das wirkt sich in Teilen negativ auf die Lehrstandards aus, die nicht überall, aber vielerorts unterschied-4700 Schleswig-Holsteinischer (Wiebke Zweig) lich ausfallen. Zudem haben sie oft nicht genug Zeit, um sich auf ihr Drittes Staatsexamen vorzubereiten. Die Ausgestaltung der neuen ärztlichen Approbationsordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Daher nutzen wir die Möglichkeit, uns für verbesserte Bedingungen für die PJlerinnen und PJler auf Bundesebene mit unserem durch alle Fraktionen geeinten Antrag einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen damit ein Zeichen für eine bessere Gesundheitsversorgung bei uns im Land und ein Zeichen für unseren Wissenschafts- und Forschungsstandort SchleswigHolstein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Kristina Herbst
Die FDP-Fraktion hat mitgeteilt, dass die Rede des Fraktionsvorsitzenden, Christopher Vogt, zu Protokoll gegeben wird. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufe ich jetzt den Abgeordneten Jasper Balke auf.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „#OhGottPJ“, „Ausbildung statt Ausbeutung“ und „PJ – das steht für pleite“ – das sind nur ein paar Ausdrücke, die die Medizinstudierenden in der Aktionswoche der BVMD, der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, die aktuell stattfindet, auf Straßen und Social Media skandieren. Dass sie das tun, ist total berechtigt. Es liegt schließlich nicht nur im Interesse der Medizinstudierenden, sondern absolut auch im breiten gesellschaftlichen Interesse, wenn deutlich gemacht wird, dass angehende Ärztinnen und Ärzte gute Ausbildungsbedingungen und eine qualitativ hochwertige Lehre brauchen. Deshalb bin ich sehr dankbar dafür, dass wir es geschafft haben, den vorliegenden Antrag, der aus meiner Sicht die zentralen Anliegen der Medizinstudierenden adressiert und sogar noch darüber hinausgeht, heute interfraktionell in den Landtag einzubringen. Das ist wirklich ein tolles Signal an die Studierenden, und das zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist. (Beifall ganzes Haus) Wir besprechen den vorliegenden Antrag heute auch im Hinblick auf die Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung. Es geht darum, auch in dieser endlich gute und faire Ausbildungsbedingungen während des Praktischen Jahres festzuschreiben. Diese Forderungen haben wir deshalb in unserem Antrag aufgegriffen. Ich möchte an dieser Stelle nur ein paar der Forderungen herausstellen, bei denen es sich nicht nur um Studierendenanliegen handelt, sondern die auch im Sinne einer qualitativ besseren Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein sind. Zweifellos am wichtigsten ist die Trennung zwischen Krankheits- und Fehltagen. Viele PJ-Studierende kommen momentan krank zur Arbeit ins Krankenhaus, weil sie sonst aufgrund der fast schon unmenschlichen Fehltagsregelung dazu gedrängt werden, ja nicht zu fehlen. Das vermittelt nicht nur kurz vor dem Berufsstart in den Arztberuf eine ganz schlechte Grundeinstellung, sondern ist auch eine direkte Gefährdung der Patient_innengesundheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Mindestens genauso wichtig ist die Einführung einer Mindestvergütung für die Medizinstudierenden im PJ. Hier sehe ich gerade im Zuge der Krankenhausstrukturreform die Chance, die entsprechende Refinanzierung über die Krankenkassen schon jetzt im KHVVG festzuschreiben. Zwar hat ein – aus meiner Sicht immer noch zu großer – Teil der Medizinstudierenden Eltern, die selbst Ärztinnen und Ärzte sind und die keine Schwierigkeiten haben, ihre Kinder im Studium zu unterstützen, aber insbesondere im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist es wichtig, dass man sich auch im Praktischen Jahr elternunabhängig ausschließlich auf die Lehre und nicht auf einen weiteren Minijob konzentrieren muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) In diesem Sinne habe ich mich über die Einführung einer Vergütung im PJ im vergangenen Jahr im UKSH sehr gefreut. Dies kann aber tatsächlich nur ein Anfang sein. Stichwort UKSH: Es gibt auch bei uns im Land abseits der Debatten über die ärztliche Approbationsordnung einiges zu tun, um die Bedingungen im PJ in Schleswig-Holstein zu verbessern. Ich bin davon überzeugt, dass dies am besten im Dialog mit den Studierenden, den PJ-Beauftragten, (Jasper Balke) den Professorinnen und Professoren und Vorständen der Krankenhäuser funktioniert. Deshalb bitten wir die Landesregierung darum, schon jetzt tätig zu werden, um über Strategien zu beraten, wie die Lehre in Schleswig-Holstein im PJ priorisiert werden kann und wie die im Zuge der Novellierung der Approbationsordnung kommenden Qualitätsstandards so schnell wie möglich umgesetzt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag und die daraus resultierenden Tätigkeiten der Landesregierung nicht nur zu entscheidenden Verbesserungen des Praktischen Jahres in Schleswig-Holstein, sondern auch zu einer qualitativ hochwertigeren Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland führen werden. Wenn sich Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein ausgebildet wurden, mit unserem Land identifizieren und aufgrund der guten Erfahrungen während der Lehre gerne in SchleswigHolstein praktizieren, profitieren davon alle Menschen in unserem Land. In diesem Sinne freue ich mich ganz besonders – ich gebe zu, nicht ganz uneigennützig – über in Zukunft bessere Bedingungen für die Medizinstudierenden. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen im Landtag und bedanke mich auch für die Aufmerksamkeit. (Beifall)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich ins Krankenhaus muss, weil es mir schlecht geht, wenn meine Enkelkinder, Familie oder Freunde ärztlich behandelt werden müssen, dann wünsche ich mir, einer Person gegenüberzustehen, die genau weiß, was sie tut. Als Patientin wünsche ich mir Sicherheit durch die hohe Fachkompetenz der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Deshalb ist ein Medizinstudium auch lang und intensiv. Besonders das Praktische Jahr am Ende des Studiums sollte den Studierenden ermöglichen, das Erlernte in die Praxis umzusetzen und durch den praktischen Alltag ihre Fachkompetenzen in den verschiedenen Disziplinen zu erweitern und zu festigen. In der Realität ermöglicht der Alltag im PJ dies anscheinend nur unzureichend. Eine Assistenzärztin berichtet, dass sie in einem PJ-Abschnitt an einer großen Klinik die eine Hälfte des Tages mit Blutabnahmen beschäftigt war und die andere Hälfte Arztbriefe getippt hat. Es gab weder eine Vergütung noch eine kostenlose Mahlzeit. Heute als Assistenzärztin passiert es ihr häufiger, dass sie in Situationen kommt, in denen sie aufgrund von Personalmangel Behandlungen durchführen muss, die sie noch nie vorher gemacht oder gesehen hat und nur aus der Theorie kennt. Das ist purer Stress. Sie hätte sich gewünscht, im PJ mehr Zeit gehabt zu haben, um den Ärzten über die Schulter zu schauen und die verschiedensten Behandlungsmethoden im sicheren Rahmen zu erlernen und auszuprobieren. Deshalb freut es mich besonders, dass es uns wieder gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag zu machen. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Damit wird das Praktische Jahr nämlich wieder zu einem entscheidenden Baustein der medizinischen Ausbildung. Das PJ muss angemessen vergütet werden; darüber sind wir uns alle einig. Der Vorschlag von Jasper Balke ist zu sagen: Vielleicht ist es ja eine Möglichkeit, das im Rahmen der Krankenhausstrukturreform mitzudenken. Es ist einfach ein wichtiger Baustein, damit wir gute Ärztinnen und Ärzte bekommen. