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Lars Harms

SSW 21.06.2024 Sitzungen 20/62

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragslage nach zu urteilen könnte man eigentlich sagen, dass eine breite Mehrheit dieses Parlaments für Planungsbeschleunigung ist. Das ist ja erst einmal etwas Schönes. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Wir haben Vorschläge von der Regierung, von der FDP und von uns als SSW vorliegen. Sie unterscheiden sich natürlich voneinander. Mir ist es selbstverständlich ein Anliegen, gesondert darzustellen, wofür wir als SSW in dieser Frage stehen: Wir wünschen uns eine Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben, und zwar nach dänischem Vorbild. Es freut mich ungemein, dass gerade eben der Minister eigentlich – so gut er das denn sagen durfte in der Koalition – gesagt hat: Der Antrag vom SSW ist schon was ganz Vernünftiges. – Damit hat er natürlich recht, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Für uns bedeutet das ganz konkret, dass wir uns an jahrzehntelanger dänischer Praxis orientieren möchten und dass wir das Verfahren ganz grundlegend umstellen wollen, weil wir in den letzten Jahrzehnten festgestellt haben, dass es so, wie wir in Deutschland arbeiten, einfach nicht funktioniert. Wir fordern deshalb das Land auf, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, eine sogenannte Legalplanung, also eine Planung per Gesetzesbeschluss für Bundesinfrastrukturprojekte, zu ermöglichen und gleichzeitig eine Öffnung für eine Legalplanung auf Landesebene zu schaffen. Das würde zum Beispiel auch das gerade eben beschriebene Problem des Ministers bei den Landesstraßen lösen. Es wäre gut, wenn man das selber in der Hand hätte und nicht darauf warten müsste, dass der Bund mal irgendwas beschließt. Auch das umfasst unser Antrag. 4668 Schleswig-Holsteinischer (Lars Harms) Das dänische Planungsrecht zeichnet sich vor allem durch eines aus: Beteiligung vorab. Das ist der Kern der dänischen Lösung. Deswegen soll auch hierzulande den Projekten eine umfangreiche Bürger- und Verbändebeteiligung vorgeschaltet werden, damit alle Bedenken, die da sind, im Vorwege bearbeitet werden können und nach Möglichkeit vor Projektumsetzung ausgeräumt sind. Einwendungen zu den Projekten sollen im Rahmen der Umsetzung der Projekte grundsätzlich weiter berücksichtigt werden können. Dabei ist uns wichtig, dass der Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen grundsätzlich im möglichst nahen räumlichen Umfeld der Maßnahme und nur wirklich im Ausnahmefall finanziell erfolgt. Eine Planung auf Gesetzesgrundlage wie in Dänemark schafft schon ganz am Anfang Planungssicherheit und – das ist der zweite Kern – minimiert im Vorwege Konflikte. Die sind dann nämlich ausgeräumt, bevor die Bagger rollen. Die dänische Planung per Planungs- und Baugesetz zur Fehmarnbeltquerung bleibt an dieser Stelle einfach das beste Beispiel – der Minister hat es ja gerade schon dargestellt –: In Dänemark gab es nach einer umfangreichen Vorabbeteiligung nach Gesetzesbeschluss noch 42 Stellungnahmen, von denen 40 das Projekt befürworteten. Diese Menschen sagten also: Wir müssen der Regierung unbedingt noch mal sagen, dass das wirklich gut ist, was sie macht. – Das kennen wir hier in Deutschland gar nicht. Es gab nur zwei Einwendungen. Zwei Personen haben Einwendungen gehabt. Auf der deutschen Seite gab es 16.000 negative Einwendungen und eine Genehmigung erst mehr als fünf Jahre nach dem dänischen Beschluss. Während es bei uns vor, während und nach der Planungsphase Unfrieden en masse gab, hat man das Projekt in Dänemark reibungslos und fast ohne Einwendungen durchgeführt. Ich glaube, viele haben schon vergessen, wie viele Konflikte wir bei der Fehmarnbeltquerung gehabt haben, obwohl wir uns alle einig waren, dass das Projekt sinnvoll ist. Alle waren sich im Klaren darüber, dass diese Fehmarnbeltquerung durchaus einen Sinn haben kann. Aber wir haben gemerkt, dass die ganzen sektoralen Interessen – die müssen ja auch berücksichtigt werden – immer wieder zu Klageverfahren geführt haben. Das ist der Kern; deshalb sagen wir: Das macht keinen Sinn. Das hat nur eine aufschiebende Wirkung, und wir kommen mit den Projekten nicht weiter. Meine Damen und Herren, zur Ehrlichkeit gehört auch: Irgendwo muss man die Verfahren verkürzen, wenn man die Planung beschleunigen will. Es erklärt sich von selbst: Gaspedal und Bremse gleichzeitig zu nutzen, führt zu