Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! (Unruhe – Glocke) Vorletzte Woche habe ich gemeinsam mit Bundesstaatssekretärin Henckel, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und Abgeordneten aus diesem Haus den Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn freigegeben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Hier wurden auf einer Länge von 15 Kilometern wechselseitige Überholstreifen gebaut – (Zurufe FDP – Zuruf CDU: Jawohl!) ein Projekt im Sinne der Verkehrssicherheit, dessen Nutzen vermutlich niemand groß bezweifeln würde. Und wissen Sie, wie lange das gedauert hat? – 16 Jahre. Wir haben, wenn Sie so wollen, nicht einmal einen Kilometer pro Jahr gebaut. Ich betone noch mal: Es ging um Überholspuren, nicht um einen kompletten Neubau, auf den wir bei der A 20 nunmehr schon 30 Jahre warten. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Und bei der B 404 wurde sogar schon beschleunigt gebaut. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ich könnte neben der B 404 und der A 20 noch viele solcher Beispiele aufzählen, aber ich glaube, die Notwendigkeit für unseren Gesetzentwurf ist klar. Das Fundament für die Beschleunigungsmaßnahmen haben Mitarbeiter_innen meines Hauses im letzten Jahr erarbeitet. Dieses sogenannte Normenscreening hatte ich Ihnen ja bereits in der Novembersitzung vorgestellt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir die nächsten wichtigen Meilensteine. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer nun allerdings glaubt, man könne demnächst gewissermaßen über Nacht planen und am nächsten Tag losbauen, den muss ich leider enttäuschen. Mit diesem Gesetz können Verfahren vereinfacht und verkürzt werden, aber natürlich nicht ohne Rücksicht auf Verluste und auch nicht ohne Mitwirkungsmöglichkeiten betroffener Menschen oder von Naturschutzverbänden. Das wird auch in Zukunft Zeit kosten – gut angelegte Zeit. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf FDP) Trotzdem straffen wir das Planungsrecht erheblich und werden mit dieser Anpassung bei Straßen- und Radwegen zumindest etwas schneller als bisher. Im Wesentlichen geht es um fünf Kernpunkte: Erstens. Beim Bau größerer Gemeinde‑, Kreis- oder Landesstraßen soll statt eines Planfeststellungsverfahrens ein einfacheres Plangenehmigungsverfahren genutzt werden. Dadurch entfällt der sogenannte Erörterungstermin, und das Verfahren kann sich um mehrere Wochen verkürzen. Zweitens. Beim Neubau und Ausbau kürzerer straßenbegleitender Radwege soll künftig ein weiterer Teil einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung entfallen. Die Vorhabenträger wie etwa Gemeinden oder Kreise können damit auf zeitaufwendige und umfangreiche Gutachten verzichten und dabei neben Zeit auch Geld sparen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Bisher haben Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse aufschiebende Wirkung und können so einen Baustart um Monate oder gar Jahre verzögern. Das ändern wir: Künftig sollen Arbeiten beim Bau von Landesstraßen auch während laufender Gerichtsverfahren starten können, es sei denn, die Kläger beantragen Anordnung der aufschiebenden Wirkung. In diesem Fall entscheiden Gerichte, ob vor einer Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Viertens. Wir führen die sogenannte materielle Präklusion im Landesnaturschutzgesetz wieder ein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet, dass Einwände, die nicht bereits vor einer bestimmten Zeit, beispielsweise im Widerspruchsverfahren, geltend gemacht wurden, im zukünftigen Verfahren, also auch im Klageverfahren, ausgeschlossen sind. Im äußersten Fall kann dann eine Gesamtklage abgewiesen werden. Das führt dazu, dass Schutzgebietsverordnungen wie etwa bei Mooren oder Seen nach einem Jahr als rechtskräftig angesehen werden. Bisher konnten Planungsverfahren erheblich verzögert werden, weil alte Schutzgebietsverordnungen im Rahmen anderer Rechtsstreitigkeiten überprüft wurden und dann neu erlassen werden mussten. Diese Rechtsunsicherheit wird nun beseitigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fünftens. Künftig