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es darf nicht noch ein Nebenjob belastend on top dazukommen beziehungsweise darf es nicht dazu kommen, dass sich nur extern finanzierte Studierende ein PJ leisten können. Eine vergünstigte Mahlzeit innerhalb der Klinik wäre immerhin eine kleine Wertschätzung der Leistung der Studierenden, aber das Wichtigste sollte die Zeit und die Bereitschaft des Fachpersonals sein, die Studierenden anzuleiten und zu betreuen – so wie es eigentlich in der Approbationsordnung vorgesehen ist. Auch die Regelung, dass die Krankentage nicht auf die Fehltage angerechnet werden, sollte selbstverständlich in einer neuen Verordnung festgesetzt werden. Die erlaubten Fehltage benötigen die Studierenden als Lernzeit, um den fachlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir haben einen deutlichen Fachkräftemangel in der Medizin, und wir müssen dafür sorgen, dass die, die sich für ein Medizinstudium entscheiden, Rahmenbedingungen vorfinden, in denen sie finanziell einigermaßen ab-4702 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) gesichert sind und fachlich gut auf die Herausforderungen im Klinikalltag vorbereitet werden. Dabei müssen wir auch auf Chancengleichheit und Gleichberechtigung schauen. Wenn Studium und Familiengründung in die gleiche Lebensphase fallen, wird es bestimmt für einige junge Familien eine große finanzielle und organisatorische Herausforderung, das PJ und die Familie unter einen Hut zu bekommen. Selbst Studierende, die das Studium abschließen und dann erst als Fachärzte in die Elternzeit gehen und dort auch länger bleiben, weil Beruf und Familie im Klinikalltag nur schwer vereinbar sind, stehen dem Gesundheitssystem nicht zur Verfügung. Die Kliniken müssen familienfreundliche Strukturen schaffen, um alle kompetenten Fachkräfte zu erhalten. Wie ich schon eingangs sagte, spätestens wenn meine Enkelkinder, ihre Eltern und unsere Freunde oder ich selbst in ärztliche Behandlung gehen, wünschen wir uns, dass der Arzt oder die Ärztin eine gute, fundierte Ausbildung erhalten hat und mit der erlernten fachlichen Kompetenz für unser körperliches Wohlergehen sorgt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst dem Bildungsausschuss für den konstruktiven Prozess in dieser Angelegenheit und für den fraktionsübergreifenden Antrag herzlich danken. Sie geben damit die notwendigen und zielführenden Impulse, um den Medizinstudierenden ein faires Praktisches Jahr zu ermöglichen. Die Landesregierung teilt Ihr Anliegen und wird dieses selbstverständlich unterstützen und voranbringen. Es geht um ein faires PJ, aber es geht auch um eine langfristige Stärkung des Gesundheitsstandorts Schleswig-Holstein; darauf ist hingewiesen worden. Wir haben ein großes Interesse daran, dass Medizinstudierende bei uns Bedingungen vorfinden, die sie dazu ermuntern, auch nach ihrem Abschluss in Schleswig-Holstein zu bleiben. Wir brauchen hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte, und damit ist es auch ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) – Danke schön. – Der bisher bekannte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers zur Änderung der ärztlichen Approbationsordnung enthält diesen wichtigen Aspekt leider noch nicht. Daran müssen wir jetzt alle gemeinsam auf den Wegen, die uns zur Verfügung stehen, arbeiten. Aber wie wir auch alle wissen, wird an dem Entwurf hinter den Kulissen noch kräftig gearbeitet. Wir hoffen einmal, dass die an sich für Anfang des Jahres angekündigte Beschlussfassung zur Approbationsordnung nicht zu lange auf sich warten lässt, sondern jetzt schnell auf die Tagesordnung kommt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir werden da jetzt jedenfalls weiter dranbleiben und dem Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage des heutigen Beschlusses einen entsprechenden Brief übersenden. Sollten wir damit innerhalb der entsprechend zu setzenden Fristen keinen Erfolg haben, dann werden wir dazu eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) – Ihr seid großartig. – Ich will, obwohl vieles schon gesagt worden ist, zumindest noch ein paar Aspekte nennen, warum das wichtig ist und worum es in der Sache eigentlich geht. Das ist einmal das Thema der Abwesenheit von Studierenden. Da ist es wichtig zu unterscheiden, warum die Studierenden fehlen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich unentschuldigt fehle oder ob ich eine Krankmeldung oder eine attestierte Krankheit habe. Das muss Berücksichtigung finden; das ist eine Frage der Fairness, das schulden wir den PJlern aus meiner Sicht. Deshalb werden wir hier mit Blick auf die begrenzte erlaubte Anzahl von Fehltagen und auf die Anrechnung von Krankheiten einen entsprechenden Vorstoß machen. Das hat nämlich zur Folge – das ist dargestellt worden –, dass Studierende heute, selbst wenn sie krank sind, in die Kliniken gehen, dass sie krank auf Patienten und auf das andere medizinische Personal treffen. Das ist ein Zustand, den man aus vielerlei Gründen nicht befürworten kann. Deshalb sollten wir das anders machen. (Ministerin Karin Prien) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Dann geht es um vermeidbare Belastungen für PJler. Da geht es insbesondere um die Frage des zeitlichen Abstands zwischen PJ einerseits und dem Dritten Staatsexamen andererseits. Studierende brauchen eine angemessene Vorbereitungszeit. Wir wollen, dass sie gute Examina machen. Wir wollen, dass sie vernünftig vorbereitet in die Staatsexamina gehen. Deshalb sind die Regelungen in der Approbationsordnung nach Erwartung der Länder entsprechend anzupassen. Das haben wir bereits in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, aber wir wünschen uns da eine entsprechende Berücksichtigung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine Mindestvergütung für PJ-Studierende kommt. Die muss auch in der Approbationsordnung festgeschrieben werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dafür braucht es dann eine Gegenfinanzierung. Die gehört in die Krankenhausstrukturreform. Auch darüber besteht, glaube ich, große Einigkeit. Wichtig ist in dem gesamten Prozess die enge Abstimmung mit allen Beteiligten. Sobald mit dem Bund Einigkeit über die Inhalte der ärztlichen Approbationsordnung besteht, werden wir uns dann mit den Hochschulen, den Studierenden, dem UKSH, den anderen Krankenhäusern in unserem Land und den übrigen beteiligten Einrichtungen zusammensetzen, um die weiteren Schritte voranzubringen. Vieles, was nicht Teil der Approbationsordnung ist, kann nämlich eigentlich ganz gut vor Ort gelöst werden. Dazu nenne ich noch ein paar Beispiele. Sobald Studierende innerhalb des PJ an einer Klinik sind, stehen zum Beispiel Koordinatorinnen und Koordinatoren zur Verfügung, die die Studierenden über regelmäßige Informationsveranstaltungen zu organisatorischen Themen und ihren eigenen Rechten und Pflichten informieren. Hochschulen, Lehrkrankenhäuser und Koordinatorinnen und Koordinatoren tauschen sich im Rahmen regelmäßiger PJAbende aus. Das sind gute und wichtige Schritte. Koordinatorinnen und Koordinatoren der Hochschulen können die Situation vor Ort gut einschätzen und gemeinsam mit den Kliniken Vorschläge zur Verbesserung machen. Das betrifft zum Beispiel solche wichtigen Themen wie die Verfügbarkeit von Arbeitskleidung, Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten. Das klingt ein bisschen kleinteilig, ist in Wahrheit aber natürlich eine große Sache. Auch die Unterstützung nicht deutschsprachiger PJler kann besser organisiert werden. Wir haben uns in nahezu jeder Debatte dieser Tagung über die Fachkräftesicherung unterhalten. Ich glaube, dass wir alle uns darüber im Klaren sind, dass die Internationalisierung ein wesentlicher Aspekt dieser Fachkräftesicherung ist. Deswegen müssen wir stärker dazu kommen, dass die Leistungen dieser Koordinatorinnen auch englischsprachlich angeboten werden (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) und nach Verfügbarkeit eine unterstützende Beratung durch fremdsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lehrkliniken erfolgt. Wir erhoffen uns in Zukunft von digitalen Sprachsystemen eine Erleichterung. Aber daran müssen wir dringend arbeiten. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, die Situation der Studierenden im PJ zu verbessern und die entsprechende Umsetzbarkeit mit den Kliniken im Blick haben – im Sinne unserer Studierenden, der Kliniken, aber am Ende des Tages im Interesse der Patientinnen und Patienten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 42 Sekunden ausgedehnt. – Ich sehe aber keinen weiteren Beratungsbedarf. Dann schließe ich die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, die Anträge, Drucksachen 20/1588, 20/1608 und 20/1614, mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig und damit so beschlossen. Mit der Drucksache 20/2077 haben die Mitglieder des Bildungsausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dies ist einstimmig. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 A auf: 4704 Schleswig-Holsteinischer (Präsidentin Kristina Herbst) Landespflegestrategie Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW Drucksache 20/2245 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dies ist einstimmig. Dann verfahren wir so. Ich erteile für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Opposition hat mich um einen Bericht zum aktuellen Stand unserer Landespflegestrategie gebeten, und dieser Bitte komme ich natürlich gerne nach. Mir war und ist es wichtig, dass wir eine Landespflegestrategie auf den Weg bringen. Wir haben im letzten Jahr damit begonnen, diese Strategie auf den Weg zu bringen. Diese Strategie haben wir als Ministerium im Landespflegeausschuss vorgelegt, mit den Mitgliedern besprochen und weiterentwickelt. Im Januar habe ich mit den Beteiligten über den aktuellen Sachstand diskutiert. Wir wollten Ihnen diese Strategie schon im März vorstellen. Dass im parlamentarischen Verfahren Vertagungen stattgefunden haben und Anträge zurückgezogen worden sind, hat nichts damit zu tun, dass diese Strategie steht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tobias Koch [CDU] und Uta Wentzel [CDU])
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Birte Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja, sehr gerne.