nichts. Ich höre immer wieder, die Legalplanung sei ein alter Hut, das Hauptproblem liege im Fachkräftemangel, den wir ja wirklich haben. Aber es muss doch mittlerweile allen klar sein, dass es so nicht weitergeht. Von daher wünsche ich mir, dass uns entweder ein bisher geheim gehaltenes Recruitingverfahren offenbart wird, mit dem wir schnell weitere Fachkräfte finden, oder Vorschläge auf den Tisch kommen, wie wir auf anderem Wege im Infrastrukturbereich endlich schneller vorankommen; es sei denn, man will lieber mit den Schultern zucken und beim alten Verfahren bleiben. „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ funktioniert nicht. Wir müssen dann auch ehrlich sein, und wir müssen den Rücken gerade machen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Es wird Interessenvertreter geben, die das nicht schön finden. Aber man muss den Rücken gerade machen, damit in diesem Land endlich etwas vorangeht. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir als SSW stellen uns vor – da wird es wieder traditionell legalplanerisch –, dass der Bundestag oder in gewissen Fällen der Landtag die jeweiligen Projekte unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens beschließt. Damit wären dann tatsächlich Klagemöglichkeiten unterhalb der Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossenen Projekte an sich – und nur darum geht es – ausgeschlossen; das ist auch Ziel der Regelung. Es gäbe aber weiterhin die Möglichkeit rechtlicher Einwendungen und entsprechender individueller Klagen von Verbänden und Betroffenen. Die könnten weiterhin gegen einzelne Teile vorgehen; das ist gar keine Frage. Das kann natürlich dazu führen, dass an den Projekten weiter gefeilt wird. Das wird ganz klar weiterhin möglich sein, meine Damen und Herren. Allerdings ginge es bei diesen Klagen dann nur noch um die Art und Weise der Umsetzung des Projekts mit entsprechenden Ausgleichsmöglichkeiten und nicht mehr um das Projekt an sich. Genau da müssen wir hin, weil sonst werden wir nicht schneller. Ich habe es schon einmal gesagt, aber es bleibt eine Tatsache: Die ersten Planungen zum Ausbau der Bundesstraße 5 bei mir zu Hause stammen aus dem Jahr 1965. Die sind fast so alt wie ich. Das ist inzwischen 59 Jahre her, und wir sind immer (Lars Harms) noch nicht am Ende angekommen. In Hattstedt wird immer noch fleißig geklagt, und es werden immer noch fleißig Einwendungen eingereicht – nach 59 Jahren! Die Dänen bauen eine Autobahn in zwölf Jahren, dann sind sie damit durch, und wir schaffen es noch nicht einmal, eine Bundesstraßenumgehung irgendwie auf die Beine zu stellen, weil die Planungen eben so sind, wie sie sind. Übrigens, die Planungen zur Verlängerung der A 20 als Projekt zur Deutschen Einheit gehen auf das Jahr 1992 zurück. Das ist auch schon wieder 32 Jahre her. In Ostdeutschland wurde für diese Projekte die Legalplanung zugelassen. Dementsprechend ist die Infrastruktur dort schon Jahrzehnte Realität. Niemand würde behaupten, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine Natur mehr gibt, weil es da eine Autobahn gibt. Das ist nicht so. Natürlich ist dort ausgeglichen worden. Aber man hat die A 20 aufgrund der Legalplanung, die dort im Rahmen des Projekts zur Deutschen Einheit zulässig war, gebaut. Hier bei uns galt aber weiterhin das klassische Planungsrecht, und die A 20 ist hier nach drei Jahrzehnten immer noch ein Traum. Verzögerungen gehen nicht nur allen auf die Nerven – das sagte ja auch der Minister gerade schon –, sondern Verzögerungen verteuern auch den Prozess massiv. Am Ende zahlen das die Bürgerinnen und Bürger, kein anderer. Wir als Staat müssen dafür geradestehen, und die Bürgerinnen und Bürger, die Steuern entrichten, müssen für diese Verzögerungen geradestehen. Das ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht in Ordnung. (Beifall SSW und CDU) Ich habe gerade nur über Autobahnprojekte gesprochen, weil diese Beispiele so frappierend sind, dass man sie immer wieder anführen kann. Aber das gilt im Prinzip nicht nur für Straßen, das gilt auch für Häfen, das gilt für Schienenanbindungen, das gilt für Stromleitungen, das gilt von Wärmenetzen bis hin zu überregionalen Radwegenetzen. All das könnte man natürlich zentral planen und mit einem Beschluss unterlegen, sodass man schneller vorankommt. Das ist also nicht nur eine Frage von Autoinfrastruktur oder Fahrzeuginfrastruktur, sondern es geht auch um viele andere Sachen. Ich würde mich daher, ehrlich