sollen Vorhabenträger bereits vor einem Planfeststellungsbeschluss zusätzliche Vorarbeiten machen dürfen, etwa nach Kampfmitteln oder archäologischen Artefakten suchen dürfen. Auch die Bauarbeiten können schon vorher beginnen. Voraussetzung für eine solche vorzeitige Besitzeinweisung ist, dass das Amt für Planfeststellung Verkehr einen Planfeststellungsbeschluss für wahrscheinlich hält. Das sind erhebliche Verbesserungen, die Zeit, Geld und Nerven sparen und trotzdem keine Mitwirkungsrechte beschneiden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im nächsten Schritt, was die Landesgesetze angeht, werden wir unter anderem die Planung von Hafenund Küstenschutzprojekten beschleunigen. Sie sehen, das Land schafft Instrumente zur Planungsbeschleunigung, das Land ist in der Umsetzung. Damit unterscheiden wir uns, und damit komme ich zum Antrag der FDP, ganz wesentlich vom Bund. Die Ampel in Berlin hat sich zum Thema Planungsbeschleunigung einen sehr ambitionierten Maßnahmenplan in den Koalitionsvertrag geschrieben, (Zuruf FDP: Sehr gut!) und die Ampel hat sich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: Die Halbierung der Planungsverfahren. Beides begrüße ich ausdrücklich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das Problem ist nur: Die Bundesregierung kommt nicht so richtig in die Umsetzung. Der Bund hat erste kleine Schritte unternommen. Er hat versucht, Verwaltungsgerichtsverfahren ein wenig zu beschleunigen, und er hat versucht, die Verwaltungsverfahren ein wenig zu straffen – etwa für Engpassbeseitigung und Ersatzneubauten von Brücken. Ich finde, man muss fair sein und auch solche eher kleinen Maßnahmen loben. Es muss nicht 4666 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) immer gleich ein großer Sturm sein. Zur Wahrheit gehört aber eben auch: An die wirklich großen Beschleunigungsinstrumente hat sich die Bundesregierung noch nicht herangewagt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau wie das Land!) Hat der Bund einen Gesetzentwurf für eine Stichtagsregelung vorgelegt? – Nein. Hat der Bund einen Gesetzentwurf für die Wiedereinführung der materiellen Präklusion vorgelegt? – Nein. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und das Land?) Ich habe dafür ein gewisses Verständnis, weil es rechtlich einfach schwierig umzusetzen ist. Wofür ich aber kein Verständnis habe: Hat der Bund für die A 20, die A 23, die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung und den Nord-Ostsee-Kanal das überragende öffentliche Interesse festgestellt? – Nein, hat er nicht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann stellt doch mal einen Antrag im Bundesrat! – Weitere Zurufe) Wobei – für die A 23 wollte er es erst machen, (Weitere Zurufe) dann doch nicht. Für die A 23 wollte er es – – (Glocke) Für die A 23 wollte er es machen, dann doch nicht, dann doch, dann ging es nicht, weil Herr Wissing die Maßnahme in einer ersten Liste vergessen hatte. Lieber Herr Dr. Buchholz, ich glaube, Sie nennen so etwas „Springprozession“. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber das war nicht Volker Wissing, das war Robert Habeck! – Weitere Zurufe – Glocke) Leider ist das eine ziemlich schlechte Springprozession, weil am Ende dabei rausgekommen ist, dass der Ausbau der A 23 zwischen Tornesch und Eidelstedt als einziges Vorhaben im vordringlichem Bedarf mit Engpassbeseitigung nicht in ein überragendes öffentliches Interesse gestellt werden durfte. Das wurde durch eine Lex A 23 sogar extra gesetzlich geregelt, und zwar ohne sachliche Begründung. Natürlich haben wir versucht, dies im Bundesratsverfahren zu verhindern, genauso wie wir versucht haben, die A 20 und den NOK ins überragende öffentliche Interesse zu stellen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber Ihren Bundesratsantrag habe ich nicht gesehen!) Und wir haben auch gründlich geprüft, ob es Landesstraßenprojekte gibt, für die man das überragende öffentliche Interesse festlegen könnte. (Zurufe FDP: Und haben keine gefunden!) Aber wir haben zurzeit keines, das von dieser Maßnahme profitieren könnte. Dafür sind unsere Projekte in der Planung schon zu weit fortgeschritten. Die Landesregierung hat dieses Instrument im Werkzeugkasten und ist gewillt, es zu nutzen, sobald es ein geeignetes Vorhaben gibt. Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Antrag des SSW, eine Legalplanung, also eine Planung per Gesetz wie etwa beim Fehmarnbelt-Tunnel auf dänischer Seite, einzuführen. Sie wissen, ich bin grundsätzlich immer dafür, Dinge auf dänische Art zu vereinfachen und zu lösen. (Beifall SSW und vereinzelt CDU – Zurufe) Aber zum Beispiel Fehmarnbelt-Querung: Dänemark hatte im April 2015 Planrecht, Deutschland fünfeinhalb Jahre später im November 2020. Der dänische UVP-Bericht hat 1.655 Seiten, der deutsche UVP-Bericht hat 5.066 Seiten. Das dänische Maßnahmengesetz hat zwölf Seiten, der deutsche Planfeststellungsbeschluss hat 1.353 Seiten. In Deutschland gab es etwa 16.000 Einwendungen, in Dänemark 42. Davon haben 40 das Vorhaben begrüßt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Heiterkeit) In Dänemark gab es keine Klagen. Man sieht: Irgendetwas wurde in Dänemark besser gemacht als bei uns. Die Planung per Gesetz könnte Verfahren also grundsätzlich beschleunigen. Wir haben das bisher unterstützt und unsere Vorhaben in das entsprechende Bundesgesetz eingebracht. Das allerdings wurde wieder aufgehoben, weil es nach Ansicht der EU-Kommission gegen Europarecht und Völkerrecht verstößt, und zwar deshalb, lieber SSW, weil man als Rechtsschutzmöglichkeit nur die Verfassungsbeschwerde ermöglicht hat. Es sollte nur klagen können, wer selbst unmittelbar betroffen ist; Naturschutzverbände eben nicht. Hier gibt es übrigens einen entscheidenden Unterschied zu Dänemark. In Dänemark gibt es nämlich mehr Rechtsschutz. In Dänemark bestehen im Fall der Legalplanung sogar zwei Rechtsschutzmöglichkeiten. Zum einen kann Einspruch gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Beschwerdekammer für Naturschutz erhoben werden. Dagegen ist dann eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich. Zum anderen kann gegen das (Minister Claus Ruhe Madsen) Planungsgesetz selbst eine Klage vor dem obersten Verwaltungsgericht Østre beziehungsweise Vestre Landsret erhoben werden, wobei die Klagebefugnis großzügig gehandhabt wird. Das heißt, jedermann kann klagen, unabhängig davon, ob er direkt betroffen ist. Woran liegt es, dass die Dänen schneller sind? Ein Baustein ist: Mehr Rechtsschutz und mehr Beteiligung. Schon lange steckt Dänemark hohe Budgets in die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. Im Planungsverfahren zur Fehmarnbelt-Querung erprobte Femern A/S mit Erfolg außerdem innovative Beteiligungsformen wie Arbeitsgruppen mit Grundstücksbetroffenen oder Nachbarschaftstreffen. Hinzu kommt: Mehr Rechtsschutzmöglichkeiten können die Behörden veranlassen, Bürger und Vereinigungen aktiv zur Beteiligung zu motivieren und die eingebrachten Belange noch stärker als Chance zur Verbesserung der Planung zu begreifen. Außerdem gibt es einen nicht unerheblichen Unterschied beim Verwaltungsverfahren: In Dänemark wird kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, sodass es nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, und die ist vom Vorhabenträger vorzunehmen. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung ging in Dänemark auch deutlich weniger ins Detail als in Deutschland. Wie gesagt: 1.655 statt 5.066 Seiten. Die Planung wurde begleitet durch eine frühe informelle sowie eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus versuchen wir jetzt zu lernen. Für den Bereich der Straße haben wir Richtlinien für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Die soll bei großen und komplexen Straßenbauvorhaben künftig grundsätzlich durchgeführt werden. Das ist – neben unserem Gesetzentwurf – ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kann man sagen: Mehr wäre schön gewesen. Aber bei der Planungsbeschleunigung muss man eben dicke Bretter bohren, das sieht man ja auch auf Bundesebene. Es ist vielleicht noch kein Sturm, der hier entfacht wurde, aber im Gegensatz zu anderen pusten wir immer noch ordentlich. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
