Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Ministerin Touré, Sie haben ein Ding der Unmöglichkeit fertiggebracht. Sie haben nämlich eine Landespflegestrategie skizziert. Ich löse das Rätsel gleich auf. Ich will darauf hinweisen: Die Opposition hat die Landespflegestrategie heute eingefordert, aber ursprünglich wollten die Koalitionsfraktionen diese Landespflegestrategie – und zwar im März dieses Jahres – erfahren. Das ist kein Vorwurf, dabei haben Sie nicht mitgemischt. Dann wurde sie abgesetzt oder auf die nächste Tagung im Mai verschoben. Dann haben wir wieder nicht über die Landespflegestrategie debattiert. Dann tauchte die Landespflegestrategie wieder für das Juni-Plenum auf, jedenfalls sollte sie das. Sie wurde dann zurückgezogen. Daraufhin hat die Opposition gedacht: Hm, erstens ist das ein wichtiges Thema. Zweitens, was ist denn da los? Hat die Ministerin vielleicht keine Landespflegestrategie? (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Dann haben wir etwas ganz Unkreatives gemacht. Wir haben einfach den Antrag der Koalitionsfraktionen wortgleich eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es Freitagnachmittag ist, müssen Sie sich jetzt einmal den Fraktionsvorsitzenden der CDU anhören und sich das auf der Zunge zergehen lassen: „Der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch sieht bei dem Antrag der Opposition“ – wortgleich mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen, den Sie zweimal eingebracht haben – „einen ‚unlauteren Vorwurf‘ gegenüber dem Sozialministerium.“ Ich habe Ihnen gar keinen Vorwurf gemacht, ich habe nur einen Antrag eingebracht. Wörtlich: „Eine Landespflegestrategie hätten wir uns in der Tat schon zur Diskussion gewünscht, aber da gilt der Respekt vor den Gremien und einem Landespflegeausschuss, der da zurzeit noch berät, soweit ich informiert bin‘, betonte er. Und wenn dieses Gremium noch berate, sei es ein Ding der Unmöglichkeit, eine landespolitische Strategie vorzulegen.“ Frau Ministerin, herzlichen Glückwunsch, Sie haben dieses Ding der Unmöglichkeit geschafft. Herr Koch, Sie sind offensichtlich schlecht informiert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn entweder hat die Ministerin hier unzutreffenderweise berichtet, dass es eine Landespflegestrategie gibt, was ich nicht glaube, oder Sie haben einen solchen rhetorischen Fehltritt produziert, zu dem ich nur sagen kann: Lieber Tobias Koch, der Anspruch, die Ministerin zu verteidigen, wo es nicht notwendig ist, sie zu verteidigen, ist richtig gründlich nach hinten losgegangen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) (Dr. Heiner Garg) Zur Sache: (Tobias Koch [CDU]: Oh, zur Sache auch!) – Herr Koch, wissen Sie, ich habe zum Glück Zeit. Die Ministerin hat ja ausführlich von der Landespflegestrategie berichtet. – Frau Ministerin, erstens. Das ist mir wichtig, weil ich glaube, dass wir diese unterschiedliche Sichtweise tatsächlich grundsätzlich haben. Sie haben wieder gesagt, dass die Frage der Eigenanteile ausschließlich ein Problem des Bundes sei. Ich teile diese Auffassung grundsätzlich nicht, denn § 9 SGB XI regelt ganz klar die Zuständigkeit der Länder in Sachen Investitionskosten. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Schleswig-Holstein liegt nach dem neuesten AOKReport mit 502 Euro pro Monat pro Pflegebedürftigem bei den Eigenanteilen an den Investitionskosten sogar über dem Bundesdurchschnitt. Zweitens. Sie haben das Pflegewohngeld erwähnt. Ich bin der Auffassung: Das Pflegewohngeld müsste längst überarbeitet, novelliert oder sogar abgeschafft und durch eine andere investitionsfördernde Regelung ersetzt werden. Ich will Ihnen hier sehr klar sagen, warum wir das in der letzten Legislaturperiode nicht getan haben: Dafür bräuchte es erhebliche Landesmittel, um eine faire Investitionsregelung zu treffen, die dem Anspruch des § 9 SGB XI auch wirklich gerecht würde. Das ist keine Kritik an der nicht anwesenden Finanzministerin. Ich habe dafür Verständnis, dass das nicht auf einmal geht. Das wäre nämlich ein dreistelliger Millionenbetrag. Aber faktisch wäre das Land in der