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Kristina Herbst

21.06.2024 Sitzungen 20/62

Für die Landesregierung erteile ich das Wort unserer Ministerin für Justiz und Gesundheit, Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es gehört: Im Jahr 2019 hat der Bund die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu geregelt. Seit dem Wintersemester 2020 absolvieren angehende Therapeutinnen und Therapeuten entsprechend spezialisierte Bachelor- und Masterstudiengänge – inzwischen auch in Kiel und in Lübeck. Dieses Studium endet mit einer staatlichen Prüfung. Im Anschluss ist beim Landesamt für soziale Dienste eine Approbation zu beantragen. Wird diese erteilt, verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten. Die Ausbildung ist damit modernisiert und an die von Ärztinnen und Ärzten angeglichen worden. Um allerdings als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Leistungen nach den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, müssen die approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden von den Landespsychotherapeutenkammern in Weiterbildungsordnungen vorgegeben. Im Rahmen dieser fünfjährigen Weiterbildung müssen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Stationen im ambulanten und stationären Bereich durchlaufen. Zusätzlich können sie auch in Institutionen wie beispielsweise Jugendämtern tätig werden. Derzeit können die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten die Ausbildung noch nach altem Recht absolvieren, deren Finanzierung an diese alte Ausbildungsstruktur angepasst ist. Eine Finanzierung der Weiterbildung nach dem neuen Recht ist hingegen bislang noch nicht gesetzlich geregelt. Wie richtig festgestellt worden ist, wird das aktuell nun zu einem Problem, da die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen Masterstudiengangs demnächst ihre Weiterbildung anstreben. Was ist in dieser Hinsicht auf Landes- und Bundesebene bislang getan worden? – Auf Landesebene ist im Rahmen des Paktes für Gesundheits- und Pflegeberufe eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe hat das Ziel, die Suche nach (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Weiterbildungsstätten, die Unterstützung von Weiterbildungsstätten und die Information und Vernetzung der Akteure zu gewährleisten. Es sind im Rahmen dieser Arbeitsgruppe mehrere Veranstaltungen durchgeführt worden. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir hatten nicht nur eine Auftaktveranstaltung, sondern wir hatten auch eine Informationsveranstaltung für den stationären Bereich, wir hatten mehrere Informationsveranstaltungen für Reha-Einrichtungen und für den institutionellen Bereich, und es sind weitere Veranstaltungen für den ambulanten Bereich schon durchgeführt worden beziehungsweise stehen an. Wir gehen mit diesen Aktivitäten des Paktes für Gesundheits- und Pflegeberufe nicht groß an die Presse, sondern wir arbeiten, wenn man so will, still vor uns hin und haben diese entsprechenden Maßnahmen, die wir auf Landesebene ergreifen können, getan. Das heißt, wir suchen Weiterbildungsstätten, informieren sie darüber, versuchen sie dazu zu bringen, sich als Weiterbildungsstätte zur Verfügung zu stellen, wir vernetzen sie und sprechen auch mit denen ab, was denn wohl gute Finanzierungskonzepte sein könnten. Die Fragen der Finanzierung können wir nämlich auf Landesebene nicht lösen. Das geht nur auf Bundesebene. Die Länder haben angesichts der Untätigkeit des Bundes schon vor Monaten mit der Arbeit angefangen. Ende August 2023 hat Niedersachsen im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gestellt. Diesen Antrag hat Schleswig-Holstein unterstützt, und er ist auch mit der Mehrheit des Bundesrates gefasst worden. Der Bund ist mittlerweile zumindest in Ansätzen tätig geworden, und zwar im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, des GVSG. Die dort vorgesehenen Änderungen im SGB V gehen allerdings noch nicht weit genug. Warum? – Weil relevante Abschnitte der Ausbildung insbesondere die ambulante Weiterbildung in niedergelassenen Praxen und die Weiterbildung im stationären Bereich keine Berücksichtigung gefunden haben. Daraufhin haben die Länder wieder reagiert: Im Unterausschuss Gesundheit des Bundesrates ist am 11. Juni 2024 ein entsprechender Änderungsantrag für das GVSG unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden, einstimmig angenommen, und der Bund ist noch einmal gebeten worden, das im GVSG aufzugreifen. Ich hoffe, Sie sehen, dass wir als Länder all das getan haben, was wir tun können. Das, was wir auf Länderebene regeln können, haben wir getan. Wir haben den Bund mehrfach, zuletzt am 11. Juni 2024, aufgefordert, hier noch einmal tätig zu werden. Wir setzen alles dafür ein, damit die Studierenden, die demnächst in die Weiterbildung gehen, auch eine entsprechende Finanzierung dieser Weiterbildung bekommen, und wir werden uns dabei dafür starkmachen, dass auf Bundesebene alles, was den ambulanten Bereich betrifft, über das SGB V geregelt wird, und alles, was den stationären Bereich betrifft, über eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung vorgenommen wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW])

Protokoll ↗