Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat mich mit seinen Ausführungen an meine Rede vom letzten Herbst erinnert. (Martin Balasus [CDU]: So gut war der!) Ich hätte auch gerne so angesetzt; aber er hat das aufgegriffen, und das finde ich gut. Er sagte, das Gesetz sei kein Sturm, aber wir würden immer noch pusten. Ich hatte letztes Jahr im Herbst eine Rede zu diesem Planungsbeschleunigungsthema gehalten, die ich auch selbst ganz gut fand, weil sie so poetische Ansätze hatte. (Heiterkeit FDP und CDU – vereinzelter Beifall FDP und CDU) Diese Rede ging ungefähr so: Aus dem Sturm einer Ankündigung des Ministerpräsidenten, der bei einer Ministerpräsidentenkonferenz sagte: „Jetzt werden wir im Lande alles machen, was planungsbeschleunigungsmäßig möglich ist“, kommt man nach Hause, geht in sein Kabinett, und bei den ersten Gesprächen mit seinem Koalitionspartner ist da noch ein Wind. Dann geht man in die ersten Verhandlungen in seinem Arbeitskreis, und dann wird daraus ein Lüftchen. (Heiterkeit FDP und CDU) Dann macht man daraus etwas Konkretes: Man schreibt es in ein Gesetz. Und dann wird es ein Hauch. Und wenn dann mehr als ein Nichts dabei herauskommt, dann muss man schon zufrieden sein. – So verhält es sich mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier vorgelegt haben. Genauso verhält es sich damit. (Beifall FDP und SSW) Im Sturm der Ankündigungen gab es viele Dinge, die wir realisieren wollten: die gezielte gesetzliche Fixierung des überragenden öffentlichen Interesses auch im Landesstraßenrecht, die Einführung von Stichtagsregelungen, die Genehmigungsfiktion bei Zeitablauf, die Festlegung von Artenschutzstandards, materielle Präklusionsmöglichkeiten, Möglichkeiten von Legalplanung, die Ermöglichung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren bei kleineren Vorgaben. All das, meine Damen und Herren, hatten Sie sich vorgenommen. Und im Gesetzentwurf machen Sie jetzt was? (Lukas Kilian [CDU]: Wesentliche Teile davon!) Sie passen die landesrechtlichen Regelungen an die bundesrechtlichen Regelungen an. Das ist alles. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf FDP: Donnerwetter!) Und wenn der Minister darauf hinweist, in Berlin sei ja nicht viel gewonnen, dann muss ich dazu sagen: Lesen Sie mal die Einzelbegründung Ihres eigenen Gesetzentwurfes! Dort heißt es nämlich unter Nummer 2 a: „Harmonisierung mit der überwiegend gleichlautenden bundesrechtlichen Vorschrift des § 16a FStrG“, unter Buchstabe b: „analog zur … Anpassung des § 16a FStrG“, unter Num- (Dr. Bernd Buchholz) mer 3: „ähnelt dem Satz 3 der bundesrechtlichen Vorschrift des § 17 Absatz 1 FStrG“, unter Nummer 4: „Zwecks Harmonisierung mit der bundesrechtlichen Regelung des § 17 a Absatz 5 Satz 2 Fernstraßengesetz“, unter Nummer 7: „Die neue landesrechtliche Vorschrift des § 43 Absatz 1a StrWG entspricht der bundesrechtlichen Vorschrift des § 18f Absatz FStrG“. – Soll ich weitermachen? (Zurufe FDP, SPD und SSW: Ja!) Das ganze Gesetz ist die Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben des Bundesrechts. Das ist Ihre Leistung. (Zuruf CDU: Papperlapapp!) Darüber hinaus schaffen Sie keine einzige planungsbeschleunigende Regelung in diesem Land, keine einzige. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wissen Sie, Herr Kollege Madsen, ich mache Ihnen als Minister und auch Ihrer Koalition dies nicht zum Vorwurf. (Christopher Vogt [FDP]: Ich schon!) Denn – das sage ich jetzt einmal ganz offen –: Es geht uns ja in Berlin in der Tat nicht viel anders. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Vom Sturm des Koalitionsvertrages ist bis jetzt auch nur ein Hauch umgesetzt worden. Und der Grund dafür sitzt da drüben: Es ist Ihr Koalitionspartner, liebe CDU. (Beifall FDP und SSW – Unruhe – Glocke Präsidentin) Deshalb sage ich an der Stelle: All diese Dinge, die hier stehen, hätten wir gemeinsam längst realisiert.
