Dr. Bernd Buchholz
Kollege Koch, machen Sie doch! Legen Sie doch vor! Legen Sie doch die gemeinsame Bundesratsinitiative vor, mit der Sie hier zeigen, dass Sie das überragende öffentliche Interesse für den Ausbau der A 23 wollen. Legen Sie das vor! 4672 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP und SSW) Dass Ihr Minister alleine mal eben eine Protokollerklärung abgeben kann, das ist unbenommen. Dass Sie als Koalition tatsächlich dafür einstehen, das wollen wir hier erleben. Und das erleben wir nicht, weil es diese Übereinstimmung nicht gibt. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Sie hätten die Mehrheit in diesem Hause; Sie nutzen sie nicht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt es dabei: In dem Antrag der FDP stehen all die Dinge noch einmal, die auch im Koalitionsvertrag in Berlin stehen. Das sind die Dinge, die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 aufgelistet sind und die wir endlich umsetzen müssen. Ich will gerne im Ausschuss beraten, wie wir in die Landesgesetze die entsprechenden Regelungen hineinbekommen. Aber ich sage Ihnen: Ich habe wenig Hoffnung, wenn ich den vorgestern verteilten neuesten Bericht zum Normenscreening dieser Landesregierung lese. Dort lese ich zum Beispiel: „Im Rahmen einer vom MWVATT geleiteten, ressortübergreifenden Unterarbeitsgruppe wurde ein entsprechender Regelungsentwurf, der in der Gesetzesbegründung zum einen den Ausnahmecharakter der Regelung hervorhebt und zum anderen Kriterien für die Ermittlung der besonders hohen Bedeutung des Vorhabens transparent macht, geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass zum jetzigen Stand noch kein konkretes Landesstraßenneu- oder -ausbauvorhaben vorliegt, das für eine Einstufung als im überragenden öffentlichen Interesse liegend geeignet wäre.“ (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Meinen Sie das ernst, meine Damen und Herren? Ich gehe mit Ihnen allen in Ihre Wahlkreise, und ich erkläre in allen Ihren Wahlkreisen, dass für das konkrete Landesstraßenprojekt (Heiterkeit Uta Wentzel [CDU]) diese Landesregierung kein überragendes öffentliches Interesse sieht. Das machen wir gemeinsam. Wir gehen gerne gemeinsam hin. Dass Sie vor Ort ausgebuht werden, überlasse ich dann Ihnen. Das ist doch nicht Ihr Ernst! Natürlich gibt es Landesstraßenprojekte, von denen man sagen kann: Hier besteht ein überragendes öffentliches Interesse, weil es um Zuwegungen von Bundesstraßenprojekten geht oder weil es darum geht, dass rund um Northvolt bestimmte Landesstraßen ausgebaut werden sollen. Das ist kein überragendes öffentliches Interesse? Natürlich haben Sie Möglichkeiten, auch mit Stichtagsregelungen im Landesrecht zu arbeiten. Wir haben beim LNG-Importterminal ja gezeigt, wie es geht. Im Landesrecht haben wir das LNG-Importterminal realisiert: durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn, durch Stichtagsregelungen. All das kommt bei Ihnen nicht vor. Ich sage Ihnen: Wenn Sie sich an dieser Stelle im Lande nicht bewegen, dann können Sie so viel nach Berlin zeigen, wie Sie wollen: Sie sitzen selber in demselben Dilemma. Sie bringen es nicht voran, weil Sie nicht genügend Gemeinsamkeiten in Ihrer Koalition zustande bringen. (Beifall FDP und SSW) Das Thema Legalplanung, Kollege Harms, treibt mich um. Ich bin ein Verfechter dieses Instruments. Und ich habe es als Minister auch selbst versucht. Das sogenannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – schon der Name ist scheußlich –, in das wir in der letzten Legislaturperiode mit viel Mühe den zweispurigen Ausbau von Niebüll–Klanxbüll als Schienenweg reingebracht haben, hat uns ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission eingebracht – mit dem Ergebnis, dass das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgehoben werden musste, obwohl wir darin vorgesehen hatten, dass nicht nur eine Verfassungsklage, sondern eine davorliegende verwaltungsgerichtliche Klage möglich gewesen wäre. Das Vertragsverletzungsverfahren sagt: Nein, das sei trotzdem eine unzulässige Verkürzung des Rechtsweges, die gegen europäisches Recht verstößt. Ich befürchte – ich wünsche es mir nicht –, Kollege Harms, dass auf dieser Basis auch in Dänemark demnächst die entsprechenden Verfahren einmal von der EU-Kommission angeguckt werden. Das europäische Recht ist an dieser Stelle wahnsinnig strikt, wenn es um die Rechtsschutzgarantien geht. Deshalb ist das Instrument der Legalplanung tatsächlich nur nutzbar, wenn man auf diesen Kanon der Rechtsklagemöglichkeiten tatsächlich abstellt. Ich glaube, dass es möglich ist. Ich glaube, dass wir es machen sollten. Ich glaube, dass wir an vielen Stellen dadurch aber auch dieses Haus zum Beispiel in eine viel größere Verantwortung bringen als vorher; denn wir müssen dann hier im Einzelnen prüfen, was eine Planfeststellungsbehörde prüfen (Dr. Bernd Buchholz) müsste, und das ist richtig viel Arbeit. Dass ein Parlament in seinen Unterausschüssen das kann, ist nicht unbedingt gesagt. Das ist im Folketing in Dänemark ja durchaus auch eine schwierige Aufgabe. Aber sie ist lösbar. Hinzu kommt das, was der Kollege Harms angesprochen hat. Er hat gesagt: Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist viel gewonnen. – Ich bin sehr dafür, dass wir die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich einführen. Aber ich habe große Zweifel, dass die Unterschiede zwischen Dänemark und Deutschland auf diese frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen sind. Es gibt in Dänemark, was zum Beispiel den Fehmarnbelt angeht, keine Fundamentalopposition; die gab es auch nicht. Als der damalige Minister in Rødby vorgestellt hat, wie sie dort die Fabrikhallen planen, sagte er zu mir: Guck dir das an! Das ist ein FFH-Gebiet. Dort bauen wir die Fabrik hin, und zwar in Abstimmung mit unseren Naturschutzverbänden, weil wir ihnen versprochen haben, dass das FFH-Gebiet, wenn die Fabrik nicht mehr gebraucht wird, dort wieder hinkommt. – Das ist mit dänischen Naturschutzverbänden möglich. Ich würde das gerne einmal mit dem BUND und dem NABU in Schleswig-Holstein besprechen, die, was Autobahnprojekte angeht, in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode in einer absoluten Fundamentalopposition gewesen sind. Sie wollen diesen Autobahnbau nicht. Das ist ihr gutes Recht. Aber daran ändert eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nichts. Meine Damen und Herren, die Anstrengungen zur Planungsbeschleunigung müssen auf allen Ebenen verstärkt werden. Das gilt auch für Berlin. Ich sage das ausdrücklich. Ich sage auch, dass sich die Koalition dort in Berlin und gerade die Grünen bewegen müssen, damit wir hierbei tatsächlich Bewegung bekommen. Aber es gilt auch für Kiel. Vollmundige Ankündigungen nach Ministerpräsidentenkonferenzen, die hinterher nicht umgesetzt werden, sorgen auch dafür, dass die Leute nicht mehr glauben, dass wir zu Problemlösungen in der Lage sind. Das ist schlecht für die Demokratie, meine Damen und Herren. Deshalb ist Umsetzung der vollmundigen Ankündigungen so dringend erforderlich. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