Verantwortung, genau das zu leisten. Was ich Ihnen aber übelnehme, ist, dass Sie einen Antrag meiner Fraktion zum Haushalt vor zwei Jahren, in dem wir Ihnen, also der Ministerin, Mittel bereitstellen wollten, um ein Gutachten in Auftrag geben zu können, wie man den Einstieg in eine solche faire Investitionsfinanzierung findet, rundweg abgelehnt haben. Sie können gern so weitermachen, Sie werden aber auf Dauer nicht darum herumkommen, die Pflegestrategie mit finanziellen Mitteln zu unterlegen, und das haben Sie heute bei keinem einzigen Punkt getan. Frau Ministerin, ich glaube nicht, dass die Pflegestrategie, wenn sie dann operativ umgesetzt wird, zum Nulltarif zu haben ist. Das ist die Riesenmisere, der Sie heute in Ihrem Beitrag noch ausweichen konnten. Sie werden schon sehr bald, nämlich mit den Haushaltsberatungen nach der Sommerpause, darlegen müssen, wie viel zusätzliches Geld Sie für die Pflege von Ihren Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen zur Verfügung gestellt bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann – ich finde, man sollte auch – Dinge tun, die vermutlich wenig Geld oder sogar gar kein Geld kosten. Das Erste ist, so finde ich, eine dringende Bestandsaufnahme der Pflegesituation, wie sie sich nach der akuten Phase der Pandemie in den Einrichtungen der Pflege, bei der ambulanten Pflege, aber auch von pflegenden Angehörigen, tatsächlich darstellt. Da hat sich in den Jahren der akuten Pandemie bei den Arbeitsbedingungen eine ganze Menge verschlechtert. Das aufzugreifen und es tatsächlich in eine Strategie einzubeziehen, ist aus meiner Sicht eine Kernaufgabe, die auch auf Landesebene liegt. Zweitens, und das macht die Trennung zwischen Ihrem Pflegereferat im Sozialministerium und den Zuständigkeiten bei der Pflegeausbildung bei Ihrer Kollegin, die nebenan sitzt, nicht unbedingt einfacher, ist aus meiner Sicht eine Bestandsaufnahme der generalistischen Pflegeausbildung nötig, die wir in der letzten Legislaturperiode unter Jamaika gemeinsam an den Start gebracht haben. Ich sage es mal für mich: Ich habe das weniger aus voller fachlicher Überzeugung getan, sondern weil ich wollte, dass das, was der Bundesgesetzgeber damals auf den Weg gebracht hat, schnell und erfolgreich in Schleswig-Holstein umgesetzt werden kann. Ich stelle aber fest – ich weiß nicht, wer von Ihnen beiden da möglicherweise bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt hat –, dass wir zumindest bei der Altenpflege und bei der Kinderkrankenpflege noch einmal sehr genau hingucken müssen, ob die generealistische Pflegeausbildung so, wie sie jetzt umgesetzt wird – die ersten Jahrgänge mit Absolventinnen und Absolventen kommen jetzt auf den Arbeitsmarkt –, damals tatsächlich vollumfänglich die richtige Entscheidung gewesen ist. Ich bezweifle das zumindest für die Bereiche Kinderkrankenpflege und Altenpflege. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja interessant!) – Ja, das ist hochinteressant. Der damals zuständige Minister war nämlich (Werner Kalinka [CDU]: Das interessiert mich gar nicht!) ein CDU-Minister, Herr Kollege Kalinka. 4708 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) (Werner Kalinka [CDU]: Das interessiert mich wirklich nicht! Ich finde diese Analyse interessant!) – Sie müssen mit den Beteiligten in den Kliniken sprechen, wenn es um die Kinderkrankenpflege geht, und Sie müssen mit den Beteiligten im Bereich der Altenpflege sprechen. (Werner Kalinka [CDU]: Ja! Ich habe damals schon meine Skepsis geäußert!) Ein letzter Punkt, weil mir jetzt die Zeit tatsächlich davonläuft: Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, dass der Bereich der Pflegeassistenz beziehungsweise der Altenpflegehilfe nach wie vor, auch wenn wir in der letzten Legislaturperiode bei der Pauschale nachgelegt haben, nicht vollumfänglich ausfinanziert ist. Ich habe den Eindruck, dass da eine weitere Erhöhung vonnöten ist, um beispielsweise eine auskömmliche Bezahlung der Dozentinnen und Dozenten sicherzustellen, die notwendig sind, um die Altenpflegeassistenzberufe an den Start zu bringen; dafür ist das Land ja ausdrücklich zuständig.