gesagt, wirklich über eine lebhafte Debatte aller drei vorliegenden Vorschläge im Ausschuss freuen. Es wäre mir natürlich ein besonderes Anliegen, die Umweltverbände zu hören, zu hören, was die Wirtschaftsverbände sich denken, und zu hören, was Juristinnen und Juristen sowie Planerinnen und Planer sagen; ganz klar. Es macht ja auch Sinn, dass wir das tun. Ich glaube aber, wir müssen davon wegkommen, immer von der Unmöglichkeit zu sprechen. Der Minister sprach gerade auch davon: Wenn wir das tun würden, hätten wir wieder Hemmnisse, das würde bei uns dann trotzdem nicht gehen, und in Dänemark sei alles besser, da würde das gehen. – Ja, stimmt, das ist so. In diesem Fall ist in Dänemark alles besser; das muss man ehrlicherweise sagen. Aber wir können natürlich Gesetze ändern. (Lukas Kilian [CDU]: Ja, aber das machen wir nicht!) Wir können natürlich die Gesetze so anpassen, dass es für uns passend ist. Das ist unser Ansinnen. Wir wollen weiterhin zulassen, dass Menschen, die von irgendwelchen Infrastrukturmaßnahmen beeinträchtigt sind, ihre Rechte geltend machen können; das ist doch gar keine Frage. Das muss natürlich entsprechend umgesetzt werden. Deswegen haben wir den Forderungskatalog in unserem Antrag aufgeführt. Aber sich hinzustellen und zu sagen: „Nach derzeitigem deutschen Recht wird das alles schwierig“, das reicht nicht. Wir sind als Parlament auch dafür da, das Recht zu ändern, wenn wir der Auffassung sind, dass ein anderes Recht für die Menschen da draußen besser ist. Das ist unser Job, und dafür sind wir gewählt worden. Deswegen glaube ich schon, dass wir hier viele Möglichkeiten haben. Meine Damen und Herren, die drei Vorschläge bilden eigentlich das Spektrum der Diskussion ab, nämlich an bestehenden Systemen ein bisschen zu pulen, an bestehenden Systemen etwas mehr zu pulen oder das ganze bestehende System komplett zu verändern. Ich fände es nicht schlecht, mit den Anzuhörenden darüber zu diskutieren. Ich fände es nicht schlecht, wenn wir uns darüber Gedanken machen würden, welchen Weg wir in Zukunft gehen wollen. Wir haben für uns entschieden: Wir wollen das System verändern, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Den Gesetzentwurf der Regierung befürworte ich durchaus; er macht es etwas leichter. Aber wir werden bei diesen Verfahren, die manchmal über 20 Jahre gehen, vier bis fünf Wochen sparen. Das ist nicht der große Wurf. Das haut uns nicht so richtig von der Platte. Deswegen müssen wir ernsthaft darüber diskutieren, ob wir wirklich so weitermachen wollen, uns selbst planungstechnisch im Weg zu stehen, oder ob wir bereit sind, jetzt wirklich am großen Rad zu drehen, meine Damen und Herren. 4670 Schleswig-Holsteinischer (Lars Harms) Deswegen glaube ich schon, dass wir die Planungsverfahren generell ganz anders angehen müssen. Wir müssen natürlich eine Bürgerbeteiligung vorschalten. Das hat übrigens auch sehr gut geklappt, als wir hier in Schleswig-Holstein seinerzeit die Stromleitung geplant haben. Das hat man aber in der deutschen Planung extra neu vorgeschaltet. Man hat extra einen Mehraufwand gemacht, um die Bürgerbeteiligung so zu gestalten, dass hinterher nicht so viele Klagen kommen. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern das war ein Gimmick, wenn man so will. Und es war klug, dass man das gemacht hat. Das immer zu machen und damit dann eine Planungssicherheit auszulösen, ist, glaube ich, der richtige Weg. Wie gesagt – noch einmal –: Es geht nicht darum, den Umweltschutz einzuschränken. Im Gegenteil: In Dänemark sind die Ausgleichsanforderungen wesentlich höher als bei uns. Dort wird gesagt: „Wir bauen eine Autobahn, und das führt zu mehr Umweltschutz.“ Das muss man sich mal reinziehen. Wir führen immer eine ganz andere Debatte, und diese Debatte ist definitiv Quatsch. (Vereinzelter Beifall SSW und CDU) Es ist eine Gestaltungsfrage, wie man es macht. Wenn man es richtig macht, dann kann man Infrastruktur umsetzen, und man kann gleichzeitig mehr Naturschutz generieren. Genau darum geht es: um eine vernünftige Planung, die wir neu aufsetzen, um mehr und frühzeitigere Bürgerbeteiligung, um besseren Umweltschutz und darum, dass wir gleichzeitig trotzdem in der Lage sind, Infrastrukturprojekte umzusetzen. Ich würde mich freuen, wenn wir aus den Ausschussberatungen herausgehen und alle in die gleiche Richtung marschieren. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP)

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