Birte Pauls SPD
Frau Ministerin, vielen Dank. – Ich weiß nicht, ob ich Sie jetzt richtig verstanden habe. Haben Sie eben gesagt, dass diese Landespflegestrategie steht und mit dem Landespflegeausschuss geeint ist? – Genau. Ich habe gesagt, dass diese Landespflegestrategie steht. Ich bin am Anfang meiner Rede und kann Ihnen gerne noch Weiteres zum Prozess dieser Landespflegestrategie sagen. Gemeinsam mit den Akteuren und Akteurinnen der Pflege haben wir uns die Frage gestellt: Was können wir – ohne auf den Bund angewiesen zu sein und zu verweisen – innerhalb Schleswig-Holsteins tun, damit die Situation in der Pflege insgesamt besser wird? – Das, was sich vor allem die Beteiligten im Landespflegeausschuss von uns als Land wünschen und erwarten, ist, dass wir die übergeordneten Strukturen sehen, koordinieren und organisieren. In der Zusammenarbeit mit allen Pflegeakteuren in Schleswig-Holstein haben wir insgesamt 30 Maßnahmen erarbeitet, die kurz‑, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollen. Vor allem haben wir deutlich herausgearbeitet, wer verantwortlich ist: Mal ist es das Land, mal sind es die Pflegekassen, mal ist es die kommunale Ebene oder mal sind es eben die Leistungserbringer und viele andere. Was ich hervorheben möchte, ist, wie respektvoll, konstruktiv und ergebnisorientiert alle Akteur_innen miteinander verhandeln und diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Uns allen gemeinsam geht es darum, die bestehenden Probleme strategisch anzugehen, zu lösen und in der Praxis umzusetzen. Das ist ein großartiger Erfolg und ein wichtiges Zeichen für Pflegebedürftige, Fachkräfte in der Pflege und pflegende Angehörige hier im Land. Deswegen möchte ich mich schon jetzt – inmitten dieses Prozesses – bei allen Beteiligten bedanken, die sich an dieser Strategieentwicklung beteiligen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Strategie hat sieben Handlungsfelder: erstens pflegende Angehörige und die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, zweitens die wirtschaftliche Situation von Pflegeeinrichtungen, drittens die Arbeitsbedingungen in der Pflege, viertens Entbürokratisierung in der Pflege, fünftens die Digitalisierung in der Pflege, sechstens die Ausbildung in den Pflegeberufen, siebtens die Leiharbeit in der Pflege. (Ministerin Aminata Touré) Ich möchte Ihnen die Schwerpunkte vorstellen, die wir als Sozialministerium schon jetzt voranbringen und die mir persönlich besonders wichtig sind. Zum ersten Schwerpunkt. Sie wissen, dass wir im Bereich der Migration steigende Zahlen haben. Das sind auf der einen Seite Menschen, die zu uns kommen und für die wir Verantwortung tragen, und das sind auf der anderen Seite Menschen, die wir extra anwerben, damit sie hier arbeiten. Ich möchte, dass wir mehr ausländische Fachkräfte zu einheimischen Fachkräften und zum Teil unserer Gesellschaft machen. Wir sind dabei, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarktintegration aus den Landesunterkünften direkter und unkomplizierter zu gestalten, damit Menschen schneller in Arbeit kommen können – insbesondere im Bereich der Pflege. Die Pilotprojekte in Boostedt und Rendsburg sind vor wenigen Wochen gestartet. Bei den über 200 Beratungsgesprächen, die wir dort geführt haben, haben wir festgestellt, dass über 100 Personen ein Interesse daran haben, im Pflegebereich zu arbeiten und dass mehr als die Hälfte sogar eine Erfahrung in diesem Bereich hat. Das sehen wir als Land als Chance und wollen zwei Herausforderungen gleichzeitig lösen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der zweite Schwerpunkt, den wir in diesem Bereich haben und der uns als Haus sehr wichtig ist, ist der Bereich Digitalisierung. Unser Ziel ist es, ein zentrales, KI-gestütztes Frühwarnsystem zu entwickeln. Das System soll diverse Datenquellen zusammenführen und analysieren, um drohende Versorgungsengpässe, Versorgungslücken und Trends frühzeitig zu erkennen und so eine bessere Informationslage für Entscheidungsträger zu liefern. Es haben bereits mehrere konstruktive Gespräche mit unterschiedlichen Universitäten stattgefunden. Das Interesse ist da. Das ist eines der Hauptziele und ‑projekte, die wir haben und die wir gerne voranbringen möchten. Der dritte Schwerpunkt, der uns wichtig ist, ist die Unterstützung pflegender Angehöriger. Einige von Ihnen werden wissen, dass rund 75 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden. Um hier bestmöglich zu unterstützen, fördern wir beispielsweise Beratungsangebote wie Pflegestützpunkte, digitale Pflegebistros oder Pflegenottelefone. Ich freue mich sehr darüber, dass es im Herbst eine Woche der pflegenden Angehörigen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen in ganz Schleswig-Holstein geben wird. Die Woche der pflegenden Angehörigen zielt darauf ab, für die Situation der pflegenden Angehörigen zu sensibilisieren, die verschiedenen bereits vorhandenen Hilfsund Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bestehende Projekte und Initiativen miteinander zu vernetzen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit dem Forum Pflegegesellschaft und dem Verein wir pflegen e.V. Aber der Dreh- und Angelpunkt sind immer noch die immensen Eigenanteile in der Pflege. Und hier ist natürlich auch der Bund gefragt. Was bedeuten diese Kosten in der Pflege nämlich? – Sie bedeuten, dass gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer mehr in Armut geraten. Die durchschnittliche Rente einer Frau liegt bei rund 730 Euro, der Eigenanteil in einer Pflegeeinrichtung zwischen 1.700 Euro und 2.450 Euro. Das ist eine Differenz von über 1.000 Euro und 12.000 Euro im Jahr. Das ist für viele immens viel Geld. Diese Kosten und die Scham, staatliche Hilfen anzunehmen, zwingen Familien, vor allem Frauen, geradezu, die Pflege ihrer Angehörigen selbst zu übernehmen und deshalb ihren Job aufzugeben oder in Teilzeit zu arbeiten. Es gibt Unterstützungsangebote des Staates, die diese Situation verhindern sollen: existenzsichernde Leistungen oder Hilfe zur Pflege. Um da mal eine Summe zu nennen: Für das Jahr 2022 hat das Land 102 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Personen bedeutet das eine konkrete Entlastung von im Schnitt 10.000 Euro im Jahr, wenn sie zu Hause gepflegt werden, in Einrichtungen sind es im Jahr 7.000 Euro. Wir haben als Land Unterstützungsmaßnahmen wie das Pflegewohngeld. Das kann man in Anspruch nehmen, wenn man ein Einkommen unter 1.800 Euro und ein Vermögen unter 7.000 Euro hat. Das kann eine Unterstützungsleistung von rund 460 Euro im Monat bedeuten. Wenn wir pflegebedürftige Menschen vor Armut schützen wollen, dann sind wir der Überzeugung, dass wir natürlich auch die Reform der sozialen Pflegeversicherung brauchen. Ich finde es deswegen richtig, dass in der derzeitigen politischen Debatte auch im Rahmen der Ost-MPK wieder die Forderung erhoben worden ist, sich gerade die versicherungsfremden Leistungen anzuschauen, um zu gucken, wie man eine Entlastung der Betroffenen erzielen kann. Sie wissen, dass wir uns im Rahmen der Arbeitsund Sozialminister_innenkonferenz im Jahr 2022 4706 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Aminata Touré) dafür eingesetzt haben, dass es eine stärkere Erhöhung und Dynamisierung der Leistungsbeiträge und Leistungszuschläge geben soll, denn wenn es darum geht, dass die Eigenanteile in der Pflege bezahlbar sind, dass Pflegebedürftigkeit nicht zur Armut führt, dann braucht es genau das. Deshalb werde ich mich auch weiterhin beim Bund für eine Reform der sozialen Pflegeversicherung starkmachen. Wie geht es nun weiter in unserem Prozess hier in Schleswig-Holstein? – Die Eckpunkte der Strategie sind geeint. Aktuell sind wir gemeinsam mit den Beteiligten dabei, dort, wo Maßnahmen noch unkonkret sind, nachzuschärfen. Auch bei der Umsetzung der Maßnahmen wird das Zusammenspiel aller Akteur_innen aus der Pflege im Vordergrund stehen. Das bedeutet auch, dass diese Strategie in unserem Sinne dynamisch ist. Sie wird immer weiter aktualisiert und weiterentwickelt. Als Land übernehmen wir die Verantwortung für das Verzahnen von Maßnahmen und auch das Controlling der Maßnahmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist eine höchst ethische Frage, wie wir Pflege in unserer Gesellschaft organisieren – im Sinne derer, die pflegebedürftig sind, im Sinne der pflegenden Angehörigen und im Sinne derer, die in diesem Bereich als Fachkräfte arbeiten, und derer, die wir für diese Arbeit begeistern und gewinnen wollen. Genau daran arbeiten wir mit unserer Landespflegestrategie, und wir werden Sie selbstverständlich über diesen Prozess informieren und die fertige Strategie dem Parlament vorlegen. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und 54 Sekunden ausgeweitet. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zu. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDPFraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Ministerin Touré, Sie haben ein Ding der Unmöglichkeit fertiggebracht. Sie haben nämlich eine Landespflegestrategie skizziert. Ich löse das Rätsel gleich auf. Ich will darauf hinweisen: Die Opposition hat die Landespflegestrategie heute eingefordert, aber ursprünglich wollten die Koalitionsfraktionen diese Landespflegestrategie – und zwar im März dieses Jahres – erfahren. Das ist kein Vorwurf, dabei haben Sie nicht mitgemischt. Dann wurde sie abgesetzt oder auf die nächste Tagung im Mai verschoben. Dann haben wir wieder nicht über die Landespflegestrategie debattiert. Dann tauchte die Landespflegestrategie wieder für das Juni-Plenum auf, jedenfalls sollte sie das. Sie wurde dann zurückgezogen. Daraufhin hat die Opposition gedacht: Hm, erstens ist das ein wichtiges Thema. Zweitens, was ist denn da los? Hat die Ministerin vielleicht keine Landespflegestrategie? (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Dann haben wir etwas ganz Unkreatives gemacht. Wir haben einfach den Antrag der Koalitionsfraktionen wortgleich eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es Freitagnachmittag ist, müssen Sie sich jetzt einmal den Fraktionsvorsitzenden der CDU anhören und sich das auf der Zunge zergehen lassen: „Der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch sieht bei dem Antrag der Opposition“ – wortgleich mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen, den Sie zweimal eingebracht haben – „einen ‚unlauteren Vorwurf‘ gegenüber dem Sozialministerium.“ Ich habe Ihnen gar keinen Vorwurf gemacht, ich habe nur einen Antrag eingebracht. Wörtlich: „Eine Landespflegestrategie hätten wir uns in der Tat schon zur Diskussion gewünscht, aber da gilt der Respekt vor den Gremien und einem Landespflegeausschuss, der da zurzeit noch berät, soweit ich informiert bin‘, betonte er. Und wenn dieses Gremium noch berate, sei es ein Ding der Unmöglichkeit, eine landespolitische Strategie vorzulegen.“ Frau Ministerin, herzlichen Glückwunsch, Sie haben dieses Ding der Unmöglichkeit geschafft. Herr Koch, Sie sind offensichtlich schlecht informiert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn entweder hat die Ministerin hier unzutreffenderweise berichtet, dass es eine Landespflegestrategie gibt, was ich nicht glaube, oder Sie haben einen solchen rhetorischen Fehltritt produziert, zu dem ich nur sagen kann: Lieber Tobias Koch, der Anspruch, die Ministerin zu verteidigen, wo es nicht notwendig ist, sie zu verteidigen, ist richtig gründlich nach hinten losgegangen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) (Dr. Heiner Garg) Zur Sache: (Tobias Koch [CDU]: Oh, zur Sache auch!) – Herr Koch, wissen Sie, ich habe zum Glück Zeit. Die Ministerin hat ja ausführlich von der Landespflegestrategie berichtet. – Frau Ministerin, erstens. Das ist mir wichtig, weil ich glaube, dass wir diese unterschiedliche Sichtweise tatsächlich grundsätzlich haben. Sie haben wieder gesagt, dass die Frage der Eigenanteile ausschließlich ein Problem des Bundes sei. Ich teile diese Auffassung grundsätzlich nicht, denn § 9 SGB XI regelt ganz klar die Zuständigkeit der Länder in Sachen Investitionskosten. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Schleswig-Holstein liegt nach dem neuesten AOKReport mit 502 Euro pro Monat pro Pflegebedürftigem bei den Eigenanteilen an den Investitionskosten sogar über dem Bundesdurchschnitt. Zweitens. Sie haben das Pflegewohngeld erwähnt. Ich bin der Auffassung: Das Pflegewohngeld müsste längst überarbeitet, novelliert oder sogar abgeschafft und durch eine andere investitionsfördernde Regelung ersetzt werden. Ich will Ihnen hier sehr klar sagen, warum wir das in der letzten Legislaturperiode nicht getan haben: Dafür bräuchte es erhebliche Landesmittel, um eine faire Investitionsregelung zu treffen, die dem Anspruch des § 9 SGB XI auch wirklich gerecht würde. Das ist keine Kritik an der nicht anwesenden Finanzministerin. Ich habe dafür Verständnis, dass das nicht auf einmal geht. Das wäre nämlich ein dreistelliger Millionenbetrag. Aber faktisch wäre das Land in der Verantwortung, genau das zu leisten. Was ich Ihnen aber übelnehme, ist, dass Sie einen Antrag meiner Fraktion zum Haushalt vor zwei Jahren, in dem wir Ihnen, also der Ministerin, Mittel bereitstellen wollten, um ein Gutachten in Auftrag geben zu können, wie man den Einstieg in eine solche faire Investitionsfinanzierung findet, rundweg abgelehnt haben. Sie können gern so weitermachen, Sie werden aber auf Dauer nicht darum herumkommen, die Pflegestrategie mit finanziellen Mitteln zu unterlegen, und das haben Sie heute bei keinem einzigen Punkt getan. Frau Ministerin, ich glaube nicht, dass die Pflegestrategie, wenn sie dann operativ umgesetzt wird, zum Nulltarif zu haben ist. Das ist die Riesenmisere, der Sie heute in Ihrem Beitrag noch ausweichen konnten. Sie werden schon sehr bald, nämlich mit den Haushaltsberatungen nach der Sommerpause, darlegen müssen, wie viel zusätzliches Geld Sie für die Pflege von Ihren Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen zur Verfügung gestellt bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann – ich finde, man sollte auch – Dinge tun, die vermutlich wenig Geld oder sogar gar kein Geld kosten. Das Erste ist, so finde ich, eine dringende Bestandsaufnahme der Pflegesituation, wie sie sich nach der akuten Phase der Pandemie in den Einrichtungen der Pflege, bei der ambulanten Pflege, aber auch von pflegenden Angehörigen, tatsächlich darstellt. Da hat sich in den Jahren der akuten Pandemie bei den Arbeitsbedingungen eine ganze Menge verschlechtert. Das aufzugreifen und es tatsächlich in eine Strategie einzubeziehen, ist aus meiner Sicht eine Kernaufgabe, die auch auf Landesebene liegt. Zweitens, und das macht die Trennung zwischen Ihrem Pflegereferat im Sozialministerium und den Zuständigkeiten bei der Pflegeausbildung bei Ihrer Kollegin, die nebenan sitzt, nicht unbedingt einfacher, ist aus meiner Sicht eine Bestandsaufnahme der generalistischen Pflegeausbildung nötig, die wir in der letzten Legislaturperiode unter Jamaika gemeinsam an den Start gebracht haben. Ich sage es mal für mich: Ich habe das weniger aus voller fachlicher Überzeugung getan, sondern weil ich wollte, dass das, was der Bundesgesetzgeber damals auf den Weg gebracht hat, schnell und erfolgreich in Schleswig-Holstein umgesetzt werden kann. Ich stelle aber fest – ich weiß nicht, wer von Ihnen beiden da möglicherweise bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt hat –, dass wir zumindest bei der Altenpflege und bei der Kinderkrankenpflege noch einmal sehr genau hingucken müssen, ob die generealistische Pflegeausbildung so, wie sie jetzt umgesetzt wird – die ersten Jahrgänge mit Absolventinnen und Absolventen kommen jetzt auf den Arbeitsmarkt –, damals tatsächlich vollumfänglich die richtige Entscheidung gewesen ist. Ich bezweifle das zumindest für die Bereiche Kinderkrankenpflege und Altenpflege. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja interessant!) – Ja, das ist hochinteressant. Der damals zuständige Minister war nämlich (Werner Kalinka [CDU]: Das interessiert mich gar nicht!) ein CDU-Minister, Herr Kollege Kalinka. 4708 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) (Werner Kalinka [CDU]: Das interessiert mich wirklich nicht! Ich finde diese Analyse interessant!) – Sie müssen mit den Beteiligten in den Kliniken sprechen, wenn es um die Kinderkrankenpflege geht, und Sie müssen mit den Beteiligten im Bereich der Altenpflege sprechen. (Werner Kalinka [CDU]: Ja! Ich habe damals schon meine Skepsis geäußert!) Ein letzter Punkt, weil mir jetzt die Zeit tatsächlich davonläuft: Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, dass der Bereich der Pflegeassistenz beziehungsweise der Altenpflegehilfe nach wie vor, auch wenn wir in der letzten Legislaturperiode bei der Pauschale nachgelegt haben, nicht vollumfänglich ausfinanziert ist. Ich habe den Eindruck, dass da eine weitere Erhöhung vonnöten ist, um beispielsweise eine auskömmliche Bezahlung der Dozentinnen und Dozenten sicherzustellen, die notwendig sind, um die Altenpflegeassistenzberufe an den Start zu bringen; dafür ist das Land ja ausdrücklich zuständig.
Dr. Heiner Garg FDP
Ich komme zu meinem letzten Satz. – Ich bin fasziniert, dass Ihnen etwas Unmögliches gelungen ist; jedenfalls hat Herr Koch behauptet, es sei unmöglich.
Dr. Heiner Garg FDP
Ich bin sehr gespannt, wie das Unmögliche finanziert wird, damit es möglich wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Ein kleiner Hinweis: Die Uhr wird großzügig eingestellt, weil wir nicht sekundenweise abrechnen können. Es gibt also schon ein Prä für die Fraktionen. Das muss man nicht noch weiter ausreizen. Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.
