Hauke Hansen
Diese regeln, dass nach dem psychotherapeutischen Masterstudium und vor der praktischen Weiterbildung eine Staatsprüfung erfolgt. Die ersten Studentinnen und Studenten werden in diesem Jahr in Schleswig-Holstein diese Staatsprüfung ablegen und damit eine Approbation erhalten. Im Anschluss folgt eine fünfjährige Fachweiterbildung. Sie ist die Voraussetzung dafür, sich nach § 95 c Sozialgesetzbuch V als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut niederlassen zu dürfen. Am 4. Juni 2024 gab die Bundespsychotherapeutenkammer eine Pressemitteilung heraus, die vor der Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung durch Probleme bei der Weiterbildung warnt. Viele Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, die in den letzten Jahren versucht haben, zeitnah einen Termin oder eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten, fragen sich jetzt vermutlich: Ich habe doch schon ewig gewartet. Geht es noch schlimmer? – Ja, das ist leider zu befürchten. Warum ist das so? – Nach dem alten Modell der Ausbildung gab es die Approbation erst nach der Weiterbildung. Das bedeutet in der Folge, dass bislang – also nach dem alten Modell – Kliniken, Praxen und Institutionen ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Zeit der vorgeschriebenen Ausbildung zu sehr geringen Bezügen, quasi als Praktikanten, anstellen konnten, da diese bisher keine Approbation hatten. Das wird in Zukunft nicht mehr funktionieren. Es erscheint mehr als nur fair, dass für den Einsatz von approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Weiterbildung auch eine vernünftige Bezahlung erfolgen muss. Vergleichbar ist die Lage mit den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Bislang gibt es für die seit 2019 geltende Rechtslage aber keine Ausgestaltung der finanziellen Anforderungen, die diese Regelung mit sich bringt. Also im Klartext: Wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen, ist bisher unklar. Hier setzt nun unser Antrag an. Wir müssen uns auf Bundesebene für eine möglichst schnelle gesetzliche Anpassung einsetzen, um die Ausfinanzierung der Weiterbildungsstrukturen im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich sicherzustellen. Gleichzeitig dürfen wir die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung nicht aus dem Blick verlieren, die nach dem alten Modell ihre Weiterbildung absolvieren. Sie mussten und müssen häufig sehr viel privates Geld in die Ausbildung stecken. Sie brauchen eine Sicherheit, dass sie diese Ausbildung tatsächlich beenden können. Die Übergangsphase, in der die Ausbildung nach altem Recht möglich ist, wird vermutlich 2032 auslaufen. Diese Übergangsphase beträgt heute immer noch siebeneinhalb Jahren; das hört sich zunächst sehr großzügig an, ist es bei näherer Betrachtung aber nicht. Noch einmal: Wir brauchen jede Frau und jeden Mann in diesem Bereich, also müssen wir auch den bislang nicht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Sicherheit geben, dass sie ihren Abschluss machen können. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Wir müssen darauf achten, dass Ausbildungsplätze nicht nur den billigen Kräften nach dem alten Modell zugutekommen oder nur noch den approbierten Kräften. Beide brauchen gleichermaßen Zugang, damit wir alle in die Versorgung der Patientinnen und Patienten bekommen. Wir sind nicht die Ersten, die dieses Problem grundsätzlich erkennen. Im Oktober letzten Jahres hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundes- (Hauke Hansen) tagsantrag Drucksache 20/8860 „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ in den Bundestag eingebracht und darin auch die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung gefordert. Alle demokratischen Fraktionen haben in der Debatte anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Konkrete Folgerungen aus diesem Antrag gibt es heute leider nicht. Lassen Sie uns heute unseren Teil dazu beitragen, den Studierenden in beiden Bereichen Sicherheit zu geben, wie sie unter fairen Bedingungen ihr Berufsziel erreichen können, damit wir auch in Zukunft eine gute psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein haben. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW])