Andrea Tschacher CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Ministerin für ihren Bericht zum aktuellen Stand der Landespflegestrategie Schleswig-Holstein. Ebenso möchte ich meine Anerkennung dem Landespflegeausschuss und allen Beteiligten aussprechen, die an der Entwicklung dieser Strategie beteiligt sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Pflege betrifft uns alle, sei es direkt oder indirekt. Sie bildet das Herzstück einer der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Angesichts der demografischen Entwicklung und des kontinuierlich wachsenden Bedarfs an qualifizierten Pflegekräften stehen wir vor der zentralen Frage: Wie können wir sicherstellen, dass jeder Mensch die Pflege erhält, die er benötigt, ohne dass die Kosten untragbar werden? Diese Frage ist besonders wichtig, weil sie auch tiefgreifende Auswirkungen auf unsere soziale Sicherheit und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft hat. Die Landespflegestrategie Schleswig-Holstein wird ein durchdachter Ansatz und eine Leitlinie sein, um den aktuellen Herausforderungen in der Pflegebranche zu begegnen. (Birte Pauls [SPD]: Wovon träumst du nachts?) Unser Ziel muss es sein, eine Pflegelandschaft zu schaffen, die den bestehenden Bedarf erkennt und konkrete Maßnahmen definiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun zum Dringlichkeitsantrag. Wir haben im März als Schwarz-Grün den Antrag zur Landespflegestrategie gestellt und waren zuversichtlich, dass die Beratungen kurz vor dem Abschluss stehen. Allerdings hat sich auch im Monat Mai herausgestellt, dass an weiteren Handlungsfeldern gearbeitet wird. Das ist gut so! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Diskussionen sind wichtig; denn das Thema Pflege ist von großer Bedeutung. Ich begrüße, dass alle beteiligten Akteurinnen und Akteure weiterhin eingebunden sind und gemeinsam mit dem zuständigen Fachministerium an der Fertigstellung der Landespflegestrategie arbeiten. Es braucht also noch Zeit für Ergänzungen. Daher hatten wir uns darauf verständigt, den Antrag erst dann einzubrin- (Andrea Tschacher) gen, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist und die Oppositionsfraktionen die Möglichkeit hatten, das Papier zu bewerten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist eine Frage der Fairness, und dazu stehe ich. (Zurufe SPD: Oh!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich fünf Punkte hervorheben, die in einer ausgereiften Landespflegestrategie unbedingt berücksichtigt werden müssen. Erstens. Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist von zentraler Bedeutung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie bilden das Herzstück unseres Pflegesystems und verdienen unsere höchste Anerkennung sowie gezielte Unterstützung. Viele von ihnen benötigen Hilfe bei der Organisation der Pflege und Entlastung im Balanceakt zwischen Beruf, Familie und Pflege. Eine gute Landespflegestrategie muss daher die Pflegeberatung innerhalb der bestehenden Pflegeinfrastruktur und mögliche Verbesserungen im Blick haben. Zweitens. Wichtig finde ich die Förderung der Digitalisierung in der Pflege. Es gibt ein Beispiel für ein gutes landesgefördertes Projekt: das digitale Pflegebistro. Es zeigt, wie digitale Innovationen die Pflegepraxis unterstützen und pflegende Angehörige signifikant entlasten können. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Drittens. Ein wesentlicher Aspekt ist die frühzeitige Erkennung von Versorgungsdefiziten in der Pflege. Hierfür halte ich den Vorschlag der Ministerin, ein zentrales KI-gestütztes System zu entwickeln, für äußerst innovativ und hilfreich. Künstliche Intelligenz kann dabei unterstützen, den Pflegebedarf effizient zu erheben und so frühzeitig Defizite zu identifizieren und zu adressieren. Viertens. Ein weiteres dringliches Anliegen ist der Abbau bürokratischer Hürden im Pflegesektor. Die Reduzierung und Vereinfachung von Dokumentations- und Nachweispflichten ist essenziell, um Pflegekräften mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu geben. Fünftens. Was ich besonders interessant und vielversprechend finde, ist die von der Ministerin erwähnte Einbindung von Geflüchteten im Pflegesektor. Indem gezielt das Potenzial der Geflüchteten, die in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, erkannt und gefördert wird, könnten neue Perspektiven in einem zukunftsträchtigen Berufsfeld eröffnet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch diese Maßnahme kann eine Win-win-Situation geschaffen werden, die sowohl den Fachkräftemangel adressiert und Geflüchteten eine gute Perspektive bietet als auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bereich Pflege verdient höchste Aufmerksamkeit und Einsatz. Unser Ziel muss es sein, gemeinsam mit allen Verantwortlichen, also auch dem Bund, eine Pflege zu gewährleisten, die gerecht, zugänglich und finanzierbar bleibt – für diejenigen, die heute auf Pflege angewiesen sind, und für diejenigen, die es morgen sein werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern ein paar Worte zum parlamentarischen Verfahren verlieren, bevor ich in die Inhalte einsteige. Als über die Presse lief, dass wir die Entscheidung getroffen hatten, den Antrag abzusetzen und ihn nicht ins Plenum einzubringen, habe ich gemerkt, dass dieses Signal missverstanden werden könnte. Ich will deswegen an dieser Stelle einmal damit aufräumen und erklären, warum das Verhalten, das wir im parlamentarischen Verfahren gewählt haben, richtig war und weshalb es für mich jetzt ein bisschen schade ist, dass wir jetzt auf Grundlage der Eckpunkte und des mündlichen Berichts der Ministerin hier über die Landespflegestrategie sprechen. Es ist so: Als schwarz-grüne Koalition hatten wir tatsächlich im März den Antrag eingereicht, wir wollten gern einen Zwischenbericht der Ministerin hören, insbesondere deshalb, weil im Haushaltsausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen auch darüber gesprochen wurde, dass eine Landespflegestrategie erarbeitet wird. Ob Sie das jetzt glauben 4710 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) oder nicht: Wir wollten tatsächlich auch der Opposition die Möglichkeit geben, hier im Parlament einmal darüber zu diskutieren, um nicht wieder die Situation zu haben, dass eine Landespflegestrategie vorgelegt wird und dann gesagt wird: Das Parlament wird aber nicht beteiligt. – Das wollten wir gerne verhindern, und ich finde, das war ein richtiges Verfahren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann ist es aber so gewesen – und das muss man jetzt wirklich noch einmal sagen –, dass wir im März-Plenum einen zeitlichen Überhang hatten. Wir saßen gemeinsam – ich weiß nicht mehr, wo es war – mit Christian Dirschauer zusammen und haben uns gemeinsam dazu entschieden, den Bericht über die Landespflegestrategie noch einmal zu vertagen. Mir war das wichtig. Ich weiß noch ganz genau, wie wir da zusammengesessen und darüber gesprochen haben und ich gesagt habe: Ich möchte aber nicht, dass dann hinterher der Vorwurf kommt: Wieso vertagt ihr das? – Genau der ist jetzt gekommen, und das finde ich – das muss ich ehrlicherweise sagen – ein bisschen schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Balke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Garg?
Dr. Heiner Garg FDP
Lieber Herr Kollege Balke, Sie wissen ja, dass ich Sie ausgesprochen schätze. Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass die Strategie „Man bindet die Opposition ein, damit hier gemeinsam etwas vorgestellt werden kann“ ziemlich gründlich danebengegangen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Fraktionsvorsitzende der größten regierungstragenden Fraktion noch vor zwei Tagen erzählte, es sei sowieso nicht möglich, eine Landespflegestrategie vorzustellen? Wir haben sie jetzt vorgestellt bekommen. Schon im Mai hätten wir die zweite Möglichkeit zur Vorstellung gehabt; aber im Mai fand das wieder nicht statt. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen: Es ehrt Sie ja, das Ding jetzt retten zu wollen. Manchmal gelingt Ihnen so etwas ja auch. Aber dieser Rettungsversuch, finde ich, ist ein bisschen in die Hose gegangen. (Beifall FDP, SPD und SSW) – Wenn ich den ersten Teil Ihrer Frage beantworten darf, dann beantworte ich den mit Ja. Das ist nach hinten losgegangen. So bin ich ja auch in meine Rede eingestiegen. Ich bin aber noch nicht fertig; wir sind ja noch im März. Ich will trotzdem sagen, dass ich später noch zu der Äußerung des Kollegen Koch und zu dem komme, was Sie dazu gesagt haben. Deswegen werde ich jetzt mit meiner Rede erst einmal fortfahren. Aber ich stimme Ihnen zu, dass das nach hinten losgegangen ist, und zwar deshalb – wir waren im Mai, Landtagsplenum; es ist nicht so, als hätten wir darüber nicht gesprochen –: Am Freitag vor der Plenarwoche tagte der Landespflegeausschuss, dort sollte die Landespflegestrategie beschlossen werden. Entgegen dem, was geplant war, gab es Korrekturvorschläge, Maßnahmen, die noch einmal überdacht werden sollten, dann sollte noch einmal darüber gesprochen werden: Soll das Ganze überhaupt Landespflegestrategie heißen? – Aus diesem Grund haben wir das dann noch einmal vertagt. Ich finde, das war damals die richtige Entscheidung. Dazu stehe ich auch. Wir haben uns entschieden, den Antrag auch im Juni nicht zur Aussprache zu bringen, weil die Entscheidung im Landespflegeausschuss bis heute nicht getroffen wurde und uns die Nachricht vorlag, dass das erst nach dem Sommer passiere. Anstatt jetzt in jedem Plenum wieder Vertagungsanträge zu stellen, haben wir es für richtig befunden, diesen Antrag zurückzuziehen und nach dem Sommer einen neuen Antrag zu stellen, um dann auf Basis eines Papiers, das uns allen vorliegt, darüber zu diskutieren. Ich glaube weiterhin, dieses Verfahren wäre das richtige gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Um das noch einmal zu sagen: Das war durch das Verhalten und aus unterschiedlichen anderen Gründen sehr kompliziert, und das war nicht der Eindruck, den ich gerne vermittelt hätte. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal selbstkritisch sagen. Ich möchte auch noch einmal ein bisschen den Vergleich ziehen: Wir haben in Deutschland einfach kein staatliches Gesundheits- oder Pflegesystem. Das gibt es in Dänemark; dort waren wir mit dem Sozialausschuss. Wir haben die Vorteile davon ge- (Jasper Balke) sehen. Für das Gesundheitssystem ist extrem wichtig, dass wir es trotzdem schaffen, obwohl wir ein selbstverwaltetes System haben, die Selbstverwaltung – alle Akteurinnen und Akteure – und die Politik an einen Tisch zu holen und gemeinsam über die Dinge zu sprechen und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. In diesem Sinne ist es von der Sozialministerin genau richtig gewesen, auf den Landespflegeausschuss zuzugehen und zu fragen: Wollen wir uns nicht gemeinsam überlegen, wie wir uns die Pflege in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren vorstellen? – Das war eine sehr gute und richtige Initiative, genau aus diesem Grund. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich sage das deshalb, weil wir zwischendurch den Bericht des Qualitätszirkels Geburtshilfe im Sozialausschuss hatten. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern. Ich fand interessant, was dort gesagt wurde, aber ich fand es ehrlicherweise unbefriedigend, weil uns auch da kein Papier vorlag, über das wir hätten sprechen können. (Birte Pauls [SPD]: Weil es auch da keine Einigung gab!) – Weil es auch da keine Einigung gab, richtig. – Genau deswegen müssen wir über das fertige Papier noch im Sozialausschuss sprechen. Ich fand es extrem schade, dass wir im Sozialausschuss nur auf Basis dessen sprechen konnten, was die einzelnen Akteurinnen und Akteure uns gesagt haben. Das ist, finde ich, keine tolle Grundlage, auf der man hier in diesem Parlament diskutieren kann. Jetzt geht es um „hätte“, „wäre“, „könnte“: Wenn das und das in der Strategie steht, wie ist das dann mit finanziellen Mitteln hinterlegt? Und so weiter. Ich hätte gerne hier im Plenum über etwas Fertiges diskutiert. Das ist an dieser Stelle noch nicht so. Das finde ich weiterhin schade. Die Ministerin hat ein paar Dinge gesagt, und ich habe jetzt ganz viel über den Prozess gesprochen. Ich hoffe, dass ich ein bisschen Klarheit schaffen und deutlich machen konnte, dass das auch meine Bedenken waren und dass die Sozialministerin in der Zeit einfach mit ihrer Arbeit weitergemacht hat, nämlich die Landespflegestrategie weiterzuentwickeln, sie voranzubringen und sie mit dem Landespflegeausschuss zu besprechen. Ich möchte jetzt noch inhaltliche Punkte ansprechen. Es ist richtig, diese Pflegestrategie gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren auf den Weg zu bringen. Ich habe mich sehr gefreut, als ich gerade von der Ministerin gehört habe, dass auch der Bereich der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz einen wesentlichen Punkt in der Pflegestrategie hat. Herr Kollege Dr. Garg, ich bin da ganz bei Ihnen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne finanzielle Mittel funktioniert; das ist absolut klar. Gerne hätte ich hier heute mit Ihnen darüber gesprochen, wie hoch die Mittel sein müssen, ob es dafür Haushaltsanträge braucht, wofür das notwendig ist. Aber weil wir ja noch nichts vorliegen haben, ist es schwierig, jetzt darüber zu sprechen. Das ist, finde ich, eine gute Sache. Ich freue mich auch, dass jetzt Gespräche mit dem Digitalisierungsminister geführt werden. Das ist eine gute Sache. Ich glaube, da bringen wir einige gute Dinge auf den Weg. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf weitere Eckpunkte eingehen, sondern einfach sagen: Ich bin gespannt auf das finale Papier, das uns dann nach dem Sommer vorliegen wird. Ich freue mich auf die Einigung im Landespflegeausschuss, und ich freue mich, dass die Akteurinnen und Akteure im Landespflegeausschuss dazu bereit sind, diese Strategie weiterhin voranzubringen. In dem Sinne bedanke ich mich bei der Ministerin für den Bericht und auch bei den Akteurinnen und Akteuren aus dem Landespflegeausschuss. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Herr Balke, nur ein Kommentar: Es hörte sich ein bisschen so an wie: Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich habe meine Hausaufgaben nicht dabei, weil der Hund sie aufgefressen hat! – Mal ganz ehrlich! Wer was wann wie? Ich möchte einmal festhalten, dass die Ministerin hier oft schon Strategien angekündigt hat. Am Ende wurden dann nur zehn lose Ideen geliefert. In Sachen Pflege hat die Ministerin eine Strategie angekündigt, und am Ende ihrer Rede waren es dann nur noch Eckpunkte einer Strategie. Wir sind also gespannt. Kolleginnen und Kollegen, am Ende müssen Sie eingestehen: Doch nur auf Druck der Opposition reden wir heute hier über dieses wichtige Thema. – Darum soll es uns gehen, und deshalb 4712 Schleswig-Holsteinischer (Serpil Midyatli) will ich es dabei belassen. Die Herausforderungen sind groß, und die Landesregierung muss diese angehen. Ich möchte Ihnen vier ganz konkrete Beispiele nennen, die aus meiner Sicht ganz besonders wichtig sind. Einige davon wurden von Ihnen schon genannt. Ich finde aber, für die Einordnung ist es noch einmal wichtig, darüber zu sprechen. Erstens. Pflegende Angehörige müssen entlastet werden. 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, und zwar überwiegend von ihren Angehörigen. Diese in den Fokus zu rücken, ist das eine, aber viel wichtiger ist es doch, diese dann auch zu entlasten. Pflegende Angehörige müssen endlich entlastet werden. Deswegen braucht es auch hier mehr Kurzzeitpflegeplätze, vor allem solitäre Kurzzeitpflegeplätze. (Beifall Birte Pauls [SPD]) Es reicht nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, – Sie, Frau Ministerin, haben es beim Thema „pflegende Angehörige“ gesagt –, nur ein bisschen mehr zu informieren und die vorhandenen Angebote und Beratungsnetzwerke besser zu bewerben, damit alle wissen, was im Land los ist. Wir haben einen Pflegenotstand. Es geht hier nicht darum, irgendein Zukunftsthema zu besetzen und zu schauen, wie wir die Herausforderungen in Zukunft lösen, sondern: Die Menschen sind wirklich in Not, und sie verzweifeln. Es ist so wichtig, sie jetzt wirklich zu entlasten. (Beifall SPD) Zweitens. Die Lücken in der ambulanten Pflege müssen geschlossen werden. Das mangelnde Angebot ist keine Bösartigkeit der Pflegedienste; das müssen wir einmal festhalten. Ihnen fehlt das Personal. Die Wege sind besonders im ländlichen Raum zu lang, und es ist nicht rentabel. Wir hören immer wieder, dass Pflegedienste sagen: Wir können nicht mehr Angebote in der Fläche machen, weil die Wege zwischen den zu Pflegenden dann so weit sind, dass das nicht mehr rentabel ist. – Deswegen sage ich noch einmal deutlich: Mit Pflege und Gesundheit darf man kein Geld verdienen. Deswegen braucht es hier auch passgenaue Antworten von Ihnen, Frau Ministerin. (Beifall SPD) Das Land muss hier die Lücken in der Versorgung identifizieren und diese dann auch schließen. Dafür gibt es Mittel; das kann man machen. Es ist kein Hexenwerk. Ich nenne das Stichwort „regionale Pflegekonferenzen“. Meine Kollegin Birte Pauls hat das hier schon mehrmals angemahnt, dass auch hier gemeinsam Lösungen erarbeitet werden müssen. Drittens. Die Rahmenbedingungen für die Pflegenden müssen verbessert werden. Hier erwarte ich auch den Einsatz der Landesregierung, um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Da dürfen Bundesratsinitiativen und Bund-Länder-Gespräche nicht das Einzige sein, was Sie hier anzubieten haben. Es geht ganz konkret um die Menschen in diesem Land. Deswegen frage ich Sie: Was werden Sie tun? Es braucht verlässliche Dienstpläne, angemessene Gehälter, eine sinnvolle Gestaltung der Digitalisierung, weniger Dokumentationspflichten und gute Rahmenbedingungen, die den Pflegenden eine fachliche Arbeit ermöglichen. Das alles erreichen wir nur mit ausreichend Personal. Mit dem neuen Personalbemessungsverfahren auf der Bundesebene sind die Weichen gestellt. Dies muss nun aber auch in der Altenpflege eingesetzt werden. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht zuletzt sind auch Respekt und Anerkennung wichtige Faktoren für eine langjährige Arbeit in der Pflege. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer den Pflegenotstand beheben will, der muss auch ausbilden. Deswegen muss es uns allen doch zu denken geben, wenn jeder dritte Platz in den Pflegeschulen aktuell unbesetzt ist. Das heißt, da passiert gerade etwas. Da können wir nicht auf den Bund verweisen oder auf irgendjemand anderen. Wir müssen tatsächlich schauen: Woran liegt es denn, dass so wenig Menschen diese Ausbildung machen wollen? Damit müssen wir umgehen. Aber vor allem muss der Pflegeberuf attraktiver werden; denn viele Auszubildende fühlen sich zurzeit alleingelassen und überfordert. Frau Ministerin, die Liste ist lang und länger. Deswegen ist es so wichtig, diese Strategie jetzt endlich auf den Weg zu bringen. Wir müssten längst weit weg von der Umsetzung einzelner Projekte sein. Wir müssen wirklich daran arbeiten, dass wir all den Menschen, die Pflege benötigen, die pflegen, und auch den Angehörigen ein flächendeckendes Angebot in Stadt und im Land machen können. Da helfen einzelne Projekte nicht. Auf Ihre Strategie sind wir weiterhin gespannt. Sie wissen, welche Instrumente ein Parlament hat. Das haben wir heute hier mehrmals bewiesen. Ich glaube, eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Birte (Serpil Midyatli) Pauls ist schon in Arbeit; denn bei allem, was hier gesagt wird, nehmen wir Sie natürlich beim Wort. Wenn Sie also sagen: „Es ist alles geeint, in den Ausschüssen besprochen, (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) mit den Beteiligten geregelt; alle Eckpunkte liegen vor“, dann werden wir damit beginnen, Anrufe zu machen, um zu überprüfen, ob das alles so eingetreten ist, wie Sie es vorgetragen haben. Es ist unser gutes Recht, einmal nachzufragen, ob das alles so geschehen ist. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Warum regen Sie sich so darüber auf? Wenn das alles so war, dann können Sie doch sagen: Wunderbar! Nehmen Sie Ihr Oppositionsrecht wahr und rufen bei allen Beteiligten an, um zu fragen, ob das alles so im Einvernehmen geschehen ist, wie es hier heute gesagt worden ist! – Nicht mehr und nicht weniger. Das ist unsere Aufgabe als Parlamentarier. Ich weiß nicht, wie Sie Ihren Job machen. Wir machen unseren Job so. (Zurufe CDU: Oh!) Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Garg, wir sind noch nicht beim Fußball. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber heute Abend spielen Frankreich-Niederlande!) Meine Damen und Herren, wenn die Herausforderungen, vor denen wir im Pflegebereich stehen, nicht so groß wären, dann könnte man das Ganze sogar fast mit Humor nehmen. Im März wurde der Tagesordnungspunkt geschoben, nachdem er plötzlich auf die Tagesordnung gekommen war, im Mai wurde er noch einmal geschoben. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Lassen Sie mich erst einmal weiterreden, Herr Petersdotter. – Im Juni wird der Tagesordnungspunkt nun abgesetzt. Dass das Schieben von Tagesordnungspunkten hier nicht unüblich ist, ist allen bekannt. Das Absetzen dieses Tagesordnungspunktes ist doch nicht nur ein Verfahrensprozess, sondern man setzt damit auch ein Signal. Ganz ehrlich: Es sind doch nicht nur wir, die sich mit diesen Themen hier beschäftigen, sondern es sind die Menschen da draußen, die das tun. Was ist es für ein Signal, diesen Tagesordnungspunkt tatsächlich ohne jeden weiteren Kommentar abzusetzen? Es geht aber um mehr als um die Zeit, die wir jetzt verlieren. Es geht um mehr als um die Monate, die hier ungenutzt verstreichen. Ein solcher Vorgang bei einem solch zentralen Thema zeigt eben auch, wie erschreckend wenig die Landesregierung auf diesem Feld zu bieten hat. Er zeigt auch, dass CDU und Grüne reichlich plan- und strategielos auf diese Riesenherausforderung zusteuern. Ich will gar nicht groß darauf herumreiten, wie das, was uns Schwarz-Grün nun als Pflegestrategie verkaufen will, entstanden ist; das haben wir gehört. Ich habe gesehen: Die Kollegin Pauls hat schon einen Dreiminutenbeitrag dazu angemeldet. Schon allein die Tatsache, dass man sich erst jetzt, gen Mitte der Wahlperiode, auf den Weg macht, um Handlungsspielräume des Landes im Pflegebereich auszuloten, ist doch echt traurig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass man erst heute, im Jahr 2024, fragt, wie eine Landespflegestrategie entwickelt werden kann und welche Maßnahmen denn überhaupt möglich sind, auch das ist erschreckend genug, finde ich; das muss ich ganz ehrlich sagen. Auch wenn viele Pflegethemen bundesgesetzlich nach SGB XI geregelt werden, sind die Länder noch lange nicht von ihrer pflegepolitischen Verantwortung entbunden. Das hat auch der Kollege Garg gesagt. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Im Gegenteil, aus unserer Sicht ist es sogar enorm wichtig, dass gerade unsere Landesebene hier einen Beitrag für eine menschenwürdige Versorgung im Pflegebereich und auch im Bereich der Krankenhäuser leistet. Spielräume gibt es hierfür genug. Auch wir als SSW haben hier durchaus unseren Beitrag in dieser Legislatur geleistet. Wir haben diverse Anträge eingebracht. Allein der SSW hat in dieser Wahlperiode 4714 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) mehrere landespolitische Maßnahmen zur Stärkung der Pflege beantragt. Hierzu zählen zum Beispiel Forderungen nach einem Landesbeitrag bei den Investitionskosten in der stationären Altenpflege oder nach einer generellen Senkung der Eigenanteile von Heimbewohnern oder nach einer besseren Unterstützung der häuslichen Pflege, beispielsweise durch einen vereinfachten Zugang zum Entlastungsbetrag oder durch die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige. Leider haben CDU und Grüne aber all diese Dinge abgelehnt, ohne den Betroffenen überhaupt alternative Angebote zu machen. Das ist doch die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Auch mit Blick auf die Pflegestrategie selbst muss man nach jetzigem Kenntnisstand wohl festhalten, dass pflegende Angehörige wieder in die Röhre gucken. Das melden uns die Interessenverbände zurück. Statt sich endlich schwerpunktmäßig auf diese Gruppe zu konzentrieren, wird weder bei den finanziellen noch bei den organisatorischen Ressourcen priorisiert. Heute haben wir etwas anderes gehört. Wir sind sehr gespannt, was tatsächlich in der Pflegestrategie drinstehen wird. Auf den Bund zu zeigen und im Land eine Kostenvermeidungsstrategie zu fahren, wird der Herausforderung nicht gerecht. Es gibt durchaus Hebel auf Landesebene; das habe ich gesagt. Neben der Verringerung der finanziellen Belastung in der Altenpflege oder der Stärkung von Angeboten wie etwa den Pflegestützpunkten gibt es viele weitere gute und wichtige Ansätze. Dringend notwendig wäre zum Beispiel der Ausbau aufsuchender Beratungs- und Unterstützungsangebote. Das wurde zwar in einer großen Anhörung unter dem Arbeitstitel der Vor-Ort-für-dich-Kraft von nahezu allen Anzuhörenden begrüßt, doch dieser Ansatz scheint die Koalition offenbar genauso kaltzulassen wie die vielen überzeugenden Argumente für eine bessere Unterstützung pflegender Angehöriger oder für einen nennenswerten Ausbau der dringend benötigten Kurzzeitpflege durch eine verstetigte Finanzierung. Das ist ganz schön traurig. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Der Begriff Landespflegestrategie klingt schön und gut; aber eine Strategie allein löst die vielen Probleme in der Pflege eben nicht. Eine wichtige Voraussetzung wäre eine ehrliche Bestandsaufnahme zur stationären Versorgung in der Fläche und eine darauf aufbauende Bedarfsplanung. Wenn es denn das Label Landespflegestrategie sein soll, dann muss dieses natürlich auch mit konkreten Maßnahmen und belastbaren finanziellen Zusagen hinterlegt werden. Nur so lassen sich wirklich spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die professionelle und die familiale Pflege erreichen. Vorschläge gibt es also reichlich. Weder Verweise auf die geringen finanziellen Spielräume im Land noch auf bestimmte Zuständigkeiten im Bund entbinden Schwarz-Grün von seiner Mitverantwortung für diesen wichtigen Bereich. Es ist und bleibt eine Frage des politischen Willens und auch der Prioritätensetzung. Da gibt es hier bei dieser Landesregierung deutlich noch ganz, ganz viel Luft nach oben. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD])
Kristina Herbst
Ich teile einmal kurz mit: Frau Pauls, die Restredezeit der SPD-Fraktion beträgt zwei Minuten und 53 Sekunden. Möchten Sie die Restredezeit oder den Kurzbeitrag? (Birte Pauls [SPD]: Ich nehme die drei Minuten!) – Dann bitte sehr.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weniger weil ich inhaltlich einsteigen möchte, sondern weil ich etwas zu dem Prozess sagen möchte. Es ärgert mich die Pest, und ich habe wirklich im zweiten Satz ganz bewusst – ganz bewusst – diese Frage gestellt: Ist diese Landespflegestrategie mit den Akteuren geeint? – Sie sind in der Antwort geschwommen, Sie sind sehr geschwommen in der Antwort, weil Sie natürlich sehr genau wissen, dass dieses vorgelegte Papier oder dieses Sammelsurium von Papieren natürlich nicht geeint ist. Natürlich ist es nicht geeint. Ich will Ihnen sagen warum: Im November 2023 und im Jahr 2024 – jetzt skizziere ich Ihren eigenen Prozessablauf – gab es Sondersitzungen des Landespflegeausschusses. Da sollte ein konzertiertes Papier zur Vorbereitung der Strategie entwickelt werden. Bis April 2024 sollte das geschrieben sein, und im Mai 2024 sollte es dann den Beschluss der (Birte Pauls) Landespflegestrategie geben. Diese Papiere wurden von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses in der Luft zerrissen – in der Luft zerrissen! Und Sie, Frau Ministerin, hatten es – wenn es Ihnen doch so wichtig ist – noch nicht einmal nötig, bei dieser Sitzung des Landespflegeausschusses dabei zu sein. Weder Sie noch Ihr Staatssekretär waren bei dieser Sitzung anwesend. Dann sagen Sie mir bitte nicht, Sie machten daraus eine Priorität – ganz und gar nicht. Was ich Ihnen vorwerfe – und ich habe großen Respekt davor, wenn man sich irgendwelcher Aufgaben annimmt, von denen man im Vorfeld keine Ahnung hat, und mir ist klar, dass man Zeit braucht, um sich da einzuarbeiten –: Diese Zeit hatten Sie jetzt zwei Jahre lang. Zwei Jahre lang hatten Sie Zeit, sich dieser größten gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu widmen, sich da einzuarbeiten und Dinge mit auf den Weg zu bringen. Ich muss Ihnen sagen: Es tut mir leid – vor allen Dingen für die Sache –, das ist Ihnen nicht gelungen. Sie haben sich weder der Thematik gewidmet, noch haben Sie irgendwelche Dinge auf den Weg gebracht oder bringen können, um die Situation zu entschärfen. Das Schlimmste: Sie haben das gesamte Vertrauen der Pflegelandschaft verloren. Die Leute, die mit Ihnen an dieser Stelle zu tun haben, schütteln alle den Kopf. Das kann es zu diesem Zeitpunkt nicht sein. Sie haben nicht begriffen, dass wir vor einer Riesenherausforderung stehen, dass Menschen unversorgt zu Hause sitzen oder liegen, dass Menschen keine Plätze finden, dass Angehörige vollkommen überlastet sind. Sie haben diese Situation nicht begriffen, und das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die Grünen gibt es eine Restredezeit von einer Minute und 48 Sekunden. Ich gehe davon aus, Sie nehmen den Kurzbeitrag. – Dann hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auf das, was Sie gerade gesagt haben, Frau Pauls, gehe ich gar nicht ein, weil das aus meiner Sicht deutlich mehr Zeit braucht. Wenn Sie glauben, dass die pflegepolitische Situation, die wir in Schleswig-Holstein haben, die sich gar nicht so signifikant von der anderer Länder, die unter Leitung anderer politischer Couleur sind, unterscheidet, nur an einer Person liegt – so, wie Sie das gerade ausdrückten –, ist das schon eine sehr spezielle Wahrnehmung von Wirklichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Und das bei einem Bundespflegeminister der Sozialdemokratie! Aber ich gehe gar nicht darauf ein. Als wären das Probleme, die seit zwei Jahren bestünden. Das ist ja absurd. Ich bekomme seit 34 Jahren Pflege sehr intensiv mit, und es ist wirklich nicht so, dass das ein zweijähriges Problem ist. (Birte Pauls [SPD]: Es geht ums Kümmern, es geht nur ums Kümmern!) Aber wir können die Probleme so einfach machen, damit sie in die Rhetorik passen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Kommen wir zum parlamentarischen Verfahren, weil das ja offenbar der Ausgangspunkt dieser Debatte war. Für das parlamentarischen Verfahren trägt nicht die Ministerin die Verantwortung, sondern sehr gern ich. Denn ich saß im Ältestenrat und habe diesen Antrag von der Tagesordnung genommen. Und genau deshalb – wie es auch Jasper Balke beschrieben hat – haben wir das getan: Wir haben gesagt, dass die Landespflegestrategie, die in Eckpunkten besteht und vielleicht auch etwas ausformulierter schon besteht, die die Ministerin heute in Teilen hier dargestellt hat, vorliegt, dass sie aber noch nicht in den Gremien miteinander vereinbart wurde. Genau das hat auch der Kollege Koch in der Presse gesagt. Deshalb kann man die Landespflegestrategie, die mit den jeweiligen Gremien abgesprochen sein soll, hier heute auch nicht vorstellen. Etwas anderes hat der Kollege Koch auch nicht gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Jetzt hat aber die Opposition gesagt, sie möchte einen Bericht zur Landespflegestrategie. Ja, was machen wir dann? – Lehnen wir diesen Bericht ab? Das finden wir blöd, weil wir versuchen, jedem Bericht hier zuzustimmen. Das heißt, die Ministerin hat die Eckpunkte, die aufseiten des Sozialministeriums und von der Sozialministerin bestehen, vorgestellt, auch wenn sie noch nicht in den Gremien ausreichend abschließend beschlossen sind. Wir als Fraktion, als antragstellende Fraktion, haben gesagt: Wir würden lieber die fertige Landes-4716 Schleswig-Holsteinischer (Lasse Petersdotter) pflegestrategie, wenn sie abgestimmt ist, hier miteinander besprechen. Das war aber noch nicht möglich, deshalb wurde es geschoben und geschoben. Dann wurde das zurückgezogen, weil wir es auch quatschig finden, das jeden Monat erneut zu schieben. Dann hätten wir den Antrag wieder gestellt, wenn sie vorgelegen hätte, vielleicht sogar unter einem anderen Namen. Auch das ist hier heute in der Debatte schon angesprochen worden. Das ist die ganze Geschichte. Man kann sich darüber ärgern, man kann sagen, das müsse schneller gehen, das Problem sei ganz, ganz groß. Das kann ich auch verstehen. Dass aber auch die Lösung dieses Problems ganz, ganz groß und kompliziert ist, ist auch für niemanden neu. Das parlamentarische Verfahren und der Prozess, wie es überhaupt zu diesem Moment gekommen ist, der ist sehr viel weniger strategisch oder skandalös, als ihm das einige vorwerfen. So gut aufgestellt sind wir nun auch nicht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Vereinzelte Heiterkeit)
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Bundesland leidet – wie andere Regionen auch – unter einem zunehmenden Ärztemangel. Dies betrifft vor allem den ländlichen Raum und hat verschiedene Ursachen. Einen Beitrag zur Lösung dieses Problems könnte ein attraktiveres Medizinstudium in Schleswig-Holstein leisten. Wir wollen in diesem Bereich für mehr Fairness durch bessere Bedingungen sorgen. Es nützt den Menschen in unserem Bundesland sehr, wenn wir ein attraktiver Standort für Nachwuchsmediziner sind. Mit einem attraktiven Medizinstudium in Schleswig-Holstein werden wir nicht nur dazu beitragen, dass mehr Absolventen in unserem Bundesland bleiben, sondern auch, dass wir talentierte junge Ärzte aus anderen Regionen anziehen. Wir wollen ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium in Schleswig-Holstein ermöglichen, denn es gibt hier an einigen Stellen einen gewissen Nachholbedarf. Der hohe praktische Anteil im Studium und das Praktische Jahr sind sehr wertvoll für eine exzellente medizinische Ausbildung, aber die Bedingungen müssen eben auch für alle talentierten Nachwuchsmediziner fair und sinnvoll sein. Ich freue mich sehr, dass wir uns angesichts verschiedener Vorschläge auf einen gemeinsamen An-Anhang Protokoll trag einigen konnten, der sich dafür ausspricht, das Praktische Jahr im Medizinstudium zu reformieren. Es ist keine Überraschung, dass die Ausgestaltung des Praktischen Jahres seit Längerem in der Kritik steht: Es gibt bisher keine Mindestvergütung, keine vernünftige Anerkennung von Krankheitstagen, eine oftmals unzureichende Anleitung und Betreuung der Medizinstudierenden sowie eine hohe Belastung während dieser Phase, die nicht selten zu erheblichem Frust und teilweise auch zu gesundheitlichen Problemen führt. Medizinstudenten absolvieren eine Vielzahl an verpflichtenden Praktika. Diese praktische Lehre ist zweifellos wichtig, um sie auf den ärztlichen Alltag vorzubereiten. Doch die aktuelle Ausgestaltung des Praktischen Jahres stellt die Studenten vor immense Herausforderungen: Ein Hauptproblem ist, dass das Praktische Jahr zurzeit keine angemessene Vergütung vorsieht, was dazu führt, dass sich viele Studierende trotz der hohen Arbeitsbelastung gezwungen sehen, nebenbei noch zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Doppelbelastung ist kontraproduktiv und untergräbt die Qualität der Ausbildung. Eine faire Vergütung wäre nicht nur eine Anerkennung der geleisteten Arbeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um den Studierenden die notwendige finanzielle Sicherheit zu bieten, damit sie sich besser auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Ein weiteres Problem ist die fehlende Anerkennung von Krankheitstagen. Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass Medizinstudierende trotz Krankheit gezwungen sind, zur Arbeit zu erscheinen, um keine Fehltage anzusammeln. Dies gefährdet nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern auch die ihrer Kollegen sowie der Patienten. Ich bin der Meinung, dass wir vor allem bei diesen beiden Punkten hauptsächlich handeln und praxistaugliche Regelungen einführen müssen, um damit zu einer erheblichen Verbesserung beim Medizinstudium zu gelangen. Ich fordere die Landesregierung daher auf, diesen Antrag zeitnah in die Umsetzung zu bringen. Dieser gemeinsame Antrag ist ein schönes Beispiel, wie man auch mal fraktionsübergreifend zu einem guten Ergebnis kommen kann! Ich habe auch das Gefühl, dass der Einfluss der Opposition den Koalitionsfraktionen sehr geholfen hat, hier zu einem guten Ergebnis zu kommen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die an diesem gemeinsamen Antrag mitgewirkt haben, und 4718 Schleswig-Holsteinischer (Christopher Vogt) insbesondere dem Kollegen Jasper Balke, der dies erfolgreich koordiniert hat.
